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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: InVinoVeritas am 09.12.2023 15:22

Titel: [BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 09.12.2023 15:22
In Bayern sichert Füracker bereits eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf Beamtenbereich zu.

In einer offiziellen Pressemitteilung des stmfh:

https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25367/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 09.12.2023 19:52
Eine Prognose zu den neuen Besoldungstabellen Bayern unter der Annahme einer wirkungsgleichen Übertragung ist nun hier abrufbar:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Wir haben für die Erhöhung des Orts- und Familienzuschlags 01.11.2024 +4,28% und 01.02.2025 +5,5% angenommen. Diese Werte leiten wir aus dem Einigungspapier TV-L 2023 Absatz I.4 und des o.g. "Versprechens" des Finanzministeriums ab.

Wir bitten um Kommentare / Diskussion zu dieser Annahme.

Wegen dieser Unklarheit vollständig auf die Prognose zur Tabelle verzichten wollten wir nicht, aber es ist natürlich zum jetzigen Stand noch Kaffeesatzleserei.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: LehrerBW am 09.12.2023 22:31
Eine Prognose zu den neuen Besoldungstabellen Bayern unter der Annahme einer wirkungsgleichen Übertragung ist nun hier abrufbar:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Wir haben für die Erhöhung des Orts- und Familienzuschlags 01.11.2024 +4,28% und 01.02.2025 +5,5% angenommen. Diese Werte leiten wir aus dem Einigungspapier TV-L 2023 Absatz I.4 und des o.g. "Versprechens" des Finanzministeriums ab.

Wir bitten um Kommentare / Diskussion zu dieser Annahme.

Wegen dieser Unklarheit vollständig auf die Prognose zur Tabelle verzichten wollten wir nicht, aber es ist natürlich zum jetzigen Stand noch Kaffeesatzleserei.

Warum werden die 200€ Sockel als 2,8% dargestellt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: rudihus am 09.12.2023 22:38
Eine Prognose zu den neuen Besoldungstabellen Bayern unter der Annahme einer wirkungsgleichen Übertragung ist nun hier abrufbar:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Wir haben für die Erhöhung des Orts- und Familienzuschlags 01.11.2024 +4,28% und 01.02.2025 +5,5% angenommen. Diese Werte leiten wir aus dem Einigungspapier TV-L 2023 Absatz I.4 und des o.g. "Versprechens" des Finanzministeriums ab.

Wir bitten um Kommentare / Diskussion zu dieser Annahme.

Wegen dieser Unklarheit vollständig auf die Prognose zur Tabelle verzichten wollten wir nicht, aber es ist natürlich zum jetzigen Stand noch Kaffeesatzleserei.

Meine Frage ist dieselbe wie die meines Vorredners. 200 EUR Sockelbetrag sind in den allermeisten Fällen mehr als 2,8%. Warum werden die 200 EUR Sockelbetrag als 2,8% dargestellt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 09.12.2023 22:42
Es müsste auch die bisherige Tabelle (Besitzstand, 2023 alt)) einschließlich der Erhöhung dargestellt werden. Bzw. auch der Rechner....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 09.12.2023 23:14
Warum werden die 200€ Sockel als 2,8% dargestellt?

War ein Tippfehler bei der Beschriftung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Grandia am 09.12.2023 23:28
Eine Prognose zu den neuen Besoldungstabellen Bayern unter der Annahme einer wirkungsgleichen Übertragung ist nun hier abrufbar:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Wir haben für die Erhöhung des Orts- und Familienzuschlags 01.11.2024 +4,28% und 01.02.2025 +5,5% angenommen. Diese Werte leiten wir aus dem Einigungspapier TV-L 2023 Absatz I.4 und des o.g. "Versprechens" des Finanzministeriums ab.

Wir bitten um Kommentare / Diskussion zu dieser Annahme.

Wegen dieser Unklarheit vollständig auf die Prognose zur Tabelle verzichten wollten wir nicht, aber es ist natürlich zum jetzigen Stand noch Kaffeesatzleserei.

Warum werden die 200€ Sockel als 2,8% dargestellt?
Zum 1. November :
Wieso 4,28% und nicht 4,76%? Vielleicht verstehe ich den Absatz auch falsch.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 09.12.2023 23:58
Zum 1. November :
Wieso 4,28% und nicht 4,76%? Vielleicht verstehe ich den Absatz auch falsch.

Du hast recht. 4,76%. Zu viele Tabellen heute.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Gabi1978 am 10.12.2023 07:42
Wie wird denn die Inflationsausgleichszahlung berechnet? Bin seit 09/23 verbeamtet und war vorher Referendarin, ergo mit einem extrem geringen Gehalt. Jetzt arbeite ich 70%. Erhalte ich dann auch 70% von 3000 oder nur den Abschlag der Referendare?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BerndStromberg am 10.12.2023 08:34
Warum heisst es eigentlich nicht mehr, man werde das Tarifergbnis „zeit- und wirkungsgleich“ bzw „1:1“, sondern „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Beamten übertragen? Schwingt da am Ende doch noch das Abstandsgebot mit und man überträgt den Sockelbetrag als lineare Durchschnittserhöhung für alle? Ich meine, das wäre beim Bund in der letzten Runde mal diskutiert worden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Gabi1978 am 10.12.2023 09:55
Warum heisst es eigentlich nicht mehr, man werde das Tarifergbnis „zeit- und wirkungsgleich“ bzw „1:1“, sondern „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Beamten übertragen? Schwingt da am Ende doch noch das Abstandsgebot mit und man überträgt den Sockelbetrag als lineare Durchschnittserhöhung für alle? Ich meine, das wäre beim Bund in der letzten Runde mal diskutiert worden.

Vermutlich erhalten Beamte einfach weniger…z.b Sockel nur 100 Euro oder nur 4% oder so
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BeamteMeUpScotty am 10.12.2023 14:59
Warum heisst es eigentlich nicht mehr, man werde das Tarifergbnis „zeit- und wirkungsgleich“ bzw „1:1“, sondern „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Beamten übertragen? Schwingt da am Ende doch noch das Abstandsgebot mit und man überträgt den Sockelbetrag als lineare Durchschnittserhöhung für alle? Ich meine, das wäre beim Bund in der letzten Runde mal diskutiert worden.

Ist vermutlich eher eine juristische Spitzfindigkeit, um sich alle Änderungsmöglichkeiten offen halten zu können.

Bei der letzten Runde ist da auch irgendwas unter den Tisch gefallen, was bei den TB berücksichtigt worden war. Bei der Beamtenschaft gab es dann den Hauch einer Interpretationsmöglichkeit und *schwups* - nix wars.
Könnte mir vorstellen, dass man die Erhöhungen von Orts- und Familienzuschlag & Co für 2024 vielleicht somit gekonnt ignoriert, schließlich gibts keine prozentuale Erhöhung und für alles weitere müsste man im Kleingedruckten der Tarifeinigung nachsehen. ;-)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Reisinger850 am 10.12.2023 15:13
Warum heisst es eigentlich nicht mehr, man werde das Tarifergbnis „zeit- und wirkungsgleich“ bzw „1:1“, sondern „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Beamten übertragen? Schwingt da am Ende doch noch das Abstandsgebot mit und man überträgt den Sockelbetrag als lineare Durchschnittserhöhung für alle? Ich meine, das wäre beim Bund in der letzten Runde mal diskutiert worden.

Vermutlich erhalten Beamte einfach weniger…z.b Sockel nur 100 Euro oder nur 4% oder so

Das wäre ja ein Skandal und schon vorsätzlicher Rechtsbruch
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Nachtwache am 10.12.2023 15:21
Frage an den Admin!

Wird die Strukturzulage nicht auch im Nov. 24 um 4,76 % und dann im Feb. 25 nochmal um 5,5 % erhöht? Im Prognose-Rechner ist das nicht berücksichtigt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BeamteMeUpScotty am 10.12.2023 18:48
Frage an den Admin!

Wird die Strukturzulage nicht auch im Nov. 24 um 4,76 % und dann im Feb. 25 nochmal um 5,5 % erhöht? Im Prognose-Rechner ist das nicht berücksichtigt.

Wird der Admin vermutlich erst dann sicher sagen können, wenn Bayern ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zur Anpassung der Beamtenbesoldung auf den Weg gebracht hat. Vorher ist (leider) alles nur Kaffeesatzleserei.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Diederich Heßling am 10.12.2023 18:51
Forderung: 10,5% oder 500€ ab sofort und 12Monate Laufzeit.

Bekommen: 200€ in 11 Monaten und nochmal 140€plus zusätzlich in 16 Monaten, bei 25 Monaten Laufzeit.

Ein gopßer Haufen :-X ist das mehr nicht.

Wozu braucht man da noch Gewerkschaften?

Zum Glück habe ich meine Mitgliedschaft mit Wirkung zum Ende des nächsten Quartals gekündigt. Von mir bekommen die kein Geld mehr, die handeln aus meiner Sicht nicht in meinem Interesse. >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 11.12.2023 07:04
Guten Morgen zusammen,
hat jemand eine Idee wie sich die Angelegenheit unter Beachtung des Mindestabstandsgebotes verhält?
Weiß jemand den auch, wie hoch dieser Mindestabstand zwischen den Ämter sein muss, in €, oder ist die ein unbestimmter Begriff?

VG und eine erfolgreiche Woche

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 11.12.2023 07:25
Hier noch der Link unseres FM
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25367/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Mingara am 11.12.2023 08:54
Guten Morgen!

Ist denn zu erwarten, dass das Ergebnis auch auf Kommunalbeamte, z.B. der Landeshauptstadt München, übertragen wird?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kreuzschiene am 11.12.2023 10:26
Guten Morgen!

Ist denn zu erwarten, dass das Ergebnis auch auf Kommunalbeamte, z.B. der Landeshauptstadt München, übertragen wird?

Ich dachte, die Kommunalbeamten sind beim Abschluss des TVÖD mit bedacht worden?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 11.12.2023 10:26
Wozu braucht man da noch Gewerkschaften?

Auf irgendeine Art und Weise braucht man sie schon, sonst hättest du gar nichts bekommen. Die Frage ist, wozu man den ganzen Zirkus drumherum braucht. Es war doch vollkommen klar, dass eine Einigung knapp unter oder genau auf Höhe des Ergebnisses beim Bund herauskommt. Mehr zu bekommen stand doch niemals zur Debatte.

Zu mindestens 50% ist es eher so, dass die Gewerkschaft uns braucht, um die 100% Gewerkschaftsarbeit zu rechtfertigen. Stell dir vor man hätte einfach direkt gesagt man bekommt das gleiche wie der Bund?! Da wüsste ja keiner mehr, wozu man diese Leute alle von ihrer eigentlichen Arbeit freistellt. ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 11.12.2023 11:28
In Bayern hat es 2022 ein Treffen zwischen dem Bayerischen Richterverein und dem Bayer. Beamtenbund gegeben. Ich denke mir, es hat dort folgende Absprachen gegeben:
Der Bayer. Richterverein wird Musterklagen durchführen. Der Bayer. Beamtenbund wird alles tun um Massenwidersprüche und Massenklagen der Beamtenschaft zu unterbinden. Wahrscheinlich hat der Bay. Beamtenbund die Zusage der Staatsregierung oder des Finanzministers, dass wenn sich bei den Klagen des Bayer. Richtervereins herausstellt, dass die Besoldung verfassungswidrig ist, für alle ein Korrekturgesetz rückwirkend beschlossen wird. Alle sind zufrieden, die Verfassungsmäßigkeit wird geprüft und es gibt keine hohe Belastung durch Widersprüche und Klagen für die Verwaltung und die Verwaltungsgerichte.

Nur, kann  man der Staatsregierung oder dem Finanzministerium vertrauen? Wird es ein Korrekturgesetz für alle geben, oder nur für jene die Widerspruch eingelegt haben? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb Widerspruch einlegen für die Jahre 2020 bis 2023. Vom BVerfG werden wir diesbezüglich keine Unterstützung bekommen. Das BVerfG sagt ganz klar, es ist die Pflicht jedes Beamten zu prüfen, ob seine Besoldung den Vorgaben der verfassungsgemäßen Alimentation entspricht, und es ist ihm zuzumuten, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Nur jene Beamte, die zeitnah Rechtsmittel eingelegt haben, haben Anspruch auf eine Nachzahlung ihrer Besoldung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BerndStromberg am 11.12.2023 11:33
@ Zugroaster: Gute Antwort!  ;D Ist genauso mein Eindruck.

Was mich als Beamten ohne Streikrecht stört, ist, dass durch die wiederholten Sockelbeträge, die ihren Grund in der Mitgliederstruktur der Gewerkschaften haben, und deren 1:1- Übertragung auf die Beamtenschaft das dortige Abstandsgebot nach und nach ausgehöhlt wird. Da hilft leider wieder mal nur das BVerfG, die Frage ist nur, wann…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 11.12.2023 11:51
Hier noch der Link unseres FM
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25367/

Den letzten Absatz finde ich sehr spannend!

Zitat
Um die angestrebte zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich zu gewährleisten, werden die Tarifergebnisse mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation nun zunächst intensiv geprüft. Da die Vorgaben im Bereich der Beamtenbesoldung zwingend durch Gesetz geregelt werden müssen, ist zur Übertragung im Anschluss noch ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich.

Ich dachte, mit dem neuen Gesetz in Bayern ist alles tutti frutti!? Was muss denn da in Bezug auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation intensiv geprüft werden?
Ist der Abschluss etwa zu hoch für die Beamtinnen und Beamten? Oder brauchts womöglich noch einen Aufschlag?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Dokumentenfahrer am 11.12.2023 11:55
Hier noch der Link unseres FM
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25367/

Den letzten Absatz finde ich sehr spannend!

Zitat
Um die angestrebte zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich zu gewährleisten, werden die Tarifergebnisse mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation nun zunächst intensiv geprüft. Da die Vorgaben im Bereich der Beamtenbesoldung zwingend durch Gesetz geregelt werden müssen, ist zur Übertragung im Anschluss noch ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich.

Ich dachte, mit dem neuen Gesetz in Bayern ist alles tutti frutti!? Was muss denn da in Bezug auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation intensiv geprüft werden?
Ist der Abschluss etwa zu hoch für die Beamtinnen und Beamten? Oder brauchts womöglich noch einen Aufschlag?

Vermutlich gab es rechts und links vom BVerG schon den ein odere anderen Hinweis mit dem Zaunpfahl, wohin die Reise wohl gehen könnte. Daher halten sich alle bedeckt, bis die entgültige Entscheidung da ist.

Vorteil ist auch bei intensiver Prüfung erfolgt keine intensive Auszahlung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BerndStromberg am 11.12.2023 12:02
Ja, der letzte Absatz hat mich auch hellhörig gemacht. Der Verhandlungsführer der TdL Dressel hat sich in seinem 1. Statement im NDR zwar auch auf Karlsruhe und dessen Rspr. zum Alimentationsprinzip bezogen, daraus aber „nur“ den Schluss gezogen, dass eine 1:1-Übertragung auf die Beamten zwingend wäre.

Gemessen an der früheren Unart, nur zeitversetzt und mit Abstrichen zu übertragen, ist das schon viel, mit Blick auf die jüngeren und wohl auch zukünftigen Vorgaben des BVerfG aber wahrscheinlich zu wenig.

„Bei Haushaltsnot und Rechtsgebot ist der Mittelweg der Tod“ 😉
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 11.12.2023 12:16
Ich könnte mir vorstellen, dass die IAP in Raten ab 01/24 ein Problem für das Abstandsgebot ist, da es sich ja nicht tabellenwirksam niederschreibt.

Durch die Bürgergelderhöhung 2024 ist aber vermutlich eine tabellenwirksame Erhöhung ab 01/23 notwendig, da man ansonsten wieder gegen das Abstandsgebot verstößt.

Das heißt der Gesetzgeber muss jetzt irgendwie schauen, dass er die 180 € IAP tabellenwirksam in die Besoldung der Beamten integriert.

Dadurch erhalten Beamte aber keine 3000 € IAP, wie überall verkündet wird, sondern nur max. 1800 €.
Gleichzeitig würden sie aber dann ab 01/23 eine tabellenwirksame Erhöhung bekommen, was die Angestellten wiederum nicht erhalten.

Ich bin mir ziemlich sicher, das der Tarifabschluss noch für gehörig Kopfschmerzen in den Ministerien sorgen wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 11.12.2023 12:32
Selbstverständlich gilt das auch für Kommunalbeamte. Im TVÖD wurde lediglich für die Bundesbeamten mit verhandelt.

Die IAP wird schon so kommen. Gut wäre, wenn auch die Strukturzulage erhöht werden würde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BerndStromberg am 11.12.2023 13:31
@ simon1979: Das könnte in der Tat ein Problem sein. Mich wundert nur, dass das den Besoldungsgesetzgeber des Jahre 2023 interessiert. Bisher wurden doch auch alle Verstösse gegen das Alimentationsprinzip ignoriert und deren Beseitigung dem Besoldungsgesetzgeber in 8-10 Jahren überlassen. Vielleicht kommt ja doch bald etwas aus Karlsruhe  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 11.12.2023 15:49
Gibt es eine in % bezifferbare Angabe hinsichtlich auf das Abstandsgebot zwischen den Ämtern?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.12.2023 16:20
Der Besoldungsgesetzgeber verfügt über einen weiten Entscheidungsspielraum und kann deshalb die Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen verringern, solange er dabei die jeweilige Ämterwertigkeit hinreichend beachtet, also unter Darlegung eines sachlichen Grunds. Insofern kann es materiell-rechtlich keine Vorgabe durch das Bundesverfassungsgericht geben, die einen bestimmten Abstand zwischen einzelnen Besoldungsgruppen festlegte, da damit unstatthaft in den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers eingegriffen werden könnte. Entsprechend kontrolliert es, ob der Besoldungsgesetzgeber ggf. Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen sachwidrig einschmilzt, wozu es die jeweilige Begründung der vom Besoldungsgesetzgeber geregelten Ämterwertigkeit heranzieht; sofern hier für sich allein eine sachwidrige Regelung vorliegt, liegt mindestens eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG vor.

Darüber hinaus kontrolliert das Bundesverfassungsgericht in einem entsprechenden konkreten Normenkontrollverfahren, ob Indizien für eine verfassungswidrige Unteralimentation gegeben sind, anhand von verschiedenen Parametern. Ein Parameter sind die Abstände zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen. Ein Indiz für eine verfassungswidrige Unteralimentation ist in dem Moment gegeben, wenn der Besoldungsgesetzgeber den Abstand zwischen zwei vergleichbare Besoldungsgruppen innerhalb von fünf Jahren um zehn Prozent abschmilzt. Sofern das der Fall ist, muss diese Regelung nich verfassungswidrig sein (s.o. im ersten Absatz, nämlich solange sie sich sachgerecht begründen lässt). Sofern allerdings weitere Indizien hinzutreten wie bspw. ein Zurückbleiben der Alimentation der konkret betrachteten Besoldungsgruppe hinter der allgemeinen Nominallohn- oder Verbraucherpreisentwicklung und sich also die Indizienlage auf insgesamt zwei zu prüfenden Prüfungsstufen erhärten lässt und auf der dritten Prüfungsstufe nicht anhand einer besonderen Haushaltslage sachlich gerechtfertigt werden kann, muss von einer evidenten Verletzung des Alimentationsprinzips nach Art. 33 Abs. 5 GG ausgegangen werden. In dem Moment zeigt sich die gewährte Alimentation als verfassungswidrig zu gering und ist eine nicht amtsangemessene Unteralimentation gegeben.

Ergo: Es bedarf - sofern die Einschmelzung von Abständen nicht weitgehend zu einer Einebnung von Abständen zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen führt, die auf den ersten Blick erkennbar ist - einer sachlichen Prüfung der konkreten Sachlage, um zu einem entsprechenden Ergebnis zu kommen. Am Ende geht es weniger um eine mathematische Betrachtung - sie ist im weiteren Sinne nur Mittel zum Zweck - als vielmehr um die Kontrolle der jeweiligen sachlichen Begründung, die der Besoldungsgesetzgeber zur Rechtfertigung seiner Entscheidungen heranzieht: in unserem Fall also hinsichtlich der Begründung der Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen, wobei die eine der beiden im (verfassungs-)gerichtlichen Verfahren, also im konreten Normenkontrollverfahren, zur Prüfung steht.

Eine entsprechende Betrachtung - einen sogenannten "systeminternen Besoldungsvergleich" - habe ich gestern hier am hamburgischen Beispiel in der Nr. 1143 um 15:55 Uhr Uhr vollzogen, sie macht die gerade dargelegten allgemeinen Aussagen ggf. klarer: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120779.1140.html (vgl. dort die Berechnungen im zweiten Drittel der Darlegungen).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Gabi1978 am 11.12.2023 21:40
Selbstverständlich gilt das auch für Kommunalbeamte. Im TVÖD wurde lediglich für die Bundesbeamten mit verhandelt.

Die IAP wird schon so kommen. Gut wäre, wenn auch die Strukturzulage erhöht werden würde.

Mal ganz grundsätzlich…warum bekommt eigentlich nicht jeder Beamte mit A13 Strukturzulage? Dachte eigentlich, dass in Art 33 festgelegt ist, dass das jedem zusteht?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 12.12.2023 06:50
Guten Morgen Swen,
vielen herzlichen Dank für die sowohl ausführliche als auch verständliche Ausführung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 12.12.2023 07:58
Gern geschehen, untersterDienst. Euch im schönen Bayernland weiterhin alles Gute!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 12.12.2023 08:31
@Swen
Auch ich möchte dir ganz herzlich für deine stets sehr hilfreichen Ausführungen danken!
Vielleicht darf ich dein Interesse noch auf eine andere Besonderheit aus Bayern richten:
Hier in diesem Thema geht es um die Berücksichtigung der Jahre 2020 - 2022:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.1260.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.1260.html) (die letzten drei Einträge)

Für diese Jahre hat es jeweils ein Schreiben des Finanzministerium gegeben, in dem der Verzicht auf die Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung erklärt wurde.

https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx#amtsangemessenheit (https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx#amtsangemessenheit)

Nun stellt sich die Frage, wie man Ansprüche aus diesen Jahren ggf. noch "retten" kann. Viele Kolleginnen und Kollegen in Bayern werden sich auf die Aussagen in den Schreiben verlassen haben und haben demnach bisher keinen Widerspruch eingelegt. Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile lässt weiterhin Zweifel an einer Amtsangemessenheit Alimentation in Bayern. Daher wäre ja nun jetzt der Zeitpunkt Widersprüche einzulegen. Es gibt erste Berichte, dass der Dienstherr nicht bereit ist, nun auch Widersprüche zu den Jahren 2020 bis 2022 zu akzeptieren (siehe Einträge im Thema von limven). Er gibt aber auch nur Hinweise und lehnt offenbar nicht gleich ab.
Swen, traust du dir hier eine Einschätzung zu? Wie könnte man doch noch Ansprüche aus den früheren Jahren sichern, wenn man bisher keinen Widerspruch eingelegt hat? Müsste es nicht reichen, sich auf die Schreiben zu berufen?
Sollte man für jedes der Jahre einen separaten Widerspruch einlegen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 12.12.2023 09:40
Ich habe eure Diskussion von hieraus ebenfalls gelesen, Schorsch. Hier handelt es sich allerdings weitgehend um formelles Recht, also um die Rechtsnormen, die zur Durchsetzung von materiellen Recht gelten, worin ich mich nur eher oberflächlich auskenne. Denn formelles Recht bzw. deren Anwendung sind nicht selten mit noch mehr Winkelzügen verbunden als materielles Recht, weshalb im Forum bspw. regelmäßig eine Diskussion darüber entbrennt, ob und ggf. wie tiefgehend ein Widerspruch begründet sein muss, um als statthafter Rechtsbehelf betrachtet werden zu können.

Insofern traue ich mir keine hinreichende Einschätzung zu, ob nun in Bayern nachträglich für vergangene Jahre noch ein Widerspruch rechtswirksam eingelegt werden kann oder nicht und insbesondere ob ein solcher Widerspruch ggf. noch eine Begründung enthalten sollte, um den nachträglichen Zeitpunkt zu begründen. Ich denke, hier kann tatsächlich nur ein (Fach-)Anwalt weiterhelfen, um eine wirklich gesicherte Beratung zu erhalten. Zu beachten wäre dabei offensichtlich u.a. das, was in § 1 Art. 109 des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 vom Landtag beschlossen worden ist (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/GVBl/2023/GVBl-2023-Nr-05.pdf). Hier heißt es (vgl. meine Hervorhebung des Absatzes 2, Satz 1):

„Art. 109
Übergangsvorschriften zu
orts- und familienbezogenen
Besoldungsbestandteilen
(1) 1Berechtigte erhalten für den Zeitraum vom
1. Januar 2020 bis 31. März 2023 einen orts- und
familienbezogenen Besoldungsbestandteil in Höhe
des Betrags, um den der Orts- und Familienzuschlag
bei Anwendung der Art. 35 bis 37 in der am 1. April
2023 geltenden Fassung auf diesen Zeitraum den
aufgrund der Art. 35 bis 37 in der jeweils geltenden
Fassung tatsächlich gewährten Familienzuschlag
übersteigt. 2Für die Jahre 2020 bis 2022 ist bei der
Berechnung des Orts- und Familienzuschlags nach
den Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden
Fassung anstelle der Anlage 5 auf die Anlage 11 ab-
zustellen. 3Art. 36 Abs. 6 ist bei der Berechnung des
Orts- und Familienzuschlags nach den Art. 35 bis 37
in der am 1. April 2023 geltenden Fassung nicht an-
zuwenden. 4Eine im Zeitraum des Satzes 1 gewährte
Ballungsraumzulage nach Art. 94 in der jeweils gel-
tenden Fassung ist auf die nach den Sätzen 1 und 2
zu gewährenden Beträge anzurechnen.
(2) 1Ein Anspruch nach Abs. 1 besteht für Be-
rechtigte, die nicht ein Fehlen der Amtsangemes-
senheit der Alimentation durch Widerspruch oder
Klage geltend gemacht haben oder über deren
Widerspruch oder Klage bereits abschließend ent-
schieden worden ist, nur für die Jahre, in denen der
Dienstherr allgemein auf das Erfordernis einer Gel-
tendmachung im jeweiligen Haushaltsjahr verzichtet
hat.
2Im Falle eines Dienstherrenwechsels bestehen
gesonderte Ansprüche nach Abs. 1 gegen die je-
weiligen Dienstherren für die Zeiten, in denen dort
ein entsprechendes Dienstverhältnis begründet war,
wenn die jeweiligen Voraussetzungen nach Satz 1
und Abs. 1 vorliegen.
(3) 1Berechtigten, die am 31. März 2023 An-
spruch auf Gewährung eines Familienzuschlags
nach den Art. 35 bis 37 oder einer Ballungsraumzu-
lage nach Art. 94 oder auf beide Leistungen haben,
werden diese Leistungen weiter gewährt, solange die
jeweiligen Voraussetzungen in der am 31. März 2023
geltenden Fassung vorliegen und solange und soweit
die betragsmäßige Summe der Leistungen den nach
den Art. 35 bis 37 in der jeweils geltenden Fassung
zu gewährenden Orts- und Familienzuschlag über-
steigt. 2Im Fall einer Beurlaubung ohne Anspruch auf
Bezüge sind die Leistungen im Sinn des Satzes 1
maßgeblich, die bei einer Beendigung der Beurlau-
bung am 31. März 2023 maßgebend wären.
(4) 1Berechtigten, die, ohne dass darüber be-
reits abschließend entschieden worden ist, ein
Fehlen der Amtsangemessenheit der Alimentati-
on für ein drittes oder weiteres Kind durch Wider-
spruch oder Klage geltend gemacht haben, wird
für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich
31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag
nach Maßgabe der folgenden Sätze gewährt. 2Eine
Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem
1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Wider-
spruch eingelegt oder Klage erhoben wurde. 3Ein
Anspruch besteht nur, soweit im entsprechenden
Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Fa-
milienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils
geltenden Fassung bestand. 4Die zu gewährenden
Erhöhungsbeträge betragen monatlich 313,97 € je
drittem oder weiterem Kind. 5Teil 3 Abschnitt 6 findet
keine Anwendung.“

Im von mir hervorgehobenen Abschnitt hat der Landtag eine eindeutige Regelung beschlossen. Ob diese Regelung erfolgreich angefochten werden kann, kann ich aber wie gesagt nicht überblicken, da es nun um die formellem Tiefen des Verwaltungsverfahrensrechts ginge. Ohne Anwalt - also weitgehend pragmatisch, wenn ich mich also nicht entschließen würde, mir einen professionellen Rechtsbeistand zu suchen - würde ich nun für mich selbst auf jeden Fall noch versuchen, nachträglich Widerspruch einzulegen, da das Ergebnis höchstwahrscheinlich im schlechtesten Fall nur dasselbe sein könnte, als wenn man keinen Widerspruch einlegte. Wenn ich so vorgehen würde, würde ich zugleich gesondert für jedes Jahr einen Widerspruch formulieren, um auch hier keinen Formfehler zu begehen. Aber wie gesagt, das ist nur eine Einschätzung, die auf Rückschlüssen basiert, nicht aber auf einem gesicherten Wissen über die tatsächlichen Möglichkeiten, die in Bayern das geltende formelle Recht lässt. Denn hierfür bedürfte es ggf. auch eines gesicherten Wissens über das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23. Dezember 1976, über das ich nicht ansatzweise verfüge https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 12.12.2023 09:43
https://www.br.de/nachrichten/bayern/mehr-als-vier-milliarden-fuer-bayerische-beamte-und-angestellte,Ty96w5Q

Bayern wird den Tarifabschluss auch auf seine Beamten übertragen. Das hat Finanzminister Albert Füracker (CSU) bereits zugesagt. Der Landtag wird darüber noch abstimmen, das Gesetzgebungsverfahren findet im ersten Halbjahr 2024 statt.

Kann mir mal jemand erklären, warum man für die Auszahlung der IAP ein Gesetzgebungsverfahren benötigt?

Die Wertschätzung der Regierung und der Politik im allgemeinen bringt mich zum brechen. Vielen Dank für nichts!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 12.12.2023 09:54
https://www.br.de/nachrichten/bayern/mehr-als-vier-milliarden-fuer-bayerische-beamte-und-angestellte,Ty96w5Q

Bayern wird den Tarifabschluss auch auf seine Beamten übertragen. Das hat Finanzminister Albert Füracker (CSU) bereits zugesagt. Der Landtag wird darüber noch abstimmen, das Gesetzgebungsverfahren findet im ersten Halbjahr 2024 statt.


Man beachte das hier nur von "übertagen" geschrieben wird. Ob ihnaltsgleich und zeitgleich, dies steht in den Sternen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 12.12.2023 10:10
Im von mir hervorgehobenen Abschnitt hat der Landtag eine eindeutige Regelung beschlossen. Ob diese Regelung erfolgreich angefochten werden kann, kann ich aber wie gesagt nicht überblicken, da es nun um die formellem Tiefen des Verwaltungsverfahrensrechts ginge. Ohne Anwalt - also weitgehend pragmatisch, wenn ich mich also nicht entschließen würde, mir einen professionellen Rechtsbeistand zu suchen - würde ich nun für mich selbst auf jeden Fall noch versuchen, nachträglich Widerspruch einzulegen, da das Ergebnis höchstwahrscheinlich im schlechtesten Fall nur dasselbe sein könnte, als wenn man keinen Widerspruch einlegte. Wenn ich so vorgehen würde, würde ich zugleich gesondert für jedes Jahr einen Widerspruch formulieren, um auch hier keinen Formfehler zu begehen. Aber wie gesagt, das ist nur eine Einschätzung, die auf Rückschlüssen basiert, nicht aber auf einem gesicherten Wissen über die tatsächlichen Möglichkeiten, die in Bayern das geltende formelle Recht lässt. Denn hierfür bedürfte es ggf. auch eines gesicherten Wissens über das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23. Dezember 1976, über das ich nicht ansatzweise verfüge https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG

Herzlichen Dank für deinen Beitrag und die Hinweise!!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 12.12.2023 10:15
Gern geschehen, Schorsch: Dir alles Gute!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 12.12.2023 10:36
Selbstverständlich gilt das auch für Kommunalbeamte. Im TVÖD wurde lediglich für die Bundesbeamten mit verhandelt.

Die IAP wird schon so kommen. Gut wäre, wenn auch die Strukturzulage erhöht werden würde.

Mal ganz grundsätzlich…warum bekommt eigentlich nicht jeder Beamte mit A13 Strukturzulage? Dachte eigentlich, dass in Art 33 festgelegt ist, dass das jedem zusteht?

Bei A13 kann ich nicht mitreden. Bei welchen A13-Beamten ist das denn so? In A9 ist das zumindest so. In den niedrigeren Besoldungsgruppen ist das ggf. in den Tabellen mit berücksichtigt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 12.12.2023 10:40
https://www.br.de/nachrichten/bayern/mehr-als-vier-milliarden-fuer-bayerische-beamte-und-angestellte,Ty96w5Q

Bayern wird den Tarifabschluss auch auf seine Beamten übertragen. Das hat Finanzminister Albert Füracker (CSU) bereits zugesagt. Der Landtag wird darüber noch abstimmen, das Gesetzgebungsverfahren findet im ersten Halbjahr 2024 statt.


Man beachte das hier nur von "übertagen" geschrieben wird. Ob ihnaltsgleich und zeitgleich, dies steht in den Sternen.

Zeitgleich und systemgerecht!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Dokumentenfahrer am 12.12.2023 19:36
Selbstverständlich gilt das auch für Kommunalbeamte. Im TVÖD wurde lediglich für die Bundesbeamten mit verhandelt.

Die IAP wird schon so kommen. Gut wäre, wenn auch die Strukturzulage erhöht werden würde.

Mal ganz grundsätzlich…warum bekommt eigentlich nicht jeder Beamte mit A13 Strukturzulage? Dachte eigentlich, dass in Art 33 festgelegt ist, dass das jedem zusteht?

Bezogen auf die Strukturzulage ist diese, zumindest bei sämtlichen Lehrkräften in den Grundgehaltssätzen mit integriert.
Wie das genau geht, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Gabi1978 am 13.12.2023 06:34
https://www.br.de/nachrichten/bayern/mehr-als-vier-milliarden-fuer-bayerische-beamte-und-angestellte,Ty96w5Q

Bayern wird den Tarifabschluss auch auf seine Beamten übertragen. Das hat Finanzminister Albert Füracker (CSU) bereits zugesagt. Der Landtag wird darüber noch abstimmen, das Gesetzgebungsverfahren findet im ersten Halbjahr 2024 statt.

Kann mir mal jemand erklären, warum man für die Auszahlung der IAP ein Gesetzgebungsverfahren benötigt?

Die Wertschätzung der Regierung und der Politik im allgemeinen bringt mich zum brechen. Vielen Dank für nichts!

Das heißt dann, dass die IFA auch frühestens Mitte 2024 kommt für Beamte, richtig?
Wow…wieder mal…“danke für nichts!!!“
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 13.12.2023 06:46
Also so schlimm wird es auch nicht. In der Vergangenheit wurden Erhöhungen auch mal unter Vorbehalt vor der Gesetzesänderung durchgeführt. Da ist bei allem wirklich Verlass auf Bayern. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich bin da wirklich positiv gestimmt, was einen früheren Zeitpunkt als die Gesetzesänderung anbelangt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Gabi1978 am 13.12.2023 06:57
Also so schlimm wird es auch nicht. In der Vergangenheit wurden Erhöhungen auch mal unter Vorbehalt vor der Gesetzesänderung durchgeführt. Da ist bei allem wirklich Verlass auf Bayern. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich bin da wirklich positiv gestimmt, was einen früheren Zeitpunkt als die Gesetzesänderung anbelangt.

