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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Doraymefayzo am 04.07.2019 13:30

Titel: Stufenaufstieg definitiv erst nach x-Jahren?
Beitrag von: Doraymefayzo am 04.07.2019 13:30
Hallo!

Ich fange wahrscheinlich demnächst eine neue Arbeit bei der Stadt an und werde dort nach TVöD bezahlt.
Auf Grund meiner Berufserfahrung werde ich in meiner EG in Stufe 3 eingeordnet.
Laut meiner Recherche könnte ich dann erst nach drei Jahren in Stufe 4 eingeordnet werden.
Ist das unumgänglich oder kann man auch z.B. nach Probezeit und ordentlicher Einarbeitung schon nach einem oder zwei Jahren aufsteigen?
Titel: Antw:Stufenaufstieg definitiv erst nach x-Jahren?
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 13:34
Die Stufenlaufzeit in den Stufen 3-5 kann bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen verkürzt werden.
Titel: Antw:Stufenaufstieg definitiv erst nach x-Jahren?
Beitrag von: WasDennNun am 06.07.2019 10:53
Sie kann allerdings auch verlängert werden.

Wenn es dir nicht um die Stufe sondern um mehr Geld geht, dann besteht auch diese Möglichkeit:

Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
Allerdings nur beim Bund oder Land, nicht bei der Kommune (soweit ich weiß).
Titel: Antw:Stufenaufstieg definitiv erst nach x-Jahren?
Beitrag von: Spid am 06.07.2019 10:59
Wenn die Kommune den TVÖD Bund anwendet, was ja offenkundig der Fall ist, sonst wäre der Beitrag nicht in diesem Unterforum, steht auch der Anwendung des §16 Abs. 6 nichts entgegen.
Titel: Antw:Stufenaufstieg definitiv erst nach x-Jahren?
Beitrag von: WasDennNun am 06.07.2019 11:14
Wenn die Kommune den TVÖD Bund anwendet, was ja offenkundig der Fall ist, sonst wäre der Beitrag nicht in diesem Unterforum, steht auch der Anwendung des §16 Abs. 6 nichts entgegen.
für mich ist allerdings auch ein Irrtum des TE bzgl. der Unterforumsauswahl im Bereich des offenkundigen.