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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Vani am 07.03.2024 16:54

Titel: Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: Vani am 07.03.2024 16:54
Hallo,

ich hätte mal eine Frage zum Verwaltungsfachwirt. Im öffentlichen Dienst gibt es ja die Möglichkeit nach seiner Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten die Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin zu machen. Die Kosten werden im Normalfall von der Kommune bzw. vom Amt übernommen, in dem man beschäftigt ist. Dafür verpflichtet man sich 3 Jahre nach dem Abschluss der Weiterbildung bei dem Amt zu bleiben. Nun kenn ich das aus dem privaten Sektor, dass man sich den Fachwirt oft selbst finanzieren kann, ist das im öffentlichen Dienst auch so? Dann wäre man nicht verpflichtet bei der Kommune zu bleiben.
Außerdem würde es mich interessieren, ob man die Weiterbildung in Vollzeit machen kann und diese dafür nicht zwei Jahre dauert.
(Betrifft Bayern)
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Lg Vanessa
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: BAT am 07.03.2024 19:56
Finanzieren kann man das sicher selbst, meines Wissens sich aber nicht selbst anmelden.
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: Vani am 12.03.2024 12:56
Vielen Dank für die Rückmeldung. Das heißt, es ist möglich die Kosten selbst zu übernehmen und ist dann nicht an seinen Arbeitgeber gebunden?
Und die Weiterbildung erfolgt ja dual. Also normale 39 h/Woche und 1-2 mal die Woche Verwaltungsschule.
Kann man die Weiterbildung auch in Vollzeit absolvieren? Sodass es keine zwei Jahre dauert?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lg
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: Sjuda am 12.03.2024 13:27
Das ist deutschlandweit unterschiedlich geregelt, auch innerhalb der jeweiligen Bundesländer, zumindest was die Arbeitgeberseite anbelangt.

Es beginnt bereits bei den Fortbildungskosten, die teilweise vollständig vom AG übernommen werden, während in anderen anderen Fällen Eigenanteile zu leisten sind.

Teilweise ist die Anmeldung nur über einen Arbeitgeber möglich, teilweise kann man sich selbst anmelden. Im letzteren Fall können die Kosten höher sein als bei einer Anmeldung über den Arbeitgeber.

Die Bindung an den Arbeitgeber nach Abschluss der Weiterbildung, die vor Beginn der Qualifizierung oftmals vereinbart wird, begründet sich durch den zusätzlichen Aufwand des Arbeitgebers. Bei den überwiegend anzutreffenden berufsbegleitenden Qualifizierungen stellt der Arbeitgeber den Mitarbeiter von der Arbeit frei und beteiligt sich häufig an den Kosten, teilweise werden auch Reisekosten und Kosten für Fachliteratur, Gesetzessammlungen und weitere Dinge übernommen.  Schon durch die reine Freistellung unter Fortzahlung des regulären Entgelts dürfte eine anschließende Bindung an den AG gerechtfertigt sein, unabhängig davon, ob der Telnehmer alle sonstigen Kosten selbst trägt.

Lehrgänge in Vollzeit scheint es nach schneller Google-Suche auch zu geben.



Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: Sjuda am 12.03.2024 13:47

Lehrgänge in Vollzeit scheint es nach schneller Google-Suche auch zu geben.

In anderen Bundesländern zumindest.  ;)
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: JC83 am 12.03.2024 14:05
Habe vor knapp 13 Jahren genau so wie beschrieben meinen VFW bei der GIBT mbH (jetzt offenbar "GIBT Colleg e.V.") absolviert.

https://www.fortbildung.net/anbieter/gibt-colleg-e-v-/verwaltungsfachwirt

Ob die das tatsächlich immer noch machen, weiß ich nicht.
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: Stromberg am 12.03.2024 16:40
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass jedes Studieninstitut das anders handhabt.

Düsseldorf beispielsweise lässt keine Selbstzahler zu, während man am Studieninstitut Niederrhein als Selbstzahler den AL II absolvieren kann, und hierfür auch nicht über den AG angemeldet werden muss. (Jedoch musste das eigentlich zuständige Studieninstitut "erlauben" sich an einem anderen anzumelden, was jedoch nur reine Formsache ist)

Daher am besten mal bei den umliegenden Studieninstituten anfragen, wie es dort gehandhabt wird.
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: Flowerpowerkiki am 13.03.2024 05:44
Ich mache derzeit den A2 und kann sagen, dass es von Bundesland zu Bundesland und von Studieninstitut zu Studieninstitut anders gehandhabt wird. Die Anmeldung habe ich komplett allein gemacht, brauchte neben Zeugnissen nur den Nachweis, dass ich soundsoviel Jahre im ÖD arbeite und welche Tätigkeit ich in der Zeit ausgeübt habe (also, dass ich nicht Erzieherin bin oä). Mit einem Arbeitszeugnis und/oder Stellenbeschreibung kann das gut nachgewiesen werden.
Allerdings mache ich es Teilzeit, in der Woche arbeiten und Freitag Nachmittag / Abends und Samstag Schulbank drücken.
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: TVOEDAnwender am 21.03.2024 16:23
Beim Rheinischen Studieninstitut in Köln (Zuständig für Städte Köln und Bonn, sowie die Kreise Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Euskirchen, Rheinisch-Bergischer-Kreis und Oberbergischer Kreis) kannst Du den Verwaltungslehrgang II ohne Probleme als Selbstzahler als Online-Kurs (immer Samstags) machen. Eine Anmeldung durch den AG ist nicht erforderlich. Auch können sich Schüler außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des RheinStud anmelden.