Danke für deine positive Einschätzung!!!
Dein Wort in Gottes Gehörgang :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 13.12.2023 07:04
Kannst Du Dich noch an diese Coronaprämie erinnern, da war es ebenso. Auch bei den letzten Tariferhöhungen. Kommt dann auf die Abrechnungsstelle an... manche sind da etwas... naja aber irgendwann klappts meist dann auch bei der AKDB
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 13.12.2023 08:34
Also so schlimm wird es auch nicht. In der Vergangenheit wurden Erhöhungen auch mal unter Vorbehalt vor der Gesetzesänderung durchgeführt. Da ist bei allem wirklich Verlass auf Bayern. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich bin da wirklich positiv gestimmt, was einen früheren Zeitpunkt als die Gesetzesänderung anbelangt.

Danke für deine positive Einschätzung!!!
Dein Wort in Gottes Gehörgang :)
Für Angestellte ist die Auszahlung für März 2024 vorgesehen https://www.lff.bayern.de/ für Beamte wird es vermutlich länger dauern. Klingt leider gar nicht positiv.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 13.12.2023 08:43
Na, zumindest kann mir keiner unterstellen, dass ich nicht positiv an die Sache gegangen wäre...
Schade
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 13.12.2023 12:07
Also so schlimm wird es auch nicht. In der Vergangenheit wurden Erhöhungen auch mal unter Vorbehalt vor der Gesetzesänderung durchgeführt. Da ist bei allem wirklich Verlass auf Bayern. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich bin da wirklich positiv gestimmt, was einen früheren Zeitpunkt als die Gesetzesänderung anbelangt.

Danke für deine positive Einschätzung!!!
Dein Wort in Gottes Gehörgang :)
Für Angestellte ist die Auszahlung für März 2024 vorgesehen https://www.lff.bayern.de/ für Beamte wird es vermutlich länger dauern. Klingt leider gar nicht positiv.

Das Spielchen kennt man doch schon von der Verhandlungsrunde 2021. Ich rechne damit, dass die Nachzahlung für Beamte zum Mai'24 kommt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 13.12.2023 16:07
Also so schlimm wird es auch nicht. In der Vergangenheit wurden Erhöhungen auch mal unter Vorbehalt vor der Gesetzesänderung durchgeführt. Da ist bei allem wirklich Verlass auf Bayern. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich bin da wirklich positiv gestimmt, was einen früheren Zeitpunkt als die Gesetzesänderung anbelangt.

Danke für deine positive Einschätzung!!!
Dein Wort in Gottes Gehörgang :)
Für Angestellte ist die Auszahlung für März 2024 vorgesehen https://www.lff.bayern.de/ für Beamte wird es vermutlich länger dauern. Klingt leider gar nicht positiv.

Das Spielchen kennt man doch schon von der Verhandlungsrunde 2021. Ich rechne damit, dass die Nachzahlung für Beamte zum Mai'24 kommt.
Im Tarifvertrag vom November 2021 war die Zahlung der "Coronaprämie" für März 2022 vorgesehen, auch da konnte man nur unter Vorbehalt auszahlen, da der Gesetzgebungsprozess auch nach vier Monaten noch nicht abgeschlossen war.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 15.12.2023 13:49
Die Auszahlung im Vorgriff  im März (mit der Bezügeabrechnung 04/2024) sollte schon klappen, sofern die Bayrische Staatsregierung das im Januar herum beschließt. Die Kollegen bei der Leitstelle bringen das dann schon ins System.

Hoffe nur, dass Bayern mit „zeitgleich und systemgerecht“ auch eine identische Übernahme meint und keine Sparübernahme wie BW.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kornblum am 15.12.2023 19:00
Vom BBB Bayern kam die Nachricht (Mail), dass Bayern die Übernahme des Sockelbetrags über 200 Euro plant (nicht wie BW eine linerae Erhöhung um "bloß" 3,60 %).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 15.12.2023 19:06
Vom BBB Bayern kam die Nachricht (Mail), dass Bayern die Übernahme des Sockelbetrags über 200 Euro plant (nicht wie BW eine linerae Erhöhung um "bloß" 3,60 %).

In der Pressemeldung wird nur der Wortlaut von der Pressemeldung des bay. Finanzministeriums „zeitgleich und systemgerecht“ abgeschrieben. bei „Systemgerecht“ kann man ja fast alles reininterpretieren
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kornblum am 15.12.2023 20:45
Ich hatte expl. beim BBB nachgefragt, ob die BW-Regelung mit den 3,60 % auch in BY geplant ist. Die Antwort darauf steht oben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ChrBY am 15.12.2023 22:23
In der hier auf der Seite zu findenden Prognose für Bayern befindet sich m. E. ein Fehler:

Laut dem hier zur Verfügung gestellten Rechner soll sich die Strukturzulage in Bayern von 101,20 Euro am 01. November 2024 auf 106,02 Euro erhöhen.

Geplant ist jedoch zu diesem Zeitpunkt lediglich eine pauschale Erhöhung der Besoldung um 200 Euro. Davon, daß zu diesem Zeitpunkt auch die Strukturzulage erhöht werden soll, ist nirgends die Rede.

Dadurch sind m. E. die Werte für 2024 und 2025 (da auf der 2024er-Tabelle basierend) falsch.

Ich bitte um Überprüfung.

Vielen Dank!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Nachtwache am 16.12.2023 09:59
Fakt ist, dass eine Überleitung (systemgerecht) auf die Beamten noch aussteht! Hier muss daher noch abgewartet werden.

Wenn man aber den Tarifvertrag als Grundlage nimmt, sieht dieser eine Erhöhung der dynamischen Zulagen vor (Strukturzulage etc.). Siehe Punkt 4!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 16.12.2023 11:55
Ich hoffe ja, dass der Beamtenbund hier gute Quellen hat. Wenn Bayern oben bleiben will, muss man das Ergebnis auch wirklich 1:1 übertragen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 16.12.2023 13:12
In der hier auf der Seite zu findenden Prognose für Bayern befindet sich m. E. ein Fehler:

Laut dem hier zur Verfügung gestellten Rechner soll sich die Strukturzulage in Bayern von 101,20 Euro am 01. November 2024 auf 106,02 Euro erhöhen.

Geplant ist jedoch zu diesem Zeitpunkt lediglich eine pauschale Erhöhung der Besoldung um 200 Euro. Davon, daß zu diesem Zeitpunkt auch die Strukturzulage erhöht werden soll, ist nirgends die Rede.

Dadurch sind m. E. die Werte für 2024 und 2025 (da auf der 2024er-Tabelle basierend) falsch.

Im Einigungspapier der Tarifrunde 2023 TV-L findet sich unter I.4. eine Regelung, wie der Sockelbetrag für Zulagen in einen linearen Wert umgerechnet werden soll: 4,76%
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l-tarifeinigung-2023

Unserer Interpretation nach bedeutet eine "inhaltsgleiche" oder "wirkungsgleiche" Übertragung oder auch eine "1:1-Übertragung" des Tarifergebnisses TV-L, eben diesen Wert für Zulagen heranzuziehen.

Natürlich ist das kein "gmade Wiesn" und der Gesetzgeber kann hier quasi beliebige Werte setzen, aber dann wäre es unseres Erachtens keine 1:1-Übertragung mehr.
wichtig auch: Unsere Tabellen 2024 und 2025 sind ohnehin nur Prognosen. Bei der Erstellung von Prognosen sind Annahmen nötig, und das ist eine davon. Siehe auch Fußnote unter den Tabellen auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 16.12.2023 15:02
Wir haben nun eine ausführliche Erklärung zur Annahme von +4,76% für Zulagen und Familienzuschläge ab 01.11.2024 erstellt:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/sockelbetrag-linear.html
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Xar95 am 17.12.2023 07:59
Zählen bei diesem Abschluss Referendare als Beamtenanwärter wahrscheinlich eher zu den Auszubildenden oder zum Regelsatz?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 17.12.2023 12:31
Der BBB schreibt in Instagram:

„Auftaktbesuch bei wiederernanntem Finanzminister: Staatsminister Albert
Füracker kündigt schnellstmögliche Umsetzung des Tarifabschlusses auch für bayerische Beamte an.
Zeitgleich und systemgerecht (der Sockelbetrag bleibt)! Auch für Versorgungsempfänger! Faire Einkommensbedingungen für alle Beschäftigten!“
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 17.12.2023 13:22
Der BBB schreibt in Instagram:

„Auftaktbesuch bei wiederernanntem Finanzminister: Staatsminister Albert
Füracker kündigt schnellstmögliche Umsetzung des Tarifabschlusses auch für bayerische Beamte an.
Zeitgleich und systemgerecht (der Sockelbetrag bleibt)! Auch für Versorgungsempfänger! Faire Einkommensbedingungen für alle Beschäftigten!“

Ist ja super! Da freuen sich alle Kollegen, das sie keine Sparumsetzung bekommen wie BW.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 17.12.2023 15:45
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 17.12.2023 15:55
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 17.12.2023 18:41
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.

Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 17.12.2023 18:51
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.

Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.

Können sie ruhig machen, wenn die Änderung durch ist. Die werden dann sicher eine lineare Erhöhung oben drauf machen müssen und die BesGr näher zusammen bringen.

Aber im Umkehrschluss bedeutet dies ja, dass man dann die Besoldung in allen 16 Bundesländern, sowie dem Bund/Kommunen nochmal anpassen müsste.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 17.12.2023 23:16
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.

Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.

@lotsch:
Hast du konkrete Informationen, dass der Richterverein klagen wird? Oder ist das eine Vermutung?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 18.12.2023 08:38
Laut dem Bayrischen Beamtenbund gab es eine Überprüfung (meine Vermutung: vom Finanzministerium), ob der Sockelbetrag noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist (wegen der Verminderung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen). Dies ist noch der Fall gewesen. Daher übernimmt es Bayern 1:1. Das habe ich so per Email erhalten vom Beamtenbund:

„ Sehr geehrter Herr X,
der BBB-Vorstand hat sich am Freitag zu einem Gespräch mit dem Finanzminister getroffen. Der Sockelbetrag von 200 Euro wird eins-zu-eins übernommen! Es war tatsächlich die Frage, ob diese Verminderung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Die Prüfungen haben ergeben, dass das (noch) der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen“
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: algo86 am 18.12.2023 08:46
Laut dem Bayrischen Beamtenbund gab es eine Überprüfung (meine Vermutung: vom Finanzministerium), ob der Sockelbetrag noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist (wegen der Verminderung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen). Dies ist noch der Fall gewesen. Daher übernimmt es Bayern 1:1. Das habe ich so per Email erhalten vom Beamtenbund:

„ Sehr geehrter Herr X,
der BBB-Vorstand hat sich am Freitag zu einem Gespräch mit dem Finanzminister getroffen. Der Sockelbetrag von 200 Euro wird eins-zu-eins übernommen! Es war tatsächlich die Frage, ob diese Verminderung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Die Prüfungen haben ergeben, dass das (noch) der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen“

Danke für diese wertvolle Information!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 18.12.2023 08:48
Wahrscheinlich denkt Füracker, ist eh schon verfassungswidrig, dann kann man auch den Sockelbetrag übernehmen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwer dagegen klagen wird. Wäre was anderes wenn die Besoldung z.B. zu nah an der Grundsicherung wäre.


Der bayer. Richterbund wird gegen dieses Besoldungsgesetz klagen - und gewinnen -. Höchst wahrscheinlich wird schon das Verw.Gericht eine Vorlage an das BVerfG beschließen. Alles andere wäre eine Überraschung. Wahrscheinlich wird man dann alle anderen Rechtsbehelfe ruhend stellen. Bevor über diese Klage dann entschieden wird, gibt es aber noch viele andere Entscheidungen des BVerfG zur Beamtenbesoldung und noch mehrere Besoldungsanpassungsgesetze.

@lotsch:
Hast du konkrete Informationen, dass der Richterverein klagen wird? Oder ist das eine Vermutung?
Ich bin davon überzeugt, nachdem ich die Stellungnahmen über die Besoldung auf deren Homepage gelesen habe.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 18.12.2023 10:10
Zitat aus dem Schreiben meines Personalamts:

"Laut einer Rücksprache mit Ihnen ... werden wir vorerst keine Entscheidungen zu Ihren Widersprüchen aus den Jahren 2020 bis 2022 erstellen und erst die geplanten Musterklagen abwarten."

Leider weiß ich auch nicht, wer die Musterklage führen wird, sicher nicht der Kuschel-BBB, tippe auch schwer auf die Richter.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: KoQ am 21.12.2023 10:20
Zitat aus dem Schreiben meines Personalamts:

"Laut einer Rücksprache mit Ihnen ... werden wir vorerst keine Entscheidungen zu Ihren Widersprüchen aus den Jahren 2020 bis 2022 erstellen und erst die geplanten Musterklagen abwarten."

Leider weiß ich auch nicht, wer die Musterklage führen wird, sicher nicht der Kuschel-BBB, tippe auch schwer auf die Richter.

Die DPolG wird ein Musterverfahren führen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Malkav am 21.12.2023 10:48
Leider weiß ich auch nicht, wer die Musterklage führen wird, sicher nicht der Kuschel-BBB, tippe auch schwer auf die Richter.

Die DPolG wird ein Musterverfahren führen.

Welche ja zum angeblichen "Kuschel-BBB" gehört. Ich unterstelle den dortigen Kollegen einfach mal keine Blödheit oder bloße Obrigkeitshörigkeit und hoffe einfach mal, dass die sich bei Ihrer Arbeit was denken.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 22.12.2023 20:34
Ist denn in Bayern überhaupt noch die Eingangsbesoldung ein Thema im Bezug bei Verfassungsmäßigkeit nach der geplanten Besoldungserhöhung?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 24.12.2023 09:15
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 24.12.2023 10:22
Ja echt zum lachen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 24.12.2023 11:44
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)

Die Inflationsausgleichprämie ist auch noch nicht im System. Das wird schon bis AM 04/2024 bei Beamten sicherlich dauern (Auszahlung Ende März).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bauernopfer am 24.12.2023 11:50
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)
Also ich in BaWü habe für Januar 2024 eine neue Bezügemitteilung mit höherem Betrag (aber nur Netto vermutlich wg. Grundfreibetragsänderung :) ).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 24.12.2023 11:53
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)
Also ich in BaWü habe für Januar 2024 eine neue Bezügemitteilung mit höherem Betrag (aber nur Netto vermutlich wg. Grundfreibetragsänderung :) ).

In Bayern wird der erst auf der Februar Abrechnung berücksichtigt.
Grund: weil die Angestellten da ihre Januar Abrechnung erhalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 24.12.2023 15:57
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)
Also ich in BaWü habe für Januar 2024 eine neue Bezügemitteilung mit höherem Betrag (aber nur Netto vermutlich wg. Grundfreibetragsänderung :) ).

In Bayern wird der erst auf der Februar Abrechnung berücksichtigt.
Grund: weil die Angestellten da ihre Januar Abrechnung erhalten.
Auch in BW erhalten die Angestellten Ihre Abrechnung für Januar am Ende des Monats. Man bekommt also noch nicht einmal diese seit Monaten angekündigte Steuerreform zeitnah umgesetzt. Aber im Anhang der Bezügemitteilung bitte Minister Füracker um Werbung für den öffentlichen Dienst. Mir fehlen leider die Argumente.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 24.12.2023 16:12
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)
Also ich in BaWü habe für Januar 2024 eine neue Bezügemitteilung mit höherem Betrag (aber nur Netto vermutlich wg. Grundfreibetragsänderung :) ).

In Bayern wird der erst auf der Februar Abrechnung berücksichtigt.
Grund: weil die Angestellten da ihre Januar Abrechnung erhalten.
Auch in BW erhalten die Angestellten Ihre Abrechnung für Januar am Ende des Monats. Man bekommt also noch nicht einmal diese seit Monaten angekündigte Steuerreform zeitnah umgesetzt. Aber im Anhang der Bezügemitteilung bitte Minister Füracker um Werbung für den öffentlichen Dienst. Mir fehlen leider die Argumente.

Das hat nichts mit „nicht rechtzeitig“ zu tun. Angestellte erhalten die Bezüge des Monats im Nachhinein und Beamte im Voraus. Daher hat man aus Abrechnungssicht es eben so gemacht, dass man solche Anpassungen lieber gleichzeitig umsetzt um etwaige Programmprobleme zu vermeiden.

Beamte: Februar 2023 Abrechnung (Auszahlung Ende Januar)
Angestellte: Januar 2023 Abrechnung (Auszahlung Ende Januar)

Weiß nicht wie andere BL das handbaben, aber wenn die auch SAP einsetzen, vermutlich genauso.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 02.01.2024 14:34
Hier in Bayern wurde der Januar bereits korrekt abgerechnet!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 02.01.2024 15:43
Nein. Wurde abgerechnet wie 2023 in Bayern
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 03.01.2024 11:20
Es wird auf der Februar-Abrechnung überrechnet. Dann stimmts
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: algo86 am 03.01.2024 12:01
Es wird auf der Februar-Abrechnung überrechnet. Dann stimmts

Ist das gesichert? Ich habe auch schon von April gehört?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 03.01.2024 12:10
Der erhöhte Grundfreibetrag wird erstmalig mit den Februar-Bezügen berücksichtigt. Die Inflationsausgleichszahlung für Angestellte soll vrsl. mit den März-Bezügen erfolgen. Für Beamte gibt’s dazu noch keine Infos. Es ist aber davon auszugehen, dass die Auszahlung auch im März geschieht (April-Abrechnung). Hier haben wir aber erst Gewissheit wenn die Bayr. Staatsregierung ihre Kabinettssitzung mit diesem Tagesordnungspunkt hatte.

Bzgl. Grundfreibetrag habe ich kurz die Mitteilung von meiner Bezügeabrechnung 01/2024 reinkopiert:
„ Die Anpassung des Einkommensteuertarifs ab 01.01.2024 durch das Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG), konnte bei der Bezügeabrechnung für den Monat Januar 2024 noch nicht berücksichtigt werden.
Im Abrechnungsmonat Februar 2024 erfolgt eine Überrechnung Ihrer Bezüge für den Monat Januar 2024 auf der Grundlage der vorgenannten steuerlichen Änderungen. Dadurch können sich Steuererstattungen ergeben.“
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 04.01.2024 14:02
Aber die 120,- Euro IAP ab Januar monatlich und Die 1.800,- Euro ab Dezember einmalig werden noch ewig dauern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: muckI am 04.01.2024 19:42
Ihr müsst hier bitte mal unterscheiden in Freistaat Bayern, kommunale Dienstherrn und Sonstige. Jeder verwendet andere Abrechnungsprogramme, folglich kann die Berücksichtigung des erhöhten Grundfreibetrags und die Auszahlung der IAP zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten erfolgen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Dude23 am 09.01.2024 08:06
Hat schon irgendjemand was läuten hören, bis wann man in etwa mit einem Gesetzentwurf rechnen kann?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Pietclock am 09.01.2024 21:27
Ich vermute Anfang Februar zusammen mit der Einbringung des Haushalts 2024/2025.  Wegen der Wahl ist man sehr spät dran mit den Haushaltsverhandlungen, die aktuell noch laufen. Beides hängt eng zusammen, so dass man da vor Februar kaum was erwarten kann.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: eVo am 12.01.2024 15:13
Hallo, ich bin neu hier im Forum,

habe nach längerer Suche hier im Forum, bzw. im Netz nichts zu meiner Frage gefunden, die wiefolgt lautet:

Im Tarifergebnis ist unter anderem ja eine Zulage für Krankenpfleger im Justizvollzug vorgesehen, ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls für verbeamtete Krankenpfleger eingeführt wird?

Gruß eVo
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BlueMagic am 13.01.2024 14:32
Bin Kommunalbeamter in Altersteilzeit. 60% Arbeiten/60% Freizeit im Blockmodell. Wesentlicher Teil der Vereinbarung: steuerfreie Zulage auf die 60% Gehalt oben drauf, damit netto 80% vom Gehalt eines voll Arbeitenden raus kommen.
Für diesen Spezialfall meine Frage:
Wird die IAP in diesem Sonderfall auf 60% oder 80% gekürzt?
Vielleicht kann das ja eine/r der Spezialist*innen hier beantworten.
Wenn nicht, ist es auch kein Problem. In knapp 3 Wochen gibt es eh die Gehaltsabrechnung, dann sehe ich es ja.
Bin bereits in der Freistellungsphase und habe daher keinen Zugriff mehr suf das Intranet.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 14.01.2024 16:59
Bin Kommunalbeamter in Altersteilzeit. 60% Arbeiten/60% Freizeit im Blockmodell. Wesentlicher Teil der Vereinbarung: steuerfreie Zulage auf die 60% Gehalt oben drauf, damit netto 80% vom Gehalt eines voll Arbeitenden raus kommen.
Für diesen Spezialfall meine Frage:
Wird die IAP in diesem Sonderfall auf 60% oder 80% gekürzt?
Vielleicht kann das ja eine/r der Spezialist*innen hier beantworten.
Wenn nicht, ist es auch kein Problem. In knapp 3 Wochen gibt es eh die Gehaltsabrechnung, dann sehe ich es ja.
Bin bereits in der Freistellungsphase und habe daher keinen Zugriff mehr suf das Intranet.
Auf der Gehaltsabrechnung für Februar wird in Bayern die IAP sicher nicht ausgewiesen sein, damit ist eher im April oder noch später zu rechnen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 14.01.2024 22:19
Bin Kommunalbeamter in Altersteilzeit. 60% Arbeiten/60% Freizeit im Blockmodell. Wesentlicher Teil der Vereinbarung: steuerfreie Zulage auf die 60% Gehalt oben drauf, damit netto 80% vom Gehalt eines voll Arbeitenden raus kommen.
Für diesen Spezialfall meine Frage:
Wird die IAP in diesem Sonderfall auf 60% oder 80% gekürzt?
Vielleicht kann das ja eine/r der Spezialist*innen hier beantworten.
Wenn nicht, ist es auch kein Problem. In knapp 3 Wochen gibt es eh die Gehaltsabrechnung, dann sehe ich es ja.
Bin bereits in der Freistellungsphase und habe daher keinen Zugriff mehr suf das Intranet.
Auf der Gehaltsabrechnung für Februar wird in Bayern die IAP sicher nicht ausgewiesen sein, damit ist eher im April oder noch später zu rechnen.

Ist auch stand jetzt noch nicht im Abrechnungssystem. Da wird zu 100% das Go durch das Bay. Kabinett abgewartet. Und mit dieser Zusage ist wohl Ende Januar bis Februar zu rechnen. Die Auszahlung wird dann vermutlich zeitgleich bei Angestellten und Beamten Ende März ausgezahlt (Angestellte: Abrechnung März/Beamte: Abrechnung April) - wäre zumindest aus abrechnungstechnischer Sicht einfacher.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BlueMagic am 14.01.2024 22:41
Okay, danke für den Hinweis. Wann das dann umgesetzt wird, ist mir jetzt nicht so wichtig.  Obwohl es m.E. mit einem Vorbehaltshinweis schon gehen würde.  Die Zustimmung des Kabinetts ist doch erfahrungsgemäß nur Formsache. Es wurde ja bereits bekannrgegeben, dass der Freistaat die Tarifvereinbarungen für die Beamten übernehmen wird. Und genug Zeit war für die Vorbereitung der Auszahlung auch.

Umso interessanter ist aber meine  konkrete inhaltliche Frage. Hat dazu jemand Informationen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 19.01.2024 10:31
vom Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt München gibt es zur Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten auf Wilma folgende Meldung:

Zitat
Wir haben uns bei der Gewerkschaft ver.di nach dem derzeitigen Sachstand erkundigt.

Uns wurde mitgeteilt, dass am 23. Januar 2024 ein Spitzengespräch mit Finanzminister Füracker stattfindet, ob und wie das Tarifergebnis übernommen wird. Ver.di fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme und will deshalb im oben genannten Termin wissen, was nun für bayerische Beamtinnen und Beamte beabsichtigt ist. Es wird davon ausgegangen, den Minister überzeugen zu können, dass keine Abstriche gemacht werden dürfen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: algo86 am 19.01.2024 10:32
Die Auszahlung für alle Beamtinnen und Beamte inkl. Versorgungsempfänger ist für März 2024 geplant. Evtl. im Vorgriff auf die Abstimmung des Gesetzes im Bayerischen Landtag.

Quelle: https://oberbayern.bllv.de/rat-tat/was-bringt-das-neue-jahr-fuer-uns-beamtinnen-und-beamte
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 21.01.2024 15:07
vom Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt München gibt es zur Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten auf Wilma folgende Meldung:

Zitat
Wir haben uns bei der Gewerkschaft ver.di nach dem derzeitigen Sachstand erkundigt.

Uns wurde mitgeteilt, dass am 23. Januar 2024 ein Spitzengespräch mit Finanzminister Füracker stattfindet, ob und wie das Tarifergebnis übernommen wird. Ver.di fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme und will deshalb im oben genannten Termin wissen, was nun für bayerische Beamtinnen und Beamte beabsichtigt ist. Es wird davon ausgegangen, den Minister überzeugen zu können, dass keine Abstriche gemacht werden dürfen.

Dem Bayrischen Beamtenbund wurde bereits bestätigt, dass der Abschluss übernommen wird in Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung.
Wortlaut: „Die Übernahme des Tarifergebnisses aus dem Abschluss zum TV-L in Höhe und Ablauf steht – auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger!“

Quelle:
https://www.bbb-bayern.de/aufgrund-zahlreicher-nachfragen-besoldungsanpassungsgesetz-ist-in-arbeit/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 29.01.2024 12:10
Nach einer Info die bei uns heute reinkam (Schnellinfo DGB) prüft Bayern nun doch, ob der Festbetrag von 200€ gewährt wird oder in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet wird.

Hier der kopierte Wortlaut dazu:
"Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger*innen

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben CSU und FW eine systemgerechte Übertragung angekündigt. Dieses wurde nach dem Tarifabschluss im Dezember noch mal bekräftigt.
Noch liegt kein Gesetz zur Anpassung der Bezüge vor. Im Ministerium wird unter Hochdruck daran gearbeitet, um zeitnah einen Entwurf vorzulegen. Geprüft werden muss noch, wie eine systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten aussehen kann. Konkret wird geprüft, ob aufgrund des Abstandsgebots bei der Besoldung, der Sockelbetrag von 200 Euro als Sockelbetrag übertragen werden kann oder ob der Sockelbetrag prozentual umgerechnet werden muss und dann das Gesamtvolumen des Abschlusses Grundlage einer rein prozentualen Erhöhungen sein wird. Dadurch ergeben sich dann Unterschiede bei der Wirkung. Daher spricht das Ministerium von zeitgleicher und systemgerechter Übertragung."
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 29.01.2024 13:26
Nach einer Info die bei uns heute reinkam (Schnellinfo DGB) prüft Bayern nun doch, ob der Festbetrag von 200€ gewährt wird oder in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet wird.

Hier der kopierte Wortlaut dazu:
"Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger*innen

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben CSU und FW eine systemgerechte Übertragung angekündigt. Dieses wurde nach dem Tarifabschluss im Dezember noch mal bekräftigt.
Noch liegt kein Gesetz zur Anpassung der Bezüge vor. Im Ministerium wird unter Hochdruck daran gearbeitet, um zeitnah einen Entwurf vorzulegen. Geprüft werden muss noch, wie eine systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten aussehen kann. Konkret wird geprüft, ob aufgrund des Abstandsgebots bei der Besoldung, der Sockelbetrag von 200 Euro als Sockelbetrag übertragen werden kann oder ob der Sockelbetrag prozentual umgerechnet werden muss und dann das Gesamtvolumen des Abschlusses Grundlage einer rein prozentualen Erhöhungen sein wird. Dadurch ergeben sich dann Unterschiede bei der Wirkung. Daher spricht das Ministerium von zeitgleicher und systemgerechter Übertragung."
Eine prozentuale Anhebung wäre wünschenswert, allerdings sollten sich auch dann mindestens die 200.- € ergeben (nicht wie in BW und Sachsen).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 29.01.2024 13:58
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Sockel und dann die derzeitigen Abstände in Bezug auf die 200€.
Das wäre der Koalitionsvertrag umgesetzt, .... so Floskeln wie für einen starken öffentlichen Dienst.... Spitzenbesolder, jetzt müssen Taten her und zwar bald! Zu lesen 1800 im Dezember... lachhaft, soetwas auszuhandeln, völliger Schmarrn, unrealistisch, weil das ganze auch noch Zinsfrei, also wirklich zum ärgern.
Jetzt wäre es an der Zeit, Glaubhaftigkeit zu vermitteln und mit "Über" Blick auf die anderen Länder voranzugehen!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 29.01.2024 14:11
Eine prozentuale Anhebung wäre wünschenswert, allerdings sollten sich auch dann mindestens die 200.- € ergeben (nicht wie in BW und Sachsen).

... was wiederum gegen das Abstandsgebot verstoßen würde ...

Daher wäre das inkonsequent, unabhängig davon jetzt, wie ich es gerne hätte oder machen würde  ;).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 29.01.2024 14:26
Eine prozentuale Anhebung wäre wünschenswert, allerdings sollten sich auch dann mindestens die 200.- € ergeben (nicht wie in BW und Sachsen).

... was wiederum gegen das Abstandsgebot verstoßen würde ...

Daher wäre das inkonsequent, unabhängig davon jetzt, wie ich es gerne hätte oder machen würde  ;).
Eben nicht. Es sollte eine prozentuale Erhöhung festgelegt werden, die im ungünstigsten Fall zu 200.- € brutto mehr führt und darauf aufbauend die weiteren Erhöhungen. In BW machen jedoch die 3,6% bei A7 gerade mal 100.- € aus.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 29.01.2024 14:44
Das wären ja in der niedrigsten Stufe in A3 - und die muss man dann ja zum Maßstab nehmen - über 8%. Und das als ersten Erhöhungsschritt für alle Besoldungsgruppen? Darauf dann im Februar nochmals 5,5 % für alle?
Als das kommt sicher nicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 29.01.2024 14:54
Wieso ersten Erhöhungsschritt für alle Besoldungsgruppen? Es wären halt in den niedrigsten Besoldungsgruppen acht Prozent und dann zunehmend weniger (prozentual), aber mindestens 200 Euro, wo die prozenzuale Erhöhung unter diesem Wert liegt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HMeder am 29.01.2024 14:58
Wieso ersten Erhöhungsschritt für alle Besoldungsgruppen? Es wären halt in den niedrigsten Besoldungsgruppen acht Prozent und dann zunehmend weniger (prozentual), aber mindestens 200 Euro, wo die prozenzuale Erhöhung unter diesem Wert liegt.

Dann bist Du wieder beim Ausgangsproblem und kannst gleich jedem 200.- Euro geben.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 29.01.2024 15:04
So ist es. Jede Art von Festbetrag ändert den prozentualen Abstand im Besoldungsgefüge, ob er 20 €, 200 € oder 2000 € ist spielt dabei keine Rolle.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 29.01.2024 15:05
Das wären ja in der niedrigsten Stufe in A3 - und die muss man dann ja zum Maßstab nehmen - über 8%. Und das als ersten Erhöhungsschritt für alle Besoldungsgruppen? Darauf dann im Februar nochmals 5,5 % für alle?
Als das kommt sicher nicht.
Genau so müsste es aber sein. Eigentlich hätten die Vertreter der Länder wissen müssen, worauf sie sich einlassen, als sie diesen Sockelbetrag ausgehandelt haben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 29.01.2024 15:11
Aber zumindest sind die Länder vorsichtiger, diese Sockelbeträge gab es schon öfter, oder? Hier stellt sich dann doch ein gewisser Respekt gegenüber dem BVerfG ein, so meine unbeachtliche Meinung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HMeder am 29.01.2024 15:11
Genau so müsste es aber sein. Eigentlich hätten die Vertreter der Länder wissen müssen, worauf sie sich einlassen, als sie diesen Sockelbetrag ausgehandelt haben.

Naja, es wird ja nicht primär für die Beamtenschaft verhandelt und im TVL gibt es das Abstandsgebot meines Wissens nicht. Die Übertragung (und vor allem die Art der Übertragung) hängt ja am Goodwill der Landesregierungen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 29.01.2024 15:12


Dann bist Du wieder beim Ausgangsproblem und kannst gleich jedem 200.- Euro geben.....
[/quote]
Es ist ja in den höheren Gruppen mehr als 200,- Euro; somit wäre dem Abstandsgebot zumindest teilweise Rechnung getragen. Klar wäre es teurer.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 29.01.2024 15:13
Genau so müsste es aber sein. Eigentlich hätten die Vertreter der Länder wissen müssen, worauf sie sich einlassen, als sie diesen Sockelbetrag ausgehandelt haben.

Naja, es wird ja nicht primär für die Beamtenschaft verhandelt und im TVL gibt es das Abstandsgebot meines Wissens nicht. Die Übertragung (und vor allem die Art der Übertragung) hängt ja am Goodwill der Landesregierungen.
Ja, aber ist ist schwer zu vermitteln, warum ein Angestellter weniger brutto verdienen soll als ein Beamter.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HMeder am 29.01.2024 15:17
Es ist ja in den höheren Gruppen mehr als 200,- Euro; somit wäre dem Abstandsgebot zumindest teilweise Rechnung getragen. Klar wäre es teurer.....

Dann hab ich Dich falsch verstanden. Ich habe das so gelesen, dass jede Besoldungsgruppe gerade soviel prozentuale Erhöhung bekommen soll dass sie auf die 200 Euro kommt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 29.01.2024 15:22
Genau so müsste es aber sein. Eigentlich hätten die Vertreter der Länder wissen müssen, worauf sie sich einlassen, als sie diesen Sockelbetrag ausgehandelt haben.

Naja, es wird ja nicht primär für die Beamtenschaft verhandelt und im TVL gibt es das Abstandsgebot meines Wissens nicht. Die Übertragung (und vor allem die Art der Übertragung) hängt ja am Goodwill der Landesregierungen.

Genau das ist der springende Punkt.
Dieses Gebot gibt es im Tarifrecht nicht, da es ein Ausfluss des Alimentationsprinzips ist.
Und, ja, die Gewerkschaften verhandeln für die Arbeitnehmer und beachten daher diese Problematik nicht.

Grundsätzlich wären Sockelbeträge für Beamte so ungünstig nicht, da diese eine größere prozentuale Erhöhung bewirken als bei vergleichbaren Angestelltengehältern (z.B. A11 zu EG 11), da diese im Brutto deutlich höher sind.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bauernopfer am 29.01.2024 16:47
Es ist ja in den höheren Gruppen mehr als 200,- Euro; somit wäre dem Abstandsgebot zumindest teilweise Rechnung getragen. Klar wäre es teurer.....

Dann hab ich Dich falsch verstanden. Ich habe das so gelesen, dass jede Besoldungsgruppe gerade soviel prozentuale Erhöhung bekommen soll dass sie auf die 200 Euro kommt.
"...und dann das Gesamtvolumen des Abschlusses Grundlage einer rein prozentualen Erhöhung sein wird". Das soll doch wohl heißen, dass insgesamt nur soviel prozentual verteilt wird, wie bei einem Sockelbetrag von 200 € zur Verfügung stände. Die Folge wäre.....siehe Ba-Wü und Sachsen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 29.01.2024 17:06
Es ist ja in den höheren Gruppen mehr als 200,- Euro; somit wäre dem Abstandsgebot zumindest teilweise Rechnung getragen. Klar wäre es teurer.....

Dann hab ich Dich falsch verstanden. Ich habe das so gelesen, dass jede Besoldungsgruppe gerade soviel prozentuale Erhöhung bekommen soll dass sie auf die 200 Euro kommt.
"...und dann das Gesamtvolumen des Abschlusses Grundlage einer rein prozentualen Erhöhung sein wird". Das soll doch wohl heißen, dass insgesamt nur soviel prozentual verteilt wird, wie bei einem Sockelbetrag von 200 € zur Verfügung stände. Die Folge wäre.....siehe Ba-Wü und Sachsen.
Eigentlich schon fragwürdig, wie bei der Sockelumrechnung überhaupt unterschiedliche Erhöhungen rauskommen können. Und dann noch über 1 % Punkt Unterschied...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 29.01.2024 17:19
Ich bin mir aber nicht sicher, ob man in Bayern in der Übersichtstabelle bei der Übertragung dann auch ein "s" stehen haben will.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 29.01.2024 22:16
Ich bin mir aber nicht sicher, ob man in Bayern in der Übersichtstabelle bei der Übertragung dann auch ein "s" stehen haben will.

