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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mau00 am 07.05.2019 10:53
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Hallo, ich wurde Anfang 2018 zur Gruppenleitung einer wohn gruppe für Kinder gemacht. Bin aus S8b Stufe 2 in S9 Stufe 2 gruppiert worden. Nun wäre ich aber letztes jahr im Oktober eigentlich in Stufe 3 gekommen, was nun mit der Einstufung in S9 nicht gemacht wurde, da die stufenlaufzeuten ja bei höhergruppierung auf 0 gesetzt werden und die Zeit in der Stufe von vorne beginnt. Vom Gehalt her stehe ich nun also schlechter dar, da S8 und S9 ja genau gleich bezahlt sind. Ich bekomme lediglich eine Gruppenleiter Zulage von ca. 100€. Das kann doch so nicht richtig sein oder?
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Doch.
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Ist für mich unverständlich, dass ich vom Gehalt her schlechter gestellt bin, obwohl ich mehr verantwortung trage..
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Kann ich nachvollziehen, war halt ein schlechtes Timing. Einfach nach vorne schauen, dann wird es halt mehr Geld geben.
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Individuelles Verständnis für tarifliche Regelungen ist für deren Geltung und der Korrektheit ihrer Anwendung unbeachtlich. Die tariflichen Regelungen sind bekannt - oder sollten es zumindest sein, wenn man ein Arbeitsverhältnis eingeht, auf das sie Anwendung finden. Mithin hätte seinerzeit vor der Einigung über die höherwertige Tätigkeit leicht eine Höhergruppierung zur Unzeit verhindert werden können.
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Ich denke nicht dass ich das dann so akzeptieren werde. Gibt es da keine Regelung besonders bei stufenaufstieg zwischen s8b und S9 da dort ja die Besonderheit vorliegt dass beide Gruppen genau die gleichen Gehälter beinhalten?
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Es gibt keine Sonderregelung für eine Höhergruppierung von S8b in S9, wohl aber die Regelung zum Garantiebetrag in §1 Abs. 4 Satz 2 und 3 der Anlage zu §56 BT-V.
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Ja den garantiebetrag den du erwähnst bekomme ich, jedoch gleicht dieser ja nicht den Unterschied zwischen s8b Stufe 3 und S9 Stufe 2 aus.
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Das ist auch nicht sein Zweck.
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Sondern? Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
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Sondern? Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
9-15
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Sondern?
Die Gewährleistung eines Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung
Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
Das ist unzutreffend.
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Sondern? Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
9-15
korrekt ist S 9-S 17
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Du scheinst dich ja gut auszukennen in dem Bereich, mir fehlt es an dem Wissen. Von daher wäre ich dir sehr verbunden wenn du mir einmal konkret sagen könntest, ob das alles so korrekt abgelaufen ist, ich quasi eigenverschuldet nun monatlich weniger in der Tasche habe als ohne die höhergruppierung im letzten Jahr? Und ob es irgendeine Möglichkeit gibt doch noch einen stufenaufstieg zu erzielen
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Die Höhergruppierung erfolgte stufengleich mit Garantiebetrag, das ist völlig korrekt. Machen kann man dagegen nichts, die tarifliche Regelung wurde korrekt angewandt. Vor der Zustimmung zur höherwertigen Tätigkeit hätte man etwas machen können, nun ist es zu spät. Der nächste Stufenaufstieg erfolgt durch Zeitablauf.
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Okay, danke dir. Wie ist es denn nun wenn ich mich dazu entschließen würde die Gruppenleitung wieder abzugeben? Dann müsste ich ja wieder runtergestuft werden in s8b oder? Würde ich dann in Stufe 2 wieder von vorne beginnen?
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Bei einer Herabgruppierung in S8b hättest Du die bereits in S8b erreichte Stufenlaufzeit weiterhin. Der AG muß einer Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit nicht zustimmen, sondern kann die Ausübung der Gruppenleitung weiterhin verlangen.
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Okay, das wusste ich nicht, danke. Mir bliebe dann also nur die Kündigung meines Arbeitsverträge sollte er Arbeitgeber dagegen sein mich wieder runterzugruppieren und mir die Gruppenleitung wieder zu entziehen?
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Ja.
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Danke dir, hast mir sehr geholfen etwas ordnung in das Chaos in meinen kopf zu bringen :)
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Da fällt mir doch noch eine kleine Frage ein: wie kommt es denn dass die Gehälter in der Stufe s8b und der S9 komplett identisch sind? Wieso dann überhaupt diese beiden Stufen?
