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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kuq am 04.11.2021 10:23

Titel: Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 10:23
Schönen Guten Tag, ich fange am besten mal mit den Rahmenbedingungen an.
Ich habe meine Ausbildung im öffentlichen Dienst als Gärtner abgeschlossen darauf hatte ich zwei Festverträge welche nicht entfristet wurden.
Später war ich noch mal bei einem anderen Amt tätig wobei ich mich mit dem vorgesetzten überworfen habe weil ich keinen Führerschein vorweisen konnte und er den Vertrag auslaufen lies.
Nun bewerbe ich mich auf jede Ausschreibung welche meinen Qualifikationen entspricht bzw auch niedrigere Stellenausschreibungen um einen Fuss in die Tür zu bekommen. Werde nur leider jedesmal in der Vorauswahl herausgefiltert. Ich wunderte mich und fragte den Personalrat welchen ich privat kenne an welcher mir folgende E-Mail sendete:

Ich habe gestern nochmals mit unserer Personalstelle Frau ***** gesprochen

Das Amt wird auf Grund des Fehlverhalten deine Bewerbungen nicht mehr annehmen

Habe meinerseits auch keine Möglichkeit es zu ändern.

Ich hab es so verstanden das es bei bestenauslese um den besten Bewerber und nicht um "Gesicht" geht habt ihr Tipps wie ich dagegen vorgehen kann ?

Mfg
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Lars73 am 04.11.2021 10:43
Um was für Fehler in der Bewerbung geht es denn?
Diese können natürlich auch etwas über die Geeignetheit von Bewerbern aussagen.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 10:47
Es geht nicht um Fehler in der Bewerbung, sondern darum das ich schon mehrere befristete Verträge bei der Stadt hatte welche nicht unbefristet wurden und diese Personal Dame mich persönlich nicht leiden kann aufgrund dieser vorherigen Verträge und mich laut Personalrat Kategorisch ablehnt sobald ich mich auf eine Stelle bewerbe.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Wdd3 am 04.11.2021 11:34
Es geht um ein von der Personalerin festgestelltes Fehlverhalten.
Ob dieses berechtigt ist oder nicht entzieht sich dem Kenntnisstand dieses Forums.
Sollte es berechtigt sein kann es dazu führen das du nicht mehr zu den Besten gehörst.
Sollte es nicht berechtigt sein ist es deine Aufgabe dies feststellen zu lassen.

Wenn du hier Meinungen dazu lesen möchtest musst du konkret sagen welches Verhalten zu dem Urteil der Personalerin geführt hat.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 12:20
Wenn sie den Text gelesen hätten wüssten sie wieso die Personalerin zu diesem Ergebnis kommt, in ihren Augen besteht das Fehlverhalten darin das damals die Verträge nicht entfristet wurden und sie mich deshalb nicht einlädt.
Damals als ich den Vertrag hatte hab es keine Abmahnung etc es ging damals nur um den nicht vorhanden Führerschein so wurde es mir vom Vorgesetzten erklärt.
Die Frage wie ich das beweisen kann bzw dagegen angehen kann hat mich in dieses Forum getrieben.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Lars73 am 04.11.2021 12:33
Wenn sie den Text gelesen hätten wüssten sie wieso die Personalerin zu diesem Ergebnis kommt, in ihren Augen besteht das Fehlverhalten darin das damals die Verträge nicht entfristet wurden und sie mich deshalb nicht einlädt.
Damals als ich den Vertrag hatte hab es keine Abmahnung etc es ging damals nur um den nicht vorhanden Führerschein so wurde es mir vom Vorgesetzten erklärt.
Die Frage wie ich das beweisen kann bzw dagegen angehen kann hat mich in dieses Forum getrieben.

Sorry aber es liegt an deinen Darstellungen und nicht daran, dass wir nicht lesen was du schreibst. Aber ich glaube langsam zu verstehen, weshalb die Personalerin dich nicht für geeignet hält.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 12:43
ROFL sie sind echt ein Spezialist 😂. Interessant wie sie Leute psychosomatisch anhand zweier Einträge beurteilen können.