Warum? Der Sockelbetrag und die lineare Erhöhung soll 1:1 übernommen werden. Oder hat hier jemand neuere Informationen? Wir haben noch keine neueren Infos dazu. Der Haushalt 2024/2025 steht aufjedenfall. Die Bezügeerhöhung der Tarifbeschäftigten und Beamten ist entsprechend berücksichtigt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 30.01.2024 08:15

Warum? Der Sockelbetrag und die lineare Erhöhung soll 1:1 übernommen werden. Oder hat hier jemand neuere Informationen? Wir haben noch keine neueren Infos dazu. Der Haushalt 2024/2025 steht aufjedenfall. Die Bezügeerhöhung der Tarifbeschäftigten und Beamten ist entsprechend berücksichtigt.

Ja, bei uns kam gestern die Info, dass in einem Spitzengespräch DGB/Ministerium vom 23.1.24 mitgeteilt wurde, dass der Sockelbetrag u.U. einer prozentualen Erhöhung weicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 30.01.2024 08:21
Ich bin mir aber nicht sicher, ob man in Bayern in der Übersichtstabelle bei der Übertragung dann auch ein "s" stehen haben will.

Ich bin mir sicher, dass diese Tabelle im zuständigen Ministerium auf gut bayerisch keine Sau interessiert  ;D.
Zumal es ja so ist, dass je nach Höhe der prozentualen Erhöhung aus dem „s“ für die höheren Besoldungsgruppen ein „b“ wird und das „s“ somit pauschal ja nicht stimmt.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 30.01.2024 09:08
Ich bin mir aber nicht sicher, ob man in Bayern in der Übersichtstabelle bei der Übertragung dann auch ein "s" stehen haben will.

Was ja nicht richtig wäre, da der Prozentsatz zur (inhaltsgleichen) Umsetzung des Sockelbetrages im Tarifabschluss vereinbart wurde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HMeder am 30.01.2024 10:02
Ich bin mir aber nicht sicher, ob man in Bayern in der Übersichtstabelle bei der Übertragung dann auch ein "s" stehen haben will.

Was ja nicht richtig wäre, da der Prozentsatz zur (inhaltsgleichen) Umsetzung des Sockelbetrages im Tarifabschluss vereinbart wurde.

Meinst Du die 4,76%? Falls ja, weißt Du, wie man auf diesen Wert kommt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 30.01.2024 10:10
Das ist der umgerechnete Sockel, siehe Seite 2 des Einigungspapieres:

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-tarifeinigung-2023.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HMeder am 30.01.2024 10:19
Ok, dann könnte es für die Beamten ja dieser Wert werden oder sehe ich das falsch? Und weiß jemand, wie sich dieser Wert errechnet (nur interessehalber)?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 30.01.2024 10:43
Dann hätte irgendwer dem Bayrischen Beamtenbund ja die Unwahrheit erzählt. Dort war die Rede davon, dass der Sockelbetrag in Höhe bleibt. Kein Umrechnen und sonstiges. Dieser „umgerechnete Sockel“ ist schlechter für die meisten. Hoffe nicht, dass Bayern sowas mitmacht .
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kornblum am 30.01.2024 10:59
Söder möchte 5.000 Stellen abbauen, spricht vom schlanken Staat meint aber wohl eher eine schlanke Besoldung. Eine absolute Frechheit, in den unteren Besoldunsgruppen springen gerade mal um die 130 EUR raus, Steuer runter bleibt was übrig? wenig! Und das alles als Dank für gefühlte drei Jahre Inflation? Es gab zwei Nullrunden mitten in der Inflation.
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Beitrag von: Mingara am 30.01.2024 11:06
Das ist der umgerechnete Sockel, siehe Seite 2 des Einigungspapieres:

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-tarifeinigung-2023.pdf

Das hieße ja in meinem Beispiel mit A14 sogar mehr als € 200,00.

Für die unteren Besoldungsgruppen aber dann wirklich eine Frechheit.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HMeder am 30.01.2024 11:19
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mir jetzt einen Shitstorm einhandele und ich mein Profil löschen muss ..... der 200 Euro Sockelbetrag bedeutet 8,2% bei A3 Stufe 2 und 2,5% bei A16 Stufe 11....von der B,C/W,R-Besoldung gar nicht zu sprechen. So richtig fair ist das objektiv gesehen auch nicht. Dazu kommt noch das Problem mit dem Abstandsgebot.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 30.01.2024 11:30
Ok, dann könnte es für die Beamten ja dieser Wert werden oder sehe ich das falsch? Und weiß jemand, wie sich dieser Wert errechnet (nur interessehalber)?

So ganz grob: überall 200 drauf und aus der Erhöhung die prozentuale Steigerung mitteln. Ein mathematisch betrachtet recht simpler Vorgang.

Der Prozentsatz wird auch für die Erhöhung der (Familien-)Zulagen verwendet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 30.01.2024 11:48
Ok, dann könnte es für die Beamten ja dieser Wert werden oder sehe ich das falsch? Und weiß jemand, wie sich dieser Wert errechnet (nur interessehalber)?

So ganz grob: überall 200 drauf und aus der Erhöhung die prozentuale Steigerung mitteln. Ein mathematisch betrachtet recht simpler Vorgang.

Der Prozentsatz wird auch für die Erhöhung der (Familien-)Zulagen verwendet.
Das ist genau die Variante, die vermutlich BW angewendet hat. Deswegen kommen da nur 3,6 % raus, weil die Besoldungstabellen ja insgesamt höhere Grundgehälter als im TVL haben. Die reale prozentuale Verteilung der Beamten auf die einzelnen Besoldungsgruppen wird dabei natürlich vollkommen außer Acht gelassen. Bin gespannt was in Bayern rauskommt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 30.01.2024 11:59
Ich weiß nicht was man in BW gerechnet hat. Die 4,76% kommen aus der Durchschnittserhöhung der um 200 € angehobenen TVL-Entgelter. In Sachsen hat man genau diesen Wert angesetzt um möglichst verfassungskonform zu agieren. Wenn man in Bayern schlau ist, wird man das vermutlich ebenso tun.
Das mag für untere besoldungsgruppen blöd sein, ist aber meiner bescheidenen Meinung nach abschluss- und verfassungskonform. Da hätte man beim Abschluss dran denken müssen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 30.01.2024 12:03
Ich bin mir aber nicht sicher, ob man in Bayern in der Übersichtstabelle bei der Übertragung dann auch ein "s" stehen haben will.

Das grüne "w" für wirkungsgleiche Übertragung gibt's diese Besoldungsrunde nur für
  01.11.2024: +200 EUR, Zulagen und Familienzuschlag: +4,76%
  01.02.2025: +5,5%
(Mindesterhöhungsbetrag spielt bei den Beamten bei diesen Erhöhungen keine Rolle)

Warum +4,76%? https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2023/mindesterhoehungsbetrag.html

Beim "w" für Wirkungsgleich geht es auch nicht um Fairness. Über die Festlegung der 4,76% durch die Tarifparteien läßt es sich treffend streiten. Es geht lediglich um eine wirkungs- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 30.01.2024 12:13
Zumal es ja so ist, dass je nach Höhe der prozentualen Erhöhung aus dem „s“ für die höheren Besoldungsgruppen ein „b“ wird und das „s“ somit pauschal ja nicht stimmt.

Sachsen ändern wir evt. noch in einen neuen gelben Eintrag "geringe Abweichungen" oder "einige Tabellenwerte besser, andere schlechter als Tarif"
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Malkav am 30.01.2024 12:16
Über die Festlegung der 4,76% durch die Tarifparteien läßt es sich treffend streiten. Es geht lediglich um eine wirkungs- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.

Der Wert wurde ja nur angegeben, damit klar ist um wie viel sich Zulagen etc. erhöhen. Hier hätte man ja sonst für jede der genannten Positionen einen eigenen Festbetrag definieren müssen.

Aus dem verlinkten Dokument ersehe ich nirgendwo, dass die Arbeitnehmerseite das in irgendeiner Weise als Grundlage für die Besoldungsanpassungsgesetze der Länder verstanden wissen wollte. Dass Finanzminister:innen Informationen liebend gerne absichtlich falsch verstehen, weiß das BVerfG ja auch nur zu gut.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 30.01.2024 12:31
Aus dem verlinkten Dokument ersehe ich nirgendwo, dass die Arbeitnehmerseite das in irgendeiner Weise als Grundlage für die Besoldungsanpassungsgesetze der Länder verstanden wissen wollte.

Natürlich steht das nicht im Einigungspapier zur Tarifrunde. Die Tarifparteien haben schließlich kein Verhandlungsmandat für Beamte, deren Besoldung durch Gesetz festgelegt wird.
Allerdings sind die Landesfürsten und ihre Finanzminister oft sehr schnell, "wirkungsgleiche Übertragung"
des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten anzukündigen. Und daran messen wir sie eben.
Btw: in dieser Besoldungsrunde tauchte häufig das Wort "systemgerecht" auf. Das läßt dann große Spielräume in jede Richtung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 30.01.2024 12:51
Stimmt, hier gibt die Sprache reichlich Spielraum. Die jeweiligen Entscheidungsträger der werden sicherlich eine ausgewogene Umsetzung anpeilen um möglichst allen Beteiligten (auch dem eigenen Haushalt) wenigstens annähernd gerecht zu werden.
Systemgerecht kann vor- und nachteilig sein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 30.01.2024 13:28
Zur Wahrung des Abstandsgebotes, kann nicht einfach 200€ für jeden kommen. Im Prinzip muss man ja auch anerkennen, dass obere Besoldungsgruppen nicht ganz ohne Grund da oben sind, da dann prozentual eine mickrige Erhöhung, und der in A456 hat in % überproportional profitiert. Das muss auch mal geschrieben werden! Nur immer die unteren Gruppen zu übervorteilen, im Verhältnis ist höchst ungerecht, klar ist die Ausgangslage eine andere, aber die ist halt auch durch den unterschiedlichen QE - Einstieg vorgegeben, bzw. früher die Laufbahnen eDmDgDhD.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bauernopfer am 30.01.2024 13:44
Aus dem verlinkten Dokument ersehe ich nirgendwo, dass die Arbeitnehmerseite das in irgendeiner Weise als Grundlage für die Besoldungsanpassungsgesetze der Länder verstanden wissen wollte.

Natürlich steht das nicht im Einigungspapier zur Tarifrunde. Die Tarifparteien haben schließlich kein Verhandlungsmandat für Beamte, deren Besoldung durch Gesetz festgelegt wird.
Allerdings sind die Landesfürsten und ihre Finanzminister oft sehr schnell, "wirkungsgleiche Übertragung"
des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten anzukündigen. Und daran messen wir sie eben.
Btw: in dieser Besoldungsrunde tauchte häufig das Wort "systemgerecht" auf. Das läßt dann große Spielräume in jede Richtung.
"Helli04" schrieb ja diesbezüglich auf Seite 7:
Konkret wird geprüft, ob aufgrund des Abstandsgebots bei der Besoldung der Sockelbetrag von 200 Euro als Sockelbetrag übertragen werden kann oder ob der Sockelbetrag prozentual umgerechnet werden muss und dann das Gesamtvolumen des Abschlusses Grundlage einer rein prozentualen Erhöhungen sein wird. Dadurch ergeben sich dann Unterschiede bei der Wirkung. Daher spricht das Ministerium von zeitgleicher und systemgerechter Übertragung."
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 30.01.2024 13:49
Ich stimme meinen beiden Vorschreibern zu. Natürlich mag das der ein oder andere doof finden und natürlich entstehen Unterschiede - aber um den (nicht aus heiterem Himmel auftauchenden) Grundsätzen gerecht zu werden ist die prozentuale Steigerung eine, wie ich finde, gelungene und richtige Umsetzung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 30.01.2024 15:45
Zur Wahrung des Abstandsgebotes, kann nicht einfach 200€ für jeden kommen. Im Prinzip muss man ja auch anerkennen, dass obere Besoldungsgruppen nicht ganz ohne Grund da oben sind, da dann prozentual eine mickrige Erhöhung, und der in A456 hat in % überproportional profitiert. Das muss auch mal geschrieben werden! Nur immer die unteren Gruppen zu übervorteilen, im Verhältnis ist höchst ungerecht, klar ist die Ausgangslage eine andere, aber die ist halt auch durch den unterschiedlichen QE - Einstieg vorgegeben, bzw. früher die Laufbahnen eDmDgDhD.
Das ganze Dilemma ist ja durch die Sockelbetrags-Tarifpolitik der letzten Jahre entstanden. Für Beamte kann das m.E. nur gelöst werden, wenn man den Sockelbetrag der niedrigsten Gruppe in Prozente umrechnet und die dann allen gibt. 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HMeder am 30.01.2024 15:54
Zur Wahrung des Abstandsgebotes, kann nicht einfach 200€ für jeden kommen. Im Prinzip muss man ja auch anerkennen, dass obere Besoldungsgruppen nicht ganz ohne Grund da oben sind, da dann prozentual eine mickrige Erhöhung, und der in A456 hat in % überproportional profitiert. Das muss auch mal geschrieben werden! Nur immer die unteren Gruppen zu übervorteilen, im Verhältnis ist höchst ungerecht, klar ist die Ausgangslage eine andere, aber die ist halt auch durch den unterschiedlichen QE - Einstieg vorgegeben, bzw. früher die Laufbahnen eDmDgDhD.
Das ganze Dilemma ist ja durch die Sockelbetrags-Tarifpolitik der letzten Jahre entstanden. Für Beamte kann das m.E. nur gelöst werden, wenn man den Sockelbetrag der niedrigsten Gruppe in Prozente umrechnet und die dann allen gibt. 

Versteht mich nicht falsch - eine Erhöhung von 8,x% würde ich gerne mitnehmen....nur befürchte ich, dass das völlig utopisch ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Karsten am 30.01.2024 16:34
Zur Wahrung des Abstandsgebotes, kann nicht einfach 200€ für jeden kommen. Im Prinzip muss man ja auch anerkennen, dass obere Besoldungsgruppen nicht ganz ohne Grund da oben sind, da dann prozentual eine mickrige Erhöhung, und der in A456 hat in % überproportional profitiert. Das muss auch mal geschrieben werden! Nur immer die unteren Gruppen zu übervorteilen, im Verhältnis ist höchst ungerecht, klar ist die Ausgangslage eine andere, aber die ist halt auch durch den unterschiedlichen QE - Einstieg vorgegeben, bzw. früher die Laufbahnen eDmDgDhD.
Das ganze Dilemma ist ja durch die Sockelbetrags-Tarifpolitik der letzten Jahre entstanden. Für Beamte kann das m.E. nur gelöst werden, wenn man den Sockelbetrag der niedrigsten Gruppe in Prozente umrechnet und die dann allen gibt.

Einfach die Besoldung A0 einführen mit monatlich 1 € Vergütungsanspruch. Sollte dann ein Sockelbetrag von 250 € kommen, gibt es für alle 250% mehr für alle.

Im Beamtenbereich darf es überhaupt keine Sockelbeträge geben. Die Besoldung hat an die Inflationsrate gekoppelt zu werden und fertig. Tarifsteigerungen bei den Angestellten sollte keine Grundalge für Beamte sein, sowohl in guten wie auch in schlechten Zeiten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 30.01.2024 19:21
Zur Wahrung des Abstandsgebotes, kann nicht einfach 200€ für jeden kommen. Im Prinzip muss man ja auch anerkennen, dass obere Besoldungsgruppen nicht ganz ohne Grund da oben sind, da dann prozentual eine mickrige Erhöhung, und der in A456 hat in % überproportional profitiert. Das muss auch mal geschrieben werden! Nur immer die unteren Gruppen zu übervorteilen, im Verhältnis ist höchst ungerecht, klar ist die Ausgangslage eine andere, aber die ist halt auch durch den unterschiedlichen QE - Einstieg vorgegeben, bzw. früher die Laufbahnen eDmDgDhD.
Das ganze Dilemma ist ja durch die Sockelbetrags-Tarifpolitik der letzten Jahre entstanden. Für Beamte kann das m.E. nur gelöst werden, wenn man den Sockelbetrag der niedrigsten Gruppe in Prozente umrechnet und die dann allen gibt.

Einfach die Besoldung A0 einführen mit monatlich 1 € Vergütungsanspruch. Sollte dann ein Sockelbetrag von 250 € kommen, gibt es für alle 250% mehr für alle.

Im Beamtenbereich darf es überhaupt keine Sockelbeträge geben. Die Besoldung hat an die Inflationsrate gekoppelt zu werden und fertig. Tarifsteigerungen bei den Angestellten sollte keine Grundalge für Beamte sein, sowohl in guten wie auch in schlechten Zeiten.
Ich würde als Grundlage die allgemeine Lohnentwicklung nehmen https://de.statista.com/statistik/daten/studie/75731/umfrage/entwicklung-der-bruttoloehne-in-deutschland/#:~:text=Im%20Jahr%202022%20stiegen%20die,rund%201%2C66%20Milliarden%20Euro. Da gab es in den letzten zehn Jahren Erhöhungen um 36,6%, im TVL um 23,67 %.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 31.01.2024 08:03
Aber auch das wird nicht kommen  ;).

Eines zum Thema Sockelbetrag und warum man auch umdenken könnte:
Unser Verwaltungsleiter mit guten Kontakten sowohl zu Verdi als auch zum hiesigen Ministerium hat im kleinen Kreis mal gesagt, dass man von Seite der Dienstherren, egal ob nun staatlich oder kommunal, davon ausgeht, dass im Vergleich zur Privatwirtschaft die 2. QE eher zu viel verdient, die 3. QE eher zu wenig und die 4. QE viel zu wenig. Das gleiche im Arbeitnehmerbereich, wo Verdi im öD natürlich im wesentlichen das eigene Klientel zufriedenstellen muss, das größtenteils im mittleren/unteren Bezahlbereich zu finden ist und daher diese Festbeträge gut ankommen.

Ursprünglich, als die Laufbahnebenen geschaffen wurden war ja der eD die "Gesellenlaufbahn", der mD die "Meisterlaufbahn", gD forderte den FH-Abschluss und der hD den Uni-Abschluss.

Wenn ich sehe, was ein A9 mD - und das werden die Leute hier bei uns teilweise mit Anfang, Mitte 30 netto verdient, ist das schon konkurrenzfähig. Natürlich nicht im Vergleich zu Überfliegern wie Audi oder andere IG-Metall angeschlossene Betriebe, zumal wenn man die Arbeitszeit im Blick hat. Aber im Vergleich zur Heizungsfirma X, dem Baubetrieb Y oder dem KFZ-Vertragshändler Z schon.

Wenn ich weiterhin sehe, dass es bei uns Leitungsfunktionen gibt, die über 200 Leute unter sich haben und dann diese Kollegen A16 erhalten, und das auch oft erst nach Jahren/Jahrzehnten, so ist hier in der Privatwirtschaft mit deutlich mehr zu rechnen.

Außer Betracht bleibt natürlich jetzt die Arbeitsplatzsicherheit, der Stress und Druck außerhalb des öD, der mal mehr und weniger ist und andere Faktoren.
Ich stelle nur auf die Bezahlung ab.

Und daher, und jetzt schließt sich der Kreis wieder, wäre für mich nachvollziehbar, wenn Bayern unabhängig von der Wahrung des Abstandsgebots zu dem Ergebnis kommt, die 200€ in einen Prozentsatz umzuwandeln. Auch wenn es Ihnen bei dem hohen Anteil von Beamten in der 3. sowie 4. QE teurer kommen wird, das sollte man auch nicht vergessen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.01.2024 08:38
Ich weiß nicht was man in BW gerechnet hat. Die 4,76% kommen aus der Durchschnittserhöhung der um 200 € angehobenen TVL-Entgelter. In Sachsen hat man genau diesen Wert angesetzt um möglichst verfassungskonform zu agieren. Wenn man in Bayern schlau ist, wird man das vermutlich ebenso tun.
Das mag für untere besoldungsgruppen blöd sein, ist aber meiner bescheidenen Meinung nach abschluss- und verfassungskonform. Da hätte man beim Abschluss dran denken müssen.

Ganz richtig ist der vorletzte Satz nicht, Angelsaxe: Denn die sich aus der Verletzung des Mindestabstandsgebots ergebende verfassungswidrige Unteralimentation wird weder durch eine Anhebung mittels eines Sockelbetrags von 200,- € noch durch eine einheitliche Anhebung der Grundgehaltssätze um 4,76 % geheilt. Insofern ist es verfassungsrechtlich unerheblich, ob nun ein einheitlicher Sockelbetrag von 200,- € oder eine einheitliche Besoldungserhöhung um jenen Prozentwert vom Gesetzgeber geplant wird: Das Ergebnis ist verfassungsrechtlich dasselbe, ein entsprechendes Gesetz kann nicht verabschiedet werden, da es dem Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet ist, wissentlich und willentlich verfassungswidrige Gesetze zu verabschieden.

So betrachtet bleibt das Faktum bestehen, dass es weiterhin vom Gesetzgeber geplant ist, mittels gezieltem verfassungswidrigen Handelns sehr hohe Personalkosten einzusparen - die geplante Einsparung wird sich dabei monetär durch die einheitliche Erhöhung der Grundgehälter um 4,76 % um einiges für den Gesetzgeber monetär positiver gestalten, da ihm am Ende ein größerer Betrag an verfassungswidrig eingesparten Personalmittel zur anderweitigen Verfügung stehen wird, als wenn er einen Sockelbetrag von 200,- einplante.

Politisch darf man höchstwahrscheinlich den Gewinn an monetären Mitteln mit dem prozentualen Verlust an demokratische Parteien wählenden Bürgerinnen und Bürgern verrechnen, ohne dass hierfür vom Gesetzgeber bereits eine entsprechende Berechnungsformel gefunden oder präsentiert worden ist, es also heute weiterhin unklar bleibt, ob der Gesetzgeber davon ausgeht, dass durch sein hier gezielt verfassungswidriges Handeln ein Sockelbetrag an Extremisten wählenden Bevölkerungsanteilen hervorgerufen wird oder ob es sich seiner Meinung nach hier um einen sich verändernden prozentualen Anteil handeln wird, der also durch sein besoldungsrechtlich gezielt verfassungswidriges Handeln weiterhin veränderbar ist, und zwar vermutlich dergestalten, dass die Attraktivität von hier gezielt verfassungswidrig handelnden demokratischen Parteien gegenüber dem diesbezüglich vorhandenen Original von Verfassungsfeinden nicht unendlich vergrößert werden dürfte. Denn wieso sollten Teile der Bevölkerung demokratische Parteien wählen, die im Besoldungsrecht wissentlich und willentlich sowie dauerhaft, also wiederholt zielgerichtet, verfassungswidrig handeln, wenn sie insgesamt mit einer verfassungsfeindlichen Partei ein Original zur Verfügung haben, das keinen Zweifel daran lässt, dass sie über das Besoldungsrecht hinaus eine größere Kompetenz darin aufzuweist, sich nicht an unser Grundgesetz gebunden zu sehen?

@ Helli04

Wenn man vonseiten des Lands am Ende zu dem von Dir genannten Ergebnis käme, würde das dennoch weitgehend nichts an dem weitgehend unattraktiven Charakter des Besoldungsniveaus im höheren Dienst ändern, denn dafür müsste ein deutlich höheres Besoldungsniveau gewährt werden, als sich das durch eine wie auch immer vollzogene Konsequenz aus der letzten Tarifeinigung darstellen ließe. Im Ergebnis bliebe das vorrangige Ziel auch hier bestehen: Es geht nicht darum, durch einen Tropfen auf dem heißen Stein den höheren Dienst attraktiver zu machen, sondern durch die extremere der beiden Alternativen noch größere Personalmittel gezielt verfassungswidrig einsparen zu wollen. Das ist die einzige Motivation des gezielt verfassungswidrigen Handelns - alles andere ist Beiwerk, das zugleich zur rhetorischen Verkleisterung der eigenen Ziele dient. Es wäre schön, wenn es anders wäre - aber leider ist das der Kern unseres Thema: Ein hinsichtlich der Alimentation seiner Bediensteten völlig Maß und Mitte verloren habender Besoldungsgesetzgeber absentiert sich weiterhin vom Boden des Grundgesetzes und fühlt sich dabei offensichtlich recht wohl, um sich so im Besoldungsrecht zum Bruder im Geiste ganz anderer Gesellen zu machen. Entsprechend lässt hier Georg Orwell weiterhin und zunehmend herzlich grüßen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 31.01.2024 08:52
@SvenTanortsch:
Kurze Frage, weil ich mir Sorgen mache: Geht es dir gut?

Eine halbe Seite Text nur um möglichst verklausuliert die steile These aufzustellen, dass der Staat dich Richtung Extremismus drängt. Aber gut, die Rechtfertigungen sein Kreuz weit rechts zu setzen sind mittlerweile ja so mannigfaltig wie fadenscheinig.

Oder bist du gar nur ein "besorgter Beamter"?  8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.01.2024 09:18
@SvenTanortsch:
Kurze Frage, weil ich mir Sorgen mache: Geht es dir gut?

Eine halbe Seite Text nur um möglichst verklausuliert die steile These aufzustellen, dass der Staat dich Richtung Extremismus drängt. Aber gut, die Rechtfertigungen sein Kreuz weit rechts zu setzen sind mittlerweile ja so mannigfaltig wie fadenscheinig.

Oder bist du gar nur ein besorgter Beamter?  8)

Mich kann man nicht Richtung Extremismus drängen, Zugroaster, nicht nur nicht als Beamter, der ich einen Eid auf unsere Verfassung geleistet habe, sondern auch nicht als Staatsbürger und Mensch, der froh ist, in unserer Gesellschaftsordnung leben zu dürfen und sich nicht irgendwelchen Extremisten unterordnen zu müssen.

Zugleich gehe ich weiterhin davon aus, dass es sich bei der AfD um eine in weiten Teilen offen rechtsxtreme Partei handelt, was sich aus der in weiten Teilen offen rechtsextremen Gesinnung maßgeblicher ihrer Funktionäre sowie aus den aus dieser Gesinnung abgeleiteten Zielen ergibt.

Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass auch der Besoldungsgesetzgeber unmittelbar an das Grundgesetz gebunden ist. Weiterhin gehe ich davon aus, dass er seit Jahr und Tag in allen Rechtskreisen mit seinen Entscheidungen nicht im Rahmen seiner von ihm nicht abzuschüttelnden Bindungen handelt. Zugleich gehe ich davon aus, dass er sich damit auf dem Feld des Besoldungsrecht nicht hinreichend unterscheidbar macht von jenen, die insgesamt nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Schließlich führen mich die letzten drei Sätze in Verbindung mit dem viertletzten zu dem Ergebnis, dass damit vonseiten der demokratischen Parteien sowohl unserem Rechtsstaat und Gemeinwesen ein schwerer Schaden zugefügt wird als auch Wählerinnen und Wähler darin bestärkt werden, sich von ihnen abzuwenden, was offensichtlich mit dazu führt, dass ihnen nicht geringe Teile dieser Wählerinnen und Wähler abhanden kommen und am Ende Alternativen wählen, die keine sind, sondern sich in ihrer Funktionärsgilde verfassungsrechtlich in ganz anderen Gefilden tummeln.

Entsprechend bin ich kein besorgter Beamter, da ich die innere Stärke unseres Rechtsstaats als Beamter hinlänglich kenne - sondern ein besorgter Mensch und Staatsbürger, als der ich mich hier und auch in anderen Kontexten äußere.

So sind meine Sichtweisen. Wie sind diesbezüglich eigentlich die Deinen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 31.01.2024 09:22
@SvenTanortsch:
Kurze Frage, weil ich mir Sorgen mache: Geht es dir gut?

Eine halbe Seite Text nur um möglichst verklausuliert die steile These aufzustellen, dass der Staat dich Richtung Extremismus drängt. Aber gut, die Rechtfertigungen sein Kreuz weit rechts zu setzen sind mittlerweile ja so mannigfaltig wie fadenscheinig.

Oder bist du gar nur ein "besorgter Beamter"?  8)

Mittlerweile wird man ins rechtsextreme Lager gestellt, wenn man den konzertierten Verfassungsbruch der Regierungsparteien kritisiert. Du verdrehst die Tatsachen total. Gerade Swen ist der, der sich wie kein Anderer hier, für den Einhalt der verfassungsgemäßen Rechtsordnung einsetzt.

Ich verstehe ein wenig deine Empörung, weil es einfach unvorstellbar ist, dass Regierungsparteien vorsätzlichen konzertierten Verfassungsbruch begehen, aber es ist leider so, wie auch die Aussagen und Feststellungen des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis zeigen, und was nach und nach von den Urteilen des BVerfG nachgewiesen wird. Man kann und will sich das einfach nicht vorstellen und will es nicht wahr haben.
Die Geschichte zeigt, dass Regierungen die an der Macht sind und unter Druck geraden, autokratischer werden und sich nicht mehr so an die Rechtsordnung gebunden sehen. Und unsere Regierungen sind unter Druck, fiskalisch und politisch.

Ich finde es daher richtig und wichtig, dass jeder vorsätzliche, konzertierte Verfassungsbruch als solcher benannt und geächtet werden sollte, egal von welcher Partei und Regierung er begangen wird.


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 31.01.2024 09:30
Ach ja, und noch etwas, was Prof. Dr. Dr. Battis in diesem Zusammenhang gesagt hat ist wichtig:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung."
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.01.2024 11:13
Du bringst es mit beiden Beiträgen auf den Punkt, lotsch!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Malkav am 31.01.2024 11:47
Man kann und will sich das einfach nicht vorstellen und will es nicht wahr haben.

Das ist das wirklich traurige, dass man den Glauben an das Handeln von Legislative und Exekutive auf dem Boden des Grundgesetzes gerade vorsätzlich abtrainiert bekommt. Es ist menschlich und psychologisch wohl sehr verständlich, dass ein Beamter es mit den Grundrechten nicht mehr ganz so eng sieht, wenn ggf. sein eigener Minister (als Landtagsabgeordneter) vorsätzlich die Verfassung bricht bzw. die grundrechtsgleichen rechte der Beamten verletzt.

Ich erinnere mich noch lebhaft daran, wie ich als kleiner Probezeitbeamter mal bei einer Gewerkschaftsveranstaltung saß und ein Vertreter des dbb polterte von wegen Verfassungsbruch durch die Regierung etc.

Ich hab den als Spinner abgetan, bis ich mich dann doch mal ein wenig ins Thema eingearbeitet hatte. Ich konnte mir bis dahin einfach nicht vorstellen, dass "die Politik" in allen Ländern und dem Bund konzertiert und vorsätzlich das Recht brechen würde. Das klingt für mich (selbst jetzt) immer sooo sehr nach Verschwörungstheorie ...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.01.2024 12:14
Und zugleich gehen verschiedene weitere Entwicklungen mit staatlicherseits vollzogenen Rechtsstaatsverletzungen gerne Hand in Hand, weshalb der Grundsatz gilt, wehret den Anfängen:

"'Wo der Rechtsstaat, unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen geschwächt werden, dort blüht die Korruption', erklärte Transparency-Chefin Alexandra Herzog" (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/korruption-index-transparency-international-kriminalitaet-100.html?utm_source=pocket-newtab-de-de)

Eine amtsangemessene Alimentation aller Richter, Staatsanwälte und Beamten soll staatlicherseits ja nicht als Selbstzweck gewährt werden, sondern die volle rechtsstaatliche Funktionsfähigkeit des staatlichen Gewaltmonopols mit garantieren. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht auch dem Besoldungsgesetzgeber unlängst ins Stambuch geschrieben:

"Die Entwicklung des Berufsbeamtentums ist historisch eng mit derjenigen des Rechtsstaats verknüpft: War der Beamte ursprünglich allein dem Regenten verpflichtet, wandelte er sich mit dem veränderten Staatsverständnis vom Fürsten- zum Staatsdiener. Seine Aufgabe war und ist es, Verfassung und Gesetz im Interesse des Bürgers auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten. Das Berufsbeamtentum als Institution gründet auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung. Es soll eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden [...] Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren [...]. Die Besoldung des Beamten stellt kein Entgelt für bestimmte konkrete Dienstleistungen dar, sondern ist eine 'Gegenleistung' des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann [...]. Deshalb ist die Folgerung unabweisbar, dass die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts als ein besonders wesentlicher hergebrachter Grundsatz anzusehen ist, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist" (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.html;jsessionid=6E90664072D29127C020FEB36B6FF3E1.internet961) -, Rn. 118 u. 123).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kornblum am 31.01.2024 14:29
Hier geht es um die Tarifverhandlungen für Bayern. Wenn man Beiträge löscht, dann bitte konsequent (liebe Mods)... Geht gegen den letzten Beitrag.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.01.2024 16:02
Ich denke, wir sind uns einig in der politischen Bewertung der AfD, Zugroaster, nämlich dass wir diese Partei für unwählbar und eine Gefahr für unseren liberalen Rechtsstaat halten. Denn eine Vielzahl derer Funktionäre müssen als offen rechtsextrem und eine nicht geringe Zahl derer als offene Neonazis betrachtet werden. Eine Partei, in der sich führende Funktionäre offensichtlich den Nürnberger Rassegesetzen deutlich näher als dem Grundgesetz fühlen und also entsprechend so handeln, nachdem sie von einer Mehrheit der Funktionäre auf einem Partitag in dieses Amt gewählt worden sind (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-ulbrich-ruecktritt-vize-parteischiedsgericht-100.html), oder deren Co-Vorsitzende die Befreiung Deutschlands vom Nationlsozialismus weiterhin als ihre Niederlage betrachtet (https://www.juedische-allgemeine.de/politik/befreiung-deutschlands-niederlage-deutschlands-kritik-an-weidels-aussage-zum-8-mai/) und das als einzigen Grund anführt, wieso sie nicht nach Russland gefahren ist, wo sie sich ansonsten aus nachvollziehbaren Gründen sehr gerne aufhält, zeigt sich in ihrem Kern wiederkehrend als offen verfassungsfeindlich - entsprechend halte ich genauo wie Du wenig davon, Wähler dieser Partei automatisch als "Protestwähler" und also automatisch als kurzzeitig Verirrte anzusehen. Jeder, der das wählt, weiß spätestens heute, was und wen er wählt. Ich verschließe mich zwar weiterhin keinem Gespräch mit AfD-Wählern - aber in Anbetracht einer in weiten Teilen faschistischen und in nicht geringen Teilen neonazistischen Führungsmannschaft dieser Partei fällt es mir zunehmend schwerer, Gründe von deren Wählern für ihre Wahl noch irgendwie nachvollziehen zu können. Wer offene Verfassungfeinde wählt, muss wissen, dass er offene Verfassungsfeinde unterstützt und sich also in seinem Wahlverhalten mindestens mittelbar ebenfalls verfassungsfeindlich verhält.

Allerdings stellt sich die Frage, wieso die Zahl derer, die diese Partei wählen, nicht kleiner, sondern zunehmend größer wird. Das dürfte unmittelbar weitgehend nichts mit der seit Jahr und Tag gezielt verfassungswidrigen Ausgestaltung des Besoldungsrechts als solchem zu tun haben; denn dazu ist das Thema für größte Teile der Bevölkerung (zu) unbekannt oder unwichtig.

Allerdings dürften nicht wenige derer, die sich als "Protestwähler" begreifen und dann die AfD wählen, das nicht aus einer verfassungsfeindlichen Gesinnung heraus tun (Umfragen kommen in den letzten vierzig Jahren recht regelmäßig zu einem hohen einstelligen Prozentwert von potenziellen Wählern mit einem geschlossen rechtsextremen Weltbild; die tatsächliche Zahl der AfD-Wähler reicht über diesen Teil ihrer Stammwählerschaft jedoch hinaus) - und davon gibt es genügend Menschen, die sich von den demokratischen Parteien abwenden, ohne dass sie Anhänger einer geschlossen rechtsextremen Ideologie sind. Sie wenden sich von den demokratischen Parteien ab, weil sie sich von ihnen nicht hinreichend vertreten fühlen und/oder deren Handeln als problematisch betrachten. Genau um diesen Menschen geht es m.E. aber und sollte es der Politik zentral gehen, wenn man unseren demokratischen Rechtsstaat in seinem Fundament erhalten will - denn das Fundament basiert auf Zustimmung und Teilhabe.

