Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: connyziege am 17.12.2019 20:03
-
Hallo,
eigentlich ist es ja so, dass ein neuer AG von Stufe 1 ausgeht, ausgehen muss, oder!?
Und dann guckt der AG, welche Vorzeiten bestehen, die er anrechnen kann und darf. Es muss ja wohl auch entsprechend belegt sein und u. U. von einer übergeordneten Behörde abesgnet werden, oder!?
Wenn der Werdegang jetzt aber eine Stufe 2 rechtfertigt, ok, dann bekommt man die 2. Vielleicht möchte man aber die 3 haben, weil man ja so gut ist und und und ...
Verhandelt man jetzt schon über die Stufe im Vorstellungsgespräch oder erst, wenn man die Zusage hat?
Verhandelt man immer, egal ob es jetzt anrechenbare Vorzeiten gibt oder nicht?
Aber welcher EG verhandelt man überhaupt?
Mir ist es noch nie in den Sinn gekommen, in einem Vorstellungsgespräch nach der Stufenzuordnung zu fragen, geschweige denn, die zu verhandeln, ob jetzt im Vorstellungsgepräch oder nach Einstellungszusage. Vielleicht lag das aber auch an den EGs selbst!? Meist habe ich zwischen 4 und 8 gearbeitet. Meist mit 5 oder 6.
Oder bin ich zu feige?
Dankeschön.
LG
-
Wer nicht verhandelt, verhindert damit regelmäßig die Anwendung von Kann-Regelungen. Bei den Tarifwerken des öD besteht bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr Anspruch auf eine höhere Stufe als Stufe 1, für die Berücksichtigung förderlicher Zeiten bedarf es hingegen regelmäßig einer entsprechenden Verhandlung.
-
Und dann guckt der AG, welche Vorzeiten bestehen, die er anrechnen kann und darf.
Den AG interessieren „kanns“ und „darfs“ erst dann, wenn der Bewerber entsprechende Forderungen stellt.
Zunächst interessiert den AG nur das „muss“.
Verhandelt man jetzt schon über die Stufe im Vorstellungsgespräch oder erst, wenn man die Zusage hat?
Verhandelt man immer, egal ob es jetzt anrechenbare Vorzeiten gibt oder nicht?
Aber welcher EG verhandelt man überhaupt?
Mir ist es noch nie in den Sinn gekommen, in einem Vorstellungsgespräch nach der Stufenzuordnung zu fragen, geschweige denn, die zu verhandeln, ob jetzt im Vorstellungsgepräch oder nach Einstellungszusage. Vielleicht lag das aber auch an den EGs selbst!? Meist habe ich zwischen 4 und 8 gearbeitet. Meist mit 5 oder 6.
Oder bin ich zu feige?
Dankeschön.
LG
Wenn es Vorzeiten gibt, die zwingend zu berücksichtigen sind, muss es im VG nicht angesprochen werden.
Wenn du in deinem Werdegang förderliche Zeiten siehst, und dir klar ist das du ohne eine höhere Stufe an der Stelle nicht interessiert bist, solltest du das im VG auch darlegen.
Das gesagte hängt nicht von der EG ab - auch in niedrigeren EG macht sich eine höhere Stufe gut ...
-
Im Zuge dessen: wie kann ich feststellen, dass Zeiten XYZ angerechnet werden müssen?
-
Im Zuge dessen: wie kann ich feststellen, dass Zeiten XYZ angerechnet werden müssen?
Indem du in den Tarifvertrag schaust.
In TVöD, TV-L und TV-H ist das jeweils der § 16, der hier interessiert.
-
Im Zuge dessen: wie kann ich feststellen, dass Zeiten XYZ angerechnet werden müssen?
Durch Subsumtion.
-
Ok, dann ärgere ich mich grad ein wenig.
Bin bei einer Stelle jetzt mit Stufe 1 EG 6 eingruppiert worden. Wollte vielleicht zu sehr den Job und habe deswegen nichts gesagt. :-( Ist ne Stelle in der Poststelle, Pforte mit gelegentlichen Kurierfahrten.
Hab insgesamt 36 Monate Vorzeiten im ÖD, mitunter im selben Aufgabenbereich, war mal insgesamt bei einem Arbeitgeber 24 Monate Auslieferungsfahrerin, bei dem ich mich dann zur Disponentin hochgearneitet habe. Als diese war ich dann auch 24 Monate angestellt.
Dann wäre ja mind. Stufe 2 drin gewesen, oder!?
-
Es kommt auch immer auf die Bewerberlage an. Wenn es viele Bewerber gibt, kann man Verhandeln oftmals vergessen. Gerade in niedrigen EGs heist es dann oft "Friss oder Stirb".
-
Wobei sich eine fehlerhafte Rechtsmeinung des AG hinsichtlich des Anspruchs auf eine höhere Stufe jederzeit korrigieren läßt.
-
Dann wäre ja mind. Stufe 2 drin gewesen, oder!?