Ich kann icht mehr Details nennen weil ich mir A nichts zu schulden kommen gelasse habe und es laut Personalrat und Akte meine Arbeitsleistung nicht zu beanstanden war. Es geht darum das die Personalabteilung entscheiden hat mich kategorisch auszuschliessen.
Ich hatte gedacht das mir jemand ein Verfahren etc nennen könnte mit der ich Einsicht in die Auswahl bekommen könnte damit die Dame dies beurteilen muss was sich schwierig gestalten würde ohne Anhaltspunkte.ich dachte da gäbe es feste Verfahren nachdem jemand beurteilt wird.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Danielr am 04.11.2021 12:47
Wie wäre es mit Konkurentenklage?
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/einstellung-11-arbeitsrechtliche-konkurrentenklage_idesk_PI13994_HI1785702.html
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 12:48
vielen lieben dank Daniel. Ich werde mich dort mal einlesen
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Wdd3 am 04.11.2021 12:55
Wenn sie den Text gelesen hätten wüssten sie wieso die Personalerin zu diesem Ergebnis kommt, in ihren Augen besteht das Fehlverhalten darin das damals die Verträge nicht entfristet wurden und sie mich deshalb nicht einlädt.
Damals als ich den Vertrag hatte hab es keine Abmahnung etc es ging damals nur um den nicht vorhanden Führerschein so wurde es mir vom Vorgesetzten erklärt.
Die Frage wie ich das beweisen kann bzw dagegen angehen kann hat mich in dieses Forum getrieben.

Ich habe keine Ahnung wie ich aus dem Text entnehmen sollte das das Fehlen eines Führerscheins ein Fehlverhalten darstellt.
 
Allerdings ist dessen Fehlen ein Ausschlussgrund wenn er in der Ausschreibung gefordert war.







 
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Wdd3 am 04.11.2021 12:56
Wer ist ROFL?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 12:58
 ROFL= roll on floor laughing
Das ging an den guten Lars welcher meint Personen übers Internet beurteilen zu können.

Dann tut es mir leid, hab gedacht ich hätte dies in der Anfangsbeschreibung erwähnt.
(Später war ich noch mal bei einem anderen Amt tätig wobei ich mich mit dem vorgesetzten überworfen habe weil ich keinen Führerschein vorweisen konnte und er den Vertrag auslaufen lies.) Meinte dies auch nicht böse ihnen gegenüber wenn es so rüber gekommen ist tut es mir leid.

Der Führerschein ist keine Anforderung in der Stellenausschreibung. Dies hätte der Vorgesetzte damals persönlich so entschieden und da ich in der Probezeit war konnte er den Vertrag einfach auslaufen lassen.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Bastel am 04.11.2021 13:25
Was hat den die Probezeit mit einem auslaufendem Vertrag zu tun?

Hat K auf Gärtner umgesattelt?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Thiesi am 04.11.2021 13:30
Hat K auf Gärtner umgesattelt?
ROFL
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 14:13
Die ersten zwei Verträge waren ausgelaufen. Der dritte wurde in der Probezeit aufgelöst weil der Führerschein nicht vorhandenen war.
Dies war nur zur Erklärung wieso die Dame mir Fehlverhalten Andichtet bzw ich mich in ihrer Sicht fehl verhalten habe. Was ich weiter ausführen sollte damit ihr euch ein Bild machen könnt.

Was meinen sie mit Gärtner umgesattelt ? Ich war immer als Gärtner eingestellt bei verschiedenen Dienststellen.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 14:14
Hat K auf Gärtner umgesattelt?
ROFL

?
Was das in dem Kontext bedeutet wissen nur sie
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Wdd3 am 04.11.2021 14:23
 ;D ;D nein das wissen hier so einige  ;)
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 14:24
;D ;D nein das wissen hier so einige  ;)
Wow
Und ich dachte hier wird einem geholfen.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: ike am 04.11.2021 14:27
Das Fehlen eines Führerscheins als Gärtner ist sicher kein Fehlverhalten, aber für einen Gärtner kann das schon Bedingung für die Einstellung sein.
Und man hat Dir ja offenbar über einen längeren Zeitraum und DURCH ehemalige Anstellung finanziell die Möglichkeit gegeben, den Führerschein "nachzuholen", wahrscheinlich hat man es Dir währedn der 2 befristeten Verträge auch nahegelegt.
Ein Gärtner ohne FS: sorry, würde ich nicht einstellen.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: KakPuh am 04.11.2021 14:29
Hast du als man dich zum ersten Mal einstellte, behauptet, einen Führerschein zu haben oder hattest sogar einen und der wurde dir während deines Arbeitsverhältnisses entzogen und du hast das verschwiegen?