Genau diesen Menschen und Wählern leistet man nun in ihrem Wahlverhalten Vorschub, wenn man als Besoldungsgesetzgeber zunehmend extreme Mittel und Wege sucht, um sich hier wissentlich und willentlich vom Boden der Verfassung zu entfernen - wenn das Besoldungsrecht, was die öffentliche Wahrnehmung anbelangt weiterhin ein eher kleines ist, so zeigt sich in ihm aber ein verfassungsrechtliches Problem, das auch in anderen Feldern des Verfassungsrechts zu finden ist, man muss hier nur an die Entscheidung vom 15. November 2023 über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 erinnern und das also nicht klein ist, da unser demokratischer Rechtsstaat davon abhängt, dass sich alle an seine Regeln halten und die politisch Mächtigen insbesondere.

Dabei habe auch ich wiederkehrend umfassen nachgewiesen, dass die demokratischen Parteien seit spätestens Anfang 2021 wiederkehrend und konzertiert wissentlich und willentlich, also zielgerichtet im Besoldungsrecht verfassungswidrig handeln. Man kann das Besoldungsrecht von daher mit Fug und Recht, also sachlich berechtigt, als schwärende Wunde des Verfassungsrechts begreifen. Und hier nun setzt meine politische (und nicht juristische) Kritik an - ich bin als Mensch und Staatsbürger nicht bereit zu akzeptieren, dass demokratische Parteien gezielt und konzertiert in den Parlamenten verfassungswidrig handeln und damit unser Verfassungsrecht beschädigen, das darüber hinaus zurzeit von Verfassungsfeinden massiv angegriffen wird. Ich sehe jeden demokratischen Politiker, der so handelt, in Mitverantwortung für ein Erstarken der AfD - denn ich denke nicht, dass es ein falscher Zusammenhang ist (wie Du das meinst, wenn ich das, was Du schreibst, richtig verstehe), wenn ich davon ausgehe, dass sich demokratische Parteien nicht nur, aber gerade in Zeiten, in denen sich der demokratische Rechtsstaat unter Druck zeigt, besonders penibel an das Verfassungsrecht halten müssen, dass gerade in diesen Zeiten die Qualität der Gesetzgebung hochgehalten werden muss, nämlich um so den Unterschied zwischen einem un- und antidemokratischen Politikverständnis von offen verfassungsfeindlichen Parteien und dem von demokratischen Parteien zu zeigen. Das ist für mich ein zentrales Kriterium für die viel und gerne beschworene "Brandmauer". Wer eine "Brandmauer" gegenüber Verfassungsfeinden aufrechterhalten will und gleichfalls will, dass diese "Brandmauer" über die politische Klasse hinaus weiterhin auch in der Bevölkerung erhalten bleibt, der hat sich in seinem Handeln konsequent in das Verfassungsrecht einzufinden: Denn das ist die eigentliche "Brandmauer", weil sie (oder genauer: es) Demokratie von Antidemokratie scheidet.

Entsprechend gehe ich weiterhin davon aus, dass nicht Leute wie ich als Überbringer schlechter Nachrichten die sind, die die Veranwortung für ein Erstarken der AfD tragen, sondern dass eine nicht den Rechtsstaat achtende Politikgestaltung zu kritisieren ist, indem man sie sachlich als solche nachweist. Wer offen verfassungswidrig handelt, muss in einem Rechtsstaat entsprechend so benannt und behandelt werden. So zumindest ist meine Sichtweise. Die falschen Zusammenhänge, von denen Du abschließend sprichst, finden sich als schlechte Nachricht in den Besoldungsgesetzen der letzten Jahre - und nicht in dem Nachweis, dass diese Gesetze verfassungswidrig sind und dass das eine schlechte Nachricht ist.

@ Kornblum

Gerade weil es hier hier im Beamtenforum um die Besoldungsrunde in Bayern und damit um die weitere gesetzliche Regelung geht, sollten wir auch die Fragen, die um verfassungswidrige Gesetze kreisen, hier offen diskutieren können, denke ich. Es weiß jetzt ja jeder, den die Debatte nicht interessiert, dass die diesbezüglich Schreibenden für ihn nicht interessante Teilthemen des Gesamthemas betrachten, sodass sie einfach bspw. Zugroaster oder meine Beiträge nicht lesen, sondern über sie wegscrollen können. Das Thema ist leider vielschichtig, sodass es - denke ich - wiederkehrend komplexer Debatten bedarf wie nun auch diese.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 31.01.2024 16:39
Hier geht es um die Tarifverhandlungen für Bayern. Wenn man Beiträge löscht, dann bitte konsequent (liebe Mods)... Geht gegen den letzten Beitrag.

Das findet meine Zustimmung. Die Diskussion gleitet ganz schön vom Thema ab.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 31.01.2024 18:42
Nochmal zurück zum Thema:

Sollte das bayerische Finanzministerium tatsächlich den Sockelbetrag so umgerechnet haben auf 4,76%, dann wäre dies schon seltsam. Vor Vertretern des Bayrischen Beamtenbund hat man noch versprochen, dass der Sockelbetrag so bleibt und „gerade so“ noch verfassungskonform wäre. Herr Söder sagte noch, dass von der Bezügeerhöhung vor allem die niedrigeren Besoldungsgruppen (A5/A6…) profitieren würden. Dies wäre ja nicht mehr so ganz der Fall, wenn man den Sockelbetrag streicht.

Ich verstehe natürlich auch, die Beamten, die mit A13/A14+, von einen Sockelbetrag weniger profitieren würden und diese demnach gegen einen Sockelbetrag sind.

Bayern könnte ja auch einfach eine Zulage mit dem Unterschiedsbetrag zum Sockelbetrag zahlen. Damit wäre doch sicher das Abstandsgebot gewahrt 😅
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 31.01.2024 19:44
Am besten wäre man erhöht prozentual so, dass es mindestens 200 Euro entspricht. So zirka neun, sagen wir glatt zehn Prozent.  8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Beamter am 31.01.2024 23:53
Woher komme eure Vermutungen zur prozentualen Umrechnung des Sockels?

Mir ist weiterhin der Sockelbetrag in Bayern bekannt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Nao am 01.02.2024 08:32
Bei uns wurde eben ein PDF der Komba versendet mit folgenden Inhalt:

Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
der Bezüge 2024/2025 liegt vor


Im Rahmen der Ressortanhörung hat das Bayerische Finanzministerium am 30. Januar
2024 auch dem Bayerischen Beamtenbund (Verbandsinformation) einen
Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigen des
öffentlichen Dienstes der Länder nun zeitgleich und systemgerecht auf die
bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht vor
- Erhöhung der Besoldung ab 1. November 2024 um 200 Euro und eine
- lineare Anpassung der Besoldung ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent.
Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht.

Anwärterinnen und Anwärter erhalten anstelle der linearen Anhebung ab
1. November 2024 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge in Höhe von monatlich
100 Euro und ab 1. Februar 2025 eine weitere Erhöhung der Anwärtergrundbeträge
in Höhe von monatlich 50 Euro.

Darüber hinaus erhalten Beamte und Beamtinnen, Anwärter und Anwärterinnen
zusätzlich zur Erhöhung der Bezüge eine Sonderzahlung
(Inflationsausgleichszahlung) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.
Dies gilt auch für Versorgungsempfänger/-innen, die diese Sonderzahlung nach ihren
jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätzen des Witwen- und Waisengelds erhalten.

Für die Monate Oktober, November und Dezember des Jahres 2023 beträgt die
Inflationsausgleichszahlung einmalig für Beamtinnen und Beamte 1.800 Euro, für
Anwärterinnen und Anwärter 1.000 Euro. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt die
Einmalzahlung anteilig. Voraussetzung für aktive Beamte ist, dass am Stichtag
09.12.2023 ein Beamtenverhältnis bestanden hat und in der Zeit vom 01.08.2023 bis
zum 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Für den Zeitraum Januar 2024 bis Oktober 2024 erhalten Beamtinnen und Beamte
Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von je 120 Euro, Anwärterinnen und
Anwärter je 50 Euro. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Monat an mindestens
einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Bei der Gewährung anderer Besoldungsbestandteile bleiben die
Inflationsausgleichszahlungen unberücksichtigt, sie werden z. B. nicht in die
jährlichen Sonderzahlungen (sog. Weihnachtsgeld) oder bei der Berechnung des
Altersteilzeitzuschlags einbezogen.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in den Ressorts abgestimmt und geht dann nochmals
in die Verbändeanhörung, bevor das Gesetz vom Landtag beraten und beschlossen
werden kann.

31.01.2024
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 01.02.2024 09:20
Bei uns wurde eben ein PDF der Komba versendet mit folgenden Inhalt:

Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
der Bezüge 2024/2025 liegt vor


Im Rahmen der Ressortanhörung hat das Bayerische Finanzministerium am 30. Januar
2024 auch dem Bayerischen Beamtenbund (Verbandsinformation) einen
Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigen des
öffentlichen Dienstes der Länder nun zeitgleich und systemgerecht auf die
bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht vor
- Erhöhung der Besoldung ab 1. November 2024 um 200 Euro und eine
- lineare Anpassung der Besoldung ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent.
Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht.

Anwärterinnen und Anwärter erhalten anstelle der linearen Anhebung ab
1. November 2024 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge in Höhe von monatlich
100 Euro und ab 1. Februar 2025 eine weitere Erhöhung der Anwärtergrundbeträge
in Höhe von monatlich 50 Euro.

Darüber hinaus erhalten Beamte und Beamtinnen, Anwärter und Anwärterinnen
zusätzlich zur Erhöhung der Bezüge eine Sonderzahlung
(Inflationsausgleichszahlung) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.
Dies gilt auch für Versorgungsempfänger/-innen, die diese Sonderzahlung nach ihren
jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätzen des Witwen- und Waisengelds erhalten.

Für die Monate Oktober, November und Dezember des Jahres 2023 beträgt die
Inflationsausgleichszahlung einmalig für Beamtinnen und Beamte 1.800 Euro, für
Anwärterinnen und Anwärter 1.000 Euro. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt die
Einmalzahlung anteilig. Voraussetzung für aktive Beamte ist, dass am Stichtag
09.12.2023 ein Beamtenverhältnis bestanden hat und in der Zeit vom 01.08.2023 bis
zum 08.12.2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Für den Zeitraum Januar 2024 bis Oktober 2024 erhalten Beamtinnen und Beamte
Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von je 120 Euro, Anwärterinnen und
Anwärter je 50 Euro. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Monat an mindestens
einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat.

Bei der Gewährung anderer Besoldungsbestandteile bleiben die
Inflationsausgleichszahlungen unberücksichtigt, sie werden z. B. nicht in die
jährlichen Sonderzahlungen (sog. Weihnachtsgeld) oder bei der Berechnung des
Altersteilzeitzuschlags einbezogen.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in den Ressorts abgestimmt und geht dann nochmals
in die Verbändeanhörung, bevor das Gesetz vom Landtag beraten und beschlossen
werden kann.

31.01.2024

Da bin ich mal auf die Stellungnahme des bayer. Richtervereins gespannt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 01.02.2024 09:26
Hier geht es doch nur um die Umsetzung des Tarifergebnisses.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Dokumentenfahrer am 01.02.2024 09:37
Bei uns wurde eben ein PDF der Komba versendet mit folgenden Inhalt:

Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
der Bezüge 2024/2025 liegt vor





Habe die Info über einen anderen Kanal auch erhalte und kann dies bestätigen.

Anhörung der Verbände etc. erfolgt im Februar im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: algo86 am 01.02.2024 11:22
Dann wird das mit der Auszahlung vor den Aprilbezügen nichts.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 01.02.2024 11:36
Dann wird´s fast was mit der IAP, wie von manchen gefordert in einem Betrag  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 01.02.2024 11:37
Dann wird das mit der Auszahlung vor den Aprilbezügen nichts.
Bei diesem Tempo ist sogar die Auszahlung mit den Aprilbezügen ambitioniert. Man will in Bayern offenbar unbedingt die rote Laterne.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 01.02.2024 12:28
Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums liegt nun vor! Dem Einsender herzlichen Dank hierfür!

https://oeffentlicher-dienst.info/g/by-anpg-2024-2025

+200 Euro +5,5% wie erwartet. Allerdings entfällt offenbar eine Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen zum 01.11.2024. Damit wäre es nach unserer Einschätzung keine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.

Das Update der Bayern-Seite erfolgt in den nächsten Stunden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Beamtenehepaar am 01.02.2024 12:48
Der FamZ zum 01.11.2024 wird nicht angehoben. Das pauschal unterstellte Ehegatteneinkommen aber schon. Das ist echt ein Witz....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kornblum am 01.02.2024 13:49
Wenn man sich den G.-entwurf durchliest, kann man nur zustimmen. Besser hätte es keiner formulieren können. Danke an alle, die sich für die 200 EUR-Sockel bei der Übertragung stark gemacht haben.


Zitat
Vor dem Hintergrund der besonderen Aus-
nahmesituation einer andauernd historisch hohen Inflation ist die einmalige Übertra-
gung dieses Teils der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 allerdings dienstrechtspo-
litisch und aus sozialen Gründen geboten. Sie dient im Zusammenwirken mit den nach
diesem Gesetz ebenfalls für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe zu gewähren-
den Inflationsausgleichszahlungen insbesondere dazu, inflationsbedingte Kaufkraft-
verluste bei den besonders betroffenen Besoldungsempfängern und Besoldungsemp-
fängerinnen in unteren und mittleren Besoldungsgruppen hinreichend abzufedern.
Zwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße. Für Beamte und Beamtinnen in unteren und mittleren Besoldungsgruppen sind
die gerade in den letzten beiden Jahren signifikanten Preissteigerungen bei den Wohn-
kosten, den Gütern des täglichen Lebensbedarfs und der Energie besonders belas-
tend, denn in aller Regel musste hierfür auch vor den inflationsbedingten Preiserhö-
hungen bereits ein Großteil der monatlichen Bezüge aufgewendet werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 01.02.2024 14:07
Was für ein Gesülze. Amtsangemessen bedeutet eben auch, dass jemand in höheren Besoldungsgruppen einen anderen Warenkorb hat, als die niedrigeren Besoldungsgruppen.

Zitat
Zwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße.

Genau solche Argumentationen sind m.E. nicht sachlich begründet, damit würde jeder Schüler bei einer Erörterung durchfallen. Ökonomisch dürfte der Schaden bei den höheren Besoldungsgruppen sogar noch höher sein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 01.02.2024 14:24
Was für ein Gesülze. Amtsangemessen bedeutet eben auch, dass jemand in höheren Besoldungsgruppen einen anderen Warenkorb hat, als die niedrigeren Besoldungsgruppen.

Zitat
Zwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße.

Genau solche Argumentationen sind m.E. nicht sachlich begründet, damit würde jeder Schüler bei einer Erörterung durchfallen. Ökonomisch dürfte der Schaden bei den höheren Besoldungsgruppen sogar noch höher sein.

Ich hoffe mir ist die Ironie nicht einfach nur entgangen, aber ich frage trotzdem mal:

Findest du nicht, dass schwindende Kaufkraft für untere Besoldungsgruppen mehr Auswirkungen hat als für höhere?
Dass der Warenkorb je nach Gehaltsklasse angepasst werden soll ist zudem das lustigste was ich seit langem gelesen habe.

Ich hoffe du bist kein Deutschlehrer, der tatsächlich Erörterungen beurteilen darf  :-[

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 01.02.2024 14:32
Wenn man das liest... für die vergangenen zwei Jahre... Ja, schön! und das Jahr 2024 hinzugerechnet macht das: 3000/36= 83,33€! Für die vergangen Jahre natürlich zinslos.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 01.02.2024 14:45
Im bayerischen Gesetzentwurf wird argumentiert, dass das Abstandsgebot eingehalten wird, da der Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen in den letzten fünf Jahren um weniger als 10% abgeschmolzen wurde.

Die maximale Abschmelzung beträgt 7,69%.

(https://share-your-photo.com/img/849e190aa7.jpg)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 01.02.2024 16:00
Wenn man das liest... für die vergangenen zwei Jahre... Ja, schön! und das Jahr 2024 hinzugerechnet macht das: 3000/36= 83,33€! Für die vergangen Jahre natürlich zinslos.
Macht bei A 15 1,3% Steigerung bei 13% Inflation. Es war doch von Inflationsausgleich die Rede.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 01.02.2024 16:19
…..Allerdings entfällt offenbar eine Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen zum 01.11.2024. Damit wäre es nach unserer Einschätzung keine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.


Ja, das sieht tatsächlich so aus.

Würde mich nicht wundern, wenn das ein abgekartetes Spiel mit BBB und anderen Verbänden ist und diese dann die Erhöhung der Zulagen als „Verhandlungserfolg“ im „Beteiligungsverfahren“ verkaufen können.

War letztens auch so bei der Neufassung der Familienzuschläge.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 01.02.2024 16:34
Kinder, Kinder, kauft euch Kämme, es kommt eine lausige Zeit, sagte mein Opa immer. Spaß beiseite, natürlich war es 1923, während der Hyperinflation wesentlich schlimmer als heute, aber die Reflexe der Politiker scheinen gleich geblieben zu sein. Auch damals mussten die höheren Besoldungsgruppen wesentlich mehr "abgeben", als die niedrigeren. Hoffen wir, dass sich der Rest der Geschichte nicht auch wiederholt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 01.02.2024 20:17
Was für ein Gesülze. Amtsangemessen bedeutet eben auch, dass jemand in höheren Besoldungsgruppen einen anderen Warenkorb hat, als die niedrigeren Besoldungsgruppen.

Zitat
Zwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße.

Genau solche Argumentationen sind m.E. nicht sachlich begründet, damit würde jeder Schüler bei einer Erörterung durchfallen. Ökonomisch dürfte der Schaden bei den höheren Besoldungsgruppen sogar noch höher sein.

Ich hoffe mir ist die Ironie nicht einfach nur entgangen, aber ich frage trotzdem mal:

Findest du nicht, dass schwindende Kaufkraft für untere Besoldungsgruppen mehr Auswirkungen hat als für höhere?
Dass der Warenkorb je nach Gehaltsklasse angepasst werden soll ist zudem das lustigste was ich seit langem gelesen habe.

Ich hoffe du bist kein Deutschlehrer, der tatsächlich Erörterungen beurteilen darf  :-[

Es ist und bleibt richtig, dass der Sockelbetrag übernommen wird. Man braucht sich sonst echt nicht wundern, wenn der Personalmangel immer massiver wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 02.02.2024 06:42
Zitat
Es ist und bleibt richtig, dass der Sockelbetrag übernommen wird. Man braucht sich sonst echt nicht wundern, wenn der Personalmangel immer massiver wird.

Personalmangel gibt es aber auch in den höheren Besoldungsgruppen. Insbesondere Ingenieure, IT, Juristen, ...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Floki am 02.02.2024 07:58
Was für ein Gesülze. Amtsangemessen bedeutet eben auch, dass jemand in höheren Besoldungsgruppen einen anderen Warenkorb hat, als die niedrigeren Besoldungsgruppen.

Zitat
Zwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße.

Genau solche Argumentationen sind m.E. nicht sachlich begründet, damit würde jeder Schüler bei einer Erörterung durchfallen. Ökonomisch dürfte der Schaden bei den höheren Besoldungsgruppen sogar noch höher sein.

Ich hoffe mir ist die Ironie nicht einfach nur entgangen, aber ich frage trotzdem mal:

Findest du nicht, dass schwindende Kaufkraft für untere Besoldungsgruppen mehr Auswirkungen hat als für höhere?
Dass der Warenkorb je nach Gehaltsklasse angepasst werden soll ist zudem das lustigste was ich seit langem gelesen habe.

Ich hoffe du bist kein Deutschlehrer, der tatsächlich Erörterungen beurteilen darf  :-[

Es ist und bleibt richtig, dass der Sockelbetrag übernommen wird. Man braucht sich sonst echt nicht wundern, wenn der Personalmangel immer massiver wird.

Es war und ist nicht richtig, dass Sockelbeträge bei der Beamtenbesoldung übernommen wurden und werden. Tatsächlich wäre es richtig, stattdessen eine entsprechende prozentuale Erhöhung vorzunehmen. Sockelbeträge widersprechen der Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Ludwig2 am 02.02.2024 08:20
Es ist und bleibt der größte Fauxpas im aktuellen Gesetzesentwurf, dass die Erhöhung nicht auf die Zulagen, insbesondere Orts- und Familienzulagen übernommen werden, gleichzeitig aber das Angenommene Partnereinkommen steigt!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bastel am 02.02.2024 08:31
Ich hoffe ein Bayer klagt bald gegen das Partnereinkommen. Es ist einfach eine Sauerei.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Beamtenehepaar am 02.02.2024 08:38
Bin auch gespannt. Der Punkt mit dem unterstellten Partnereinkommen bedarf definitiv einer gerichtlichen Überprüfung.

Beleuchtet werden muss hier sicherlich auch, dass die Zuverdienstgrenzen beim BG ermöglichen zusätzlich mehr zu erhalten. Dann hat man schnell mehr als der Beamte...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: LehrerBW am 02.02.2024 08:51
Was hat es denn mit diesem Partnereinkommen aufsich?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Powernapster am 02.02.2024 09:10
Was hat es denn mit diesem Partnereinkommen aufsich?

Kurz gesprochen: Es wird fiktiv angenommen, dass Dein Partner ein Einkommen von 20.000 Euro mit einbringt und daher der Dienstherr entsprechend weniger zahlen muss um trotzdem angemessen zu alimentieren. So die Vorstellung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 02.02.2024 11:18
Was hat es denn mit diesem Partnereinkommen aufsich?

Weil er genau weiß, wie evident verfassungswidrig er besoldet, gibt der Freistaaat einfach den Märchenonkel und denkt sich schwuppdiwupp ein zusätzliches Einkommen aus.
Wer weiß, vielleicht denkt er sich auch bald aus, dass wir alle schon ein vermögen von Drölfzigfantastilliarden haben und daher keine Besoldung mehr brauchen.
Aber Wehe ich erfinde einfach irgendwelche Sachen gegenüber dem Finanzamt...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: django333 am 02.02.2024 11:26
Ich möchte einmal die tatsächlichen monetären Auswirkungen des Sockelbetrags von 200 € auf die Nettobezüge darlegen.

Verglichen habe ich die jeweilige Endstufe von A3, A8 und A13 auf Grundlage der Tabelle vom 01.01.2023-31.10.2024 und der Tabelle vom 01.11.2024 bis 31.01.2025:

Tabelle vom 01.01.2023-31.10.2024:
A3, Endstufe 9 bis 31.10.2024:       2.419,09 €
A8, Endstufe 10 bis 31.10.2024:      2.906,43 €
A13, Endstufe 11 bis 31.10.2024:       4.328,05 €

Tabelle vom 01.11.2024 bis 31.01.2025:

A3, Endstufe 9 ab 01.11.2024:      2.560,59 €
A8, Endstufe 10 ab 01.11.2024:      3.041,85 €
A13, Endstufe 11 ab 01.11.2024:      4.444,13 €

Erhöhung der Nettobezüge durch den Sockelbetrag von 200 € ab dem 01.11.2024:

A3, Endstufe 9:      141,50 €
A8, Endstufe 10:      135,42 €
A13, Endstufe 11:      116,08 €

Der Sockelbetrag in Verbindung mit der Steuerprogression, welche mittlerweile dazu führt, dass bereits bei weniger als dem 1,5fachen Durchschnittsverdienst der Spitzensteuersatz fällig wird (in den 60er Jahren war dies erst ab dem 15fachen Durchschnittsverdienst der Fall), bringt einem einfachen Beamten ohne großartige Ausbildung somit monatlich netto 25,42 € mehr als einem Beamten mit Fachstudium in der QE 3.

Natürlich ist da beim A13er für weitere künftige Sockelbeträge (Sozialismuskomponenten) noch immer viel Platz nach unten  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 02.02.2024 11:32
Dieser Sockelbetrag ist auch eine Inflationskompensation. Die unteren BesGr betrifft die stärker als jemanden mit A13. Dafür profitieren dann die höheren Besoldungsgruppen deutlich stärker von der linearen Erhöhung im Februar 2025.

Sicher wirds bei künftigen Besoldungserhöhungen wieder mehr Richtung linearer Erhöhung gehen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: MedOR am 02.02.2024 12:46
Sie müssen mir jetzt mal erklären, inwiefern die Inflation die unteren Besoldungsgruppen stärker trifft. Ich habe bei Edeka, Aldi, Rewe usw. noch keine Staffelung der Butterpreise für unterschiedliche Besoldungsgruppen entdeckt. Ich glaube die Kosten und inkl der Inflation sind für A3 wie A16 exakt gleich….
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 02.02.2024 13:03
Sie müssen mir jetzt mal erklären, inwiefern die Inflation die unteren Besoldungsgruppen stärker trifft. Ich habe bei Edeka, Aldi, Rewe usw. noch keine Staffelung der Butterpreise für unterschiedliche Besoldungsgruppen entdeckt. Ich glaube die Kosten und inkl der Inflation sind für A3 wie A16 exakt gleich….

Ich sehe das auch so.
Eins darf auch nicht vergessen werden: Mit zunehmendem Einkommen steigt (zurecht) auch das Ausgabeverhalten und das Konsumverhalten.

Wo also das niedrige Einkommen die Aldi-Butter kauft für 1,99 €, kauft der andere vielleicht die Marken Bio-Butter zu 2,99 €.
Der Urlaub kostet statt 2.000 € vielleicht 4.000 € und der Neuwagen kostet statt 35.000 € 70.000 €.
Diese Beispiele kann man beliebig fortführen.

Insofern kann und muss man beide Seiten betrachten, die der Sockel mit sich bringt.

Ich bin übrigens so besoldet, dass es fast keinen Unterschied macht, kann das Thema somit ziemlich objektiv betrachten  ;D.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Platon am 02.02.2024 13:04
Der Bayerische Richterbund sollte -wie seine Kollegen in Berlin zuvor- tatsächlich und endlich gegen den Ansatz des fiktiven Partnereinkommens klagen! Ich verstehe unseren Bayerischen Beamtenbund überhaupt nicht, dass er das Besoldungsgesetz gut heißt >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Powernapster am 02.02.2024 13:05
Sie müssen mir jetzt mal erklären, inwiefern die Inflation die unteren Besoldungsgruppen stärker trifft. Ich habe bei Edeka, Aldi, Rewe usw. noch keine Staffelung der Butterpreise für unterschiedliche Besoldungsgruppen entdeckt. Ich glaube die Kosten und inkl der Inflation sind für A3 wie A16 exakt gleich….

Es geht natürlich um die Auswirkungen der Teuerung speziell im Bereich der Lebensmittel und den relativen Anteil dieser Ausgaben am Gesamtbudget.
Sprich, wenn jemand 5.000 netto an Einkommen hat und bisher 1.000 für Lebensmittel ausgegeben hat und nun 1.300 für Lebensmittel ausgeben muss (ohne sich einschränken zu wollen), dann trifft es ihn relativ gesehen natürlich weniger hart, als jemand der von vorne herein nur 3k netto hat und nun statt 1k jetzt 1,3k für Lebensmittel ausgeben muss. Ist das so schwer zu verstehen? Die Inflations- respektive Teuerungsrate ist natürlich für alle dieselbe.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: squatty am 02.02.2024 13:18

Ich sehe das auch so.
Eins darf auch nicht vergessen werden: Mit zunehmendem Einkommen steigt (zurecht) auch das Ausgabeverhalten und das Konsumverhalten.

Wo also das niedrige Einkommen die Aldi-Butter kauft für 1,99 €, kauft der andere vielleicht die Marken Bio-Butter zu 2,99 €.
Der Urlaub kostet statt 2.000 € vielleicht 4.000 € und der Neuwagen kostet statt 35.000 € 70.000 €.
Diese Beispiele kann man beliebig fortführen.

Insofern kann und muss man beide Seiten betrachten, die der Sockel mit sich bringt.

Ich bin übrigens so besoldet, dass es fast keinen Unterschied macht, kann das Thema somit ziemlich objektiv betrachten  ;D.

Sich die Bio-Butter statt der normalen zu kaufen, oder den großen Neuwagen, oder den teureren Urlaub ist aber Luxus, während es bei vielen niedriger besoldeten zunächst einmal darum geht über den Monat zu kommen.

Insofern stellt sich die Frage ob es schlimmer ist auf etwas Luxus zu verzichten, oder am Ende des Monats ganz aufs Essen.....

Für mich ist der Sockel übrigens deutlich schlechter, als wenn es Prozente wären.... Trotzdem finde ich es nicht schlimm dann halt mal nicht die Bio-Butter zu kaufen, wenn Andere dafür am Monatsende nicht eine Woche ausschließlich Nudeln mit Tomatensoße essen müssen. Oder sich auch mal einen Urlaub im Jahr leisten können. Oder ein Auto......
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Cosmas am 02.02.2024 13:20
[...] kann das Thema somit ziemlich objektiv betrachten  ;D.
Und wo hast du die Thematik jetzt objektiv betrachtet?
Du nimmst Dinge an, die auch noch einen verdammt frechen Unterton haben und verkaufst das als "objektiv".

Es geht doch gerade darum, dass sich jemand die "Aldi-Butter" nicht mehr leisten kann (übertrieben gesagt), während jemand, der sich die "Marken Bio-Butter" leistet durchaus die Option hat sich auch günstigere Produkte zu holen, wenn es "knapp" wird. Was wäre denn die Alternative zur "Aldi-Butter"? Mülltonne? Verzichten?

Was du ansprichst sind "Luxusprobleme" und ist eine ganz andere Thmatik. "Objektiv betrachtet"... Tzz...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 02.02.2024 13:49
Sie müssen mir jetzt mal erklären, inwiefern die Inflation die unteren Besoldungsgruppen stärker trifft. Ich habe bei Edeka, Aldi, Rewe usw. noch keine Staffelung der Butterpreise für unterschiedliche Besoldungsgruppen entdeckt. Ich glaube die Kosten und inkl der Inflation sind für A3 wie A16 exakt gleich….

Es geht natürlich um die Auswirkungen der Teuerung speziell im Bereich der Lebensmittel und den relativen Anteil dieser Ausgaben am Gesamtbudget.
Sprich, wenn jemand 5.000 netto an Einkommen hat und bisher 1.000 für Lebensmittel ausgegeben hat und nun 1.300 für Lebensmittel ausgeben muss (ohne sich einschränken zu wollen), dann trifft es ihn relativ gesehen natürlich weniger hart, als jemand der von vorne herein nur 3k netto hat und nun statt 1k jetzt 1,3k für Lebensmittel ausgeben muss. Ist das so schwer zu verstehen? Die Inflations- respektive Teuerungsrate ist natürlich für alle dieselbe.

Genau so meinte ich das. Jemand mit A5/A6 der vielleicht noch ein Kind hat, bleibt wegen der Inflation weniger übrig (nach Abzug von Kosten wie Lebensmittel und Co.) wie jemanden der mit A14 oder so besoldet wird. Und die trifft die Inflation härter (weil eben weniger am Ende vom Monat übrig bleibt) als jemand mit einer höheren Besoldung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Goldene Vier am 02.02.2024 14:04
Die inzwischen zurückgehende Inflation wird bzw.  soll durch die entsprechenden Zahlungen bis Oktober 2024 ausgeglichen, ab 11.2024 ist aber Gehaltsanpassung vorgesehen, die sich an den vom BVerfG aufgestellten Parametern messen lassen muss…. Da ist die Inflationsrate nur ein Teil der Betrachtung…..die Einhaltung des Abstandsgebotes ein weitere Teil….
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 02.02.2024 14:12
Die inzwischen zurückgehende Inflation wird bzw.  soll durch die entsprechenden Zahlungen bis Oktober 2024 ausgeglichen, ab 11.2024 ist aber Gehaltsanpassung vorgesehen, die sich an den vom BVerfG aufgestellten Parametern messen lassen muss…. Da ist die Inflationsrate nur ein Teil der Betrachtung…..die Einhaltung des Abstandsgebotes ein weitere Teil….

Die Bayerische Staatsregierung hat das auch berücksichtigt und festgestellt, dass das Abstandsgebot eingehalten wird. Dies liegt daran, da die Abstände in den letzten fünf Jahren kumuliert nur um 7,69% abgeschmolzen wurden. Dort wird dargelegt, dass die Abstände nur um maximal 10% in fünf Jahren verringert sein dürfen. Die entsprechende Tabelle habe ich bereits hier zwei Seiten zurück beigefügt.
(https://share-your-photo.com/img/026b4ca104.jpg)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 02.02.2024 14:12
[...] kann das Thema somit ziemlich objektiv betrachten  ;D.
Und wo hast du die Thematik jetzt objektiv betrachtet?
Du nimmst Dinge an, die auch noch einen verdammt frechen Unterton haben und verkaufst das als "objektiv".

Es geht doch gerade darum, dass sich jemand die "Aldi-Butter" nicht mehr leisten kann (übertrieben gesagt), während jemand, der sich die "Marken Bio-Butter" leistet durchaus die Option hat sich auch günstigere Produkte zu holen, wenn es "knapp" wird. Was wäre denn die Alternative zur "Aldi-Butter"? Mülltonne? Verzichten?

Was du ansprichst sind "Luxusprobleme" und ist eine ganz andere Thmatik. "Objektiv betrachtet"... Tzz...

Eigentlich unfassbar, dass man sowas noch erklären muss. Da fehlt teilweise einfach der Blick für die Lebensrealitäten. Bzw der Wille diese auch wirklich anzunehmen, wenn sie nicht der eigenen Situation entsprechen. Oder hier sind einfach nur Trolle im Einsatz, die uns auseinanderdividieren sollen.

Und das sage ich als jemand, der kein Problem damit hat über die Runden zu kommen, sondern sich zur Thematik eigentlich genüsslich zurücklehnen könnte.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Goldene Vier am 02.02.2024 14:33
Die inzwischen zurückgehende Inflation wird bzw.  soll durch die entsprechenden Zahlungen bis Oktober 2024 ausgeglichen, ab 11.2024 ist aber Gehaltsanpassung vorgesehen, die sich an den vom BVerfG aufgestellten Parametern messen lassen muss…. Da ist die Inflationsrate nur ein Teil der Betrachtung…..die Einhaltung des Abstandsgebotes ein weitere Teil….

Die Bayerische Staatsregierung hat das auch berücksichtigt und festgestellt, dass das Abstandsgebot eingehalten wird. Dies liegt daran, da die Abstände in den letzten fünf Jahren kumuliert nur um 7,69% abgeschmolzen wurden. Dort wird dargelegt, dass die Abstände nur um maximal 10% in fünf Jahren verringert sein dürfen. Die entsprechende Tabelle habe ich bereits hier zwei Seiten zurück beigefügt.
(https://share-your-photo.com/img/026b4ca104.jpg)

Es ging um die Aussage, dass der Sockelbetrag eine Inflationskompensation ist…. Das ist nur bedingt zielführend… Zum Abstandsgebot an sich und den ständigen Verstößen gegen Verfassungsrecht und die Untätigkeit des BVerfG erspare ich mir entsprechende Ausführungen…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BeamteMeUpScotty am 02.02.2024 18:43
Eigentlich unfassbar, dass man sowas noch erklären muss. Da fehlt teilweise einfach der Blick für die Lebensrealitäten. Bzw der Wille diese auch wirklich anzunehmen, wenn sie nicht der eigenen Situation entsprechen. Oder hier sind einfach nur Trolle im Einsatz, die uns auseinanderdividieren sollen.

Ich habe den Eindruck, hier reden zwei Gruppen massiv aneinander vorbei.

Gruppe A sieht die "Bezügeanpassung" als reine/hauptsächliche Inflationskompensation.

Gruppe B geht es nach meinem Verständnis mehr darum, dass durch die Sockelbeträge, die Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsstufen immer weiter abschmelzen und sehen dadurch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt.

