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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tom0512 am 05.05.2019 10:01

Titel: Rufdienst
Beitrag von: Tom0512 am 05.05.2019 10:01
Hallo!
Leider habe ich zum Thema keinen Eintrag finden können, daher hier meine Frage

bei uns gibt es einen Rufdienst für den ganzen Tag oder auch nur für den Spätdienst, heisst man wartet auf einen Anruf ob sich jemand krank meldet oder ähnliches.
Man kann quasi nachts um 4 angerufen werden um um 6 zum Dienst zu erscheinen oder um 10 damit man zum SD erscheint, sollte nichts dergleichen passieren bekommt man 2h gutgeschrieben.
Das Ganze hat wohl nichts mit Bereitschaft zu tun, obwohl es genau das für mich ist. Ich sitz daheim und warte auf einen Anruf.
Wir sind im TVöD und mich interessiert jetzt wie rechtens das Ganze ist, genau wie die 9h Ruhezeit zwischen Spät und Frühdienst wofür wir angeblich eine Sondergenehmigung haben.

Danke schonmal und lg
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Spid am 05.05.2019 10:28
Entweder der AG ordnet Rufbereitschaft an und vergütet sie entsprechend oder es besteht keine Verpflichtung, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein und die Arbeit aufzunehmen.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Tom0512 am 05.05.2019 10:35
Danke

Es heisst ja schonmal Rufdienst und nicht Rufbereitschaft, wahrscheinlich hat das schon seine Gründe.
Vergütung findet in diesem Sinne nur mit diesen 2h statt, wenn man nicht erscheinen musste. Man hält sich quasi aber daheim bereit und das ist für mich schon Bereitschaft und gehört entsprechend vergütet oder?

Danke
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Spid am 05.05.2019 10:44
Es ist nur dann Bereitschaft (§7 Abs. 3 TVÖD) wenn der AG den Ort, an dem sich der TB aufhält, bestimmt. Ansonsten ist es Rufbereitschaft (§7 Abs. 4 TVÖD). Rufbereitschaft wird nach §8 Abs. 3 TVÖD vergütet.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Tagelöhner am 05.05.2019 10:48
Derartige Regelungen kenne ich in anderer Form (existierende Telefonliste für eine Art Bereitschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Wer darauf steht, soll sich scheinbar auf irgendeine Weise geehrt fühlen. Er leistet aber sozusagen "freiwillige" Bereitschaft, denn falls er nicht ans Telefon geht, wird der nachfolgende Mitarbeiter auf der Liste angerufen und jeder vorherige sozusagen unter Druck gesetzt, denn offensichtlich lässt deren Engagement zu wünschen übrig).

Damit werden einfach knallhart die tariflichen Bestimmungen zu dieser Sonderform der Arbeit unterminiert, dumm nur wenn die Belegschaft sich nicht dagegen wehrt und es dadurch sogar noch unterstützt.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Tom0512 am 05.05.2019 11:02
Danke für die Antworten,

für mich heisst das jetzt das ich diesen Dienst demnächst ablehnen werde denn vergütet wird der definitiv nicht wie es im Tarifvertrag steht.

lg
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 05.05.2019 15:13
Ist halt die Frage, ob du es ablehnen kannst ohne das es Arbeitsverweigerung ist.

Was du natürlich kannst, ist die korrekte tarifliche Bezahlung zu verlangen.

Auch ist die Frage, warum du daheim sitzt und nicht einfach auch mal woanders bist? Kannst doch ins Kino gehen; in die Kneipe (ohne Alk trinken), ... alles erlaubt, musst ja nur für den AG erreichbar sein.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: BorisTBear am 06.05.2019 09:32
Die Frage stellt sich, ob dies wirklich als Rufdienst bezeichnet wird?
Für mich hört sich dies nach einem sogenannten "Stand-by-Dienst" an, welcher ausserhalb des Tarifvertrags geregelt wird - zumeist in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Liegen die denn vor?

Auch ist offen, ob man tatsächlich den ganzen Tag auf einen Anruf warten muss. Gängige "Stand-by-Dienste" sehen nur ein Zeitfenster von 2-3 Stunden der Erreichbarkeit vor. Das hat der Themenersteller nicht klar aufgezeigt. Ich gehe aber von eben diesem aus, da er ja zwei Zeitstunden gutgeschrieben bekommt, wenn er nicht angerufen wird.

