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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Admin am 26.10.2020 10:06
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Nach dem Tarifabschluß TVöD haben wir nun eine aktuelle Seite zur Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2020/2021/2022 eingerichtet:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2020/
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Darf hier auch über das Ergebnis diskutiert werden?
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Wir machen das einfach.
Was meint ihr? Gewährt uns Herr Seehofer auch die stufenweise Absenkung auf 39 Stunden?
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Wir machen das einfach.
Was meint ihr? Gewährt uns Herr Seehofer auch die stufenweise Absenkung auf 39 Stunden?
Nö.
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Erhalten Bundesbeamte auch eine steuerfreie Einmalzahlung? Und wie lange würde das erfahrungsgemäß dauern?
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Was meint ihr? Gewährt uns Herr Seehofer auch die stufenweise Absenkung auf 39 Stunden?
Wann würde über so etwas überhaupt verhandelt/debattiert?
Vor den Tarifverhandlungen wurde das erwähnt, seitdem hat man darüber nichts mehr gehört.
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zur Frage von Rollo: ja, hier darf diskutiert werden!
Die Prognose zu den neuen Besoldungstabellen ist jetzt auch online:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2020/
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Danke, lieber Admin. :)
Wer bezahlt dich eigentlich?
Ich gehe mal davon aus, dass wieder 0,2 Prozent Rücklage abgezogen werden müssen, oder?
Hab noch eine persönliche Bitte:
Kannst du bitte eine Rückverlinkung zur Hauptseite in dieses Forum einbauen?
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Der Soli müsste bis zu einem gewissen Verdienst auch entfallen?
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Wird die Änderung bei den vermögenswirksamen Leistungen auch auf die Beamten übertragen (6,65€ nur noch als Untergrenze)? Und wenn ja, wer legt die tatsächliche Höhe fest?
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Wird die Änderung bei den vermögenswirksamen Leistungen auch auf die Beamten übertragen (6,65€ nur noch als Untergrenze)? Und wenn ja, wer legt die tatsächliche Höhe fest?
Warum sollten Regelungen aus dem Bereich VKA für Bundesbeamte übernommen werden? maßstab sind natürlich alleine die Regelungen für den Bereich des TVöD (Bund).
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Ich gehe mal davon aus, dass wieder 0,2 Prozent Rücklage abgezogen werden müssen, oder?
Nach § 14a BBesG werden alle Besoldungs- und Versorgungserhöhungen bis zum 31. Dezember 2024 um 0,2 Prozentpunkte gemindert. Werden Besoldung und Versorgung durch dasselbe Gesetz zeitlich gestaffelt erhöht, erfolgt die Verminderung nur bei der ersten Erhöhung.
Daher sollte die die Erhöhung für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger zum 1. April 2021 dann 1,2 Prozent betragen und zum 1. April 2022 weitere 1,8 Prozent. Dies ergäbe dann eine Steigerung von 3,0216 Prozent (weil die Basis für die zweite Steigerung schon die um die erste Steigerung erhöhten Betrag ist). Die Tarifbeschäftigten haben, um genau zu sein, eine Steigerung um 3,2252 Prozent.
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Der Soli müsste bis zu einem gewissen Verdienst auch entfallen?
Der Soli entfällt für eine Mehrzahl der Steuerzahler aufgrund des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 vom 10. Dezember 2019 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-12-Soli-Rueckfuehrung-G/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Mit dem Tarifabschluss hat das Gesetz nichts zu tun. Es profitieren auch in der Privatwirtschaft Beschäftigte.
Wer ab 2021 nicht mehr als 16.956 Euro bei Einzelveranlagung oder 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung als tarifliche Einkommensteuer hat, bezahlt keinen Solidaritätszuschlag. Dies entspricht einem zu versteuernden Einkommen von etwa 73.000 Euro bei Einzelveranlagung oder doppelt so viel bei Zusammenveranlagung.
Nähere Informationen dazu:
https://www.finanztip.de/solidaritaetszuschlag/
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Der Soli müsste bis zu einem gewissen Verdienst auch entfallen?
Mit dem Tarifabschluss hat das Gesetz nichts zu tun. Es profitieren auch in der Privatwirtschaft Beschäftigte.
und trotzdem müsste es im Besoldungsrechner eingepflegt werden.
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Immerhin ist die Arbeitszeit noch Thema, aber auch die Corona-Sonderzahlung wird nicht ausgeschlossen.
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einigung-in-der-einkommensrunde-2020-mit-bund-und-kommunen.html
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und trotzdem müsste es im Besoldungsrechner eingepflegt werden.
der 0,2-Prozentpunkte-Abzug der linearen Erhöhung ist seit gestern abend eingebaut. Ob und wie von den 50 EUR Mindestbetrag abgezogen werden soll, ist aber derzeit noch Kaffeesatzleserei...
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Dann möchte ich auch kurz meinen Senf dazu geben.
1,2% ab 04.21 und 1,8% ab 04.22 oder auch ~3% auf 30 Monate (oder waren es 28 Monate?) empfinde ich zur jetzigen Coronazeit durchaus als in Ordnung.
Wenn wir auch die Einmalzahlung von 400€ bis 600€ steuerfrei im Dezember bekommen würde ich mich natürlich drüber freuen aber ich muss sogar zugeben das ich keinen Grund für diese "Coronazahlung" sehe.
Meine Frau die in der zivilen Wirtschaft arbeitet und von Kurzarbeit betroffen war hat 1.500€ Steuerfrei bekommen aber hatte natürlich durch die Kurzarbeit auch finanzielle Einschnitte die wir als Beamte (Soldaten) nicht hatten, aber wie gesagt ich würde mich natürlich drüber freuen.
Alles in allem würde ich weiterhin gerne auf die 3% verzichte wenn meine Wochenarbeitszeit von 41h auf 39h gekürzt werden würde aber das bleibt wohl ein Traum.
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Die einmalige Corona-Sonderzahlung soll keine besonderen Härten ausgleichen, sie ist eine besondere Härte, weil sie die eigentlich zum 01.09.20 - also unmittelbar nach Ende der gekündigten Entgelttabellen - ansonsten üblicherweise anstehende Erhöhung der Entgelttabellen ersetzt und die Tabellenentgelte erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt erhöht werden.
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Danke für die Aufklärung, macht dann durchaus doch sinn muss ich sagen.
Hatte ich schon verdrängt das eigentlich schon zu 09.2020 eine Erhöhung hätte passieren müssen.
Aber nochmals, alles in allem bin ich schon zufrieden.
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Aber nochmals, alles in allem bin ich schon zufrieden.
Dieser Meinung kann ich mich nur ganz deutlich anschließen.
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Der Bundesinnenminister hat auf der Pressekonferenz gesagt, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlung wirkungsgleich auch auf die Bundesbeamten übertragen werden sollen. Demzufolge müsste ja auch die Corona-Sonderzahlung spätestens für den Monat Dezember ausgezahlt werden, damit es noch steuerfrei bleibt. Was meint ihr?
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Danke für die Aufklärung, macht dann durchaus doch sinn muss ich sagen.
Hatte ich schon verdrängt das eigentlich schon zu 09.2020 eine Erhöhung hätte passieren müssen.
Aber nochmals, alles in allem bin ich schon zufrieden.
Also Zufrieden bin ich ganz und gar nicht, allerdings hatte ich nicht mehr erwartet.
Leider werde ich somit ab Januar von den steuerlichen Absenkungen mal abgesehen weniger Geld haben jeden Monat, da meine PKV mal eben um 62 € mtl. teurer geworden ist.
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Danke für die Aufklärung, macht dann durchaus doch sinn muss ich sagen.
Hatte ich schon verdrängt das eigentlich schon zu 09.2020 eine Erhöhung hätte passieren müssen.
Aber nochmals, alles in allem bin ich schon zufrieden.
Also Zufrieden bin ich ganz und gar nicht, allerdings hatte ich nicht mehr erwartet.
Leider werde ich somit ab Januar von den steuerlichen Absenkungen mal abgesehen weniger Geld haben jeden Monat, da meine PKV mal eben um 62 € mtl. teurer geworden ist.
Mit PKVs kenn ich mich als Berufssoldat nicht wirklich aus, aber 62€ ist ja schon eine ziemlich deutliche Erhöhung.
Ich hab das vorhin mal durchgerechnet, ich bekomme dann ab 04/2021 ~40€ netto mehr. Die 40€ werden wahrscheinlich durch die Inflation aufgefressen aber ich muss sagen ich finde 40€ schon viel Geld.
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[...]Die 40€ werden wahrscheinlich durch die Inflation aufgefressen aber ich muss sagen ich finde 40€ schon viel Geld.
Wenn ich deine Aussage nehme, dann hast du von den 40€ mal nichts. Daher frage ich mich, wie nichts viel sein kann?
Die Erhöhung ist ein Witz!
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Ich gehe jetzt auch mal wieder aus der Deckung:
Mich wundert es ehrlich gesagt sehr, dass sich hier nicht mehr Leute diesbezüglich äußern.
Bei mir, und sehr wahrscheinlich vielen anderen, frisst die PKV Erhöhung die komplette 01.4.21 Erhöhung auf.
Und zwar vollständig.
Mein PKV Anteil (50% nur kostenlast !) ist nun gemessen an dem Brutto-Gehalt deutlich höher, als wäre ich in der GKV.
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[...]Die 40€ werden wahrscheinlich durch die Inflation aufgefressen aber ich muss sagen ich finde 40€ schon viel Geld.
Wenn ich deine Aussage nehme, dann hast du von den 40€ mal nichts. Daher frage ich mich, wie nichts viel sein kann?
Die Erhöhung ist ein Witz!
1. getrennt von allem sind 40€ für mich viel Geld
2. ist die Inflation zur Zeit sehr gering
3. deswegen bleiben von den 40€ paar € übrig
4. und am wichtigsten 40€ mehr ist besser als gar nix und ich gebe mich damit zufrieden wenn die Erhöhung so viel aus gleicht das ich zumindest gleich viel in der Tasche habe. Vielleicht bin ich auch einfach genügsam.
Das mit der PKV ist natürlich sehr unschön.
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Also Zufrieden bin ich ganz und gar nicht, allerdings hatte ich nicht mehr erwartet.
Leider werde ich somit ab Januar von den steuerlichen Absenkungen mal abgesehen weniger Geld haben jeden Monat, da meine PKV mal eben um 62 € mtl. teurer geworden ist.
Gleiches bei meiner Frau. Die PKV frisst mehr als die Erhöhung auf. Dazu kommt der Anstieg der Kosten für Fernwärme und Strom durch CO2-Steuern. Schon ohne Inflation inkl. der Erhöhung ein monatliches Minus von etwa. 50€.
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Der sogenannte Soli fällt doch nächstes Jahr für die meisten weg. Bei denjenigen wo der nicht wegfällt, die sollten die Erhöhung der PKV wohl verschmerzen können.
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Sorry aber der Vergleich hinkt etwas.. Bis Besoldungsgruppe A9 fällt pro Monat max. 30,-€ Soli weg... Das macht den Braten nicht Fett!
Also ab 1.1.21 + 30,-€
Ab 1.4.21 + 45,- (Brutto)
abzüglich höhere
- PKV
- CO² Steuer
- Strom, Gas usw..
Sorry das wird nächstes Jahr ein Minusgeschäft... Aber warum sollten wir nicht bluten, wenn alle anderen auch bluten....
So ist es in diesen Zeiten nun (leider) so.
Für die, die knapp unter der Freigrenze bzw. auch teils bis zu der Milderungszone verdienen, für die ist das vielleicht ein besseres Geschäft (A12/A13)... insb. auch denn wenn Ehepartner und Kinder mitspielen und so der Grenzbetrag steigt...
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Die künftigen Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt hätten auch zu einer kompletten Nullrunde führen können. Also freut euch doch über 50 Euro Erhöhung. Und wer anfängt wegen seiner PKV zu jammern der kann doch jederzeit den Tarif anpassen und z.B. auf Chefarzt Behandlung oder KH Tagegeld verzichten
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Ich denke, hier werfen viele etwas durcheinander ::).
Vorab: Ich bin absolut der Überzeugung, dass die Gewerkschaften hier schlecht verhandelt haben, der Abschluss ist dem öD in keiner Weise würdig.
Warum? Seit Jahren wird gebetsmühlenartig davon gesprochen, den Dienst attraktiver zu machen. Was wurde da nicht alles durchs Dorf getrieben...Ämterspreizung, Laufbahnen verändern usw. usw. - passiert ist nichts, der einzige Hebel im Konkurrenzkampf um gute Leute ist also nach wie vor das, was am Monatsende auf dem Konto landet. Hier einen Abschluss als Erfolg zu verkaufen, der in normalen Jahren nicht einmal die Inflationsrate deckt ist die eigentliche Frechheit und zeigt, warum Gewerkschaften überflüssig sind. Die 3,0-3,x Prozent die die Mehrheit im öD bekommen wird hätten sie auch ohne Streiks und Verhandlungen bekommen, weil durch die Ableitung vom Alimentationsprinzip die spürbar steigenden Kosten auch so durch die Arbeitgeberseite hätte ausgeglichen werden müssen.
Klar ist der TVöD noch immer viel attraktiver als seine Landespendants, aber ein großer Wurf für den es sich lohnt Beiträge an Gewerkschaften abzuführen war es halt nicht.
Der andere Punkt - den ich hier nicht so ganz verstehe in der Diskussion - sind die steigenden Nebenkosten.
PKV - ja, die DeBeKa hat ordentlich ausgeholt, aber vier Jahre vorher hat man das Lohnplus bei gleichen Beiträgen fröhlich hingenommen ohne Klage. Dass in der PKV stoßartig Erhöhungen kommen dürfte jeder wissen, der nicht erst seit zwei Jahren in dem Verein ist und die AVB mal gelesen hat.