Das eine hat mMn. nichts mit dem anderen zu tun. Bitte, schlagt euch nicht die Köpfe hierüber ein, dass ist doch genau das was die Arbeitgeber wollen. Herrscht Zwietracht in der arbeitenden Bevölkerung kann man sich "oben" noch viel mehr rausnehmen, als man es eh schon kann. Nur gemeinsam können wir stark sein!

Sieht man sich den bay. Gesetzesentwurf so an, ist man direkt versucht zu sagen, dass man euch Bayern schön "angeschmiert" hat. Wo die Zulagenerhöhung bei einer zeit- und wirkungsgleichen Anpassung abgeblieben ist, wissen die Götter...  :o
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Dokumentenfahrer am 03.02.2024 13:19
Eigentlich unfassbar, dass man sowas noch erklären muss. Da fehlt teilweise einfach der Blick für die Lebensrealitäten. Bzw der Wille diese auch wirklich anzunehmen, wenn sie nicht der eigenen Situation entsprechen. Oder hier sind einfach nur Trolle im Einsatz, die uns auseinanderdividieren sollen.

Ich habe den Eindruck, hier reden zwei Gruppen massiv aneinander vorbei.

Gruppe A sieht die "Bezügeanpassung" als reine/hauptsächliche Inflationskompensation.

Gruppe B geht es nach meinem Verständnis mehr darum, dass durch die Sockelbeträge, die Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsstufen immer weiter abschmelzen und sehen dadurch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt.

Das eine hat mMn. nichts mit dem anderen zu tun. Bitte, schlagt euch nicht die Köpfe hierüber ein, dass ist doch genau das was die Arbeitgeber wollen. Herrscht Zwietracht in der arbeitenden Bevölkerung kann man sich "oben" noch viel mehr rausnehmen, als man es eh schon kann. Nur gemeinsam können wir stark sein!

Sieht man sich den bay. Gesetzesentwurf so an, ist man direkt versucht zu sagen, dass man euch Bayern schön "angeschmiert" hat. Wo die Zulagenerhöhung bei einer zeit- und wirkungsgleichen Anpassung abgeblieben ist, wissen die Götter...  :o

Ich stimme dir dabei grundsätzlich zu, allerdings stößt mir sehr auf, wenn von "Inflationskomponenten" geschrieben wird, da dies im Bezug auf das Gesamtbesoldungsgefüge schlichtweg zu kurz gedacht und nicht korrekt ist.
Doch dies ist Thema der amtsangemessenen Alimentation und dazu gibt es andere Threads und in diesem Jahr hoffentlich entsprechende Urteile des BVerG.

Für mich persönlich ist bezogen auf den Gesetzentwurf der zentrale Kritikpunkt die nicht erfolgte Erhöhung der allg. Zuschläge zum 01.11. eine Frechheit.
Da werden einfach 4,76% nicht erhöht und dies ist auch kaum oder gar nicht begründet.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 03.02.2024 23:38
Zitat

Ich habe den Eindruck, hier reden zwei Gruppen massiv aneinander vorbei.

Gruppe A sieht die "Bezügeanpassung" als reine/hauptsächliche Inflationskompensation.

Gruppe B geht es nach meinem Verständnis mehr darum, dass durch die Sockelbeträge, die Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsstufen immer weiter abschmelzen und sehen dadurch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt.

Das eine hat mMn. nichts mit dem anderen zu tun. Bitte, schlagt euch nicht die Köpfe hierüber ein, dass ist doch genau das was die Arbeitgeber wollen. Herrscht Zwietracht in der arbeitenden Bevölkerung kann man sich "oben" noch viel mehr rausnehmen, als man es eh schon kann. Nur gemeinsam können wir stark sein!

Sieht man sich den bay. Gesetzesentwurf so an, ist man direkt versucht zu sagen, dass man euch Bayern schön "angeschmiert" hat. Wo die Zulagenerhöhung bei einer zeit- und wirkungsgleichen Anpassung abgeblieben ist, wissen die Götter...  :o

Welche Kompensation der Inflation? Was da in den Tarifverhandlungen "erreicht" wurde, kompensiert nicht mal die Inflation während der Laufzeit des letzten Tarifvertrags. Und die Inflationsausgleichsprämie ist ein Witz. Die wurde ja schon im 3. Entlastungspaket beschlossen. Die wird jetzt als großer Verhandlungserfolg verkauft. Aber schlimmer ist, dass sie die dauerhaft erhöhte Verbraucherpreise mitnichten ausgleicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BerndStromberg am 04.02.2024 09:23
Ein weiteres ganz aktuelles Beispiel dafür, dass die Besoldungsgesetzgeber weiter munter Alimentation nach Kassenlage betreiben. Ohne einen lauten, über Fachkreise und -foren hinaus vernehmbaren Paukenschlag aus Karlsruhe wird es nicht gehen. Erst, wenn in Tagesthemen und heute-Journal darüber berichtet wird, dass die Gesetzgeber laut BVerfG nachhaltig Verfassungsrecht brechen, entwickelt sich so etwas wie politischer Druck. Schlimm genug, dass wir schon so seit sind. Die Gefahr für unseren Rechtsstaat geht längst nicht nur von populistischen Protestparteien aus, sondern von den Bällen, die man diesen immer öfter auf den Elfmeterpunkt legt…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 05.02.2024 11:46
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Nao am 05.02.2024 12:42
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?

nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 05.02.2024 14:07
Dachte das s steht für später
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 05.02.2024 14:37
Später ist es sowieso aber auch schlechter....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 05.02.2024 15:25
 ;)
Was mich wirklich ein wenig stört, die Dauer der Umsetzung, also die völlige Zinsfreiheit. Wenn ich meinen VWL seit Dez. bis jetzt sehe... Aber gut wieder anderes Thema.
Der Verlust im Bereich der Zulagen ist auch keine schöne Sache.
Ganz toll war auch zu lesen auf der Beamtenbundseite Bund: Das das Streikverbot richtig ist und der Beamte ja klagen kann. Ja, schöne Sache. Auch diese möglichen Rückzahlungen erfolgen ohne Verzinsung. Das macht schon etwas traurig. Darum Hut ab vor Hr. Weselsky. Die Bahn kommt! - Zu Verhandlungen über 35 Std. ! So wird es gemacht, aber was bei den letzten Länderverhandlungen diktiert wurde und als tolles Ergebnis gefeiert wurde... puh... da hätte sich Hr. Weselsky kein müdes Lächeln entlocken lassen. So... bringt zwar nix, aber manchmal muss die Enttäuschung raus. Zum Glück passt die eigene Stelle.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HMeder am 05.02.2024 15:28
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?

nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter

Jetzt muss ich mal wieder für mein eigenes Verständnis nachfragen: was genau ist an der Umsetzung des Sockelbetrags von 200.- Euro schlechter als bei den Angestellten? Meines Wissens gibt es doch im TVL gar keinen Familienzuschlag o.ä. Die Angestellten erhalten zum 01.11.2024 pauschal 200 Euro zusätzlich - genau wie die Beamten. Oder wo ist mein Denkfehler?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 05.02.2024 16:30
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?

nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter

Jetzt muss ich mal wieder für mein eigenes Verständnis nachfragen: was genau ist an der Umsetzung des Sockelbetrags von 200.- Euro schlechter als bei den Angestellten? Meines Wissens gibt es doch im TVL gar keinen Familienzuschlag o.ä. Die Angestellten erhalten zum 01.11.2024 pauschal 200 Euro zusätzlich - genau wie die Beamten. Oder wo ist mein Denkfehler?

Im TV-L ist geregelt, dass der Sockelbetrag bei Zulagen auf 4,76% zum 01.11.2024 umgerechnet wird. Da der derzeitige Gesetzentwurf diese Erhöhung der Struktur-,  Amtszulagen und OFZ vollkommen weglässt, ist dies eine Schlechterstellung. Die richtige Erhöhung der Zulagen wäre erst zum 01.02.2025 um 5,5%.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: HMeder am 05.02.2024 17:05
Ist das eigentlich wirkungsgleich wenn im TV-L im November die weiteren Entgeltanteile wie Familienzuschlag etc. steigen, bei den Beamten das aber nicht geplant ist im Gesetz?

nein, daher steht in der Übersicht bei Bayern nun auch ein s für schlechter

Jetzt muss ich mal wieder für mein eigenes Verständnis nachfragen: was genau ist an der Umsetzung des Sockelbetrags von 200.- Euro schlechter als bei den Angestellten? Meines Wissens gibt es doch im TVL gar keinen Familienzuschlag o.ä. Die Angestellten erhalten zum 01.11.2024 pauschal 200 Euro zusätzlich - genau wie die Beamten. Oder wo ist mein Denkfehler?

Im TV-L ist geregelt, dass der Sockelbetrag bei Zulagen auf 4,76% zum 01.11.2024 umgerechnet wird. Da der derzeitige Gesetzentwurf diese Erhöhung der Struktur-,  Amtszulagen und OFZ vollkommen weglässt, ist dies eine Schlechterstellung. Die richtige Erhöhung der Zulagen wäre erst zum 01.02.2025 um 5,5%.

OK, danke.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: squatty am 06.02.2024 08:15
Ich habe meiner Gewerkschaft mal eine Mail geschickt, was da los ist. In der Antwort heißt es, dass der BBB das Fehlen der Zulagenerhöhung bereits beim BayStMFH moniert hat.

Mal schauen.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 06.02.2024 10:38
Der BBB ist da leider ein Meister der Nichtkommunikation. Einer der Gründe warum ich da nicht dabei bin. Ich erkenne keinen Mehrwert wenn ich solche Infos aus dem Internet selber suchen muss.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 06.02.2024 11:00
Der BBB ist da leider ein Meister der Nichtkommunikation. Einer der Gründe warum ich da nicht dabei bin. Ich erkenne keinen Mehrwert wenn ich solche Infos aus dem Internet selber suchen muss.

Nicht nur das. Die kritisieren zwar viel, aber letztlich wird alles so hingenommen- meiner Auffassung nach.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: oscar0307 am 06.02.2024 14:19
Leider auch mein Eindruck. Wenn ich dann noch die rotzfrechen Antworten des bfg-Vorsitzenden Wipijewski auf Kritik am Abschluss lese, frage ich mich für was es die Gewerkschaften eigentlich gibt. Außer auf Bildern Händeschütteln kommt nicht viel rum.

Ich hoffe, dass sich jemand findet, der gegen die Besoldung klagt, insbesondere gegen das fiktive Einkommen des Ehepartners. Das ist eine Frechheit. Die 15 % Abstand zum Bürgergeld sind auch nur mit diesem fiktiven Einkommen möglich. Wir sind (leider) nicht betroffen, sonst hätte ich den Widerspruch schon formuliert.

Eigentlich sollte die Besoldung - ähnlich wie Renten, Bürgergeld und Mindestlohn - an die Inflation gekoppelt sein und damit jährlich steigen. Einmal 10 % bei allen drauf und in den Folgejahren an die Inflation koppeln. Dann würde man sich das ganze Theater sparen. Ist das Weihnachtsgeld eigentlich auch immer noch auf Stand 2019?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 06.02.2024 15:21
Leider auch mein Eindruck. Wenn ich dann noch die rotzfrechen Antworten des bfg-Vorsitzenden Wipijewski auf Kritik am Abschluss lese, frage ich mich für was es die Gewerkschaften eigentlich gibt. Außer auf Bildern Händeschütteln kommt nicht viel rum.

Ich hoffe, dass sich jemand findet, der gegen die Besoldung klagt, insbesondere gegen das fiktive Einkommen des Ehepartners. Das ist eine Frechheit. Die 15 % Abstand zum Bürgergeld sind auch nur mit diesem fiktiven Einkommen möglich. Wir sind (leider) nicht betroffen, sonst hätte ich den Widerspruch schon formuliert.

Eigentlich sollte die Besoldung - ähnlich wie Renten, Bürgergeld und Mindestlohn - an die Inflation gekoppelt sein und damit jährlich steigen. Einmal 10 % bei allen drauf und in den Folgejahren an die Inflation koppeln. Dann würde man sich das ganze Theater sparen. Ist das Weihnachtsgeld eigentlich auch immer noch auf Stand 2019?
Besser wäre eine Koppelung an die allgemeine Lohnentwicklung, da hinkt der öD in den letzten zehn Jahren um über 10% hinterher.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Hansi123 am 06.02.2024 15:26
Kennt sich jemand mit dem KWBG aus und weiß (oder kann gute Vermutungen anstellen) wie da der Inflationsausgleich angewendet wird?
Vielen Dank vorab!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 06.02.2024 15:39
Das BayBesG gilt auch für KWB.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 06.02.2024 15:41
Würde man die Besoldungserhöhungen an etwas koppeln, wären leider hunderte Gewerkschafter dazu verdammt, wieder in ihre normalen Tätigkeit zurückzugehen. Man würde sich quasi selbst zum wieder arbeiten zwingen. Das wird von unserer Seite aus also ganz sicher nicht passieren - und auf Arbeitgeberseite gibt es da bestimmt auch ein paar, die sich um ihre Pöstchen sorgen würden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: oscar0307 am 06.02.2024 15:56
Würde man die Besoldungserhöhungen an etwas koppeln, wären leider hunderte Gewerkschafter dazu verdammt, wieder in ihre normalen Tätigkeit zurückzugehen. Man würde sich quasi selbst zum wieder arbeiten zwingen. Das wird von unserer Seite aus also ganz sicher nicht passieren - und auf Arbeitgeberseite gibt es da bestimmt auch ein paar, die sich um ihre Pöstchen sorgen würden.

Wenn das so ist, dann merkt man, dass der Vorschlag gar nicht so blöd ist. Die Verhandlungen waren ja wohl die reinste Farce. Dieses sich regelmäßig wiederholende Schauspiel könnte man sich so ja wirklich sparen.
Das ganze wird aber auch nicht kommen, weil es einfach zu teuer ist.

[/quote]
Besser wäre eine Koppelung an die allgemeine Lohnentwicklung, da hinkt der öD in den letzten zehn Jahren um über 10% hinterher.
[/quote]
Laut Gesetzesentwurf ja nicht...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Big T am 06.02.2024 16:21

Ich hoffe, dass sich jemand findet, der gegen die Besoldung klagt, insbesondere gegen das fiktive Einkommen des Ehepartners. Das ist eine Frechheit. Die 15 % Abstand zum Bürgergeld sind auch nur mit diesem fiktiven Einkommen möglich. Wir sind (leider) nicht betroffen, sonst hätte ich den Widerspruch schon formuliert.


Warum bist Du nicht betroffen?
Ist es nicht so, dass das Einkommen des Ehepartners in Bezug auf die Mindestalimentation der untersten Besoldungsgruppe fingiert wird und dies somit auch auf ALLE Besoldungsgruppen darüber Auswirkung hat?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: squatty am 06.02.2024 16:47
Leider auch mein Eindruck. Wenn ich dann noch die rotzfrechen Antworten des bfg-Vorsitzenden Wipijewski auf Kritik am Abschluss lese, frage ich mich für was es die Gewerkschaften eigentlich gibt. Außer auf Bildern Händeschütteln kommt nicht viel rum.

Ich hoffe, dass sich jemand findet, der gegen die Besoldung klagt, insbesondere gegen das fiktive Einkommen des Ehepartners. Das ist eine Frechheit. Die 15 % Abstand zum Bürgergeld sind auch nur mit diesem fiktiven Einkommen möglich. Wir sind (leider) nicht betroffen, sonst hätte ich den Widerspruch schon formuliert.

Eigentlich sollte die Besoldung - ähnlich wie Renten, Bürgergeld und Mindestlohn - an die Inflation gekoppelt sein und damit jährlich steigen. Einmal 10 % bei allen drauf und in den Folgejahren an die Inflation koppeln. Dann würde man sich das ganze Theater sparen. Ist das Weihnachtsgeld eigentlich auch immer noch auf Stand 2019?
Besser wäre eine Koppelung an die allgemeine Lohnentwicklung, da hinkt der öD in den letzten zehn Jahren um über 10% hinterher.

Das macht man ja bei den Abgeordneten in Bayern. Die entsprechende Formel kann im Abgeordnetengesetz nachgelesen werden.

Zitat
Art. 5
Entschädigung
.....
(3) 1Die Entschädigungen nach den Abs. 1 und 2 werden zum 1. Juli 2019, 1. Juli 2020, 1. Juli 2021, 1. Juli 2022 und zum 1. Juli 2023 an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom 3. Quartal des abgelaufenen Jahres gegenüber dem 3. Quartal des vorangegangenen Jahres eingetreten ist. 2Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern. 3Die prozentuale Veränderung des Index teilt das Landesamt für Statistik bis 1. März eines Jahres dem Präsidenten mit. 4Dieser veröffentlicht den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt.
....

Als ich noch jung und optimistisch war habe ich im Überschwang einer genialen Idee per Petition vorgeschlagen (die Gewerkschaft wollte die Idee nicht aufgreifen), diese Formel einfach auch in das BayBG zu schreiben und sich den ganzen Zirkus zu sparen..... Wurde abgelehnt, weil die Politik ja mehr wie fürsorglich genug mit der Besoldung umgeht und daher unnötig.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 06.02.2024 17:35
Habe heute die Stellungnahme des BBB an das StFH erhalten. Ein paar Antworten hat weiter vorne bereits jemand geschrieben, dass die fehlende Erhöhung der Zulagen bemängelt werden wird und dies dann als der große Wurf gefeiert wird... ;D

Zitat:
für die Übersendung des oben genannten Entwurfs und der Möglichkeit der Stellungnahme danken wir
Ihnen.

Der Bayerische Beamtenbund begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Entscheidung der
Bayerischen Staatsregierung, das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 
9. Dezember 2023 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und
Beamten zu übertragen, umsetzt. Besonders erfreulich ist dabei, dass die Übertragung auch für die
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt und die Gewährung der
Inflationsausgleichsprämie miteinschließt. Um eine systemgerechte Übertragung sicherzustellen,
halten wir diesen Schritt für unverzichtbar.

Anmerken möchten wir allerdings den Umstand, dass mit der Erhöhung der Bezüge zum 1. November
2024 um einen Sockel von 200 Euro, keine entsprechende Erhöhung der Zulagen erfolgt. Das
Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 sieht eine andere Vereinbarung vor.

Der Tarifvertrag enthält unter Punkt I.4 ausdrücklich die Regelung, dass Entgeltbestandteile (wie
Lohnzuschläge, Besitzstandszulagen, Zulagenbeträge und Bereitschaftsdienstentgelte) zum 
1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht werden. Die Erhöhung der Zulagen geht damit parallel zur
Erhöhung der Entgelte vonstatten, wobei der Prozentsatz in Höhe von 4,76 dem umgerechneten
Sockel für den Tarifbereich entspricht. 

Eine vergleichbare Regelung mit entsprechender Umrechnung des Sockelbetrags für den
Beamtenbereich fehlt im Gesetzentwurf. Damit weicht der Entwurf zur Anpassung der Bezüge vom
Ergebnis der Tarifverhandlungen ab. Die Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger sind
gegenüber den Tarifbeschäftigten schlechter gestellt. Dies ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Wir
halten eine Nachbesserung in diesem Punkt daher für zwingend erforderlich. 

Weitere Anmerkungen behalten wir uns gegebenenfalls für die nachfolgende Verbandsbeteiligung vor.

Für Gespräche stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rainer Nachtigall
Vorsitzender
 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 06.02.2024 18:55
Der große Wurf ist es wohl nicht, wirkt sich aber auf weitere Erhöhungen aus.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: oscar0307 am 06.02.2024 20:04

Ich hoffe, dass sich jemand findet, der gegen die Besoldung klagt, insbesondere gegen das fiktive Einkommen des Ehepartners. Das ist eine Frechheit. Die 15 % Abstand zum Bürgergeld sind auch nur mit diesem fiktiven Einkommen möglich. Wir sind (leider) nicht betroffen, sonst hätte ich den Widerspruch schon formuliert.


Warum bist Du nicht betroffen?
Ist es nicht so, dass das Einkommen des Ehepartners in Bezug auf die Mindestalimentation der untersten Besoldungsgruppe fingiert wird und dies somit auch auf ALLE Besoldungsgruppen darüber Auswirkung hat?

So gesehen stimmt’s natürlich. Meine Frau verdient mehr wie 20.000€ im Jahr, deswegen hielt ich mich für nicht betroffen. Ich werde mit einem Musterwiderspruch des BDKB mal starten. Aber auch hier: Von den Finanzgewerkschaften oder BBB bringt es einfach keiner Zustande, soetwas wie einen Musterwiderspruch zu formulieren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Aloha am 07.02.2024 10:25
So gesehen stimmt’s natürlich. Meine Frau verdient mehr wie 20.000€ im Jahr, deswegen hielt ich mich für nicht betroffen. Ich werde mit einem Musterwiderspruch des BDKB mal starten. Aber auch hier: Von den Finanzgewerkschaften oder BBB bringt es einfach keiner Zustande, soetwas wie einen Musterwiderspruch zu formulieren.
Beim Richterverein gibt es eine Stellungnahme, die auch auf die Fiktion des Zuverdienstes eines Ehegatten eingeht, falls man dies im Widerspruch zusätzlich aufführen möchte.
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 07.02.2024 11:26
Mir tun die Verbände schon fast leid, also die, die wirklich eine Stellungnahme abgeben, nicht die die das Ergebnis feiern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 07.02.2024 16:22
uns wurde soeben ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat als Antwort auf die Nachfrage eines unserer Leser zu Übertragung des Tarifergebnisses zugeleitet. Zitat hieraus:

Zitat
Hinsichtlich der Nichterhöhung des Orts- und Familienzuschlags und der Zu-
lagen entspricht Ihr Informationsstand nicht dem aktuellen Stand, da der Mi-
nisterratsbeschluss zur Billigung des Gesetzentwurfs vom 6. Februar 2024
die Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 % zum
1. November 2024 umfasst.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 07.02.2024 16:45
Falls jemand diesen Gesetzentwurf vom 06.02. in die Hände bekommt: wir bitten um Zusendung!

https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/by/index.html
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 07.02.2024 17:38
Schön, dass das FM den Entwurf nochmal erweitert hat. Warum allerdings in der Pressemitteilung keine Silbe davon zu lesen ist, weiß keiner 😅
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ChrBY am 07.02.2024 18:53
Der Rechner und die Tabelle für Bayern 2025 wurden deaktiviert bzw. funktionieren nicht mehr. Bitte beheben.

Vielen Dank!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Beamter am 08.02.2024 11:09
Finanzministerium:
Auszahlung des Inflationsausgleichs (laufend und einmalig) ist zum Ende März mit den Bezügen April 2024 vorgesehen.

Zumindest bei der größten Kommune soll es wohl ähnlich laufen.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Admin am 08.02.2024 12:01
Der Entwurf vom 06.02. wurde uns nun zugesandt - Danke hierfür!

https://oeffentlicher-dienst.info/g/by-anpg-2024-2025
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Helli04 am 08.02.2024 13:28
Wie erwartet wird das nachgebessert.
Hätte mich auch gewundert, wenn sich die Staatsregierung wegen solcher Peanuts einen Shitstorm einfangen will, das wäre politisch maximal unklug gewesen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 08.02.2024 14:56
https://www.bbb-bayern.de/kabinett-beschliesst-besoldungsanpassung/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Anwender am 08.02.2024 16:59
https://www.bbb-bayern.de/kabinett-beschliesst-besoldungsanpassung/

 :-X Jetzt wäre ich fast auf der Schleimspur des BBB ausgerutscht!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 08.02.2024 17:06
https://www.bbb-bayern.de/kabinett-beschliesst-besoldungsanpassung/

 :-X Jetzt wäre ich fast auf der Schleimspur des BBB ausgerutscht!

Man könnte ja fast meinen, dass das FM diese zwei Entwürfe (einmal mit Anpassung der Zulagen zum 01.11.24 und einmal ohne) nur für den Beamtenbund erstellt hat. 😅

Natürlich ist es wahrscheinlich nur ein Zufall. Aber witzig finde ich den Fakt und das unterwürfige Verhalten der Gewerkschaft allemal.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Anwender am 08.02.2024 17:15
Nachtigall ick hör dir trapsen!!!
Anscheinend erhofft sich da jemand einen Karriereboost.  :o
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 09.02.2024 11:08
Gut möglich: https://csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de/fraktion/rainer-nachtigall/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kleeblatt am 09.02.2024 16:29
zur Ergänzung:
https://www.bbb-bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/Lebenslauf-Nachtigall.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 12.02.2024 08:47
zur Ergänzung:
https://www.bbb-bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/Lebenslauf-Nachtigall.pdf

Leider nicht aussgaekräftig, da die Parteimitgliedschaft und CSU Karriere komplett weggeschwiegen wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: superdash am 12.02.2024 10:51
Ist den Bayern hier eigentlich bewusst, dass Sachsen in der Besoldung nun weit voraus ist? Wenn man die Lebenshaltungskosten noch mitnimmt, dann noch sehr viel stärker... Bayern könnte hier doch auch mal nachlegen und nicht nur schauen, dass es für Wasser und Brot reicht. Hmmm...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 12.02.2024 13:07
Ist den Bayern hier eigentlich bewusst, dass Sachsen in der Besoldung nun weit voraus ist? Wenn man die Lebenshaltungskosten noch mitnimmt, dann noch sehr viel stärker... Bayern könnte hier doch auch mal nachlegen und nicht nur schauen, dass es für Wasser und Brot reicht. Hmmm...
Habe das gerade nachgerechnet und komme für mich (A 14 1 Kind OK 5) im Vergleich zu Sachsen tatsächlich auf 4798.- € weniger. Ich hoffe, dass da noch etwas im Finanzministerium geschieht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 12.02.2024 14:04
Ist den Bayern hier eigentlich bewusst, dass Sachsen in der Besoldung nun weit voraus ist? Wenn man die Lebenshaltungskosten noch mitnimmt, dann noch sehr viel stärker... Bayern könnte hier doch auch mal nachlegen und nicht nur schauen, dass es für Wasser und Brot reicht. Hmmm...

Die Lebenshaltungskosten zu vergleichen ist aber gewagt. Ein Dorf im Bayerischen Wald mit Leipzig oder Dresden? München mit einer Kleinstadt im Erzgebirge? ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 12.02.2024 15:47
Da kommt nix mehr!!!
Das Ergebnis wurde vom Verband gefordert!!!
Warum sollte das StmF mehr zahlen als die Gewerkschaft fordert?
Im Kabinett beschlossen, steht auf der Homepage vom Beamtenbund. Na, dann mal schauen bis wann die IAP wirklich kommt und mit kommt ist auf dem Konto gemeint.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 12.02.2024 15:55
BayGT
Der Freistaat Bayern beabsichtigt... bereits mit dem Aprilgehalt zum Ende des Monats März auszuzahlen. Empfehlung ....
Die Auszahlung sollte unter dem Vorbehalt der Rückforderung gestellt werden.

Bin bedient.
Feierabend.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: superdash am 12.02.2024 16:22
Ist den Bayern hier eigentlich bewusst, dass Sachsen in der Besoldung nun weit voraus ist? Wenn man die Lebenshaltungskosten noch mitnimmt, dann noch sehr viel stärker... Bayern könnte hier doch auch mal nachlegen und nicht nur schauen, dass es für Wasser und Brot reicht. Hmmm...

Die Lebenshaltungskosten zu vergleichen ist aber gewagt. Ein Dorf im Bayerischen Wald mit Leipzig oder Dresden? München mit einer Kleinstadt im Erzgebirge? ;D

Da es ja ein beliebtes Argument ist, gehe ich darauf ein: Bei den Kaltmieten ist Dresden so etwa mit dem bayr. Wald vergleichbar. München doppelt so teuer und andere Städte nicht ganz so. Quelle: Statista und Deutschland atlas (zB https://www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Karten/Wie-wir-wohnen/040-Mieten.html)

Ich denke als Sachse leidet man extrem unter der Steigerung, aber es ist den meisten dort nicht klar, von welch enorm niedrigen Niveau man dort kommt. Meine Eltern vermieten je eine Wohnung in Dresden und Leipzig. Bis vor ein paar Jahren war dort die Kaltmiete in Leipzig bei 4,30€ für keine Bruchbude.

Was einfach nicht zusammenpasst: Länderfinanzausgleich+schlechtere Bezahlung+höhere Lebenskosten (in fast alle Regionen) (und dazu noch der Osten, der sich über Unfairness aufregt, obwohl Billionen dorthin geflossen sind, statt dankbar zu sein dann auch noch AfD wählen. Das geht mir nicht zusammen).

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: TZSteinbock am 12.02.2024 16:31
Ist den Bayern hier eigentlich bewusst, dass Sachsen in der Besoldung nun weit voraus ist? Wenn man die Lebenshaltungskosten noch mitnimmt, dann noch sehr viel stärker... Bayern könnte hier doch auch mal nachlegen und nicht nur schauen, dass es für Wasser und Brot reicht. Hmmm...

Die Lebenshaltungskosten zu vergleichen ist aber gewagt. Ein Dorf im Bayerischen Wald mit Leipzig oder Dresden? München mit einer Kleinstadt im Erzgebirge? ;D

Da es ja ein beliebtes Argument ist, gehe ich darauf ein: Bei den Kaltmieten ist Dresden so etwa mit dem bayr. Wald vergleichbar. München doppelt so teuer und andere Städte nicht ganz so. Quelle: Statista und Deutschland atlas (zB https://www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Karten/Wie-wir-wohnen/040-Mieten.html)

Ich denke als Sachse leidet man extrem unter der Steigerung, aber es ist den meisten dort nicht klar, von welch enorm niedrigen Niveau man dort kommt. Meine Eltern vermieten je eine Wohnung in Dresden und Leipzig. Bis vor ein paar Jahren war dort die Kaltmiete in Leipzig bei 4,30€ für keine Bruchbude.

Was einfach nicht zusammenpasst: Länderfinanzausgleich+schlechtere Bezahlung+höhere Lebenskosten (in fast alle Regionen) (und dazu noch der Osten, der sich über Unfairness aufregt, obwohl Billionen dorthin geflossen sind, statt dankbar zu sein dann auch noch AfD wählen. Das geht mir nicht zusammen).

Was nicht geht ... nicht den Klageweg beschreiten... und dann jammern.... es war Sachsen, dass bereits 2 Klatschen vorm Verfassungsgericht kassiert hat und nun einfach nur die Urteile kollisionsfrei versucht umzusetzen... Dieser Weg steht auch euren Gewerkschaften frei.... braucht nur einen langen Atem.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 12.02.2024 16:41
Was nicht geht ... nicht den Klageweg beschreiten... und dann jammern.... es war Sachsen, dass bereits 2 Klatschen vorm Verfassungsgericht kassiert hat und nun einfach nur die Urteile kollisionsfrei versucht umzusetzen... Dieser Weg steht auch euren Gewerkschaften frei.... braucht nur einen langen Atem.

Das kannste bei dem bayrischen Beamtenbund vergessen. Eigentlich klingen alle Statements sehr versöhnlich und man hat manchmal den Eindruck, die machen mehr Kaffeekränzchen als „konstruktive Gespräche“.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ChrBY am 12.02.2024 17:12
Ist den Bayern hier eigentlich bewusst, dass Sachsen in der Besoldung nun weit voraus ist? Wenn man die Lebenshaltungskosten noch mitnimmt, dann noch sehr viel stärker... Bayern könnte hier doch auch mal nachlegen und nicht nur schauen, dass es für Wasser und Brot reicht. Hmmm...

Stimmt nicht ganz. Das Monatsbrutto ist in Sachsen jetzt tatsächlich vor allem in sehr hohen Erfahrungsstufen manchmal höher als in Bayern, beim Jahresbrutto ist Bayern dank Jahressonderzahlung immer noch auf Platz eins (vor Bund und vor Sachsen), allerdings ist der Vorsprung jetzt in Einzelfällen nur noch minimal.

Hier ein Vergleich der Einstiegsbesoldungen im höheren Dienst im Dezember 2024 (ledig, kinderlos):

Monatsbrutto:
1. Bayern: 5080,03 € (A 13Z/5)
2. Bund: 5046,30 € (A 13/1)
3. Sachsen: 4751,51 € (A 13/3)

Jahresbrutto:
1. Bayern: 64262,38 €
2. Bund: 60555,60 €
3. Sachsen: 57018,12 €

Von »weit voraus« kann also nicht die Rede sein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BVerfGBeliever am 12.02.2024 17:33
Von »weit voraus« kann also nicht die Rede sein.

Doch.

Siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg341173.html#msg341173 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg341173.html#msg341173).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ChrBY am 12.02.2024 17:42
Von »weit voraus« kann also nicht die Rede sein.

Doch.

Siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg341173.html#msg341173 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg341173.html#msg341173).

Wie ich bereits oben geschrieben hatte, existiert der Vorsprung ausschließlich in den höheren Erfahrungsstufen. Die A-15-Endstufe, die beim verlinkten Vergleich herangezogen wurde, ist sicher nicht der Durchschnittsbeamte im höheren Dienst. Über die gesamte Dienstzeit hinweg hat Bayern noch die Nase vorn, zumal die Eingangsbesoldung in Bayern deutlich höher ist (siehe oben).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BVerfGBeliever am 12.02.2024 17:57
Die mit Abstand längste Zeit verbringt man normalerweise in der Endstufe. Und anschließend kommt die Pension, die sich ebenfalls auf die Endstufe bezieht.

Und in dieser liegt Sachsen auch in A13, anders als von dir oben geschrieben, beim Jahresbrutto deutlich vor Bayern (81.861,96 € gegenüber 78.028,36 €).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ChrBY am 12.02.2024 18:31
Die mit Abstand längste Zeit verbringt man normalerweise in der Endstufe. Und anschließend kommt die Pension, die sich ebenfalls auf die Endstufe bezieht.

Ist das wirklich so einfach? Man muß schon ein wenig tiefer gehen:

Bis zur tatsächlichen Endstufe vergehen in Sachsen in A 13 volle 33 Jahre (28 Jahre bis Stufe 12 und dann noch einmal fünf Jahre bis zum Erreichen des Zuschlags nach § 63a SächsBesG), während der bayerische Beamte in A 13Z/5 nur zwei Jahre nach Dienstbeginn dem sächsischen Beamten in A 13/3 bereits volle 14.500 Euro brutto voraus ist und dieser Vorsprung erst einmal immer weiter anwächst.

Man müßte also rechnen:

Für Bayern: 3 * A 13Z/5 + 3 * A 13Z/6 + ...
Für Sachsen: 2 * A 13/3 + 2 * A 13/4 + ...

... und dann tatsächlich vergleichen, wer am Ende mehr hat. Ich habe das Ganze bislang rechnerisch nur überschlagen, bin aber nach wie vor der Auffassung, daß man in Bayern besser fährt (vielleicht liegt der Kippunkt irgendwo bei 80 Jahren?).

Nachtrag: Mich interessiert das jetzt so sehr, daß ich gerade eine Excel-Tabelle dazu erstelle. Ergebnis folgt!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: TZSteinbock am 12.02.2024 18:51
Die mit Abstand längste Zeit verbringt man normalerweise in der Endstufe. Und anschließend kommt die Pension, die sich ebenfalls auf die Endstufe bezieht.

Ist das wirklich so einfach? Man muß schon ein wenig tiefer gehen:

Bis zur tatsächlichen Endstufe vergehen in Sachsen in A 13 volle 33 Jahre (28 Jahre bis Stufe 12 und dann noch einmal fünf Jahre bis zum Erreichen des Zuschlags nach § 63a SächsBesG), während der bayerische Beamte in A 13Z/5 nur zwei Jahre nach Dienstbeginn dem sächsischen Beamten in A 13/3 bereits volle 14.500 Euro brutto voraus ist und dieser Vorsprung erst einmal immer weiter anwächst.

Man müßte also rechnen:

Für Bayern: 3 * A 13Z/5 + 3 * A 13Z/6 + ...
Für Sachsen: 2 * A 13/3 + 2 * A 13/4 + ...