Nur für das Schreiben der insgesamt 10 Klausuren (Prüfungen) ist eine physische Präsenz in Köln erforderlich (+ ggfls. praktische Prüfung + Hausarbeit). Notwendig ist nur - wenn Du den ersten Lehrgang oder die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten nicht mit "gut" oder "sehr gut" abgeschlossen hast, oder gar keine Ausbildung zum VfA bzw. AL/VL I abgeschlossen hast oder eine Tätigkeit im öD mind. EG 9b übertragen bekommen hast - das Bestehen der Zulassungsprüfung.
Da der Lehrgang in NRW "modular" angeboten wird, kannst Du ggfls. vorhandene Vorerfahrungen (z.B. ein abgeschlossenes Studium) auf die Module anrechnen lassen (z.B. wenn Du BWL studiert hast, können die BWL-Fächer ggfls. ganz entfallen, ist jedoch ne Einzelfallentscheidung).

https://rheinstud.de/?page_id=118

https://rheinstud.de/wp-content/uploads/2024/02/A-II-Selbstzahler-Sept-2024.pdf
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: VFA West am 22.03.2024 10:31
Kann man sich in Köln auch anmelden, wenn man nicht an einer Kommunal-, sondern einer Bundesbehörde beschäftigt ist?

Da man für diese Fortbildung ja das sog. Aufstiegs-Bafög (50% der Lehrgangsgebühren) beantragen kann, halten sich die Ausgaben in Grenzen.
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: TVOEDAnwender am 23.03.2024 10:53
Kann man sich in Köln auch anmelden, wenn man nicht an einer Kommunal-, sondern einer Bundesbehörde beschäftigt ist?

Da man für diese Fortbildung ja das sog. Aufstiegs-Bafög (50% der Lehrgangsgebühren) beantragen kann, halten sich die Ausgaben in Grenzen.

Ja. Als Selbstzahler kannst Du Dich sogar ohne bestehendes Arbeitsverhältnis anmelden.
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: VFA West am 23.03.2024 21:48
Ja. Als Selbstzahler kannst Du Dich sogar ohne bestehendes Arbeitsverhältnis anmelden.
Danke für die Info. Ich hatte gestern einfach mal kurzerhand beim Institut in Köln nachgefragt und relativ schnell eine Antwort erhalten: Grundsätzlich sei man für Bundesbehörden nicht zuständig, allerdings könne man immer auch eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Stelle einholen. Ich wurde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass der Lehrgang evtl. nicht von allen Behörden als gleichwertig anerkannt wird, was mich jetzt wieder etwas nachdenklich stimmt.  ::) Muss es denn immer so kompliziert sein ..
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: TVOEDAnwender am 25.03.2024 15:00
Jepp, das ist leider das grundsätzliche Problem, dass die Verwaltungslehrgänge nicht immer untereinander anerkannt werden, da das Bundesrecht z.B. anders ist, als das Kommunal- bzw. Landesrecht. Aber idR gibt es da keine Probleme heutzutage. Ich kenne aber eine etwas größere Stadtverwaltung in NRW (Namen lass ich mal weg), die hat bis ca. vor 5 Jahren nur Bewerber bei internen Bewerbungen auf Stellen ab EG 9b aufwärts zugelassen, die den AL/VL II über die Stadtverwaltung gemacht haben (also die Selbstzahler ausgeschlossen). Diesen "Luxus" kann sich aber heute keiner mehr leisten...
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: TVOEDAnwender am 25.03.2024 15:12
Jepp, das ist leider das grundsätzliche Problem, dass die Verwaltungslehrgänge nicht immer untereinander anerkannt werden, da das Bundesrecht z.B. anders ist, als das Kommunal- bzw. Landesrecht. Aber idR gibt es da keine Probleme heutzutage. Ich kenne aber eine etwas größere Stadtverwaltung in NRW (Namen lass ich mal weg), die hat bis ca. vor 5 Jahren nur Bewerber bei internen Bewerbungen auf Stellen ab EG 9b aufwärts zugelassen, die den AL/VL II über die Stadtverwaltung gemacht haben (also die Selbstzahler ausgeschlossen). Diesen "Luxus" kann sich aber heute keiner mehr leisten...

