Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Mayday am 01.06.2019 11:30
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Hallo in die Runde,
kann der Dienstvorgesetzte jemanden gegen dessen Willen zum Führen eines Dienst-Kfz verpflichten?
Bei der Fragestellung geht es mir insbesondere nicht um Alleinfahrten, sondern um angewiesene dienstliche Fahrten mit anderen Personen an Bord. Problematisch erscheint mir dabei insbesondere die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall.
Ich zitiere mal aus der Anlage 1 zur VwV-DKfz (Sachsen):
Der Fahrer haftet dem Freistaat für Fremdschäden im Rahmen der Mindestversicherungssummen wie ein Haftpflichtversicherer gegenüber dem Versicherer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Eigenschäden nur bei Voratz und grober Fahrlässigkeit. Den Fahrern von Dienstkraftfahrzeugen steht es frei, sich gegen eine eventuelle Inanspruchnahme zu versichern.
Weil es in unserer Behörde einen (wenn auch unterbesetzten) Fahrdienst gibt, bin ich wegen etwaiger sporadischer Fahrten und der Haftungsfrage gegen den privaten Abschluss einer extra Versicherung auf meine Kosten.
Bisher bin ich immer so verblieben, dass ich eine Fahrt nur antreten wollte, wenn der Vorgesetzte mir dies schriftlich anweist und ich schriftlich meine Bedenken dagegen geäußert habe. Das hat bisher stets geholfen, aber das Thema kocht halt immer wieder mal hoch...
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Mir erschließt sich das Problem nicht. Es handelt sich dabei um eine begünstigende Regelung, die sich bspw. auch im TVÖD findet.
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Die Verpflichtung zum Führen eines Dienst-Kfz ist - sofern der Arbeitnehmer über eine gültige Fahrerlaubnis der zu führenden Fahrzeugklasse verfügt- grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
Die zitierte Verwaltungsvorschrift konkretisiert im Übrigen nur die ohnehin geltenden haftungsrechtlichen Grundsätze im Rahmen der Regressnahme des Dienstherrn/Arbeitgebers.
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Die Verpflichtung zum Führen eines Dienst-Kfz ist - sofern der Arbeitnehmer über eine gültige Fahrerlaubnis der zu führenden Fahrzeugklasse verfügt- grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
Auch ohne Personenbeförderungsschein, wenn geschäftsmäßig Personen von A nach B befördert werden sollen? Oder wenn man nicht fahren mag, weil man mit dem Fahrzeug schlichtweg (Transporter) nicht vertraut ist oder man sich gerade gesundheitlich nicht fit genug fühlt um die Verantwortung für die Fahrgäste und anderen Verkehrsteilnehmer zu übernehmen oder bei schwierigen Straßenverhältnissen in Winter?
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Der AG verlangt also ein Beförderungsentgelt von den Mitfahrern, das die Kosten der Fahrt übersteigt?
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Nein, aber §1 Abs.1 + 2 PBefG ist da aus meiner Sicht widersprüchlich. Im Abs. 1 steht: "Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen..." Abs. 2, letzter Satz hebelt das offenbar wieder aus. "Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen 1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;..." "Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind." ???
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Das ist so zutreffend wie es unbeachtlich ist. Die Geschäftsmäßigkeit bedarf der Außenwirkung, es müßte sich um ein Angebot an Dritte handeln. Solange andere Beschäftigte des AG befördert werden, ist es eine betriebsbedingte Fahrt, selbst wenn gelegentlich Dritte befördert werden, fehlt es an der Regelmäßigkeit für eine Geschäftsmäßigkeit.
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...ich würde sagen, Typ "schwieriger Mitarbeiter" 8)
...kommt in jeder Verwaltung/Behörde mehrfach vor...
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Was gibt's besseres als bei 30 Grad im klimatisierten Dienstwagen rum zu fahren ;D ?
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Was gibt's besseres als bei 30 Grad im klimatisierten Dienstwagen rum zu fahren ;D ?
Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll. :-X
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Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll. :-X
Das kommt doch aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Frage. Wieso die Sorge?
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Was gibt's besseres als bei 30 Grad im klimatisierten Dienstwagen rum zu fahren ;D ?
Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll. :-X
Schaedigen sie ihre Kollegen immer nur vorsaetzlich ?
Lesen sie doch mal Paragraph 105 sgb 7 zu thema personenschaden.
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Schaedigen sie ihre Kollegen immer nur vorsaetzlich ?
