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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 04.03.2019 10:49

Titel: [BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Admin am 04.03.2019 10:49
Hier bitte Neuigkeiten und Diskussion zur Besoldungsrunde 2019 Baden-Württemberg
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: lyzeum am 04.03.2019 11:54
Hat jemand schon etwas darüber gelesen, ob BW für seine Beamten die Einigung übernimmt? Wenn ja, wäre ein Link ganz nett.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 04.03.2019 12:02
„Es ist gut, dass es eine Einigung gibt, und ich bin mit dem Tarifabschluss zufrieden“, sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann am Sonntag (3. März). „Unsere Beschäftigten halten damit Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung. Das haben sie auch verdient, denn sie leisten Tag für Tag gute Arbeit. Im Wettbewerb um die besten Köpfe ist das Ergebnis auch für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes der Länder immens wichtig.“

Über eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die rund 185.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und 136.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes wird nun beraten.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/tarifgemeinschaft-deutscher-laender-und-gewerkschaften-einigen-sich-auf-tarifabschluss-fuer-angestellt/ (https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/tarifgemeinschaft-deutscher-laender-und-gewerkschaften-einigen-sich-auf-tarifabschluss-fuer-angestellt/)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: lyzeum am 04.03.2019 12:03
Danke. Wollte es gerade auch verlinken. Jetzt heißt es abwarten und hoffen, das es nicht so ist wie die letzten Jahre (Übernahme nur bis A12 und darüber erst zeitversetzt).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 04.03.2019 12:04

"Zwei Tage bevor in Potsdam die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder in die dritte Verhandlungsrunde gingen, haben BBW-Chef Kai Rosenberger und sein Stellvertreter Joachim Lautensack im Gespräch mit Ministerialdirektor Jörg Krauss, dem Amtschef im Finanzministerium, die Haltung des BBW zu den laufenden Verhandlungen klar und deutlich formuliert: Man erwarte ein Tarifergebnis, das sich am TVöD-Abschluss 2018 orientiere. Im Übrigen gehe man davon aus, dass das Land das Tarifergebnis TV-L 2019 zeitgleich und in allen Punkten systemgerecht auf den Beamten- und Versorgungsbereich überträgt.

Ministerialdirektor Krauss reagierte verhalten: Über die Anpassung von Besoldung und Versorgung könne man erst reden, wenn der Tarifabschluss stehe. Sobald dies der Fall ist, sei man gesprächsbereit, versicherte der Amtschef des Finanzministeriums. Er plädiert für lösungsorientierte Gespräche in deren Verlauf man zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen sollte."

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/sondierungsgespraech-im-vorfeld-des-tarifabschlusses/ (https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/sondierungsgespraech-im-vorfeld-des-tarifabschlusses/)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 04.03.2019 12:06
Danke. Wollte es gerade auch verlinken. Jetzt heißt es abwarten und hoffen, das es nicht so ist wie die letzten Jahre (Übernahme nur bis A12 und darüber erst zeitversetzt).

Die Staffelung nach Besoldungsgruppen wurde ja gerichtlich für unzulässig befunden und daher bereits im vergangenen Jahr korrigiert.

Fraglich ist natürlich, ob ein Zeitversatz für alle Besoldungsgruppen erfolgt...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: lyzeum am 04.03.2019 12:13
Danke. Wollte es gerade auch verlinken. Jetzt heißt es abwarten und hoffen, das es nicht so ist wie die letzten Jahre (Übernahme nur bis A12 und darüber erst zeitversetzt).

Die Staffelung nach Besoldungsgruppen wurde ja gerichtlich für unzulässig befunden und daher bereits im vergangenen Jahr korrigiert.

Fraglich ist natürlich, ob ein Zeitversatz für alle Besoldungsgruppen erfolgt...

Tatsächlich mit der Begründung nach Besoldungsgruppen? Ich dackte immer nur die Absenkung für Neueinsteiger. Ich glaube dir jetzt mal einfach auch ohne Quelle/Link.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 04.03.2019 12:17
Nunja, in zwei Jahren wird in BW gewählt. Die CDU scheint in den letzten Monaten einen sehr beamtenfreundlichen Kurs zu fahren. Denke, dass die Grünen sich da nicht zu sehr widersetzen wollen/können.

Aber lassen wir uns mal überraschen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 04.03.2019 13:00
Tatsächlich mit der Begründung nach Besoldungsgruppen? Ich dackte immer nur die Absenkung für Neueinsteiger. Ich glaube dir jetzt mal einfach auch ohne Quelle/Link.

Die Entscheidung erging deutlich vor derjenigen zur Verfassungswidrigkeit der abgesenkten Eingangsbesoldung.

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/ (http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/):
"Ursprünglich war im Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) eine zeitlich gestaffelte Besoldungserhöhung vorgesehen."

Ursprünglich:
bis A9: 01.03.2018
A10-A11: 01.05.2018
ab A12: 01.06.2018

Dann haben alle die Erhöhung erst zum 01.07.2018 bekommen.

Siehe auch:
https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_Anpassung_Dienst-Versorgungsbezuege2017_2018.pdf/931ab30c-727d-4790-8ef1-c07baca76f4d (https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_Anpassung_Dienst-Versorgungsbezuege2017_2018.pdf/931ab30c-727d-4790-8ef1-c07baca76f4d)

Es geht um den Beschluss des BVerfG vom 07.07.2017.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: lyzeum am 04.03.2019 13:17
Tatsächlich mit der Begründung nach Besoldungsgruppen? Ich dackte immer nur die Absenkung für Neueinsteiger. Ich glaube dir jetzt mal einfach auch ohne Quelle/Link.