Möglicherweise hast du einschlägige Berufserfahrung für deine aktuelle Tätigkeit, dann könntest du die höhere Stufe verlangen (und rückwirkend für 6 Monate einfordern).
Falls keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt: ja, da kann man sich ärgern, es nicht versucht zu haben eine höhere Stufe bei Einstellung zu bekommen. Sollte man aber nicht zu lange machen, das ärgern, sondern nach vorne schauen und sich über den Job erfreuen und nächstes mal anders handeln.
-
Möglicherweise hast du einschlägige Berufserfahrung für deine aktuelle Tätigkeit, dann könntest du die höhere Stufe verlangen (und rückwirkend für 6 Monate einfordern).
Aber nur das höhere Entgelt rückwirkend aufgrund der tarifl. Ausschlussfrist, oder? Die Stufen nebst Laufzeit müssten doch von Anfang an rückwirkend korrigiert werden, wenn ich nicht irre.
-
Aber nur das höhere Entgelt rückwirkend aufgrund der tarifl. Ausschlussfrist, oder? Die Stufen nebst Laufzeit müssten doch von Anfang an rückwirkend korrigiert werden, wenn ich nicht irre.
Korrekt. Das Entgelt kann für die letzten sechs Monate aufgrund der Ausschlussfrist nach § 37 TVöD gefordert werden. Die Stufenlaufzeit gilt vorliegend ab Einstellung - sofern es sich um einschlägige Berufserfahrung im Tarifsinne handelt und damit beachtlich ist.
-
- sofern es sich um einschlägige Berufserfahrung im Tarifsinne handelt und damit beachtlich ist.
Ja, dass setzte ich bei meiner Frage/Antwort voraus
-
Mir ist es noch nie in den Sinn gekommen, in einem Vorstellungsgespräch nach der Stufenzuordnung zu fragen, geschweige denn, die zu verhandeln, ob jetzt im Vorstellungsgepräch oder nach Einstellungszusage.
Bei meinem Vorstellungsgespräch haben die Vertreter des AG die Stufenzuordnung von selbst angesprochen. Zu Verhandeln gabs da als Berufsanfänger aber nicht viel. ;D
-
Bei meinem Vorstellungsgespräch haben die Vertreter des AG die Stufenzuordnung von selbst angesprochen.
Es soll sogar Personalvertreter geben, die das machen.
-
Nur, wenn man sie läßt.
-
Nochmal zurück zur Ausgangsfrage:
Verhandelt man jetzt schon über die Stufe im Vorstellungsgespräch oder erst, wenn man die Zusage hat?
Also die EG sollte man m.E. (spätestens) im VG erfragen (sofern sie nicht schon in der Ausschreibung steht). Allerdings bin ich da auch eher zurückhaltend, was den Stufen-Poker im VG betrifft. Ich würde der Runde erstmal die primäre inhaltliche Entscheidung überlassen - und sofern diese auf mich fällt, nochmal interessiert nachfragen, bevor es zum Vertrag kommt.
Oder fällt mit der Entscheidung für einen Kandidaten auch unverzüglich das "Urteil" über dessen Stufe?
Bzw. wenn man nach einer Zusage einen Vertrag mit (als Beispiel) Stufe 1 bekommt - kann man dann interessiert nachfragen, warum es nicht Stufe 2 gibt?
-
Wie soll die Stufe in der Ausschreibung stehen?
-
Die Stufe natürlich nicht - ich erwähnte ja die EG.
Trotzdem: Wie "ticken" Personaler? Legen die bei Einladung zum VG schon die Stufe fest? Bzw. hat tendenziell der die besseren Chancen, der (qua Stufe) "billiger" ist? Wenn also zwei Leute gleich tauglich sind, würde jemand in Stufe 3 zu vergütend das Nachsehen gegenüber jemandem haben, der in Stufe 1 einsteigen könnte?
-
Die Stufe natürlich nicht - ich erwähnte ja die EG.
Trotzdem: Wie "ticken" Personaler? Legen die bei Einladung zum VG schon die Stufe fest? Bzw. hat tendenziell der die besseren Chancen, der (qua Stufe) "billiger" ist? Wenn also zwei Leute gleich tauglich sind, würde jemand in Stufe 3 zu vergütend das Nachsehen gegenüber jemandem haben, der in Stufe 1 einsteigen könnte?
1. Verschieden
2. Teilweise bestimmt
3.Unter Umständen bei gleicher Eignung
4.Unter Umständen bei gleicher Eignung
-
Wieviel "Spielraum" hat man dann im VG, um hier etwaige Verhandlungsbereitschaft zu signalisieren? Wenn man also denkt "O.k., ich hätte schon gern Stufe 3, aber bei Stufe 2 fange ich auch an. Stufe 1 ist ein No-Go."? Ist das egal, weil die einen sowieso in Stufe 3 sortieren würden? Oder würden die eher versuchen, jemand inhaltlich interessanten "nach unten zu handeln"?
