Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Rbe998 am 05.01.2021 07:28
-
Hallo zusammen,
Im September gab es die Diskussion bzw den Antrag der CDU über eine Erschwerniszulage für Ermittler im Bereich sexuellem Missbrauch. Mich würde Interessieren was daraus geworden ist. Leider finde ich dazu nichts mehr als wäre der Antrag in Sand verlaufen. Vielleicht weiss jemand darüber mehr?
Liebe Grüße.
-
Im TV-L sind Erschwerniszulagen nicht vorgesehen.
-
in §19 TV-L scheint sie doch vorgesehen zu sein ;)
-
Nein.
-
Deswegen die einen ja die anderen nein. Ist genauso wie die einen sagen nur für beamte und die anderen auch für Regierungsbeschäftige. Dabei sind die meisten von der Polizei im TVL ??? Bleibt nur abwarten wohl.
-
Im TV-L sind Erschwerniszulagen nicht vorgesehen.
Daran ändern auch Unkundige nichts, die Gegenteiliges behaupten.
-
Im TV-L sind Erschwerniszulagen nicht vorgesehen.
Daran ändern auch Unkundige nichts, die Gegenteiliges behaupten.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-19
Zu welchem Ergebnis gelangst du wenn du in anliegendem Link enthaltene Buchstaben zu Wörtern und Sätzen verbindest?
-
Daß dort keine Erschwerniszulagen vorgesehen sind - wie sich jedem, der über ein Mindestmaß intellektueller Fähigkeiten verfügt und lesen kann, leicht erschließt.
-
Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten
?
-
Und das jetzt was mit einer Erschwerniszulage zu tun?
-
Vielen Dank für die Erleuchtung. Ich gebe zu das hat lange gedauert. :(
-
Zulage und Zuschlag... Zwei Wörter mit untschiedlicher Bedeutung.
-
Es stand zu zumindest so auch in dem Bericht. Eben für beamte und Regierungsbeschäftige. Bzw das es mit dem Tarifen noch im Gespräch ist. ???
Da die umsetzung der Zulage beim TDL liegt für die Regierungsbeschäftigen liegt kann es Ja nicht ganz abgelehnt bzw undenklich für den tvl sein.
Aber mal abgesehen davon gab es nie eine Antwort ob die Zulage (egal für wen) akzeptiert oder abgelehnt wurde.
-
Der TV-L unterliegt keiner einseitigen Gestaltungsmacht der TdL. Für Änderungen muß diese mit den Gewerkschaften verhandeln.
-
@Rbe998 Hab dir mal ne pn geschickt! :)