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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: maxlll am 06.05.2020 23:08
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hallo miteinander
Ich arbeite als "Gruppenleiter im Arbeits und Erziehungsdienst" bei einer Lebenshilfe.
Bin ich für die Prämie berechtigt, da ich mit Pflege wenig zu tun habe. Ab und zu wird sie von mir ausgeführt,
aber die meiste Zeit arbeite ich in der "Arbeitsvorbereitung und bei der Auftragsbearbeitung mit
Punkt 2
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-238/
Guss
max
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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der TVÖd nicht. Aber Bayern .
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Dieses Unterforum befasst sich mit TVÖD, TV-V und TV-N. Wo siehst Du den Zusammenhang?
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Vielleicht, daß die Bayern grundsätzlich meinen,sie seien der Nabel der Welt und alles dreht sich um sie. Kann man derzeit im Fernsehen ja auch sehr häufig sehen.
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Ich wollte einfach nur eine Interpretation von Punkt 2- was ihr darüber denkt.
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Und ich habe aufgezeigt, daß dies nicht Gegenstand dieses Unterforums ist - oder wo siehst Du den Bezug zum Thema des Unterforums?
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welches Unterforum ist denn da das richtige. Kann ein Admin den Beitrag bitte in das richtige Unterforum verschieben?
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Ich hielte „Allgemeine Diskussion“ für adäquat.
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Bei mittelenger Auslegung sehe ich keinen Anspruch.
Was hält dich davon ab einen Antrag zu stellen? Entweder kassierst du eine Ablehnung oder das Geld.
Tut beides nicht weh.