P.S.: Ich kann mir das beim Bund auch kaum vorstellen, dass der AL/VL II kommunal nicht anerkannt wird, soviel Personal wie die im Köln-Bonner-Raum den dortigen Kommunalbehörden "klauen"...;)
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: BeamterimNorden am 25.03.2024 15:14
Hallo,

ich weiß ja nicht wo die individuelle Reise noch so hingehen soll, aber aus der Praxis möchte ich noch einen kleinen Tipp geben, den man in die Überlegungen durchaus mit einbeziehen sollte.

Ich bitte zu bedenken, dass man bei einer Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin zumindest beim Bund und auch bei einigen Ländern später nicht verbeamtet werden kann, da man damit nicht die formalen Voraussetzungen erfüllt, anders als z. B. bei einem Studium "Public Management".

Ganz ohne Wertung meinerseits, einfach nur in die Überlegungen mit einbeziehen...

Viele Grüße
BeamterimNorden
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: VFA West am 25.03.2024 15:26
Der Verwaltungsfachwirte-Abschluss aus BaWü wird wohl tatsächlich nicht von allen Bundesbehörden anerkannt (da geht es aber meiner Vermutung nach eher um den Umfang; der ist in BaWü nämlich etwas reduzierter als in den anderen Bundesländern; ich meine 600 statt 900 h). Von anderen Abschlüssen habe ich das bisher auch noch nie gehört. Deswegen war ich etwas verdutzt, als die Mitarbeiterin mir das schrieb. Ganz ohne Grund wird sie das jedoch vielleicht nicht getan haben.

@TVOEDAnwender: Und warum genau wurden Selbstzahlende ausgeschlossen? Weil sie kein internes Auswahlverfahren durchlaufen haben? Oder weil sie sich nicht binden wollten? Die meisten Behörden schließen ja Kostenrückerstattungsvereinbarungen. Das wäre für mich ein guter Grund, es auf eigene Kosten durchzuziehen. Warum einem das dann negativ ausgelegt wird, kann ich nicht nachvollziehen.
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: TVOEDAnwender am 25.03.2024 15:51
Also ich habe bislang noch nie gehört, dass der VL II vom RheinStud irgendwo nicht anerkannt wurde. Also zumindest in NRW gibt es da keine Probleme, bei den NRW-Kommunen sowieso nicht, aber auch das Land NRW macht da normalerweise keine Zicken. Von Kollegen die zu den Bundesbehörden hier im Rheinland gewechselt sind, habe ich auch keine Probleme vernommen. Ob das aber z.B. gilt, wenn Du in Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen oder Bayern dich bewirbst, kann dir keiner beantworten.

Die genannte Stadt in NRW wollte selber bestimmen, wer aus ihrer Sicht geeignet ist, in EG 9b aufwärts "aufzusteigen". Die haben sich auch noch den Luxus erlaubt - neben dem Auswahlverfahren am Studieninstitut (für die Beschäftigten, die nicht den VLI/VFA mit gut/sehr gut bestanden haben) ein mehrstufiges Vorauswahlverfahren durchzuführen - auch für die Beschäftigten mit "gut" oder "sehr gut". Das kam noch aus den Zeiten, als die Wörter "Fachkräftemangel" und "Quereinsteiger" in vielen Behörden noch Fremdwörter waren.
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: VFA West am 25.03.2024 16:18
Ich hatte vor einigen Monaten eine Einstellungszusage einer größeren Kommune in NRW und die sehen für den VL II ebenfalls ein mehrstufiges, 8- oder 10-monatiges (weiß nicht mehr genau) Auswahlverfahren mit schriftlichen, aber auch psychologischen Tests etc. vor. Wenn eine Behörde die Fortbildungskosten übernimmt, finde ich eine Vorauswahl in Ordnung. Man muss es aber nicht gleich übertreiben. :D

Zumal es heutzutage immer mehr Konkurrenz seitens anderer Behörden gibt: Immer mehr Kommunen schreiben E9b bis E11-Stellen auch für Personen ohne VL II aus; übernehmen die Lehrgangsgebühren und zahlen in der Zwischenzeit Zulagen. Man muss natürlich Glück haben und eine solche Stelle bekommen. Und wenn man sie angeboten bekommt, dann bestenfalls auch annehmen (nicht wie ich kneifen).

Heutzutage die Lehrgangsgebühren selbst zu zahlen, lohnt sich eigentlich wirklich nur für jemanden, der "unabhängig" sein möchte, unmittelbar nach oder sogar während des Lehrganges wechseln zu können, falls einem die Behörde nicht passt.
Titel: Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
Beitrag von: ProfTii am 26.03.2024 12:01
Man kann aber auch bedenken, dass man trotz Kostenrückerstattungsregelung oft bei einem Behördenwechsel nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn man entsprechend überzeugt und etwas Verhandlungsgeschick hat, lässt man den neuen AG eine "Aböse" zahlen - sprich er übernimmt die entstehenden Kosten der Rückerstattung.
Da die Kosten für den Lehrgang (im Gesamthaushalt) einer Kommune recht überschaubar sind und meist entsprechende Töpfe für das Recruiting zur Verfügung stehen, habe ich zumindest noch von niemandem gehört, bei dem das nicht geklappt hätte.