Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MarieH am 09.02.2023 09:59
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Guten Tag Zusammen,
folgender Sachverhalt:
Unbefristete Beschäftigung seit 2017
ab 01.08.23: Sonderurlaub ohne Bezüge
Besteht dieses Jahr trotzdem Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 7/12? Über eine kurze Begründung würde ich mich freuen.
Herzlichen Dank
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Ja. Die Grundvoraussetzung für den Anspruch ist, dass das Arbeitsverhältnis am 01.12. besteht. Siehe auch
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-21-bestehen-eines-arbeitsverhaeltnisses-am-112_idesk_PI13994_HI2206801.html