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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: wednesday97 am 04.07.2021 21:05

Titel: Nebenjob
Beitrag von: wednesday97 am 04.07.2021 21:05
Hallo Ich arbeite in einer Behörde und verdiene zu wenig um zu leben und zu viel um zu sterben.

Witz bei Seite;-)

Ich möchte gerne begrenzt einen Nebenjob machen wollen auf 450 Euro Basis.

Muss dafür der cheff zustimmen oder muss ich den Job nur "anmelden" in der Personalabteilung?

Darf der cheff da gegen was tun?

LG
Titel: Antw:Nebenjob
Beitrag von: Sozialarbeiter am 04.07.2021 21:10
§3 Abs. 4 TVL

1Nebentätigkeiten  gegen Entgelt  haben  die  Beschäftigten  ihrem  Arbeitgeber rechtzeitig vorher  schriftlich anzuzeigen.  2Der  Arbeitgeber  kann die  Nebentätigkeit  untersagen  oder  mit  Auflagen  versehen,  wenn diese  geeignet  ist,  die  Erfüllung der  arbeitsvertraglichen Pflichten der  Beschäftigten  oder  berechtigte  Interessen des  Arbeitgebers  zu beeinträchtigen.  3Für  Nebentätigkeiten im  öffentlichen Dienst  kann  eine  Ablieferungspflicht  nach den Bestimmungen,  die beim  Arbeitgeber  gelten,  zur  Auflage gemacht  werden. 
Titel: Antw:Nebenjob
Beitrag von: wednesday97 am 04.07.2021 21:16
Danke :-)

Also 20% meiner Tariflichen Beschäftigung (39h/) darf ich ein nebenjob machen und muss ihn also vorab anzeigen und vorab versteuern lassen...

Danke
Titel: Antw:Nebenjob
Beitrag von: Sozialarbeiter am 04.07.2021 22:20
Wo kommen jetzt die 20% her?
Und wieso vorab versteuern?
Titel: Antw:Nebenjob
Beitrag von: WasDennNun am 05.07.2021 09:17
Wenn dein Nebenjob mehr als 9h pro Woche dich in Anspruch nimmt, kommst du über die Wochenarbeitszeit von 48h.