Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Oskar am 24.10.2019 11:59
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Hallo,
ich beabsichtige meinem Arbeitgeber und somit den zuständigen Tarifvertrag vom Land zur Kommune zu wechseln. Dazu habe ich folgende Fragen.
Kann der neue AG meine bisherige Stufe der EG anerkennen?
Momentan bin ich in der EG9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten (rückwirkend zum 01.01.19 EG9a Stufe 5). Die neue Stelle ist mit der EG9a TVÖD VKA ausgeschrieben
Kann der AG auch meine bis jetzt geleisteten Dienstjahre im ÖD anerkennen (Dienstjubiläum)?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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Ja.
Ja, ggfs. muß er das sogar.
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Ob der AG etwas kann dürfte für den AN nur interessant sein, wenn sich dieser in einer hinreichend starken Verhandlungsposition sieht, diese Möglichkeit auch durchzusetzen. Wichtiger ist zumeist die Frage, ob der AG etwas muss, und das gilt nur, wenn die Berufserfahrung einschlägig ist. Darüber hinaus wird in diesem Fall keine Stufenlaufzeit anerkannt, sondern die Einstellung (bei mehr als drei Jahren Berufserfahrung) erfolgt in Stufe 3, und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
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Der Fragesteller wird wohl selbst am besten beurteilen können, was für ihn interessant und wichtig ist.
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KANN denn der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit vom vorherigen Arbeitgeber anerkennen?
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Ja
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reicht dann ein Aktenvermerk?
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Danke für die Antworten.
Die jetzige und die Stelle auf die ich mich bewerben möchte sind sehr ähnlich von den Anforderungen die in der Stellenausschreibung stehen. Da gehe ich mal von aus, dass es sich dann um einschlägige Berufserfahrung handelt, die ich vorzuweisen habe.
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte oder müsste ich dort auch in der EG9a Stufe 5 bei Einstellung landen?
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Könntest