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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: coprus94 am 24.10.2020 17:28

Titel: [NW] Probezeitverkürzung aufgrund Vorerfahrung
Beitrag von: coprus94 am 24.10.2020 17:28
Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage bzgl. der Verkürzung der Probezeit. Ich bin am 01.09.2020 zum Beamten auf Probe ernannt worden bei der Polizei in NRW.

Vor dem Ausbildungsbeginn 2017, habe ich bereits eine Ausbildung 2010-2013 abgeschlossen und war bis zum 01.09.2017 auch in diesem Tätigkeitsbereich IT, tätig (Ebenfalls beim Land NRW im öffentlichen

Diese Zeit konnte bereits auf meine Erfahrungsstufen angerechnet werden.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich auch meine Probezeit dadurch verkürzen kann und somit schneller zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werde.


Beste Grüße
Titel: Antw:[NW] Probezeitverkürzung aufgrund Vorerfahrung
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 26.10.2020 09:42
Die Probezeit wird in § 13 LBG NRW hinreichend beschrieben. Hier sind auch die Möglichkeiten aufgezeigt, welche eien Probezeitverkürzung ermöglichen.