Verweigern würde ich da erst einmal nichts, da mit der äusserst kurzfristigen Arbeitsanordnung der AG sein Direktionsrecht wahrnehmen kann, schließlich geht es um eine betriebliche Regelung zur Sicherstellung von Mindestbesetzungen in einem (in interpretiere dies jetzt einfach mal so) kritischen Bereich.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Spid am 06.05.2019 09:52
Da es eine abschließende, tarifliche Regelung für diesen Sachverhalt gibt, ist er weder einer Dienst- noch einer Betriebsvereinbarung zugänglich.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 06.05.2019 09:54
Die Frage stellt sich, ob dies wirklich als Rufdienst bezeichnet wird?
Für mich hört sich dies nach einem sogenannten "Stand-by-Dienst" an, welcher ausserhalb des Tarifvertrags geregelt wird - zumeist in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Liegen die denn vor?

Auch ist offen, ob man tatsächlich den ganzen Tag auf einen Anruf warten muss. Gängige "Stand-by-Dienste" sehen nur ein Zeitfenster von 2-3 Stunden der Erreichbarkeit vor. Das hat der Themenersteller nicht klar aufgezeigt. Ich gehe aber von eben diesem aus, da er ja zwei Zeitstunden gutgeschrieben bekommt, wenn er nicht angerufen wird.
Warum sollte ein Konstrukt mit dem Nahmen  "Stand-by-Dienste"  denn keine tarifliche Rufbereitschaft sein?
Ob der AG nur 2-4 Stunden Erreichbarkeit fordert oder mehr ist doch nicht relevant.
Ist es nicht so, dass wenn jemand 4h Rufbereitschaft hat er 4hx12,5% sprich 30 Min Stunden gut geschrieben / ausgezahlt bekommt? Und bei mehr als 12h Bereitschaft dann entsprechend 2-4 Stunden (Je nach Wochentag)?

Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: BeamterBR am 06.05.2019 10:52
Die Frage stellt sich, ob dies wirklich als Rufdienst bezeichnet wird?
Für mich hört sich dies nach einem sogenannten "Stand-by-Dienst" an, welcher ausserhalb des Tarifvertrags geregelt wird - zumeist in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Liegen die denn vor?

Auch ist offen, ob man tatsächlich den ganzen Tag auf einen Anruf warten muss. Gängige "Stand-by-Dienste" sehen nur ein Zeitfenster von 2-3 Stunden der Erreichbarkeit vor. Das hat der Themenersteller nicht klar aufgezeigt. Ich gehe aber von eben diesem aus, da er ja zwei Zeitstunden gutgeschrieben bekommt, wenn er nicht angerufen wird.
Warum sollte ein Konstrukt mit dem Nahmen  "Stand-by-Dienste"  denn keine tarifliche Rufbereitschaft sein?
Ob der AG nur 2-4 Stunden Erreichbarkeit fordert oder mehr ist doch nicht relevant.
Ist es nicht so, dass wenn jemand 4h Rufbereitschaft hat er 4hx12,5% sprich 30 Min Stunden gut geschrieben / ausgezahlt bekommt? Und bei mehr als 12h Bereitschaft dann entsprechend 2-4 Stunden (Je nach Wochentag)?

Laut Sachverhalt bekommen Sie aber lediglich 2 Stunden gut geschrieben dafür, dass man den ganzen Tag erreichbar ist. Das kann so nicht richtig sein. Entweder wird die Rufbereitschaft angeordnet und die tariflichen Regelungen werden eingehalten oder es ist keine Rufbereitschaft und man kann genauso gut sein Handy ausmachen. Ich würde ganz eindeutig nachfragen ob es als Rufbereitschaft zu verstehen ist und und auf die tariflichen Regelungen hinweisen. Ist es keine Rufbereitschaft würde ich mein Handy ausmachen.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Philipp am 06.05.2019 11:13
Es ist nur dann Bereitschaft (§7 Abs. 3 TVÖD) wenn der AG den Ort, an dem sich der TB aufhält, bestimmt. Ansonsten ist es Rufbereitschaft (§7 Abs. 4 TVÖD). Rufbereitschaft wird nach §8 Abs. 3 TVÖD vergütet.

Das will ich gerne einmal aufgreifen:

Wie genau ist "Ort" definiert?

Wir haben eine Rufbereitschaft, die zwar keinen exakten Aufenthaltsort vorgibt (zum Beispiel Büro, oder Zuhause) aber die eine ständige Erreichbarkeit, und Einsatzbereitschaft im Stadtgebiet innerhalb von 45 Minuten vorschreibt.

Man ist also schon örtlich gebunden, aber definiert über einen zeitlichen Rahmen.

Fällt das dann unter den §7?