Die Entscheidung erging deutlich vor derjenigen zur Verfassungswidrigkeit der abgesenkten Eingangsbesoldung.

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/ (http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/):
"Ursprünglich war im Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) eine zeitlich gestaffelte Besoldungserhöhung vorgesehen."

Ursprünglich:
bis A9: 01.03.2018
A10-A11: 01.05.2018
ab A12: 01.06.2018

Dann haben alle die Erhöhung erst zum 01.07.2018 bekommen.

Siehe auch:
https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_Anpassung_Dienst-Versorgungsbezuege2017_2018.pdf/931ab30c-727d-4790-8ef1-c07baca76f4d (https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_Anpassung_Dienst-Versorgungsbezuege2017_2018.pdf/931ab30c-727d-4790-8ef1-c07baca76f4d)

Es geht um den Beschluss des BVerfG vom 07.07.2017.

Ich bin über A12. Deshalb habe ich das nicht mitbekommen. Danke für die Aufklärung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 04.03.2019 14:14
Tatsächlich mit der Begründung nach Besoldungsgruppen? Ich dackte immer nur die Absenkung für Neueinsteiger. Ich glaube dir jetzt mal einfach auch ohne Quelle/Link.

Die Entscheidung erging deutlich vor derjenigen zur Verfassungswidrigkeit der abgesenkten Eingangsbesoldung.

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/ (http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/):
"Ursprünglich war im Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) eine zeitlich gestaffelte Besoldungserhöhung vorgesehen."

Ursprünglich:
bis A9: 01.03.2018
A10-A11: 01.05.2018
ab A12: 01.06.2018

Dann haben alle die Erhöhung erst zum 01.07.2018 bekommen.

Siehe auch:
https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_Anpassung_Dienst-Versorgungsbezuege2017_2018.pdf/931ab30c-727d-4790-8ef1-c07baca76f4d (https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_Anpassung_Dienst-Versorgungsbezuege2017_2018.pdf/931ab30c-727d-4790-8ef1-c07baca76f4d)

Es geht um den Beschluss des BVerfG vom 07.07.2017.
Es gab aber Ausgleichszahlungen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 05.03.2019 09:37
'Mitte März soll es erste Gespräche zwischen Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) und dem Beamtenbund geben. [...] Das Finanzministerium erklärte lediglich, es werde beraten. CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart signalisierte aber Verständnis für die Forderungen: "Wir sollten trotz Schuldenbremse mit einer systemgerechten Übertragung auf die Beamten, Richter und Staatsanwälte sowie Versorgungsempfänger zeigen, dass wir ihre hervorragende Arbeit sehr schätzen." Er begründete dies mit einem harten Wettbewerb mit den anderen Bundesländern um die besten Köpfe'.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Gewerkschaften-in-Baden-Wuerttemberg-Landesbeamte-fordern-Tarifanpassung,gewerkschaften-fordern-tarifergebnis-auch-fuer-beamte-100.html (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Gewerkschaften-in-Baden-Wuerttemberg-Landesbeamte-fordern-Tarifanpassung,gewerkschaften-fordern-tarifergebnis-auch-fuer-beamte-100.html)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 05.03.2019 10:37
Also wenn ich seitens des DGB lese, dass für Baden-Württemberg eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft gefordert wird und dazu im gleichen Atemzug noch eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf das Niveau der Tarifbeschäftigten (von 41 Stunden auf 39,5 Stunden) verlangt wird, muss ich mir an den Kopf fassen.

Also mehr Geld für weniger Arbeit, Verzeihung mehr Geld für nicht selten nur weniger Anwesenheit, man könnte es auch den "Hals niemals voll kriegen" nennen oder als Unverfrorenheit bezeichnen.

Fehlt nur noch die Forderung, wieder eine Jahressonderzahlung einzuführen, vielleicht wurde ja mittlerweile vergessen, dass irgendwann im letzten Jahrzehnt die Sonderzahlung in die monatlichen Bezüge überführt wurde.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 05.03.2019 10:43
Angesichts der ausweichenden Signale des Finanzministeriums schwant mir Übles...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: lyzeum am 05.03.2019 11:08
Also wenn ich seitens des DGB lese, dass für Baden-Württemberg eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft gefordert wird und dazu im gleichen Atemzug noch eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf das Niveau der Tarifbeschäftigten (von 41 Stunden auf 39,5 Stunden) verlangt wird, muss ich mir an den Kopf fassen.

Also mehr Geld für weniger Arbeit, Verzeihung mehr Geld für nicht selten nur weniger Anwesenheit, man könnte es auch den "Hals niemals voll kriegen" nennen oder als Unverfrorenheit bezeichnen.

Fehlt nur noch die Forderung, wieder eine Jahressonderzahlung einzuführen, vielleicht wurde ja mittlerweile vergessen, dass irgendwann im letzten Jahrzehnt die Sonderzahlung in die monatlichen Bezüge überführt wurde.

Entschuldigen Sie bitte. Sie haben keine Ahnung. Rechnen Sie doch bitte mal die Sonderzahlung (von damals) auf die Monate um. Da bleiben lediglich 2/3 übrig! Wo gibt es das denn? Eine Gehaltskürzung um 33,3 %? Nur bei Beamten natürlich.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 05.03.2019 11:12
@ lyzeum

Es steht Ihnen frei Ihre angepriesenen Rechenkünste hier näher darzustellen. Ich stehe auch mit Beamten aus BW in Kontakt und diese haben die Überführung der damals noch vorhandenen Sonderzahlung in die monatlichen Bezüge erlebt.

Wenn selbst die sich darüber amüsieren, dass man nach so langer Zeit mal wieder einen Versuch unternehmen könnte, wieder eine Sonderzahlung einzuführen, spricht das Bände.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 05.03.2019 11:34
Angesichts der ausweichenden Signale des Finanzministeriums schwant mir Übles...

