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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: the majer am 10.02.2021 20:28
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Hallo,
Meine Frau hat nen Bachelor of Science und ist jetzt an einer Grundschule als befristete TVH Kraft angestellt.
Sie wurde in E10 eingruppiert. Ist das so korrekt, da ich dachte, dass man mit einem Bachelor in Stufe E11 kommt.
Viele Grüße
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Der TV-H trifft keine Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen. Es handelt sich um eine bewußte Tariflücke.
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Es handelt sich um eine bewußte Tariflücke.
Warum aus welchem Grund?
ich dachte wir haben hier Lehrermangel, da ist es doch "doof" die Lehrer extra schlechter zu bezahlen?
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Im Bereich des TV-H wurden schlicht keine Eingruppierungsregelungen für den genannten Personenkreis vereinbart.
Eine "schlechtere" Bezahlung ist schlicht nicht zu erkennen. Da es an einer tariflichen Regelung fehlt, gilt das, was im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist.