Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Germanmann am 02.03.2019 22:54
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Laut ZDF 8% und mindestens 240€.Das könnte gut sein.
Gehälter sollen rückwirkend zum 1. Januar 2019 in einem Gesamtvolumen um 3,2 Prozent steigen, mindestens um 100 Euro. Eine weitere Erhöhung um 3,2 Prozent, mindestens 90 Euro, soll es am 1. Januar 2020 geben. Zum 1. Januar 2021 soll es 1,4 Prozent mehr geben, mindestens 50 Euro.
Zudem einigten sich die Tarifparteien auf Verbesserungen etwa für Pflegekräfte. Das Ergebnis soll auch auf rund 2,3 Millionen Beamte und Pensionäre übertragen werden.
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Laut ZDF 8% und mindestens 240€.Das könnte gut sein
Oh ja, extrem gut ... in drei Schritten und bei 33 Monaten Gesamtlaufzeit ... 8)
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Ich kann mir eigentlich kaum ein schlechteres Ergebnis vorstellen... Ganz schlecht verhandelt und schön verpackt... erbärmlich sowas!
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Gut, dass ich schon vor Jahren aus der Verdi ausgetreten bin. >:( Sonst wäre es jetzt spätestens soweit.
Schon nach Inkraftsetzen des Totale-Verschlechterung-für-Angestellte-Vertrag (auch TV-L genannt) im Jahre 2006 war mir nach Durchdringung dieses desaströsen Vertragswerks klar, dass meine Interessen nicht mehr von Verdi o.a. vertreten werden.
33 Monate Laufzeit = Ist ein Witz (längste Laufzeit ever)
1,3 % für das 3. Jahr (9 Mo.) = Unverschämtheit, angesichts der zu erwartenden Inflation und besonders der Energiepreis-Steigerungen in den nächsten Jahren.
Keine stufengleiche Höhergruppierung = Diskriminierend (im Vergleich zum Bund und den Kommunen)
Isch habe Fertig
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Gut verkauft, schlecht verhandelt!
Wo sind den die versprochenen satten Gehälter die die bekommen sollen, an denen 30 Jahre gespart wurde?
Also wirklich Herr Bsirske, was war das denn jetzt?
Hier wurde nicht über Netto sondern über Brutto verhandelt.
Ich sehe jetzt schon diverse Kollegen, die sich überlegen aus Verdi auszutreten. Und die gleichen werden in Verleihfirmen eintreten um das zu bekommen, was sie haben wollen.
Herr Bsirske, verhandeln sie doch schon mal die nächsten 100 Jahre vor, für jedes Jahr nur die Inflationsrate herausholen, wenn sie nur bei dem Prozentsatz bleibt.
Meine Überlegung ist auch aus Verdi auszutreten.
Auch wenn wir als nächstes die Entlastung verhandeln wollen, wird das wahrscheinlich genauso ein schöngesungenes Ergebnis ergeben.
Ich bin enttäuscht. :( :( :( :(
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33 Monate Laufzeit - da würden wir am liebsten unsere Policy der neutralen Berichterstattung aufgeben...
was kommt als nächstes? 3 Jahre Laufzeit? 4 Jahre? gar nicht mehr verhandeln und auf 100 Jahre festschreiben? - das käme schließlich sowohl der Arbeitgeberseite als auch der Gewerkschaftsseite (nur Beiträge einnehmen, nichts aus der Streikkasse ausbezahlen) am billigsten.
Leider fehlt die Arbeitnehmerseite am Verhandlungstisch!
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Unter Berücksichtigung der Inflation eine Lohnkürzung auf 33 Monate. Bei ein Inflationsziel von ca. 2% herum und Lohnsteigerungen von ca. 2,15% Netto eine Nullrunde im ersten und zweiten Jahr. Im dritten Jahr sogar eine Lohnkürzung von -1% Netto. (Ausgangsbasis Lohnsteuerklasse 1 oder 4).
Von Lohnerhöhungen kann überhaupt keine Rede sein.
Erschreckend ist aber zudem das bei dieser momentane wirtschaftlichen Ausgangsposition so ein Ergebnis eingefahren wurde. D.h. im Hinblick auf die vorausgegangen Verhandlungen der letzten Jahre. Haben hier die Verhandlungspartner den Weg für günstigere Abschlüsse für die TdL der nächsten Jahre geebnet. D.h. in Zukunft keine 2,x % pro Jahr mehr...
Da hat jemand verbrannte Erde hinterlassen seitens der Gewerkschaftsposition.
Zudem dürfte unter diesem Hinblick der Mangel an bestimmten Berufsgruppen weiter zu nehmen. Da die Konkurrenz (private Wirtschaft) zunehmend unter Druck steht und weiter aggressiver um geeignete Mitarbeiter werben wird.
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Der Abschluss kommt einer Totalkatastrophe gleich:
Wenn ich das vom dbb veröffentliche Einigungspapier und den Satz aus der Pressemitteilung „Darauf werden wir in der nächsten Einkommensrunde zurückkommen.“ ansehe, dann ist die Überarbeitung der Entgeltordnung bis auf eng begrenzte punktuelle Ausnahmen komplett gescheitert und in den kommenden fast 3 Jahren wird sich daran auch nichts ändern.
Statt der stufengleichen Höhergruppierung kommt die von mir erwartete deutliche Erhöhung der Garantiebeträge.
In der neuen EG9a (bisherige sog. „kleine“ EG9) entfallen die verlängerten Stufenlaufzeiten.
Bei den Formulierungen zum einfrieren der Jahessonderzahlung bis 2022 bin ich mir über die dauerhaften Auswirkungen noch nicht ganz klar: Schlimstenfalls könnte damit die dauerhafte Absenkung der Prozentsätze der JSZ gemeint sein.
@Spid Wie verstehst du die Passage zur Jahressonderzahlung?
Bei der TdL kennt Witzischkeit und Schmalspurigkeit offenbar keine Grenzen >:(
Man könnte sagen (wenn es nicht politisch unkorrekt wäre): „Der TV-L, der Pole und den Tarifverträgen des öD“
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Nun, so schlecht finde ich das Ergebnis in Teilen gar nicht. 3,2% für das erste Jahr und ebenso 3,2% für das zweite Jahr. Immerhin eine DREI vor dem Komma.
Das dritte (Fast-)Jahr mit 1,4% ist natürlich ein Witz. Genauso wie die verhandelte Laufzeit.
Was ich viel schlimmer finde, sind die Mindest-240-€ auf die Laufzeit. Grob gerechnet sind das 100 € im ersten Jahr, ebenso 100 € im zweiten Jahr und 40 € im dritten (Fast-)Jahr.
Betrachtet man nun die Gehaltstabelle des TV-L sind diese 100 € im ersten Jahr bereits mehr als die 3,2 % bei der E10/S1, E9/S2 und E8/S4. Die unteren Gehaltsgruppen werden prozentual stärker erhöht als die oberen. Für eine E7/S1 sprechen wir hier immerhin von 4,1% anstatt von 3,2%. Von dem Ansatz einer Lösung des Problems der Gewinnung von Fachkräften ab z.B. E12 sieht man hier gar nichts. Die E12/S1 ist 5€ über der Mindesterhöhung, die E13/S1 ist 17€ über der Mindesterhöhung. Damit macht man den Öffentlichen Dienst nicht interessant für Studienabgänger. Scheinbar sollten nur die Pflegeberufe erhöht werden, was grundsätzlich natürlich richtig ist - nur hat man dabei alle anderen Fachkräfte vergessen.
Das Problem des Fachkräftemangels ist somit selbst gemacht oder vielleicht sogar gewollt. Insofern wäre es schön, wenn ich wenigstens für die nächsten 33 Monate keine Rumheulerei dazu hören muss.
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Vergesst nicht, dass auch die JSZ die nächsten 4 Jahre eingefroren wird, was auch noch mal einige Prozentpünktchen weniger ausmacht...
Wenn man die prall gefüllten Kassen sieht und die Forderung der Gewerkschaften mit dem erreichten Ergebnis vergleicht, wurde der Witz des Jahres schon im März erzählt!
Wer JETZT - bei diesem Ergebnis - nicht aus Ver.di austritt, dem ist echt nicht mehr helfen!
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Was ist mit der Einführung der Paralleltabelle?
Darauf haben alle gehofft, die unterhalb der TVL EG13 liegen.....
Ich bin enttäuscht!
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Also mal wieder eine Sozialismuskomponente - in Zeiten des Fachkräftemangels jene besonders zu bevorteilen, die keine Fachkräfte sind, ist natürlich extrem sinnvoll... so baut man einem Mangel an Spülhilfen rechtzeitig vor.
Dem Vernehmen nach werden die jeweiligen Stufen 1 überproportional erhöht. Davon profitieren fast nur Berufsanfänger - und dann auch nur für ein Jahr. Da die angegebene lineare Erhöhung ein Durchschnittswert ist, werden die übrigen Stufen wohl nur um etwa 3% erhöht. Für nahezu alle Bestandsbeschäftigten ist also von diesem Wert auszugehen. Der TV-L verliert also nochmal deutlich an Boden gegenüber dem TVÖD.
Hinsichtlich der übrigen Regelungen bleibt das Einigungspapier abzuwarten, um sie bewerten zu können.
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Oder anders gesagt.
Gewerkschaften gingen mit 4,3% (Netto) auf ein Jahr ins Rennen. Unter Berücksichtigung der Inflation von 2 % dann war die Forderung real gesehen 2,3 % Steigerung auf ein Jahr.
Ergebnis?! Auf 24 Monate keine Steigerung und auf 9 Monate -1% Senkung (Netto Steigerung zu Inflation von 2%).
Nüchtern betrachtet eine Verschlechterung Gegenüber der bisherigen Tarifrunden der letzten Jahren trotz besseren wirtschaftlichen Bedingungen.
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Also mal wieder eine Sozialismuskomponente - in Zeiten des Fachkräftemangels jene besonders zu bevorteilen, die keine Fachkräfte sind, ist natürlich extrem sinnvoll... so baut man einem Mangel an Spülhilfen rechtzeitig vor.
Dem Vernehmen nach werden die jeweiligen Stufen 1 überproportional erhöht. Davon profitieren fast nur Berufsanfänger - und dann auch nur für ein Jahr. Da die angegebene lineare Erhöhung ein Durchschnittswert ist, werden die übrigen Stufen wohl nur um etwa 3% erhöht. Für nahezu alle Bestandsbeschäftigten ist also von diesem Wert auszugehen. Der TV-L verliert also nochmal deutlich an Boden gegenüber dem TVÖD.
Hinsichtlich der übrigen Regelungen bleibt das Einigungspapier abzuwarten, um sie bewerten zu können.
Was erwartet ihr denn? Schaut mal wer noch gewerkschaftlich organisiert ist. Das sind die Mitarbeiter in E3-E9.
Von den E10 - E15 findet man da fast niemand.
Und genau nach ihren Mitglieder schaut die Verdi logischerweise am meisten.
Und wenn bei Warnstreiks weniger als 10% mitmachen, kann man bei Verhandlungen auch keinen auf dicke Hose machen.
