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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: MisguidedGhost am 21.08.2022 15:15

Titel: Frist meiner Probzeitkündigung
Beitrag von: MisguidedGhost am 21.08.2022 15:15
Liebe Kuk,

bei mir herrschst gerade Verwirrung im Bezug auf meine Kündigungsfrist.

Ich bin seit dem 08.04.2022 im mD beschäftigt und frage mich bis wann mich der Arbeitgeber kündigen kann.

Dass die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende beträgt habe ich bereits herausgefunden aber durch den leicht verspäteten Start (nicht am 01.04) herrscht bei mir ein wenig Verwirrung.

Auch wenn ich mit meiner Leistung zufrieden, finde ich es natürlich interessant bis zu welchem Tag mir der Arbeitgeber eine Kündigung aushändigen kann.

Ich danke euch im Voraus!

LG
Titel: Antw:Frist meiner Probzeitkündigung
Beitrag von: Johann am 22.08.2022 10:17
Bei Angestellten kann dein Arbeitgeber dich bis zum letzten Probezeittag vor 24 Uhr kündigen und es gilt dann noch die Frist der Probezeit.

Ich bin nur etwas verwirrt, weil du sagst, du seiest im mD beschäftigt.
Titel: Antw:Frist meiner Probzeitkündigung
Beitrag von: MH am 10.09.2022 03:01
Bei Angestellten kann dein Arbeitgeber dich bis zum letzten Probezeittag vor 24 Uhr kündigen und es gilt dann noch die Frist der Probezeit.

Ich bin nur etwas verwirrt, weil du sagst, du seiest im mD beschäftigt.

Wahrscheinlich ist dem Fragesteller nicht bewusst, dass es einen Unterschied zwischen Arbeitgeber/Angestellter und Dienstherr/Beamte gibt? Viele meinen Sie wären im mD.
Titel: Antw:Frist meiner Probzeitkündigung
Beitrag von: MH am 10.09.2022 03:06

Ich bin seit dem 08.04.2022 im mD beschäftigt.



Als Angestellter kannst du nicht im mD sein.