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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: RsQ am 13.05.2020 12:40
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Mag jemand mal seine Erfahrungen mit der Formulierung "zunächst befristet" in Stellenausschreibungen kundtun?
Dass das (sofern man auf eine länger laufende Stelle, bestenfalls unbefristet, schielt) rechtlich irrelevant ist ... klare Sache. Und inhaltlich? Nutzen Arbeitgeber das, um etwas zu suggerieren? Wann? Wenn eine Verlängerung beabsichtigt ist? Oder nur, die Attraktivität zu suggerieren, ohne dass eine Verlängerung beabsichtigt ist?
Oder anders: Auf Bewerber-Seite taugt diese Formulierung vermutlich zu gar nichts, oder?
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Für mich ist das die typische Bezeichnung einer Stelle, die krankheitsbedingt, Elternzeitmäßig oder warum auch immer zwischenbesetzt werden muss. Je nachdem kann es dann zu einer Verlängerung kommen oder nicht. Pauschale Antworten gibt es da nicht.
Häufig hilft es aber um in das System (z.B. in einen Landkreis) zu kommen, um sich von dort dann intern weiter zu bewerben.
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Es ist auch vorstellbar, dass die Behörde eine Daueraufgabe besetzen möchte, keine freie Stelle dafür hat, aber genug Geld im Personalbudget um jemand einstellen zu können. Befristet Beschäftigte können nämlich auch ohne passende Haushaltsstelle eingestellt werden.
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Also bei uns gibt es diese Formulierung pauschal bei allen Neubesetzungen. In der Praxis natürlich ohne Bedeutung, wer nicht sowieso vorher schon von sich aus gegangen ist, wurde auch entfristet.
Auf den Passus wurde nur bei Leuten verzichtet, die für eine "zunächst auf zwei Jahre" befristete Stelle nicht ihren alten Job kündigen wollen und die man unbedingt haben wollte. Also z.B. Ingenieure, Architekten und Techniker.
Mein erster AV nach der Uni war auch "zunächst auf zwei Jahre befristet", mir persönlich wars damals egal weil ich eh von der Uni kam und keinen vorherigen Job kündigen musste.
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Bei uns wird das reingeschrieben, wenn aufgrund Langzeiterkrankungen und Elternzeit ein Budget da ist und wenn ein oder mehrere Altersabgänge bzw. krankheitsbedingte Berentungen absehbar zu erwarten sind.