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Also mal wieder eine Sozialismuskomponente - in Zeiten des Fachkräftemangels jene besonders zu bevorteilen, die keine Fachkräfte sind, ist natürlich extrem sinnvoll... so baut man einem Mangel an Spülhilfen rechtzeitig vor.
Dem Vernehmen nach werden die jeweiligen Stufen 1 überproportional erhöht. Davon profitieren fast nur Berufsanfänger - und dann auch nur für ein Jahr. Da die angegebene lineare Erhöhung ein Durchschnittswert ist, werden die übrigen Stufen wohl nur um etwa 3% erhöht. Für nahezu alle Bestandsbeschäftigten ist also von diesem Wert auszugehen. Der TV-L verliert also nochmal deutlich an Boden gegenüber dem TVÖD.
Hinsichtlich der übrigen Regelungen bleibt das Einigungspapier abzuwarten, um sie bewerten zu können.
Was erwartet ihr denn? Schaut mal wer noch gewerkschaftlich organisiert ist. Das sind die Mitarbeiter in E3-E9.
Von den E10 - E15 findet man da fast niemand.
Und genau nach ihren Mitglieder schaut die Verdi logischerweise am meisten.
Und wenn bei Warnstreiks weniger als 10% mitmachen, kann man bei Verhandlungen auch keinen auf dicke Hose machen.
Ich erwarte auch nichts von Verdi - ich erwarte, daß die AG Sozialismuskomponenten eine klare Absage erteilen, eben weil Verdi nicht die Macht hat, sie auch gegen Widerstreben durchzusetzen.
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https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
Das Einigungspapier ist veröffentlicht.
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Ich erwarte auch nichts von Verdi - ich erwarte, daß die AG Sozialismuskomponenten eine klare Absage erteilen, eben weil Verdi nicht die Macht hat, sie auch gegen Widerstreben durchzusetzen.
Am besten wäre es ja sogar, wenn die dann vor der Presse Dinge sagen würden wie:
Gewerkschaft will 3,2% plus mindestens 100€
Wir wollten allen 3,4% geben! aber das hat die Gewerkschaft abgelehnt!! ::)
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Oh. Zusatzurlaub aus Wechselschicht bis 2022 auf 9 Tage hoch. Das ist ne Menge.
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Also ich finde den Abschluss nicht schlecht. Hätte mit weniger gerechnet. Machen bei mir über den Daumen gepeilt um die 100 Euro netto monatlich mehr je Jahr die nächsten beiden Jahre. Mit 2021 ist natürlich bissle blöd...aber dafür gibts da dann Stufenaufstieg und Soliwegfall 😎
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Bitte beim Ausrechnen der (Jahres)Lohnerhöhung das Einfrieren der JSZ auf dem Niveau von 2018 bis 2022 bedenken.
Heißt ja, dass man da keinen Jota mehr bekommt. Das trifft die kleinen EGs ja härter als die grossen (die eh ja nur noch relativ wenig JSZ bekommen)
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Immerhin haben sie sich ein bisschen Mühe gegeben den Stillstand zu verschleiern... Aber am Ende ist es wirklich desaströs und wirft den ÖD nur noch weiter zurück. Gerade im IT Bereich wo Fachkräfte fehlen.
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Wer versteht Stufe 9? Verstehe ich richtig, dass es nur 9a und 9b geben soll? Darüber hinaus auch nur Fallgruppe 1 und 2, die 3 fällt weg bzw. wird zu zwei? Gleiche Stufenlaufzeit bei allen nach 16.3 TV-L. Wo ist dann der Znterdchied zwischen a und b?
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Und die gerne genannten 3,2% sind ja durch die (gute) Erhöhung von 4,5% der ersten Stufe rechnerisch erkauft.
Ein ehrliches 3,01%/3,12% für die Masse der Angestellten habe ich bisher noch nicht in der Presse vernommen.
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Wer versteht Stufe 9? Verstehe ich richtig, dass es nur 9a und 9b geben soll? Darüber hinaus auch nur Fallgruppe 1 und 2, die 3 fällt weg bzw. wird zu zwei? Gleiche Stufenlaufzeit bei allen nach 16.3 TV-L. Wo ist dann der Znterdchied zwischen a und b?
Ich sehe einen Unterschied in der Entgelttabelle, insbesondere die Stufen 5 und 6 weichen bei der E9b (ehemalige normale E9) deutlicher nach oben ab.
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Wer versteht Stufe 9? Verstehe ich richtig, dass es nur 9a und 9b geben soll? Darüber hinaus auch nur Fallgruppe 1 und 2, die 3 fällt weg bzw. wird zu zwei? Gleiche Stufenlaufzeit bei allen nach 16.3 TV-L. Wo ist dann der Znterdchied zwischen a und b?
Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a, alle übrigen zur E9b. Wenn es in einem Abschnitt jeweils mehrere Fallgruppen gibt, die zur E9a/E9b werden, wird es dann jeweils auch wieder mehrere Fallgruppen geben.
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Sehe ich das richtig, dass an der EGO gar nichts gemacht wurde? ???
Interessant finde ich aber, dass der TV 24 Tage vor der nächsten Bundestagswahl ausläuft. Bedeutet also das die nächsten Verhandlungen zu ener Zeit stattfinden wo warscheinlich noch nichtmal eine Regierung steht (wenn man sich mal die Koalitionsbildung bei der letzten Wahl anschaut).
Hat jemand eine Idee wie sich das auswirken könnte?
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Sehe ich das richtig, dass an der EGO gar nichts gemacht wurde? ???
Interessant finde ich aber, dass der TV 24 Tage vor der nächsten Bundestagswahl ausläuft. Bedeutet also das die nächsten Verhandlungen zu ener Zeit stattfinden wo warscheinlich noch nichtmal eine Regierung steht (wenn man sich mal die Koalitionsbildung bei der letzten Wahl anschaut).
Hat jemand eine Idee wie sich das auswirken könnte?
Theoretisch gar nicht. Hier gehts um die Länder und nicht den Bund...
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Es wird Zeit, dass bestimmte Bereiche ihre eigene Gewerkschaft gründen und dieser Riesenbrocken Verdi, mit seiner Gleichmacherei aufgebrochen wird.
Ich kann mich nicht mit Verdi identifizieren, noch fühle ich mich vertreten.
Wie wäre es mit GIT - Gewerkschaft für IT-Bschäftigte
oder GPS - Gewerkschaft für Pflege und Sozialberufe
Ich wäre dabei.
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Sehe ich das richtig, dass an der EGO gar nichts gemacht wurde? ???
Also ich sehe im Einigungspapier zahlreiche Änderungen der EGO...
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https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
Das Einigungspapier ist veröffentlicht.
Ergebnis hin oder her, ich finde dieses Papier ist eine bodenlose Frechheit. Sie verstecken hier ganz klar das eigentliche Ergebnis für alle, die sich nicht in der Erfahrungsstufe 1 befinden. Niemand bekommt im ersten Jahr 3.2 %. Das bezieht sich auf das Gesamtvolumen und dort sind die 4,5% einberechnet.Tut mir leid aber das regt mich gerade tierisch auf.
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https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
Das Einigungspapier ist veröffentlicht.
Wie ist es unter Punkt 5 genau gemeint? Bleibt es bei den z.b. 80% oder meinen sie den realen Betrag der sich aus 80% im Jahr 2018 ergeben hat? Also z.b. von 1000 € Entgelt 2018 dann die 800 € jsz? Oder bleibt es einfach bei 80%?
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Ich denke, der Tarifabschluss von Verdi wird selbstverständlich von den zu befragenden Mitgliedern applaudierend angenommen werden.
War bisher immer so und wird so bleiben.
Der Vorteil: Dieser Tarifabschluss sorgt dafür, dass sich viele Richtung Bund und Kommunen orientieren werden.
Das Land sourct sich quasi selbst Richtung Kommune und Bund aus und lässt diese Arbeit dort mit erledigen.
Auch das kann ein verstecktes Verhandlungsziel sein.
Und wenn man dann sieht, dass sich auf ab EG 11 Stellen teilweise nicht mal 2 Bewerber finden, kann es auf Landesebene keinen Personalmangel geben.
Ich gebe mal eine steile Ansage ab:
Wir werden den Tag erleben, wo sich Unikliniken vom Notdienst abmelden, weil die Personaldecke zu dünn ist und wir werden erleben, dass Autobahnen und Landesstrassen gesperrt werden und zwar nicht nur für LKWs, weil kein Personal da ist, um die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
Aber man hat einen Tarifabschluss über drei Jahre mit Reallohnverlusten abgeschlossen, während deutlich mehr Abgänge durch Pensionierung zu verzeichnen sind, als neue Kollegen sich überhaupt auf Ausschreibungen bewerben.
Juchhu.
Zurück zum Agrarstaat. Daseinsfürsorge ist ein Papiertiger und Mobilität wird komplett überbewertet.
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EG 9 wird also endlich aufgeteilt in 9a und 9b. Die Ausgangssumme in 9a bleibt aber so, wie sie in 9 war. Wie sieht es denn damit in 9b aus? Was sind dort die Ausgangssummen? Ich meine, wenn man schon die 9 aufteilt, muss man in 9b auch die Summen höher ansetzen. Sonst habe ich als AIIer ja wieder nichts davon. Die unterschiedlichen Stufenlaufzeiten fallen künftig ja weg. Und ohne eine drastische Erhöhung für Absolventen des AII wird es weiter schwierig sein, Nachwuchskräfte zu gewinnen, die in der EG9b anfangen.
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https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
Das Einigungspapier ist veröffentlicht.
Wie ist es unter Punkt 5 genau gemeint? Bleibt es bei den z.b. 80% oder meinen sie den realen Betrag der sich aus 80% im Jahr 2018 ergeben hat? Also z.b. von 1000 € Entgelt 2018 dann die 800 € jsz? Oder bleibt es einfach bei 80%?
Für die Berechnung der JSZ werden die Werte der Entgelttabelle vor der Tariferhöhung herangezogen werden.
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EG 9 wird also endlich aufgeteilt in 9a und 9b. Die Ausgangssumme in 9a bleibt aber so, wie sie in 9 war. Wie sieht es denn damit in 9b aus? Was sind dort die Ausgangssummen? Ich meine, wenn man schon die 9 aufteilt, muss man in 9b auch die Summen höher ansetzen. Sonst habe ich als AIIer ja wieder nichts davon. Die unterschiedlichen Stufenlaufzeiten fallen künftig ja weg.
Die Werte der E9 werden zu den Werten der E9b. Diese sind in den höheren Stufen höher als in E9a. Die E9 und die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten unterschieden sich ja auch erst in den höheren Stufen voneinander. Was das mit dem AL2 zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
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"Davon profitieren insbesondere die unteren und mittleren Lohngruppen", erläuterte Bsirske.
Wenn man sich die Vergleichstabelle zum TVÖD am 6.2. mal anschaut, hätten es genau diese Lohngruppen eigentlich am Wenigsten nötig, auch weil gerade diese im Vergleich zur freien Wirtschaft sehr gut verdienen. Ich als Ingenieurin in der E10 fühlle mich von diesem Herrn verar....