Lesen sie doch mal Paragraph 105 sgb 7 zu thema personenschaden.
Und was ist mit Haftung bei grober Fahrlässigkeit laut der zitierten VwV? Es handelt sich übrigens ausdrücklich nicht um Kollegen!
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Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll. :-X
Das kommt doch aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Frage. Wieso die Sorge?
Was grobe Fahrlässigkeit ist entscheiden im Zweifelsfall ja die Anwälte. Ist es z.B. grob fahrlässig, wenn ich mich vor Antritt einer Fahrt nicht wie vorgeschrieben vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges überzeugt habe und es deshalb zum Unfall kommt?
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Nein, Anwälte entscheiden derlei nicht. Grob fahrlässig wäre es, wenn die Benzinleitung erkennbar undicht ist, die Sitze dadurch in Benzin getränkt sind, Du Dir denkst „ach, da wird schon nix passieren“ und Dir beim Fahren eine Zigarette anzündest.
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wider besseren Wissens.
Wenn du wüsstest, dass Gestern Abend ein Nagel im Reifen war und du heute los fährst ohne den Reifen zu prüfen, dann ist das grob fahrlässig.
Grob fahrlässig ist auch ein KFZ mit dem falschen Sprit zu betanken, dafür wird der Tankende auf jeden Fall in Regress genommen.
In unseren Dienstwagen dürfen nur Beschäftigte des AG mitfahren, alle Anderen genießen keinen Versicherungsschutz und müssen das vor Antritt der Mitfahrt auch schriftlich bestätigen.
Wer trotzdem Jemanden mitnimmt handelt.....tata...grob fahrlässig :)
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Nein, Anwälte entscheiden derlei nicht.
OK, dann die Richter.
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Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll. :-X
Das kommt doch aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Frage. Wieso die Sorge?
Was grobe Fahrlässigkeit ist entscheiden im Zweifelsfall ja die Anwälte. Ist es z.B. grob fahrlässig, wenn ich mich vor Antritt einer Fahrt nicht wie vorgeschrieben vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges überzeugt habe und es deshalb zum Unfall kommt?
Mal aus Neugierde: Wenn du mit deinem Privatwagen fährst, vielleicht sogar noch Familie, Bekannte Freunde, Kinder, Tante, Omma, Nachbar, Kegelclubbruder, Hund, Katze, Maus, was weiß ich, machst du dann auch jedesmal vor dem Losfahren volle Intensivkontrolle, um dich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist? Um vorzubeugen, dass die Versicherung nicht bezahlt, weil du dich in ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug gesetzt hast? Du auf einem Schaden also sitzenbleiben würdest? Oder gar Schmerzensgeldklagen der Mitfahrenden entgegensehen? Wahrscheinlich nicht, du machst die Türe auf und setzt dich rein, steckst den Autoschlüssel ins Zündschloss und fährst los. Kein Richter wird dich daraufhin verurteilen, wenn der Schaden nicht offensichtlich erkennbar war und auch die Versicherung zahlt trotzdem.
Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?
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Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?
Weil die Böse Schwiegermutter ihn nicht verklagen wird.
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Im üebrigen kann man sich als besorgter Angestellter gegen wenig geld (30 -40 euro) gegen Schaeden mit dem Dienstkfz als zusatzbaustein zur Haftpflicht versichern . Da beruflich veranlasst sogar als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen.
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Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?
Weil die Böse Schwiegermutter ihn nicht verklagen wird.
Wieder ein qualifizierter Beitrag von MoinMoin. ;D
Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?
Weil es in der VwV steht: "Führer von Dienstkraftfahrzeugen sind dafür verantwortlich, dass sich das jeweilige zugewiesene Dienstkraftfahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Mängel sind unverzüglich zu melden. Für ihre Beseitigung ist zu sorgen."
...und das bei einem Fahrzeug, welches man ggf. noch nie zuvor gefahren hat und auch keinerlei Einweisung erhalten hat. Wie schon geschrieben gibt es einen Fahrdienst, diese Kollegen kennen natürlich die Macken "ihres" Fahrzeuges. Die anderen Kollegen bekommen den Schlüssel in die Hand gedrückt und sollen sofort losdüsen. Unter Umständen müsste man bei Dunkelheit bspw. zunächst prüfen, ob die Winterreifen noch ausreichend Profil haben etc...
Im üebrigen kann man sich als besorgter Angestellter gegen wenig geld (30 -40 euro) gegen Schaeden mit dem Dienstkfz als zusatzbaustein zur Haftpflicht versichern . Da beruflich veranlasst sogar als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen.
