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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: mpai am 02.11.2021 14:58
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Liebe Admins,
ist schon ein Zeitpunkt in Sicht, wann man im Rechner das Steuerjahr 2022 nutzen kann?
Letztes Jahr ging das um diese Zeit schon.
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Danke für den Hinweis! Wir haben unsere Beta-Version der Lohnsteuer 2022 nun online geschaltet. Ist aber wie gesagt beta!
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Ist da schon berücksichtigt, dass der Grundfreibetrag von 9.744 Euro ab 2022 auf 9.984 Euro steigt? Kann ich kaum glauben, dass damit nur 8 € netto mehr pro Monat bei mir rauskommen
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Was ist an 8 / ((9.984 - 9.744) / 12) also 40% sooo unplausibel?
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Ist da schon berücksichtigt, dass der Grundfreibetrag von 9.744 Euro ab 2022 auf 9.984 Euro steigt? Kann ich kaum glauben, dass damit nur 8 € netto mehr pro Monat bei mir rauskommen
Anscheinend verdienst du zu wenig ;)
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Ich dachte immer das rechnet man so: 9984-9744= 240 und das durch 12= 20€ im Monat
Ansonsten ist das doch Käse,
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Ich dachte immer das rechnet man so: 9984-9744= 240 und das durch 12= 20€ im Monat
Ansonsten ist das doch Käse,
Ja, das zu versteuernde Einkommen verringert sich um 20 €, nicht jedoch der Betrag der Einkommenssteuer.
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Ich dachte immer das rechnet man so: 9984-9744= 240 und das durch 12= 20€ im Monat
Ansonsten ist das doch Käse,
Eine ziemlich dumme Einlassung! Vor allem, nachdem ich es dir so schön erklärt habe...
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Zum erweiterten Lohnsteuerrechner 2022 noch eine Ergänzung:
Laut BMG erhöht sich nächstes Jahr der Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung, und zwar um 0,1 %:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.html
Der Zuschlag beläuft sich dann auf 0,35%.
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Der erhöht sich natürlich nicht um 0,1 %, sondern um 0,1 Prozentpunkte. ;)
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Oh, richtig! Danke für die Korrektur. 8)
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Mist, es wird nicht mehr ätzend die 3300 netto
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Hi
Wo finde ich einen Link zum Steuerrechner?
LG Albeles
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Hallo Albeles,
unter diesem Link gibt es verschiedene Rechner:
https://rechner24.info/
LG
Komponist1988
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Hallo Admin,
ist es möglich, in den Rechner eine Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge zu integrieren?