Hier die Vergleichstabelle: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/
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Und auf Welt-Online diskutieren sich die Foristen gerade den Schaum vor den Mund, da der dazugehörige Artikel nicht gelesen wird, sondern allenfalls der erste Satz, in dem von 8% für Alle die Rede ist. Laufzeiten und sonstige relevante Parameter interessieren das dortige Publikum nicht- insbesondere einigen Rentnern läuft der Sabber dort regelrecht aus den Lefzen, und man kann sich bildlich vorstellen, dass sie während des Schreibens ihrer hasserfüllten Posts mehrfach in die Schreibtischkante gebissen haben müssen!
Die Außenwirkung dieses Abschlusses ist desaströs, da hier allein die 8% wahrgenommen werden, und sogar der Anschein erweckt wird, das Ergebnis liege über der Forderung von 6% durch die Gewerkschaften!
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EG 9 wird also endlich aufgeteilt in 9a und 9b. Die Ausgangssumme in 9a bleibt aber so, wie sie in 9 war. Wie sieht es denn damit in 9b aus? Was sind dort die Ausgangssummen? Ich meine, wenn man schon die 9 aufteilt, muss man in 9b auch die Summen höher ansetzen. Sonst habe ich als AIIer ja wieder nichts davon. Die unterschiedlichen Stufenlaufzeiten fallen künftig ja weg.
Die Werte der E9 werden zu den Werten der E9b. Diese sind in den höheren Stufen höher als in E9a. Die E9 und die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten unterschieden sich ja auch erst in den höheren Stufen voneinander. Was das mit dem AL2 zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
Bei uns wird man als Sachgebietsleiter in die E9 eingruppiert. Die Sachbearbeiter, die wir führen, ebenfalls in die E9. Somit haben die unterstellten Mitarbeiter quasi das gleiche Entgelt wie der Vorgesetzte. Das macht die Sache schonmal nicht einfach. Die gleiche Tätigkeit (Sachgebietsleiter) wäre in den Kommunen E9c... Und ganz ehrlich, wenn ich E9c bekomme, würde ich dann zum Land gehen für E9(b)? Und nur dadurch, dass sich das ganze mit den Jahren mal trennt was die Summen angeht, hat man nichts gewonnen.
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Was bisher gar nicht berücksichtigt wurde, ist die vergleichbare Anhebung der Erfahrungsstufe 6 im Bereich E9 bis 15 vergleichbar Bund und Kommunen.
Das war beim letzten Vertrag ja nur ein halbherziger Versuch die Stufe 6 einzuführen.
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Und auf Welt-Online diskutieren sich die Foristen gerade den Schaum vor den Mund, da der dazugehörige Artikel nicht gelesen wird, sondern allenfalls der erste Satz, in dem von 8% für Alle die Rede ist. Laufzeiten und sonstige relevante Parameter interessieren das dortige Publikum nicht- insbesondere einigen Rentnern läuft der Sabber dort regelrecht aus den Lefzen, und man kann sich bildlich vorstellen, dass sie während des Schreibens ihrer hasserfüllten Posts mehrfach in die Schreibtischkante gebissen haben müssen!
Die Außenwirkung dieses Abschlusses ist desaströs, da hier allein die 8% wahrgenommen werden, und sogar der Anschein erweckt wird, das Ergebnis liege über der Forderung von 6% durch die Gewerkschaften!
ich zitiere: "Lehrer sind z.B. deutlich überbezahlt, während andere durchaus mehr verdient hätten."
Stimmt, deswegen reißen sich ja bekanntermaßen alle um den Job. :'(
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Kann mir mal jemand erläutern was mit
II 4. Inkrafttreten der Änderungen
[...],zu Teil II Abschnitt 11 (IT) zum 1. Januar 2021;[...]
gemeint ist?
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Diese Änderungen treten zum bezeichneten Zeitpunkt inkraft.
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Hey,
sagt mal, kann mir jemand erklären, wie es sich mit der neuen E9 verhält?
Ich muss sagen ich versteh dass nicht, zum Einen ist da eine EntgeltTabelle für E9b die schlechter ist als die E9k und dann dann im Anhang die Tabelle für den TVÖD, die bei meiner Stufe keine 3Prozent Erhöhung bedeutet.
Ich bin im Erziehungsdiensz und meines Erachtens nach bei E9K Stufe 3 angestellt, was aktuell 3172 Brutto bedeutet.
Vielleicht kann mir jemand Klarheit bringen.
lg
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Diese Änderungen treten zum bezeichneten Zeitpunkt inkraft.
Was sind denn "Diese Änderungen"?
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https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
Das Einigungspapier ist veröffentlicht.
Wie ist es unter Punkt 5 genau gemeint? Bleibt es bei den z.b. 80% oder meinen sie den realen Betrag der sich aus 80% im Jahr 2018 ergeben hat? Also z.b. von 1000 € Entgelt 2018 dann die 800 € jsz? Oder bleibt es einfach bei 80%?
Wenn du Punkt IV.5 meinst, ja sieht so aus als ob der Betrag eingefroren wird.
Ergebnis hin oder her, ich finde dieses Papier ist eine bodenlose Frechheit. Sie verstecken hier ganz klar das eigentliche Ergebnis für alle, die sich nicht in der Erfahrungsstufe 1 befinden. Niemand bekommt im ersten Jahr 3.2 %. Das bezieht sich auf das Gesamtvolumen und dort sind die 4,5% einberechnet.Tut mir leid aber das regt mich gerade tierisch auf.
Das einfrierern der JSZ hat folgende Lohnsteigerungen (Jahresbrutto) in 2019 zur Folge:
E13S6 bekommt monatlich 3,01% mehr und 2,89% im Jahr
E8S6 3,05% und 2,83% im Jahr mööööp
und für die guten Seelen der Verwaltung in der E5S6 wird aus den 3,45% pro Monat eine ehrliche 3,2% pro Jahr.
Wie schön es gibt doch welche die die 3,2% bekommen.
hihihi, cool, die haben wahrscheinlich 3 Tage gebraucht um genau diese Verarsche auszubaldofern,
Respekt Herr B. die Leute merken das ja eh nicht ... November ist weit.
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Und auf Welt-Online diskutieren sich die Foristen gerade den Schaum vor den Mund, da der dazugehörige Artikel nicht gelesen wird, sondern allenfalls der erste Satz, in dem von 8% für Alle die Rede ist. Laufzeiten und sonstige relevante Parameter interessieren das dortige Publikum nicht- insbesondere einigen Rentnern läuft der Sabber dort regelrecht aus den Lefzen, und man kann sich bildlich vorstellen, dass sie während des Schreibens ihrer hasserfüllten Posts mehrfach in die Schreibtischkante gebissen haben müssen!
Die Außenwirkung dieses Abschlusses ist desaströs, da hier allein die 8% wahrgenommen werden, und sogar der Anschein erweckt wird, das Ergebnis liege über der Forderung von 6% durch die Gewerkschaften!
ich zitiere: "Lehrer sind z.B. deutlich überbezahlt, während andere durchaus mehr verdient hätten."
Stimmt, deswegen reißen sich ja bekanntermaßen alle um den Job. :'(
Diesen Post finde ich noch besser:
""Bedenkt man das der öffentliche Dienst eine ARBEITSPLATZ Garantie beinhaltet, sechs Wochen Urlaub bei einer stressfreien 35 Stunden Woche, bevorzugte Behandlung im Krankheitsfall und in aller Regel eine Frühpensionierung mit satten Pensionen und anschließendem Langleben, sind diese Forderungen der Gewerkschaft nur eines gegenüber der diesen Luxus zahlenden Bevölkerung: schlicht unverschämt.""
Genau so denken gerade wahrscheinlich 50% der Bevölkerung außerhalb des ÖD. Die Auftraggeberseite hat mit ihrer Taktik, den Tarifabschluss auf beinahe 3 Jahre zu strecken, und somit den Anschein eines hohen Abschlusses zu erwecken, genau das erreicht, was sie wollte!
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Desaströs das Ergebnis und damit die Erwartung voll erfüllt!
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Diese Änderungen treten zum bezeichneten Zeitpunkt inkraft.
Was sind denn "Diese Änderungen"?
Jene, die die TdL in den letztjährigen Verhandlungen zur EGO vorgeschlagen hat
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Die Stufengleiche Höhergruppierung und die Einführung der Paralleltabelle waren die zentralen Forderungen der TB-Lehrer in der GEW. Beides ist nicht durchgesetzt worden. Die pauschalen Erhöhungen der Angleichungszahlung und des Mindestbetrages bei Höhergruppierungen sind ein Trostpflaster, das noch nicht einmal als Feigenblatt taugt.
Natürlich ist es gut, dass die übrigen Erziehungs- und Sozialberufe vorübergehend aufgewertet worden sind. Im kommenden Jahr sind Tarifverhandlungen für die TB beim Bund. Danach wird die Lücke auch hier wieder klaffen.
Freuen dürfen sich auch die Beamten, wenn der Gesamtschluss auf sie übertragen wird.
Finanziert wurde das Gesamtpaket aber nicht zuletzt durch den Verzicht der GEW auf Durchsetzung der Interessen der TB-Lehrer. Schon die Einführung der EntgO-L mit ihren einseitig disrkrimierenden Regelungen war ein Schlag ins Gesicht.
Liebe GEW. Jetzt bitte nichts schönreden. Besser wäre es zuzugeben, dass die Lehrer im Tarifverhältnis nicht das Kernklientel der "Lehrer-Gewerkschaft" sind und darum wieder mal hintenanstehen müssen.
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Und auf Welt-Online diskutieren sich die Foristen gerade den Schaum vor den Mund, da der dazugehörige Artikel nicht gelesen wird, sondern allenfalls der erste Satz, in dem von 8% für Alle die Rede ist. Laufzeiten und sonstige relevante Parameter interessieren das dortige Publikum nicht- insbesondere einigen Rentnern läuft der Sabber dort regelrecht aus den Lefzen, und man kann sich bildlich vorstellen, dass sie während des Schreibens ihrer hasserfüllten Posts mehrfach in die Schreibtischkante gebissen haben müssen!
Die Außenwirkung dieses Abschlusses ist desaströs, da hier allein die 8% wahrgenommen werden, und sogar der Anschein erweckt wird, das Ergebnis liege über der Forderung von 6% durch die Gewerkschaften!
ich zitiere: "Lehrer sind z.B. deutlich überbezahlt, während andere durchaus mehr verdient hätten."
Stimmt, deswegen reißen sich ja bekanntermaßen alle um den Job. :'(
Diesen Post finde ich noch besser:
""Bedenkt man das der öffentliche Dienst eine ARBEITSPLATZ Garantie beinhaltet, sechs Wochen Urlaub bei einer stressfreien 35 Stunden Woche, bevorzugte Behandlung im Krankheitsfall und in aller Regel eine Frühpensionierung mit satten Pensionen und anschließendem Langleben, sind diese Forderungen der Gewerkschaft nur eines gegenüber der diesen Luxus zahlenden Bevölkerung: schlicht unverschämt.""