Ansonsten ist doch ein fehlender Führerschein nach x Jahren kein Fehlverhalten?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Lars73 am 04.11.2021 14:30
Was bedeutet der Vertrag wurde aufgelöst?

Es war ja keine Wartezeitkündigung, wenn bereits vorher Arbeitsverhältnisse bestanden und insgesamt 6 Monate  beim Arbeitgeber erreicht waren.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 14:33
Hast du als man dich zum ersten Mal einstellte, behauptet, einen Führerschein zu haben oder hattest sogar einen und der wurde dir während deines Arbeitsverhältnisses entzogen und du hast das verschwiegen?

Ansonsten ist doch ein fehlender Führerschein nach x Jahren kein Fehlverhalten?

Weder noch.
Das Problem ist das die Dame den Lebenslauf sieht und daraus Fehlverhalten interpretiert.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 14:37
Das Fehlen eines Führerscheins als Gärtner ist sicher kein Fehlverhalten, aber für einen Gärtner kann das schon Bedingung für die Einstellung sein.
Und man hat Dir ja offenbar über einen längeren Zeitraum und DURCH ehemalige Anstellung finanziell die Möglichkeit gegeben, den Führerschein "nachzuholen", wahrscheinlich hat man es Dir währedn der 2 befristeten Verträge auch nahegelegt.
Ein Gärtner ohne FS: sorry, würde ich nicht einstellen.
Vielen dank für ihre Einschätzung nur ist es diesem Kontext völlig irrelevant unter welchen Bedingungen SIE einen Gärtner einstellen würden. Den Rest ihrer Kommentare kommentiere ich erst gar nicht. Ein wenig gehässig muss ich schon sagen
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: BBBB am 04.11.2021 16:05

Weder noch.
Das Problem ist das die Dame den Lebenslauf sieht und daraus Fehlverhalten interpretiert.

Ich würde mal sagen das Problem ist, dass dir nicht alle Fakten vorliegen oder du dem Forum hier nicht alle Fakten offenlegen willst/kannst und du aber trotzdem eine Antwort erwartest.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Schokobon am 04.11.2021 16:19
Ich interpretiere das so, dass dem Threadersteller kein Fehlverhalten seinerseits bekannt/bewusst ist.
Er wundert sich auf welcher Grundlage er aus dem Bewerberverfahren ausgeschlossen wurde.
Und er fragt nun, wie er dagegen vorgehen kann, weil er bei besagter Dienststelle arbeiten möchte.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: mumble am 04.11.2021 16:25
Vielleicht fällt er aus dem Bewerbungsverfahren weil das Personalbüro sich beim vorherigen Arbeitgeber über ihn erkundigt hat?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 16:34
Ich interpretiere das so, dass dem Threadersteller kein Fehlverhalten seinerseits bekannt/bewusst ist.
Er wundert sich auf welcher Grundlage er aus dem Bewerberverfahren ausgeschlossen wurde.
Und er fragt nun, wie er dagegen vorgehen kann, weil er bei besagter Dienststelle arbeiten möchte.

Das trifft es zu hundert Prozent
Ich habe mich zig mal mit Personalräten auseinander gesetzt um zu verstehen woran es liegt und es wurde mir von verschiedenen Quellen bestätigt das es nicht um meine Arbeitsleistung gehen kann. Eine Abmahnung habe ich auch nicht erhalten.
Ich weiss halt nicht wie genau ich mich dagegen zur Wehr setzen soll bis mir die Konkurrentenklage Nahe gelegt wurde  in welche in mich einlesen werde.
Die Aussage das die mich Personalerin mich kategorisch ausschließt aufgrund der vorherigen Verträge bekam ich von dem.zustandigen Personalrat.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 16:36
Vielleicht fällt er aus dem Bewerbungsverfahren weil das Personalbüro sich beim vorherigen Arbeitgeber über ihn erkundigt hat?