... und dann tatsächlich vergleichen, wer am Ende mehr hat. Ich habe das Ganze bislang rechnerisch nur überschlagen, bin aber nach wie vor der Auffassung, daß man in Bayern besser fährt (vielleicht liegt der Kippunkt irgendwo bei 80 Jahren?).

Nachtrag: Mich interessiert das jetzt so sehr, daß ich gerade eine Excel-Tabelle dazu erstelle. Ergebnis folgt!

Endlich mal einer der ALLES zusammenrechnet...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ChrBY am 12.02.2024 19:01
Endergebnis ist da:

Nach 35 Dienstjahren in A 13 hat der Beamte nach den Tabellenwerten Stand Dezember 2024 ...

... in Bayern: 2.515.819,71 € brutto
... in Sachsen: 2.450.456,06 € brutto

Mein geschätzter Kippunkt bei einem Lebensalter von 80 Jahren dürfte ungefähr hinkommen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 12.02.2024 19:10
Endergebnis ist da:

Nach 35 Dienstjahren in A 13 hat der Beamte nach den Tabellenwerten Stand Dezember 2024 ...

... in Bayern: 2.515.819,71 € brutto
... in Sachsen: 2.450.456,06 € brutto

Mein geschätzter Kippunkt bei einem Lebensalter von 80 Jahren dürfte ungefähr hinkommen.
Tja, ich habe die ersten 11 Dienstjahre mit 20% Ost-Abschlag in Thüringen und jetzt 16 Dienstjahre in Bayern...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ChrBY am 12.02.2024 19:31
Weiteres Ergebnis:

Annahme: Der A-13-Beamte geht im Alter von 67 Jahren nach 40 Dienstjahren in Pension.

Bis dahin aufgelaufenes Brutto:

In Bayern: 2.892.328,01 €
In Sachsen: 2.842.451,11 €

Der bayerische Beamte geht also mit einem Vorsprung von 49.876,90 € in Pension.

Ruhegehalt Bayern: 52.252,75 € + 2391,79 € (abgesenkte Sonderzahlung von 56 %) = 54.644,54 €
Ruhegehalt Sachsen: 56.251,29 €

Pensionsvorsprung Sachsen: 1606,75 € jährlich.

Damit steht das Endergebnis fest: Der sächsische A-13-Beamte überholt den bayerischen im Lebensalter von 98,04 Jahren.

Wer vor seinem 98. Geburtstag stirbt, fährt nach wie vor in Bayern besser. Von »weit voraus in Sachsen« kann tatsächlich nicht die Rede sein.

Ich hoffe, die Rechnung war präzise genug.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 12.02.2024 19:41
Regt euch nicht auf, das ist sowieso alles verfassungswidrig, und somit nur Abschläge. ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bastel am 12.02.2024 19:44
Wenn Sachsen noch ein wenig an der Grundbesoldung schraubt sieht die Welt bald anders aus. Bekommt man dort nicht auch mehr für die Familie?

Bayern ist mit dem fiktiven Partnereinkommen einfach ein Witz.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 12.02.2024 20:19
Ist den Bayern hier eigentlich bewusst, dass Sachsen in der Besoldung nun weit voraus ist? Wenn man die Lebenshaltungskosten noch mitnimmt, dann noch sehr viel stärker... Bayern könnte hier doch auch mal nachlegen und nicht nur schauen, dass es für Wasser und Brot reicht. Hmmm...

Die Lebenshaltungskosten zu vergleichen ist aber gewagt. Ein Dorf im Bayerischen Wald mit Leipzig oder Dresden? München mit einer Kleinstadt im Erzgebirge? ;D

Da es ja ein beliebtes Argument ist, gehe ich darauf ein: Bei den Kaltmieten ist Dresden so etwa mit dem bayr. Wald vergleichbar. München doppelt so teuer und andere Städte nicht ganz so. Quelle: Statista und Deutschland atlas (zB https://www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Karten/Wie-wir-wohnen/040-Mieten.html)

Ich denke als Sachse leidet man extrem unter der Steigerung, aber es ist den meisten dort nicht klar, von welch enorm niedrigen Niveau man dort kommt. Meine Eltern vermieten je eine Wohnung in Dresden und Leipzig. Bis vor ein paar Jahren war dort die Kaltmiete in Leipzig bei 4,30€ für keine Bruchbude.

Was einfach nicht zusammenpasst: Länderfinanzausgleich+schlechtere Bezahlung+höhere Lebenskosten (in fast alle Regionen) (und dazu noch der Osten, der sich über Unfairness aufregt, obwohl Billionen dorthin geflossen sind, statt dankbar zu sein dann auch noch AfD wählen. Das geht mir nicht zusammen).

Es gibt tatsächlich einige Meinungen im Osten, die noch von günstigeren Grundbedarfskosten geprägt sind. Aber was die Mieten angeht bzw. worauf du einzugehen gedenkst: Da könnte man unzählige Gegenbeispiele bringen und es auch statistisch abbilden (was ich im Übrigen recht oft und zuverlässig tue  :D)

Und der was bei dir nicht zusammen geht ist von der Aussagekraft ziemlich populistisch. Gut, dass du nicht Hubert heißt.  ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Angelsaxe am 12.02.2024 20:20
Weiteres Ergebnis:

Annahme: Der A-13-Beamte geht im Alter von 67 Jahren nach 40 Dienstjahren in Pension.

Bis dahin aufgelaufenes Brutto:

In Bayern: 2.892.328,01 €
In Sachsen: 2.842.451,11 €

Der bayerische Beamte geht also mit einem Vorsprung von 49.876,90 € in Pension.

Ruhegehalt Bayern: 52.252,75 € + 2391,79 € (abgesenkte Sonderzahlung von 56 %) = 54.644,54 €
Ruhegehalt Sachsen: 56.251,29 €

Pensionsvorsprung Sachsen: 1606,75 € jährlich.

Damit steht das Endergebnis fest: Der sächsische A-13-Beamte überholt den bayerischen im Lebensalter von 98,04 Jahren.

Wer vor seinem 98. Geburtstag stirbt, fährt nach wie vor in Bayern besser. Von »weit voraus in Sachsen« kann tatsächlich nicht die Rede sein.

Ich hoffe, die Rechnung war präzise genug.

Danke!  ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BVerfGBeliever am 12.02.2024 20:28
Damit steht das Endergebnis fest: Der sächsische A-13-Beamte überholt den bayerischen im Lebensalter von 98,04 Jahren.

Deine Werte stimmen nicht.

Stell dir vor, am 1. Februar 2025 werden zwei Menschen an ihrem 25. Geburtstag in A13 verbeamtet, der eine in Bayern, der andere in Sachsen (außerdem nehmen wir an, dass zukünftige Besoldungserhöhungen immer genau die Inflation ausgleichen, so dass wir uns auf die Nominalwerte beschränken können).

- Aufgrund der (aus meiner Bundessicht) seltsamen Stufen bei euch in den Ländern liegt Bayern in der Tat in der allerersten Jahren vorn.
- Ab 35 beträgt der monatliche Rückstand in Sachsen weniger als 100 Euro.
- Ab 49 liegt Sachsen bei den laufenden Bezügen vorn.
- Ab 64 liegt Sachsen auch insgesamt vorn (mit immer größer werdendem Abstand).
- Ab 92 ist der sächsische Vorsprung sechsstellig.


Alter  Bayern    Sachsen   Diff.  kumuliert

25   66381,89   60154,08   6228    6228
26   66381,89   60154,08   6228   12456
27   66381,89   62990,40   3391   15847
28   69069,25   62990,40   6079   21926
29   69069,25   65826,48   3243   25169
30   69069,25   65826,48   3243   28412
31   70860,87   65826,48   5034   33446
32   70860,87   68662,92   2198   35644
33   70860,87   68662,92   2198   37842
34   72652,62   68662,92   3990   41831
35   72652,62   71499,72   1153   42984
36   72652,62   71499,72   1153   44137
37   72652,62   71499,72   1153   45290
38   74444,74   73390,68   1054   46344
39   74444,74   73390,68   1054   47398
40   74444,74   73390,68   1054   48452
41   74444,74   75281,88   -837   47615
42   76236,36   75281,88    954   48570
43   76236,36   75281,88    954   49524
44   76236,36   75281,88    954   50479
45   76236,36   77172,36   -936   49543
46   78028,36   77172,36    856   50399
47   78028,36   77172,36    856   51255
48   78028,36   77172,36    856   52111
49   78028,36   79063,92   -1036   51075
50   78028,36   79063,92   -1036   50040
51   78028,36   79063,92   -1036   49004
52   78028,36   79063,92   -1036   47968
53   78028,36   81861,96   -3834   44135
54   78028,36   81861,96   -3834   40301
55   78028,36   81861,96   -3834   36468
56   78028,36   81861,96   -3834   32634
57   78028,36   81861,96   -3834   28800
58   78028,36   82705,14   -4677   24124
59   78028,36   82705,14   -4677   19447
60   78028,36   82705,14   -4677   14770
61   78028,36   82705,14   -4677   10093
62   78028,36   82705,14   -4677    5417
63   78028,36   82705,14   -4677     740
64   78028,36   82705,14   -4677   -3937
65   78028,36   82705,14   -4677   -8614
66   78028,36   82705,14   -4677   -13291
67   55985,35   59340,94   -3356   -16646
68   55985,35   59340,94   -3356   -20002
69   55985,35   59340,94   -3356   -23357
70   55985,35   59340,94   -3356   -26713
71   55985,35   59340,94   -3356   -30069
72   55985,35   59340,94   -3356   -33424
73   55985,35   59340,94   -3356   -36780
74   55985,35   59340,94   -3356   -40135
75   55985,35   59340,94   -3356   -43491
76   55985,35   59340,94   -3356   -46846
77   55985,35   59340,94   -3356   -50202
78   55985,35   59340,94   -3356   -53558
79   55985,35   59340,94   -3356   -56913
80   55985,35   59340,94   -3356   -60269
81   55985,35   59340,94   -3356   -63624
82   55985,35   59340,94   -3356   -66980
83   55985,35   59340,94   -3356   -70336
84   55985,35   59340,94   -3356   -73691
85   55985,35   59340,94   -3356   -77047
86   55985,35   59340,94   -3356   -80402
87   55985,35   59340,94   -3356   -83758
88   55985,35   59340,94   -3356   -87114
89   55985,35   59340,94   -3356   -90469
90   55985,35   59340,94   -3356   -93825
91   55985,35   59340,94   -3356   -97180
92   55985,35   59340,94   -3356   -100536
93   55985,35   59340,94   -3356   -103891
94   55985,35   59340,94   -3356   -107247
95   55985,35   59340,94   -3356   -110603
96   55985,35   59340,94   -3356   -113958
97   55985,35   59340,94   -3356   -117314
98   55985,35   59340,94   -3356   -120669
99   55985,35   59340,94   -3356   -124025
100  55985,35   59340,94   -3356   -127381
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ChrBY am 12.02.2024 20:57
Deine Werte stimmen nicht.

Ich habe die Tabellenwerte vom Dezember 2024 verwendet, welche ich eben nochmals überprüft habe. Die Werte stimmen, die Formeln auch:

https://i.ibb.co/RpgR7DZ/Formel-Bayern.png

https://i.ibb.co/PZwXCbF/Formel-Sachsen.png

Einen Fehler konnte ich nicht entdecken. Die Bruttojahresgehälter inkl. Sonderzahlungen, Zulagen und Abzügen habe ich dem Rechner auf dieser Seite jeweils einzeln entnommen.

Nachtrag: Hast Du vielleicht die Strukturzulage in Bayern oder die sächsische Besoldungskürzung wegen der Feiertagsregelung vergessen? Ich habe beides berücksichtigt. Außerdem habe ich meinen Beamten mit 27 einsteigen lassen, Du Deinen mit 25.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BVerfGBeliever am 12.02.2024 21:27
Ich habe ebenfalls den hiesigen Rechner verwendet.

Dieser zeigt mir für Bayern in A13/5 im Dezember 2024 ein Jahresbrutto von 62.921,23 € an (statt der 64.262,38 € von dir, also eine Differenz von 1.341,45 € bzw. 111,76 € pro Monat).

Welche genaue Strukturzulage meinst du? Bekommt diese jeder bayerische Beamte?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ChrBY am 12.02.2024 21:37
Ich habe ebenfalls den hiesigen Rechner verwendet.

Dieser zeigt mir für Bayern in A13/5 im Dezember 2024 ein Jahresbrutto von 62.921,23 € an (statt der 64.262,38 € von dir, also eine Differenz von 1.341,45 € bzw. 111,76 € pro Monat).

Welche genaue Strukturzulage meinst du? Bekommt diese jeder bayerische Beamte?

Dann haben wir ja den Unterschied schon gefunden. Ich meine die Strukturzulage nach Art. 33 BayBesG, die in A 13 jeder bayerische Beamte erhält, der früher dem höheren Dienst zugeordnet gewesen wäre. Die Strukturzulage erhöht zudem sowohl die Jahressonderzahlung als auch die Pension.

In Bayern unterscheidet man A 13Z (= A 13 mit Strukturzulage, ehemals höherer Dienst) und A 13 (A 13 ohne Strukturzulage, ehemals gehobener Dienst, ehemals Oberamtsrat).

Du hast bei Deinen Zahlen also einen A 13 gD Bayern mit einem A 13 hD Sachsen verglichen. Rätsel ist gelöst.

Das mit den 98,04 Jahren stimmt folglich.

PS: Du kannst die Strukturzulage im Rechner aktivieren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: BVerfGBeliever am 12.02.2024 23:07
OK, es gibt also in Bayern in A13 im höheren Dienst eine Zulage, von der ich nichts wusste (Anschlussfrage: Warum ist bei dir das bayerische Ruhegehalt höher als 71,75%? Gibt es da wiederum etwaige Extras? Ansonsten wäre der Break Even trotz Zulage deutlicher früher als mit 98 erreicht.).

Aber was passiert, wenn die beiden Beamten aus meinem Beispiel nach A14 befördert werden? Dann dürften wir wohl eher wieder in der Größenordnung meiner Rechnung liegen..
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 13.02.2024 07:08
So ganz stimmt das aber nicht.

Hier wird die Z- Zulage mit der Strukturzulage vermischt und gD mit hD - die es in Bayern seit über 10 Jahren nicht mehr gibt.

BayBesG Art. 33
Strukturzulage
1Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4. 2Satz 1 gilt nicht für Fachlehrer und Fachlehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 10, Lehrer und Lehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 12 sowie Studienräte und Studienrätinnen im Förderschuldienst, im Grundschuldienst, im Mittelschuldienst oder im Realschuldienst ab Besoldungsgruppe A 13. 3Die Strukturzulage wird entsprechend dem Grundgehalt nach Maßgabe des Art. 16 erhöht.

BayBesG Art. 34
Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen

Zwei völlig verschiedene "Zulagen"

VG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 13.02.2024 11:02
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Bayern nur wegen der der 4. QE die Besoldung generell nochmal erhöht, weil das ja nicht im Budget ist laut Haushaltsplan. Aber generell sollte man darüber nachdenken, damit man darüber nachdenken, damit die Besoldung weniger Angriffsfläche für eine potentielle Klage des Richterverbandes hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bastel am 13.02.2024 11:46
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Bayern nur wegen der der 4. QE die Besoldung generell nochmal erhöht, weil das ja nicht im Budget ist laut Haushaltsplan. Aber generell sollte man darüber nachdenken, damit man darüber nachdenken, damit die Besoldung weniger Angriffsfläche für eine potentielle Klage des Richterverbandes hat.

Es wären mal Klagen aus dem mD und gD wichtig.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Jimbo am 13.02.2024 11:55
Edit: Falscher Thread, kann hier gelöscht werden
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 13.02.2024 12:33
Zum aktuellen Gesetzesentwurf habe ich eine Frage von einem Kollegen erhalten. Diese konnte ich nicht beantworten und verwunderte mich ebenfalls.

Kennt jemand den Grund, warum alle Stellenzulagen gemäß Art. 51 BayBesG um 4,76% bzw. dann 5,5% angehoben werden, nur nicht die sog. Meisterzulage gemäß Art. 51 Nr. 6 BayBesG?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 13.02.2024 14:28
Zum aktuellen Gesetzesentwurf habe ich eine Frage von einem Kollegen erhalten. Diese konnte ich nicht beantworten und verwunderte mich ebenfalls.

Kennt jemand den Grund, warum alle Stellenzulagen gemäß Art. 51 BayBesG um 4,76% bzw. dann 5,5% angehoben werden, nur nicht die sog. Meisterzulage gemäß Art. 51 Nr. 6 BayBesG?

Könnte ein Fehler im Gesetzentwurf sein. Im Entwurf steht im § 4 ja nur, dass die Anlagen 4, 5, 7, 8, 9 um jeweils 4,76 % erhöht werden sollen. Denke mal man hat diesen Betrag unten einfach übersehen beim Anpassen. Das sollte normalerweise im Gesetzgebungsverfahren jemanden auffallen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zefixx am 14.02.2024 14:25
Die Meisterzulage wurde 2019 auf 100€ angehoben (also ca. verdoppelt), dabei wurde sie aber eine nicht dynamisierungsfähige Zulage.
(Auch die vergangenen prozentualen Erhöhungen gingen an der Meisterzulage vorbei)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 14.02.2024 14:38
Danke Zefixx, das ist eine klare Aussage! Die Verdoppelung habe ich mitbekommen. Das diese Zulage keiner Dynamisierung unterliegt wusste ich nicht und erklärt den Festbetrag.

Woraus kannst du entnehmen, welche Zulagen keiner Dynamisierung unterliegen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zefixx am 14.02.2024 15:01
@Allgäuer, speziell bei der Meisterzulage habe ich dass aus der Verbandszeitung des JVB, da ich selbst diese Zulage erhalte.
Jetzt soll wohl auch die DUZ lt. Aussage des BBB dynamisiert werden.
Weitere starre Zulagen sind mir in meinem Bereich (Justizvollzug) nicht bekannt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 15.02.2024 12:03
die 6,65 VL sind auch starr, seit gefühlt Jahrtausenden ;-)!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 15.02.2024 12:32
Die AKDB kann über die Auszahlung an die kommunalen Beamten noch keine Angaben machen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 16.02.2024 11:54
Die Landeshauptstadt München schließt sich (laut Äußerungen auf dem Intranet WiLMA) dem Vorgehen vom Freistaat Bayern an und beginnt ebenfalls mit der Auszahlung mit den Aprilbezügen Ende März.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 18.02.2024 16:34
Die Landeshauptstadt München schließt sich (laut Äußerungen auf dem Intranet WiLMA) dem Vorgehen vom Freistaat Bayern an und beginnt ebenfalls mit der Auszahlung mit den Aprilbezügen Ende März.

Dann nutzt MUC wohl keine Software der AKDB?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Beamter am 18.02.2024 20:40
Finanzministerium:
Auszahlung des Inflationsausgleichs (laufend und einmalig) ist zum Ende März mit den Bezügen April 2024 vorgesehen.

Zumindest bei der größten Kommune soll es wohl ähnlich laufen.

!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: oscar0307 am 19.02.2024 10:12
Ich habe ebenfalls den hiesigen Rechner verwendet.

Dieser zeigt mir für Bayern in A13/5 im Dezember 2024 ein Jahresbrutto von 62.921,23 € an (statt der 64.262,38 € von dir, also eine Differenz von 1.341,45 € bzw. 111,76 € pro Monat).

Welche genaue Strukturzulage meinst du? Bekommt diese jeder bayerische Beamte?

Dann haben wir ja den Unterschied schon gefunden. Ich meine die Strukturzulage nach Art. 33 BayBesG, die in A 13 jeder bayerische Beamte erhält, der früher dem höheren Dienst zugeordnet gewesen wäre. Die Strukturzulage erhöht zudem sowohl die Jahressonderzahlung als auch die Pension.

In Bayern unterscheidet man A 13Z (= A 13 mit Strukturzulage, ehemals höherer Dienst) und A 13 (A 13 ohne Strukturzulage, ehemals gehobener Dienst, ehemals Oberamtsrat).

Du hast bei Deinen Zahlen also einen A 13 gD Bayern mit einem A 13 hD Sachsen verglichen. Rätsel ist gelöst.

Das mit den 98,04 Jahren stimmt folglich.

PS: Du kannst die Strukturzulage im Rechner aktivieren.

Vielleicht noch einmal zur Klarstellung, weil das doch im Threadverlauf verwirrend ist und nicht mehr klargestellt wird: In Bayern ist A13 sowohl für den gehobenen Dienst (3. QE) als auch den höheren Dienst (4. QE) gleich. Es gibt für A13 Beamte in der 4. QE keine Zulage! Deshalb ist das Z in den Berechnungen falsch und die Werte stimmen nicht! Die Rechnung von BVerfGBeliever ist zutreffend und zeigt, dass Bayern die Spitzenposition in der Besoldung aufgegeben zu haben scheint.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: larakat am 19.02.2024 16:22
Jetzt muss ich als bayerischer Beamter mit A13/5 kurz einhaken.

Ich (und auch meine A13 besoldeteten Kollegen) bekomme die oben bereits erwähnte Strukturzul. Art.33 (das hat meines Wissens nach nichts mit A13Z zu tun).
In meiner Februarabrechnung waren das (brutto) 101,20€.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Ludwig2 am 19.02.2024 17:18
Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4. 2Satz 1 gilt nicht für Fachlehrer und Fachlehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 10, Lehrer und Lehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 12 sowie Studienräte und Studienrätinnen im Förderschuldienst, im Grundschuldienst, im Mittelschuldienst oder im Realschuldienst ab Besoldungsgruppe A 13. 3Die Strukturzulage wird entsprechend dem Grundgehalt nach Maßgabe des Art. 16 erhöht.


Art. 33 Satz 1
A 9 bis A 13
101,20
Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in A 5
23,25
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 20.02.2024 07:09
So ganz stimmt das aber nicht.

Hier wird die Z- Zulage mit der Strukturzulage vermischt und gD mit hD - die es in Bayern seit über 10 Jahren nicht mehr gibt.

BayBesG Art. 33
Strukturzulage
1Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis einschließlich A 13 sowie Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende Strukturzulage nach Anlage 4. 2Satz 1 gilt nicht für Fachlehrer und Fachlehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 10, Lehrer und Lehrerinnen ab Besoldungsgruppe A 12 sowie Studienräte und Studienrätinnen im Förderschuldienst, im Grundschuldienst, im Mittelschuldienst oder im Realschuldienst ab Besoldungsgruppe A 13. 3Die Strukturzulage wird entsprechend dem Grundgehalt nach Maßgabe des Art. 16 erhöht.

BayBesG Art. 34
Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen

Zwei völlig verschiedene "Zulagen"

VG

Dem ist erneut nichts hinzuzufügen: Zwei völlig unterschiedliche Zulagen!!!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Platon am 21.02.2024 16:19
Hallo in die Runde!

Gibt es eigentlich einen konkreten Vergleich der Inflationsentwicklung und der Entwicklung der bayerischen Beamtengehälter zwischen dem 01.2022 und 12.2023?
Das müsste doch eigentlich wie eine große Schere weit auseinandergehen. Und da erst 11.2024 eine tatsächliche Erhöhung der Grundgehälter erfolgt, müsste die Schere in 2024 noch weiter auseinandergehen. Die Inflationsausgleichprämie ist ja nur ein einmaliger Effekt, der nicht nachhaltig wirkt.
Also für eine Vergleichskurve (z.B. link) wäre ich dankbar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 21.02.2024 18:06
Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 wurde nun auch auf der Seite des stmfh hochgeladen:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 21.02.2024 19:05
Hallo in die Runde!

Gibt es eigentlich einen konkreten Vergleich der Inflationsentwicklung und der Entwicklung der bayerischen Beamtengehälter zwischen dem 01.2022 und 12.2023?
Das müsste doch eigentlich wie eine große Schere weit auseinandergehen. Und da erst 11.2024 eine tatsächliche Erhöhung der Grundgehälter erfolgt, müsste die Schere in 2024 noch weiter auseinandergehen. Die Inflationsausgleichprämie ist ja nur ein einmaliger Effekt, der nicht nachhaltig wirkt.
Also für eine Vergleichskurve (z.B. link) wäre ich dankbar.
Zwischen 1-2022 und 12.2023 gab es eine Erhöhung von 2,8% bei einer Inflation von 16,4% https://iv-roth.de/vpi-rechner/#calculation. Dieser Reallohnverlust wird oberhalb von A3 noch nicht einmal 1.2025 ausgeglichen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 21.02.2024 19:29
Man beachte die S. 60 f. (der Gesetzentwurf ist der Gesetzentwurf einer sparsamen Staatsregierung; sie ist so sparsam, dass sie sogar an Seitenzahlen spart). Hier wird zunächst bei der Bemessung der kalten Unterkunftskosten erneut nicht das 95 %-Perzentil herangezogen, sondern ein weiteres Mal das Wohngeldgesetz, das das Bundesverfassungsgericht in den Rn. 56 ff. als nicht hinreichend betrachtet hat.

Am Ende zeigt sich, dass ohne das willkürlich in Höhe von netto 13.576,40 € festgesetzte Partnereinkommen, für das es allein deshalb schon keine sachliche Rechtfertigung geben kann, da nicht geprüft wird, ob der Partner überhaupt zum Einkommen beiträgt und ggf. beitragsfähig ist, womit also in Bayern weiterhin einer in Deutschland nur während der NS-Zeit, in der unmittelbaren Nachkriegszeit und in der DDR angewandten Vorstellungswelt gefolgt wird, die dem Grundgesetz wesensfremd ist, eine Nettoalimentation von 37.647,14 € gewährt wird, der eine bemessene Mindestalimentation in Höhe von 49.143,32 € gegenübersteht.

Der Fehlbetrag beläuft sich also auf netto 11.496,18 €. Die Nettoalimentation unterschreitet damit die Mindestalimentation um 23,4 % und verbleibt um netto 5.086,18 € unterhalb des bemessenen Grundsicherungsniveaus in Höhe von 42.733,32 €, was das bemessene Grundsicherungsniveau um 11,9 % unterschreitet. Die weiterhin gezielt aufrechterhaltene eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots erübrigt eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 21.02.2024 21:36
Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Prometheus am 22.02.2024 08:52
Das ist wirklich unglaublich... :( Ist denn zu erwarten, dass das BVerfG in den anstehenden Entscheidungen einen Hinweis gibt, ob diese Praxis (d.h. Hinzurechnung eines fiktiven Partnereinkommens) zulässig ist, oder wird man warten müssen, bis es eine Klage aus Bayern oder den anderen Bundesländern, die diese Praxis ebenfalls anwenden, nach Karlsruhe schafft?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Malkav am 22.02.2024 09:36
Das ist wirklich unglaublich... :( Ist denn zu erwarten, dass das BVerfG in den anstehenden Entscheidungen einen Hinweis gibt, ob diese Praxis (d.h. Hinzurechnung eines fiktiven Partnereinkommens) zulässig ist, oder wird man warten müssen, bis es eine Klage aus Bayern oder den anderen Bundesländern, die diese Praxis ebenfalls anwenden, nach Karlsruhe schafft?

Dem BVerfG liegt eine direkte Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG vom dbb Schleswig-Holstein vor, welche den dortigen Familienergänzungszuschlag gem. § 45a SHBesG zum Gegenstand hat. (vgl. https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/)

Die formellen Hürden sind zwar hoch, aber wenn der zweite Senat will, könnte er diesem Spuk kurzfristig ein Ende bereiten. Es sind ja auch keine Tatsachen mehr zu klären oder zu ermitteln. Es bricht sich auf die "simple" verfassungsrechtliche Frage runter:

"Ist es mit Art. 33 Abs. 3 GG vereinbar, dass das Einkommen von Partnern und sonstige Einkünfte des Beamten bei der Bemessung der Gesamtalimentation berücksichtigt werden?"

wenn dem (wider Erwarten) so sein sollte, stellt sich die Folgefrage:

"Darf der Gesetzgeber pauschale Annahmen zur Höhe des Hinzuverdienstes machen oder muss stets eine Einzelfallentscheidung erfolgen?"
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 22.02.2024 12:10
Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/
Bei einem angenommenen Bruttoeinkommen vom 20.878 € wird also vom anderen Elternteil z.B. mit einer Stelle im öffentlichen Dienst mit E3, erwartet, neben der Erziehung von zwei Kindern 27 Stunden pro Woche zu arbeiten.   
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 22.02.2024 15:32
Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/
Bei einem angenommenen Bruttoeinkommen vom 20.878 € wird also vom anderen Elternteil z.B. mit einer Stelle im öffentlichen Dienst mit E3, erwartet, neben der Erziehung von zwei Kindern 27 Stunden pro Woche zu arbeiten.   

.... und die Vergleichsfamilie sitzt derweil gemütlich zuhause auf dem Sofa, macht sonst was, oder geht einem Hinzuverdienst nach.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-wie-viel-geld-darf-man-2024-hinzuverdienen-mit-hinzuverdienst-tabelle/#:~:text=Die%20Verdienstgrenze%20f%C3%BCr%20den%20Minijob,bleiben%2020%20%25%20des%20Verdienstes%20anrechnungsfrei.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 22.02.2024 15:34
Man beachte die S. 60 f. (der Gesetzentwurf ist der Gesetzentwurf einer sparsamen Staatsregierung; sie ist so sparsam, dass sie sogar an Seitenzahlen spart). Hier wird zunächst bei der Bemessung der kalten Unterkunftskosten erneut nicht das 95 %-Perzentil herangezogen, sondern ein weiteres Mal das Wohngeldgesetz, das das Bundesverfassungsgericht in den Rn. 56 ff. als nicht hinreichend betrachtet hat.

Am Ende zeigt sich, dass ohne das willkürlich in Höhe von netto 13.576,40 € festgesetzte Partnereinkommen, für das es allein deshalb schon keine sachliche Rechtfertigung geben kann, da nicht geprüft wird, ob der Partner überhaupt zum Einkommen beiträgt und ggf. beitragsfähig ist, womit also in Bayern weiterhin einer in Deutschland nur während der NS-Zeit, in der unmittelbaren Nachkriegszeit und in der DDR angewandten Vorstellungswelt gefolgt wird, die dem Grundgesetz wesensfremd ist, eine Nettoalimentation von 37.647,14 € gewährt wird, der eine bemessene Mindestalimentation in Höhe von 49.143,32 € gegenübersteht.

Der Fehlbetrag beläuft sich also auf netto 11.496,18 €. Die Nettoalimentation unterschreitet damit die Mindestalimentation um 23,4 % und verbleibt um netto 5.086,18 € unterhalb des bemessenen Grundsicherungsniveaus in Höhe von 42.733,32 €, was das bemessene Grundsicherungsniveau um 11,9 % unterschreitet. Die weiterhin gezielt aufrechterhaltene eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots erübrigt eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs.

Allgemeine Frage.

Wie sieht es eigentlich bei Alleinerziehenden aus? Wessen Partnereinkommen kann da fiktiv angerechnet werden? Oder gibt es dafür einen hören Zuschlag?

Ich bin geschieden und seit Januar 2024 lebt mein 14 jähriger Sohn bei mir. Wahrscheinlich ist meine Exfrau unterhaltspflichtig, aber bei 15 Stunden die Woche könnte das schwierig werden.

Aber darum geht`s bei meiner Frage gar nicht. Es gibt doch immer mehr Alleinerziehende. Rechnet da der Dienstherr alle Transferleistungen mit ein oder wie ist es in diesen Fällen geregelt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Big T am 22.02.2024 16:01
folgt man der originellen Denkweise der Landesregierung müsste man die Singles (oder nur Unverheirateten?)
eigentlich mit 13.576,40 Euro (netto) weniger alimentieren. ;D 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 22.02.2024 16:01
Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/
Bei einem angenommenen Bruttoeinkommen vom 20.878 € wird also vom anderen Elternteil z.B. mit einer Stelle im öffentlichen Dienst mit E3, erwartet, neben der Erziehung von zwei Kindern 27 Stunden pro Woche zu arbeiten.   

.... und die Vergleichsfamilie sitzt derweil gemütlich zuhause auf dem Sofa, macht sonst was, oder geht einem Hinzuverdienst nach.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-wie-viel-geld-darf-man-2024-hinzuverdienen-mit-hinzuverdienst-tabelle/#:~:text=Die%20Verdienstgrenze%20f%C3%BCr%20den%20Minijob,bleiben%2020%20%25%20des%20Verdienstes%20anrechnungsfrei.
Nach der Berechnung des Ministriums hat die Familie mit 67 Wochenstunden Arbeit im Jahr 2090,22 € mehr zur Verfügung als die Bürgergeldbezieher, das dürfte einem "Stundenlohn" von weniger als 1 € entsprechen. Flaschenpfandsammeln ist sicher einträglicher.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.02.2024 16:40
Man beachte die S. 60 f. (der Gesetzentwurf ist der Gesetzentwurf einer sparsamen Staatsregierung; sie ist so sparsam, dass sie sogar an Seitenzahlen spart). Hier wird zunächst bei der Bemessung der kalten Unterkunftskosten erneut nicht das 95 %-Perzentil herangezogen, sondern ein weiteres Mal das Wohngeldgesetz, das das Bundesverfassungsgericht in den Rn. 56 ff. als nicht hinreichend betrachtet hat.

Am Ende zeigt sich, dass ohne das willkürlich in Höhe von netto 13.576,40 € festgesetzte Partnereinkommen, für das es allein deshalb schon keine sachliche Rechtfertigung geben kann, da nicht geprüft wird, ob der Partner überhaupt zum Einkommen beiträgt und ggf. beitragsfähig ist, womit also in Bayern weiterhin einer in Deutschland nur während der NS-Zeit, in der unmittelbaren Nachkriegszeit und in der DDR angewandten Vorstellungswelt gefolgt wird, die dem Grundgesetz wesensfremd ist, eine Nettoalimentation von 37.647,14 € gewährt wird, der eine bemessene Mindestalimentation in Höhe von 49.143,32 € gegenübersteht.

Der Fehlbetrag beläuft sich also auf netto 11.496,18 €. Die Nettoalimentation unterschreitet damit die Mindestalimentation um 23,4 % und verbleibt um netto 5.086,18 € unterhalb des bemessenen Grundsicherungsniveaus in Höhe von 42.733,32 €, was das bemessene Grundsicherungsniveau um 11,9 % unterschreitet. Die weiterhin gezielt aufrechterhaltene eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots erübrigt eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs.

Allgemeine Frage.

Wie sieht es eigentlich bei Alleinerziehenden aus? Wessen Partnereinkommen kann da fiktiv angerechnet werden? Oder gibt es dafür einen hören Zuschlag?

Ich bin geschieden und seit Januar 2024 lebt mein 14 jähriger Sohn bei mir. Wahrscheinlich ist meine Exfrau unterhaltspflichtig, aber bei 15 Stunden die Woche könnte das schwierig werden.

Aber darum geht`s bei meiner Frage gar nicht. Es gibt doch immer mehr Alleinerziehende. Rechnet da der Dienstherr alle Transferleistungen mit ein oder wie ist es in diesen Fällen geregelt.

Diese Fragen interessieren den bayerischen Gesetzgeber am Ende nicht, weil er sich dann mit der sozialen Wirklichkeit im Freistaat beschäftigen müsste, wodurch der verfassungswidrige Gehalt der Regelung offensichtlich werden würde. Stattdessn geht es im Kern letztlich nur darum, einen willkürlich gefundenen Betrag von 20.000,- € brutto und 13.576,40 € netto ansetzen zu können, um damit im Sinne der Grundrechenarten einen Fehlbetrag auszugleichen, der sich im Gesetzgebungsverfahren auftut und der nicht wegzudiskutieren ist. Ein anderer Sinn ist nicht gegeben, sodass weitere Fragen offensichtlich am besten ausgeblendet bleiben sollten, da sie nur das Ergebnis der Addition stören könnten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bastel am 22.02.2024 21:45
Man beachte die S. 60 f. (der Gesetzentwurf ist der Gesetzentwurf einer sparsamen Staatsregierung; sie ist so sparsam, dass sie sogar an Seitenzahlen spart). Hier wird zunächst bei der Bemessung der kalten Unterkunftskosten erneut nicht das 95 %-Perzentil herangezogen, sondern ein weiteres Mal das Wohngeldgesetz, das das Bundesverfassungsgericht in den Rn. 56 ff. als nicht hinreichend betrachtet hat.