Genau so denken gerade wahrscheinlich 50% der Bevölkerung außerhalb des ÖD. Die Auftraggeberseite hat mit ihrer Taktik, den Tarifabschluss auf beinahe 3 Jahre zu strecken, und somit den Anschein eines hohen Abschlusses zu erwecken, genau das erreicht, was sie wollte!
wenn ich als Lehrer wirklich mal auf 35 Stunde Woche mache, lege ich Donnerstagfrüh aber alles bei Seite und verabschiede mich bis Montag.
Aber wenn die Leute dann aufm Amt anrufen und einen Termin in 6 Wochen kriegen, weil plötzlich wieder keine Stellen besetzt sind, dann ist das große Halloooo.
Quasi Schrödingers ÖD-Mitarbeiter arbeitet 35 Stunden die Woche für 2, wenn nicht 3 Gehälter inklusive 90% Rente und trotzdem sind die Stellen unbesetzt. Komisch komisch
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Hey,
sagt mal, kann mir jemand erklären, wie es sich mit der neuen E9 verhält?
Ich muss sagen ich versteh dass nicht, zum Einen ist da eine EntgeltTabelle für E9b die schlechter ist als die E9k und dann dann im Anhang die Tabelle für den TVÖD, die bei meiner Stufe keine 3Prozent Erhöhung bedeutet.
Ich bin im Erziehungsdiensz und meines Erachtens nach bei E9K Stufe 3 angestellt, was aktuell 3172 Brutto bedeutet.
Vielleicht kann mir jemand Klarheit bringen.
lg
Die E9a hat die in der Tarifeinigung dafür angegeben Tabellenwerte, die E9b die Werte der E9.
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Guten Morgen,
Ich habe mir das Papier durchgelesen.
Folgendes interessiert mich momentan.
1. Garantiebetrag bei Höhergruppierung
I Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht
Ich hatte meine Höhergruppierung verschoben. Ich komme nun von der E7 Stufe 5 in die E8 Stufe 4.
Heißt dies ich muss dabei die 100€ brutto mehr bekommen? Normalerweise wären es laut Tabelle nur 30€.
Grüße Tobi
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Moin zusammen :-)
Mir fallen bei der "kleinen E9" einige Änderungen auf. Derzeit befinde ich mich (Tabelle 2018) in der kleinen E9, Stufe 3, dies entsprichet einem Tabellenentgelt von aktuell 3172,55 €. Betrachtet man jetzt die Änderungen und die Ausgangsstabelle für die E9a verschiebt sich dieser Betrag künftig in Stufe 4. Neu auch, dass es für die 9a künftig auch eine Stufe 6 geben wird. Offenbar haben sich dadurch die Summen aus den Stufen verschoben.
Was aber bedeutet dies konkret in meinem Fall: Stufe 3 seit 7 Jahren, dann jetzt Stufe 4 aber mit dem gleichen Betrag als Ausgangsberechnung wie vorher. Was passiert mit der bereits geleisteten Stufenlaufzeit, die ja insbesondere in Stufe 3 frustrierende 9 Jahre betrug. Ich wäre also in 2 Jahre in Stufe 4 vorgerückt. Wie wird mir die Zeit angerechnet? Muss ich mit dem gleichen Betrag in Stufe 4 von vorne anfangen oder wird das angerechnet?
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"Davon profitieren insbesondere die unteren und mittleren Lohngruppen", erläuterte Bsirske.
Wenn man sich die Vergleichstabelle zum TVÖD am 6.2. mal anschaut, hätten es genau diese Lohngruppen eigentlich am Wenigsten nötig, auch weil gerade diese im Vergleich zur freien Wirtschaft sehr gut verdienen. Ich als Ingenieurin in der E10 fühlle mich von diesem Herrn verar....
... aber doch nur dann, wenn Sie organisiert sind. Anonsten ist die TDL Ihr Ansprechpartner, wieso die Herren sich von verdi so über den Tisch ziehen lassen konnten.
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Was aber bedeutet dies konkret in meinem Fall: Stufe 3 seit 7 Jahren, dann jetzt Stufe 4 aber mit dem gleichen Betrag als Ausgangsberechnung wie vorher. Was passiert mit der bereits geleisteten Stufenlaufzeit, die ja insbesondere in Stufe 3 frustrierende 9 Jahre betrug. Ich wäre also in 2 Jahre in Stufe 4 vorgerückt. Wie wird mir die Zeit angerechnet? Muss ich mit dem gleichen Betrag in Stufe 4 von vorne anfangen oder wird das angerechnet?
Soweit ich das Einigungspapier gelesen habe, ist dazu nichts weiter aufgeführt. Dies wird sicherlich in den Redaktionsverhandlungen nachverhandelt und dann im TVÜ-Länder geregelt, wie die bislang zurückgelegte Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe berücksichtigt wird.
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Ich hatte meine Höhergruppierung verschoben. Ich komme nun von der E7 Stufe 5 in die E8 Stufe 4.
Heißt dies ich muss dabei die 100€ brutto mehr bekommen? Normalerweise wären es laut Tabelle nur 30€.
Sofern das Tarifergebnis durch die Gewerkschaftsmitglieder angenommen wird und deine Höhergruppierung nach dem 01.01.2019 stattfindet, ja.
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Desaströs das Ergebnis und damit die Erwartung voll erfüllt!
Die Ausdifferenzierung der „kleinen“ und „großen“ E9 ist ein Fortschritt. Insoweit korrigiere ich mich.
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Guten Morgen,
Ich habe mir das Papier durchgelesen.
Folgendes interessiert mich momentan.
1. Garantiebetrag bei Höhergruppierung
I Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht
Ich hatte meine Höhergruppierung verschoben. Ich komme nun von der E7 Stufe 5 in die E8 Stufe 4.
Heißt dies ich muss dabei die 100€ brutto mehr bekommen? Normalerweise wären es laut Tabelle nur 30€.
Grüße Tobi
Ja
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Zuerst war ich halbwegs zufrieden, nach genauerem Betrachten kam dann die Ernüchterung. Von den 8 Prozent kommen bei mir nur 7,4 Prozent an, das deckt grade mal gut die Inflation. Dafür gibt es mal wieder eine Sozialkomponente. Wahnsinn, wenn man bedenkt, dass es vor allem mal um Fachkräfte gehen sollte. Und das ganze für fast 3 Jahre fest...Meine Gefühlslage liegt irgendwo zwischen Enttäuschung und Wut
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Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
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Es wird Zeit, dass bestimmte Bereiche ihre eigene Gewerkschaft gründen und dieser Riesenbrocken Verdi, mit seiner Gleichmacherei aufgebrochen wird....Wie wäre es mit GIT - Gewerkschaft für IT-Bschäftigte
Das wäre richtig gut- dann würd´die Jammerei mal endlich aufhören und man müßte die Ergebnisse selber verantworten. Völlig unabhängig von den Voraussetzungen wird es aber schon im Vorfeld daran scheitern, dass die wenigsten bereit sind, dafür einen Obolus zu leisten.
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Ich bin ein Opfer der nicht stufengleichen Höhergruppierung von EG11 auf EG12 im Aug. 2018. Verstehe ich das richtig, dass sich die Anhebung des Garantiebetrages auch rückwirkend auswirkt, und ich ab 01/2019 nun 180 Euro anstatt der derzeitigen 64 Euro bekomme? Ich habe in dem Einigungspapier nichts gegenteiliges gefunden. Darf ich mich freuen?
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Stufengleiche Höhergruppierung wurde ja abgeschmettert, aber die Garantiebeträge erhöht. Ich wurde vor wenigen Monaten höhergruppiert. Kann ich den neuen Garantiebetrag auch geltend machen?
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Hallo zusammen,
Lese ich richtig, dass wieder einmal die Stufengleiche Höhergruppierung rausgenommen bzw. nicht mitaufgenommen wurde?
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Ich bin ein Opfer der nicht stufengleichen Höhergruppierung von EG11 auf EG12 im Aug. 2018. Verstehe ich das richtig, dass sich die Anhebung des Garantiebetrages auch rückwirkend auswirkt, und ich ab 01/2019 nun 180 Euro anstatt der derzeitigen 64 Euro bekomme? Ich habe in dem Einigungspapier nichts gegenteiliges gefunden. Darf ich mich freuen?
Nachdem Wortlaut der Tarifeinigung halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass dein Garantiebetrag auf 180 EUR steigen könnte.
Hallo zusammen,
Lese ich richtig, dass wieder einmal die Stufengleiche Höhergruppierung rausgenommen bzw. nicht mitaufgenommen wurde?
Ja.
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Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
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Das ist wieder mal typisch dass wichtigste wurde mal wieder nicht umgesetzt. Für die Länder ist das natürlich ne tolle Sache die sparen dadurch richtig viel. Toll das die Verhandlunspartner auf dieses Angebot so schnell eingegangen sind.
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Moin zusammen :-)
Mir fallen bei der "kleinen E9" einige Änderungen auf. Derzeit befinde ich mich (Tabelle 2018) in der kleinen E9, Stufe 3, dies entsprichet einem Tabellenentgelt von aktuell 3172,55 €. Betrachtet man jetzt die Änderungen und die Ausgangsstabelle für die E9a verschiebt sich dieser Betrag künftig in Stufe 4. Neu auch, dass es für die 9a künftig auch eine Stufe 6 geben wird. Offenbar haben sich dadurch die Summen aus den Stufen verschoben.
Was aber bedeutet dies konkret in meinem Fall: Stufe 3 seit 7 Jahren, dann jetzt Stufe 4 aber mit dem gleichen Betrag als Ausgangsberechnung wie vorher. Was passiert mit der bereits geleisteten Stufenlaufzeit, die ja insbesondere in Stufe 3 frustrierende 9 Jahre betrug. Ich wäre also in 2 Jahre in Stufe 4 vorgerückt. Wie wird mir die Zeit angerechnet? Muss ich mit dem gleichen Betrag in Stufe 4 von vorne anfangen oder wird das angerechnet?
Das würde mich auch einmal interessieren, seit 7 Jahren warte ich auf Stufe 4 (19 Jahre ÖD!) , einerseits wäre das schön - andererseits komisch wenn die bisherige Wartezeit irgendwie nicht bewertet wird..
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Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
Das habe ich auch gelesen, allerdings gibt es nun einen Unterschied in Zahlen von a zu b? Auf Seite 9 ist Anlage B mit den Stufen, gilt diese für alle Eingruppierungen in 9 bzw. falls nicht, wo sehe ich für 9A. Ich hoffe 9a sind nicht die Beträge, welche in Ausgangswerten zu sehen sind?
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Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
Das habe ich auch gelesen, allerdings gibt es nun einen Unterschied in Zahlen von a zu b? Auf Seite 9 ist Anlage B mit den Stufen, gilt diese für alle Eingruppierungen in 9 bzw. falls nicht, wo sehe ich für 9A. Ich hoffe 9a sind nicht die Beträge, welche in Ausgangswerten zu sehen sind?
Was ist so verdammt schwierig, die auf Seite 5 explizit für E9a angegebenen Tabellenentgelte als solche zu verstehen?