Auffällig auch, dass Wolfgang Reinhart "nur" von einer systemgerechten Übertragung, nicht hingegen wie in anderen Ländern von einer "zeitglichen und systemgerechten" Übertragung spricht...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 05.03.2019 11:54
Die Integration der Sonderzahlung in die laufenden Bezüge habe ich noch nicht aktiv erlebt.

Und vorweg: Ich habe mich bewusst für die Beamtenlaufbahn und bewusst für BW entschieden und ich bereue dies bis heute nicht.

Allerdings regt es doch zum Nachdenken an, dass das zweitgrößte Geberland im (auslaufenden) Länderfinanzausgleich so sparsam mit seinen Beamten umgeht (41-Stunden-Woche, 22€/Monat für Wahlleistungen in der Beihilfe, Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe, nur 50% Beihilfe für Ehegatten und Pensionäre etc.) und nach jeder Tarifrunde Beratungs- und Rechenbedarf hat, während einige - genauso an die Schuldenbremse gebundene - Nehmerländer spontan die inhaltsgleiche Übernahme erklären und teils noch großzügige Aufschläge drauflegen...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 05.03.2019 14:54
Der BBW sieht dies ähnlich:

'Für den Beamtenbund verlangt Landeschef Kai Rosenberger im Gespräch mit dieser Zeitung zusätzlich einen „Baden-Württemberg-Zuschlag“. Seiner Ansicht „muss der Abstand in der Bezahlung zum Bund und zu Bayern verringert werden“. Auf jeden Fall müsse das Land Sachsen überholen: „Als wirtschaftsstarkes Land sollte Baden-Württemberg den Anspruch haben, die Beamten gut zu bezahlen.“

[...]

„Für uns ist das Volumen von 3,2 Prozent maßgebend“, betont der Verbandschef.

Grün-Schwarz empfiehlt Rosenberger einen Blick über die Landesgrenze. Das Nachbarland Rheinland-Pfalz habe schon vor dem Tarifabschluss eine „zeit- und inhaltsgleiche Übertragung“ des Ergebnisses auf die Beamtenschaft zugesagt.'

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-laender-kuerzere-arbeitszeit-fuer-beamte-_arid,1411394.html (https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-laender-kuerzere-arbeitszeit-fuer-beamte-_arid,1411394.html)

Das o.g. Zitat von Wolfgang Reinhart wird insoweit ergänzt, als dieser von einer „wirkungsgleichen Wertschätzung“ der Beamten gesprochen habe.

'Sein Grünen-Kollege Andreas Schwarz fährt dagegen eher auf der zurückhaltenden Linie von Sitzmann. „Jetzt muss gemeinsam mit den Verbänden auch ein gutes Paket für unsere Beamten geschnürt werden“, betont der Grünen-Fraktionschef auf Anfrage. Sein Ziel sei ein attraktiver öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg.'

Eine Sprecherin des FM wird wie folgt wiedergegeben:

'Gestern schiebt eine Sprecherin die Begründung nach, die Berechnung der Gesamtkosten sei schwierig. Einige Themen ließen sich gar nicht von den Angestellten auf die Beamten übertragen, manches gebe es da schon. „Wir sind dran“, sagt sie.'
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 05.03.2019 15:11
Die Integration der Sonderzahlung in die laufenden Bezüge habe ich noch nicht aktiv erlebt.

Und vorweg: Ich habe mich bewusst für die Beamtenlaufbahn und bewusst für BW entschieden und ich bereue dies bis heute nicht.

Allerdings regt es doch zum Nachdenken an, dass das zweitgrößte Geberland im (auslaufenden) Länderfinanzausgleich so sparsam mit seinen Beamten umgeht (41-Stunden-Woche, 22€/Monat für Wahlleistungen in der Beihilfe, Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe, nur 50% Beihilfe für Ehegatten und Pensionäre etc.) und nach jeder Tarifrunde Beratungs- und Rechenbedarf hat, während einige - genauso an die Schuldenbremse gebundene - Nehmerländer spontan die inhaltsgleiche Übernahme erklären und teils noch großzügige Aufschläge drauflegen...

Vielleicht ist es eben genau die Tatsache, dass Baden-Württemberg auch ein Geberland ist, welche die finanziellen Wohltaten etwas beschränkt und damit weniger Spielräume übrig lässt. Bayern steht da nochmal deutlich besser da...

Man darf auch den Schuldenberg nicht vergessen, den BW über viele Jahre aufgebaut hat und dem nur Dank der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank seit Jahren mit einem müden Lächeln begegnet werden kann.

Wie passt es außerdem zusammen, dass seit geraumer Zeit in BW im Öffentlichen Dienst wieder spürbar Stellen geschaffen und damit Personal aufgebaut wird? Das wird doch u.a. mit der angeblich steigenden Arbeitsbelastung begründet, und dann soll bei Beamten gleichzeitig die wöchentliche Arbeitszeit um etwa 3,5% reduziert werden?

Man kann unschwer erkennen, dass es an der Logik und dem gesunden Menschenverstand im ÖD gerne mal hapert.

Lassen wir uns überraschen, wie die grün-schwarze Landesregierung sich entscheidet.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 05.03.2019 15:20
Man darf auch den Schuldenberg nicht vergessen, den BW über viele Jahre aufgebaut hat und dem nur Dank der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank seit Jahren mit einem müden Lächeln begegnet werden kann.

Was den Schuldenstand pro Einwohner angeht befindet sich BW nach Sachsen und Bayern auf Platz 3 der Länder mit dem geringsten Wert.
Das Argument gilt also für alle anderen Länder noch viel mehr.