Vergütung erfolgt über eine Pauschale Stundengutschrift für eine Woche Rufbereitschaft.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 06.05.2019 11:17
Laut Sachverhalt bekommen Sie aber lediglich 2 Stunden gut geschrieben dafür, dass man den ganzen Tag erreichbar ist. Das kann so nicht richtig sein.
Doch kann, wenn man die Anweisung hat am Montag von 0:30- 23:30 erreichbar zu sein, dann erhält man 2 h gut geschrieben (so habe ich zumindest die tarifliche Regelung verstanden)
Zitat
Entweder wird die Rufbereitschaft angeordnet und die tariflichen Regelungen werden eingehalten oder es ist keine Rufbereitschaft und man kann genauso gut sein Handy ausmachen. Ich würde ganz eindeutig nachfragen ob es als Rufbereitschaft zu verstehen ist und und auf die tariflichen Regelungen hinweisen. Ist es keine Rufbereitschaft würde ich mein Handy ausmachen.
Du würdest also eine Arbeitsverweigerung machen. Bzw. arbeitsrechtlich erlaubte Anweisungen missachten?
Was zu machen wäre, eben die korrekte tarifliche Bezahlung einzufordern und einzuklagen, alles andere ist dünneres Eis.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Spid am 06.05.2019 11:35
Es ist nur dann Bereitschaft (§7 Abs. 3 TVÖD) wenn der AG den Ort, an dem sich der TB aufhält, bestimmt. Ansonsten ist es Rufbereitschaft (§7 Abs. 4 TVÖD). Rufbereitschaft wird nach §8 Abs. 3 TVÖD vergütet.

Das will ich gerne einmal aufgreifen:

Wie genau ist "Ort" definiert?

Wir haben eine Rufbereitschaft, die zwar keinen exakten Aufenthaltsort vorgibt (zum Beispiel Büro, oder Zuhause) aber die eine ständige Erreichbarkeit, und Einsatzbereitschaft im Stadtgebiet innerhalb von 45 Minuten vorschreibt.

Man ist also schon örtlich gebunden, aber definiert über einen zeitlichen Rahmen.

Fällt das dann unter den §7?

Vergütung erfolgt über eine Pauschale Stundengutschrift für eine Woche Rufbereitschaft.

Das BAG hat in verschiedenen Entscheidungen besonders kurze Reaktionszeiten (8, 20, 25 Minuten) als der Rufbereitschaft zuwiderlaufend beurteilt. Aus den Ausführungen kann geschlossen werden, daß es auch Zeiten von weniger als 35 Minuten bis zur Arbeitsaufnahme als zu kurz bemessen bewerten würde. Ob 45 Minuten noch als Rufbereitschaft zu bewerten wären, kann nur gemutmaßt werden. Hier käme es auch darauf an, wie die "Einsatzbereitschaft im Stadtgebiet innerhalb von 45 Minuten" zu verstehen ist: muß der AN innerhalb der Zeit lediglich das Stadtgebietes erreichen und dort Einsatzbereitschaft herstellen oder muß er eine jeweils bestimmte, nicht im Vorhinein feststehende Stelle im Stadtgebiet erreichen und dort Einsatzbereitschaft herstellen? Im ersteren Fall hielte ich das durchaus für Rufbereitschaft, letzteres kann - je nach Größe des Stadtgebiets - sehr wohl bereits Bereitschaftsdienst darstellen.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: andi1504 am 06.05.2019 11:47
Nach der Schilderung des TE denke ich nicht, dass sich der AG tarifkonform verhält.

Zum einen wird nach § 8 Abs. 3 die Pauschale "bezahlt" und nicht dem Stundenkonto gutgeschrieben. Zum anderen scheint der TE die zwei Stunden nicht zu bekommen wenn er angerufen wird und die Arbeit aufnehmen muss.

Darüber hinaus wären, im Falle des tatsächlichen Einsatzes, die geleisteten Stunden als Überstunden (§ 8 Abs. 3 Satz 4) zu bezahlen. Das scheint wohl auch nicht zu geschehen.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 06.05.2019 11:56
Ergänzende Frage, bitte um Einschätzungen:
Haben die Gerichte den normalen Arbeitsweg der betroffenen Angestellten in irgendeiner weise berücksichtigt/betrachtet?
Wenn jemand 60 min Fahrtweg zur Arbeit hat und der AG eine Rufbereitschaft mit Reaktionszeit von 45 min am regelmäßigen Arbeitsplatz anordnet, dann ist dies ja durchaus für einen solchen AN ein Problem (insbesondere nachts).
Fällt das unter persönliches Pech?  Könnte der AG den AN abmahnen, wenn er bei einem Einsatz sich umgehend von zu Hause zur Arbeitsstelle aufmacht, diesen aber erst nach 60 min erreicht?
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Spid am 06.05.2019 12:01
Das BAG hat den Arbeitsweg in seine Erwägungen mit einbezogen, der Umstand, die Rufbereitschaft nicht in der eigenen Wohnung verbringen zu können, steht aber per se einer Rufbereitschaft nicht entgegen.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: mumble am 06.05.2019 16:04
Da es eine abschließende, tarifliche Regelung für diesen Sachverhalt gibt, ist er weder einer Dienst- noch einer Betriebsvereinbarung zugänglich.
Seh ich bei uns in Bayern aber anders. Laut Kommentierung ist die Anordnung von Rufbereitschaft eine Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit die der Mitbestimmung nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 1 unterliegt (Verweis auf BVerwG Beschl. v.4.9.12 - 6 P10.11). Somit ist auch die Möglichkeit einer Dienstvereinbarung nach Art. 73 eröffnet.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Spid am 06.05.2019 16:20
Die Möglichkeit einer Dienstvereinbarung ist für genau den mitbestimmungspflichtigen Beteiligungstatbestand eröffnet - nicht für die Sachverhalte, die der Tarifvertrag bereits abschließend regelt.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: BeamterBR am 06.05.2019 17:09
Zitat
Entweder wird die Rufbereitschaft angeordnet und die tariflichen Regelungen werden eingehalten oder es ist keine Rufbereitschaft und man kann genauso gut sein Handy ausmachen. Ich würde ganz eindeutig nachfragen ob es als Rufbereitschaft zu verstehen ist und und auf die tariflichen Regelungen hinweisen. Ist es keine Rufbereitschaft würde ich mein Handy ausmachen.

Du würdest also eine Arbeitsverweigerung machen. Bzw. arbeitsrechtlich erlaubte Anweisungen missachten?
Was zu machen wäre, eben die korrekte tarifliche Bezahlung einzufordern und einzuklagen, alles andere ist dünneres Eis.


Du würdest also eine Anfrage des Arbeitsnehmers, ob es sich um die tarifliche Rufbereitschaft handelt, der anschließenden Beantwortung dieser Frage mit "Nein" und die daraus folgende Konsequenz der Abschaltung des eigenen Mobiltelefones während einer verneinten Rufbereitschaft als Arbeitsverweigerung bezeichnen?
So waren meine Ausführungen zu verstehen.

Sollte der AG sagen, dass es Rufbereitschaft ist, aber nicht das Entgelt in dieser Höhe zahlen wollen bleibt natürlich letzlich nur der Klageweg. Von einer Bezahlung insbesondere bei Inanspruchnahme nach §8 Abs. 1 TVÖD war nie die Rede im Sachverhalt. Es klang viel mehr so als wenn der Arbeitgeber so die reguläre Arbeit erwartet.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 06.05.2019 17:30
Du würdest also eine Anfrage des Arbeitsnehmers, ob es sich um die tarifliche Rufbereitschaft handelt, der anschließenden Beantwortung dieser Frage mit "Nein" und die daraus folgende Konsequenz der Abschaltung des eigenen Mobiltelefones während einer verneinten Rufbereitschaft als Arbeitsverweigerung bezeichnen?
So waren meine Ausführungen zu verstehen.
Wenn der AG sagt: Nein, aber egal wie du es nennst:  du musst erreichbar sein und auf verlangen zur Arbeitsstelle kommen.  Und du dann nicht erreichbar bist, dann könnte ich mir arbeitsrechtliche Konsequenzen vorstellen.
(oder  der AG sagt: keine Ahnung oder Nein es ist eine StandBy Zeit oder er sagt, nenn es wie du willst.)
Zitat
Sollte der AG sagen, dass es Rufbereitschaft ist, aber nicht das Entgelt in dieser Höhe zahlen wollen bleibt natürlich letzlich nur der Klageweg.
Auch wenn der AG sagt, nein es ist keine Rufbereitschaft und nicht entsprechend zahlt (s.o.) bleibt nur der Klageweg.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Spid am 06.05.2019 17:53
Woraus leitet sich der behauptete Anspruch ab, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein? Womöglich noch auf den privaten Kommunikationsmitteln, zu deren Betrieb genau welche Verpflichtung besteht?
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Tom0512 am 06.05.2019 22:22
Servus

danke für die vielen Kommentare...
habe heute mit der Sationsleitung gesprochen und diese Regelung des Rufdienstes existiert tatsächlich nur für diese Station, die Regelung ist im Team freiwillig angenommen wurden um zu umgehen das ständig Leute angerufen werden um einzuspringen....was ich perse gut finde (bin seit Dezember in der Klinik)
leider wird das Konzept momentan etwas missbraucht und wie gesagt ich mag nicht den ganzen Tag auf einen Anruf warten müssen...man kann nichts mehr planen...
da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...da ich dazu nicht bereit bin habe ich zu ihr gesagt das ich darauf verzichte...(man bekommt wie gesagt 2h +halbe h Fahrtweg wenn man nicht angerufen wird bzw. den entsprechenden Dienst wenn man angerufen wird)
Begeisterung sieht etz anders aus aber so is halt....es wird auf der nächsten Teambesprechung nochmal angesprochen...