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In den anderen Jahren konnte man bei uns zumindest EGs <8 streiken sehen. Diesmal sah ich überhaupt niemanden und habe nur zufällig per Rundschreiben über einen kleinen Teil der Verwaltung erfahren, welcher bestreikt wird.
Wundern wir uns, mich eingeschlossen, also wirklich über fehlenden Verhandlungsdruck? Ich wundere mich viel mehr über Einigungsbereitschaft! Was ein scheiß Ergebnis.
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Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
Das habe ich auch gelesen, allerdings gibt es nun einen Unterschied in Zahlen von a zu b? Auf Seite 9 ist Anlage B mit den Stufen, gilt diese für alle Eingruppierungen in 9 bzw. falls nicht, wo sehe ich für 9A. Ich hoffe 9a sind nicht die Beträge, welche in Ausgangswerten zu sehen sind?
Was ist so verdammt schwierig, die auf Seite 5 explizit für E9a angegebenen Tabellenentgelte als solche zu verstehen?
Dann stimmt es, dass es keine Erhöhung gibt. Es ist auch mal sinnvoll einfach auf Fragen einzugehen oder diese zu ignorieren, wenn man einfach copy paste macht.....
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Ich hatte meine Höhergruppierung verschoben. Ich komme nun von der E7 Stufe 5 in die E8 Stufe 4.
Heißt dies ich muss dabei die 100€ brutto mehr bekommen? Normalerweise wären es laut Tabelle nur 30€.
Sofern das Tarifergebnis durch die Gewerkschaftsmitglieder angenommen wird und deine Höhergruppierung nach dem 01.01.2019 stattfindet, ja.
Danke für die schnellen Antworten.
In meinem Fall ist das ganze dann gar nicht so schlecht.
Ja diese soll zum 01.02 sein.
Bin ja im Januar Grade erst in die E7 Stufe 5 gekommen.
Dann hat es sich für mich zumindest gelohnt.
Grüße
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Moin zusammen :-)
Mir fallen bei der "kleinen E9" einige Änderungen auf. Derzeit befinde ich mich (Tabelle 2018) in der kleinen E9, Stufe 3, dies entsprichet einem Tabellenentgelt von aktuell 3172,55 €. Betrachtet man jetzt die Änderungen und die Ausgangsstabelle für die E9a verschiebt sich dieser Betrag künftig in Stufe 4. Neu auch, dass es für die 9a künftig auch eine Stufe 6 geben wird. Offenbar haben sich dadurch die Summen aus den Stufen verschoben.
Was aber bedeutet dies konkret in meinem Fall: Stufe 3 seit 7 Jahren, dann jetzt Stufe 4 aber mit dem gleichen Betrag als Ausgangsberechnung wie vorher. Was passiert mit der bereits geleisteten Stufenlaufzeit, die ja insbesondere in Stufe 3 frustrierende 9 Jahre betrug. Ich wäre also in 2 Jahre in Stufe 4 vorgerückt. Wie wird mir die Zeit angerechnet? Muss ich mit dem gleichen Betrag in Stufe 4 von vorne anfangen oder wird das angerechnet?
Das würde mich auch einmal interessieren, seit 7 Jahren warte ich auf Stufe 4 (19 Jahre ÖD!) , einerseits wäre das schön - andererseits komisch wenn die bisherige Wartezeit irgendwie nicht bewertet wird..
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Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
Das habe ich auch gelesen, allerdings gibt es nun einen Unterschied in Zahlen von a zu b? Auf Seite 9 ist Anlage B mit den Stufen, gilt diese für alle Eingruppierungen in 9 bzw. falls nicht, wo sehe ich für 9A. Ich hoffe 9a sind nicht die Beträge, welche in Ausgangswerten zu sehen sind?
Was ist so verdammt schwierig, die auf Seite 5 explizit für E9a angegebenen Tabellenentgelte als solche zu verstehen?
Dann stimmt es, dass es keine Erhöhung gibt. Es ist auch mal sinnvoll einfach auf Fragen einzugehen oder diese zu ignorieren, wenn man einfach copy paste macht.....
Es ist vor allem sinnvoll zu lesen und zu verstehen, was ich ausführe - oder muß ich für Dich auf Einfache Sprache umstellen?
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Es wird Zeit, dass bestimmte Bereiche ihre eigene Gewerkschaft gründen und dieser Riesenbrocken Verdi, mit seiner Gleichmacherei aufgebrochen wird....Wie wäre es mit GIT - Gewerkschaft für IT-Bschäftigte
Das wäre richtig gut- dann würd´die Jammerei mal endlich aufhören und man müßte die Ergebnisse selber verantworten. Völlig unabhängig von den Voraussetzungen wird es aber schon im Vorfeld daran scheitern, dass die wenigsten bereit sind, dafür einen Obolus zu leisten.
;D Deine Auffassung teile ich voll und ganz.@daseinsvorsorge.
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Die ersten vorläufigen neuen Tabellen sind nun online:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/
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Ich fasse mal für die neue E9a zusammen:
Stufe 1 Tabellenentgelt: 2749,89 € ( bleibt gleich)
Stufe 2 Tabellenentgelt: 3029,67 € ( bleibt gleich)
Stufe 3 Tabellenentgelt: 3077,31 € (neu, vorher 3172,55 €)
Stufe 4 Tabellenentgelt: 3172,55 € (neu, vorher Stufe 3, jetzt Stufe 4)
Stufe 5 Tabellenentgelt: 3560,20 € (neu, vorher Stufe 4, jetzt Stufe 5)
Stufe 6 Tabellenentgelt: 3667,01 € (neu, gab es für die kleine E9 vorher nicht)
Die verlängerten Stufenlaufzeiten gibt es nicht mehr, aber es gibt einen deutlichen monetären Unterschied zwischen der 9a und 9b.
Offen bleibt für alle Betroffenen der kleinen E9 (jetzt 9a) wie mit der bereits geleisteten Stufenlaufzeit verfahren wird...
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Wir scheinen uns ja relativ einig zu sein, dass das Einigungspapier furchtbar ist und in keinster Weise irgendeine Errungenschaft darstellt.
In Deutschland wird sich viel beschwert und aufgeregt, aber nichts gemacht. Darum die wichtiger Frage: Wie können wir die Annahme des Einigungspapiers verhindern? Wie kann unsere Meinung den Gewerkschaften klar gemacht werden?
Hat jemand eine Idee? Selbst bin ich nicht in einer Gewerkschaft genau aus den Gründen, die das Einigungspapier zeigt. Kennt sich jemand mit Petitionen aus? Wie kann diese verbreitet werden unter den 3 Millionen Angestellten?
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Die ersten vorläufigen neuen Tabellen sind nun online:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/
Hier ist aber die neue E9a noch fehlerhaft.
Wie verhält es sich mit den Beschäftigten in der E9klein mit Entgeltgruppenzulage? Werden diese nun ebenfalls wie im TVÖD der regulären E9 zugeordnet? Hat hierüber schon jemand etwas gelesen?
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Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
Das habe ich auch gelesen, allerdings gibt es nun einen Unterschied in Zahlen von a zu b? Auf Seite 9 ist Anlage B mit den Stufen, gilt diese für alle Eingruppierungen in 9 bzw. falls nicht, wo sehe ich für 9A. Ich hoffe 9a sind nicht die Beträge, welche in Ausgangswerten zu sehen sind?
Was ist so verdammt schwierig, die auf Seite 5 explizit für E9a angegebenen Tabellenentgelte als solche zu verstehen?
Dann stimmt es, dass es keine Erhöhung gibt. Es ist auch mal sinnvoll einfach auf Fragen einzugehen oder diese zu ignorieren, wenn man einfach copy paste macht.....
Es geht hier nur um die Ausgangsentgelt vor der Erhöhung...
Und die sind Mist für alle die sich gerade noch in der Stufe 2 befinden.
Es wurde einfach eine minderwertige Stufe "3" eingeschoben...
Wahrscheinlich, weil sich die meisten Arbeitnehmer in der 2 befinden.
E 9k 2749.89 3029.67 3172.55 3560.20 3667.01
E 9a 2749.89 3029.67 3077.31 3172.55 3560.20 3667.01
Heißt kurzum noch länger warten auf die richtige Erhöhung zur neuen Stufe 4.
Selten so einen Bullshit gelesen. Bei der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten erreicht man Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 - nun erreicht man Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2 und Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, was zusammen - Überraschung, Überraschung - 5 Jahre sind.
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Na toll, nächstes Jahr soll ich von E8 in E9 Höhergruppiert werden, dann werde ich von Stufe 4 auf Stufe 3 runter gestuft was bitte bringt mir hier die Tarifverhandlung?
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Ich fasse mal für die neue E9a zusammen:
Stufe 1 Tabellenentgelt: 2749,89 € ( bleibt gleich)
Stufe 2 Tabellenentgelt: 3029,67 € ( bleibt gleich)
Stufe 3 Tabellenentgelt: 3077,31 € (neu, vorher 3172,55 €)
Stufe 4 Tabellenentgelt: 3172,55 € (neu, vorher Stufe 3, jetzt Stufe 4)
Stufe 5 Tabellenentgelt: 3560,20 € (neu, vorher Stufe 4, jetzt Stufe 5)
Stufe 6 Tabellenentgelt: 3667,01 € (neu, gab es für die kleine E9 vorher nicht)
Die verlängerten Stufenlaufzeiten gibt es nicht mehr, aber es gibt einen deutlichen monetären Unterschied zwischen der 9a und 9b.
Offen bleibt für alle Betroffenen der kleinen E9 (jetzt 9a) wie mit der bereits geleisteten Stufenlaufzeit verfahen wird...
Danke für die Übersicht.
Ja, da bin ich auch mal gespannt. Ich bin dann in der E9a mit 4 Jahren in Stufe 2.
Im Optimalfall:
Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
03/2015 -> 03/2017 -> 03/2020 -> 03/2024 -> 03/2029
Wie wurde denn in vorangegangen Änderungen in der Entgeltordnung verfahren?
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Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
Das habe ich auch gelesen, allerdings gibt es nun einen Unterschied in Zahlen von a zu b? Auf Seite 9 ist Anlage B mit den Stufen, gilt diese für alle Eingruppierungen in 9 bzw. falls nicht, wo sehe ich für 9A. Ich hoffe 9a sind nicht die Beträge, welche in Ausgangswerten zu sehen sind?
Was ist so verdammt schwierig, die auf Seite 5 explizit für E9a angegebenen Tabellenentgelte als solche zu verstehen?
Dann stimmt es, dass es keine Erhöhung gibt. Es ist auch mal sinnvoll einfach auf Fragen einzugehen oder diese zu ignorieren, wenn man einfach copy paste macht.....
Es geht hier nur um die Ausgangsentgelt vor der Erhöhung...
Und die sind Mist für alle die sich gerade noch in der Stufe 2 befinden.
Es wurde einfach eine minderwertige Stufe "3" eingeschoben...
Wahrscheinlich, weil sich die meisten Arbeitnehmer in der 2 befinden.
