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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: KingKong90 am 13.10.2022 19:36

Titel: Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: KingKong90 am 13.10.2022 19:36
Hey Leute,

Ich bin mittlerweile in Teilzeit mit 30h/ Woche beschäftigt.
Trotz der theoretisch fehlenden 9,5h in der Woche zu meinen direkten Kollegen, liegt meine Arbeitsleistung trotzdem noch über deren Niveau. ( Bei manchen Kollegen sogar weit darüber)

Ich spiele mit dem Gedanken bei meinem Chef zu versuchen mehr Gehalt zu bekommen.

Möglichkeit a Stufenvorweggewährung  § 16 (5)

Möglichkeit b Stufenlaufzeitverkürzung § 17 (2) (Ich habe noch 2,5 Jahre Restlaufzeit zu Stufe 5)


Was würdet ihr empfehlen?

Danke euch!
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: JesuisSVA am 13.10.2022 19:42
Wendet der Arbeitgeber überhaupt beide Instrumente an?
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: KingKong90 am 13.10.2022 19:47
Das weiß ich nicht.
Bei Neueinstellungen auf jeden Fall…. Bei bestehenden Verträgen bekommt man das ja nicht mit.
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: JesuisSVA am 13.10.2022 19:57
Da eine Stufenlaufzeitverkürzung eine weit überdurchschnittliche Leistung voraussetzt, kann diese nicht im Rahmen von Neueinstellungen stattfinden.

Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: KingKong90 am 13.10.2022 20:06
Ok dann wendet er wohl § 16 (2) an

Die Frage ist ja eher was erfahrungsmäßig besser durch die Mühlen der Ämter geht bzw. Bei welcher Version die Chancen höher sind es zu bekommen.
Mein Chef würde sicherlich beidem zustimmen… aber er hat ja da auch nicht das letzte Wort.
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: KingKong90 am 13.10.2022 20:08
Mein Arbeitgeber hat mehrere Tausend Mitarbeiter…. Also sollte wohl alles drin sein ?
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: JesuisSVA am 13.10.2022 20:12
Deswegen ja die Frage, ob der Arbeitgeber beide Instrumente anwendet. Wendet er nur eins an, sind die Überlegungen ja obsolet. Wendet er keines an, ebenso.

Es gibt kleine Arbeitgeber, die alle tariflichen Möglichkeiten nutzen und große Arbeitgeber, die keines der beiden Instrumente anwenden. Und vor allem auch sehr große Arbeitgeber, bei denen ein Teil des Arbeitgebers eines oder beide Instrumente anwendet, ein anderer Teil aber nicht.
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: KingKong90 am 13.10.2022 20:20
Ok danke für die Info!
Nehmen wir zur Einfachheit einfach an, beide Möglichkeiten sind verfügbar.

Welche wäre aus Erfahrung eher von Erfolg gekrönt?
Theoretisch müsste für den AG die Stufenvorweggewährung attraktiver sein, da ich ja dann länger brauche um stufe 6 zu erreichen.


Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: JesuisSVA am 13.10.2022 20:26
Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: KingKong90 am 13.10.2022 20:29

Da ist mal ne super Info… unser PR ist sehr komisch… da ist es mir grad recht, wenn man den da raus halten kann.
Muss ich das schriftlich beantragen oder reicht ein Gespräch mit dem Chef?
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: JesuisSVA am 13.10.2022 20:34
Da gibt es mehr Varianten als es Arbeitgeber gibt.
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: KingKong90 am 13.10.2022 20:39
Die Würfeln das wohl alle aus? 😬
Ich gehe Montag mal zum Chef, mal schauen was passiert
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2022 07:24
Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
Meines Wissens nach ist zumindest in NI der PR bei Zulagen zu beteiligen, wird jedoch oftmals einfach mal nicht gemacht ohne das was passiert.
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2022 07:35
Die Würfeln das wohl alle aus? 😬
Ich gehe Montag mal zum Chef, mal schauen was passiert
ich kenne es so, dass der Chef darlegen muss, dass die Notwendigkeit der Bindung nach 16.5 besteht und dass er diesen wichtigen Mitarbeiter nicht verlieren möchte, da ein hoher Aufwand besteht ihn zu ersetzen.
Dann wird oftmals von der übergeordneten Behörde, die darüber entscheidet, ein Nachweis verlangt.
Mal reicht die Vorlage von Einladungen zum Vorstellungsgespräch (wenn sie nur was für ihren Ar* an die Wand brauchen und was zum Lochen Heften haben wollen) oder aber der Nachweis eines Arbeitsangebotes eines anderen AGs ( wenn sie deppert sind und nicht kapieren, dass es dann zu spät ist, oder wenn sie einen loswerden wollen, bzw. nicht glauben dass man geht.)

So habe ich es zumindest in ein paar Dutzendfällen erlebt.
Ergebnisse, alles möglich.
Mal gab es in kürze die Zulage von 2 Stufen plus.
Mal erbrachte der Kollege eben keine Unterlagen bei und musste sich begnügen, dass er das Pokerspiel verloren hat.
Mal hat man einen nervigen Kollegen „verloren“
Mal hat man einen guten Kollegen verloren!

Also, wenn du das verfahren abkürzen willst.
Besorge dir schon mal einige Einladungen zum Vorstellungsgespräch.
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: JesuisSVA am 14.10.2022 08:55
Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
Meines Wissens nach ist zumindest in NI der PR bei Zulagen zu beteiligen, wird jedoch oftmals einfach mal nicht gemacht ohne das was passiert.

Welcher Mitbestimmungstatbestand ist in NI eröffnet?
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2022 09:35
Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
Meines Wissens nach ist zumindest in NI der PR bei Zulagen zu beteiligen, wird jedoch oftmals einfach mal nicht gemacht ohne das was passiert.

Welcher Mitbestimmungstatbestand ist in NI eröffnet?
NPersVG §65
[..]
(2) Der Personalrat bestimmt insbesondere bei folgenden personellen oder allgemeinen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit:

1.
Einstellung, auch als Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages,

2.
Eingruppierung, Höher- oder Herabgruppierung einschließlich der damit jeweils verbundenen Stufenzuordnung, bei Ermessensentscheidungen jedoch nur, wenn Grundsätze zur Ausfüllung der tariflichen Ermächtigung vorliegen, Bestimmung der Fallgruppe, Zahlung tariflicher oder außertariflicher Zulagen,
Titel: Antw:Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
Beitrag von: JesuisSVA am 14.10.2022 10:05
Wird dann wohl ein NI Spezialfall sein. Das NPersVG scheint sehr weitgehend zu sein. Ein Grund mehr, warum man BY NI vorziehen sollte. Da beschränken sich die Möglichkeiten des PR im Konfliktfall auf heftiges Rudern mit den Armen.