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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: jugo1987 am 08.04.2019 09:39
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Hallo!
Ich arbeite seit Dezember 2015 an einer Hochschule als Sekretärin eines Professors. Im Rahmen dieser Tätigkeit bewirtschafte ich u. a. Drittmittelkonten, mache also Mittelabrufe, Zwischen- und Schlussnachweise usw. Inzwischen bin ich aufgrund der Stufenlaufzeiten in E 6, Stufe 3.
Seit Februar bin ich zusätzlich zu meiner E 6 zu 50 % an derselben Hochschule, aber einer anderen Fakultät, als Projektassistenz für ein Drittmittelprojekt eingestellt. Diese Stelle ist mit der kleinen E9 vergütet und vom Mittelgeber in Stufe 3 beantragt und bewilligt worden. Mein Antrag auf Prüfung der anrechenbaren Vorzeiten wurde aber abgelehnt mit der Begründung, Voraussetzung dafür wäre eine gleiche Eingruppierung. Ich fange also dort wieder in Stufe 1 an, was wirklich unsinnig ist, denn ich bearbeite seit vier Jahren ständig solche Drittmittelprojekte. Ich habe nach Erhalt des Ablehnungsschreibens dann auch im TV-L nachgelesen, aber die Voraussetzung mit der gleichen Gruppierung nicht gefunden.
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Einschlägige Berufserfahrung liegt dann vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgesetzt wird. Sie kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden, siehe BAG Urteil v. 17.12.2015 - 6 AZR 432/14.
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Wenn der AG gewollt hätte, dann hätte er dir förderliche Zeiten anrechnen können. Ein Anrecht darauf hast du nicht.
Zum Verständnis: Du hattest vorher ein 50% Stelle und jetzt eine zweite 50% Stelle dazu bekommen?
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Nein, ich hatte vorher eine 100 %-Stelle, aber nur 50 % unbefristet. Da die dann auslief, musste ich mir für die fehlenden 50 % was Anderes suchen.
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Der neue Vertrag begann genau beim Auslaufen des alten befristeten Vertrags? Sind es zwei getrennte Arbeitsverhältnisse?
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Nein, ich war eine Zeitlang nur zu 50 % beschäftigt. Die Arbeitsverhältnisse sind getrennt, unterschiedlich befristet, unterschiedlich bezahlt, es gibt zwei Arbeitsverträge.