Das Personalbüro geht davon das ich mich Fehlverhalten habe weil es so viele unbefristete Verträge gab die nicht entfristet wurden,sie kann sich vielleicht nicht vorstellen das dies am fehlenden Führerschein lag ich kann es mir auch nicht erklären.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Danielr am 04.11.2021 17:17
Hat K auf Gärtner umgesattelt?
ROFL

?
Was das in dem Kontext bedeutet wissen nur sie

K ist doch eigentlich dafür bekannt, dass er Jobs mit äußerst viel Geld für keine Leistung sucht...
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 17:31
Hat K auf Gärtner umgesattelt?
ROFL

?
Was das in dem Kontext bedeutet wissen nur sie

K ist doch eigentlich dafür bekannt, dass er Jobs mit äußerst viel Geld für keine Leistung sucht...

WTF is wrong with y'all
Man kommt hier hin um.hilfe zu suchen und ihr dudes reißt semi komische Witze
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Danielr am 04.11.2021 17:35
Nimm es nicht persönlich. K oder wie auch immer er heißt bringt manchmal etwas Unterhaltung ins Forum.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 17:37
Nimm es nicht persönlich. K oder wie auch immer er heißt bringt manchmal etwas Unterhaltung ins Forum.

Ahh okay I get it nvm 😅
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Danielr am 04.11.2021 17:38
Hast du eigentlich für die alten Jobs Beurteilungen bekommen?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: BBBB am 04.11.2021 17:49
Vielleicht fällt er aus dem Bewerbungsverfahren weil das Personalbüro sich beim vorherigen Arbeitgeber über ihn erkundigt hat?

Das Personalbüro geht davon das ich mich Fehlverhalten habe weil es so viele unbefristete Verträge gab die nicht entfristet wurden,sie kann sich vielleicht nicht vorstellen das dies am fehlenden Führerschein lag ich kann es mir auch nicht erklären.

Was sagen denn die Arbeitszeugnisse? Möglicherweise ist hier eine Information versteckt?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 17:50
Vielleicht fällt er aus dem Bewerbungsverfahren weil das Personalbüro sich beim vorherigen Arbeitgeber über ihn erkundigt hat?

Das Personalbüro geht davon das ich mich Fehlverhalten habe weil es so viele unbefristete Verträge gab die nicht entfristet wurden,sie kann sich vielleicht nicht vorstellen das dies am fehlenden Führerschein lag ich kann es mir auch nicht erklären.

Was sagen denn die Arbeitszeugnisse? Möglicherweise ist hier eine Information versteckt?

Muss ich mal raussuchen sobald ich zuhause bin, die waren aber alle wohlwollend formuliert da hat sich damals der Perso für eingesetzt.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 17:54
Vielleicht fällt er aus dem Bewerbungsverfahren weil das Personalbüro sich beim vorherigen Arbeitgeber über ihn erkundigt hat?

Das Personalbüro geht davon das ich mich Fehlverhalten habe weil es so viele unbefristete Verträge gab die nicht entfristet wurden,sie kann sich vielleicht nicht vorstellen das dies am fehlenden Führerschein lag ich kann es mir auch nicht erklären.

Was sagen denn die Arbeitszeugnisse? Möglicherweise ist hier eine Information versteckt?

Mir wurde vom Perso gesteckt das es sich um den Führerschein dreht, das konnte der Vorgesetzte aber so natürlich nicht angeben da dieser nicht in der Anforderung der Stelle beinhaltet war.

Und das ich selbst wenn ich besagten Führerschein machen würde das sie mich auf Grund der "Verfehlungen" dann nicht einladen würde.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Thiesi am 04.11.2021 18:10
Das Personalbüro geht davon das ich mich Fehlverhalten habe weil es so viele unbefristete Verträge gab die nicht entfristet wurden,sie kann sich vielleicht nicht vorstellen das dies am fehlenden Führerschein lag ich kann es mir auch nicht erklären.
Es wäre auch äußerst unüblich, unbefristete Verträge zu entfristen.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Danielr am 04.11.2021 18:35
Also falls die Konkurentenklage anwendbar ist bzw. du auch nur mit ihr drohen könntest musst du halt nachweisen können,  dass du quasi ein Topbewerber bist. Die Zeugnisse und Beurteilungen solltest du dann mal von einem Dritten prüfen lassen.  Versteckte Spitzen soll es ja öfter mal geben.  Er war stets bemüht (und es trotzdem nichts gebracht)

Gibt es eigentlich einen Weg an der personalerin vorbei? Ist sie dort die Leitung oder SB?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Danielr am 04.11.2021 18:38
Das Personalbüro geht davon das ich mich Fehlverhalten habe weil es so viele unbefristete Verträge gab die nicht entfristet wurden,sie kann sich vielleicht nicht vorstellen das dies am fehlenden Führerschein lag ich kann es mir auch nicht erklären.
Es wäre auch äußerst unüblich, unbefristete Verträge zu entfristen.

