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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: caller am 03.08.2023 14:20

Titel: Trennung Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
Beitrag von: caller am 03.08.2023 14:20
Hallo,

bei den ganzen Anfragen bzgl. Zeugnis ... in letzter Zeit, frage ich mich jetzt, ob man einen Anspruch darauf hat, dass z B. das Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten getrennt werden muss, es also je eine eigene Bewertung geben muss, sofern das Verhalten nicht gleich gut oder schlecht ist, sonst würde man ja einen AN u. U. insgesamt schlechter bewerten. Kann ja sein, dass das Verhalten gegenüber den Kollegen eine 4 ist, den Vorgesetzten gegenüber aber eine 1.

Danke.

Grüße
Titel: Antw:Trennung Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
Beitrag von: Tagelöhner am 03.08.2023 14:27
Ist meines Wissens nach untypisch und nicht verbreitet. Außerdem würde ich in der Konstellation schlussfolgern, dass es sich bei der bewerteten Person um ein unkollegiales "Charaktersch*ein" handelt, dass nach oben aber den opportunistischen Bückling abgibt. Also unterste Schublade...und sicher nicht von Vorteil für denjenigen.
Titel: Antw:Trennung Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2023 14:49
Mir wäre nicht bekannt, dass man auf so etwas einen Anspruch hätte und wüsste auch nicht wie man den begründen sollte.
Aber einvernehmlich kann man mit dem AG texten was man will in einem Zeugnis.
Titel: Antw:Trennung Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
Beitrag von: Opa am 03.08.2023 16:50
Wenn es zu erheblichen Schwierigkeiten i.S.v. Störung des Betriebsfriedens kam: Üblicherweise erfolgt das, indem man die Kollegen einfach weglässt.

Wenn es nicht so krass war, aber einen deutlichen Unterschied im Verhalten gab: Man kann ganz dezent die übliche Reihenfolge in der Standardfloskel ändern. Statt „…gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden…“ also „…gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen…“ schreiben.

Ansonsten bildet man einfach einen ungefähren Mittelwert und lässt dann z.B. das „stets“ weg.

Solange die Bewertung 3 oder besser ist, hat man auf gar nichts einen Anspruch, wenn man nicht schlüssig darlegen kann, dass das Zeugnis fehlerhaft ist.
Titel: Antw:Trennung Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
Beitrag von: Britta2 am 04.08.2023 09:49
Sollte im Zeugnis zuerst Dein Verhalten gegenüber den Kollegen stehen - so in der Art "super toll" - beschreibt das unterschwellig Getratsche und "hält lieber zu Kollegen statt loyal gegenüber Vorgesetztem". Besser ist definitiv ein UND (und den Chef zuerst nennen!)