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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: dschuma am 07.01.2020 07:44
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Hallo zusammen,
als ich mein Dezembergehalt erhalten habe, fiel mir auf, dass ich ca. 15 Euro weniger bekommen habe als sonst (E13 in Rheinland-Pfalz). Einem Kollegen ging es genauso. Weiß hier zufällig jemand, woran das liegen könnte? Handelt es sich dabei um eine einmalige Sache oder ist diese Änderung dauerhaft? Ich kam bisher noch nicht dazu, die Abrechnung mit einer älteren zu vergleichen, bin jedoch neugierig, ob hier vielleicht jemand mehr dazu weiß.
Vielen Dank schon einmal im Voraus! :)
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Bei mir waren es gar 150 €. Bin auf die Abrechnung gespannt.
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Bei mir waren es auch 20 Euro weniger.
Gibt es nicht dieses VBL Aufzehrmodell? Liegt es evtl. daran?
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Bei mir waren es auch 20 Euro weniger.
Gibt es nicht dieses VBL Aufzehrmodell? Liegt es evtl. daran?
Das wollte ich auch erst schreiben, aber das wäre bei E13 schon deutlich eher verbraucht. https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/zusatzversorgung.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/zusatzversorgung.html)
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...neuerdings wird nach Leistung gezahlt... 8)
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Hallo zusammen,
als ich mein Dezembergehalt erhalten habe, fiel mir auf, dass ich ca. 15 Euro weniger bekommen habe als sonst (E13 in Rheinland-Pfalz). Einem Kollegen ging es genauso. Weiß hier zufällig jemand, woran das liegen könnte? Handelt es sich dabei um eine einmalige Sache oder ist diese Änderung dauerhaft? Ich kam bisher noch nicht dazu, die Abrechnung mit einer älteren zu vergleichen, bin jedoch neugierig, ob hier vielleicht jemand mehr dazu weiß.
Vielen Dank schon einmal im Voraus! :)
Habe eben mal nachgesehen und verglichen. Die 15 Euro finden sich in der Lohnsteuer wieder. Dort wurde mir im Dezember mehr abgezogen als sonst.
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...neuerdings wird nach Leistung gezahlt... 8)
dann müsste ich jeden Monat 5.000 Euro mehr bekommen :-)
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Gibt es auch einen Lohnsteuerjahresausgleich, der zu einer Mehrbelastung führt? Falls ja, dann könnte es das sein. Normalerweise ist die Lohnsteuer geringer, um Spitzen aus ungleichmäßiger Zahlung im Laufe des Jahres auszugleichen.
Das war auch mein erster Gedanke. Etwas anderes fällt mir ehrlich gesagt auch nicht ein, jedoch konnte ich via Google nur wenige konkrete Informationen zu diesem Szenario finden.
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Der Freibetrag für VBL ist dann aufgebraucht und es werden mehr steuerliche Abzüge fällig. Das geschieht häufig ab E 11 aufwärts.
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Der Freibetrag für VBL ist dann aufgebraucht und es werden mehr steuerliche Abzüge fällig. Das geschieht häufig ab E 11 aufwärts.
Aber nicht erst im Dezember und auch nicht in Höhe von nur 15 Euro.
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Je nach Arbeitszeitanteil und/oder Entgeltgruppe ist der Freibetrag früher oder später aufgebraucht, wenn das Aufzehrmodell (z. B. Berlin) verwendet wird. Beim Verteilungsmodell wird der Freibetrag auf alle Monate in gleicher Höhe aufgeteilt.
Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug in der Lohnsteuer.
Hilft das weiter?
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Je nach Arbeitszeitanteil und/oder Entgeltgruppe ist der Freibetrag früher oder später aufgebraucht, wenn das Aufzehrmodell (z. B. Berlin) verwendet wird. Beim Verteilungsmodell wird der Freibetrag auf alle Monate in gleicher Höhe aufgeteilt.
Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug in der Lohnsteuer.
Hilft das weiter?
Wie gesagt: Das VBL-Aufzehrmodell wird bei nur 15 Euro Abzug ausschließlich beim Dezembergehalt in E 13 sicher nicht der Grund sein.
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Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug in der Lohnsteuer.
Tinas Antwort ist korrekt, man überprüfe die Bezügemitteilungen auf das Vorhandensein dieser Zeile...
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Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug in der Lohnsteuer.
Tinas Antwort ist korrekt, man überprüfe die Bezügemitteilungen auf das Vorhandensein dieser Zeile...
Von Vollzeit ausgehend würden dann aber schon ab etwa August Abzüge stattfinden, und zwar deutlich mehr als 15 Euro.