Wie passt es außerdem zusammen, dass seit geraumer Zeit in BW im Öffentlichen Dienst wieder spürbar Stellen geschaffen und damit Personal aufgebaut wird? Das wird doch u .a. mit der angeblich steigenden Arbeitsbelastung begründet, und dann soll bei Beamten gleichzeitig die wöchentliche Arbeitszeit um etwa 3,5% reduziert werden? Man kann unschwer erkennen, dass es an der Logik und dem gesunden Menschenverstand im ÖD gerne mal hapert.

Möglicherweise passt das nicht zusammen. Muss es aber auch gar nicht.
Die Frage ist, wie man "die besten Köpfe" bekommt.
Und das wird nicht mit geringerer Bezahlung bei höherer Wochenarbeitszeit gelingen...

Lassen wir uns überraschen, wie die grün-schwarze Landesregierung sich entscheidet.

So ist es!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: kleinersti am 05.03.2019 15:44
Also wenn ich seitens des DGB lese, dass für Baden-Württemberg eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft gefordert wird und dazu im gleichen Atemzug noch eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf das Niveau der Tarifbeschäftigten (von 41 Stunden auf 39,5 Stunden) verlangt wird, muss ich mir an den Kopf fassen.

Also mehr Geld für weniger Arbeit, Verzeihung mehr Geld für nicht selten nur weniger Anwesenheit, man könnte es auch den "Hals niemals voll kriegen" nennen oder als Unverfrorenheit bezeichnen.

Fehlt nur noch die Forderung, wieder eine Jahressonderzahlung einzuführen, vielleicht wurde ja mittlerweile vergessen, dass irgendwann im letzten Jahrzehnt die Sonderzahlung in die monatlichen Bezüge überführt wurde.

Entschuldigen Sie bitte. Sie haben keine Ahnung. Rechnen Sie doch bitte mal die Sonderzahlung (von damals) auf die Monate um. Da bleiben lediglich 2/3 übrig! Wo gibt es das denn? Eine Gehaltskürzung um 33,3 %? Nur bei Beamten natürlich.

Nicht nur dass der Großteil der anderen Bundesländer die Wochenarbeitszeit wieder nach unten korrigierte, soweit ich mich erinnere, gab es auch keinen Zuschlag für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit im Jahre 2003.

Als die Sonderzahlung auf das Grundgehalt umgerechnet wurde, blieb die tarifliche Besoldungserhöhung aus, da wir ja die Erhöhung aus der Sonderzahlung hatten...

Insofern finde ich die Forderung des Verbandes vollkommen berechtigt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Admin am 05.03.2019 18:18
Baden-Württemberg ist diese Besoldungsrunde das erste Bundesland, aus dem konkrete Zahlenwerte zur Übertragung des Tarifergebnisses aus dem zuständigen Ministerium zu vernehmen sind:

+3,2% / +3,2% / +1,4%

Damit bekommt Baden-Württemberg auch die erste Prognose der neuen Besoldungstabellen:
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Nordlicht am 05.03.2019 20:15
Na, das ging jetzt aber zügig. Gestern noch beraten und heute schon ein Ergebnis.
Beispielhaftes Vorgehen. Bitte nachmachen, Rest-TvL!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 05.03.2019 20:25
Ich muss zugeben, das kommt unerwartet, vor allem nach dem herumdrücken gestern noch.

Man sieht aber, welcher Druck durch den Fachkräftemangel im Kessel ist und wie gut die Finanzlage ist, wenn dies bei den grünen Beamtenhassern so schnell und problemlos vollzogen wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Anonym am 06.03.2019 16:23
Baden-Württemberg ist diese Besoldungsrunde das erste Bundesland, aus dem konkrete Zahlenwerte zur Übertragung des Tarifergebnisses aus dem zuständigen Ministerium zu vernehmen sind:

+3,2% / +3,2% / +1,4%

Damit bekommt Baden-Württemberg auch die erste Prognose der neuen Besoldungstabellen:
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/

Ich habe mir die Stellugnahme durchgelesen http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/pressemitteilung.baden-wuerttemberg.1.html (http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/pressemitteilung.baden-wuerttemberg.1.html)
Aus der lese ich noch keine Übernahme für Beamte. Gibt es noch eine Aktuellere?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 06.03.2019 16:26
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/uebertragung-des-tarifergebnisses-fuer-den-oeffentlichen-dienst-auf-die-beamtinnen-und-beamten/ (https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/uebertragung-des-tarifergebnisses-fuer-den-oeffentlichen-dienst-auf-die-beamtinnen-und-beamten/)

Und die Antwort des BBW:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-begruesst-die-rasche-entscheidung/ (https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-begruesst-die-rasche-entscheidung/)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Anonym am 06.03.2019 16:45
Danke @Johnsmith
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 07.03.2019 19:46
Wundert mich, dass es keine 0,2% Absenkung gibt wie die letzten beiden Male.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: kleinersti am 08.03.2019 16:09
Einfach zu beantworten:
Bereits Ende 2017 lief die Kürzungen zu Gunsten der Pensionskasse aus, sodass auch die Erhöhung in 2018 nicht mehr um die 0.2 %punkte gekürzt wurden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: bendosg am 28.03.2019 21:16
Gibt es inzwischen eine Information über die Verhandlungen des Beamtenbundes mit unserer Landesregierung? Es ist aus meiner Sicht nach der Bekanntgabe der Übernahme des Tarifergebnisses von Anfang März recht ruhig geworden. Da sind andere Bundesländer schon einen Schritt weiter.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Johnsmith am 28.03.2019 21:27
Aktuell ist das Schreiben des MP:

https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/kretschmann-zur-uebertragung-des-tarifergebnisses/ (https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/kretschmann-zur-uebertragung-des-tarifergebnisses/)

Tarifergebnis wird wie angekündigt übertragen.

