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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Susanne123456 am 19.03.2020 14:45
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Hallo Zusammen,
mir wurden zwei Teilzeitstellen übertragen. Bei der einen Hälfte befinde ich mich derzeit in Stufe 4 EGr. 9a, mit der der zweiten Hälfte in Stufe 4 EGr. 10.
Mit der 1. Hälfte komme ich zum 01.01.2021 in Stufe 5 mit der 2. Hälfte erst zum 01.01.2023.
Würde ich nun zum 01.01.2021 eine Stelle in EGr. 11 übertragen bekommen, erhalte ich diese dann in Stufe 4 oder 5?
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
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Das hängt davon ab, welches Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.
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Ich bleibe beim selben Arbeitgeber. Also im Prinzip beide, bekomme nur eben eine andere Stelle übertragen.
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Wie sollten beide fortgesetzt werden können, wenn zukünftig eine einheitliche auszuübende Tätigkeit der E11 vorliegt?
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Bisher hatte ich zwei TZ-Verträge und künftig wieder einen Vollzeitvertrag. AG bleibt gleich.
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Wurden die beiden TZ-Verträge gekündigt und ein neues Arbeitsverhältnis begründet?
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Und wenn es derzeit zwei Arbeitsverhältnisse sind und künftig nur noch eines, wird nur eines fortgesetzt und das andere endet - und nach jenem, das fortgesetzt wird, bestimmt sich die Stufe, aus der höhergruppiert wird.
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Danke für Euer Antworten! Dann gehe ich davon aus, dass mein "älteres" Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.