Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: wednesday97 am 04.07.2021 21:05
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Hallo Ich arbeite in einer Behörde und verdiene zu wenig um zu leben und zu viel um zu sterben.
Witz bei Seite;-)
Ich möchte gerne begrenzt einen Nebenjob machen wollen auf 450 Euro Basis.
Muss dafür der cheff zustimmen oder muss ich den Job nur "anmelden" in der Personalabteilung?
Darf der cheff da gegen was tun?
LG
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§3 Abs. 4 TVL
1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.
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Danke :-)
Also 20% meiner Tariflichen Beschäftigung (39h/) darf ich ein nebenjob machen und muss ihn also vorab anzeigen und vorab versteuern lassen...
Danke
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Wo kommen jetzt die 20% her?
Und wieso vorab versteuern?
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Wenn dein Nebenjob mehr als 9h pro Woche dich in Anspruch nimmt, kommst du über die Wochenarbeitszeit von 48h.