CO2 - Steuer: Ja die 7 Cent pro Liter werden Pendler im Geldbeutel spüren, genauso aber auch diejenigen die ÖPNV fahren. Wer ein halbwegs sparsames Auto hat und weniger als 150km pro Tag pendelt dürfte mit der steuerlichen Anrechnung aber immer noch ohne Minus herauskommen (nur die Rückzahlung vom FA wird halt schmaler)
Fernwärme: Ja, ärgerlich, bundesweit 6-15% Steigerung gehen auch hier ins Mark, aber bilden zeitverzögert nur das ab, was Öl- und Gaskunden schon jetzt bezahlen. Liegt also auch in der normalen Teuerungsrate, die sich nun einmal unabhängig von Tarifabschlüssen ergibt.
Beides miteinander aufzurechnen mag dem empfundenen Unrechtsbewusstsein helfen, in der Sache ist es aber nicht hilfreich, wenn man das Ergebnis einordnen möchte.
my2cents
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Die künftigen Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt hätten auch zu einer kompletten Nullrunde führen können. Also freut euch doch über 50 Euro Erhöhung. Und wer anfängt wegen seiner PKV zu jammern der kann doch jederzeit den Tarif anpassen und z.B. auf Chefarzt Behandlung oder KH Tagegeld verzichten
Was seit ihr alles für Lämmer die für jeden Krümmel dankbar sind? Es werden Jahr für Jahr zig Milliarden für alles und jeden ausgegeben und ihr wärt mit einer Nullrunde zufrieden?
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Wenn Corona vorbei ist, und der Haushalt wieder stabiler, wird man sich fragen was man mit diesem Tarifvertrag anstellen wollte.
Meiner Meinung nach.
Der Dienst muss, und das ist auch von Verdi immer wieder betont (und soll nun 2023 auf den Tisch) deutlich attraktiver werden vor allem für Akademiker.
Ich gönne allen alles. Aber für die praktische Mittelschicht im Dienstsystem (gD) fällt zu wenig ab. Das ist meine Meinung.
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Sollte nicht ohnehin Teil 2 des Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetzes kommen?
Wenn der Haushalt stabilisiert ist, sagen wir Ende 21/Anfang 22, kann man das durch die suboptimalen Besoldungsparameter eingesparte Geld ja da hineinstecken.
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BesSTMG Teil 1 und Teil 2?
Hast du da eine Quelle für?
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BesSTMG Teil 1 und Teil 2?
Hast du da eine Quelle für?
Leider nicht zur Hand, ich meine jedoch mich erinnern zu können, dass im parlamentarischen Verfahren Absichtserklärungen in diese Richtung, insbesondere was die Reform der Familienzulagen anbelangt, getätigt worden sind.
Was anderes:
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/konsequenzen-fuer-den-beamtenbereich.html
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Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/corona-sonderzahlung-fuer-den-beamtenbereich-angestossen.html
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Zwecks Sonderzahlung:
Also Beamte mit A9m sollen 600,-€ bekommen. E9a (vergleichbar m.D. - ich weiß es gibt im TVöD keine Laufbahnen) sollen nur 400,-€ bekommen. Auch A9g sollen -gerechterweise (wie E9b) nur 400,-€ erhalten
Besoldung ist zwischen A9m und A9g gleich. A9G erhält im Vergleich zu A9m ca. 10€ Erhöhungsbetrag... Die würden also die 200,-€ Lücke erst nach 2 Jahren ausgleichen...)
Quelle: https://www.dgb.de/themen/++co++5fde2728-19d0-11eb-864c-001a4a160123
Was geht mit denen falsch?
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https://www.n-tv.de/ticker/Einmaliger-Corona-Bonus-fuer-Soldaten-und-Bundesbeamte-article22147097.html
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https://www.n-tv.de/ticker/Einmaliger-Corona-Bonus-fuer-Soldaten-und-Bundesbeamte-article22147097.html
Noch beschließt die Bundesregierung keine Gesetze, sondern in welchem Wortlaut ein Gesetzentwurf dem Parlament übersandt wird. Bekanntlich verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es eingebracht wurde.
Noch ist also nichts entschieden.
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Es scheint sich doch etwas in Sachen Arbeitszeit zu tun. ;D
Hat jemand diesen Referentenentwurf parat?
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DG_13_BZGZoll_GdP-zur-Novellierung-des-Arbeitszeitrechts-des-Bundes?open&ccm=100
Danke und allen ein schönes Wochenende!
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Der Entwurf ist ja am Ende vom Link beigefügt und da ist bisher noch nichts drin in Bezug auf die Arbeitszeitverringerung :-( Sieht also nicht danach aus, denn wenn es da nicht mal drin ist, dann sieht es eher so aus als wäre es nicht auf der Agenda (Anmerkung: Entwurf ist vom 20.10, also noch vor dem Abschluss der Tarifverhandlungen aber trotzdem...)..
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Da ich den Entwurf über die GdP-Seite nicht abrufen konnte, hier ist er auch (mit gleichem Bearbeitungsstand) beim Netzauftritt des BMI zu finden:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/entwurf-verordnung-zur-aenderung-arbeitszeitverordnung-sonderurlaubsverordnung.html
Insgesamt kein großer Wurf. Wesentliche Verbesserung scheint mir die bessere Anrechenbarkeit von Reisezeit als Arbeitszeit zu sein (1/3 statt 1/4 und nicht erst bei mehr als 15 Stunden Reisezeit), jedoch nicht mehr bei Verbindung mit Privatreisen.
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Der Dienstherr versteht einfach nicht, was es mit der Motivation macht, wenn man bereits am Wochenende irgendwo anreisen soll oder bis spät in den Abend unterwegs ist, das aber nicht 1:1ausgeglichen bekommt. Eine Änderung dieses Blödsinns wäre wünschenswert gewesen. Da hilft nur nicht fahren..
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Der Dienstherr versteht einfach nicht, was es mit der Motivation macht, wenn man bereits am Wochenende irgendwo anreisen soll oder bis spät in den Abend unterwegs ist, das aber nicht 1:1ausgeglichen bekommt. Eine Änderung dieses Blödsinns wäre wünschenswert gewesen. Da hilft nur nicht fahren..
Wenn man Gleitzeit hat und auf Dienstreise ist, dann arbeitet man halt die gesamte Fahrt über!
Wenn nicht, dann sollte man seinen Chef sagen, er soll anordnen, dass man während der Fahrt "arbeitet".
Wenn man Selbstfahrer ist, dann ist es ja mWn eh Arbeitszeit, sofern PKW als Reisemittel angeordnet wurde.
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Und was ist die Grundlage für die Anerkennung der Reisezeit als Arbeitszeit, wenn man als Selbstfahrer unterwegs ist? Mit der Anordnung des Reisemittels Pkw spielst du auf das Urteil des BAG an?
Soweit mir bekannt, gilt das nur für Arbeitnehmer.
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Der Dienstherr kann wenn er möchte ohne Angabe von Gründen Dienstbefreiung erteilen. Hierzu bedarf es auch keiner gesetzlicher Regelugen.
Ergo: Wenn eine Wochenendanreise notwendig wäre einfach die Führungskraft ansprechen und dafür einen Tag frei erbitten. Alternative: Anreise am letzten Werktag und Wochenende im Hotel ;)
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OK.. Nur leider sagte Führungskraft, gibt's nicht, ich kann zur Not, am Freitag fahren. Nur dann sitz ich in irgendeinem Kaff, weil mein Dienstherr das will und bin getrennt von der Familie. Das ist doch keine Lösung. Da fahr ich lieber nicht..
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Eben. Dann muss der Dienstherr mit den Folgen seiner Unflexibilität leben.
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Oder die Dienstreise anordnen. Auch die Anreise am Sonntag dürfte ohne Probleme vom Dienstherren angeordnet werden können.
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Genau. Dann zählt es auch für die Arbeitszeit :)
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Nicht wenn die Anreise für Sonntag mit dem Zug angeordnet wird.
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Ist das so? Reisezeit wäre Dienstzeit, wenn die Reise im Rahmen der üblichen Dienstzeiten durchgeführt wird. Durch die Anordnung wäre der Sonntag reguläre Dienstzeit (in der dann Reisezeiten erbracht werde können).
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Die Anordnung der Dienstreise macht diese nicht zur Dienstzeit.
§ 11 (1) AZV
(1) Bei Dienstreisen ist die Zeit zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte Arbeitszeit. Bei ganz- oder mehrtägigen Dienstreisen gilt die regelmäßige Arbeitszeit des jeweiligen Tages als geleistet. Reisezeiten sind keine Arbeitszeit. Sie werden jedoch als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit
1. sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen oder
2. die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird.
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Nach welcher Rechtsgrundlage würde denn die Anreise am Sonntag angeordnet werden?
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Aus der gleichen wie Dienstreisen an anderen Tagen. Letztlich wohl §§ 61/62 BBG.
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Das irritiert mich. In der Regel wird die Lage der Arbeitstage in einer Dienstvereinbarung festgelegt, der Sonntag ist genauso regelmäßig frei. Um den Beamten am Sonntag zu einer Dienstleistung zu verpflichten bedarf es einer gesonderten Anordung von Mehrarbeit / Überstunden (oder so ähnlich). Und schon sind wir wieder bei Arbeitszeit.
Ohne die gesetzlichen Regelungen im Detail zu kennen kann man wohl kaum einen Beamten an einem dienstfreien Tag zum Dienst verpflichten und dann mit dem Argument der Dienstreise ihm keine Dienstzeit anrechnen.
Vielleicht kann ja jemand mit Rechtsgrundlagen Aufklärung schaffen?
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Also bei uns (Zollverwaltung) war es in der Vor-Corona-Zeit durchaus üblich, bereits am Sonntag anzureisen, damit pünktlich am Montag das Dienstgeschäft starten konnte. Da hat man dann wohl oder übel in Kauf nehmen müssen, sein Wochenende zu opfern.
Hier ist wirklich Handlungsbedarf.
Aber zurück zum Referentenentwurf: Was ist von Langzeitarbeitskonten zu halten? Soll man denn soviel arbeiten, dass man das Zeitguthaben nicht mehr durch DA ausgleichen kann? Ich rede nicht von angeordneter Mehrarbeit. Da gelten ja schon andere Regeln.
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Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/corona-sonderzahlung-fuer-den-beamtenbereich-angestossen.html
Leider nichts in der W-Besoldung, wobei A15 oft > W2 ist (je nach Stufe). :(
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Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/corona-sonderzahlung-fuer-den-beamtenbereich-angestossen.html
Leider nichts in der W-Besoldung, wobei A15 oft > W2 ist (je nach Stufe). :(
Vermutlich wäre es schwierig gewesen zu begründen, inwiefern Professoren eine zusätzliche Belastung durch die COVID-19-Pandemie hatten.
Zum Thema Anordnung von Dienstreisen:
"Bei Anordnung oder Genehmigung einer Dienstreise sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Fürsorge zu berücksichtigen. Die Fürsorgepflicht kann u. a. auf die Festlegung des Beginns und des Endes einer Dienstreise Einfluss haben..." (vgl. Tz 2.1.10 BRKGVwV).
Ein guter Vorgesetzter sollte aus Fürsorgegründen eine Dienstreise am Wochenende nur ausnahmsweise genehmigen.
Den Gesetzen und Verordnungen ergänzende Bestimmungen zu Dienstreisen könnten in einer Dienstvereinbarung zwischen Behördenleitung und Personalvertretung geregelt sein.
Geschickterweise sollte versucht werden, den Tatbestand von § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 AZV zu erfüllen (Reisezeiten werden als Arbeitszeiten berücksichtigt, wenn die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird). So könnte man vor Beginn und nach Ende der Dienstreise ein Dienstgeschäft erledigen. Dies könnte zum Beispiel auch nur die kurze Vorbereitung auf die Dienstgeschäfte des folgenden Tages bzw. Nachbereitung des vorangegangenen Tages im Hotelzimmer sein. Man muss einfach kreativ sein und der Vorgesetzte muss mitspielen.
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Für alle Kollegen bei den Bundesbehörden die an das K-PVS System besoldungstechnisch angeschlossen sind:
Die "Corona-Zulage" kommt frühstens mit den Bezügen für Januar 2021. Konnte für Dezember nicht mehr eingebaut werden.
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Für alle Kollegen bei den Bundesbehörden die an das K-PVS System besoldungstechnisch angeschlossen sind:
Die "Corona-Zulage" kommt frühstens mit den Bezügen für Januar 2021. Konnte für Dezember nicht mehr eingebaut werden.
Woher stammt die Info?
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Von einer Informationsmail Abteilung VI im ITZBund die mich vor 15 Minuten erreichte.
Ich bin PVS-Head_Anwender.
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Danke.
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Ich kann die Information von Slider bestätigen. Ergänzend dazu gab es heute ein Rundschreiben an alle angeschlossenen Behörden, dass die Auszahlung mit den Januarbezügen erfolgt, dies aber keine Auswirkungen hat, da die Bezüge ja bereits im Dezember überwiesen werden und somit unter die im Rundschreiben genannten steuerfreien Tatbestände fallen.
Zudem erfolgt die Zahlung mangels ausgefertigtem Gesetz unter Vorbehalt und wird zu Februar nach Veröffentlichung dann "verrechnet". Nullsummenspiel abgesehen vom Porto für die zweite Abrechnung binnen 2 Monaten :-)
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Weiß jemand wie es bei den Berufsgenossenschaften ausschaut? Bekommen DO-Angestellte auch die "Corona-Zulage"?
