Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Andrea am 16.12.2018 11:49
-
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich bin Angestellter im im Tvöd Bund und in EG11 Stufe 6 eingruppiert. Arbeite dort seit mehr als 10 Jahren. Der Abteilungsleiter hat folgende Stellenbeschreibung EG 15 für Stellv.GESCHÄFTSFÜHRUNG 50% - EG 14 Personal 25% - EG 14 Finanzen 25%
Ich soll nun die Vertretung übernehmem: Abteilungsleiter übernimmt komplette GF, 25% Personalleitung bleibt auch bei ihm.
25% aus Finanzen werden mir übertragen (zumindest für die nächsten 6 Monate). Darf der Arbeitgeber mir nur die 25%ige Zulage zahlen, obwohl die Abteilung aus 50% Personal und 50% Finanzen besteht? Dankeschön.
-
Die Zulage ist zu der Entgeltgruppe zu zahlen, die sich aufgrund der gesamten auszuübenden Tätigkeit ergäbe, wenn die Tätigkeit dauerhaft übertragen würde.
-
Es ist doch erstmal zu prüfen, welche EG sich ergibt, wenn man 25% Personal (EG14) und der Rest Tätigkeit xy (EG11) ist.
Könnte doch auch sein, dass dann alles bei EG11 bleibt, oder?
-
Ja, diese Möglichkeit ist meiner Wiedergabe der maßgeblichen tariflichen Regelungen immanent.
-
@ Andrea
Zunächst einmal brauchst Du eine neue Tätigkeitsdarstellung. Erst dann kann geprüft werden, ob neue auszuübende Tätigkeiten vorliegen und wie diese eingruppiert sind.
Bei 75 % E 11 wären 25 % E 14 nicht bewertungsrelevant.
-
Wobei der Anspruch unabhängig von der Prüfung ist.
-
Stimmt, aber in der Praxis hat es sich bewährt, zunächst dem Arbeitgeber die Abgabe seiner Rechtsmeinung einzuräumen. ;)
-
Zumindest dann, wenn man davon ausgeht, daß er das in vertretbarer Zeit schafft. Es gibt da höchst unterschiedliche Erfahrungen...