-
Ich sehe das auch so wie @MrRossi: das läßt sich doch nicht verallgemeinern. Es gibt hunderte AG im öD und noch weit mehr Anwender der einzelnen TV. Dabei gibt es welche, die Kann-Regelungen überhaupt nicht anwenden und welche, die sie von sich aus anwenden, ohne daß der Bewerber fragt - und alles dazwischen. Dann gibt es welche, die den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung verwirklicht sehen, wenn sie Euskirchener Lösungen den Vorzug geben - auch wenn sie damit am falschen Ende sparen.
-
Tja, und was macht man nun als Bewerber im Kampf um den "Hauptgewinn" (= die Zusage) am schlauesten?
-
Na, man definiert, für was man die Arbeit machen würde und sagt, drunter nicht. So einfach ist das.
-
Als Bewerber muss man seine eigene Prioritäten setzen, und versuchen beim VG das Pokerspiel und die Situation zu erfragen, erlesen, erahnen .....
wenn du den Job auf alle Fälle willst, dann forderst du halt nichts um kein Risiko einzugehen.
Kann aber auch nach hinten losgehen, wenn einer sich sooo billig verkauft, dann brauche ich den unter Umständen nicht, weil er ne Lusche ist.
Kommt immer drauf an was wer wie worum ......
-
Tja, und was macht man nun als Bewerber im Kampf um den "Hauptgewinn" (= die Zusage) am schlauesten?
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, wenn die Chemie stimmt ist die Stufe nicht das Zünglein an der Waage. Und das gilt in beide Richtungen.
-
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, wenn die Chemie stimmt ist die Stufe nicht das Zünglein an der Waage. Und das gilt in beide Richtungen.
Auch dafür gibt es eben nicht DIE Garantie (was bei Bewerberzahlen >1 natürlich nachvollziehbar ist 8)). Nette Gespräche, in denen die Chemie offenbar stimmte, hatte ich schon ein paar. Eine Zusage danach leider noch nicht.
-
Euskirchener Lösungen
Was sind Euskirchener Lösungen?
-
Billig ist ein Stadtteil von Euskirchen.
-
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, wenn die Chemie stimmt ist die Stufe nicht das Zünglein an der Waage. Und das gilt in beide Richtungen.
Auch dafür gibt es eben nicht DIE Garantie (was bei Bewerberzahlen >1 natürlich nachvollziehbar ist 8)). Nette Gespräche, in denen die Chemie offenbar stimmte, hatte ich schon ein paar. Eine Zusage danach leider noch nicht.
Eine Garantie kann logischerweise keiner geben.
Vielleicht unterliegst du ja auch nur einer falschen Wahrnehmung, und es hat eben doch nicht alles gestimmt.
-
Vielleicht unterliegst du ja auch nur einer falschen Wahrnehmung, und es hat eben doch nicht alles gestimmt.
Das ist die Krux bei VG. Ich kann ja nur sehen, welchen Eindruck ich habe - Einblick in die "Gegenseite" hat man nicht. Kann ja sein, dass ich mich und das Gespräch "passend" fand - aber jemand anderes dann "passender" war. Soll heißen: Für mich hätte durchaus "alles gestimmt", für die AG-Seite vermutlich tatsächlich nicht. Who knows ...
-
Ich kam mit eigener klarer Vorstellung in mein VG und zwar:
Bei Stufe 3 verschlechtere ich mich und will ich nicht haben, das habe ich so auch kommuniziert. Stufe 4 wäre OK und ich würde anfangen. Zwar immer noch unter meinem damaligen Vorgängergehalt aber für mich vertretbar.
Der Personaler hatte eine Liste dabei in die ich kurz reinsehen konnte (hat er nicht gemerkt), in welcher die Stufen der einzelnen Bewerber eingetragen wurden. Da waren viele 1-3 dabei. Bei mir hat er 4-5 eingetragen.
Rausgekommen ist letztendlich Stufe 5. Anscheinend wollte die Stadt mich unbedingt... 8)
-
Ich kam mit eigener klarer Vorstellung in mein VG und zwar:
Bei Stufe 3 verschlechtere ich mich und will ich nicht haben, das habe ich so auch kommuniziert. Stufe 4 wäre OK und ich würde anfangen. Zwar immer noch unter meinem damaligen Vorgängergehalt aber für mich vertretbar.
Der Personaler hatte eine Liste dabei in die ich kurz reinsehen konnte (hat er nicht gemerkt), in welcher die Stufen der einzelnen Bewerber eingetragen wurden. Da waren viele 1-3 dabei. Bei mir hat er 4-5 eingetragen.
Rausgekommen ist letztendlich Stufe 5. Anscheinend wollte die Stadt mich unbedingt... 8)
Es hat alles gepasst, du wärest sogar für weniger gekommen, was sich vielleicht deshalb besonders positiv ausgewirkt hat.
-
Es hat alles gepasst, du wärest sogar für weniger gekommen, was sich vielleicht deshalb besonders positiv ausgewirkt hat.
Oder die Haarfarbe war passend, oder sie brauchten für den Betriebssport noch jemanden, oder .....
-
Meine Antwort beinhaltet auch das bereits ;)