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Weiß jemand wie es bei den Berufsgenossenschaften ausschaut? Bekommen DO-Angestellte auch die "Corona-Zulage"?
Ja natürlich, siehe Dienstordnung ;) Ansonsten siehe auch DGUV-Rundschreiben 0404/2020.
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Danke für die rasche Rückmeldung. Wo finde ich denn dieses Rundschreiben?
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Danke für die rasche Rückmeldung. Wo finde ich denn dieses Rundschreiben?
Gerne doch :) Im UV-Net (Dokcenter).
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Ich habe gelesen, dass es die Corona-Sonderbeihilfe nicht für FWDL'er und pensionierte Soldaten geben soll. >:(
Kann jemand genaueres und aktuelles dazu berichten ?
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Ich habe gelesen, dass es die Corona-Sonderbeihilfe nicht für FWDL'er und pensionierte Soldaten geben soll. >:(
Kann jemand genaueres und aktuelles dazu berichten ?
Das ist korrekt. Von Beginn an waren und sind Pensionäre und FWDLer davon ausgeschlossen. Gibt hierzu auch keine (positive) Meldung für dich.
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Ich habe gelesen, dass es die Corona-Sonderbeihilfe nicht für FWDL'er und pensionierte Soldaten geben soll. >:(
Kann jemand genaueres und aktuelles dazu berichten ?
Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger:
"Besoldungsempfängerinnen und -empfängern der Besoldungsgruppen A 3 bis A 15 sowie Wehrsoldempfängerinnen und -empfängern soll noch im Jahr 2020 zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezügen im Sinn des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes gewährt werden.
Zur Vermeidung einer Unterminierung des damit verbundenen Ziels wird gleichzeitig geregelt, dass eine entsprechende Zahlung nicht auf die Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz angerechnet wird."
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Moin!
Ich befinde mich seit Februar diesen Jahres in Elternzeit. Habe ich dann auch Anspruch auf die Sonderzahlung?
Im Entwurf steht ja:
Anspruch besteht, wenn mindestens an einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 ein Anspruch auf Dienstbezüge aus einem Amt der Besoldungsgruppen A 3 bis A 15 oder auf Anwärterbezüge bestanden hat...
Hab ich dann Pech gehabt?
Mit freundlichen Grüßen
Maddin
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So sieht es wohl aus. Wer im fraglichen Zeitraum keinen Dienst geleistet hat und somit auch keinen Anspruch auf Dienstbezüge hatte, kann auch nicht im Dienst eine zusätzliche Belastung durch die COVID-19-Pandemie gehabt haben. Gleiches gilt für Pensionäre.
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Für alle Kollegen bei den Bundesbehörden die an das K-PVS System besoldungstechnisch angeschlossen sind:
Die "Corona-Zulage" kommt frühstens mit den Bezügen für Januar 2021. Konnte für Dezember nicht mehr eingebaut werden.
Wir haben jetzt angefangen, den gesamten Datensatz der Berechtigten in das System zu migrieren.
Es ist vorgegebenes Ziel, dass alle Anspruchsberechtigten die Corona-Sonderzahlung zum 30.12.2020 auf dem Konto haben.
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Schade, über das Thema Arbeitszeit hat man dann nie wieder was gehört :-( Aber war ja zu erwarten.
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Sorry nachtrag/korrektur (kann den anderen Post nicht editieren??):
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/arbeitszeit-dbb-erwartet-sofortigen-einstieg-in-reduzierung.html
https://beamte.verdi.de/themen/++co++3b9c51a6-233e-11eb-a14e-001a4a160119
Aber mehr als in den Wald rufen ist zzt nicht..
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Ich versteh es ehrlich gesagt auch nicht.
Man könnte einfach zu Beginn und zu den 1,2% ab April einfach mal von 41h auf 40h runter gehen.
Das sind 15 Minuten von Montag bis Donnerstag, ich denke das macht Arbeitstechnisch den Kohl nicht fett.
Sieht man ja auch daran das alle Beamten mit Kindern unter 12 Jahren ja auch diese eine Stunde weniger arbeiten.
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Das wäre doch die richtige Tarifrunde für diese Forderung gewesen. Davon, dass die Arbeitszeitrückführung prominent vertreten worden wäre habe ich nichts mitbekommen. Aber das BMI rechnet wohl weiterhin vor, dass man zur Kompensation zehntausende weitere Stellen bräuchte und die 39 Stunden Woche für Beamte deshalb nicht finanzierbar sei. Das Gegenteil ist richtig. Wer eine gesunde Work Life Balance hat ist wesentlich produktiver. 35 Stunden, jetzt!!!
Ich bleibe optimistisch, dass ich die Reduzierung in den kommenden 40 Berufsjahren (bis 70) noch erlebe.
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Ich war selbst bei einer Fortbildung mal beim BMI.
Dieses Thema war dort angeschnitten.
Ich meine vor Jahren wurde damit gerechnet, dass eine Verringerung der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde einen Mehrbedarf von 5% auslösen würde und dies schlicht und ergreifend nicht finanzierbar wäre.
Meine Meinung zu diesem Thema bleibt, eine 40, gar 39 Stunden Woche werden wir nicht bekommen.
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Dann frag ich mal hier wieso Beamte mit Kindern berechtigt sind eine Stunde pro Woche weniger zu dienen?
Ich mein ich gönne es allen Eltern, keine Frage aber wird man da nicht „bestraft“ weil man kinderlos ist.
Hat das nix mit Gleichbehandlung zu tun?
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Hallo, ich bin DO`ler und heute wurde mein Gehalt um 400 € Netto zusätzlich erhöht überwiesen.
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Dann frag ich mal hier wieso Beamte mit Kindern berechtigt sind eine Stunde pro Woche weniger zu dienen?
Ich mein ich gönne es allen Eltern, keine Frage aber wird man da nicht „bestraft“ weil man kinderlos ist.
Hat das nix mit Gleichbehandlung zu tun?
Des einen Belohnung ist nicht automatisch des anderen Bestrafung. Ansonsten müsstest du auf 42h erhöhen, wenn jemand in deinem Bereich ein Kind bekommt und auf 39h reduziert.
Und das Argument, dass jemand die Stunde Minderarbeit der Eltern dann auffangen müsse, zieht nicht, wenn man gleichzeitig argumentiert, mit 39h für alle alles weiterhin hinbekommen zu können. ;)
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Ich meine vor Jahren wurde damit gerechnet, dass eine Verringerung der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde einen Mehrbedarf von 5% auslösen würde und dies schlicht und ergreifend nicht finanzierbar wäre.
Meine Meinung zu diesem Thema bleibt, eine 40, gar 39 Stunden Woche werden wir nicht bekommen.
Egal wie oft man etwas wiederholt, richtiger wird es nicht. Vor vierzehn Jahren wurde die Arbeitszeit der Beamten und Beamtinnen des Bundes zur Kompensation klammer Kassen erhöht. Die der Landesbeamten ebenfalls. Während die meisten Länder trotz anhaltend schwieriger Haushaltsjahre die Arbeitszeit zurückführen konnten, windet sich das BMI trotz jahrelanger schwarzer Null nach wie vor. Wie praktisch, dass endlich mal die Notwendigkeit gekommen ist, neue Schulden aufzunehmen. (Achtung, satirische Überhöhung)
Dienst- und Treuepflicht bedeutet nicht, dass man eine nicht mehr zeitgemäße Arbeitszeit zu Lasten der eigenen Gesundheit einfach hinnimmt.
Ich bin für einen modernen, leistungsfähigen öffentlichen Dienst, der seine Beamten gut bezahlt und nicht Anwesenheit mit Leistung verwechselt.
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Ich meine vor Jahren wurde damit gerechnet, dass eine Verringerung der Wochenarbeitszeit um 1 Stunde einen Mehrbedarf von 5% auslösen würde und dies schlicht und ergreifend nicht finanzierbar wäre.
Was machen denn diese 5 % in Euro aus? Irgendwie erscheint es mir sehr unwahrscheinlich, dass dies "nicht finanzierbar" sein kann:
Bund stellt Geld bereit: 250 Millionen Euro für Videospiele
Bund stellt 40 Millionen Euro für Kinos bereit
Mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro will der Bund den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ermöglichen
Eine Milliarde Euro für den Luftverkehr: So will der Bund die Flughäfen retten
BMVI stellt 170 Millionen Euro für die Busbranche bereit
Bund stellt 2,5 Milliarden Euro für den Nahverkehr in Deutschland bereit
Bund stellt 500 Millionen Euro für den Ausbildungsmarkt bereit
Deutschland fördert die heimische Batteriezellfertigung mittlerweile mit fünf Milliarden Euro
Strukturwandel - Bund fördert Kohle-Länder mit 240 Millionen
Bund fördert DAX-Konzerne mit 420 Millionen Euro
Festspielhaus Bayreuth: Bund stellt 85 Millionen Euro für Sanierung bereit
Bund stellt 500 Millionen Euro für Schülerlaptops bereit
Bund investiert Milliarden in Wasserstraßen
Bundesregierung will Verlage mit 220 Millionen Euro fördern
Bund stellt 700 Millionen für Wälder bereit
Bundesregierung stellt 4,5 Milliarden Euro für Energie- und Klimafonds bereit
Bund fördert die Forschung für Kosmetika und Süßstoffersatz mit rund 6,4 Millionen Euro
Breitbandausbau: Bund gibt weitere 935 Millionen Euro aus
Bund stellt mehr als 64 Mrd. Euro für Flüchtlingskosten bereit
Bund sagt Lufthansa Milliardenhilfe zu
Bund gibt drei Millionen Euro als Corona-Hilfen für Kunst aus
Bund stellt Milliarden-Programm für Studierende bereit
Insgesamt 17,5 Mrd. Euro will die Bundesregierung zur Verfügung stellen, um den Firmen aus der Kreditklemme zu helfen
Bund stellt Waldbesitzern 50 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung
Bund stellt 1 Mrd. € für Investitionen von Gemeinden bereit
Bund investiert 86 Milliarden Euro in die Schiene
Bis zu 40 Milliarden Euro – Bund weitet Corona-Hilfen für Firmen aus
Bund unterstützt Start-ups mit 2 Milliarden Euro in der Corona-Krise
Scholz stellt Städten 57 Milliarden Euro in Aussicht
Regierung beschließt Mobilfunkstrategie und stellt 1,1 Milliarden Euro bereit
Hilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für den privaten Rundfunk
Hilfen für Thomas-Cook-Kunden kosten Steuerzahler über 263 Millionen Euro
Bund plant Dezemberhilfen für Firmen von 17 Milliarden Euro
Bund plant neue Milliardenhilfen für die Automobilindustrie
Keine Ahnung, an welcher Stelle nun das Geld für die Reduzierung der Arbeitszeit ausgegangen ist...
"Wertschätzung? Gerne, darf aber nichts kosten!" wäre wohl auch eine Erklärung.
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👍
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Wenn die Beamtenschaft ihren eigenen Henker wählt... selber Schuld. Wenn man sich die Lehrerschaft auf Länderebene anschaut...
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Ich habe gelesen, dass die Fraktion der Linken eine Anfrage an den Bundestag gerichtet hatte: Welche Kosten würden für den Bund jährlich entstehen, wenn die Arbeitszeit der Bundesbeamten von 41 wieder auf 39 Wochenstunden gesenkt werden würde?
Antwort der Bundesregierung: 371 Millionen Euro jährlich.
Die Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten kostet 1,2 Milliarden Euro.
Fazit: Für den Verzicht auf 30% der recht mickrigen Lohnerhöhung hätte man die Wochenarbeitszeit um 2 Stunden absenken können - Kostenneutral!
Das wäre doch ein Ansatz den unsere Gewerkschaften mal in die zukünftigen Verhandlungen einbringen könnten.
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Wie sieht eigentlich der Zeitplan für die Besoldungsrunde aus? Wo und wann wird es noch Entscheidungen geben?
Danke und schon mal ein schönes Adventswochenende!
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Ich habe gelesen, dass die Fraktion der Linken eine Anfrage an den Bundestag gerichtet hatte: Welche Kosten würden für den Bund jährlich entstehen, wenn die Arbeitszeit der Bundesbeamten von 41 wieder auf 39 Wochenstunden gesenkt werden würde?
Antwort der Bundesregierung: 371 Millionen Euro jährlich.
Die Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten kostet 1,2 Milliarden Euro.
Fazit: Für den Verzicht auf 30% der recht mickrigen Lohnerhöhung hätte man die Wochenarbeitszeit um 2 Stunden absenken können - Kostenneutral!
Das wäre doch ein Ansatz den unsere Gewerkschaften mal in die zukünftigen Verhandlungen einbringen könnten.
Die Kosten würden doch nur anfallen, wenn man entsprechend auch Planstellen schaffen würde. Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass dies so in diesem Umfang geschehen würde... Also wäre es noch günstiger.
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Ich habe gelesen, dass die Fraktion der Linken eine Anfrage an den Bundestag gerichtet hatte: Welche Kosten würden für den Bund jährlich entstehen, wenn die Arbeitszeit der Bundesbeamten von 41 wieder auf 39 Wochenstunden gesenkt werden würde?
Antwort der Bundesregierung: 371 Millionen Euro jährlich.
Die Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten kostet 1,2 Milliarden Euro.
Fazit: Für den Verzicht auf 30% der recht mickrigen Lohnerhöhung hätte man die Wochenarbeitszeit um 2 Stunden absenken können - Kostenneutral!
Das wäre doch ein Ansatz den unsere Gewerkschaften mal in die zukünftigen Verhandlungen einbringen könnten.
Ich hätte sogar auf die kompletten 1,2% verzichtet für eine 39h Woche und ich denke viele andere auch.