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Bei S8b sind die Stufenlaufzeiten in Stufe 4 und 5 verlängert bzw. ist bei Fallgruppe 3 Stufe 4 die Endstufe.
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Danke, dann würde ich mich ja auf lange Sicht besser stellen in S9 zu bleiben, allerdings ist das ja dann erst in 10 Jahren relevant, wenn man dann überhaupt noch beim selben Arbeitgeber sein sollte
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OFFTOPIC:
Einmal mehr zeigt sich, dass selbst die stufengleiche HG keine gute Lösung für das Problem der Höhergruppierung zur Unzeit ist.
Ein Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung über den fiktiven Gehaltsverlauf in der alten EG hinweg wäre eine saubere Lösung gewesen.
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OFFTOPIC:
Einmal mehr zeigt sich, dass selbst die stufengleiche HG keine gute Lösung für das Problem der Höhergruppierung zur Unzeit ist.
Ein Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung über den fiktiven Gehaltsverlauf in der alten EG hinweg wäre eine saubere Lösung gewesen.
oder das Fortlaufen der Stufenzeit wie z.B. bei Beamten ;)
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oder das Fortlaufen der Stufenzeit wie z.B. bei Beamten ;)
Hatten wir doch alle früher. War eine gute Lösung:-)
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Ich werde es nun nochmal mit einem Antrag auf vorzeitige höhergruppierung versuchen, wenn der garantiebetrag dann wegfällt auch eine Zulage für meine Funktion als Gruppenleitung fordern. Sollte auf meine Forderung nicht eingegangen werden, muss ich für mich eben entsprechende Konsequenzen ziehen
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Ich werde es nun nochmal mit einem Antrag auf vorzeitige höhergruppierung versuchen, wenn der garantiebetrag dann wegfällt auch eine Zulage für meine Funktion als Gruppenleitung fordern. Sollte auf meine Forderung nicht eingegangen werden, muss ich für mich eben entsprechende Konsequenzen ziehen
Besteht denn nicht die Möglichkeit der Flucht nach oben?
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Was meinst du damit?
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Was meinst du damit?
Die nächsthöhere Entgeltgruppe erreichen. Möglichst schnell.
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Wie genau soll ich das anstellen?
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Wie genau soll ich das anstellen?
Keine Ahnung, aber ich habe meine Arbeit primär nach der Inhalten und sekundär nach der Bezahlung ausgesucht.
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Wer macht das nicht :)
Zur Tarifgestaltung, Verd.i hat verhandelt und die Lemminge haben zugestimmt...
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Wer macht das nicht :)
Zur Tarifgestaltung, Verd.i hat verhandelt und die Lemminge haben zugestimmt...
Meinst Du vielleicht deine Kollegen mit "Lemminge"?
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ja, ich meine alle Verd.i Mitglieder die dem damaligen Verhandlungsergebnis zugestimmt haben und jetzt nach und nach aufwachen.
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ja, ich meine alle Verd.i Mitglieder die dem damaligen Verhandlungsergebnis zugestimmt haben und jetzt nach und nach aufwachen.
Spätestens für die Positionen ab 9b sehe ich ein stärkeres Interesse der Arbeitgeber an einen vernünftigen Tarifstruktur. Bestimmt nicht ein Interesse der Gewerkschaften und deren Mitglieder.
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ja, ich meine alle Verd.i Mitglieder die dem damaligen Verhandlungsergebnis zugestimmt haben und jetzt nach und nach aufwachen.
Inwiefern wird die Mehrheit, eben dieser Kollegen, aufwachen müssen? Die Mehrheit betreffen diese "Einzelschicksale" nicht.
Und diese Kollegen als Lemminge zu bezeichnen ist erbärmlich.
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ja, ich meine alle Verd.i Mitglieder die dem damaligen Verhandlungsergebnis zugestimmt haben und jetzt nach und nach aufwachen.
Spätestens für die Positionen ab 9b sehe ich ein stärkeres Interesse der Arbeitgeber an einen vernünftigen Tarifstruktur. Bestimmt nicht ein Interesse der Gewerkschaften und deren Mitglieder.
Ach und wo hat sich das "Interesse" gezeigt? Ich suche es immer noch...