Das ist ja der Knackpunkt, siehe Eingangspost. ;)
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Wenn man das unterläßt, ist es einfache Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit wäre es, wenn an der Windschutzscheibe ein Zettel klebt mit "Profil abgefahren", man aber ohne weitere Maßnahmen trotzdem losfährt, weil man sich denkt, daß schon nichts passieren würde.
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Die anderen Kollegen bekommen den Schlüssel in die Hand gedrückt und sollen sofort losdüsen. Unter Umständen müsste man bei Dunkelheit bspw. zunächst prüfen, ob die Winterreifen noch ausreichend Profil haben etc...
Dann würde ich mal, um diese Problematik dem AG vor Augen zu führen, dieses auch in aller epischer Beite machen.
Spricht doch nichts dagegen, dass man eine halbe Stunde das Auto inspiziert. Dann zur Tanke fährt und dort den Ölstand, inkl. Mettbrötchen und Cola (die werden benötigt, da man ansonsten nicht Fahrtüchtig wäre, wg. Unterzuckerung) kontrolliert.
Und schwupp di wupp haste eine Stunde nen easy Job gehabt und dein Chef wird sich nächstes mal jemanden suchen, der es mit der angebrachten Sorgfalt nicht so genau nimmt.
Und das mit der Schwiegermutter war ernst gemeint. Wenn du deine berechtigten Sorgen mit den gleichen Massagestäben im privatem Umfeld anlegst, dann natürlich nicht, da dann deine verunfallte Schwiegermutter dich nicht erfolgreich verklagen kann, da ja noch nicht mal Fahrlässigkeit nachweisbar wäre, wenn etwas passiert.
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Und das mit der Schwiegermutter war ernst gemeint. Wenn du deine berechtigten Sorgen mit den gleichen Massagestäben im privatem Umfeld anlegst, dann natürlich nicht, da dann deine verunfallte Schwiegermutter dich nicht erfolgreich verklagen kann, da ja noch nicht mal Fahrlässigkeit nachweisbar wäre, wenn etwas passiert.
Die böse Autokorrektur...aus Maßstäben werden da gerne mal Massagestäbe, vor allem im Zusammenhang mit Schwiegermüttern ;) ;) ;D
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Und das mit der Schwiegermutter war ernst gemeint. Wenn du deine berechtigten Sorgen mit den gleichen Massagestäben im privatem Umfeld anlegst, dann natürlich nicht, da dann deine verunfallte Schwiegermutter dich nicht erfolgreich verklagen kann, da ja noch nicht mal Fahrlässigkeit nachweisbar wäre, wenn etwas passiert.
Die böse Autokorrektur...aus Maßstäben werden da gerne mal Massagestäbe, vor allem im Zusammenhang mit Schwiegermüttern ;) ;) ;D
Autsch jetzt bekomme ich Bilder im Kopf, die will ich nicht!!!!
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...und das bei einem Fahrzeug, welches man ggf. noch nie zuvor gefahren hat und auch keinerlei Einweisung erhalten hat. Wie schon geschrieben gibt es einen Fahrdienst, diese Kollegen kennen natürlich die Macken "ihres" Fahrzeuges. Die anderen Kollegen bekommen den Schlüssel in die Hand gedrückt und sollen sofort losdüsen. Unter Umständen müsste man bei Dunkelheit bspw. zunächst prüfen, ob die Winterreifen noch ausreichend Profil haben etc...
Der Fahrdienst wird den interessierten Selbstfahrer bestimmt bei Bedarf eine Einweisung geben. Ansonsten sind Autos alle sehr ähnlich, Schlüssel reinstecken und losfahren ;)
Und die Prüfungspflichten sind auch nicht anders als bei Deinem Auto zu Hause - s. Spids Erläuterungen zur einfachen Fahrlässigkeit.
Führer von Dienstkraftfahrzeugen sind dafür verantwortlich, dass sich das jeweilige zugewiesene Dienstkraftfahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Mängel sind unverzüglich zu melden. Für ihre Beseitigung ist zu sorgen.
Als Selbstfahrers eines Dienstwagens wird bei der Überprüfung sicher keine Inspektion erwartet, sondern eher ein Blick, ob alles in Ordnung ist. Reifen platt z.B. Dazu ist einfach der gesunde Menschenverstand zu bemühen.