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Gibt es irgendwo den Gesetzesentwurf bzw. die Endversion zum lesen? Ich weiß, dass die neuen Tabellen hier auf der Webseite sind, aber ich suche nach dem "ganzen Ding" inklusive der Tabellen fürs Ausland und sonstigen Wortlauten.
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Bislang ist der Entwurf eines "Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz" für das Jahr 2021 und folgende meines Wisses noch nicht öffentlich geworden. Er wurde weder auf der Homepage des BMI veröffentlicht, noch von der Bundesregierung an den Bundestag übersandt.
Es gibt jedoch bereits den Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger , siehe http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2696/269618.html.
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Ich habe gelesen, dass die Fraktion der Linken eine Anfrage an den Bundestag gerichtet hatte: Welche Kosten würden für den Bund jährlich entstehen, wenn die Arbeitszeit der Bundesbeamten von 41 wieder auf 39 Wochenstunden gesenkt werden würde?
Antwort der Bundesregierung: 371 Millionen Euro jährlich.
Die Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten kostet 1,2 Milliarden Euro.
Fazit: Für den Verzicht auf 30% der recht mickrigen Lohnerhöhung hätte man die Wochenarbeitszeit um 2 Stunden absenken können - Kostenneutral!
Das wäre doch ein Ansatz den unsere Gewerkschaften mal in die zukünftigen Verhandlungen einbringen könnten.
Ich hätte sogar auf die kompletten 1,2% verzichtet für eine 39h Woche und ich denke viele andere auch.
Ich nicht.
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Das hat sich eh wieder auf lange Sicht erledigt:
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/kabinettsbeschluss-verbesserungen-fuer-beamtinnen-und-beamte-des-bundes-ab-2021.html
Für alle, die die 39h nicht wollen und stattdessen lieber die paar lausigen Kröten auf ihrem Konto haben: Freut euch, man darf seine Wochenarbeitszeit auch freiwillig noch verlängern. :-X
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Das hat sich eh wieder auf lange Sicht erledigt:
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/kabinettsbeschluss-verbesserungen-fuer-beamtinnen-und-beamte-des-bundes-ab-2021.html
Für alle, die die 39h nicht wollen und stattdessen lieber die paar lausigen Kröten auf ihrem Konto haben: Freut euch, man darf seine Wochenarbeitszeit auch freiwillig noch verlängern. :-X
Der Vergleich hinkt etwas, weil für die Mehrarbeit auch eine Vergütung oder ein Freizeitausgleich in einem anderen Zeitraum erfolgt.
Zudem können in Zukunft auch Beamte ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ohne Auswirkungen auf ihre Besoldung verkürzen, wenn sie pflegebedürftige nahe Angehörige in ihrem eigenen oder dem Haushalt der Angehörigen pflegen oder betreuen. Diese Möglichkeit gab es bereits bei schwerbehinderten Beamten und jenen, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten.
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Sollte die Corona-Sonderzahlung nicht mit den Januargehältern, als Ende Dezember, mit überwiesen werden. In meiner Abrechnung war nichts dabei. Haben die Kolleg*innen das Geld schon bekommen?
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Sollte die Corona-Sonderzahlung nicht mit den Januargehältern, als Ende Dezember, mit überwiesen werden. In meiner Abrechnung war nichts dabei. Haben die Kolleg*innen das Geld schon bekommen?
Das kann ich dir erst dann beantworten, wenn du mir verrätst über welchen "Besoldungsdienstleister" (K-PVS z.B.) du deine Bezüge erhälst.
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Bundesverwaltungsamt.
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Bundesverwaltungsamt.
Hallo. Meine Kollegen und ich haben das Geld erhalten. BKA, Besoldungsstelle ebenfalls BVA.
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Das BVA hat die Sonderzahlung ebenso ausgezahlt. Bitte nochmal die Unterlagen prüfen und ggfs. sich bei der Bezügestelle melden.
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Bei Soldaten scheint der Soli auch noch abgezogen zu sein und die Nachberechnung kommt dann Rückwirkend mit den Februar Bezügen.
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Weiterhin kein Entwurf...
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Bei den Tarifverhandlungen wurde ja auch vereinbart, dass die Altersteilzeitregelungen - für Angestellte - weiter geführt werden. Da alle Regelungen für die Bundesbeamten übernommen werden sollten, müßte auch die zum 31.12. beendete Möglichkeit zur Altersteilzeit verlängert werden.
Hat da jemand Informationen zu?
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Möglichkeit zur Altersteileilzeit ist bis 2022 Verlängert worden.
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Danke Plato, wo kann ich das finden?
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Hallo zusammen,
habe eben ein wenig gesucht, aber noch keinen Entwurf zum Bundesbesoldungsgesetz bzw. seiner Anpassung gefunden. Die Ankündigung, dies "wirkungsgleich" zu tun, stammt doch aus Oktober.
Warum dauert es denn so extrem lange? Corona ist da eher unwahrscheinlich, so ein "Standardtext", wo das Ziel klar ist, müsste doch auch im Homeoffice zu verfassen (kopieren) sein ...
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Im Thread der Bundesbeamten in dem es um die letztjährigen BVerfG-Beschlüsse zum Mindestabstandsgebot geht, habe jemand vom BMJV die Info bekommen, dass diese im nächsten BBVAngG adressiert werden.
Das könnte ggf. eine Verzögerung erklären.
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Hallo zusammen,
habe eben ein wenig gesucht, aber noch keinen Entwurf zum Bundesbesoldungsgesetz bzw. seiner Anpassung gefunden. Die Ankündigung, dies "wirkungsgleich" zu tun, stammt doch aus Oktober.
Warum dauert es denn so extrem lange? Corona ist da eher unwahrscheinlich, so ein "Standardtext", wo das Ziel klar ist, müsste doch auch im Homeoffice zu verfassen (kopieren) sein ...
Die Antwort auf Deine Frage findest Du eventuell hier: https://www.berliner-besoldung.de/
Die Bemessung einer amtsangemessenen Alimentation ist durch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18) noch einmal komplexer geworden - wenn ein Besoldungsgesetzgeber die neuen Direktiven gewissenhaft beachten möchte, dauert das Verfahren wohl noch einmal deutlich länger als bislang; und sofern man die Direktiven nicht beachten möchte, dürften die Umwege noch einmal spezifsch komplexer sein und dürfen dann nicht minder zeitintensiv sein, wie aktuell das Beispiel Berlin zeigt.
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Der Hinweis von SwenTanortsch auf die längere Zeit bis zur Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs war ja offensichtlich zutreffend, da der "Einbau" des REZ (siehe anderer Thread, bitte da auch separat ausdiskutieren) wie auch der "Umbau" des Familienzuschlags ja über eine redaktionelle Überarbeitung hinausgeht.
Zum Familienzuschlag (neu2021) habe ich eine Verständnisfrage:
Als Beamter, verheiratet, mit 2 Kindern (also quasi die BVerfG-Musterfamilie) bekommt man welche Zuschläge?
- Stufe 1: 149,36 EUR (für die Ehe)
- Stufe 2: 277,02x2= 554,04 EUR (je Kind, daher mal 2)
In der Summe: 703,40 EUR
Ist das richtig gerechnet?
Dann ist der Familienzuschlag in diesem Fall also deutlich höher als bisher (~404 EUR)?
Es wäre zu schön, um wahr zu sein ;)
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Dazu wurde im anderen Thread schon ausgeführt, dass die 277€ pro Kind (1 und 2) wohl einen Fehler darstellen. Ab 01.04.2021 ist der Betrag auf 129€ pro Kind (1 und 2) wieder reduziert.
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Ich habe eine Nachfrage zu den FZ im Entwurf.
Seite 18 und Seite 27 enthalten beide Anlage V (FZ) mit unterschiedlichen Geltungszeitpunkten und Referenzen zu Artikeln des Entwurfs.
Was hat es hiermit auf sich?
Seite 18 benennt FZ2 pro Kind (1 und 2) jeweils 277€ (ab 01.01.2021)
Seite 27 benennt FZ2 pro Kind (1 und 2) jeweils 129€ (ab 01.04.2021)
Soll hier tatsächlich für 3 Monate des Jahres 2021 ein höherer FZ2 gezahlt werden, der anschließend wieder abgesenkt wird?
Es dürfte sich um einen Tippfehler handeln. Korrekt dürfte wohl für Stufe 2 127,66 für das erste und zweite Kind ab 1.1.21 sein.
Danke xap !
Damit bleibt der Familienzuschlag also in der Summe - von der Standard-Erhöhung mal abgesehen - gleich. Schade, aber vielleicht bleibt der redaktionelle Fehler ja drin ;)
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Im Refertenentwurf ist nichts mehr von einem Mindesterhöhungsbetrag von 50 EUR zu lesen, der wurde mal eben komplett gestrichen. Eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist dies für mich nicht. Mal wieder ein Schlag ins Gesicht.
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Im Refertenentwurf ist nichts mehr von einem Mindesterhöhungsbetrag von 50 EUR zu lesen, der wurde mal eben komplett gestrichen.
Sehr gut. Dann wurde diese elende Sozialismuskomponente zumindest vom Gesetzgeber zutreffenderweise als unnötig erkannt.
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Im Refertenentwurf ist nichts mehr von einem Mindesterhöhungsbetrag von 50 EUR zu lesen, der wurde mal eben komplett gestrichen. Eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist dies für mich nicht. Mal wieder ein Schlag ins Gesicht.
Siehe dazu S. 50 des Entwurfs:
"Abweichend vom Tarifergebnis vom 25. Oktober 2020 wird der für das Jahr 2021 vereinbarte Mindestbetrag bei der linearen Entgelterhöhung nicht auf die Besoldung übertragen. Eine Übertragung dieses die unteren Entgeltgruppen begünstigenden Tarifelements würde die relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen ver-ändern und damit das Abstandsgebot verletzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 – 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14 –, Rdnr. 75)."
@Organisator: Nicht unnötig, sondern verfassungswidrig. Was sich natürlich gegenüber den "Sozialisten" viel besser begründen lässt.
Ich denke, durch die Erhöhung der Eingangsämter, der Anhebung der Einstiegsstufen (die auch für das Bestandspersonal gilt) und den regionalen Ergänzungszuschlag profitieren die unteren Besoldungsgruppen überporportial und genug vom Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022.
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Hallo zusammen,
wo finde ich den Referentenentwurf?
Vielen Dank für den Link 8)
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Hallo zusammen,
wo finde ich den Referentenentwurf?
Vielen Dank für den Link 8)
Ich habe den Entwurf dort speichern können (Danke big t):
Download-Link
https://wetransfer.com/downloads/6f722656d2ca2f56cdf43904d470f39d20210208102341/79062084985aea2944e7141600ef8d2920210208102737/a1a408
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Wobei auch ein Teil der A9er und A10er davon profitieren würden... Aber prinzipiell habt ihr Recht.
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@Organisator: Nicht unnötig, sondern verfassungswidrig. Was sich natürlich gegenüber den "Sozialisten" viel besser begründen lässt.
Umso besser, dass sich die Verfassung meinem Rechtsempfinden anschließt ;D ;D ;D
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Hallo Zusammen,
ich habe mir den Referentenentwurf heruntergeladen und dabei festgestellt, dass er lediglich Aufschluss über die Besoldungserhöhung gibt (bis Seite 69). Die weiterführenden Informationen bezüglich der Weitergewährung der Altersteilzeit für Bundesbeamte konnte ich nicht finden. Angeblich soll der Referentenentwurf 101 Seiten stark sein.
Könnte mir hier jemand vielleicht nähere Informationen insbesondere zur Altersteilzeit zukommen lassen.
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Möglicherweise wird die Altersteilzeit in einem anderen Gesetzentwurf geregelt. Altersteilzeit ist Gegenstand des Bundesbeamtengesetzes und nicht des Bundesbesoldungsgesetzes. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf hier nicht vollständig vorliegt. Vielleicht gibt es aber eine längere Version mit anderem Bearbeitungsstand? Da die Version mit Stand 03.02.2021 offensichtlichen den Verbänden zur Stellungnahme zugesandt wurde, ist diese Version die vorläufige Arbeits- und Diskussionsgrundlage.
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Aktueller Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022: Korrekturen durch das Bundesinnenministerium:
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-fordert-keine-kuerzungen-beim-familienzuschlag-bundesinnenministerium-schafft-zwischenzeitl.html
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Aktueller Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022: Korrekturen durch das Bundesinnenministerium:
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-fordert-keine-kuerzungen-beim-familienzuschlag-bundesinnenministerium-schafft-zwischenzeitl.html
Die Korrektur scheint allein die falsche Angabe des FamZ Stufe 2 für das jeweils 1. und 2 Kind in Anlage V, gültig vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 zu betreffen (S. 18 des Entwurfs vom 03. Februar 2021). Steiche 277,02 Euro, setze 127,66 Euro.
Die Änderung ist redaktioneller Natur und erfolgte nach Hinweisen aus dem Ressortkreis. Befremdlich, dass der BDZ versucht, dies als seinen Erfolg zu verbuchen ("Eine finanzielle Benachteiligung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen wurde somit im Zuge unserer Publikation abgewehrt").
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Zur Zeitplanung
Zitat aus dem Schreiben des BMI vom 03.02.21 an die obersten Bundesbehörden und Co. -
"Ihre Stellungnahmen - soweit erforderlich - erbitte ich an das Referatspostfach D 3 bis 17. Februar 2021. Für die kurzfristige Terminsetzung bitte ich um Verständnis. Ziel ist es, den Entwurf spätestens am 24. März 2021 dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzulegen, damit die parlamentarischen Beratungen noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode abgeschlossen werden können."
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Danke für die Info!
