Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kreuzschiene am 07.03.2019 09:01
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Grüß Gott zusammen.
Ich bin seit 9 Jahren Beamter beim Freistaat Bayern in der 3.QE, derzeit A12. Seit kurzem absolviere ich erneut eine Ausbildung zur 4.QE, da ich mir nebenberuflich die Voraussetzungen dafür erarbeitet habe.
Muss ich nun nach Beendigung der Ausbildung eine erneute Probezeit durchlaufen? Ich habe meine Beamtenlaufbahn für das Studium nicht unterbrochen.
Gemäß Art. 10 Abs. 1 S. 3 könnte doch wohl auf eine erneute Probezeit verzichtet werden, oder sehe ich das verkehrt?
Damals nach der Ausbildung zur 3. QE habe ich natürlich ganz normal meine Probezeit "abgesessen"...
Vielen Dank schon mal für Unterstützung.
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Hat jemand sowas in der Richtung schon mal gehabt?
Vielen Dank!
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Diese Frage sollte sich ein Beamter in A12, zukünftig in der QE4 selbst beantworten können.
Von einem Beamten mit dieser Qualifikation muss erwartet werden können, dass dieser selbstständig Gesetze liest, versteht und anwenden kann.
Kann dieser Beamte dennoch keine Lösung finden, muss er jemanden fragen, der die Lösung kennt.
Das kann hier nur das zuständige Personalamt sein. Also dort nachfragen.
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Diese Frage sollte sich ein Beamter in A12, zukünftig in der QE4 selbst beantworten können.
Von einem Beamten mit dieser Qualifikation muss erwartet werden können, dass dieser selbstständig Gesetze liest, versteht und anwenden kann.
Kann dieser Beamte dennoch keine Lösung finden, muss er jemanden fragen, der die Lösung kennt.
Das kann hier nur das zuständige Personalamt sein. Also dort nachfragen.
Ok. Danke für den Tipp. Dann werde ich gelegentlich dort mal nachfragen.