Zumal befristete Verträge ja auch nicht gerade so selten sind. Wird ja fleißig für Projekte und Co in Masse genutzt.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 18:41
Also falls die Konkurentenklage anwendbar ist bzw. du auch nur mit ihr drohen könntest musst du halt nachweisen können,  dass du quasi ein Topbewerber bist. Die Zeugnisse und Beurteilungen solltest du dann mal von einem Dritten prüfen lassen.  Versteckte Spitzen soll es ja öfter mal geben.  Er war stets bemüht (und es trotzdem nichts gebracht)

Gibt es eigentlich einen Weg an der personalerin vorbei? Ist sie dort die Leitung oder SB?
Vielen dank für den Tipp Daniel 👍
Sie ist die Leiterin denke ich, ist aber nur Mutmassung. Es ist meistens so das mir auf die Bewerbung noch einige fragen gestellt werden ob man zu Dingen bereit wäre wie Bestattungen etc welche ich alle bejahte und kurz darauf kommt jedes mal die Absage. Was laut dem Personalrat welcher mit der Personalabteilung vor einigen tagen das Gespräch suchte an der Personalerin liegt welche meine Bewerbung nicht mehr berücksichtigt
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 04.11.2021 18:42
Das Personalbüro geht davon das ich mich Fehlverhalten habe weil es so viele unbefristete Verträge gab die nicht entfristet wurden,sie kann sich vielleicht nicht vorstellen das dies am fehlenden Führerschein lag ich kann es mir auch nicht erklären.
Es wäre auch äußerst unüblich, unbefristete Verträge zu entfristen.

Zumal befristete Verträge ja auch nicht gerade so selten sind. Wird ja fleißig für Projekte und Co in Masse genutzt.
Bei e4-e6 stellen doch eher unüblich denke ich.
Die Praktik war das man einen ein Jahres Vertrag bekommen hat worauf dann der festvertrag folgte
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Danielr am 04.11.2021 19:09
Ich meine bei den Nationalparkverwaltungen waren die grünen Berufe häufig befristet. Hatte das mal für meinen Vater im Auge behalten... und die Pflanzenversuchsanstallten müssten auch befristet gewesen sein.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: clarion am 04.11.2021 22:17
Hallo,

es ist schwer,  irgendwo zu landen wenn maßgebliche Leute einen auf den Kieker haben.

Wenn man jemanden  mit FS braucht,  dass muss man das auch in der Ausschreibung rein schreiben,  man darf es nicht im Nachhinein  zum KO Kriterium machen. Ich verstehe allerdings auch nicht, wieso man bei einem Gärtner keinen FS in der Ausschreibung fordert.

Du kannst beim nächsten Mal nach dem Bewerbungsverfahren Akteneinsicht in deine Personalakte und in der Akte zum Auswahlverfahren verlangen. Und dann eine Konkurrentenklage anstrengen.  Diese hätte  aber nur Aussicht auf Erfolg,  wenn in der Akte nachweislich falsche Sachen stehen und diese als Begründung dienen, nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Dann ist aber noch immer nicht gesagt, dass das Gericht  Dir zu einem Job verhilft, weil Du dann beweisen  müsstest, dass Du der Beste gewesen wärst, wärst Du eingeladen worden. Dieses dürfte nahezu unmöglich zu beweisen sein. Wenn das Gericht  feststellen  würde, dass man Dir Unrecht getan hat,  dann würde es wahrscheinlich um ein Entschädigung  gehen oder darum, dass man Dir ein Vorstellungsgespräch anbieten muss

Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: BAT am 05.11.2021 09:02
Bei uns ist es so, daß wenn zwar geeignete Bewerber sich auf eine Ausschreibung beworben haben, diese jedoch dem Personalamt nicht genehm sind, andere aufgefordert werden, sich doch mal zu bewerben.

Das ist meist die Tendenz lieber junge Studenten aus dem Beamtenbereich statt altgediente Beschäftigte zu nehmen.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Wdd3 am 05.11.2021 11:44
Bei uns ist es so, daß wenn zwar geeignete Bewerber sich auf eine Ausschreibung beworben haben, diese jedoch dem Personalamt nicht genehm sind, andere aufgefordert werden, sich doch mal zu bewerben.