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Im üebrigen kann man sich als besorgter Angestellter gegen wenig geld (30 -40 euro) gegen Schaeden mit dem Dienstkfz als zusatzbaustein zur Haftpflicht versichern . Da beruflich veranlasst sogar als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen.
Dann aber unbedingt darauf achten, dass diese Versicherung nicht - wie üblich - einen Leistungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorsieht...
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machst du dann auch jedesmal vor dem Losfahren volle Intensivkontrolle, um dich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist?
Keine Ahnung, was "Intensivkontrolle" ist, aber ich lauf zumindest einmal ums Fahrzeug rum und schaue, ob das Fahrzeug nach äußerlichen Anschein in Ordnung ist.
Beim Dienstwagen ist auch bei uns Vorschrift, vor Antritt der Fahrt den äußeren und inneren Zustand zu kontrollieren und eventuelle Schäden zu melden bzw. im Fahrtenbuch zu notieren. Und da entdeckt man z.b. wie ich letztens eine Lackschaden am Tankdeckel.
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...ich bleibe nicht nur bei meiner Einschätzung...sie verstärkt sich sogar immer mehr ::)
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Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Hab Kollegen mitzubefördern, der sich des Öfteren Richtung Windschutzscheibe vorbeugt, obwohl ich ihn ermahne. Einmal scharf abgebremst und der Kollege lässt sich auf meine Kosten Krank schreiben. Im Innenstadtverkehr ist täglich Stau und das Risiko eines Auffahrunfalls bei vollen Straßen täglich gegeben. Er gehört zu denjenigen, die öfter mal krank sind. Bei Unfall steht man dann blöd da. Von Vorgesetzten kam die Antwort, dann müssen sie eben genügend Abstand lassen. Wie weise ich ohne dashcam nach, dass sich jemand in die gelassen Lücke gedrängelt hat und Kollege womöglich meint er hätte nicht gesehen, da er tiefenentspannt war? Mich kennt der Kollege, von meiner Versicherung kann er abkassieren. Beim Unfallgegner, müsste er die Prozessentscheidung abwarten damit er weiß von wem er Schadensersatz bekommt. ;)
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Und Du möchtest gerne absichtlich einem anderen auffahren, um den Kollegen zu verletzen? Oder besäufst Dich vor der Fahrt? Oder überschreitest die zulässige Geschwindigkeit um das doppelte? Wenn nicht, sind Deine Ausführungen eines: unerheblich, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
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Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Hab Kollegen mitzubefördern, der sich des Öfteren Richtung Windschutzscheibe vorbeugt, obwohl ich ihn ermahne. Einmal scharf abgebremst und der Kollege lässt sich auf meine Kosten Krank schreiben. Im Innenstadtverkehr ist täglich Stau und das Risiko eines Auffahrunfalls bei vollen Straßen täglich gegeben. Er gehört zu denjenigen, die öfter mal krank sind. Bei Unfall steht man dann blöd da. Von Vorgesetzten kam die Antwort, dann müssen sie eben genügend Abstand lassen. Wie weise ich ohne dashcam nach, dass sich jemand in die gelassen Lücke gedrängelt hat und Kollege womöglich meint er hätte nicht gesehen, da er tiefenentspannt war? Mich kennt der Kollege, von meiner Versicherung kann er abkassieren. Beim Unfallgegner, müsste er die Prozessentscheidung abwarten damit er weiß von wem er Schadensersatz bekommt. ;)
Das lässt sich doch ganz einfach lösen. Man lässt den Kollegen fahren.
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Und Du möchtest gerne absichtlich einem anderen auffahren, um den Kollegen zu verletzen? Oder besäufst Dich vor der Fahrt? Oder überschreitest die zulässige Geschwindigkeit um das doppelte? Wenn nicht, sind Deine Ausführungen eines: unerheblich, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Unabhängig davon sind vom Fahrer ja auch Knöllchen und Bußgelder (gibt's ggf. nicht erst bei doppelter Geschwindigkeit) zu zahlen. ;)
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Unabhängig davon sind vom Fahrer ja auch Knöllchen und Bußgelder (gibt's ggf. nicht erst bei doppelter Geschwindigkeit) zu zahlen. ;)
Ja, wenn der Fahrer zu hohl ist, um sich an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu halten... ::)
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Unabhängig davon sind vom Fahrer ja auch Knöllchen und Bußgelder (gibt's ggf. nicht erst bei doppelter Geschwindigkeit) zu zahlen. ;)
Ja, wenn der Fahrer zu hohl ist, um sich an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu halten... ::)
Mit den gleichen Argumenten könnte man alles verweigern, weil es das Potenzial hat eine Ordnungswidrigkeit/ Schaden auszulösen. Wenn ich im Außendienst zu Fuß über eine rote Ampel gehe oder wenn ich meine Kaffeetasse nicht mehr haben möchte und einfach aus dem Bürofenster im 5. Stock schmeiße aus Wut über einen Antragsteller.
