Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: martin0312 am 31.05.2021 10:29
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Hallo liebes Forum,
derzeit bin ich noch Anwärter. Ich wollte aber zum Ende der Ausbildung den Dienstherrn wechseln. Kann man die Urlaubstage quasi mitnehmen oder muss mit Ende der Ausbildung auch Anteilig der Urlaub genommen werden?
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letzteres. Ersteres wäre mit den neuen Dienstherrn zu besprechen.
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letzteres. Ersteres wäre mit den neuen Dienstherrn zu besprechen.
Ja, ich gebe dir recht
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Hallo liebes Forum,
derzeit bin ich noch Anwärter. Ich wollte aber zum Ende der Ausbildung den Dienstherrn wechseln. Kann man die Urlaubstage quasi mitnehmen oder muss mit Ende der Ausbildung auch Anteilig der Urlaub genommen werden?
Sollte der Dienstherrnwechsel aufgrund Versetzung erfolgen, wird das Beamtenverhältnis fortgesetzt. Der Urlaubsanspruch besteht dann fort.