Danke nochmal 
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 07.05.2019 07:36
da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...
Es ist doch tarifliche geregelt, oder täusche ich mich jetzt?
Nach meinen Verständnis bekommt man für einen Tag Rufbereitschaft (Mo-Fr) ohne Einsatz exakt 2 h ausgezahlt (die halbe Stunde Fahrzeit bei euch ist sogar mEn übertariflich).
Und wenn man dann gerufen wird, dann muss der AG die Fahrtzeit als Arbeitszeit anerkennen. Und das ganz ist dann auch eigentlich als Überstunden zu betrachten?
Oder liege ich da mit der tariflichen Auslegung falsch?
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Kaffemaschine am 07.05.2019 08:21
da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...
Es ist doch tarifliche geregelt, oder täusche ich mich jetzt?
Nach meinen Verständnis bekommt man für einen Tag Rufbereitschaft (Mo-Fr) ohne Einsatz exakt 2 h ausgezahlt (die halbe Stunde Fahrzeit bei euch ist sogar mEn übertariflich).
Und wenn man dann gerufen wird, dann muss der AG die Fahrtzeit als Arbeitszeit anerkennen. Und das ganz ist dann auch eigentlich als Überstunden zu betrachten?
Oder liege ich da mit der tariflichen Auslegung falsch?

Hallo zusammen,

genauso ist es bei uns auch geregelt. Wir stellen eine technische Rufbereitschaft zur Unterstützung unserer Feuerwehr. Wir haben immer 7 tage Rufbereitschaft wenn man nicht angerufen wird bekommen wir 2h pro Werktag und an einem Sonn- oder Feiertag gibt es 4h vergütung + Überstundenzulage. Wir können dann wählen ob wir die Vergütung als Zeitgutschrift oder aber ausgezahlt haben wollen. Am Ende des Monats merkt man schon ob man Bereitschaft gemacht hat oder nicht bei min. 16 Zeitstunden die man auf der Abrechnung hat.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: TuxFlo am 09.05.2019 12:42

leider wird das Konzept momentan etwas missbraucht und wie gesagt ich mag nicht den ganzen Tag auf einen Anruf warten müssen...man kann nichts mehr planen...
da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...da ich dazu nicht bereit bin habe ich zu ihr gesagt das ich darauf verzichte...(man bekommt wie gesagt 2h +halbe h Fahrtweg wenn man nicht angerufen wird bzw. den entsprechenden Dienst wenn man angerufen wird)
Begeisterung sieht etz anders aus aber so is halt....es wird auf der nächsten Teambesprechung nochmal angesprochen...


Also so ganz verstehe ich das Problem nicht. Meine Frau arbeitet in der Pflege und da wird dann wie wild herum telefoniert, wenn jemand krank wird. Dazu kommt dann noch das schlechte Gewissen, wenn man z.B. nachts krank melden muss und weiß, dass wahrscheinlich niemand mehr als Ersatz gefunden wird.
Da ist so eine Lösung wie ein Rufdienst doch deutlich besser.

Es geht doch eigentlich hauptsächlich darum, dass du zum nächsten Schichtbeginn auf der Arbeit erscheinst. Also wenn der Spätdienst um 14:00 Uhr beginnt, brauchst du doch nicht den ganzen Vormittag zu Hause sitzen und auf den Anruf warten. Oder möchtest du nicht, dass der Arbeitgeber deine Handynummer bekommt?
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand um 13:00 Uhr für den Dienst ab 14:00 Uhr krank meldet, sollte doch sehr gering sein. Falls so etwas doch regelmäßig passiert, sollten da vielleicht mal Gespräche bzw. klare Ansagen folgen. Denn wenn man sich morgens schon schlecht fühlt, wird ja in den seltensten Fällen bis Mittags eine Wunderheilung eintreten. Spontane Krankheit tritt doch eher selten auf. Meistens ist es ja nur das schlechte Gewissen (jemand muss für mich einspringen) und die Hoffnung, dass es bis zum Dienstbeginn besser wird, was dazu führt, dass Krankmeldungen erst so spät kommen.

Somit müsstest du doch grundsätzlich wissen, bis wann Anrufe normalerweise erfolgen und ab wann du davon ausgehen kannst, du für den Tag oder für eine bestimmte Schicht nicht mehr angerufen wirst.

Die wichtigsten Termine sollte man sich vielleicht nicht in die Zeit legen, in der man potenziell arbeiten muss, aber alles andere macht man dann einfach so wie sonst auch.



Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 09.05.2019 13:00
Also so ganz verstehe ich das Problem nicht. Meine Frau arbeitet in der Pflege und da wird dann wie wild herum telefoniert, wenn jemand krank wird. Dazu kommt dann noch das schlechte Gewissen, wenn man z.B. nachts krank melden muss und weiß, dass wahrscheinlich niemand mehr als Ersatz gefunden wird.
Wenn ein AN das mit sich machen lässt und nicht dafür bezahlt werden will, dann ist es die eine Sache.
Eine Freundin von mir ist auch in der Pflege und wenn die auf Abruf gestellt sind, dann bekommt sie auch was dafür.
Wenn sie außerhalb der Rufbereitschaft angerufen wird und arbeiten soll, weil jemand zusätzlich benötigt wird, dann macht sie es oder auch nicht, je nach Lust und Laune und eigene Planung.

Das Problem was du nicht verstehst ist:
Wenn der AG etwas von seinem AN außerhalb der Arbeitszeit verlangt (telefonische Erreichbarkeit), dann hat er auch dafür eine Gegenleistung zu erbringen (Geld/mehr Freizeit).

Und das Beste daran: Es ist tariflich geregelt.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: TuxFlo am 09.05.2019 23:08
Ich denke eher, dass du meinen Text nicht richtig verstanden hast. Nur weil man angerufen wird, heißt ja nicht, dass man es auch direkt einspringt. Meine Frau übernimmt nur Schichten, wenn es ihr auch wirklich gerade gut passt. Durch die geringe Wochenarbeitszeit von 15 Std. darf sie sowieso nicht so viele Überstunden machen. Aber ab und zu ist auch mal nicht schlecht, ein paar + Stunden zu haben, falls Termine mit den Kindern anstehen oder einfach, um länger am Stück frei zu haben und mehr Zeit in ihr Studium investieren zu können.

So wie wie ich es verstanden habe, erfolgt ja eine Vergütung (2,5 Std. pro Werktag?) für den Rufdienst. Das ist nicht viel, aber kann man ja nicht mit einer richtigen Rufbereitschaft vergleichen. Denn dort wird ja erwartet, dass man sofort bzw. innerhalb von kurzer Zeit die Arbeit aufnimmt. Bei dem Rufdienst ist doch vorher klar, wann die Schichten beginnen, also wann man in etwa auf der Arbeit sein müsste. Und wenn der Schichtbeginn um 06:00 Uhr war und man um 06:30 Uhr nicht angerufen wurde, kann man bis zum nächsten Schichtwechsel doch machen was man will. Aber ich sehe es auch bei mir in der Firma (großer IT Konzern), das manche mit der zusätzlichen Belastung der Rufbereitschaft gut zurecht kommen und andere sich nicht einmal trauen länger einkaufen zu gehen...

Und um noch einmal auf die Vergütung zurück zu kommen:
2,5 Stunden (2h Arbeitszeit + 0,5h Fahrtweg) * 18 EUR (geschätzter Stundenlohn) = 45 EUR.

Also so schlecht ist das jetzt nun wirklich nicht, sofern es einen vernünftigen Plan gibt und man nicht zu häufig dran ist.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 06:30
Ich denke eher, dass du meinen Text nicht richtig verstanden hast. Nur weil man angerufen wird, heißt ja nicht, dass man es auch direkt einspringt. Meine Frau übernimmt nur Schichten, wenn es ihr auch wirklich gerade gut passt. Durch die geringe Wochenarbeitszeit von 15 Std. darf sie sowieso nicht so viele Überstunden machen. Aber ab und zu ist auch mal nicht schlecht, ein paar + Stunden zu haben, falls Termine mit den Kindern anstehen oder einfach, um länger am Stück frei zu haben und mehr Zeit in ihr Studium investieren zu können.
Ich denke dass du meinen Text nicht richtig verstanden hast.
Wenn wild herumtelefoniert wird, dann zeigt es dass es keine Rufbereitschaft gibt. Hier liegt ja schon ein versagen des AG vor und eine Ausbeutung des AN. Und wenn bei einer bestehenden Rufbereitschaft diese nicht ausreicht (z.B. weil 2 krank werden), dann (so habe ich es ja selber bestätigt) kann man natürlich wild herumtelefonieren und hoffen das jemand freiwillig bock hat zu arbeiten.
Zitat
So wie wie ich es verstanden habe, erfolgt ja eine Vergütung (2,5 Std. pro Werktag?) für den Rufdienst. Das ist nicht viel, aber kann man ja nicht mit einer richtigen Rufbereitschaft vergleichen. Denn dort wird ja erwartet, dass man sofort bzw. innerhalb von kurzer Zeit die Arbeit aufnimmt.
1. Rufdienst gibt es nicht, es ist Rufbereitschaft, denn natürlich wird erwartet, dass man nach einem Anruf nicht 3 Stunden später anfängt zu agieren.
2. Es gibt den Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.
3. Die freie Zeit wird mWn mit 12,5 % vergütet, wenn man einen ganzen Tag Rufbereitschaft hat bekommt man 2 h
4. Im Einsatz bekommt man zusätzlich die Fahrtzeit zum Einsatzort und die Tätigkeit vor Ort entsprechend der tariflichen Regelungen (angeordnete ÜStunden, Nachtzuschläge ...) bezahlt.