E 9k 2749.89 3029.67 3172.55 3560.20 3667.01
E 9a 2749.89 3029.67 3077.31 3172.55 3560.20 3667.01
Heißt kurzum noch länger warten auf die richtige Erhöhung zur neuen Stufe 4.
Selten so einen Bullshit gelesen. Bei der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten erreicht man Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 - nun erreicht man Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2 und Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, was zusammen - Überraschung, Überraschung - 5 Jahre sind.
Ja, hatte den Wegfall der erhöhten Stufenlaufzeit überlesen. Daher hatte ich meinen Post auch gelöscht.
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Wir scheinen uns ja relativ einig zu sein, dass das Einigungspapier furchtbar ist und in keinster Weise irgendeine Errungenschaft darstellt.
In Deutschland wird sich viel beschwert und aufgeregt, aber nichts gemacht. Darum die wichtiger Frage: Wie können wir die Annahme des Einigungspapiers verhindern? Wie kann unsere Meinung den Gewerkschaften klar gemacht werden?
Hat jemand eine Idee? Selbst bin ich nicht in einer Gewerkschaft genau aus den Gründen, die das Einigungspapier zeigt. Kennt sich jemand mit Petitionen aus? Wie kann diese verbreitet werden unter den 3 Millionen Angestellten?
Alles in die Gewerkschaft eintreten. Gegen das Ergebnis stimmen. Und dann müssen bei einem Erzwingungsstreik auch alle 3 Millionen Angestellten auch auf der Straße stehen!
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Ich fasse mal für die neue E9a zusammen:
Stufe 1 Tabellenentgelt: 2749,89 € ( bleibt gleich)
Stufe 2 Tabellenentgelt: 3029,67 € ( bleibt gleich)
Stufe 3 Tabellenentgelt: 3077,31 € (neu, vorher 3172,55 €)
Stufe 4 Tabellenentgelt: 3172,55 € (neu, vorher Stufe 3, jetzt Stufe 4)
Stufe 5 Tabellenentgelt: 3560,20 € (neu, vorher Stufe 4, jetzt Stufe 5)
Stufe 6 Tabellenentgelt: 3667,01 € (neu, gab es für die kleine E9 vorher nicht)
in dem PDF "190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf" steht dazu, dass diese Beträge als "Ausgangswert" gelten...
heist das, darauf kommen dann die Tariflichen Erhöhungen... hoffe ich doch !?!?
Gruß
Erich
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Ich fasse mal für die neue E9a zusammen:
Stufe 1 Tabellenentgelt: 2749,89 € ( bleibt gleich)
Stufe 2 Tabellenentgelt: 3029,67 € ( bleibt gleich)
Stufe 3 Tabellenentgelt: 3077,31 € (neu, vorher 3172,55 €)
Stufe 4 Tabellenentgelt: 3172,55 € (neu, vorher Stufe 3, jetzt Stufe 4)
Stufe 5 Tabellenentgelt: 3560,20 € (neu, vorher Stufe 4, jetzt Stufe 5)
Stufe 6 Tabellenentgelt: 3667,01 € (neu, gab es für die kleine E9 vorher nicht)
in dem PDF "190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf" steht dazu, dass diese Beträge als "Ausgangswert" gelten...
heist das, darauf kommen dann die Tariflichen Erhöhungen... hoffe ich doch !?!?
Gruß
Erich
ja, die Zusammenfassung bezieht sich auf die Ausgangstabelle, die lineare Tariferhöhung kommtt natürlich dazu
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hmm.....
oben genanntes PDF ... Seite 6... Punkt 5. Jahressonderzahlung:
wird für die Jahre 2019.2020.2021 und 2020 auf das materielle Niveau von 2018 eingefrohren
==> heist also, diese Zahlung wird nicht erhöht!!!??
hmmmmm
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Derweil feiert sich Frank Bsirske ob des fulminanten Tarifabschlusses selbst:
„Wer von uns hat das schon mal erlebt, dass eine Kollegin oder ein Kollege mit einer dreijährigen Ausbildung 380 Euro auf einen Schlag im Monat mehr erhält. Das ist spektakulär.“
sagte der Verdi-Vorsitzende zum Verhandlungsergebnis. Die Rethorik erinnert mich irgendwie an die Moderatoren auf diversen Teleshoppingsendern, die ihren billigen Tand dort als das Nonplusultra anpreisen!
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Die ersten vorläufigen neuen Tabellen sind nun online:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/
Redaktionelle Anpassung vielleicht auch gleich mit „richtigen“ Bezeichnungen 9a und 9b?
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hmm.....
oben genanntes PDF ... Seite 6... Punkt 5. Jahressonderzahlung:
wird für die Jahre 2019.2020.2021 und 2020 auf das materielle Niveau von 2018 eingefrohren
==> heist also, diese Zahlung wird nicht erhöht!!!??
hmmmmm
So sieht es aus. Oder anders ausgedrückt, die JSZ wird im Verhältnis zu den prozentualen Entgelterhöhungen gekürzt.
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Wir scheinen uns ja relativ einig zu sein, dass das Einigungspapier furchtbar ist und in keinster Weise irgendeine Errungenschaft darstellt.
In Deutschland wird sich viel beschwert und aufgeregt, aber nichts gemacht. Darum die wichtiger Frage: Wie können wir die Annahme des Einigungspapiers verhindern? Wie kann unsere Meinung den Gewerkschaften klar gemacht werden?
Hat jemand eine Idee? Selbst bin ich nicht in einer Gewerkschaft genau aus den Gründen, die das Einigungspapier zeigt. Kennt sich jemand mit Petitionen aus? Wie kann diese verbreitet werden unter den 3 Millionen Angestellten?
Verglichen mit 2017 kam doch ein richtig gutes Ergebnis bei rum.
Ärgerlich sind eigentlich nur die 1,29% für 2021...denn das wird deutlich unter der Inflationsrate sein.
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Also ich steh auf dem Schlauch, sorry
die bisherige Eingruppierung EG 9A Stufe 6 wird jetzt wie Neu eingruppiert?
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... und gerade habe ich "kappiert"... dass die neue Stufe 6 der 9a für mich letztendlich bedeutet ==> gleiche "Gehaltshöhe" weiterhin... wie schon > 10 jahre ... nur halt jetzt mit einer neuen Nummer davor.
Das Geld bleibt das gleiche, die Aussicht auf weiteren Aufstieg weiterhin verwehrt . . .
Meine "Lohnkürzung" von BAT auf TVL (seit 2006, Einführung des TVL) bleibt also weiterhin bestehen.
Für einen kurzen Augenblick hatte ich mich gefreut, als ich von Stufe 6 gelesen hatte, bis ich es dann verstanden habe.
Grüße
Erich
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Also ich steh auf dem Schlauch, sorry
die bisherige Eingruppierung EG 9A Stufe 6 wird jetzt wie Neu eingruppiert?
Welche bisherige EG 9a? Die 9a ist neu, die Stufe 6 ist in der 9a neu!?
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Bin relativ enttäuscht. Real ist das nur ein Inflationsausgleich und eigentlich nicht mal das, vor allem das letzte Jahr ist ein Witz. Dazu kann ich mir nicht erklären wie irgendwer auf 8 Prozent kommen will, egal wie man das zusammenzählt. Die soziale Komponente (mindestens XXX Euro) mag auf den ersten Blick toll wirken, bringt aber beim Fachkräftemangel nix.
Die Gewerkschaften hätten lieber härter Verhandeln sollen, es war gefühlt genug Streikbereitschaft da. Besser werden die Rahmenbedingungen nicht mehr. Das war dann wohl das letze Mal das ich mich an einem irgendeinen Warnstreik beteiligt habe, bringt doch nix bei so butterweichen Gewerkschaften.
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ich vermisse die Tabelle für Pflegepersonal- da gab es bisher Kr 9a 9b 9c 9d mit entsprechenden Stufen 1 bis 6
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Die ersten vorläufigen neuen Tabellen sind nun online:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/
Hier ist aber die neue E9a noch fehlerhaft.
Wie verhält es sich mit den Beschäftigten in der E9klein mit Entgeltgruppenzulage? Werden diese nun ebenfalls wie im TVÖD der regulären E9 zugeordnet? Hat hierüber schon jemand etwas gelesen?
Das würde mich auch Interessieren wenn die schon die 9c nicht einführen wäre das ja ein Trostpflaster
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Welche bisherige EG 9a? Die 9a ist neu, die Stufe 6 ist in der 9a neu!?
naja, bisher gab es (2017 und 2018) offiziell die E9 klein (mit 5 Stufen, bzw 4 Stufen und einer Zulage) ... diese E9k wurde quasi zur E9a mit nun 6 Stufen
Wenn man sich die Beträge an guckt, erkennt man den Unterschied, dass bei E9a einfach die Stufen 3, 4 und 5 um je eins nach oben geschoben wurden (zu 4,5,6) dafür eine neue Stufe 3 dazwischen geschoben wurde. Was die Wartezeiten an geht, hab ich mir das aber noch nicht genauer an geguckt.
gruß
Erich
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Die Stufe 6 gab es aber bisher nicht, also stellt sich auch nicht die Frage, wie die bisher nicht vorhandene Stufe nun „neu eingruppiert“ wird.
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Ich bin bisher in die E9k eingruppiert und würde zum 01.05.19 in die Stufe 3 aufsteigen. Könntet ihr mir bitte sagen, wie ich nach dem neuen Stufenmodell der entsprechenden E9a eingruppiert bzw. eingestuft werde?
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Die Stufe 6 gab es aber bisher nicht, also stellt sich auch nicht die Frage, wie die bisher nicht vorhandene Stufe nun „neu eingruppiert“ wird.
ach so, ja klar . . .
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Ich bin bisher in die E9k eingruppiert und würde zum 01.05.19 in die Stufe 3 aufsteigen. Könntet ihr mir bitte sagen, wie ich nach dem neuen Stufenmodell der entsprechenden E9a eingruppiert werde?
Eingruppierung ändert sich nicht. Nach Stufe 2 folgt Stufe 3.
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Ich bin bisher in die E9k eingruppiert und würde zum 01.05.19 in die Stufe 3 aufsteigen. Könntet ihr mir bitte sagen, wie ich nach dem neuen Stufenmodell der entsprechenden E9a eingruppiert werde?
Eingruppierung ändert sich nicht. Nach Stufe 2 folgt Stufe 3.
Naja ich bin bisher insgesamt 6 Jahre beschäftigt. Müsste ich nach dem neuen Modell dann nicht E9a, Stufe 4 eingruppiert werden, da die verlängerten Stufenlaufzeiten nicht mehr existieren?
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Ich bin bisher in die E9k eingruppiert und würde zum 01.05.19 in die Stufe 3 aufsteigen. Könntet ihr mir bitte sagen, wie ich nach dem neuen Stufenmodell der entsprechenden E9a eingruppiert werde?
Eingruppierung ändert sich nicht. Nach Stufe 2 folgt Stufe 3.
aber die Stufe 3 wurde finanziell neu dazwischen geschoben, anstatt 3172,55€ sind nur noch 3077,31€ zu erwarten, zzgl. der linearen Tariferhöhung, das ist mehr als frustrierend...