Am Ende zeigt sich, dass ohne das willkürlich in Höhe von netto 13.576,40 € festgesetzte Partnereinkommen, für das es allein deshalb schon keine sachliche Rechtfertigung geben kann, da nicht geprüft wird, ob der Partner überhaupt zum Einkommen beiträgt und ggf. beitragsfähig ist, womit also in Bayern weiterhin einer in Deutschland nur während der NS-Zeit, in der unmittelbaren Nachkriegszeit und in der DDR angewandten Vorstellungswelt gefolgt wird, die dem Grundgesetz wesensfremd ist, eine Nettoalimentation von 37.647,14 € gewährt wird, der eine bemessene Mindestalimentation in Höhe von 49.143,32 € gegenübersteht.

Der Fehlbetrag beläuft sich also auf netto 11.496,18 €. Die Nettoalimentation unterschreitet damit die Mindestalimentation um 23,4 % und verbleibt um netto 5.086,18 € unterhalb des bemessenen Grundsicherungsniveaus in Höhe von 42.733,32 €, was das bemessene Grundsicherungsniveau um 11,9 % unterschreitet. Die weiterhin gezielt aufrechterhaltene eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots erübrigt eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs.

Allgemeine Frage.

Wie sieht es eigentlich bei Alleinerziehenden aus? Wessen Partnereinkommen kann da fiktiv angerechnet werden? Oder gibt es dafür einen hören Zuschlag?

Ich bin geschieden und seit Januar 2024 lebt mein 14 jähriger Sohn bei mir. Wahrscheinlich ist meine Exfrau unterhaltspflichtig, aber bei 15 Stunden die Woche könnte das schwierig werden.

Aber darum geht`s bei meiner Frage gar nicht. Es gibt doch immer mehr Alleinerziehende. Rechnet da der Dienstherr alle Transferleistungen mit ein oder wie ist es in diesen Fällen geregelt.

Lass dir am besten vom Freistaat eine Frau zuteilen, welche min. 20k jährlich verdient.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 23.02.2024 06:58
Abrechnung für März... keine IFA ... Abrechnungsstelle AKDB
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 23.02.2024 08:19
Abrechnung für März... keine IFA ... Abrechnungsstelle AKDB
War zu erwarten, ich hoffe es funktioniert wenigstens für April. Gibt es eigentlich eine Aufstellung, welches Bundesland wann gezahlt hat?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 23.02.2024 09:14
Abrechnung für März... keine IFA ... Abrechnungsstelle AKDB

Die Gesetzesänderung wurde bisher auch noch nicht im Landtag verabschiedet. Nächsten Dienstag tagt wieder das Plenum.
Sollte es dort nicht behandelt und darüber abgestimmt werden, wird es auch mit der Auszahlung im März für April nichts werden, da die AKDB die wohl schlechteste Firma ist, die ich kenne die Fachanwendungen anbietet.

Ich frage mich wirklich, wer daran verdient, dass diese Firma so viele Fachprogramme in der bayerischen Verwaltung platziert hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Nao am 23.02.2024 09:32
Abrechnung für März... keine IFA ... Abrechnungsstelle AKDB

Die Gesetzesänderung wurde bisher auch noch nicht im Landtag verabschiedet. Nächsten Dienstag tagt wieder das Plenum.
Sollte es dort nicht behandelt und darüber abgestimmt werden, wird es auch mit der Auszahlung im März für April nichts werden, da die AKDB die wohl schlechteste Firma ist, die ich kenne die Fachanwendungen anbietet.

Ich frage mich wirklich, wer daran verdient, dass diese Firma so viele Fachprogramme in der bayerischen Verwaltung platziert hat.

Wir sicher unter Vorbehalt ausbezahlt. Ob die großen Softwarehäuser das noch rechtzeitig schaffen kann ich nicht sagen, wir haben ein SAP-System. Das voraussichtlich im 2. Absatz unten im Zitat lässt mich aber etwas dran zweifeln :D. Hat aber nichts mit dem Gesetzgebungsverfahren zu tun. Egal, dann kommt es halt Ende April.

Zitat aus unserem (städtischen) Intranet: "Der Freistaat Bayern zahlt seinen Beamt*innen die einmalige Inflationsausgleichszahlung und die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis März 2024 mit den Bezügen für April 2024 aus, das heißt die Auszahlung erfolgt Ende März 2024, im Vorgriff auf das noch zu beschließende Gesetz zur Anpassung der Besoldung 2024/2025. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung, für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben.

Die Stadt schließt sich diesem Vorgehen an, so dass auch die städtischen Beamt*innen schnellstmöglich von der Verbesserung profitieren. Die konkreten Auszahlungsbeträge werden dann voraussichtlich ab dem Zahltag April 2024 aus Ihren Entgeltnachweisen ersichtlich sein. "


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 23.02.2024 09:36
Darauf hatte ich geschielt.
Ja, die AKDB hat bei mir pers. auch nicht wirklich geglänzt, sei es Familienzuschlag. Oder Stufe weg, bei Beförderung. Immer wieder spannend, wenn da ein Briefchen kommt. Aber egal welche besoldungsrelevante Maßnahme, noch nie auf Anhieb funktioniert. Nie.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 23.02.2024 10:35
Eine Auszahlung mit der März-Besoldung war eh utopisch.
Ggf. ja im April 2024. Bei uns (Landkreis Bayern, Kommunalbeamte) kam zumindest schon die Mitteilung, dass es noch gar keine Infos oder Pläne diesbezüglich gibt. Eine Abschlagszahlung erscheint daher eher utopisch... ;)
Vielleicht ja dann im Sommer. :)

Grüße

King
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 23.02.2024 11:04
Was mich wirklich stört ist, dass es zinsfrei ist... Aber so ist´s nun einmal.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: qou am 26.02.2024 08:19
Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/

Bei einem angenommenen Bruttoeinkommen vom 20.878 € wird also vom anderen Elternteil z.B. mit einer Stelle im öffentlichen Dienst mit E3, erwartet, neben der Erziehung von zwei Kindern 27 Stunden pro Woche zu arbeiten.   

.... und die Vergleichsfamilie sitzt derweil gemütlich zuhause auf dem Sofa, macht sonst was, oder geht einem Hinzuverdienst nach.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-wie-viel-geld-darf-man-2024-hinzuverdienen-mit-hinzuverdienst-tabelle/#:~:text=Die%20Verdienstgrenze%20f%C3%BCr%20den%20Minijob,bleiben%2020%20%25%20des%20Verdienstes%20anrechnungsfrei.
Nach der Berechnung des Ministriums hat die Familie mit 67 Wochenstunden Arbeit im Jahr 2090,22 € mehr zur Verfügung als die Bürgergeldbezieher, das dürfte einem "Stundenlohn" von weniger als 1 € entsprechen. Flaschenpfandsammeln ist sicher einträglicher.

Menschen die arbeiten haben noch Ausgaben für den Arbeitsweg und müssen nicht selten mittags teuer essen gehen.
Also eher deutlich schlechter gestellt…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 26.02.2024 14:29
Unglaublich in der Begründung ist wirklich ein Pauschalbetrag von 13.576,40 Euro als "zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartenden Beitrag zum Familieneinkommen, Netto-Anteil" bei der Gegenüberstellung von Beamtenfamilie zur Grundsicherungsempfänger Familie. Siehe Seite 60/61 vom auf der stmfh Seite hochgeladenen Gesetzentwurf:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/
Wenn man diese fiktive Partnereinkommen herausrechnet heißt das, dass in Bayern ein Beamter/eine Beamtin erst ab A11 eine 15% über dem Grundeinkommen liegende Besoldung erhält. 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 27.02.2024 15:32
Bin sehr gespannt was das BVwG hierzu zu sagen hat. Mich ärgert auch so enorm der "Ortszuschlag" Münchenzulage- aber was will man machen? Dienst.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 28.02.2024 09:12
Bin sehr gespannt was das BVwG hierzu zu sagen hat. Mich ärgert auch so enorm der "Ortszuschlag" Münchenzulage- aber was will man machen? Dienst.

Also ich finde die Sache mit den Ortsklassen garnicht so schlecht, es bildet die Lebenswirklichkeit einfach besser ab. Über die Höhe und Abstufungen muss natürlich nochmal gesprochen werden, aber das System ansich ist in meinen Augen gerechter als das vorherige.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: eros am 28.02.2024 09:47
Bin sehr gespannt was das BVwG hierzu zu sagen hat. Mich ärgert auch so enorm der "Ortszuschlag" Münchenzulage- aber was will man machen? Dienst.

Also ich finde die Sache mit den Ortsklassen garnicht so schlecht, es bildet die Lebenswirklichkeit einfach besser ab. Über die Höhe und Abstufungen muss natürlich nochmal gesprochen werden, aber das System ansich ist in meinen Augen gerechter als das vorherige.

Gehört hier zwar nicht wirklich rein.....

Die Ortsklassen sind von Ansatz evtl richtig, die Umsetzung lässt mich allerdings stark zweifeln da wenn dann hätte das ganze vielleicht weiter als die paar jahre die angesetzt wurden. Zweiter Punkt ist das es evtl in Regionen unterteilt werden sollte.... ich wohne 500 meter (Ortschild) von der Ortsklasse 4 entfernt und zahle hier genauso meine hohe Miete und bin in der Ortsklasse 2.... gibt davon ja noch mehr beispiele rund um München...verstehen tut das keiner, ach wird hier stark mit der vergleichbarkeit gespielt so dass niemand mehr sich mit einem anderen vergleichen kann was nicht im Sinne einer starken gewerkschaft sein kann......von arbeitgeberseite her ja perfekt da es keine sammelklagen mehr geben kann...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kannsein am 28.02.2024 10:08
Das mit dem OFZ ist meiner Meinung nach nicht optimal gelöst eher nur oberflächlich behandelt. Wenn man sich  den Landkreis München ansieht stellt man fest, dass einige Gemeinden die Stufe II haben und Nachbargemeinden die VII, wie mein Vorredner schon feststellte ändert sich aber an der Höhe der miete rein gar nichts :-\.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 28.02.2024 11:05
Für das Thema Ortszuschlag wird es keine gerechte Lösung geben. Wie sollte die denn aussehen? Würde man Personal abstellen um für jede einzelne Gemeinde jährlich den Mietspiegel für die Berechnung heranzuziehen, würden sich die ungerecht behandelt fühlen, die mehr zahlen als der Mietspiegel vorgibt. Derjenige der in der Innenstadt wohnt würde sich bei gleichem Ortszuschlag ungerecht behandelt fühlen gegenüber demjenigen der 30km außerhalb wohnt. Etc....

Klar sind gerade so Beispiele wie das mit den Nachbargemeinden extrem ärgerlich - und mitunter auch nicht fair. Aber wer zieht die Grenzen was fair ist? Wollen wir eine Einzelfallbehandlung und -berechnung für jeden Beamten in Bayern? Das ist schon der Grund warum unser Steuerrecht so brutal verkompliziert ist. Und selbst das wird subjektiv gesehen nicht jedem gerecht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 28.02.2024 11:14
Eine einfachere und gerechtere Lösung, zumindest im Ansatz ohne großen Aufwand wäre die Heranziehung der Bodenrichtwerte, aber diesen Ansatz hat das StmF vor Jahren schon abgelehnt, da war die jetzige "Lösung" wohl schon in Arbeit, als mein Vorschlag kam. Ich wohne Stufe 3, da es für den Ort keine Klasse gibt, nur den LK, aber unser Ort... ist sozusagen nicht günstig zum wohnen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 28.02.2024 16:49
So individuell nachvollziehbar die jeweils eigene Vorstellung von "Gerechtigkeit" ist, kann es (verfassungs-)rechtlich nicht um sie, also um eine subjektive moralische Bewertung gehen, da die individuellen Wertvorstellungen in einer sozial differenzierten und zugleich pluralistischen Gesellschaft wie der bundesdeutschen durch ein sehr breites Spektrum abgebildet wird. Es ist insofern Aufgabe der Politik, diesem Spektrum im Sinne ihre je eigenen Ziele gerecht zu werden und also Mehrheiten für eigene Entscheidungen im Parlament zu erwirken. Unabhängig von den jeweiligen Mehrheiten müssen die am Ende beschlossenen Gesetze aber im Rahmen des Verfassungsrechts bleiben, wie sich das aus der Bindung der legislativen Gewalt an die Verfassung aus Art. 20 Abs. 3 GG ergibt.

Entsprechend lassen sich verschieden hohe Ortzuschläge in einem begrenzten Rahmen sachlich rechtfertigen, solange sich dabei hinsichtlich von Art. 3 Abs. 1 GG nicht zuletzt die "neue Formel" des Bundesverfassungsgerichts als hinreichend beachtet zeigt, nach der das Gleichheitsgrundrecht aus Art. 3 GG „vor allem dann verletzt [ist], wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (Nußberger, in: Sachs-Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 3, Rn. 8 ff.).

Ein in sieben verschiedene Ortsklassen unterteilende gesetzliche Regelung, die darüber hinaus Ortszuschläge ausschließlich an die Kinderzahl bindet, lässt sich so verstanden mit hoher Wahrscheinlichkeit sachlich bereits strukturell nicht vor der "neuen Formel" des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigen und führt spätestens dann zu vor ihr nicht mehr sachlich zu rechtfertigenden Konsequenzen, wenn sich die Höhe der jeweiligen monatlichen Zuschläge im einzelnen so stark unterscheidet, wie das der Fall ist (die familienbezogenen Besoldungskomponenten eines verheirateten Beamten mit zwei Kinder, der in der Besoldungsgruppe A 3 eingruppiert ist, belaufen sich in der Ortsklasse I auf jährlich auf 6.246,48 und in der Ortsklasse VII auf 9.713,40 €), und wenn zugleich in der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit der Normunterworfenen nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit der Regelung die Probleme einhergehen, die eros und Kannsein benennen.

Denn in dem Moment wird das Ergebnis dieser Regelung über den Einzelfall hinaus eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. Entsprechend stellt sich auch diese Regelung in der gesetzlich normierten Struktur und Höhe als offensichtlich verfassungswidrig dar, sodass sich ihre moralische Bewertung - sachlich betrachtet - erübrigt. Sie wird in dieser Form keinen Bestand vor der Verfassung beanspruchen können.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 29.02.2024 10:22
Herzlichen Dank für die würdig formulierte Antwort.
Als ich meinen Vorschlag, an den Bodenrichtwert gebundene Zulagen an das Bay. Finanzministerium schickte war mir tatsächlich die Tragweite noch nicht in diesem Ausmaß bewusst, empfand die Zahlung "nur" nach der damaligen Anlage 2 des Landes Entwicklungsprogramms aber damals schon als zu tiefst ungerecht. Da mich hier tatsächlich Luftlinie etwa 80m vom ersehnten Strich trennten, Dienstort, nicht Wohnort.
Ich hoffe sehr, dass hier nicht nur Kolleginnen und Kollegen mitlesen, die um jeden einzelnen Euro dankbar werden sondern Deine Ausführungen auch von denen gelesen werden, die nicht auf jeden Euro angewiesen sind, aber über uns entscheiden. Herzliches Vergelt´s Gott aus Oberbayern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 29.02.2024 19:24
Gern geschehen, unterster Dienst - zugleich müssen wir davon ausgehen, dass mindestens ein Drittel der Bayerischen Staatsregierung die "neue Formel" des Bundesverfassungsgerichts präzise kennt,  da sie Volljuristen sind. Da es sich bei Art. 3 GG um "einen der vielleicht schwierigsten Rechtssätze des Grundrechtskatalogs" handelt und er als "Fundamentalnorm der Gerechtigkeit" gilt (Nußberger, in: Sachs-Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 3, Rn. 1 und 4), muss gleichzeitig vorausgesetzt werden, dass die anderen zwei Drittel sich aus ihrer herausgehobenen politischen Verantwortung heraus ebenfalls grundlegend mit dem allgemeinen Gleichheitssatz spätestens im Zuge der Verantwortung ihres jeweiligen Hauses für die Erstellung von Gesetzentwürfen beschäftigt haben bzw. sich entsprechend von den Juristen in ihrem jeweiligen Haus haben hinreichend aufklären lassen. Denn alles andere ließe sich vor dem Eid, den jeder von ihnen geleistet hat und der nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayMinG bekanntlich lautet: "Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten [, so wahr mir Gott helfe]", kaum rechtfertigen.

Die Bayerische Staatsregierung wird also auch in der Vergangenheit während des Kabinettsbeschlusses gewusst haben, was sie hinsichtlich der Ortszuschläge beschlossen hat, um den damaligen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Und in Anbetracht der hohen Zahl an Volljuristen unter den Abgeordneten des Bayerischen Landtags wird dort die Kenntnis im Großen und Ganzen zumindest bei denen, die es wissen konnten und/oder es wissen wollten, ebenfalls kaum anders gewesen sein.

Auch so verstanden wäre es - leider - erstaunlich, wenn sich noch irgendetwas Substantielles am Entwurf ändern würde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 01.03.2024 08:11
Ich gehe auch davon aus, dass sich am Entwurf nichts ändert, insbesondere da die Orts-Familienzulage bereits seit 2023 gesetzlich geworden ist. Hier fand eine stille Verschlechterung statt, einen Aufschrei hörte man vom Beamtenbund in Bayern nicht, was für mich völlig unverständlich war/ist! Wer vor 01.01.2023 heiratete bekam/bekommt unabhängig vom Wohnort etwa 145€ Fam.Zuschlag. Wer ab 01.01.2023 heiratete bekommt den Betrag nur in Mietstufe VII!!! Darunter eine Verschlechterung beginnend bei 77€!!! Das hat mich fast von den Socken gehauen, sogar die "Altfälle" bekommen jetzt ohne Mietstufe VII den alten Betrag nur über die Besitzstandswahrung ohne Angleich. Das macht einfach nur unfassbar traurig. Trotzdem einen schönen letzten Tag der Dienstwoche.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 01.03.2024 10:24
Man hat dem Gesetz deutlich angemerkt, dass es feste haushaltsrechtliche Vorgaben gab. Sinniger Weise hätte man den Ist Stand als Ortsklasse 1 genommen und dann nach oben deutlich nachgelegt. So ist es halt jetzt so, dass die Besoldung weiterhin deutlich verfassungswidrig bleibt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 01.03.2024 15:16
Bayern führt als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Asylbewerber ein, nur bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ist mal Schlusslicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bauernopfer am 01.03.2024 15:26
Bayern führt als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Asylbewerber ein, nur bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ist mal Schlusslicht.
Vergiss nicht deine Nachbarn in Ba-Wü, da siehst genau so mau aus ;D.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Odin81 am 01.03.2024 17:35
Verstehe ich es richtig, dass ein Beamter, dessen Kinder von der Lohnsteuerkarte verschwinden, den neuen Familienzuschlag „V“ erhält, während kinderlose Verheiratete durch den Bestandsschutz weiterhin den alten Familienzuschlag erhalten?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kleeblatt am 01.03.2024 20:24
ja,
die Umsetzung erfolgt auch, wenn ein Kind dazu kommt
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 03.03.2024 17:03
Seit Mitte Dezember steht auf der Seite des LFF Bayern dass eine Auszahlung der IAP "voraussichtlich" Anfang April stattfindet. Gibt es mittlerweile drei Monate nach dem Tarifabschluss immer noch kein konkretes Datum (nachdem die meisten Bundesländer bereits gezahlt haben).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 03.03.2024 17:24
Seit Mitte Dezember steht auf der Seite des LFF Bayern dass eine Auszahlung der IAP "voraussichtlich" Anfang April stattfindet. Gibt es mittlerweile drei Monate nach dem Tarifabschluss immer noch kein konkretes Datum (nachdem die meisten Bundesländer bereits gezahlt haben).

Es ist für April vorgesehen. Bis letzte Woche waren die entsprechenden dynamisch generierten Lohnarten noch nicht im System, aber sollte noch kommen. Noch ist bis übernächste Woche Zeit.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: algo86 am 04.03.2024 07:24
Verstehe ich es richtig, dass ein Beamter, dessen Kinder von der Lohnsteuerkarte verschwinden, den neuen Familienzuschlag „V“ erhält, während kinderlose Verheiratete durch den Bestandsschutz weiterhin den alten Familienzuschlag erhalten?

Ich hätte auch eine Frage in diese Richtung, da mich das jetzt etwas verunsichert.
Aktuell erhalte ich Familienzuschlag Stufe 2 für 2 Kinder und verheiratet in Höhe von 446,07 €.
Wenn 1 Kind nun auszieht, welchen Familienzuschlag erhalte ich dann?
Müsste doch Stufe 1 in Höhe von 305,34 € oder?
Ich bin seit 2010 ohne Unterbrechung in Bayern Beamter.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: eros am 05.03.2024 07:44
Verstehe ich es richtig, dass ein Beamter, dessen Kinder von der Lohnsteuerkarte verschwinden, den neuen Familienzuschlag „V“ erhält, während kinderlose Verheiratete durch den Bestandsschutz weiterhin den alten Familienzuschlag erhalten?

Ich hätte auch eine Frage in diese Richtung, da mich das jetzt etwas verunsichert.
Aktuell erhalte ich Familienzuschlag Stufe 2 für 2 Kinder und verheiratet in Höhe von 446,07 €.
Wenn 1 Kind nun auszieht, welchen Familienzuschlag erhalte ich dann?
Müsste doch Stufe 1 in Höhe von 305,34 € oder?
Ich bin seit 2010 ohne Unterbrechung in Bayern Beamter.


2 Kinder bei Ortklasse II

1. Kind, Ortsklasse II:        305.34 €
2. Kind, Ortsklasse II:        140.73 €
Erh. 1. Kind, Ortsklasse II:    17.87 €
Erh. 2. Kind, Ortsklasse II:    17.87 €

Gesamt:                             481,81 €


1 Kind

1. Kind, Ortsklasse II:        305.34 €
Erh. 1. Kind, Ortsklasse II:    17.87 €

Gesamt:                             323,21 €


Das bedeutet hier an dem Beispiel mit Ortsklasse II das du 158,60 € weniger Brutto bekommst
       
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 05.03.2024 08:58
Ich habe gerade mal auf der Homepage des BBB nachgesehen was es so neues gibt, vergiss es.
Unter Aktuelles: 1. Gewinnspiel zum Weltfrauentag 2. Neues Format: Monatsrückblick mit Rainer Nachtigall 3. Staatsekretär Tobias Gotthardt im Dialog mit Rainer Nachtigall
Unter Service Beamte: 1. VG Würzburg zur Anerkennung der COVID-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – Dezember 2021 –
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: algo86 am 05.03.2024 09:10
Danke eros, so habe ich das auch gelesen und verstanden.
Dann bezieht sich die Besitzstandswahrung nur auf den Verheiratetenzuschalg vermute ich?
Das Problem trifft einen also erst, wenn man für keine Kinder mehr Familienzuschlag erhält.

Zitat
Der neue Orts- und Familienzuschlag der Stufe V (bisheriger Familienzuschlag der Stufe 1) wird künftig mit abgestuften Beträgen gewährt, Bestandsbeamte erhalten über eine Besitzstandsregelung dieselben Beträge wie bisher.

Bis 11.2022
149,64 € für verheiratet
127,94 € für das 1. Kind
277,58 € GESAMT


Aktuell
77 € für verheiratet
228,34 € für das 1. Kind
305,34 GESAMT
+ 17,87 € Zuschlag für A9 OK II

Wenn aktuell 1 Kind entfällt, hat man keine Nachteile.
Erst ohne Kinder rutscht man dann von 149,64 € auf 77 € durch den Verlust der Besitzstandswahrung, da sich ja was am Familienzuschlag geändert hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 05.03.2024 09:41
Ich habe gerade mal auf der Homepage des BBB nachgesehen was es so neues gibt, vergiss es.
Unter Aktuelles: 1. Gewinnspiel zum Weltfrauentag 2. Neues Format: Monatsrückblick mit Rainer Nachtigall 3. Staatsekretär Tobias Gotthardt im Dialog mit Rainer Nachtigall
Unter Service Beamte: 1. VG Würzburg zur Anerkennung der COVID-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – Dezember 2021 –

Mal davon abgesehen, dass der Beamtenbund keine gute Gewerkschaft ist, was soll es neues geben? Die Inflationsausgleichprämie kommt mit den April Bezügen Ende März 2024. Der Gesetzentwurf geht bald in den Landtag.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 05.03.2024 09:51
Ich habe gerade mal auf der Homepage des BBB nachgesehen was es so neues gibt, vergiss es.
Unter Aktuelles: 1. Gewinnspiel zum Weltfrauentag 2. Neues Format: Monatsrückblick mit Rainer Nachtigall 3. Staatsekretär Tobias Gotthardt im Dialog mit Rainer Nachtigall
Unter Service Beamte: 1. VG Würzburg zur Anerkennung der COVID-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – Dezember 2021 –

Auf ihrer Instagram Seite haben sie gestern bestätigt, dass die Auszahlung IAP und die mtl. Raten Ende März mit der April Besoldung überwiesen werden soll.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 05.03.2024 21:37
Heutige Mitteilung bei uns im Intranet (Kommune):
Zitat
Die AKDB hat mitgeteilt, dass die Umsetzung der Inflationsausgleichszahlung für den Abrechnungsmonat
April 2024 geplant ist
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 06.03.2024 07:25
Oh, Gott... und ich hatte echt auf April gehofft. Aber dann dauert es noch länger.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 06.03.2024 08:20
In Bayern (bei Tarifbeschäftigten/Länderbeamte) werden die Inflationsausgleichszahlungen noch in dieser Woche ins Abrechnungssystem eingespielt (aufgebaut). Damit steht einer Auszahlung Ende März 2024 nichts mehr im Wege (Tarifbeschäftigte: Abrechnung März 2024/ Beamte: Abrechnung April 2024).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 06.03.2024 08:31
Ja toll, wird ja auch Zeit, wenn die Einmalzahlung eigentlich für Dezember 23 geplant war.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 06.03.2024 08:46
Ja toll, wird ja auch Zeit, wenn die Einmalzahlung eigentlich für Dezember 23 geplant war.

Nein, in der Einigung steht nur „frühestmöglicher Zeitpunkt“.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Beamter am 06.03.2024 13:30
Ja toll, wird ja auch Zeit, wenn die Einmalzahlung eigentlich für Dezember 23 geplant war.

Äh?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 06.03.2024 13:56
Ja toll, wird ja auch Zeit, wenn die Einmalzahlung eigentlich für Dezember 23 geplant war.

Nein, in der Einigung steht nur „frühestmöglicher Zeitpunkt“.
Ja, in der Einigung stand "frühestmöglicher Zeitpunkt" und in den Pressekonferenzen wurde sowohl von Arbeitgeber- als auch Gewerkschaftsseite zugesichert "noch im Dezember".
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: muckI am 06.03.2024 14:53
"Für" Dezember, nicht "im" Dezember.

Und - sorry -, wer nicht erst seit gestern in einer Behörde arbeitet, dürfte doch verstehen, dass sich bei einer Tarifeinigung am Samstag, 9. Dezember, die Leute in den Bezügestellen nicht am Montag, 11. Dezember hinsetzen und nur aufgrund von Pressemitteilungen wie wild Überweisungen in ihr System klopfen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 06.03.2024 16:17
"Für" Dezember, nicht "im" Dezember.

Und - sorry -, wer nicht erst seit gestern in einer Behörde arbeitet, dürfte doch verstehen, dass sich bei einer Tarifeinigung am Samstag, 9. Dezember, die Leute in den Bezügestellen nicht am Montag, 11. Dezember hinsetzen und nur aufgrund von Pressemitteilungen wie wild Überweisungen in ihr System klopfen.
"Alle Beschäftigten erhalten eine einmalige Inflationsprämie, die noch im Dezember 2023 ausbezahlt werden soll" Informationsseite der GEW. Auf der Facebook-Seite von Verdi wurde gesagt, dass eine Zahlung im Dezember von den Arbeitgebern zugesichert wurde und man es daher "vergessen" hat ein konkretes Datum festzulegen. Frühestmöglich aber als "in knapp vier Montane" zu interpretieren ist schon dreist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 06.03.2024 18:11
"Für" Dezember, nicht "im" Dezember.

Und - sorry -, wer nicht erst seit gestern in einer Behörde arbeitet, dürfte doch verstehen, dass sich bei einer Tarifeinigung am Samstag, 9. Dezember, die Leute in den Bezügestellen nicht am Montag, 11. Dezember hinsetzen und nur aufgrund von Pressemitteilungen wie wild Überweisungen in ihr System klopfen.

Und nein wir geben nicht für jeden Zahlfall die Inflationsausgleichprämie vor. Das sind pro Sachbearbeiter zwischen 800-3000 Zahlfälle (je nachdem ob Besoldung oder Arbeitnehmerbereich). Die Lohnarten werden von dem System maschinell aufgebaut und dann auf der Abrechnung ausgezahlt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 07.03.2024 12:30
"Für" Dezember, nicht "im" Dezember.

Und - sorry -, wer nicht erst seit gestern in einer Behörde arbeitet, dürfte doch verstehen, dass sich bei einer Tarifeinigung am Samstag, 9. Dezember, die Leute in den Bezügestellen nicht am Montag, 11. Dezember hinsetzen und nur aufgrund von Pressemitteilungen wie wild Überweisungen in ihr System klopfen.

Und nein wir geben nicht für jeden Zahlfall die Inflationsausgleichprämie vor. Das sind pro Sachbearbeiter zwischen 800-3000 Zahlfälle (je nachdem ob Besoldung oder Arbeitnehmerbereich). Die Lohnarten werden von dem System maschinell aufgebaut und dann auf der Abrechnung ausgezahlt.

Das glaubt natürlich keiner. Innerhalb von 2 Monaten könnten solche Parameter jedoch sicher geschaffen werden. Vergleichbare Sachverhalte in der Vergangenheit gibt es ja bestimmt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 12.03.2024 13:33
So, nachdem die Prämie noch auf sich warten lässt... Ganz frisch aus der Gerüchteküche: Hat schon jemand eine Bestätigung für die nächste Verhandlung hinsichtlich er "Hauptforderung". Ich finde es ja sehr konsequent, dass die lautet, weniger Dienstzeit, evtl. wird das schneller umgesetzt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: NordWest am 12.03.2024 15:10
Hat schon jemand eine Bestätigung für die nächste Verhandlung hinsichtlich er "Hauptforderung". Ich finde es ja sehr konsequent, dass die lautet, weniger Dienstzeit, evtl. wird das schneller umgesetzt.

was für Verhandlungen meinst Du - die TARIF-Verhandlungen? Sollte da eine Arbeitszeitkürzung verhandelt werden, wäre keineswegs sichergestellt, dass sie auf Beamte übertragen würde. Schon heute divergieren die Arbeitszeiten in manchen Bundesländern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 12.03.2024 15:43
Kurz:
Bayern also TVL
Übernahme auf Beamte (wirkungsgleich/systemgleich)

Und Ja: Weiter Blick in die Zukunft, aber man hat das was läuten hören.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Fakon am 12.03.2024 18:19
Hallo,

ich war bis Februar 2024 mit 50% im Dienst.

Seit März bin ich in Elternzeit.

Wie hoch wird die Inflationsausgleichprämie dann Ende März sein?

Fakon
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 12.03.2024 19:36
Hallo,

ich war bis Februar 2024 mit 50% im Dienst.

Seit März bin ich in Elternzeit.

Wie hoch wird die Inflationsausgleichprämie dann Ende März sein?

Fakon

Dezember Rate: 900,00€
Januar Rate: 60,00€
Februar Rate: 60,00€
März Rate: 0,00€
Auszahlung  Ende März wäre dann bei dir: +1.020,00€
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Fakon am 12.03.2024 22:34
Hallo,

ich war bis Februar 2024 mit 50% im Dienst.

Seit März bin ich in Elternzeit.

Wie hoch wird die Inflationsausgleichprämie dann Ende März sein?

Fakon

Dezember Rate: 900,00€
Januar Rate: 60,00€
Februar Rate: 60,00€
März Rate: 0,00€
Auszahlung  Ende März wäre dann bei dir: +1.020,00€

Danke :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Unlucky am 13.03.2024 07:56
Ich ärgere mich immer über den Namen "Inflationsausgleichsprämie". Wie der Name schon sagt sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden, und diese sind doch bei Teilzeitkräften oder Menschen in Elternzeit genauso hoch. Stillhalteprämie wäre doch das treffendere Wort.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 13.03.2024 08:08
Ich ärgere mich immer über den Namen "Inflationsausgleichsprämie". Wie der Name schon sagt sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden, und diese sind doch bei Teilzeitkräften oder Menschen in Elternzeit genauso hoch. Stillhalteprämie wäre doch das treffendere Wort.

Die Lebenshaltungskosten sind bei 50% Arbeitszeit genauso hoch wie bei 100%. Trotzdem kriegst du nur das halbe Gehalt. Unfair, oder?  ;)

Und wie das Kind nun letztlich heißt ist ja auch egal. Ärger dich darüber, dass man so eine höhere Besoldungserhöhung vermindert, aber doch nicht über den Namen....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 13.03.2024 09:01
Der wirkliche Witz ist nicht mit 50% Teilzeit und 100% Vollzeit, sondern 85% Geld bei 0% Arbeit für unsere BG-Empfänger im Vergleich zum 40 Std. Einstiegsbeamten! Das ist, was wirklich einen Riss in der Bevölkerung schafft. Auch andere in TZ überlegen doch nicht lange, da "lohnt" sich BG mehr als der TZ-Job, also rein in den Bezug. Ob das jetzt Fachkräfte sind oder nicht, wer einfachste Grundkenntnisse der Mathematik schafft, wird immer die Rechnung lösen und die Mehreinkünfte des BG zum TZ-Job sehen.
In diesem Sinne
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 13.03.2024 09:36
Der wirkliche Witz ist nicht mit 50% Teilzeit und 100% Vollzeit, sondern 85% Geld bei 0% Arbeit für unsere BG-Empfänger im Vergleich zum 40 Std. Einstiegsbeamten! Das ist, was wirklich einen Riss in der Bevölkerung schafft. Auch andere in TZ überlegen doch nicht lange, da "lohnt" sich BG mehr als der TZ-Job, also rein in den Bezug. Ob das jetzt Fachkräfte sind oder nicht, wer einfachste Grundkenntnisse der Mathematik schafft, wird immer die Rechnung lösen und die Mehreinkünfte des BG zum TZ-Job sehen.
In diesem Sinne

Trotz allem entspricht das Bürgergeld (angeblich) den Vorgaben des BVerfG für das Existenzminimum, und wir Beamte sollten uns gut überlegen, ob wir uns über die Höhe des Bürgergeldes aufregen sollten, da unsere Besoldung in gewissen Maßen auch davon abhängt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: eros am 14.03.2024 09:17

Ich gehe davon aus das ich 100% die Prämie erhalte da ich an besagtem Tag X 100 % beschäftigt war.

Egal ob ich im Auszahlungszeitram 4 Monate in elternzeit mit Teilzeit 30% arbeite....

ich hoffe meine annahme ist richtig
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 14.03.2024 09:25
Der wirkliche Witz ist nicht mit 50% Teilzeit und 100% Vollzeit, sondern 85% Geld bei 0% Arbeit für unsere BG-Empfänger im Vergleich zum 40 Std. Einstiegsbeamten! Das ist, was wirklich einen Riss in der Bevölkerung schafft. Auch andere in TZ überlegen doch nicht lange, da "lohnt" sich BG mehr als der TZ-Job, also rein in den Bezug. Ob das jetzt Fachkräfte sind oder nicht, wer einfachste Grundkenntnisse der Mathematik schafft, wird immer die Rechnung lösen und die Mehreinkünfte des BG zum TZ-Job sehen.
In diesem Sinne

Neid auf Bürgergeldempfänger. Wahnsinn. Du weißt was zu tun ist, um diesen Luxus erleben zu dürfen. Wenn du das nicht willst, sind dir sicher Gründe dagegen eingefallen. :(

Der Student bezieht auch nicht lieber Bürgergeld, weil er da mehr verdienen würde.