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Die Regelungen zu FALTER/Altersteilzeit befinden sich im Gesetzentwurf "Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes", Artikel 2 (Bd 19/26174). Nach dem Bundestag-Terminplan soll heute um 16:10 Uhr die letzte Lesung sein.
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Das o.g. Gesetz wurde am 25.02.2021 vom Bundestag verabschiedet und ist am 05.03.2021 im Bundesrat.
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Die VKA zieht nicht mit:
https://www.dbb.de/td-ekr-2020/artikel/foulspiel-auf-dem-ruecken-der-beschaeftigten.html
Und von der 39-Stunden-Woche sind wir weiter entfernt denn je:
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/was-die-arbeitszeitrechtlichen-neuerungen-zu-reisezeiten-und-pflegebeduerftigen-angehoerigen-fuer-bu.html
:-\
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Die VKA zieht nicht mit:
https://www.dbb.de/td-ekr-2020/artikel/foulspiel-auf-dem-ruecken-der-beschaeftigten.html
Uff.
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Ist für die Bundesbeamten dich irrelevant?
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... dieses Forum besteht zu einem Großteil aus kontextuell irrelevanten Inhalten. So what.
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... dieses Forum besteht zu einem Großteil aus kontextuell irrelevanten Inhalten. So what.
Stimmt, dann sollten wir auch mal über das Wetter reden.
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Gibt es denn bzgl. dem eigentlichen Thema (BBvAnpG 2021/2022) schon etwas neues Bzw. Einen neuen Entwurf?
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Scheint so als würde das Bundespräsidialamt den Entwurf nicht so gut finden..
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Scheint so als würde das Bundespräsidialamt den Entwurf nicht so gut finden..
Inwiefern denn?
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Scheint so als würde das Bundespräsidialamt den Entwurf nicht so gut finden..
Was soll man mit so einer Information anfangen? Wer gackert, muss auch ein Ei legen.
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Scheint so als würde das Bundespräsidialamt den Entwurf nicht so gut finden..
Inwieweit hätte denn das Bundespräsidialamt schon jetzt was damit zu tun?
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Die bekommen das Ding doch erst vorgelegt, wenn das Parlament das Gesetz beschlossen hat. Noch ist im Parlament gar nichts passiert.
Ente!
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Zum aktuellen Stand:
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/gesetzentwurf-bbvanpaendg-2021-2022-umsetzung-tarifergebnis/ (https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/gesetzentwurf-bbvanpaendg-2021-2022-umsetzung-tarifergebnis/)
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.. das sind ja blendende Aussichten. :-\
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Das muss uns allemal reichen ;)
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Leistungswillen der Staatsdiener nicht unterschätzen" (https://www.dbb.de/artikel/leistungswillen-der-staatsdiener-nicht-unterschaetzen.html)
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Auf der Seite des BMI ist der Entwurf nun abrufbar:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/Gesetz-zur-anpassung-der-bundesbesoldung-und-versorgung-2021-2022-u-zur-aenderung-dienstrechtlicher-vorschriften-refentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Auf Seite 41 des Entwurfs wird auf den regionalen Ergänzungszuschlag eingegangen.
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Sehe ich das richtig, dass mit der Ablehnung durch das BMF nun auch die geplanten Änderungen am Familienzuschlag auf Eis liegen? Im aktuellen Referentenentwurf habe ich dazu nichts mehr gefunden. Sprich, die geplante Auszahlung von FZ Stufe 1 nur noch in Abhängigkeit vom Familienstand fällt erstmal aus? Für Nicht-verheiratete Paare mit Kind wäre das ein Erfolg (aktuell Anspruch auf FZ Stufe 1+2, mit der Neuregelung wäre Stufe 1 weggefallen).
Im aktuellen BBesG steht ja im § 40 (1): "Zur Stufe 1 gehören [...] 4: andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen."
Im aktuellen Referentenentwurf wird § 40 nicht mehr angerührt...
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Richtig. Gdp findet das auch toll.
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_BMI-nimmt-Einkommenskuerzung-wieder-vom-Tisch?open&ccm=000
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Hier die Stellungnahme des VBB:
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/anhoerung-zum-besoldungs-und-versorgungsanpassungsgesetz-2021-2022/
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Stellungnahme des BDZ
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/fuer-die-einen-die-bazooka-fuer-die-bundesbeamtinnen-die-platzpatrone.html
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Richtig. Gdp findet das auch toll.
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_BMI-nimmt-Einkommenskuerzung-wieder-vom-Tisch?open&ccm=000
Danke für den Link! Aufgrund meiner persönlichen Situation bringt das für mich einen erheblichen Vorteil, da ich mit der geplanten Änderung ohne FZ Stufe 1 künftig ca. 150 € weniger Geld bekommen hätte. Dass der regionale Ergänzungszuschlag jetzt auch nicht kommt, ist hingegen sehr bedauerlich.
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Dabei hatte sich die DPolG noch so für die Abschaffung des FZ für bestimmte Personen ausgesprochen....
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Also ich finde ja das einseitige Herausstellen von der jeweiligen Gewerkschaft vermeintlich zugutekommender Aspekte (und Seitenhieben auf andere Gewerkschaften) in den jeweiligen Pressemitteilungen von VBB - GdP - BDZ lustig. Kombiniert mit dem Duktus des klassenkämpferischen Gewerkschaftssprech ist das sogar sehr lustig.
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Ich finde es nicht lustig! Ich finde es im höchsten Maße traurig!
Auch ist es eine Steilvorlage für die Politik. Wenn sich die Interessensvertreter der Beamten schon nicht einig sind, dann ...
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Das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.
Damit wird die ATZ-Regelung bis zum 31.12.2022 verlängert.
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Im Bundeskabinett ist heute unter der "TOP 1-Liste" ohne Aussprache der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) durchgewunken worden!
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/themen-im-bundeskabinett-ergebnisse-1880224
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Ja was soll denn da noch ausgesprochen werden??? Zum 1.4. sollte mehr Geld auf dem Konto drauf sein, wird wahrscheinlich auch wieder nicht pünktlich passieren. Schlimm genug.
Hauptsache die Erhöhung ist jetzt durch und fertig
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Ja was soll denn da noch ausgesprochen werden??? Zum 1.4. sollte mehr Geld auf dem Konto drauf sein, wird wahrscheinlich auch wieder nicht pünktlich passieren. Schlimm genug.
Hauptsache die Erhöhung ist jetzt durch und fertig
Wenn ich deine Kommentierung immer lese kommen mir die Tränen.
Vielleicht sollte einer der Mods mit dem Klingelbeutel für dich rumgehen.
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Ich bin einfach nur gierig und faul. So wie es sich gehört
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Nur kurz zur Info an den Operator:
Der Bezügerechner unter http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021 (http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021)
funktioniert gerade nicht korrekt. Er berücksichtigt keinen Familienzuschlag (egal wie viele Kinder).
VG
Meemo
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Bis gerade hatte dieser Thread das perfekte Schlusswort und alle haben es respektiert. Schäm dich!
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Nur kurz zur Info an den Operator:
Der Bezügerechner unter http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021 (http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021)
funktioniert gerade nicht korrekt. Er berücksichtigt keinen Familienzuschlag (egal wie viele Kinder).
Gibt es nicht mehr. Das wurde in Umsetzung des Beschlusses 2 BvL 4/18 des Bundesverfassungsgerichtes alles den Singles gutgeschrieben. ;D
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Die Besoldungserhöhung zum 1.4. scheint noch nicht umgesetzt zu sein im Besoldungsrechner.
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Das könnte daran liegen, dass weder Bundestag noch Bundesrast bisher zugestimmt haben. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, so denn Bundestag und Bundesrat zustimmen, ist nicht vor Juni geplant. Das BVA hat mit Rundschreiben jedoch informiert, dass bis zu diesem Zeitpunkt mit Abschlägen gearbeitet werden soll.
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Wieso sollte man die Regelung im Bundesanzeiger veröffentlichen? Sollte man nicht eher ins Bundesgesetzblatt schauen?
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Das BVA hat mit Rundschreiben jedoch informiert, dass bis zu diesem Zeitpunkt mit Abschlägen gearbeitet werden soll.
Dann hat das BVA aber gelogen...
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Der Bundesanzeiger veröffentlicht meines Wissens das Bundesgesetzblatt.
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Das BVA hat mit Rundschreiben jedoch informiert, dass bis zu diesem Zeitpunkt mit Abschlägen gearbeitet werden soll.
Dann hat das BVA aber gelogen...
Inwiefern?
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Das BVA hat mit Rundschreiben jedoch informiert, dass bis zu diesem Zeitpunkt mit Abschlägen gearbeitet werden soll.
Dann hat das BVA aber gelogen...
Inwiefern?
Na weil zumindest in meiner Dienststelle sich zum 01.04. die Besoldungshöhe nicht geändert hat.
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Der Bundesanzeiger Verlag gibt das BGBl heraus. Der Bundesanzeiger ist eine eigene Veröffentlichung für amtliche Informationen und Bekanntmachungen etc. von Dritten.
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Von mir aus auch das.
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Das BVA hat mit Rundschreiben jedoch informiert, dass bis zu diesem Zeitpunkt mit Abschlägen gearbeitet werden soll.
Dann hat das BVA aber gelogen...
Inwiefern?
Na weil zumindest in meiner Dienststelle sich zum 01.04. die Besoldungshöhe nicht geändert hat.
... ich vergaß zu erwähnen, dass das BVA auch die technischen Anpassungen als umgesetzt voraussetzt. Und die scheint es, stand heute, wohl nicht gegeben zu haben. Voraussichtlich mit Auszahlung der Bezüge für Juni.
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Die Besoldungserhöhung zum 1.4. scheint noch nicht umgesetzt zu sein im Besoldungsrechner.
..und ich finde keinen provisorischen Rechner mehr bezüglich der analog zur TVöD-Runde ergebnisgleich nachgebildeten geplanten Besoldungsanpassung 2021+ . Auf der TVöD Seite gibt es das sehr wohl. Vermutlich wurde der Link auf der Beamtenseite pünktlich zum 1.4 gelöscht, da nun gültig :-)
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Ich finde es aber schon komisch. Es heisst immer, dass die Tariferhöhungen zeitgleich für Beamte übernommen werden sollen. Wenn das in zwei Monaten schwer umzusetzen ist kann ich das ja noch verstehen. Aber der Tarifvertrag ist über ein halbes Jahr alt. Dass das erst jetzt beschlossen werden soll finde ich da eher befremdlich. Ich empfinde das, mal wieder als Schlag ins Gesicht der Beamten. Da sieht man, mal wieder, welchen Stellenwert wir haben. Der Gesetzestext dürft so kompliziert nicht sein, als dass es sechs Monate bedurfte diesen zu formulieren. Denke, dass den ein Referent zwischen der Cafépause und dem Mittagessen hätte zusammenzimmern können.
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Nur kurz zur Info an den Operator:
Der Bezügerechner unter http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021 (http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/tr/2020?id=beamte-bund-2021)
funktioniert gerade nicht korrekt. Er berücksichtigt keinen Familienzuschlag (egal wie viele Kinder).
jetzt geht's!
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Ich finde es aber schon komisch. Es heisst immer, dass die Tariferhöhungen zeitgleich für Beamte übernommen werden sollen. Wenn das in zwei Monaten schwer umzusetzen ist kann ich das ja noch verstehen. Aber der Tarifvertrag ist über ein halbes Jahr alt. Dass das erst jetzt beschlossen werden soll finde ich da eher befremdlich. Ich empfinde das, mal wieder als Schlag ins Gesicht der Beamten. Da sieht man, mal wieder, welchen Stellenwert wir haben. Der Gesetzestext dürft so kompliziert nicht sein, als dass es sechs Monate bedurfte diesen zu formulieren. Denke, dass den ein Referent zwischen der Cafépause und dem Mittagessen hätte zusammenzimmern können.
Der Bund hat versucht, die Folgerungen aus dem Beschluss 2 BvL 4/18 des Bundesverfassungsgerichtes in einem Abwasch mit dem Tarifabschluss zu regeln. Und damit war der betreffende Referent dann doch etwas überfordert. :P
Beschämend ist nur, dass weder Gewerkschaften noch sonst wer darüber berichtet. Die reinste Echokammer hier. Sonst weiß offenbar niemand von diesen Hintergründen.
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Das BVA hat mit Rundschreiben jedoch informiert, dass bis zu diesem Zeitpunkt mit Abschlägen gearbeitet werden soll.
Dann hat das BVA aber gelogen...
Inwiefern?
Na weil zumindest in meiner Dienststelle sich zum 01.04. die Besoldungshöhe nicht geändert hat.
... ich vergaß zu erwähnen, dass das BVA auch die technischen Anpassungen als umgesetzt voraussetzt. Und die scheint es, stand heute, wohl nicht gegeben zu haben. Voraussichtlich mit Auszahlung der Bezüge für Juni.
Im SASPF-Bereich eher mit den Bezügen für August...
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Es heisst immer, dass die Tariferhöhungen zeitgleich für Beamte übernommen werden sollen. Wenn das in zwei Monaten schwer umzusetzen ist kann ich das ja noch verstehen. Aber der Tarifvertrag ist über ein halbes Jahr alt. Dass das erst jetzt beschlossen werden soll finde ich da eher befremdlich.
Wenn ich das richtig erinnere war es die letzten Jahre auch schon so. Ist übrigens nicht nur bei Beamten so, sondern auch bei Arbeitgebern, die zwar nach dem TVöD bezahlen, aber nicht zum öffentlichen Dienst gehören.
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Was vermutet ihr, wie es beim Bund mit der Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung weitergeht?
Ist mit einem Wiederaufgreifen der angedachten Anpassungen (z.B. REZ) noch im parlamentarischen Verfahren zu rechnen?