So habe ich es verstanden, man möge mich berichtigen, wenn es falsch ist.
Zitat
Bei dem Rufdienst ist doch vorher klar, wann die Schichten beginnen, also wann man in etwa auf der Arbeit sein müsste. Und wenn der Schichtbeginn um 06:00 Uhr war und man um 06:30 Uhr nicht angerufen wurde, kann man bis zum nächsten Schichtwechsel doch machen was man will.
Und werden die Zeiten, wo du abgerufen wirst als Überstunden vergütet, oder wird einfach dein Dienstplan gegen deinen Willen geändert?  Und werden die Zeiten die du dir Freihalten musst, auch wenn du nicht gerufen wirst, vergütet?
Was wenn du für deinen freien Tag ein kostenpflichtiges Event geplant hast und dir morgens gesagt wird das du um 6 zu erscheinen hast?

Zitat
Also so schlecht ist das jetzt nun wirklich nicht, sofern es einen vernünftigen Plan gibt und man nicht zu häufig dran ist.
Natürlich nicht, aber es ist unvernünftig sich es nicht bezahlen zu lassen, dass man seine Freizeit unfreiwillig einschränken muss.
Insbesondere da es ja tarifliche Regelungen gibt.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: TuxFlo am 10.05.2019 09:09
Also deine Argumente sind doch irgendwie etwas weiter hergeholt. Die Aussage "Keine Rufbereitschaft = Ausbeutung" ist doch Quatsch. Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht, dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden. Zumindest bei meiner Frau läuft da nichts gegen ihren Willen.

Klar, wer unbezahlt einspringt wird ausgebeutet, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Es darf aber natürlich nicht Überhand nehmen, denn dann scheint generell zu wenig Personal vorhanden zu sein.

Und wer an einem Tag wo er Rufdienst / Rufbereitschaft hat ein kostenpflichtiges Event plant und dann arbeiten muss, hat doch selber schuld. Und wer in seiner Freizeit angerufen und dann zur Arbeit geht, anstatt zu seinem bezahlten kostenpflichtigen Event, dem ist auch nicht mehr zu helfen.



Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 09:51
Die Aufzählung der Sonderformen der arbeit im TVÖD ist abschließend, siehe BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 9 AZR 686/09. In einem Arbeitsverhältnis, auf das  der TVÖD Anwendung findet, sind die Arbeitsvertragsparteien mithin auf diese Sonderformen der Arbeit beschränkt. Einen "Rufdienst" gibt es dort nicht.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 10.05.2019 09:58
Also deine Argumente sind doch irgendwie etwas weiter hergeholt. Die Aussage "Keine Rufbereitschaft = Ausbeutung" ist doch Quatsch. Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht, dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden. Zumindest bei meiner Frau läuft da nichts gegen ihren Willen.

[...]

Und wer an einem Tag wo er Rufdienst / Rufbereitschaft hat ein kostenpflichtiges Event plant und dann arbeiten muss, hat doch selber schuld. Und wer in seiner Freizeit angerufen und dann zur Arbeit geht, anstatt zu seinem bezahlten kostenpflichtigen Event, dem ist auch nicht mehr zu helfen.

In der Theorie und in einer idealen Welt schön und gut, ich bezweifle aber, dass da in vielen Fällen nicht doch zumindest im Hinterkopf die Angst mitschwingt, dass der Vorgesetzte eben nicht sagt "Oh, du willst nicht? Dir ist etwas anderes wichtiger als die Arbeit? - Haben ich und die Kollegen absolutes Verständnis für! Kein Problem, mach dir einen schönen Tag!" oder "Kann ich verstehen, dass du nicht ans Telefon gehst, wenn wir anrufen, entschuldige, dass der Zeitpunkt unpassend war, wir wollten dich auch nicht stören, kommt nicht wieder vor".

Auch wenn er keinen expliziten Druck ausübt, ist der Arbeitgeber halt immer in der stärkeren Position. Und wenn er das bewusst oder unbewusst nutzt, um Arbeit ohne Gegenleistung zu fordern, kann man durchaus von "ausbeuten" reden.
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 10:13
Also deine Argumente sind doch irgendwie etwas weiter hergeholt. Die Aussage "Keine Rufbereitschaft = Ausbeutung" ist doch Quatsch.
Nein. Ein AG der eine Rufbereitschaft benötigt, weil er bestimmtes Personal braucht (z.B. Altenpflege, Nachtschicht, ...) aber keine Rufbereitschaft organisiert (weil kost ja Geld) , der macht es auf den Rücken des Personals, denn er spielt die Kollegen systematisch aus. Frei nach dem Motto, wird schon jemand "freiwillig" kommen und ich spare mir das Geld für die Rufbereitschaft.
Keine Ahnung was da weit hergeholt ist. Vielleicht, sollten mal alle Kollegen sich darüber bewusst und einig sein, dass sie auf Geld verzichten, welches Ihnen zusteht.