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bei uns haben alle Selbstfahrer jedes Jahr die Pflicht an einer Fahrzeugeinweisung teilzunehmen...gut fernbleiben wird nicht sanktioniert....gut das letzte Mal gab es die Einweisung vor 4 Jahren
und ja unsere Autos werden bei ~70.000 km getauscht, also alle 1,5 Jahre
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und ja unsere Autos werden bei ~70.000 km getauscht, also alle 1,5 Jahre
Beneidenswert! :D
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Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Hab Kollegen mitzubefördern, der sich des Öfteren Richtung Windschutzscheibe vorbeugt, obwohl ich ihn ermahne. Einmal scharf abgebremst und der Kollege lässt sich auf meine Kosten Krank schreiben.
Welche Kosten wären das? Sind dir da konkrete Fälle / Rechtssprechungen bekannt?
Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll. :-X
Welcher Schadensersatzanspruch wäre das? Sind dir da konkrete Fälle / Rechtssprechungen bekannt?
Würde mich echt mal interessieren, ob und wie verrückt unsere Welt ist.
Oder ob ihr einfach Angst habt vor eurem eigenen Handeln, weil ihr öfters unwissentlich grob Fahrlässig handelt (ist das nicht ein Oxymoron?) und dann von dritten zur Kasse gebeten werdet.
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Weil es in der VwV steht: "Führer von Dienstkraftfahrzeugen sind dafür verantwortlich, dass sich das jeweilige zugewiesene Dienstkraftfahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Mängel sind unverzüglich zu melden. Für ihre Beseitigung ist zu sorgen."
...und das bei einem Fahrzeug, welches man ggf. noch nie zuvor gefahren hat und auch keinerlei Einweisung erhalten hat.
Das ist aber keine Verwaltungsspezifische Vorschrift sondern einfache Darlegung der Rechtslage. Jeder, der in ein fremdes Auto steigt und damit fahren will muß sich von seiner Verkehrssicherheit überzeugen. Ein Bekannter von mir hat mal Punkte und Strafe bekommen, weil er mit einem Firmenwagen ohne gültige TÜV-Plakette gefahren ist.Nicht sein Chef hat die Strafe bekommen sondern er als Fahrer. War Privatwirtschaft, nicht öD.
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Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Hab Kollegen mitzubefördern, der sich des Öfteren Richtung Windschutzscheibe vorbeugt, obwohl ich ihn ermahne. Einmal scharf abgebremst und der Kollege lässt sich auf meine Kosten Krank schreiben.
Welche Kosten wären das? Sind dir da konkrete Fälle / Rechtssprechungen bekannt?
Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll. :-X
Welcher Schadensersatzanspruch wäre das? Sind dir da konkrete Fälle / Rechtssprechungen bekannt?
Würde mich echt mal interessieren, ob und wie verrückt unsere Welt ist.
Oder ob ihr einfach Angst habt vor eurem eigenen Handeln, weil ihr öfters unwissentlich grob Fahrlässig handelt (ist das nicht ein Oxymoron?) und dann von dritten zur Kasse gebeten werdet.
Hier besteht bei Arbeitnehmerin überhaupt keine Haftung ggü. dem beförderten Kollegen, § 105 Abs. 1 SGB VII beschränkt den Haftungsmaßstab in solchen Fällen auf Vorsatz.
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...Leute...es geht hier doch gar nicht darum, wer wann welches Auto fahren soll, welche Personen dabei mitfahren und welche Haftungsgrundlagen unter welchen Voraussetzungen dabei entstehen könnten...
...hier will jemand prinzipiell nicht... ::) ::) ::)
...dem ist - zumindest hier - nicht zu helfen 8)
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...Leute...es geht hier doch gar nicht darum, wer wann welches Auto fahren soll, welche Personen dabei mitfahren und welche Haftungsgrundlagen unter welchen Voraussetzungen dabei entstehen könnten...
...hier will jemand prinzipiell nicht... ::) ::) ::)
...dem ist - zumindest hier - nicht zu helfen 8)
Nein!