Das heißt nicht, dass man als Einsteiger gut bezahlt ist.....aber die Betonung der 85% Geld für 0% Arbeit sowie die Aussage "lieber Bürgergeld als Teilzeit" sind ist schon sehr frech und kein guter Ansatzpunkt
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 16.03.2024 18:52
Hat jemand nähere infos, ob die AKDB die Auszahlung der IAP für April gebacken bekommt?

Gruß

Hage
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 18.03.2024 12:45
Kurze Frage: Hat eigentlich in Bayern schon jemand seinen Widerspruchsbescheid erhalten?
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Surfer am 18.03.2024 13:13
Hier noch nichts. Widerspruch eingelegt am 08.12.2023 über das Webportal. Vermutlich werden die Widerspruchbescheide nach dem verabschieden des Gesetztes erfolgen.

LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 18.03.2024 17:57
Hat jemand nähere infos, ob die AKDB die Auszahlung der IAP für April gebacken bekommt?

Gruß

Hage
Auf der Seite des LFF steht immer noch "voraussichtlich" Ende März/Anfang April.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 19.03.2024 05:46
Kurze Frage: Hat eigentlich in Bayern schon jemand seinen Widerspruchsbescheid erhalten?
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

Gibt es denn bisher keine Informationen, wie Bayern mit den Widersprüchen umgehen wird? Werden sie ruhend gestellt oder abgelehnt? Es findet sich nicht mal eine Information, wie viele Widersprüche in Bayern in 2023 eingegangen sind.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 19.03.2024 07:36
Hat jemand nähere infos, ob die AKDB die Auszahlung der IAP für April gebacken bekommt?

Gruß

Hage
Auf der Seite des LFF steht immer noch "voraussichtlich" Ende März/Anfang April.

Stimmt. Fraglich aber, ob die bei der AKDB sind... Bei uns gibt es hinsichtlich Auszahlung (AKDB) bisher nur die Info, dass daran gearbeitet wird. Bin gespannt...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Illunis am 19.03.2024 08:44
Kurze Frage: Hat eigentlich in Bayern schon jemand seinen Widerspruchsbescheid erhalten?
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

Gibt es denn bisher keine Informationen, wie Bayern mit den Widersprüchen umgehen wird? Werden sie ruhend gestellt oder abgelehnt? Es findet sich nicht mal eine Information, wie viele Widersprüche in Bayern in 2023 eingegangen sind.

Bisher nur Gerüchteküche, dass sie abgelehnt werden sollen (z.B. von der GDP München).
Gerade Bayern mit seinem dümmsten aller Mehrverdienermodel (ohne Ausgleich bei weniger Einkommen) sollte sich damit hoffentlich richtig selbst in den Fuß schießen.

@Überwacher:
bei mir bisher auch nichts. Widerspruch 11.12.23 über das Mitarbeiterportal und nochmal per Einschreiben mit Rückschein
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: MisterS am 19.03.2024 09:03
hier mal das Schreiben vom Lff, aufs relevante gekürzt.
wie Bereits geschrieben habe ich im Dezember 22 gegen die Besoldung 22 Widerspruch eingelegt, mit der Vorlage von Landsknecht.

Zitat
Mit Schreiben vom 17.11.2022 haben Sie Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eingelegt.
...
Ihr Leistungswiderspruch ist zulässig, aber nicht begründet.

... LFF formal zuständig...

Mit dem Gesetz vom 10.03.2023, veröffentlicht am 17.03.2023 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023, wurden die Grundlagen des Orts- und Familienzuschlags neu geregelt. Die Ansprüche für die Jahre bis 2019 definiert ARt. 109 Abs. 4 BayBesG.

Danach wird Berechtigten, die, ohne dass darüber bereits abschließend endschieden worden ist, ein Fehlen der Alimentation für ein drittes oder weiteres Kind durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben, für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag gewährt.

Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde .....

Sie haben mit Schreiben vom 17.11.2022 .. erstmalig das Fehlen der amtsangemessenen Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht.
...
Antrag für 01.01.2020 zu spät....

Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht nur, soweit im entsprechenden Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils geltenden Fassung bestand (Art 109 Abs. 4 Satz 3 BayBesG).

...
Da die gesetzliche Regelung eine Nachzahlung erst ab dem dritten Kind vorsieht, ist ihr Antrag abzulehnen.

Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

Anschließend noch der übliche Punkt, dass Kosten des Verfahrens nicht erstattet werden, und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 19.03.2024 09:55
hier mal das Schreiben vom Lff, aufs relevante gekürzt.
wie Bereits geschrieben habe ich im Dezember 22 gegen die Besoldung 22 Widerspruch eingelegt, mit der Vorlage von Landsknecht.

Zitat
Mit Schreiben vom 17.11.2022 haben Sie Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eingelegt.
...
Ihr Leistungswiderspruch ist zulässig, aber nicht begründet.

... LFF formal zuständig...

Mit dem Gesetz vom 10.03.2023, veröffentlicht am 17.03.2023 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023, wurden die Grundlagen des Orts- und Familienzuschlags neu geregelt. Die Ansprüche für die Jahre bis 2019 definiert ARt. 109 Abs. 4 BayBesG.

Danach wird Berechtigten, die, ohne dass darüber bereits abschließend endschieden worden ist, ein Fehlen der Alimentation für ein drittes oder weiteres Kind durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben, für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag gewährt.

Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde .....

Sie haben mit Schreiben vom 17.11.2022 .. erstmalig das Fehlen der amtsangemessenen Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht.
...
Antrag für 01.01.2020 zu spät....

Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht nur, soweit im entsprechenden Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils geltenden Fassung bestand (Art 109 Abs. 4 Satz 3 BayBesG).

...
Da die gesetzliche Regelung eine Nachzahlung erst ab dem dritten Kind vorsieht, ist ihr Antrag abzulehnen.

Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

Anschließend noch der übliche Punkt, dass Kosten des Verfahrens nicht erstattet werden, und die Rechtsbehelfsbelehrung.

Hallo MisterS,
es wäre noch interessant, wie dein Rechtsbehelf ausgesehen hat. War es ein Antrag, oder ein Widerspruch? Bezog er sich allgemein auf die zu niedrige, nicht verfassungsgemäße Alimentation, oder nur auf die Alimentation bezüglich des 3. Kindes, und für welche Jahre? Hast du in deinem Rechtsbehelf darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern auf die zeitnahe Geltendmachung ab 2020 verzichtet hat? Auch die Rechtsbehelfsbelehrung im Schreiben des LFF wäre interessant.

Ich habe von meiner Kommune ein total wirres Schreiben bekommen, bei dem rein gar nichts stimmte, nicht einmal der Betreff und das Datum meiner Widersprüche. In dem Schreiben wurde ich aufgefordert meinen Widerspruch bis zu einem gewissen Datum zurück zunehmen. Ich habe geantwortet, dass ich das nicht machen werde und warte jetzt ab.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: MisterS am 19.03.2024 09:59
wie geschrieben, Vorlage von Landsknecht mit kleinen Anpassungen.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg316551.html#msg316551

Die Antwort ist eindeutig Baukasten, und passt nicht zu meinem Schreiben.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 20.03.2024 09:56
Bei der Landeshauptstadt München sind die neuen Entgeltnachweise mit den Bezügen für den Monat April bereits abrufbar. Dabei sind die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung von 1800 und die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis April ersichtlich.

Ich weiß aber nicht ob die Landeshauptstadt München die Software der AKDB verwendet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Löwenkind am 20.03.2024 11:00
Ich bin bisher nur stille Mitleserin. Danke für die vielen Informationen, die man hier bekommt! Ich habe eine kleine Frage zur Inflationsprämie. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich war bis 25.11 im Mutterschutz und bin jetzt in Elternzeit. Laut Besoldungsnachweis erhalte ich die inflationsprämie nur in Höhe von 1.500€. Wieso ist das so? Mein Beamtenverhältnis bestand zum 9.12 (ohne Bezüge und in Vollzeit) und im maßgeblichen Zeitraum hatte ich Anspruch auf Bezüge. Wo kommt die Kürzung von 300€ her? Lieben Dank schon mal!
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Beitrag von: websgeisti am 20.03.2024 17:33
Ich bin bisher nur stille Mitleserin. Danke für die vielen Informationen, die man hier bekommt! Ich habe eine kleine Frage zur Inflationsprämie. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich war bis 25.11 im Mutterschutz und bin jetzt in Elternzeit. Laut Besoldungsnachweis erhalte ich die inflationsprämie nur in Höhe von 1.500€. Wieso ist das so? Mein Beamtenverhältnis bestand zum 9.12 (ohne Bezüge und in Vollzeit) und im maßgeblichen Zeitraum hatte ich Anspruch auf Bezüge. Wo kommt die Kürzung von 300€ her? Lieben Dank schon mal!

Sind Sie seit 26.11.2023 in Elternzeit mit Teilzeit? Dann würde dieser Teilzeitanteil als Berechnungsgrundlage genommen werden.
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Beitrag von: Löwenkind am 20.03.2024 20:17

Sind Sie seit 26.11.2023 in Elternzeit mit Teilzeit? Dann würde dieser Teilzeitanteil als Berechnungsgrundlage genommen werden.

Nein, bin gerade ganz daheim. War vor der Elternzeit in Vollzeit und komme auch in Vollzeit aus der Elternzeit zurück. Beginn des Mutterschutzes war der 15.08. Ich habe auch im Gesetzesentwurf nichts gelesen, was auf die Kürzung passen würde. Daher war ich heute etwas überrascht. Wollte mich nur bei der Bezügestelle auch nicht gleich blamieren, falls es einen ganz klaren Grund gibt und ich ihn nur nicht kenne ;)
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Beitrag von: Löwenkind am 21.03.2024 08:30
Ich habe eine Antwort meiner Bezügestelle bekommen. Da es vll. auch für andere interessant ist: der Teufel steckt im Detail 😉 da ich am 9.12 Elternzeit war, ist der Monat November ausschlaggebend. Hier war ich nur noch bis 24.11 in Mutterschutz. Daher werden die 1800€ um 25/30 gekürzt. Liegt wohl am BayBesG, dass hier auch die Teilmonatskürzungen angewendet werden. Pech mit dem Stichtag gehabt!
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Beitrag von: Faser am 21.03.2024 16:57
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Ich dachte die Verhältnisse am letzten Tag für den Bezüge gezahlt wurden sind maßgebend und da wurden doch in diesem Fall Bezüge aufgrund Vollzeit gezahlt. Das so zu behandeln wie die Bezügestelle ist schon ein wenig mies, wenn man vorm Mutterschutz voll gearbeitet hat. Wenn man das Pech hat, das der letzte Tag Mutterschutz irgendwann am 01. eines Monats geendet hat, kriegt man nur 1/31.
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Beitrag von: Löwenkind am 21.03.2024 18:06
Ja besonders Mütter bzw. elternfreundlich ist die Regelung nicht. Bin auch immer davon ausgegangen, dass ich die Prämie voll bekomme. Kann ja auch nichts dafür, dass die sich erst am 9.12 geeinigt haben. Aber nach bald 17 Jahren als Beamtin wundert es mich wiederum auch nicht. Vielleicht legen es andere Dienstherren auch anders aus!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Sadiie am 22.03.2024 19:39
Ich habe eine Antwort meiner Bezügestelle bekommen. Da es vll. auch für andere interessant ist: der Teufel steckt im Detail 😉 da ich am 9.12 Elternzeit war, ist der Monat November ausschlaggebend. Hier war ich nur noch bis 24.11 in Mutterschutz. Daher werden die 1800€ um 25/30 gekürzt. Liegt wohl am BayBesG, dass hier auch die Teilmonatskürzungen angewendet werden. Pech mit dem Stichtag gehabt!

Ich habe mich jetzt tatsächlich nur angemeldet, um hierauf zu antworten.
Aufgrund deines Posts hatte ich mich bereits darauf eingestellt, nur die Hälfte der Prämie zu erhalten - aber wie mir die Mitteilung von gerade eben sagt, bekomme ich sie in voller Höhe.
Ich war bis 13.8. in Vollzeit und bin seitdem in Elternzeit! Vielleicht hakst du nochmal nach, ob das bei dir wirklich richtig ist so?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Löwenkind am 23.03.2024 19:24
Vielen lieben Dank- und dafür extra angemelde! Wow!

Ich werde nochmal nachfragen, denn ich find die Begründung auch etwas seltsam
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 24.03.2024 12:13
Die Bezügemitteilungen sind nun rausgegangen mit den Inflationsausgleichsprämien. Als Mitteilung wurde folgendes beigefügt:
Inflationsausgleichszahlung auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 06.02.2024 im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags zur Anpassung der Bezüge 2024/2025. Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Zahlungen erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren inhaltliche Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zu den Inflationsausgleichszahlungen finden Sie im Internet unter https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx#info_bezuegezahlung


Ebenfalls wird die Umstellung auf ausschließlich digitale Zustellung hiermit angekündigt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landesamt für Finanzen (LfF) ist für die Festsetzung und Auszahlung Ihrer Bezüge und Beihilfe- leistungen sowie die Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen zuständig.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung beim Freistaat Bayern sollen Ihnen Dokumente des LfF ab dem 1. Oktober 2024 ausschließlich in digitaler Form übermittelt werden (Versorgungsempfängerin- nen und -empfänger sind von der Verpflichtung ausgenommen). Hierfür steht Ihnen unser Onlineportal Mitarbeiterservice Bayern zur Verfügung. Die Dokumente werden dort im Digitalen Ordner bereitge- stellt. Über neu eingestellte Dokumente werden Sie stets per E-Mail informiert.„
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 25.03.2024 14:19
Hat jemand nähere infos, ob die AKDB die Auszahlung der IAP für April gebacken bekommt?

Gruß

Hage
Auf der Seite des LFF steht immer noch "voraussichtlich" Ende März/Anfang April.

Hab heute meine Gehaltsabrechnung für April erhalten. IAP ist dabei, genauso wie die Rückrechnung ab Januar.

Kommunalbeamter bei einem LRA mit AKDB als Abrechnungsprogramm
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Sadiie am 26.03.2024 08:19
Vielen lieben Dank- und dafür extra angemelde! Wow!

Ich werde nochmal nachfragen, denn ich find die Begründung auch etwas seltsam

Gerne. Mamas müssen doch zusammenhalten. ;)
Hast du noch etwas in Erfahrung bringen können?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ohjeee am 26.03.2024 09:44
Der wirkliche Witz ist nicht mit 50% Teilzeit und 100% Vollzeit, sondern 85% Geld bei 0% Arbeit für unsere BG-Empfänger im Vergleich zum 40 Std. Einstiegsbeamten! Das ist, was wirklich einen Riss in der Bevölkerung schafft. Auch andere in TZ überlegen doch nicht lange, da "lohnt" sich BG mehr als der TZ-Job, also rein in den Bezug. Ob das jetzt Fachkräfte sind oder nicht, wer einfachste Grundkenntnisse der Mathematik schafft, wird immer die Rechnung lösen und die Mehreinkünfte des BG zum TZ-Job sehen.
In diesem Sinne

Neid auf Bürgergeldempfänger. Wahnsinn. Du weißt was zu tun ist, um diesen Luxus erleben zu dürfen. Wenn du das nicht willst, sind dir sicher Gründe dagegen eingefallen. :(

Der Student bezieht auch nicht lieber Bürgergeld, weil er da mehr verdienen würde.

Das heißt nicht, dass man als Einsteiger gut bezahlt ist.....aber die Betonung der 85% Geld für 0% Arbeit sowie die Aussage "lieber Bürgergeld als Teilzeit" sind ist schon sehr frech und kein guter Ansatzpunkt

Es geht nicht um Neid auf Bürgergeldempfänger.
Als unsere Kleine mit 14 Monaten in der KiTa eingewöhnt wurde, meine Frau kein Elterngeld mehr erhielt, ich Alleinverdiener war, war ich beruflich jeden Monat über 200h aus dem Haus (180h Arbeit, mind. 9h Pause (bei 30min*4Tage), ca. 12h Fahrtzeiten (ca. 15min/Strecke)). In der Zeit bin ich als A12 Beamter im Vergleich zu Hartz4 damals für 1,30€/Stunde arbeiten gegangen.
Das war die Differenz zu Hartz IV. Studentenstadt mit recht hohen Wohnungspreisen, Heizung, 2x Kleinkindbetreuung mit Verpflegung (700 netto!), keine GEZ, günstigere Beiträge zum Kinderturnen, Freibad,... usw. usf. Dann hätte ich mir Spritkosten zur Arbeit gespart, wäre über 200h länger zu Hause gewesen, keinen Stress gehabt, mehr Zeit für Sport,... wegen 250-300€ netto mehr im Monat.
Da stimmt das System einfach nicht mehr. Es geht gar nicht um Neid, sondern darum, dass insb. mit Kindern (selbst als Beamter!) eine derart krasse Unwucht im System ist, dass ich den Unmut gut verstehen kann. Und jetzt gehörte ich ja zu der Gruppe der gut bezahlten Beschäftigten. In A9 alleinverdienend wäre man tatsächlich mit Minus raus. Zumindest dann, wenn man KiTa-Beiträge bezahlen muss.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ohjeee am 26.03.2024 09:50
Ich ärgere mich immer über den Namen "Inflationsausgleichsprämie". Wie der Name schon sagt sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden, und diese sind doch bei Teilzeitkräften oder Menschen in Elternzeit genauso hoch. Stillhalteprämie wäre doch das treffendere Wort.

Ich hatte es schon in einem anderen Unterforum geschrieben.
Der Sinn der Ausgleichsprämie war doch im Grunde der, dass Tarifverträge, die zum Beginn 2022 bereits liefen und die krass ansteigende Inflation nicht berücksichtigten, on top durch die Inflationsausgleichsprämie abgefedert werden. Jetzt, Ende 2023, Anfang 2024 wo die hone INflationsrate bekannt ist, ist das das falsche Instrument.
Korrekterweise hätte die Inflationsausgleichsprämie im Tarifergebnis 2023 gar nichts zu suchen gehabt und gehört gestrichen.
Denn dem Sinn nach wäre diese 2022 dran gewesen (nochmal Danke an die Nullrunde) um die sprunghafte Inflation abzufedern, und in der jetzigen Runde hätte die bekannte Inflation mit der Tariferhöhung berücksichtigt werden sollen und +-8% Erhöhung her gehört. Und nicht *anstatt* einer Lohnerhöhung gezahlt werden sollen. Das führt den Ausgleich ad absurdum.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bruce Springsteen am 26.03.2024 10:06
Neid auf Bürgergeldempfänger. Wahnsinn. Du weißt was zu tun ist, um diesen Luxus erleben zu dürfen.........aber die Betonung der 85% Geld für 0% Arbeit sowie die Aussage "lieber Bürgergeld als Teilzeit" sind ist schon sehr frech und kein guter Ansatzpunkt

DOCH! Das hat dann auch nix mit "Neid" oder dergleichen zu tun, wenn man die Sachlage kritisch einer Bewertung unterzieht. Ich bin im Flüchtlingsbereich beheimatet und bekomme seit Jahren da genügend "Sozial - und Aufenthaltsmissbrauch" mit, sei es "dritte" Konten, ausländische Masterkarten, Flucht in Heimatländer mit unerlaubtem Aufenthalt dort oder sonstigem. Das hat dann auch nix mit "Ausländerfeindlichkeit" zu tun, bevor du mir damit kommst. Ich habe hier schon genügend getan, dass auch arbeitswillige und integrierfreudige Ausländer ohne Chance eben diese kleine, eine Chance -bspw. in Form einer Ausbildungsduldung - bekommen und jetzt nach all den Jahren hier mit machen.

Es ist aber nun mal so, dass viele das Leben hier in der Hängematte genießen, obwohl sie schon längst hier mithelfen könnten. Da unterscheide ich nicht zwischen Aus- oder Inländer. Ganz objektiv gesehen.

Da hat der Kollege "ohjeee" mit seiner Aussage "Da stimmt das System einfach nicht mehr." halt nicht Unrecht.
In meinem Kundenkreis weiß ich selbst um die Aussagen "warum arbeiten, wenn ich stattdessen für weniger Geld nachmittags im Cafe hocken kann" bescheid. Das ist gelebte Realität von der "Front"...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 26.03.2024 10:36
Es ist halt eine Frage der Betonung und da finde ich, dass

Zitat
sondern 85% Geld bei 0% Arbeit für unsere BG-Empfänger

eher ein unterschwelliger Angriff auf das ist, was Bürgergeldempfänger für 0% Arbeit bekommen, denn ein Angriff auf das was man selbst bekommt. Auch wenn es vielleicht nicht so gemeint war, sollte man hier aufpassen, dass man nicht unbewusst subtil in die falsche Richtung abbiegt.

Haltet das für Erbsenzählerei, aber ich finde das wichtig.

"Ich bekomme weniger als" ist hier zielführender als "der bekommt soviel für 0% Arbeit"....auch wenn das Posting auch andere Formulierungen enthielt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: ohjeee am 26.03.2024 11:03

Da hat der Kollege "ohjeee" mit seiner Aussage "Da stimmt das System einfach nicht mehr." halt nicht Unrecht.
In meinem Kundenkreis weiß ich selbst um die Aussagen "warum arbeiten, wenn ich stattdessen für weniger Geld nachmittags im Cafe hocken kann" bescheid. Das ist gelebte Realität von der "Front"...

ja, das beobachte ich auch (bin auch u.a. mit dem Thema befasst).
Bsp. Syrer, seit 2016 bei uns, bisher scheinbar keine eigene Wohnung gefunden trotz Bemühungen (ist zu bezweifeln, wohnt sich bei uns gut und günstig), 4 Kinder, Frau zuhause, er ist Postzusteller. Nicht einmal halbtags. Warum? Für eine 6-köpfige Familie müsste er etwa 100k im Jahr verdienen. Utopisch. Also lieber Teilzeit Bürgergeld aufstocken reicht.
Anderes Beispiel aus der Ukraine (Fam. mit 2 K), er wollte tatsächlich auch zum Sprache lernen zumindest neben dem Sprachkurs bei unserem Schulhausmeister aushelfen. Nach 14 Tagen wieder abgesprungen. Ihm wurde geraten, nur max. auf (damals) 450€ zu arbeiten, wegen der Einkommens-Anrechnung beim Amt.
Wenn man so berät, wundert einen nichts mehr. Stand heute arbeitet er gar nichts. 3. Kind da, jetzt lohnt es sich eh nicht mehr. Selbst mit (Handwerks-)Ausbildung ist es utopisch, ca. 4k netto zu verdienen (auch ohne Fluchthintergrund) um eine 5-köpfige Familie ohne Bürgergeld durchzubringen.
Insofern ja, stimmt etwas ganz gewaltig nicht mit dem System. So viel zum Thema, Arbeit muss sich lohnen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 26.03.2024 11:23
Es ist halt eine Frage der Betonung und da finde ich, dass

Zitat
sondern 85% Geld bei 0% Arbeit für unsere BG-Empfänger

eher ein unterschwelliger Angriff auf das ist, was Bürgergeldempfänger für 0% Arbeit bekommen, denn ein Angriff auf das was man selbst bekommt. Auch wenn es vielleicht nicht so gemeint war, sollte man hier aufpassen, dass man nicht unbewusst subtil in die falsche Richtung abbiegt.

Haltet das für Erbsenzählerei, aber ich finde das wichtig.

"Ich bekomme weniger als" ist hier zielführender als "der bekommt soviel für 0% Arbeit"....auch wenn das Posting auch andere Formulierungen enthielt.

Welche Postings denn?

Du suchst Dir auch nur eine kleine Passage raus.

An der Rechnung ist nichts falsch.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 26.03.2024 13:16
Es ist halt eine Frage der Betonung und da finde ich, dass

Zitat
sondern 85% Geld bei 0% Arbeit für unsere BG-Empfänger

eher ein unterschwelliger Angriff auf das ist, was Bürgergeldempfänger für 0% Arbeit bekommen, denn ein Angriff auf das was man selbst bekommt. Auch wenn es vielleicht nicht so gemeint war, sollte man hier aufpassen, dass man nicht unbewusst subtil in die falsche Richtung abbiegt.

Haltet das für Erbsenzählerei, aber ich finde das wichtig.

"Ich bekomme weniger als" ist hier zielführender als "der bekommt soviel für 0% Arbeit"....auch wenn das Posting auch andere Formulierungen enthielt.

Welche Postings denn?

Du suchst Dir auch nur eine kleine Passage raus.

An der Rechnung ist nichts falsch.

Also bitte.....dein eigenes Posting findest du schon. Aber ich bin an der Stelle raus, ich hab gesagt was ich sagen wollte. Ja, es gibt Fehler im System und nein, die Rechnung ist nicht falsch.....aber die Art und Weise das anzuprangern/zu formulieren halte ich für wichtig. Sprich auf wessen Rücken trage ich die Debatte aus. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: frontofhouse am 26.03.2024 14:38
Es ist halt eine Frage der Betonung und da finde ich, dass

Zitat
sondern 85% Geld bei 0% Arbeit für unsere BG-Empfänger

eher ein unterschwelliger Angriff auf das ist, was Bürgergeldempfänger für 0% Arbeit bekommen, denn ein Angriff auf das was man selbst bekommt. Auch wenn es vielleicht nicht so gemeint war, sollte man hier aufpassen, dass man nicht unbewusst subtil in die falsche Richtung abbiegt.

Haltet das für Erbsenzählerei, aber ich finde das wichtig.

"Ich bekomme weniger als" ist hier zielführender als "der bekommt soviel für 0% Arbeit"....auch wenn das Posting auch andere Formulierungen enthielt.

Welche Postings denn?

Du suchst Dir auch nur eine kleine Passage raus.

An der Rechnung ist nichts falsch.

Also bitte.....dein eigenes Posting findest du schon. Aber ich bin an der Stelle raus, ich hab gesagt was ich sagen wollte. Ja, es gibt Fehler im System und nein, die Rechnung ist nicht falsch.....aber die Art und Weise das anzuprangern/zu formulieren halte ich für wichtig. Sprich auf wessen Rücken trage ich die Debatte aus. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Da bin ich absolut bei dir und möchte mal auf einem anderen Rücken austragen ;-)
Nämlich auf dem Rücken der Dienstherren. Es wird stets von Politikern (erst gestern in Hart aber fair) die Aussage getätigt, dass nicht die Höhe der Ersatzleistungen ins Auge gefasst werden muss, sondern die Höhe Löhne. Und sorry, aber da muss ich echt lachen, weil Sie es selbst als Verantwortliche (quer durch alle Bundesländer und politischen Parteien) nicht schaffen, dies gegenüber Ihren eigenen Beschäftigten umzusetzen. Das nimmt der ganzen Sache doch etwas die Glaubhaftigkeit und demotiviert.
Aber hey, mir gehts ja gut und ich jammer auch nicht, aber ein Kollege in QE 2 möchte ich echt nicht sein...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Unlucky am 27.03.2024 07:46
Aber hey, mir gehts ja gut und ich jammer auch nicht, aber ein Kollege in QE 2 möchte ich echt nicht sein...

Der QE II Kollege bin ich. Zum einen die Höhe der Alimentation und zum anderen die Fortkommensmöglichkeiten. In A8 ist nach irgendwelchen, aus den Fingern gesaugten Beförderungsrichtlinien Schluss, weil "Eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 setzt die Wahrnehmung mindestens stellvertretender Führungsaufgaben (Leitung oder stellvertretende Leitung eines Arbeitsbereichs, einer Arbeitsgruppe, eines Sachgebiets oder einer sonstigen Organisationseinheit) oder die Wahrnehmung verantwortungsvoller oder schwieriger Aufgaben als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter voraus."
Also du machts eine super Arbeit, spielt aber keine Rolle, weil dein Posten nach Aktenlage nicht die Kriterien erfüllt. Aber Stellenbewertung gibts nicht und bekommst du auch nicht!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 28.03.2024 06:49
So, mal was positives. Die IAP wurde überwiesen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Bruce Springsteen am 28.03.2024 08:13
Es ist halt eine Frage der Betonung und da finde ich, dass ..
Zitat

Die Betonung kannst du virtuell gar nicht bemessen. Das ist rein spekulativ deinerseits. Mich interessieren Fakten, keine Mutmaßungen.

eher ein unterschwelliger Angriff auf das ist, was Bürgergeldempfänger für 0% Arbeit bekommen, denn ein Angriff auf das was man selbst bekommt. Auch wenn es vielleicht nicht so gemeint war, sollte man hier aufpassen, dass man nicht unbewusst subtil in die falsche Richtung abbiegt.

Du biegst ja selbst falsch ab, denn auch mutmaßt du. Was für dich "unterschwellig" ist, kann für den nächsten das Gegenteil bedeuten, für einen dritten rein gar nichts.

Haltet das für Erbsenzählerei, aber ich finde das wichtig.

Es ist - wenn überhaupt- "Erbsenzählerei" deinerseits.

"Ich bekomme weniger als" ist hier zielführender als "der bekommt soviel für 0% Arbeit"....auch wenn das Posting auch andere Formulierungen enthielt.

Das ist deine Meinung. Wenn xy es anders schreibt, kannst du es fachlich (!!!) kritisieren, aber nicht in seiner Schreibweise an sich..
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Löwenkind am 02.04.2024 18:27
Vielen lieben Dank- und dafür extra angemelde! Wow!

Ich werde nochmal nachfragen, denn ich find die Begründung auch etwas seltsam

Gerne. Mamas müssen doch zusammenhalten. ;)
Hast du noch etwas in Erfahrung bringen können?

Leider bisher nicht! Bezügestelle bleibt dabei, dass es schon stimmt. Hab noch beim Beamtenbund nachgefragt. Hier kam als Antwort, dass sich die Kürzung auf den ersten Blick nicht erschließt, aber man mir mehr nicht sagen kann, da ich kein Mitglied bin! Da bei mir aber an sich bald eine Beförderung ansteht, halte ich die Füße still. Will nicht die falschen verärgern und am Ende kommt die Urkunde dann nicht. Da verzichte ich lieber auf die 300€. Von der Beförderung hab ich auf Dauer mehr ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Faser am 03.04.2024 09:09
Das stimmt definitiv nicht. Kann aber auch verstehen, dass man sich wegen 300 Euro keinen weiteren Stress machen will, weil die Bezügestelle ja scheinbar nicht einmal das Gesetz lesen will und wohl sturr bleibt.
Fürchte nur, dass die ein paar mehr Leute gewollt oder ungewollt über den Tisch ziehen wollen....  Das wäre schon etwas für den BBB.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Versuch am 03.04.2024 10:40
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Ich werde nochmal nachfragen, denn ich find die Begründung auch etwas seltsam

Gerne. Mamas müssen doch zusammenhalten. ;)
Hast du noch etwas in Erfahrung bringen können?

Leider bisher nicht! Bezügestelle bleibt dabei, dass es schon stimmt. Hab noch beim Beamtenbund nachgefragt. Hier kam als Antwort, dass sich die Kürzung auf den ersten Blick nicht erschließt, aber man mir mehr nicht sagen kann, da ich kein Mitglied bin! Da bei mir aber an sich bald eine Beförderung ansteht, halte ich die Füße still. Will nicht die falschen verärgern und am Ende kommt die Urkunde dann nicht. Da verzichte ich lieber auf die 300€. Von der Beförderung hab ich auf Dauer mehr ;)
Das wäre nicht statthaft.
Dann könnte man ja alles mit uns machen.

Recht bekommt man nur, wenn man es einfordert, z.b. über die Personalvertretung deiner Dienststelle oder Widerspruch gegen die Besoldung
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 05.04.2024 14:14
https://www.bbb-bayern.de/besuch-des-bayerischen-richtervereins/

"Es ging insbesondere um aktuelle Reformmaßnahmen, die anstehende Besoldungsanpassung sowie die Einführung des neuen Orts- und Familienzuschlags."

Knapper geht es ja wirklich nicht mehr.. mich würden hier aber noch mehr die Standpunkte zu den Themen interessieren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: websgeisti am 05.04.2024 15:49
https://www.bbb-bayern.de/besuch-des-bayerischen-richtervereins/

"Es ging insbesondere um aktuelle Reformmaßnahmen, die anstehende Besoldungsanpassung sowie die Einführung des neuen Orts- und Familienzuschlags."

Knapper geht es ja wirklich nicht mehr.. mich würden hier aber noch mehr die Standpunkte zu den Themen interessieren.

Wie üblich beim Beamtenbund - mehr Kaffeekränzchen als echter Reformwille
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: Löwenkind am 10.04.2024 19:36
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Ich werde nochmal nachfragen, denn ich find die Begründung auch etwas seltsam

Gerne. Mamas müssen doch zusammenhalten. ;)
Hast du noch etwas in Erfahrung bringen können?

Leider bisher nicht! Bezügestelle bleibt dabei, dass es schon stimmt. Hab noch beim Beamtenbund nachgefragt. Hier kam als Antwort, dass sich die Kürzung auf den ersten Blick nicht erschließt, aber man mir mehr nicht sagen kann, da ich kein Mitglied bin! Da bei mir aber an sich bald eine Beförderung ansteht, halte ich die Füße still. Will nicht die falschen verärgern und am Ende kommt die Urkunde dann nicht. Da verzichte ich lieber auf die 300€. Von der Beförderung hab ich auf Dauer mehr ;)
Das wäre nicht statthaft.
Dann könnte man ja alles mit uns machen.

Recht bekommt man nur, wenn man es einfordert, z.b. über die Personalvertretung deiner Dienststelle oder Widerspruch gegen die Besoldung

Da bin ich bei dir. Hab's aber leider schon schmerzhaft lernen müssen, dass recht haben und recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.
Mein Dienstherr bezieht sich hier auf Art. 4 Abs. 2 BayBesG. Da es ein großer Dienstherr ist, gehe ich davon aus, dass es einige Fälle wie den meinen gibt und auch, dass man sich bzgl.der Auslegung abgesichert hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 13.04.2024 13:29
Der "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025" wurde nun in den Bayerischen Landtag eingebracht und wird nächsten Mittwoch den 17.04. in erster Lesung ohne Aussprache im Plenum behandelt. Er ist unter "Initiativdrucksache Nr. 19/1555 vom 09.04.2024" zu finden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: matzl am 26.04.2024 07:41
Liegen irgendjemandem bereits die Stellungnahmen der Verbände vor? Nachdem das Gesetz in den Landtag eingebracht wurde, sollte die Beteiligung doch abgeschlossen sein.
Auf den Internetseiten der üblichen Verdächtigen, insbesondere des Bayerischen Richtervereins, habe ich bisher nichts gefunden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Beitrag von: lotsch am 26.04.2024 09:58
Das Verhalten des BBB ist schwer zu verstehen und regt zu Spekulationen an. Dies ist meine Spekulation: Keine Musterwidersprüche, kein Rechtsschutz, nur lobende Worte für den Finanzminister und dessen Besoldungspolitik. Im Gegensatz dazu der Bay. Richterverein, der klar sagt, dass das BayBesG verfassungswidrig ist und scheinbar auch Musterverfahren durchführt (siehe Homepage), allerdings mehr oder weniger geheim. Da es seit 2022 immer wieder Absprachen zwischen dem BBB und dem Bay. Richterverein gibt, könnte ich mir vorstellen, dass man in Absprache mit dem Finanzministerium Massenwidersprüche verhindern wollte, um die Verwaltung nicht zu sehr zu belasten. Vielleicht gibt es das Versprechen des Finanzministeriums, wenn sich die Verfassungswidrigkeit herausstellen sollte, werde man für alle Beamten nachbessern, auf für jene, die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ob man sich daran in einigen Jahren im Finanzministerium noch erinnert und ob man das dann, angesichts der riesigen Summen, noch finanziell für alle leisten kann, wird sich herausstellen, ist aber zu bezweifeln. Der BBB spielt auf jeden Fall mit seiner Glaubwürdigkeit gegenüber seinen Mitgliedern ein sehr riskantes Spiel. Bei einem Misserfolg steht wohl das Überleben des Verbandes auf dem Spiel.