Wenn sich die neue Regierung dem annimmt, würde das dann auch wie angedacht rückwirkend zum 01.01.2021 umgesetzt werden?
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Was vermutet ihr, wie es beim Bund mit der Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung weitergeht?
Ist mit einem Wiederaufgreifen der angedachten Anpassungen (z.B. REZ) noch im parlamentarischen Verfahren zu rechnen?
Wenn sich die neue Regierung dem annimmt, würde das dann auch wie angedacht rückwirkend zum 01.01.2021 umgesetzt werden?
Die Umsetzung wird kommen. Fraglich ist nur wann. Ich rechne bis Ende 2022 damit.
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Was vermutet ihr, wie es beim Bund mit der Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung weitergeht?
Ist mit einem Wiederaufgreifen der angedachten Anpassungen (z.B. REZ) noch im parlamentarischen Verfahren zu rechnen?
Wenn sich die neue Regierung dem annimmt, würde das dann auch wie angedacht rückwirkend zum 01.01.2021 umgesetzt werden?
Ich bin auch sehr gespannt, kommen muss die angefachte Anpassung ja.
Fraglich ist nur wann ..
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Die Umsetzung wird kommen. Fraglich ist nur wann. Ich rechne bis Ende 2022 damit.
Wurde die 2022 ausm Lostopf gezogen oder wie kommst du darauf? Ich befürchte es könnte bei der aktuellen Haushaltslage länger dauern.
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Laut Intranet Bw erfolgt die Umsetzung mit den Bezügen für August Plus Nachzahlung!
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@ ADMIN
Für alle Kollegen bei den Bundesbehörden die an das K-PVS System besoldungstechnisch angeschlossen sind:
Die Besoldungserhöhung wird mit den Bezügen für Juni 2021 erfolgen.
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Also wenn ich in einem Bundesministerium bin, bekomme ich am 30.05.2021 alles??
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Bist du an das K-PVS System angeschlossen?
Bitte erkundigen, wenn ja, dann bekommst du (bankabhängig) am 30.05. die gesamte Nachzahlung.
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...oder vielleicht doch erst am 31.05.?... ;D
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Bist du an das K-PVS System angeschlossen?
Bitte erkundigen, wenn ja, dann bekommst du (bankabhängig) am 30.05. die gesamte Nachzahlung.
Keine Ahnung was das ist. Ich bin Bundesbeamtin in einem Bundesministerium hier in Berlin und bekomme immer Briefe, wenn sich etwas erhöht hat. Ich bin bei der DKB. K-PVS???
Interessiert mich nicht, ich will das was mir zusteht endlich auf dem Konto sehen.
Die ganzen Raffkes aus Bayern machen sich die Taschen voll und ich will endlich mehr Geld
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Bist du an das K-PVS System angeschlossen?
Bitte erkundigen, wenn ja, dann bekommst du (bankabhängig) am 30.05. die gesamte Nachzahlung.
Keine Ahnung was das ist. Ich bin Bundesbeamtin in einem Bundesministerium hier in Berlin und bekomme immer Briefe, wenn sich etwas erhöht hat. Ich bin bei der DKB. K-PVS???
Interessiert mich nicht, ich will das was mir zusteht endlich auf dem Konto sehen.
Die ganzen Raffkes aus Bayern machen sich die Taschen voll und ich will endlich mehr Geld
Wieso rufst du dann nicht beim BVA an und schilderst deine Notlage?
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Keine Ahnung was das ist.
https://www.k-pvs.bund.de/DE/UeberUns/UeberUns_node.html
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Keine Ahnung was das ist.
https://www.k-pvs.bund.de/DE/UeberUns/UeberUns_node.html
Wie gesagt, mich interessiert es nicht, welches technische System im Hintergrund für was auch immer läuft. Früher gabs die Lohntüte, das ging zumindest schneller. Ich will, dass es schnell geht, das ich das bekomme, was mir zusteht.
Habe gestern meine Steuerrückerstattung bekommen, das ging auch innerhalb von drei Wochen !,,
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Wieso schneller? Das Gesetz wurde noch nicht geändert. Es besteht noch kein Anspruch auf eine höhere Besoldung. Das Gesetzgebungsverfahren wird auch noch einige Zeit dauern. Würde mich eher wundern, wenn es vor Juni/Juli durch ist.
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Keine Ahnung was das ist.
https://www.k-pvs.bund.de/DE/UeberUns/UeberUns_node.html
Wie gesagt, mich interessiert es nicht, welches technische System im Hintergrund für was auch immer läuft. Früher gabs die Lohntüte, das ging zumindest schneller. Ich will, dass es schnell geht, das ich das bekomme, was mir zusteht.
Habe gestern meine Steuerrückerstattung bekommen, das ging auch innerhalb von drei Wochen !,,
Und du bekommst auch gegenwärtig das, was dir gegenwärtig zusteht.
Du bist wirklich Beamtin? Wie konnte das passieren?
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Keine Ahnung was das ist.
https://www.k-pvs.bund.de/DE/UeberUns/UeberUns_node.html
Wie gesagt, mich interessiert es nicht, welches technische System im Hintergrund für was auch immer läuft. Früher gabs die Lohntüte, das ging zumindest schneller. Ich will, dass es schnell geht, das ich das bekomme, was mir zusteht.
Habe gestern meine Steuerrückerstattung bekommen, das ging auch innerhalb von drei Wochen !,,
Und du bekommst auch gegenwärtig das, was dir gegenwärtig zusteht.
Du bist wirklich Beamtin? Wie konnte das passieren?
Ich habe da auch gelinde Zweifel...
Aber manchmal hat man eben Glück im Leben. ;D
Und schließlich will die Post auch in einem Bundesministerium verteilt werden. ::)
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Das Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 steht für Donnerstag, den 10.6.2021 auf der TO des DBT
https://www.bundestag.de/resource/blob/473452/8bd0d53f9dd311f3e52565a530ba2b5b/Tagesordnung-komplett-data.pdf (https://www.bundestag.de/resource/blob/473452/8bd0d53f9dd311f3e52565a530ba2b5b/Tagesordnung-komplett-data.pdf)
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Das BBVAnpÄndG 2021/2022 stand am 19.05.2021 auf der Tagesordnung der 141. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat (TOP 2).
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Das BBVAnpÄndG 2021/2022 stand am 19.05.2021 auf der Tagesordnung der 141. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat (TOP 2).
Aber die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat ist nicht bekannt?
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Ich habe am Freitag die neue Bezügemitteilung für Juni bekommen und bekomme endlich alles ab April nachgezahlt. Und die neue Besoldung steht auch schon drin. Gut so. Dachte schon ich muss abwarten bis die alles zu Ende bequatscht und wieder tot diskutiert haben im Bundestag.
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Das BBVAnpÄndG 2021/2022 stand am 19.05.2021 auf der Tagesordnung der 141. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat (TOP 2).
Aber die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat ist nicht bekannt?
Nein, die konnte ich leider noch nicht finden..
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Der Beschluss ist derzeit für den 10.06.2021 ohne abschließende Beratung und Aussprache geplant. Eine Veränderung der maßgeblichen Drucksache 19/28677 vom 19.04.2021 ist nicht ersichtlich, ansonsten würde eine weitere Drucksache ergänzt werden, was nicht der Fall ist; vgl. S. 35-37 (https://www.bundestag.de/tagesordnung; die geplante Tagesordnung findet sich im Link ganz unten). Die auf der S. 40 der genannten Drucksache hervorgehobene Korrektur im Zuge der parlamentarischen Beratungen ("Daher bleibt die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten") ist offensichtlich nicht geplant.
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Der Beschluss ist derzeit für den 10.06.2021 ohne abschließende Beratung und Aussprache geplant. Eine Veränderung der maßgeblichen Drucksache 19/28677 vom 19.04.2021 ist nicht ersichtlich, ansonsten würde eine weitere Drucksache ergänzt werden, was nicht der Fall ist; vgl. S. 35-37 (https://www.bundestag.de/tagesordnung; die geplante Tagesordnung findet sich im Link ganz unten). Die auf der S. 40 der genannten Drucksache hervorgehobene Korrektur im Zuge der parlamentarischen Beratungen ("Daher bleibt die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten") ist offensichtlich nicht geplant.
War zwar eigentlich zu erwarten, dennoch bin ich enttäuscht.
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Eine Veränderung der maßgeblichen Drucksache 19/28677 vom 19.04.2021 ist nicht ersichtlich, ansonsten würde eine weitere Drucksache ergänzt werden, was nicht der Fall ist;
Das Gesetz stand doch erst vor drei Werktagen auf der TO des Ausschusses - warum schließt du eine weitere Drucksache nun schon praktisch aus?
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Eine Veränderung der maßgeblichen Drucksache 19/28677 vom 19.04.2021 ist nicht ersichtlich, ansonsten würde eine weitere Drucksache ergänzt werden, was nicht der Fall ist;
Das Gesetz stand doch erst vor drei Werktagen auf der TO des Ausschusses - warum schließt du eine weitere Drucksache nun schon praktisch aus?
Im Verlauf des ab dem 24.03.2021, dem Kabinettbeschluss, von den Institutionen vollzogenen Wegs ist bislang keine Änderung vollzogen worden. Ich schließe deshalb eine Änderung nicht aus, stelle aber fest, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Änderung seitdem nicht gewachsen sein dürfte. Nicht umsonst ist für den 10.06. bislang keine Aussprache geplant, was in der Regel ein recht deutliches Anzeichen dafür ist, dass keine weitere Diskussion für nötig erachtet wird.
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Seitdem Kabinettsbeschluss gab es bislang ja auch nur die Zuleitung an den BR. Das wahrscheinlich Einzige, was eine Änderung (und Aussprache im BT) zur Folge haben könnte, war und ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses.. Und so ist die Wahrscheinlichkeit einer Änderung seit dem Kabinettsbeschluss weder gesunken noch gestiegen - den BR mal außer Acht gelassen. Es hängt also m.E. von der in Kürze folgenden Drucksache (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat) ab...
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Die Entwicklung ist insgesamt vielschichtiger: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 24.03.21 ohne Aussprache und als besonders eilbedürftig beschlossen. Der Bundesrat hat die Vorlage am 07.05.2021 ohne Aussprache und Einwendungen entsprechend beschlossen, nachdem sein federführender Ausschuss für Innere Angelegenheiten dies zuvor so empfohlen hatte. In der Plenarsitzung vom 19.05.2021 erfolgte im Deutschen Bundestag ohne Aussprache die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Verteidigungs- und den Haushaltsausschuss. Der federführende Ausschuss behandelte den Entwurf am selben Tag in einer nicht öffentlichen Sitzung. Die abschließende Beratung des Deutschen Bundestages ist für den 10.06.2021 ohne Aussprache geplant.
Ich würde mich über eine grundsätzliche Änderung der Kabinettsvorlage freuen - die dargelegten Indizien (und auch die entsprechende Beantwortung der Bundesregierung einer zwischenzeitlich erfolgten Kleinen Anfrage einzelner Abgeordneter sowie der Fraktion der Linken) sprechen für mich allerdings eher dagegen. Denn das Verfahren als solches ist auch vonseiten der Regierung insgesamt eher wenig transparent vollzogen worden, was gleichfalls dafür spricht, dass nun von jener Seite - und damit wohl auch vonseiten der Regierungsparteien - eher kein sonderliches Interesse an einem Bewusstseinswandel besteht, denke ich, denn jener bedürfte der nicht geplanten öffentlichen Debatte im Plenum, um das Regierungshandeln transparent zu machen; und er würde die Angelegenheit zugleich deutlich verteuern, was offensichtlich ebenfalls eher nicht im Interesse der Regierung sein sollte, wie ihr bisheriges Verhalten zeigt.
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Ich habe es auch für den 01.06. komplett auf der Abrechnung.
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Wurde auch höchste Zeit. Ich muss wieder anfangen meine leicht verdiente Beamten Besoldung mit vollen Händen rauszukonsumieren. Der Aufschwung muss ja von irgendwo herkommen - für die nächste Besoldungserhöhung :-)
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die dargelegten Indizien (und auch die entsprechende Beantwortung der Bundesregierung einer zwischenzeitlich erfolgten Kleinen Anfrage einzelner Abgeordneter sowie der Fraktion der Linken) sprechen für mich allerdings eher dagegen.
Inwiefern lassen sich aus der besagten kleinen Anfrage (die in gleicher Form zu zig weiteren Gesetzgebungsverfahren gestellt wurde) derartige Indizien ableiten?
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die dargelegten Indizien (und auch die entsprechende Beantwortung der Bundesregierung einer zwischenzeitlich erfolgten Kleinen Anfrage einzelner Abgeordneter sowie der Fraktion der Linken) sprechen für mich allerdings eher dagegen.
Inwiefern lassen sich aus der besagten kleinen Anfrage (die in gleicher Form zu zig weiteren Gesetzgebungsverfahren gestellt wurde) derartige Indizien ableiten?
Die Anfrage und deren Beantwortung ist ein Detail, das ebenfalls dafür spricht. Denn die Antwort, die die Bundesregierung gibt, ist in Teilen sachlich nicht korrekt. Insgesamt ist das gesamte Verfahren bislang eher intransparent, auf jeden Fall wie im letzten Beitrag skizziert ohne größere Aussprache vollzogen worden. Würden Änderungen geplant, würde darüber hinaus die zweite und dritte Lesung eher nicht gemeinsam vollzogen werden und wäre insbesondere mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aussprache für die zweite Lesung geplant.
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, sehe dafür aber eher keine Indizien. Siehst Du sie und wenn ja, an welcher Stelle?