Wie verhält es sich mit Bewerbern die schon mal befristet beschäftigt waren und während dieser Zeit durch ihr Verhalten negativ aufgefallen sind? Muss in einer Ausschreibung soziale Kompetenz explizit benannt sein oder kann z. B. respektloses Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten auch ein Kriterium sein das einer Konkurentenklage standhält?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 22.11.2021 15:22
Schönen guten Tag hatte den Tipp beherzigt und die Zeugnisse von zwei Fachkundigen Personen überblicken lassen,alles in Ordnung.
Hatte mich daraufhin voller Tatendrang auf eine neu geschaltete Helferstelle beworben welche genau meiner Ausbildung entspricht nur um drei Tage später wieder eine Absage nach Bestenauslese zu erhalten obwohl die Bewerbungsfrist noch über eine Woche hin ist. Was natürlich meine Einschätzung der pauschalen Ablehnung erhärtet. Meint ihr eine Konkurrentenklage wäre unter solchen Bedingungen erfolgreich?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: was_guckst_du am 22.11.2021 15:39
..erst den FS machen 8) ;)
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Lars73 am 22.11.2021 15:48
Meint ihr eine Konkurrentenklage wäre unter solchen Bedingungen erfolgreich?
Ohne Kenntnis aller Details lässt sich dies nicht einschätzen. Allerdings gehört zu einer erfolgreichen Konkurrentenklage mehr als die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen. Man müsste beweisen, dass die einzig zulässige Auswahlentscheidung wäre selber genommen zu werden. Das gelingt im Tarifbeschäftigten Bereich quasi nie. Man kann im besten Fall eine Neuausschreibung erzwingen. Aber die Stelle zu erstreiten ist kaum möglich.
Als solches dürfte es besser sein sich damit abzufinden dort keinen Erfolg zu haben. Es gibt ja noch viele andere Arbeitgeber.

Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 22.11.2021 15:50
..erst den FS machen 8) ;)

Die einzigen Anforderungen in der Stellenausschreibung war ein Jahr gärtnerische Tätigkeiten vorzuweisen.
Kein Führerschein

Dazu kommt das der Fuhrpark bei weitem nicht so groß ist das dort jeder ein Fahrzeug führen muss.
Außerdem ist der Standort immer der selbe ergo fällt Anfahrt auch weg. Wir reden hier nicht über einen Dienstleister welcher zig Kunden am Tag Anfährt.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 22.11.2021 15:53
Meint ihr eine Konkurrentenklage wäre unter solchen Bedingungen erfolgreich?
Ohne Kenntnis aller Details lässt sich dies nicht einschätzen. Allerdings gehört zu einer erfolgreichen Konkurrentenklage mehr als die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen. Man müsste beweisen, dass die einzig zulässige Auswahlentscheidung wäre selber genommen zu werden. Das gelingt im Tarifbeschäftigten Bereich quasi nie. Man kann im besten Fall eine Neuausschreibung erzwingen. Aber die Stelle zu erstreiten ist kaum möglich.
Als solches dürfte es besser sein sich damit abzufinden dort keinen Erfolg zu haben. Es gibt ja noch viele andere Arbeitgeber.

Ergo komme ich gegen diese Dame nicht an ?
Ich möchte einfach eine faire Chance wie jeder andere Bewerber auch mir geht's es weniger darum diese spezielle Stelle zu erzwingen. Nur kann ich während diese Dame dort sitzt jegliche zukünftige Bewerbung ebenfalls vergessen.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Lars73 am 22.11.2021 16:09
Absolute Aussagen sind nicht möglich.
Es könnte im konkreten Fall auch einfach sein, dass man für Hilfstätigkeiten keine Personen mit Ausbildung einstellt. Da kenne ich einige Behörden die so verfahren.

Aber wie geschrieben suche dir einen anderen Arbeitgeber und fertig.

Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 22.11.2021 17:00
Absolute Aussagen sind nicht möglich.
Es könnte im konkreten Fall auch einfach sein, dass man für Hilfstätigkeiten keine Personen mit Ausbildung einstellt. Da kenne ich einige Behörden die so verfahren.

Aber wie geschrieben suche dir einen anderen Arbeitgeber und fertig.