Es geht lt. Eingangspost um den Abschluss einer privat finanzierten Versicherung gegen eine eventuelle Inanspruchnahme bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. (Den Fahrern von Dienstkraftfahrzeugen steht es frei, sich gegen eine eventuelle Inanspruchnahme zu versichern.) Kollegen die regelmäßig DKfz fahren (wollen) haben i.d.R. eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen. Soll man nun aber eine solche Versicherung abschließen, weil man vielleicht 1-2 mal im Jahr zu einer Fahrt "verdonnert" wird? Ich bin der Meinung, dass das der Dienstherr übernehmen müsste, anderenfalls muss er damit leben können, dass manche Kollegen eine Fahrt deswegen ablehnen. Man kann natürlich auch hoffen, dass schon nichts passieren wird (zumindest nicht grob fahrlässig :) ), weil man ja so ein guter, vorbildlicher Autofahrer ist und seit Jahrzehnten unfallfrei fährt...
Ende!
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Der AN haftet auch, wenn er vorsätzlich mit dem Hammer Kollegen erschlägt, die ihn mit Unfug nerven. Sollte der AG nun auch dafür eine Versicherung abschließen oder dem AN gestatten, Arbeiten mit dem Hammer abzulehnen?
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Kollegen die regelmäßig DKfz fahren (wollen) haben i.d.R. eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen.
Die hoffentlich bei grober Fahrlässigkeit auch zahlen.
Soll man nun aber eine solche Versicherung abschließen, weil man vielleicht 1-2 mal im Jahr zu einer Fahrt "verdonnert" wird?
Nein, man sollte sich nicht grob Fahrlässig verhalten.
Ich bin der Meinung, dass das der Dienstherr übernehmen müsste, anderenfalls muss er damit leben können, dass manche Kollegen eine Fahrt deswegen ablehnen.
Das hat Spid ja sehr schön erläutert.
Man kann natürlich auch hoffen, dass schon nichts passieren wird
Und wenn etwas passiert, dann passiert einen ja auch nichts, sofern man nicht vorsätzlich oder sich grob Fahrlässig verhält.
Damit einem so etwas wie die oben genannte TÜV Plakette nicht passiert (wo einem ja auch die Versicherung nicht raus gehauen hätte, oder übernimmt die die Kosten für so etwas?) bietet es sich an eine Checkliste (wie beim Flugzeug) im Auto bereit zulegen.
Das man dann ein paar Minuten braucht um die Dinge abzuklappern (Verbandskasten Ablaufdatum nicht vergessen) ist doch ok und der Ag kann da auch nicht rumnörgeln.
Wenn er das ändern will und dir sagt: Mach ne Hechtrolle ins Auto und rase bei Spätgelb los, dann kann er dir ja eine (oftmals nutzlose) Versicherung bezahlen.
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Der AN haftet auch, wenn er vorsätzlich mit dem Hammer Kollegen erschlägt, die ihn mit Unfug nerven. Sollte der AG nun auch dafür eine Versicherung abschließen oder dem AN gestatten, Arbeiten mit dem Hammer abzulehnen?
Es geht hier ausschließlich um das Führen von DKfz, auch wenn das nicht zum Berufsbild dazugehört. Für andere konstruierten Fälle bitte ggf. einen eigenen Thread eröffnen. Danke! Ich bin dann hier mal raus.
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Nein, es geht um einen nervigen Querulanten, der keinen Bock hat, DienstKfz zu führen.
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ein ernst gemeinter Tipp, bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Selbstfahrer beim medizinischen Dienst im Fragebogen ankreuzen, dass man als Beifahrer gern mal einschläft und bei Besprechungen ab und an "unkonzentriert" wird.
Die zwei Kreuze reichen, damit dich der medizinische Dienst zur Führung eines Dienstkfz untauglich schreibt.
Habe ich Alles schon durch...wir haben einen Kollegen, der darf nur noch allein und nur im Stadtgebiet selbst fahren...:D
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Wir hatten bis vor Kurzem noch einen Mitarbeiter, der partout auch im PKW weiter rauchen wollte, der war in einem bestimmten Bereich der Letzte mit einem dienstlich anerkannten Privat-PKW :D
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ein ernst gemeinter Tipp, bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Selbstfahrer beim medizinischen Dienst im Fragebogen ankreuzen, dass man als Beifahrer gern mal einschläft und bei Besprechungen ab und an "unkonzentriert" wird.
Dazu müsste es eine solche Untersuchung und Fragebogen überhaupt geben.