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Ich zitiere mich gern selbst:
Der Drops ist vorerst gelutscht.
Interessanter wäre:
Was sagt denn die Glaskugel für den Bund? Weiteres jahrelanges lavieren oder ist absehbar, dass der Bund Lösungen herbeiführen wird, die der Rechtsprechung des BVerVG nachkommen werden? Gibt es da aus der näheren und weiteren Vergangenheit ähnlich gelagerte Fälle?
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die dargelegten Indizien (und auch die entsprechende Beantwortung der Bundesregierung einer zwischenzeitlich erfolgten Kleinen Anfrage einzelner Abgeordneter sowie der Fraktion der Linken) sprechen für mich allerdings eher dagegen.
Inwiefern lassen sich aus der besagten kleinen Anfrage (die in gleicher Form zu zig weiteren Gesetzgebungsverfahren gestellt wurde) derartige Indizien ableiten?
Die Anfrage und deren Beantwortung ist ein Detail, das ebenfalls dafür spricht. Denn die Antwort, die die Bundesregierung gibt, ist in Teilen sachlich nicht korrekt. Insgesamt ist das gesamte Verfahren bislang eher intransparent, auf jeden Fall wie im letzten Beitrag skizziert ohne größere Aussprache vollzogen worden. Würden Änderungen geplant, würde darüber hinaus die zweite und dritte Lesung eher nicht gemeinsam vollzogen werden und wäre insbesondere mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aussprache für die zweite Lesung geplant.
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, sehe dafür aber eher keine Indizien. Siehst Du sie und wenn ja, an welcher Stelle?
Ich kann weder in der Anfrage selber als auch in ihrer Beantwortung ein positives oder negatives Indiz erkennen. Die Fragesteller erkundigen sich ja hier, ebenso wie in den unzähligen identischen Anfragen zu anderen Gesetzgebungsverfahren, bloß nach der Einflussnahme von Interessenverbänden und nicht nach den Beweggründen des Kabinetts.
Und darum geht es mir bloß: Ich finde, du schreibst etwaige noch folgende Änderungen in Teilen unbegründet ab.
Du: "Mangels entsprechender Drucksache war es das"
Ich: "Der Ausschuss hat das gerade erst behandelt, die Drucksache muss ja erstmal erstellt werden"
Du: "Die kleine Anfrage ist ein Indiz dafür, dass nichts mehr passieren wird"
Ich: "Die kleine Anfrage (in der Form eines zu dutzenden Gesetzgebungsverfahren verschickten Vordrucks) gibt derlei gar nicht her und beschäftigt sich mit was ganz anderem"
Ich sehe es weiterhin so, dass eine mögliche Änderung des Gesetzentwurfs maßgeblich von der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses abhängt - und die liegt nun mal noch nicht vor.
Natürlich halte ich eine Änderung - ebenso wie du - für äußerst unwahrscheinlich.
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Ok, prüf mal die Antwort der Bundesregierung - insbesondere mit Blick auf die Transparenz - auf ihre sachliche Richtigkeit hin (BT-Drs. 19/29465 vom 07.05.2021). Ich denke, dann wirst Du ein, zwei Überraschungen erleben, insbesondere wenn Du die Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren vom 15.11.2018 hinzuziehst, die als Vereinbarung zwingend zu beachten wäre.
Ansonsten sind wir doch einer Meinung, dass die Wahrscheinlichkeit einer Änderung des BT-Drs. 19/28677 v. 19.04.2021 noch erfolgen solle, eher recht gering ist, nicht zuletzt, weil die Regierungsparteien in allen Ausschüssen über die Mehrheit verfügen.
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Ok, prüf mal die Antwort der Bundesregierung - insbesondere mit Blick auf die Transparenz - auf ihre sachliche Richtigkeit hin (BT-Drs. 19/29465 vom 07.05.2021). Ich denke, dann wirst Du ein, zwei Überraschungen erleben, insbesondere wenn Du die Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren vom 15.11.2018 hinzuziehst, die als Vereinbarung zwingend zu beachten wäre.
Wie gesagt, ein (direkter) Bezug zur aktuell hier geführten Diskussion (Wahrscheinlichkeit einer Änderung des Gesetzentwurfs) ergibt sich nicht..
Ansonsten sind wir doch einer Meinung, dass die Wahrscheinlichkeit einer Änderung des BT-Drs. 19/28677 v. 19.04.2021 noch erfolgen solle, eher recht gering ist
Das sind wir ;)
nicht zuletzt, weil die Regierungsparteien in allen Ausschüssen über die Mehrheit verfügen.
Was allerdings eine Änderung erfahrungsgemäß nicht ausschließt..
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Ich denke, dann wirst Du ein, zwei Überraschungen erleben, insbesondere wenn Du die Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren vom 15.11.2018 hinzuziehst, die als Vereinbarung zwingend zu beachten wäre.
Ob die Vereinbarung zwingend zu beachten wäre erscheint mir zwar fraglich, aber wo wird diese denn nicht eingehalten?
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Ich denke schon, dass man sie zwingend beachten sollte, wenn man sie erstens aus freien Stücken selbst eingeht, zweitens auf sie verweist und drittens dabei darauf hinweist, dass man sie einhält. Hält man sie dann nämlich nicht ein, dann tätigt man zumindest an einer Stelle keine sachlich wahre Aussage - und damit konterkarierte man dann wiederum die Vereinbarung, was weder ihr noch der eigenen Glaubwürdigkeit guttun dürfte; und zwar das umso mehr, wenn man der Legislative im gleichen Zusammenhang eine "administrative Überkontrolle" vorwirft, die "die Regierungsfunktion auch stören" könne und deshalb "die Begrenzung [der Kontrolle] auf ein funktionsverträgliches Maß" fordert.
Teil der Vereinbarung ist die transparente Veröffentlichung der zum Nachvollzug nötigen Dokumente und also explizit des Referentenentwurfs, auf dessen Grundlage das Anhörungsverfahren basierte. Dem wird jedoch vonseiten der Regierung nicht nachgekommen, was zur Folge hat, dass jene, die sich im Thema nicht auskennen (und das wir mit Blick auf die vielen Gesetzentwürfe, über die Abgeordnete befinden müssen, die allergrößte Zahl der Bundestagsabgeordneten sein), nicht erkennen können, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist; denn der verfassungswidrige Gehalt wird erst im Vergleich erkennbar. Und diese Form der Verschleierung werte ich als weiteres (und recht starkes) Indiz dafür, dass keine weitere Änderung des Entwurfs geplant ist - denn wäre eine entsprechende Änderung geplant, bräuchte man nicht entsprechend intransparent vorzugehen.
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Ich denke schon, dass man sie zwingend beachten sollte, wenn man sie erstens aus freien Stücken selbst eingeht, zweitens auf sie verweist und drittens dabei darauf hinweist, dass man sie einhält. Hält man sie dann nämlich nicht ein, dann tätigt man zumindest an einer Stelle keine sachlich wahre Aussage - und damit konterkarierte man dann wiederum die Vereinbarung, was weder ihr noch der eigenen Glaubwürdigkeit guttun dürfte; und zwar das umso mehr, wenn man der Legislative im gleichen Zusammenhang eine "administrative Überkontrolle" vorwirft, die "die Regierungsfunktion auch stören" könne und deshalb "die Begrenzung [der Kontrolle] auf ein funktionsverträgliches Maß" fordert.
Teil der Vereinbarung ist die transparente Veröffentlichung der zum Nachvollzug nötigen Dokumente und also explizit des Referentenentwurfs, auf dessen Grundlage das Anhörungsverfahren basierte. Dem wird jedoch vonseiten der Regierung nicht nachgekommen, was zur Folge hat, dass jene, die sich im Thema nicht auskennen (und das wir mit Blick auf die vielen Gesetzentwürfe, über die Abgeordnete befinden müssen, die allergrößte Zahl der Bundestagsabgeordneten sein), nicht erkennen können, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist; denn der verfassungswidrige Gehalt wird erst im Vergleich erkennbar. Und diese Form der Verschleierung werte ich als weiteres (und recht starkes) Indiz dafür, dass keine weitere Änderung des Entwurfs geplant ist - denn wäre eine entsprechende Änderung geplant, bräuchte man nicht entsprechend intransparent vorzugehen.
Das was du hier gerade ansprichst, finde ich tatsächlich sehr verwirrend.
Den Gewerkschaften wurde damals der (alte) Referentenentwurf vorgelegt, welcher auch bspw. den REZ enthalten hätte.
Aufgrund dieses Referentenentwurfs haben die Gewerkschaften sodann Stellungnahmen abgegeben.
Jetzt werden diese Stellungnahmen, welche sich auch den alten und somit nicht mehr aktuellen Referentenentwurf beziehen, im Gesetzgebungsverfahren angewandt bzw. zur Kenntnis genommen.
Kann das so richtig sein?!
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Ich denke, genau deshalb soll es Teil eines transparenten Gesetzgebungsverfahrens sein, dass der Referentenentwurf, der in die Anhörung gegangen ist, neben den Stellungnahmen der Gewerkschaften und Verbänden vorliegt, sodass ein Vergleich der Fortentwicklung hin zum Gesetzentwurf erkennbar ist. So, wie das Verfahren von der Bundesregierung allerdings vollzogen wird, ist es nicht erkennbar, dass die Nettoalimentation bei Weitem nicht die Mindestalimentation erreicht, dass also der aktuelle Entwurf im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Ordnung nicht verabschiedet werden kann, weil die Legislative nach Art. 20 Abs. 3 an Recht und Gesetz gebunden ist.
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Ich denke, genau deshalb soll es Teil eines transparenten Gesetzgebungsverfahrens sein, dass der Referentenentwurf, der in die Anhörung gegangen ist, neben den Stellungnahmen der Gewerkschaften und Verbänden vorliegt, sodass ein Vergleich der Fortentwicklung hin zum Gesetzentwurf erkennbar ist. So, wie das Verfahren von der Bundesregierung allerdings vollzogen wird, ist es nicht erkennbar, dass die Nettoalimentation bei Weitem nicht die Mindestalimentation erreicht, dass also der aktuelle Entwurf im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Ordnung nicht verabschiedet werden kann, weil die Legislative nach Art. 20 Abs. 3 an Recht und Gesetz gebunden ist.
Das denke ich auch. Gleichzeitig entsteht aber der Eindruck, dass das bewusst so gehandhabt wird ..
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Ich denke, "Cui bono" ist immer ein ganz guter Ansatz. Ein Vorsatz ist ja vielfach schwer zu belegen; aber ein Nutzen ist ganz sicherlich zu erkennen - worauf sein Zustandekommen auch immer beruht.
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Hat schon jemand von den Ruhestandsempfängern (Generalzolldirektion Düsseldorf) die Erhöhung bekommen?
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Auch von Stuttgart kam noch nichts
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Hat schon jemand von den Ruhestandsempfängern (Generalzolldirektion Düsseldorf) die Erhöhung bekommen?
Wer über SASPF (Bw) abgerechnet wird, soll die Erhöhung mit den Bezügen für August 2021 bekommen. Es gab zwar beim ersten Versuch Probleme mit dem Einspielen, ab er man will es nun am kommenden Wochenende wieder versuchen. Dann sollte es lieber klappen, denn am 15.07. ist Eingabeschluss...
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Das BBVAnpÄndG 2021/2022 ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
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Hier noch ein interessanter Fund mit Aussagen aus dem BMF, weshalb es mit der Umsetzung der beiden BVerfG -Beschlüsse nicht klappte :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sarah-ryglewski/fragen-antworten/577826
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Hier noch ein interessanter Fund mit Aussagen aus dem BMF, weshalb es mit der Umsetzung der beiden BVerfG -Beschlüsse nicht klappte :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sarah-ryglewski/fragen-antworten/577826
Verhält es sich so wie hier angerissen wundert es mich nicht. Im Wahljahr auf einmal Fördertöpfe schließen zu müssen, weil die Haushaltstitel für Personal signifikant angehoben werden müssen macht kein Politiker der wiedergewählt werden möchte.
Für die Bundesbeamten wird sich also mutmaßlich vorerst nichts ändern, es sei denn per Klage und Urteil würde festgestellt, dass die Alimentation der A-Besoldung auch hier verfassungswidrig zu gering ist. Ehrlicherweise habe ich aber keinen Überblick, ob da momentan etwas anhängig ist und wenn ja, in welcher Instanz.
Die Prognose für eine durchgreifende Änderung im Bund ist also insgesamt eher mau, selbst nach einem Urteil hat der Gesetzgeber ja meist noch 18 Monate zur Umsetzung und bis dahin sind bestimmt wieder Wahlen...
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Ich sehe das anders.
„Das BMF spricht sich im Interesse der Beschäftigten des Bundes für eine sehr zeitnahe Fortsetzung
dieser komplexen Prüfungen aus.“
Heißt für mich, lang dauert es nicht mehr.
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Ich sehe das anders.
„Das BMF spricht sich im Interesse der Beschäftigten des Bundes für eine sehr zeitnahe Fortsetzung
dieser komplexen Prüfungen aus.“
Heißt für mich, lang dauert es nicht mehr.
Für mich heißt das: Sobald die Ministerien bereit sind auf politische Projekte zu verzichten um ihren Beamtenapparat verfassungsgerecht zu entlohnen oder ein neues Urteil des BVerfG uns unmittelbar bindet.
Mit der wieder aktivierten Schuldenbremse gibt es faktisch keine Alternative als die im BMI-Entwurf bezeichneten Mehrausgaben durch Einsparungen entweder im Stellenkegel oder durch Kürzungen in den nicht-obligatorischen Bereichen zu realisieren.
