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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: DJ91 am 17.12.2019 11:06

Titel: [BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: DJ91 am 17.12.2019 11:06
Hallo liebe Mitglieder,

leider kenne ich mich personalrechtlich nicht gut aus, deswegen würde ich meine Frage gerne an euch stellen.

Ich befinde mich seit November 2016 in A7. Meine aktuelle Stelle ist nach A9 bewertet.
Bei der letzten Beurteilung wurde ich mit 11 Punkten bewertet.
In meiner Behörde gibt es kein Punktesystem für Höhergruppierungen.

Ich habe nun also Anfang 2019 mündlich angefragt ob bzw. wann ich damit rechnen kann in A8 zu kommen.
Es hieß dann das es geprüft werden würde.
Im Juli diesen Jahres wurde mir dann mitgeteilt das es aktuell nicht möglich ist. Der genaue Wortlaut war "es ist schwierig". Mehr wurde mir auch auf Nachfrage nicht mitgeteilt.

Habe ich beamtenrechtlich irgendeine Möglichkeit einen Antrag zu stellen um befördert zu werden oder bin ich auf den guten Willen meiner Vorgesetzten angewiesen?

Vielen Dank für die Hilfe.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Skedee Wedee am 17.12.2019 11:37
Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nicht.

Beförderungen werden abhänig von Planstellen und nach dem im Artikel 33 II GG normierten Leistungsprinzip bzw. dem Prinzip der Bestenauslese vorgenommen. Vordergründig spielen daher die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eine entscheidende Rolle.

Meines Wissens gibt es bei Euch in Bayern bei der Beurteilung ein Spielraum von 1 bis 16 Punkte. 11 Punkte entsprechen somit 69 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl. Es kommt halt eben darauf an, wie die verbeamteten Kollegen auf Beförderungsämtern mit vergleichbaren Amt bewertet wurden und wie viele Planstellen zur Beförderung nach A8 letztendlich zur Verfügung stehen.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: DJ91 am 17.12.2019 11:53
Danke für die schnelle Antwort.

Ich glaube es gibt keine weiteren Beamten im gleichen Amt wie ich. Laut dem letzten Kreishaushalt gibt es genau einen A7 Beamten (das bin wohl ich).
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Skedee Wedee am 17.12.2019 11:59
Unter Umständen steht keine Planstelle für die Ernennung nach A8 zur Verfügung. Sämtliche Planstellen sind im Proporz für die anderen Ämter benötigt worden. Klarheit bringt nur das Gespräch mit dem Personalamt.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: heli am 18.12.2019 10:24
Wenn die Stelle im Stellenplan (Teil des Haushaltsplans) als A7 ausgewiesen ist, wie kommst du zu der Aussage:
"Meine aktuelle Stelle ist nach A9 bewertet" ?

Sitzt du auf einer A7-Stelle ist eine Beförderung nicht möglich.
Sitzt du auf einer A9-Stelle kannst du befördert werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen (siehe Skedee Wedee) gegeben sind.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Kingrakadabra am 19.12.2019 08:47
Ich vermute der Glückliche sitzt auf einer A9er-Stelle.
Gibt es bei euch keine Beförderungsrichtlinien? Ansonsten einfach mal einen Beförderungsantrag stellen (lassen). Mehr als  abgelehnt werden kann der nicht.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Mayday am 19.12.2019 13:43
Habe ich beamtenrechtlich irgendeine Möglichkeit einen Antrag zu stellen um befördert zu werden oder bin ich auf den guten Willen meiner Vorgesetzten angewiesen?

Selbstverständlich kannst du einen Antrag auf Beförderung stellen, bist aber trotzdem auf den guten Willen deiner Vorgesetzten angewiesen.  ;)
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Kingrakadabra am 19.12.2019 17:00
Habe ich beamtenrechtlich irgendeine Möglichkeit einen Antrag zu stellen um befördert zu werden oder bin ich auf den guten Willen meiner Vorgesetzten angewiesen?

Selbstverständlich kannst du einen Antrag auf Beförderung stellen, bist aber trotzdem auf den guten Willen deiner Vorgesetzten angewiesen.  ;)

Eher auf den guten Willen des Personalamts, oder? Die Vorgesetzten stellen ja "nur" den Antrag.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Mayday am 19.12.2019 17:14
Eher auf den guten Willen des Personalamts, oder? Die Vorgesetzten stellen ja "nur" den Antrag.

Nicht zwingend, mein Behördenleiter hat die Ernennugsbefugnis bis A 9. Das bezieht sich allerdings auf das Bundesland Sachsen.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: DJ91 am 23.12.2019 10:34
Also wie gesagt ich habe eine A9 Stelle inne.

Habe nun mit der Personalstelle geredet und mir wurde mitgeteilt, dass man sich an der Richtline des Staatsministerium für Inneres ausrichtet.
Damit stehen mir noch mindestens 2,5 Jahre Wartezeit entgegen. Ausser natürlich ich erhalte im Sommer 2020 eine bessere Beurteilung.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Mayday am 23.12.2019 11:04
Diese Richtlinie?

https://www.agn-bayern.de/wp/wp-content/uploads/20121101_Befoerderungsrichtlinien_StMI.pdf
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: DJ91 am 23.12.2019 11:19
Es handelt sich um diese hier

https://bayernrecht.beck.de/Dokument/Gesamtversion?vpath=bibdata%2Fges%2Fbayvv_2030_2_2_i_2269%2Fcont%2Fbayvv_2030_2_2_i_2269.htm&isAktuellGueltigeGesamtversion=True#lawanchor_bayvv_2030_2_2_i_2269

einfach auf Anlage klicken
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Muenchner82 am 27.12.2019 08:00
Wenn die Beförderungsrichtlinien des StMI für den Nachgeordneten Bereich angewendet werden, dann ist eine Beförderung nach A8 erst im Mai 2023 möglich.

Die Mindestwartezeit in der QE2 beträgt übrigens 2 Jahre!
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: smaltalk am 30.12.2019 11:42
Meiner Erfahrung nach ist die Verwendung, welcher du inne deiner Behörde zugeführt worden bist, ausschlaggebend für etwaige Beförderungen. Diese schafft für den Beurteiler einen "Rechtfertigungsgrund", dich mit einer entsprechenden Beurteilung, auf den Beförderungsweg zu schicken.

Auf kommunaler Ebene habe ich A6er Beamte erlebt, welche nebst BAL Urkunde die A7 sowie einen Stellenübertrag auf die A9 bekommen haben. Danach ging es per anno (!) aufwärts ins Endamt A9s - mit der Option auf die A10, bei entsprechender Verwendung. Allerdings ist, zumindest die A10 im mD dort, sowas wie der heilige Kral.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Muenchner82 am 30.12.2019 12:03
Zu welcher Zeit hat sich das denn zugetragen smaltalk?

Die Mindestwartezeiten sind in Art. 17 LlbG geregelt:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-17

A10 ist ohne mQ auch nicht mehr möglich in Bayern, nach der mQ kann man allerdings jetzt bis A13 befördert werden.
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: smaltalk am 30.12.2019 17:34
http://www.besoldung-hessen.de/hessen_landesbeamtengesetz_paragraf_19

hier: § 19 (2) 2

in HE, 2013 - 2019
Titel: Antw:[BY] Von A7 auf A8
Beitrag von: Mayday am 30.12.2019 17:49
http://www.besoldung-hessen.de/hessen_landesbeamtengesetz_paragraf_19

hier: § 19 (2) 2

in HE, 2013 - 2019

Hier geht es aber um Bayern (BY)!  ;)