Aber schön wenn sie so sozial sind und dem AG dieses Geld schenken.
Zitat
Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht,
Nicht bei einer bezahlten Rufbereitschaft.
Zitat
dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden. Zumindest bei meiner Frau läuft da nichts gegen ihren Willen.
kann ja auch nicht, denn wenn da was gegen Ihren Willen passieren würde, dann würde der AG ja dafür zahlen müssen. So nutzt er es aus, dass die Kollegen freiwillig als Kollektiv dem AG eine Dienstleistung erbringen, für die der AG ansonsten Geld in die Hand nehmen müsste.
Keine Ahnung warum du das nicht kapierst.
Zitat
Klar, wer unbezahlt einspringt wird ausgebeutet, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Doch da passiert dann ja was unbezahltes. Es wird eine unbezahlte Rufbereitschaft.Alle bekommen weniger Geld.

Und nochmal: Wenn es eine Rufbereitschaft gibt, diese aber durch einen dummen Zufall (2 sind krank) versagt, dann ist das gänzlich etwas anderes. Dann kann man so argumentieren wie du es machst.
Zitat
Es darf aber natürlich nicht Überhand nehmen, denn dann scheint generell zu wenig Personal vorhanden zu sein.
Was darf nicht überhand nehmen, dass Kollegen krank werden? Das ist zu erwarten, dass das passiert! Ergo muss vom AG vorsorge getroffen werden.
Wenn man eine Abteilung hat, in dem 4 Leute da sein müssen, dann teilt man 4 ein und einen als Rufbereitschaft. Alles andere ist in meinen Augen fahrlässig. Denn was passiert denn, wenn alle Kollegen die Frei haben sagen: Nö kein Bock, gehe lieber ins Kino.
Die bekommen ganz gehörig den sozialen Druck der verbleibenden 3 Kollegen zu spüren.
Zitat
Und wer an einem Tag wo er Rufdienst / Rufbereitschaft hat ein kostenpflichtiges Event plant und dann arbeiten muss, hat doch selber schuld.
Nochmal: Rufbereitschaft = bezahltes zur Verfügung stehen (12,5% pro h), alles gut und korrekt.

Aber du redest (so scheint es mir) von eingeteilt aber kein Geld bekommen! Und sich selber beschränken in seiner Freizeit, weil ja der AG anrufen könnte?
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2019 10:23
Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht, dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden.
Frage an die Spezialisten:
Ist es nicht so, dass man durch einen solchen Tausch, wenn er aus einer Rufbereitschaft entsteht, auf die einem zustehenden Überstundenzuschlag verzichtet?
Titel: Antw:Rufdienst
Beitrag von: BeamterBR am 10.05.2019 16:47
Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht, dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden.
Frage an die Spezialisten:
Ist es nicht so, dass man durch einen solchen Tausch, wenn er aus einer Rufbereitschaft entsteht, auf die einem zustehenden Überstundenzuschlag verzichtet?

Es soll auch Leute geben die freiwillig Überstunden machen ohne die Zeit aufzuschreiben. Führt halt nur dazu, dass der Arbeitgeber sowas auch häufig von anderen AN erwartet. Weigert sich jemand, dann wird oft sozialer Druck aufgebaut. Verhalten wird "unkollegial" genannt.

Alles was OP bisher geschrieben hat deutet darauf hin, dass er für die Einsatzzeit keine Zuschläge erhält, wodurch das ganze keine tarifliche Rufbereitschaft ist. Weshalb es wie bereits gesagt anscheinend eine freiwillige Regelung ist, auf deren Anwendung er jetzt offenbar verzichtet/diese ablehnt.

@TuxFlo
Wenn das bei Ihrem Fall alle mitmachen, dann sind Sie selbst schuld. Ich würde allerdings auch darauf wetten, dass wenn jetzt jemand sich komplett ausschließt und diese Regelung nicht mitmacht und es dazu kommt, dass Kollegen krank sind und kein Ersatz gefunden wird folgendes passieren wird:

1. Die arbeitenden Kollegen müssen irgendwie mit der niedrigeren Besetzung arbeiten, was sich im Regelfall auf die Arbeit und die Stimmung der betroffenen Kollegen auswirkt. Der Arbeitgeber musste ja nie Bereitschaft für den Ernstfall bereitstellen.

2. Die ablehnende Kollegin wird, weil Ihre anderen Kollegen freiwillig auf Geld verzichten als unkollegial bezeichnet.