Neueste Beiträge

#1
Weshalb gibt es diese Durchbeförderungen - unabhängig davon, dass auch die Haushaltsstellen da sind - wohl?

Damit beschäftigen wird uns seit tausenden Seiten hier.
#2
Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 13:29Gibt es noch A6 im mD ?
Beim Zoll wird mit A7 eingestellt.

Ja natürlich gibt es die noch. Bei uns fängt der Md mit A6 an, auch wenn es nach einem Jahr in die A7 geht.
#3
Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:53.. soweit mir bekannt wird aber die besondere Altersgrenze nach § 45 (2) SG nicht mehr (flächendeckend) angewendet. Daher gilt die allgemeine Altersgrenze von 62 Jahren für UmP.
Es gibt keine allgemeine Altersgrenze. Siehe Gesetz. Was Dir bekannt ist und laut Gesetz angewandt wird, sind daher zwei paar Schuhe.
#4
Zitat von: Oberamtsfuzzi in Heute um 13:17Ja man, du lebst offenbar unter einem Stein! Guck dir mal an wie mit Beamten von der Post nach der Privatisierung umgegangen wird/wurde, da ist es den Dienstherren und Verwaltungsgerichten regelmäßig schnuppe gewesen was den Ehepartnern, behinderten Angehörigen und Kindern zugemutet wurde.

Das kann ich aus erster Hand bestätigen.
#5
Zitat von: Bundi in Heute um 13:19Auch bei den Beamten sind dank PEK mittlerweile A6 - A8 und A9 - A 11 gebündelt.
Und das heißt auch, auf einem solchen Dp kann Mann oder Frau die 2 Beförderungen mitnehmen, ohne den Dp zu wechseln.


Gibt es noch A6 im mD ?
Beim Zoll wird mit A7 eingestellt.
#6
Zitat von: Matze1986 in Heute um 07:58Die armen UmP!
Jetzt werden die nicht einfach mal durch "Zeitabsitzen" bis A9 auf einem Dienstposten druchbefördert ohne mal den Dienstposten zu wechseln. Unglaublich...

Sorry für den gehässigen Ton, aber irgendwann musste hier mal gehandelt werden.

Natürlich ist das besonders für die Kameraden ärgerlich, die in der nächsten Zeit für die Beförderung anstehen würden.
Aber ein "weiter so" ist einfach nicht zielführend.
Wenn man Vergleiche zum vergleichbaren mD im selben Ressort zieht, war es dort auch noch nie möglich drei Beförderungen abzugreifen, ohne sich auf verschiedenen Dienstposten zu bewegen.


Ja, der Soldatenberuf hat Besonderheiten, aber das wird mehr als gut ausgeglichen (Pension mit durchschnittlich 55).
Ich kenne persönlich Beispiele von UmP die niemals im Einsatz waren, ständig in der Heimat stationiert und "heizungsnah" verwendet worden und mit 54 in Pension gegangen sind.

Auch bei den Beamten sind dank PEK mittlerweile A6 - A8 und A9 - A 11 gebündelt.
Und das heißt auch, auf einem solchen Dp kann Mann oder Frau die 2 Beförderungen mitnehmen, ohne den Dp zu wechseln.
#7
Zitat von: DeltaR95 in Heute um 10:13Anders kann es nicht sein. Der Dienstherr darf keinen Zustand herbeiführen, in dem die Familie des Beamten "nachziehen muss", denn dies wäre ein massiver Eingriff in die Grundrechte des Ehepartners.

Oder ist diese Lesart zu stark vereinfacht?

Ja man, du lebst offenbar unter einem Stein! Guck dir mal an wie mit Beamten von der Post nach der Privatisierung umgegangen wird/wurde, da ist es den Dienstherren und Verwaltungsgerichten regelmäßig schnuppe gewesen was den Ehepartnern, behinderten Angehörigen und Kindern zugemutet wurde.
#8
Beamte der Länder / Aw: [TH] Besoldungsrunde 2025-...
Letzter Beitrag von Steuer88 - Heute um 13:05
Hat schon jemand Einblick in den Entwurf? Mir geht's um den zusätzlichen freien Tag der gestrichen werden soll. Also genau genommen, ab welchem Zeitpunkt man ihn nicht mehr nehmen kann.
#9
Zitat von: LehrerInNRW in Gestern um 21:35Die ist die selbe Revision wie für A15 Koordinatorenstellen. Ich habe sie nur bei Kollegen erlebt.

1 Stunde (+1 Stunde vorweg)
1 kollegiale Fallberatung
1 Teilkonferenzleitung
1 Prüfungskolloquium


Ich konnte einen Freund fragen nach der Revision zum Gesamtschulrektor.

Beim Gesamtschulrektor A13 sieht (sah?) die Revision so aus:

2 Stunden (zeigen + Besprechen mit SL)
1 Prüfungskolloquium (mit BezReg)

Entspricht also der Revision zum "Lehrer A13"