Alle anderen möglichen Verhandlungspunkte laufen wohl getrennt davon.

Ein paar mehr Details gibts hier:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-chef-wirbt-fuer-echten-baden-wuerttemberg-bonus/ (https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-chef-wirbt-fuer-echten-baden-wuerttemberg-bonus/)

Und hier:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/anfang-fuer-eine-weitere-konstruktive-zusammenarbeit/ (https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/anfang-fuer-eine-weitere-konstruktive-zusammenarbeit/)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: BaWülerin am 03.04.2019 17:34
Hallo allesamt,

nun es ist April und es gibt keine News zu einem Entwurf, damit auch noch kein Gesetz oder eine Ahnung, wie lange es noch dauert, bis das LBV ne entsprechende Anweisung erhält und die Zahlungen kommen...oder irre ich?

Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass evtl. noch laufende Verhandlungen zu weiteren Boni oder sonstigen Vorteilen/Vergünstigungen führen.

Vielmehr drängt sich mir allmählich die Sorge auf, dass Sie sich doch noch um entscheiden und die Ergebnisse zeitversetzt ab dem 01.04.2019 o.Ä. laufen lassen :/ Immerhin haben wir ja schon April und was wären das nicht für hohe Nachzahlungen für jeden?

Schafft es vielleicht ein fachkundiger User hier mir meine Sorge zu nehmen?:)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: bigbroen am 03.04.2019 18:14
Bei Sonderserie Besoldungsrunde Beamte ist  die Ankündigung vom Ministergrünenmann verlinkt. Würde aud unserer letzten Dienstbesprechung auch feierlich vom Vorgesetzten verlesen. Glaube da gibt's kein zurück. Vielleicht wollten sie es von der Nachzahlung des Absenkungsbetrags trennen weil sonst die blonden Beamtinnen gar nichts mehr blicken und die Hotline beim Lbv wieder den Geist aufgibt.
 
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: BaWülerin am 03.04.2019 18:24
Bei Sonderserie Besoldungsrunde Beamte ist  die Ankündigung vom Ministergrünenmann verlinkt. Würde aud unserer letzten Dienstbesprechung auch feierlich vom Vorgesetzten verlesen. Glaube da gibt's kein zurück. Vielleicht wollten sie es von der Nachzahlung des Absenkungsbetrags trennen weil sonst die blonden Beamtinnen gar nichts mehr blicken und die Hotline beim Lbv wieder den Geist aufgibt.

Die Ankündigung ist auch "schon wieder" vom 19.03.2019 und die Auszahlungsanweisung ans LBV kommt ja nicht vor einem Gesetz. Selbst wenn die Auszahlung von der Nachzahlung der abgesenkten Besoldung getrennt werden sollte, welche jetzt zum 01.04. ausgezahlt wurde, hätte das ja nicht das "Auf den Weg bringen" eines Entwurfes + gehindert.
Ich hab allerdings keine Ahnung, wie lange sowas üblicherweise dauert, ich sehe nur, dass andere Bundesländer schneller sind...

Hoffen wir dennoch, dass die versprechenden Ankündigungen zu besagtem "Kein Zurück mehr" führen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: bendosg am 05.04.2019 16:37
https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/uebertragung-auf-beamte-nachschlag-fuer-tarifbeschaeftigte-gefordert/

Im Artikel wird als geplanter Auszahlungstermin Juli genannt. Also müssen wir wohl noch etwas warten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Joni30 am 08.04.2019 12:41
Blöde Frage, aber gilt das Ergebnis nur für die Landesbeamten oder auch für Kommunalbeamte, die z. B. bei den LRAs oder Kommunen arbeiten?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Feidl am 09.04.2019 08:37
Da die Kommunen keine eigenen Besoldungsgesetze beschließen dürfen, müssen sie sich an die Landesgesetze halten. Somit gelten die Besoldungserhöhungen auch für Kommunalbeamten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: bendosg am 24.04.2019 22:09
Man hört seit 09.04. nichts mehr und man liest auch nichts mehr zur Besoldungserhöhung. Bayern ist da schon wesentlich weiter. Hat von euch jemand nähere Informationen? Der Beamtenbund wollte doch noch einen „Bonus“ aushandeln?! Auch der Beamtenbund hält sich zurück mit neuen Informationen (www.bbw.dbb.de). Zwar glaube ich nicht an einen solchen Bonus, aber mich würde schon interessieren, wann die Erhöhung dann erstmals ausbezahlt wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: kleinersti am 02.05.2019 13:39
Heute gibt es endlich Neuigkeiten !!

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/abschlagszahlung-mit-den-juli-bezuegen/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 02.05.2019 14:01
Peinlich, da hat ja jemand gar keine Ahnung:

Wir begrüßen außerdem, dass diese Abschlagszahlung steuerlich so behandelt wird, wie wenn die monatlichen Erhöhungen von Anfang an erfolgt wären. Es treten also keine Progressionsnachteile ein.

Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und wurde noch nie anders gemacht!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: MoinMoin am 02.05.2019 14:08
Peinlich, da hat ja jemand gar keine Ahnung:

Wir begrüßen außerdem, dass diese Abschlagszahlung steuerlich so behandelt wird, wie wenn die monatlichen Erhöhungen von Anfang an erfolgt wären. Es treten also keine Progressionsnachteile ein.

Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und wurde noch nie anders gemacht!
evtl. offtopic:
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass rückwirdende Lohnzahlungen zurückgerechnet werden müssen?
Also wenn eine Lohnerhöhung ab Januar im Juni nachgezahlt werden, dann müssen die Monate nachgerechnet werden? Oder kann man den Betrag nicht auch als Einmalzahlung auszahlen?
Bei Beamten und/oder bei Angestellte?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 02.05.2019 14:43
Maßgeblich ist § 39b EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html). Da es sich bei dieser Nachzahlung ganz eindeutig nicht um einen "sonstigen Bezug" handelt, ist die Zahlung als "laufender Arbeitslohn" für den dazugehörigen Lohnzahlungszeitraum zu behandeln und die Steuer nach Abs. 2 zu berechnen. Allerdings würde auch die Behandlung als sonstigen Bezug nicht zu einem (spürbar) anderen Ergebnis führen.
Beamte (Richter und Soldaten) sind genauso davon betroffen wie Beschäftigte und Auszubildende.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: MoinMoin am 02.05.2019 15:57
Maßgeblich ist § 39b EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html). Da es sich bei dieser Nachzahlung ganz eindeutig nicht um einen "sonstigen Bezug" handelt, ist die Zahlung als "laufender Arbeitslohn" für den dazugehörigen Lohnzahlungszeitraum zu behandeln und die Steuer nach Abs. 2 zu berechnen. Allerdings würde auch die Behandlung als sonstigen Bezug nicht zu einem (spürbar) anderen Ergebnis führen.
Beamte (Richter und Soldaten) sind genauso davon betroffen wie Beschäftigte und Auszubildende.
Ok, meine konkrete Frage ist: Muss man die einzelnen Monate nachrechne oder kann man die Einkünfte als Einkünfte im Auszahlungsmonat verrechnen (was ja eine andere Steuerprogression ergibt, die dann in der Jahreserklärung wieder ausgeglichen wird.)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: BaWülerin am 02.05.2019 16:04
Sprich, es wird in der Summe höher versteuert, als würden die Erhöhungen jeden Monat schon ausgezahlt, richtig?

Frage dazu, da dies ja regelmäßig bei Nachzahlungen (auch nach Beförderungen etc.) so war:
bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?

Danke für eure Rückmeldungen.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 02.05.2019 16:15
@MoinMoin
Man muss (als Arbeitgeber) die Steuerberechnung für jeden einzelnen Monat der Nachzahlung neu aufrollen und für den Nachzahlungsbetrag genau den Betrag einbehalten, um den die Monatslohnsteuer sich erhöht. Dieser Betrag wird regelmäßig auch in der Bezügemitteilung dargestellt!   
                                                                                      ...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 02.05.2019 16:30
Sprich, es wird in der Summe höher versteuert, als würden die Erhöhungen jeden Monat schon ausgezahlt, richtig?
Nein, das ist falsch. In dem Beispiel von MoinMoin gibt es keine "höhere Vesteuerung". Es wird nicht ein einziger Cent mehr erhoben, als wenn die höheren Beträge bereits ab Januar monatlich gezahlt worden wären.

Frage dazu, da dies ja regelmäßig bei Nachzahlungen (auch nach Beförderungen etc.) so war:
bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?

Es war regelmäßig nicht so. Es ist Ihnen kein Schaden entstanden.
Wenn die Nachzahlung ins Vorjahr zurück geht (z. B. bei Beförderungen), dann liegt ein sonstiger Bezug vor und dann kann sich auch bei gleichbleibenden Steuermerkmalen ein kleiner Nachteil ergeben. Der wird aber grundsätzlich auch nicht beim (internen) Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen.
Eine Steuererstattung bekommen Sie z. B., wenn Sie im Laufe des Jahres befördert wurden und deshalb unterschiedlich hohe Monatsbeträge erhalten hatten - nicht aber, weil Nachzahlungen vorgekommen sind.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: MoinMoin am 02.05.2019 16:31
bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?
Ja.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 02.05.2019 16:40
bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?
Ja.

Das verbreiten Sie hier schon seit Jahren, aber richtig wird es durch die Wiederholungen ganz sicher nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: MoinMoin am 02.05.2019 17:59
bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?
Ja.

Das verbreiten Sie hier schon seit Jahren, aber richtig wird es durch die Wiederholungen ganz sicher nicht.
Keine Ahnung was ich seit Jahren verbreite, aber ich Frage lieber noch mal nach:
Wenn ich eine Lohnerhöhung rückwirkend erhalte und diese nicht monatlich nachgerechnet werden würde, dann bekäme ich doch diese Steuer über die Jahreserklärung zurück? Oder nicht?

@MoinMoin
Man muss (als Arbeitgeber) die Steuerberechnung für jeden einzelnen Monat der Nachzahlung neu aufrollen und für den Nachzahlungsbetrag genau den Betrag einbehalten, um den die Monatslohnsteuer sich erhöht. Dieser Betrag wird regelmäßig auch in der Bezügemitteilung dargestellt!   
                                                                                      ...
Dann natürlich nicht, das ist mir klar.
Aber wo steht denn jetzt geschrieben, dass eine Lohnerhöhung nicht auch als Einmalzahlung deklariert werden kann und somit eine Rückrechnung nicht erfolgt? (Das war meine eigentliche Frage)

Und wenn dem dann so ist, dann wird in diesem Monat der fiktive Steuersatz gewählt, den ich auf mein Jahreseinkommen hätte? Und diese Zahlung hätte dann keine Auswirkung auf die Jahreserklärung, sprich die liegt bei 0 (wenn nicht andere Faktoren dazu kommen).
//natürlich nur wenn nicht in der Dezember eine  (internen) Lohnsteuerjahresausgleich Rechnung gemacht wird.

Oder missverstehen wir uns jetzt?