Das hat System bei der Kommune immerhin ist E4 günstiger wie E6. Sie sparen so etwas Geld ein.


my goodness what an idea why didn't I think of that.

Ich glaube wir wissen alle um die Vorzüge des öffentlichen Dienst, und meine Gedanken drehen sich darum dort Fuß zu fassen. Trotzdem danke
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Max am 22.11.2021 19:10
Warum hast du nicht einfach den Führerschein gemacht anstatt die Probezeitkündigung zu riskieren?
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: clarion am 22.11.2021 22:14
Hallo,

Wenn die  Absage bereits vor (!) Ende der Ausschreibung kam, dann würde ich mal behaupten,  dass Du mit einer Konkurrentenklage diese Person  richtig ärgern kannst. Aber den Job bekommst Du dadurch nicht zwangsläufig. Es besteht durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit,  dass das Bewerbungsverfahren neu aufgerollt werden muss. Das heißt aber nicht, dass Du darin obsiegen würdest.

Wenn Du allerdings Fehlverhalten in der Personalakte haben solltest, ist das Unterfangen wohl eher aussichtslos.

Meinst Du nicht, dass Du mit einem FS Deine Chancen  auch in der Privatwirtschaft erhöhen würdest.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: WasDennNun am 23.11.2021 06:21
Wer ist der besser geeignet Gärtner, der mit oder der ohne FS?
Grundsätzlich, der mit, weil man es besser einsetzen kann.

Muss man bei ausreichende Bewerberlage den ohne FS einladen?
Nur wenn er einen unverschuldeten Grund für das fehlen des FS angibt, würde ich sagen.
Ansonsten kann man auch vorher schon absagen, da die Bestenauslese ja nicht berührt wird, da mittels objektivem Kriterium ausgesiebt wird.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 23.11.2021 07:11
Wer ist der besser geeignet Gärtner, der mit oder der ohne FS?
Grundsätzlich, der mit, weil man es besser einsetzen kann.

Muss man bei ausreichende Bewerberlage den ohne FS einladen?
Nur wenn er einen unverschuldeten Grund für das fehlen des FS angibt, würde ich sagen.
Ansonsten kann man auch vorher schon absagen, da die Bestenauslese ja nicht berührt wird, da mittels objektivem Kriterium ausgesiebt wird.

Die Anforderungen sind lediglich einjährige Erfahrung in gärtnerischen Tätigkeiten.
Kein Führerschein notwendig.

Hab den Führerschein damals aus Privaten und finanziellen gründen nicht gemacht.

Was sind sind unverschuldete Gründe einen Führerschein nicht zu besitzen? Wir reden hier nicht von einem strafrechtlichen Thema wo die Schuldfrage relevant Wäre.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 23.11.2021 07:14
Hallo,

Wenn die  Absage bereits vor (!) Ende der Ausschreibung kam, dann würde ich mal behaupten,  dass Du mit einer Konkurrentenklage diese Person  richtig ärgern kannst. Aber den Job bekommst Du dadurch nicht zwangsläufig. Es besteht durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit,  dass das Bewerbungsverfahren neu aufgerollt werden muss. Das heißt aber nicht, dass Du darin obsiegen würdest.

Wenn Du allerdings Fehlverhalten in der Personalakte haben solltest, ist das Unterfangen wohl eher aussichtslos.

Meinst Du nicht, dass Du mit einem FS Deine Chancen  auch in der Privatwirtschaft erhöhen würdest.

Danke dir ich smash den Karma Button für sie freundlichen Herren :D
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: veeam am 23.11.2021 07:53
Wer ist der besser geeignet Gärtner, der mit oder der ohne FS?
Grundsätzlich, der mit, weil man es besser einsetzen kann.

Muss man bei ausreichende Bewerberlage den ohne FS einladen?
Nur wenn er einen unverschuldeten Grund für das fehlen des FS angibt, würde ich sagen.
Ansonsten kann man auch vorher schon absagen, da die Bestenauslese ja nicht berührt wird, da mittels objektivem Kriterium ausgesiebt wird.

Die Anforderungen sind lediglich einjährige Erfahrung in gärtnerischen Tätigkeiten.
Kein Führerschein notwendig.

Hab den Führerschein damals aus Privaten und finanziellen gründen nicht gemacht.

Was sind sind unverschuldete Gründe einen Führerschein nicht zu besitzen? Wir reden hier nicht von einem strafrechtlichen Thema wo die Schuldfrage relevant Wäre.

