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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Pimpelhuber am 28.11.2018 12:38

Titel: Runterstufung bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Pimpelhuber am 28.11.2018 12:38
Hallo. Ich erhoffe mir ein klein wenig fachmännische Hilfe.

Ich bin seit 2010 bei meinem AG beschäftigt.
War zuerst EG 7 Stufe 2, dann nach 2 Jahren Stufenaufstieg auf 3.
Dann wurde ich vorm nächsten Stufenaufstieg höhergruppiert (EG 8) und entsprechend wurde die Stufenlaufzeit genullt.
Dann vor ca. 3 Jahren in EG 8 Stufe 4 höhergestuft. Dann hat sich ergeben, dass ich im Frühjahr 2017 in die EG 9 eingruppiert wurde. Jedoch wurde ich in die Stufe 3 zurückgestuft und in der Stufenlaufzeit auch genullt wurde. Aussage war: Der Sprung (in €) von EG 8 / 4 auf 9 / 4 wäre zu groß.

Jetzt habe ich über tausend Ecken erfahren, dass im TVÖD z. b. eine Rückstufung bzw. Runterstufung bei Höhergruppierung nicht rechtens ist. Weiß jemand, wie es im TV-L West damit aussieht?
Titel: Antw:Runterstufung bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Spid am 28.11.2018 12:42
Gem. §17 Abs. 4 TV-L werden TB bei Höhergruppierung der Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erzielen. TV-L und TVÖD sind schlicht zwei völlig unterschiedliche Tarifverträge.
Titel: Antw:Runterstufung bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Lars73 am 28.11.2018 12:43
Im TV-L wurden die Vorgaben für die Stufenzuordnung bisher nicht geändert. Er unterschiedet sich da von den Regelungen des TVöD.
Titel: Antw:Runterstufung bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Pimpelhuber am 28.11.2018 13:00
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das reicht mir schon aus.  :)


TV-L und TVÖD sind schlicht zwei völlig unterschiedliche Tarifverträge.

Ich weiß. Deswegen ja meine Frage, wie es sich im TV-L verhält.  ;)
Titel: Antw:Runterstufung bei Höhergruppierung?
Beitrag von: Persi am 29.11.2018 13:52
Im TV-L wird man derjenigen Stufe zugeordnet, in der man mindestens das bisherige Entgelt erzielt, mindestens jedoch der Stufe 2.
Bei einer Höhergruppierung von E 8, Stufe 4 (aktuell 3.077,31€) auf E 9 findet die Einstufung somit in Stufe 3 statt ( aktuell 3.172,55€). In Stufe 2 wäre das Gehalt geringer als vorher (also nicht möglich), in Stufe 3 ist es höher (also Zuordnung in Stufe 3).