Also die zwei Konstellationen:
a)  AG sagt sie erhalten ab Januar 100€ mehr und wir rechnen alles nachträglich korrekt ab im Mai und ihr bekommt für die Vormonate eine korrigierte Abrechnung. (Dann alles palletti und Jahreserklärung=0€ und so läuft es im öD)

b) der AG sagt: Ich zahle euch 100€ mehr pro Monat in diesem Jahr: Also bekommt ihr ab Mai 100€ mehr, plus einmalig 400€ für die Vormonate. Monatliche Steuer im Mai höher als in den anderen Monaten, und "zu niedrig" Anfang des Jahres, wird dann per Jahreserklärung <> 0 ausgeglichen.
und führt zum gleichen Ergebnis, Oder nicht?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 03.05.2019 00:26
Keine Ahnung was ich seit Jahren verbreite, ...

Sie versprechen Steuererstattungen, wo es keine gibt!

... aber ich Frage lieber noch mal nach:
Wenn ich eine Lohnerhöhung rückwirkend erhalte und diese nicht monatlich nachgerechnet werden würde, dann bekäme ich doch diese Steuer über die Jahreserklärung zurück? Oder nicht?
Nein Herrr Doktor, Sie bekommen keine Lohnerhöhung, sondern eine Entgelterhöhung und die dafür anfallende Steuer bekommen Sie auch nicht zurück, weshalb auch? Theoretisch denkbar wäre die Erstattung eines ganz kleinen Teils davon,  wenn der Fall eintreten würde, dass die Steuerberechnung bei der Auszahlung falsch und der Steuerabzug zu hoch war. In den Rechenzentren sind i.d.R. Leute mit der Programmierung beauftragt, die sich mit dem Recht auskennen und keine solchen elementaren Böcke schießen. (Die machen allerdings wohl auch Anderes, als den ganzen Tag nur Server hoch und runter zu fahren.)

Aber wo steht denn jetzt geschrieben, dass eine Lohnerhöhung nicht auch als Einmalzahlung deklariert werden kann und somit eine Rückrechnung nicht erfolgt? (Das war meine eigentliche Frage)
(Die eigentliche Frage haben Sie aber bisher gut verborgen gehalten!) Das steht im jeweiligen Tarifvertrag oder Besoldungsgesetz! Sie wollen jetzt also ernsthaft einwerfen, dass die Entgelte und Bezüge (im Zusammenhang mit dem Tarifabschluss) nicht ab Januar erhöht werden sollen, sondern stattdessen für die Vergangenheit eine Einmalzahlung geleistet werden soll? Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie sich hier immer mehr verrennen?

Und wenn dem dann so ist, dann wird in diesem Monat der fiktive Steuersatz gewählt, den ich auf mein Jahreseinkommen hätte? Und diese Zahlung hätte dann keine Auswirkung auf die Jahreserklärung, sprich die liegt bei 0 (wenn nicht andere Faktoren dazu kommen).
//natürlich nur wenn nicht in der Dezember eine  (internen) Lohnsteuerjahresausgleich Rechnung gemacht wird.
Es gibt kleinen "fiktiven Steuersatz", der hier gewählt [sic] werden würde. Den Rest sollten Sie nochmal durchlesen und ggf. neu formulieren. Ich halte ihn für völlig unverständlich. Ähnlich geht es mir mit Ihren "zwei Konstellationen". Wir sind hier in einem Rechtsbereich, in dem nicht ein Chefle (AG) sagt, was er macht, sondern ein Tarifvertrag oder ein Besoldungsgesetz vorschreibt, was zu tun ist. Und in diesem Zusammenhang ist Ihr Steuererstattungsversprechen absolut fehl am Platz.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: MoinMoin am 03.05.2019 07:52
Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie sich hier immer mehr verrennen?
Leider merke ich nur, dass ich offensichtlich ein zu viel Abstraktionsvermögen angenommen haben. Obwohl ich ja eingangs meine Fragestellung als offtopic deklariert haben, leider dieses nicht wiederholt habe und und daher offensichtlich nicht exakt genug war, dass sie trotz ihr umfangreiches Fachwissen mir auf meine unexakten Fragen eine Antwort geben konnten. Sorry dafür.
Zitat
Und in diesem Zusammenhang ist Ihr Steuererstattungsversprechen absolut fehl am Platz.
Ja ist hier fehl am Platze gewesen, da ja die Verwaltung keine Fehler macht (komisch das ich schon mal was anderes erlebte, da muss ich aber leider gerade in einem parallel Universum gewesen sein). Ich hoffen aber, dass das (so glaub(t)e ich) Ergebnis aber das gleiche ist: Man hat keine monetären steuerlichen Nachteile, und um diese Aussage (die den Fragesteller meiner bescheidenen Meinung nach berührte) ging es mir.

Und nur um mein kleines Hirn nicht zu verwirren oder einem fundamentalem Irrtum aufzusitzen, darf ich sie bitten mir dann doch folgende theoretische (und offtopic) Fragen zu beantworten, ich hoffe das sie jetzt verständlicher sind:

Folgende theoretischen (offtopic!!!) Konstellationen, die zum Teil nicht so im öD auftauchen können, aber im anderem Leben vielleicht? dann doch:
a)  AG sagt sie erhalten ab Januar 100€ mehr und wir rechnen alles nachträglich korrekt ab im Mai und ihr bekommt für die Vormonate eine korrigierte Abrechnung. (Dann alles palletti und Jahreserklärung=0€ und so läuft es im öD)

b) der AG sagt: Ich zahle euch 100€ mehr pro Monat in diesem Jahr: Also bekommt ihr ab Mai 100€ mehr, plus einmalig 400€ für die Vormonate. Monatliche Steuer im Mai höher als in den anderen Monaten, und "zu niedrig" Anfang des Jahres, wird dann per Jahreserklärung <> 0 ausgeglichen.

c) AG sagt, es gibt eine Erhöhung im Januar um 100€ (wie bei a) ) , ich zahle sie euch im rückwirkend im Mai aus wie in b), ich rechne aber nicht die Vormonate nach, sondern erhöhe einfach einmalig euren Lohn/Entgelt/Sold/... im Mai (obwohl das ja illegal zu sein scheint,wie ich von ihnen gelernt habe). Monatliche Steuer im Mai höher als in den anderen Monaten, und "zu niedrig" Anfang des Jahres, wird dann per Jahreserklärung <> 0 ausgeglichen.