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Dafür gibt es - wie nun schon mehrfach dargelegt! - die regulären Stufenlaufzeiten.
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Und zur Frage der „Eingruppierung“, wenn auch ich mal klugsch... darf ;D... TB sind entspechend der ausgeübten Tätigkeit eingruppiert. Die sprachlichen Feinheiten werden hier gerne gesehen.
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"Dazu kann ich mir nicht erklären wie irgendwer auf 8 Prozent kommen will, egal wie man das zusammenzählt."
2019 2,3
2020 2,3
2021 1,4
Durch den Zinseszinseffekt (2,3 % * 2,3 % *1,4 %) kommt man auf ca. 8 %.
Geteilt durch die Laufzeit (2,75 Jahre) ergibt: ca. 2,9 % p.a. was hinsichtlich der Forderungen i.H.v. 6 % natürlich ein Witz ist!
Unfassbar, wie man dieses lächerliche Ergebnis in Zeiten der Hochkonjunktur noch als Sieg feiern kann.
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Und zur Frage der „Eingruppierung“, wenn auch ich mal klugsch... darf ;D... TB sind entspechend der ausgeübten Tätigkeit eingruppiert. Die sprachlichen Feinheiten werden hier gerne gesehen.
Ich kenne das aber anders: "Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht zur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert"...Spid hat diesen tarifrechtlichen Grundsatz schon oft genug zum Besten gegeben.
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So ist es natürlich ganz korrekt ;)
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Die ersten vorläufigen neuen Tabellen sind nun online:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/
Hier ist aber die neue E9a noch fehlerhaft.
Jetzt nicht mehr. Wir haben nun eine Prognose für die E9a erstellt. Diese ist aber natürlich ebenfalls als Vorläufig zu betrachten.
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Durch das Einfrieren der Jahressonderzahlung wird die jährliche Entgelterhöhung noch einmal spürbar niedriger als prognostiziert.
Demonstriert am langjährigen Standardakademiker in E13/6 bedeutet dies:
Tabelle 2018i: 5458,41 € x 12 + 2729,21 € = 68 230,13 €
Tabelle 2021: 5872,91 € x 12 + 2729,21 € = 73 204,49 €
Dies entspricht einer Gesamterhöhung von 7,29 % auf 33 Monate, also einer jährlichen Wachstumsrate von 1,0729 hoch 1/2,75 = 1,0259, also einer jährlichen Erhöhung von 2,59 %.
Also wie immer:
1. jährliche Erhöhung im mittleren Bereich von 2,xx %,
2. schlechterer Abschluß als im TVöD und
3. zunehmend längere Laufzeiten des Abschlusses.
Kann man ein solches Ergebnis tatsächlich feiern?
-
Na toll, nächstes Jahr soll ich von E8 in E9 Höhergruppiert werden, dann werde ich von Stufe 4 auf Stufe 3 runter gestuft was bitte bringt mir hier die Tarifverhandlung?
Mehr Geld (Garantiebetrag 100€) und Klarheit in welcher EG 9 du landest.
-
Wenn die Umwandlung der ehemals kleinen E9 so gehandhabt wird wie beim TVöD werden die bisher zurückgelegten Zeiten berücksichtigt. Sprich: Jemand der seit 3 Jahren in der kleinen E 9 in Stufe 2 war, erhält ab 1.1.19 die Stufe 3 der 9a und braucht dann nur noch 2 anstatt 3 Jahre bis zur Stufe 4.
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"Dazu kann ich mir nicht erklären wie irgendwer auf 8 Prozent kommen will, egal wie man das zusammenzählt."
2019 2,3
2020 2,3
2021 1,4
Durch den Zinseszinseffekt (2,3 % * 2,3 % *1,4 %) kommt man auf ca. 8 %.
Geteilt durch die Laufzeit (2,75 Jahre) ergibt: ca. 2,9 % p.a. was hinsichtlich der Forderungen i.H.v. 6 % natürlich ein Witz ist!
Unfassbar, wie man dieses lächerliche Ergebnis in Zeiten der Hochkonjunktur noch als Sieg feiern kann.
Nicht wirklich. Es gibt ja auch keine 2,3% sondern 3,2% die ersten zwei Jahre.
Man rechnet 1,032*1,032*1,014, was ziemlich genau 1,08 ergibt. Beim Runterbrechen auf ein jährliches Mittel als Erhöhung zum Jahresanfang (!) wäre es die dritte Wurzel aus 1,08. Also knapp unter 2,6% p.a.
Für viele ist die niedrige lineare Erhöhung ja entscheidend. Da sind es unter 2,5% p.a.
Abzüglich kalter Progression und Inflation kann man schon fast von einer Nullrunde reden 😂
Und dann kriegt man von Freunde SMS, die einem zu den 8% gratulieren... lustig
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Na toll, nächstes Jahr soll ich von E8 in E9 Höhergruppiert werden, dann werde ich von Stufe 4 auf Stufe 3 runter gestuft was bitte bringt mir hier die Tarifverhandlung?
Mehr Geld (Garantiebetrag 100€) und Klarheit in welcher EG 9 du landest.
Greift bei Höhergruppierung von E8 auf E9 nicht der Garantiebetrag von 180€? Oder wird als Ausgangslage immer die Stufe genommen von der man aufsteigt?
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Hallo.
Und was passiert wenn ich seit 7 Jahren in der kleinen 9 bin? Springe ich dann von Stufe 3 nach 5?
Grüße Micha
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Na toll, nächstes Jahr soll ich von E8 in E9 Höhergruppiert werden, dann werde ich von Stufe 4 auf Stufe 3 runter gestuft was bitte bringt mir hier die Tarifverhandlung?
Mehr Geld (Garantiebetrag 100€) und Klarheit in welcher EG 9 du landest.
Greift bei Höhergruppierung von E8 auf E9 nicht der Garantiebetrag von 180€? Oder wird als Ausgangslage immer die Stufe genommen von der man aufsteigt?
Der Garantiebetrag richtet sich nach der Zielentgeltgruppe.
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Hallo.
Und was passiert wenn ich seit 7 Jahren in der kleinen 9 bin? Springe ich dann von Stufe 3 nach 5?
Grüße Micha
Wenn sich das aus den Redaktionsverhandlungen ergibt, ja - sonst nicht.
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Es gibt ja auch keine 2,3% sondern 3,2% die ersten zwei Jahre.
Man rechnet 1,032*1,032*1,014, was ziemlich genau 1,08 ergibt.
3,2%? Wo denn? - haben wir etwas übersehen?
Nach unserer Interpretation sind es 2019 +3,01% bei einem Mindesterhöhungsbetrag von 100 EUR.
Siehe Screenshot unten. Und dabei ist die abgesenkte Jahressonderzahlung noch gar nicht berücksichtigt (das kommt in den nächsten Stunden)
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Die 3,2% sind das Gesamtvolumen der linearen Erhöhung einschl. Mindestbetrag und überproportionaler Erhöhung Stufe 1, siehe Einigungspapier Abschnitt I.1.
-
Würden die Leute die bisher in E9 S3 sind einfach da bleiben, ohne das die bisherige Wartezeit angerechnet wird, so gäbe es für diese effektiv eine Lohnkürzung bzw. Nullrunde wenn man die Erhöhung draufrechnet.
Anderer Gedanke, man ist derzeit in E9 S2 und hat schon 4 Jahre in S2 auf S3 gewartet. Es fehlt somit nur noch ein Jahr. Wird man dann jetzt in S3 gesteckt und fängt da die Stufenlaufzeit noch einmal von vorne an zu laufen? Ich weiß das kann derzeit noch keiner sagen aber es wäre mies wenn dem so wäre. Das wäre wieder eine weitere Einsparung auf Arbeitgeberseite. Das würde aber die Betroffenen massiv demotivieren, schließlich ist das schon ein ordentlicher Schritt nach vorne gewesen bisher.
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Es gibt ja auch keine 2,3% sondern 3,2% die ersten zwei Jahre.
Man rechnet 1,032*1,032*1,014, was ziemlich genau 1,08 ergibt.
3,2%? Wo denn? - haben wir etwas übersehen?
Nach unserer Interpretation sind es 2019 +3,01% bei einem Mindesterhöhungsbetrag von 100 EUR.
Siehe Screenshot unten. Und dabei ist die abgesenkte Jahressonderzahlung noch gar nicht berücksichtigt (das kommt in den nächsten Stunden)
Ich weiß. Die Frage war aber ja, wie die Sprecher auf die tollen 8% kommen.
Habe dann ja noch dritte Wurzel aus 1,0301*1.0312*1,0129 gezogen. 2,47%. Unter 2,5. wie geschrieben...
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1. Jahr: 3,2% brutto. Nach Steuern 1,6% netto. Abzüglich 2% Inflation. Ergebnis: minus 0,4%.
2. Jahr: siehe 1. Jahr.
3. Jahr: 1,4% brutto. Nach Steuern 0,7% netto. Abzüglich 2% Inflation. Ergebnis: minus 1,3%.
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Durch das Einfrieren der Jahressonderzahlung wird die jährliche Entgelterhöhung noch einmal spürbar niedriger als prognostiziert.
Wo kann man denn nachlesen, dass die Jahressonderzahlung eingefroren wird?
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Die 3,2% sind das Gesamtvolumen der linearen Erhöhung einschl. Mindestbetrag und überproportionaler Erhöhung Stufe 1, siehe Einigungspapier Abschnitt I.1.
Und der erste große "Betrug" ist: Eben nicht bezogen auf das Jahresentgelt.
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Wo kann man denn nachlesen, dass die Jahressonderzahlung eingefroren wird?
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
Unter IV/5
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Durch das Einfrieren der Jahressonderzahlung wird die jährliche Entgelterhöhung noch einmal spürbar niedriger als prognostiziert.
Wo kann man denn nachlesen, dass die Jahressonderzahlung eingefroren wird?
Abschnitt IV Punkt 5 der Einigung
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
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Es gibt ja auch keine 2,3% sondern 3,2% die ersten zwei Jahre.
Man rechnet 1,032*1,032*1,014, was ziemlich genau 1,08 ergibt.
3,2%? Wo denn? - haben wir etwas übersehen?
Nach unserer Interpretation sind es 2019 +3,01% bei einem Mindesterhöhungsbetrag von 100 EUR.
Siehe Screenshot unten. Und dabei ist die abgesenkte Jahressonderzahlung noch gar nicht berücksichtigt (das kommt in den nächsten Stunden)
Ich weiß. Die Frage war aber ja, wie die Sprecher auf die tollen 8% kommen.
Habe dann ja noch dritte Wurzel aus 1,0301*1.0312*1,0129 gezogen. 2,47%. Unter 2,5. wie geschrieben...
Die dritte Wurzel zu ziehen ist allerdings nicht ganz korrekt, da die Laufzeit nur 2,75 Jahre beträgt und niemand weiß, ob eine und welche Erhöhung dann (rückwirkend) zum 1. Oktober 2021 in Kraft treten wird.