Grundsätzlich schon richtig, aber auch wie @clarion ausführte, wird alle Anstrengung nicht das gewünschte Ziel herbeiführen. Allenfalls verbaut man sich die Chance auch bei künftigen Ausschreibungen berücksichtigt zu werden.

Was @WasDennNun meint und was auch bei uns gängige Praxis ist, ist das bei einer entsprechenden Anzahl von Bewerbungen nach einem nachvollziehbaren und transparentem Prinzip der Bewerberkreis minimiert werden muss. Erhalte ich bspw. auf eine Ausschreibung 6 Bewerbungen kann ich mir bei Erfüllen der Voraussetzungen (was in der Ausschreibung gefordert war) durchaus alle Bewerber einladen und angucken. Erhalte ich allerdings 30 Bewerbungen und bin angehalten wirtschaftlich zu handeln, muss ich weitere Kriterien heranziehen die es mir ermöglichen vorab bereits die besten 6 herauszusuchen. Das kann dann durchaus auch die Führerscheinklasse B oder eventuell darüber hinaus BE oder auch CE sein, wenn entsprechenden Maschinen am Einsatzort vorhanden sind und der potentielle Mitarbeiter dadurch vielseitiger einzusetzen ist. Die weitergehenden Anforderungen sind also kein KO Kriterium im Sinne der Ausschreibung, allerdings anwendbar um ein breites Bewerberfeld einzuengen.

Ändert natürlich nichts an Deiner Situation oder der falschen Behandlung bereits vor Bewerbungsfrist abzusagen, macht es aber vielleicht grundsätzlich verständlicher falls dergleichen erneut passiert.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: WasDennNun am 23.11.2021 08:05
Wer ist der besser geeignet Gärtner, der mit oder der ohne FS?
Grundsätzlich, der mit, weil man es besser einsetzen kann.

Muss man bei ausreichende Bewerberlage den ohne FS einladen?
Nur wenn er einen unverschuldeten Grund für das fehlen des FS angibt, würde ich sagen.
Ansonsten kann man auch vorher schon absagen, da die Bestenauslese ja nicht berührt wird, da mittels objektivem Kriterium ausgesiebt wird.

Die Anforderungen sind lediglich einjährige Erfahrung in gärtnerischen Tätigkeiten.
Kein Führerschein notwendig.

Hab den Führerschein damals aus Privaten und finanziellen gründen nicht gemacht.

Was sind sind unverschuldete Gründe einen Führerschein nicht zu besitzen? Wir reden hier nicht von einem strafrechtlichen Thema wo die Schuldfrage relevant Wäre.

Trotzdem ist jemand mit Führerschein besser als einer ohne, auch wenn es nicht als Voraussetzung genannt wird.
Wenn es eine Voraussetzung wäre, dann würde man sich ja unnötigerweise beschränken.
Insofern kann es trotzdem zur Bestenauslese genutzt werden.

Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen jedoch keinen Führerschein machen darf, dann ist es unverschuldet und ggfls. anders zu werten.
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: MH am 23.11.2021 09:00
Warum machst du nicht einfach den FS?
Bevor du dich mit irgendwelche Schlupflöcher "hineinklagen" willst?
Wenn du den FS hast, dann siehst du ja, ob du trotzdem abgelehnt wirst...
Außerdem kann man den FS privat auch gut gebrauchen 😅
Titel: Antw:Bestenauslese
Beitrag von: Kuq am 23.11.2021 10:04
Warum machst du nicht einfach den FS?
Bevor du dich mit irgendwelche Schlupflöcher "hineinklagen" willst?
Wenn du den FS hast, dann siehst du ja, ob du trotzdem abgelehnt wirst...
Außerdem kann man den FS privat auch gut gebrauchen 😅

Erstens aus privaten und finanziellen gründen welche hier nichts zu suchen haben. Aber danke für den Ratschlag.

Und B weil das die Einstellung der Dame mir gegenüber nicht ändert, mit oder ohne Führerschein wurde mir vom Perso gesteckt das sie meine Bewerbung pauschal ablehnen wird.
Mit der Klage verbinde ich die Hoffnung das sich jemand anderes ein Bild von der Situation macht und der Sache intern mal auf den Grund gegangen wird auch wenn es sich dabei wohl um Wunschdenken handelt.