Meine Fragen:
1.) Alle drei Konstellationen führen zur gleichen Jahressteuer?
2.) bei b) gibt es keine Steuererstattung, da ja korrekt gerechnet wurde?
3.) bei a)/c) ist die Jahressteuererklärung ungleich 0 ?
4.) es ist nicht pauschal möglich zu sagen das bei a)/c) eine Steuererstattung gibt? es sind auch Konstellationen denkbar, in denen man in einem solchen Fall nachzahlen muss?
5.) Gibt es eine gesetzliche Regelung, die Konstellation c) (oder gar b) )verbietet?

Vielen Dank im voraus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: Skedee Wedee am 24.05.2019 14:36
Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2019 für den Landesbereich der Auszahlung von Abschlagszahlungen an die Empfängerinnen und Empfänger von Besoldung und Versorgung sowie von Alters- und Hinterbliebenengeld nach Maßgabe des Gesetzentwurfs über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW 2019/2020/2021) unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erstmals mit den Bezügen für den Monat Juli 2019 zugestimmt.

Der Finanzausschuss des Landtags hat zudem der rückwirkenden Gewährung der gemäß dem Gesetzentwurf für die Monate Januar 2019 bis Juni 2019 erhöhten Bezüge in Form von Abschlagszahlungen zugestimmt.

Für den Landesbereich wurde das LBV daher gebeten, entsprechend vorzugehen und die Abschlagszahlungen erstmals mit den Bezügen für den Monat Juli 2019 - inklusive rückwirkender Gewährung für die Monate Januar 2019 bis Juni 2019 - auszuzahlen. Im kommunalen Bereich kann ebenso verfahren werden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg
Beitrag von: macmars am 06.06.2019 12:11
...

Und nur um mein kleines Hirn nicht zu verwirren oder einem fundamentalem Irrtum aufzusitzen, darf ich sie bitten mir dann doch folgende theoretische (und offtopic) Fragen zu beantworten, ich hoffe das sie jetzt verständlicher sind:

Folgende theoretischen (offtopic!!!) Konstellationen, die zum Teil nicht so im öD auftauchen können, aber im anderem Leben vielleicht? dann doch:
a)  AG sagt sie erhalten ab Januar 100€ mehr und wir rechnen alles nachträglich korrekt ab im Mai und ihr bekommt für die Vormonate eine korrigierte Abrechnung. (Dann alles palletti und Jahreserklärung=0€ und so läuft es im öD)

b) der AG sagt: Ich zahle euch 100€ mehr pro Monat in diesem Jahr: Also bekommt ihr ab Mai 100€ mehr, plus einmalig 400€ für die Vormonate. Monatliche Steuer im Mai höher als in den anderen Monaten, und "zu niedrig" Anfang des Jahres, wird dann per Jahreserklärung <> 0 ausgeglichen.

c) AG sagt, es gibt eine Erhöhung im Januar um 100€ (wie bei a) ) , ich zahle sie euch im rückwirkend im Mai aus wie in b), ich rechne aber nicht die Vormonate nach, sondern erhöhe einfach einmalig euren Lohn/Entgelt/Sold/... im Mai (obwohl das ja illegal zu sein scheint,wie ich von ihnen gelernt habe). Monatliche Steuer im Mai höher als in den anderen Monaten, und "zu niedrig" Anfang des Jahres, wird dann per Jahreserklärung <> 0 ausgeglichen.

Meine Fragen:
1.) Alle drei Konstellationen führen zur gleichen Jahressteuer?
2.) bei b) gibt es keine Steuererstattung, da ja korrekt gerechnet wurde?
3.) bei a)/c) ist die Jahressteuererklärung ungleich 0 ?
4.) es ist nicht pauschal möglich zu sagen das bei a)/c) eine Steuererstattung gibt? es sind auch Konstellationen denkbar, in denen man in einem solchen Fall nachzahlen muss?
5.) Gibt es eine gesetzliche Regelung, die Konstellation c) (oder gar b) )verbietet?

Vielen Dank im voraus.

da wir ja somit den Bereich der Beamten verlassen ...

zu 5.) ja es gibt eine Regelung die b) entgegensteht. Jedoch nicht steuerrechtlich sondern sozialversicherungsrechtlich. Eine Nachzahlung von laufenden Bezügen als einmaliger Bezug ist grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich nicht zulässig.

c) scheint mir ein sehr fiktiver Sonderfall zu sein und ich weiß auch nicht ob es irgendwo dazu einen sozialversicherungsrechtlichen Kommentar gibt. Allerdings denke ich dass es möglich ist eine Vereinbarung zu treffen dass das laufende Entgelt für einen Monat erhöht wird und dies dann auch von der Sozialversicherung akzeptiert wird. Allerdings darf es dann eben nicht als Nachzahlung benannt werden.

Grundsätzlich kann man jedoch auch sagen, dass man solange man sich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze befindet und das gesamte Entgelt "verbeitragt" wird, es die Sozialversicherungsprüfer nicht interessieren wird.