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...tut uns leid, wir können verfassungsrechtliche Vorgaben nicht umsetzen, weil das Bundesverkehrsministerium hunderte Millionen aus seinen Töpfen verschleudert hat und nun nicht mehr bereit ist, weiteres Geld aus seinen Töpfen zur Verfügung zu stellen... ;D ;D ;D
...aber wir beabsichtigen natürlich zeitnah eine weitere Prüfung...und wenn sich nach der Bundestagswahl die entscheidenden Köpfe erstmal profilieren wollen und andere Absichten haben, ist das ja schließlich nicht unsere Schuld...
...Politiker sind schon eigenartige Menschen...
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...Politiker sind schon eigenartige Menschen...
Die meisten Wähler machen das Spiel doch brav mit; wir werden es Ende September wieder erleben. Insofern muss man wohl anerkennen "die Taktik des Aussitzens" geht vollkommen auf!
Ich habe es an anderer Stelle schon mal erwähnt... das gesamte Thema der verfassungskonformen Besoldung/Alimentation wird sich wie ein Kaugummi in die Länge ziehen und ich halte es noch nicht mal für ausgeschlossen, dass man eines fernen Tages zwar "dem Grunde nach Recht bekommt vor Gericht", ABER die fiskalische Dimension so gravierend groß geworden ist, dass das BVerfG irgendwie feststellt, dass Rückwirkung ausgeschlossen wird.... wundern würde es mich jedenfalls nicht.
Hab ein paar Tausend Euro ins Prozesskosten-Kopfkissen gesteckt und warte darauf, dass mich mein Dienstherr in die Klage treibt... NOCH gibt es ein Stillhalteabkommen und meine Rechtsmittel wurden allesamt ruhend gestellt.
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Wie schön, dass Ihre Anträge ruhend gestellt wurden. Trotz viermaliger Aufforderung ignoriert meine Personalstelle dieses Gesuch in meinem Fall bereits seit 2017 in verschiedenen Angelegenheiten.. Keine Ahnung, was man da nun machen soll.
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Wie schön, dass Ihre Anträge ruhend gestellt wurden. Trotz viermaliger Aufforderung ignoriert meine Personalstelle dieses Gesuch in meinem Fall bereits seit 2017 in verschiedenen Angelegenheiten.. Keine Ahnung, was man da nun machen soll.
Dann haben Sie ja noch einen kleinen Trost... solange nichts förmlich beschieden ist, müssen Sie noch nicht verwaltungsgerichtlich einschreiten.
Alles schön sammeln und dokumentieren und dann mit einer gewissen Entspanntheit den Dingen ihren Lauf lassen.
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Wagt einer einen Blick in die Glaskugel, bis wann bspw. ein regionaler Ergänzungszuschlag im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG umgesetzt werden könnte? ::)
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Wagt einer einen Blick in die Glaskugel, bis wann bspw. ein regionaler Ergänzungszuschlag im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG umgesetzt werden könnte? ::)
Das kommt darauf an: Wenn er verfassungskonform umgesetzt werden sollte, dürfte sich das noch eine recht lange Zeit hinziehen; denn die direktive Sachlage zieht komplexe Folgen nach sich und lässt nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Besoldungsdifferenzierung und also Personalkosteneinsparung zu. Im Bund dürfte eine entsprechende Regelung verfassungskonform noch einmal schwieriger zu vollziehen sein als in den meisten Ländern, da die Mietenstufen der Wohngeldverordnung nach Gemeinden differenziert werden und also im Bund sowohl noch einmal eine deutlich größere Spreizung zu beachten ist als in den meisten Ländern als auch eine deutlich höhere Anzahl an zu beachtenden Gemeinden als von den Ländern, die "nur" ihre Gemeinden zu beachten haben. Auch dürften auf Bund-Länder-Ebene mindestens Absprachen nötig sein, sofern auch die oder einige Länder Ortszuschläge im Sinne der Rn. 61 der aktuellen BVerfG-Entscheidung tätigen woll(t)en. Die (Wieder-)Einführung eines verfassungskonformen Ortszuschlags bedürfte im Vorfeld einiger Arbeit und im und nach dem Vollzug seiner Einführung eines nicht geringen Verwaltungsaufwands, der wiederum (Mehr-)Kosten nach sich zöge oder zum Liegenbleiben andere Aufgaben führte.
Wenn er so verfassungswidrig eingeführt werden sollte, wie es unlängst bereits im Bund geplant war, dann dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass es bereits mit den zu erwartenden Anpassungsgesetzen im Gefolge des anstehenden Tarifabschlusses zu ähnlichen Ideen auf Landesebene kommen wird. Was man so hört, arbeiten wohl in den meisten Ländern Arbeitsgruppen, die damit beschäftigt sind, wie man im Hinblick auf die zu erwartenden Anpassungsgesetze auf die neuen BVerfG-Direktiven reagieren möchte - und es ist zu vermuten, dass dabei auch die Möglichkeiten von Ortszuschlägen geprüft werden dürften. Auf Bundesebene dürfte hingegen erst einmal - so schätze ich - eine etwas längere Zeit der Regierungsbildung ins Haus stehen und ob dann die Besoldung der Bundesbeamten ganz oben auf der Agenda stehen sollte, dürfte wohl doch eher bezweifelt werden, denke ich, wo man doch auf Bundesebene gerade ein so schönes neues Anpassungsgesetz verabschiedet hat, für das die dann Vorgängerregierung verantwortlich gewesen ist...
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In ihren Antworten auf die Fragen nach dem verfassungswidrig verabschiedeten Besoldungsanpassungsgesetz hatten die angeschriebenen Abgeordneten im Sommer vielfach ein neues und mit der Verfassung konformes Gesetz, und zwar als vordringliche Aufgabe der neuen Regierung nach der Bundestagswahl gefordert bzw. angekündigt. Deren Parteispitzen haben nun als Ergebnis der Sondierung offensichtlich verhandelt, was zu erwarten war, nämlich dass für den geplanten Umbau von Staat und Gesellschaft von der öffentlichen Verwaltung deutlich mehr Leistung und Leistungen zu erwarten sein werden, wofür eine verfassungskonforme Alimentation augenscheinlich genauso wenig eine Rolle spielt wie eine attraktives Arbeitsentgelt der Angestellten, weshalb hierzu nichts gesagt wird:
"1. Moderner Staat und digitaler Aufbruch
Wir wollen einen grundlegenden Wandel hin zu einem ermöglichenden, lernenden und digitalen Staat, der vorausschauend für die Bürgerinnen und Bürger arbeitet. Es geht darum, das Leben einfacher zu machen. Staatliches Handeln soll schneller und effektiver werden und wirtschaftliche wie gesellschaftliche Innovationsprozesse befördern. Wir wollen eine neue Kultur der Zusammenarbeit etablieren, die auch aus der Kraft der Zivilgesellschaft heraus gespeist wird.
Um Deutschland zügig zu modernisieren sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren.
Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden. Wir werden sie konsequent von der Bürgerin und dem Bürger her denken. Digitale Anwendungen werden jeweils mitgedacht und realisiert. Dazu wollen wir Gesetze einem Digitalisierungscheck unterziehen. Die digitalpolitische Strategie der Bundesregierung wird neu aufgesetzt (u.a. KI-Strategie, Datenstrategie, Blockchain-Strategie). Kompetenzen in der Bundesregierung werden neu geordnet und gebündelt. Den Gigabit-Ausbau treiben wir engagiert voran.
Der Föderalismus ist die Grundsäule der Bundesrepublik. Um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, braucht es Klarheit bei den Aufgaben und der Finanzierung. Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen an.
Wir wollen für gute Lebensbedingungen in Stadt und Land sorgen. Gerade in den ländlichen Räumen gilt es, die Daseinsvorsorge zu stärken. Bürgerinnen und Bürger sollen ihren Alltag in ihrer Region gut leben können – von der Arbeit übers schnelle Internet bis hin zu guten Verkehrsanbindungen, vom Einkaufen über den Arztbesuch bis hin zum Sport. Wir wollen dafür sorgen, dass notwendige Investitionen (zum Beispiel in schnelles Internet oder Mobilität) insbesondere dort angepackt werden, wo der Nachholbedarf am größten ist.
Auch mehr als 30 Jahre nach der friedlichen Revolution bleibt es unverändert Aufgabe, die innere Einheit sozial und wirtschaftlich zu vollenden. Viele Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland haben im Wandel Erfahrungen gesammelt, die auch mit Brüchen und Enttäuschungen verbunden waren. Daraus wollen wir für die anstehenden großen Transformationsprozesse in ganz Deutschland lernen.
Demokratie lebt von Vertrauen in alle staatlichen Institutionen und Verfassungsorgane. Wir werden daher das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung stärken. Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs, wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben.
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Wir werden das Klimaschutzgesetz noch im Jahr 2022 konsequent weiterentwickeln und ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg bringen. [...] Wir machen es zu unserer gemeinsamen Mission, den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Dazu werden wir Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. [...] Bürokratische Hürden werden wir abbauen [...] Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes werden vorgezogen bzw. beschleunigt.
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Wir wollen Selbständigkeit durch bessere Gründungsförderungen sowie einen Abbau unnötiger Bürokratie fördern.
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In der Gesundheitspolitik wollen wir Vorsorge und Prävention zum Leitprinzip machen. Wir wollen unser Gesundheitswesen stark machen, damit es für kommende Krisen, etwa eine neue Pandemie, gut vorbereitet ist. Dafür werden wir aus den Erkenntnisse der Pandemie lernen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst digitalisieren und stärken. [...] Es bedarf mehr sektorenübergreifender Kooperation und Vernetzung zwischen den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen und -berufen. [...] Wir wollen eine Offensive für mehr Pflegepersonal. Hochwertige Pflege gibt es nur mit gut ausgebildeten Pflegekräften, guten Arbeitsbedingungen und angemessenen Löhnen in der Pflege. Wir wollen mehr qualifizierte ausländische Pflegekräfte gewinnen und die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen. Pflegerinnen und Pfleger sollen mehr Zeit für ihre eigentliche Tätigkeit mit den Patientinnen und Patienten haben. Das wollen wir durch Entbürokratisierung, die Nutzung digitaler Potentiale und klare bundeseinheitliche Vorgaben bei der Personalbemessung gewährleisten.
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Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren werden wir gezielt und dauerhaft unterstützen.
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Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland als Grundlage für nachhaltiges Wachstum, Wohlstand und hohe Beschäftigung in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft erhöhen. Wir werden Unternehmen und Beschäftigte bestmöglich unterstützen, Innovation fördern und neues Zutrauen in Gründergeist, Innovation und Unternehmertum schaffen. Dazu stärken wir die StartUp- und Gründerförderung und entbürokratisieren die Innovationsförderung und -Finanzierung.
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Wir wollen unser sicheres Land noch sicherer machen. Jede und jeder in Deutschland soll sich sicher fühlen – ob auf der Straße, zu Hause oder im Netz. Dafür kommt es vor allem auf mehr präventive Sicherheit an. Dazu brauchen wir motivierte, gut ausgebildete und ausgestattete Polizistinnen und Polizisten.
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Wir werden im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse die nötigen Zukunftsinvestitionen gewährleisten, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur. Damit die bereitgestellten Mittel auch eingesetzt werden, müssen Planungsprozesse und Genehmigungen deutlich beschleunigt werden. [...] Den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Steuervermeidung werden wir intensivieren. [...] Wir wollen Steuerbürokratie spürbar verringern
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Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Internationalen Sicherheit. Wir verbessern ihre Ausrüstung wie auch die der Bundeswehr. [...] Die Asylverfahren, die Verfahren zur Familienzusammenführung und die Rückführungen wollen wir beschleunigen und legale Wege schaffen."
(https://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagswahl/das-will-die-ampel-fuer-deutschland-hier-lesen-sie-das-komplette-sondierungspapier-von-spd-gruenen-und-fdp_id_24336410.html)
"Auch mehr als 30 Jahre nach der friedlichen Revolution bleibt es unverändert Aufgabe, die innere Einheit sozial und wirtschaftlich zu vollenden. Viele Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland haben im Wandel Erfahrungen gesammelt, die auch mit Brüchen und Enttäuschungen verbunden waren. Daraus wollen wir für die anstehenden großen Transformationsprozesse in ganz Deutschland lernen." (s. unter Punkt 1) Wenn zu lernen bedeuten sollte, vorsätzlich verfassungswidrige Gesetze zu beschließen bzw. fortlaufen zu lassen, einen nicht geringen Teil derer, die die größere Leistung erbringen sollen, weiterhin unterhalb der Grundsicherung und ausnahmslos auch alle anderen extrem unterzualimentieren, dann zeigte man eventuell bereits gleich zu Beginn, wohin es mit diesen Worten gehen sollte. https://www.youtube.com/watch?v=R-Td0654RxU
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Ich habe beim BMI nachgefragt bis wann man mit der Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG rechnen könne.
Folgende Antwort habe ich erhalten:
„Ich habe Ihr Anliegen intern prüfen lassen und kann Ihnen nun mitteilen, dass die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18 bezüglich amtsangemessener Alimentation) durch Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes im Jahr 2022 vorgesehen ist.“
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Vielen Dank fürs Erkundigen. Da darf man gespannt sein, ob es am Ende so wie im Entwurf kommt und ob es tatsächlich bei 2022 bleibt. Wie man sich da seitens BMI trotz laufender Regierungsbildung so festlegen kann, wundert mich aber.
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Ich denke, dass dem BMI schlichtweg bewusst ist, dass die Beschlüsse umgesetzt werden müssen - unabhängig der Zusammenstellung der künftigen Regierung. Auch diese, unabhängig davon wie sie aussehen wird, kann sich der Rechtsprechung des obersten deutschen Gerichts nicht (auf Dauer) widersetzen.