Folglich muß man aus dem berechneten Gesamtwachstumsfaktor über 33 Monate nicht die 3. sondern die 2,75. Wurzel ziehen (falls der verwendete Taschenrechner diese nicht beherrscht, kann man statt dessen auch hoch (1/2,75) eintippen).
Zusätzlich muß die abgesenkte Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, welche den Gesamtwachstumsfaktor über 33 Monate spürbar schmälert.
Der Standardakademiker in E13/6 kommt somit auf eine jährliche Erhöhung von 2,59 %, was hinter der Mindesterhöhung des TVöD-Abschlusses (namentlich die 2,5. Wurzel aus 1,067) von 2,63 % zurückbleibt, die zudem ausschließlich die Entgeltgruppe 9a betraf.
Fazit: Die tatsächliche Schere zwischen TVöD und TV-L wird durch diesen Abschluß weiter auseinandergehen, auch wenn das Gegenteil behauptet wird.
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Die 3,2% sind das Gesamtvolumen der linearen Erhöhung einschl. Mindestbetrag und überproportionaler Erhöhung Stufe 1, siehe Einigungspapier Abschnitt I.1.
Und der erste große "Betrug" ist: Eben nicht bezogen auf das Jahresentgelt.
Der Abschnitt ist eindeutig überschrieben mit Erhöhung der Tabellenentgelte.
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Positiv am Tarifabschluss finde ich:
- Aufspaltung bzw. Entzerrung EG 9
- Erhöhung Garantiebeträge (wenngleich es nun doch keine stufengleiche Höhergruppierung gibt)
- Prinzipiell die prozentuale lineare Erhöhung
Negativ finde ich:
- Wenig konkrete Aussagen zur Überarbeitung der EGO
- Überproportionale Steigerung Stufe 1
- Sockelbeträge
- Einfrierung der JSZ
- die Laufzeit (im TVöD waren es letztens 30 Montate, nun sind es hier 33 Monate - was kommt als nächstes?)
- Erhöhter Urlaub bei Wechselschicht
Indifferent bin ich bei:
- Einführung der S-Tabelle
Insgesamt also eher ein maues Ergebnis. Und wie hier schon dargestellt wird, in der Analyse zum TVöD gibt es kaum strukturelle Verbesserung bzw. Angleichungen; die Länder hängen sich immer mehr ab.
-
Die Jahressonderzahlung einzufrieren ist wirklich ein makaberer Vorgang. Die war doch schon vorher ein Witz und genau die andere Richtung wäre richtig gewesen, nämlich diese lächerliche Zahlung, vor allem in den oberen EGs endlich mal anzuheben, mit dem Langziel 100% für alle.
Unfassbare Lachnummer dieser Abschluss. Diese Drecks-Gewerkschaft soll nochmal erzählen man müsse eben eintreten um was zu verändern. Niemals werde ich diesen Haufen unterstützen, nicht solange sie sowas abnicken, nur damit die Schlagzeile lautet "Öffentlicher Dienst bekommt 8 % mehr".
Da hat man einen Haufen Scheiße auf Hochglanz poliert, Glückwunsch.
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Positiv am Tarifabschluss finde ich:
- Aufspaltung bzw. Entzerrung EG 9
- Erhöhung Garantiebeträge (wenngleich es nun doch keine stufengleiche Höhergruppierung gibt)
- Prinzipiell die prozentuale lineare Erhöhung
Negativ finde ich:
- Wenig konkrete Aussagen zur Überarbeitung der EGO
- Überproportionale Steigerung Stufe 1
- Sockelbeträge
- Einfrierung der JSZ
- die Laufzeit (im TVöD waren es letztens 30 Montate, nun sind es hier 33 Monate - was kommt als nächstes?)
- Erhöhter Urlaub bei Wechselschicht
Indifferent bin ich bei:
- Einführung der S-Tabelle
Insgesamt also eher ein maues Ergebnis. Und wie hier schon dargestellt wird, in der Analyse zum TVöD gibt es kaum strukturelle Verbesserung bzw. Angleichungen; die Länder hängen sich immer mehr ab.
Was ist an mehr Urlaub bei Wechselschicht negativ?
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Es gibt ja auch keine 2,3% sondern 3,2% die ersten zwei Jahre.
Man rechnet 1,032*1,032*1,014, was ziemlich genau 1,08 ergibt.
3,2%? Wo denn? - haben wir etwas übersehen?
Nach unserer Interpretation sind es 2019 +3,01% bei einem Mindesterhöhungsbetrag von 100 EUR.
Siehe Screenshot unten. Und dabei ist die abgesenkte Jahressonderzahlung noch gar nicht berücksichtigt (das kommt in den nächsten Stunden)
Ich weiß. Die Frage war aber ja, wie die Sprecher auf die tollen 8% kommen.
Habe dann ja noch dritte Wurzel aus 1,0301*1.0312*1,0129 gezogen. 2,47%. Unter 2,5. wie geschrieben...
Die dritte Wurzel zu ziehen ist allerdings nicht ganz korrekt, da die Laufzeit nur 2,75 Jahre beträgt und niemand weiß, ob eine und welche Erhöhung dann (rückwirkend) zum 1. Oktober 2021 in Kraft treten wird.
Folglich muß man aus dem berechneten Gesamtwachstumsfaktor über 33 Monate nicht die 3. sondern die 2,75. Wurzel ziehen (falls der verwendete Taschenrechner diese nicht beherrscht, kann man statt dessen auch hoch (1/2,75) eintippen).
Zusätzlich muß die abgesenkte Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, welche den Gesamtwachstumsfaktor über 33 Monate spürbar schmälert.
Der Standardakademiker in E13/6 kommt somit auf eine jährliche Erhöhung von 2,59 %, was hinter der Mindesterhöhung des TVöD-Abschlusses (namentlich die 2,5. Wurzel aus 1,067) von 2,63 % zurückbleibt, die zudem ausschließlich die Entgeltgruppe 9a betraf.
Fazit: Die tatsächliche Schere zwischen TVöD und TV-L wird durch diesen Abschluß weiter auseinandergehen, auch wenn das Gegenteil behauptet wird.
Es ging ja auch nicht um die gemittelte Erhöhung pro Jahr, sondern mit welchem Wert man seine Erhöhung zum Jahresanfang jeweils multiplizieren kann... dass das dritte Jahr nicht voll ist, ist klar... oder vielleicht auch nicht 😜 Nachdem sie uns schon das dreizehnte Monatsgehalt weggenommen haben, planen Sie vielleicht schon an der Wegnahme des zwölften... dann wären die 33 Monate genau drei Jahre 🙈
-
1. Jahr: 3,2% brutto. Nach Steuern 1,6% netto. Abzüglich 2% Inflation. Ergebnis: minus 0,4%.
2. Jahr: siehe 1. Jahr.
3. Jahr: 1,4% brutto. Nach Steuern 0,7% netto. Abzüglich 2% Inflation. Ergebnis: minus 1,3%.
Wenn ich E13S6 eingebe in den Rechner komme ich auf folgende Zahlen:
Tarif Brutto Netto JSZ JahresBrutto Netto
e13s6 alt 5.458,41 € 3.018,47 € 2.729,21 € 68.230,13 € 37.398,57 €
e13s6 neu 5.622,71 € 3.089,34 € 2.729,21 € 70.201,73 € 38.249,03 €
Steigerung 3,01% 2,35% 0,00% 2,89% 2,27%
Wo liegt mein Fehler?
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Positiv am Tarifabschluss finde ich:
- Aufspaltung bzw. Entzerrung EG 9
- Erhöhung Garantiebeträge (wenngleich es nun doch keine stufengleiche Höhergruppierung gibt)
- Prinzipiell die prozentuale lineare Erhöhung
Negativ finde ich:
- Wenig konkrete Aussagen zur Überarbeitung der EGO
- Überproportionale Steigerung Stufe 1
- Sockelbeträge
- Einfrierung der JSZ
- die Laufzeit (im TVöD waren es letztens 30 Montate, nun sind es hier 33 Monate - was kommt als nächstes?)
- Erhöhter Urlaub bei Wechselschicht
Indifferent bin ich bei:
- Einführung der S-Tabelle
Insgesamt also eher ein maues Ergebnis. Und wie hier schon dargestellt wird, in der Analyse zum TVöD gibt es kaum strukturelle Verbesserung bzw. Angleichungen; die Länder hängen sich immer mehr ab.
Was ist an mehr Urlaub bei Wechselschicht negativ?
Sorry, das ist noch bei "positiv" zu erwähnen.
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planen Sie vielleicht schon an der Wegnahme des zwölften... dann wären die 33 Monate genau drei Jahre 🙈
:-*
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Positiv am Tarifabschluss finde ich:
- Aufspaltung bzw. Entzerrung EG 9
Was ändert sich denn konkret? an sich gar nichts, die 9b erhalten nicht mehr Geld als vorher. Die normale Stufenlaufzeit ist nur Kosmetik, auch hier ändert sich für neu eingestellte nichts. Für bereits angestellte ändert sich ggf. das Ganze sogar zum negativen hin.
-
Positiv am Tarifabschluss finde ich:
- Aufspaltung bzw. Entzerrung EG 9
Was ändert sich denn konkret? an sich gar nichts, die 9b erhalten nicht mehr Geld als vorher. Die normale Stufenlaufzeit ist nur Kosmetik, auch hier ändert sich für neu eingestellte nichts. Für bereits angestellte ändert sich ggf. das Ganze sogar zum negativen hin.
Nach der Rechtsprechung des BAG kann der AG Tätigkeitsänderungen innerhalb der Entgeltgruppe grundsätzlich kraft seines Direktionsrechts durchführen. Während es derzeit nur eine Entgeltgruppe E9 gibt, sind es künftig mit E9a und E9b zwei.
-
In der "Tabelle 2019" auf Seite 8 des folgenden Dokuments
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
steht "3,01 linear" - wie ist das in Einklang mit den 3,2% Erhöhung zu bringen?
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In der "Tabelle 2019" auf Seite 8 des folgenden Dokuments
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
steht "3,01 linear" - wie ist das in Einklang mit den 3,2% Erhöhung zu bringen?
Indem Stufe 1 mehr bekommt und es im Mittel 3,2% sind.
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Die 3,2% sind das Gesamtvolumen der linearen Erhöhung einschl. Mindestbetrag und überproportionaler Erhöhung Stufe 1, siehe Einigungspapier Abschnitt I.1.
-
In der "Tabelle 2019" auf Seite 8 des folgenden Dokuments
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
steht "3,01 linear" - wie ist das in Einklang mit den 3,2% Erhöhung zu bringen?
Weil bei 3.2% die größere Erhöhung bei der Stufe 1 und die Sockelbeträge mit eingerechnet sind.
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In der "Tabelle 2019" auf Seite 8 des folgenden Dokuments
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
steht "3,01 linear" - wie ist das in Einklang mit den 3,2% Erhöhung zu bringen?
Weil bei 3.2% die größere Erhöhung bei der Stufe 1 und die Sockelbeträge mit eingerechnet sind.
Von Sockelbeträgen – die ja auch den höheren Entgeltgruppen zugute kommen würden – kann nicht die Rede sein.
-
Also die TV-L wollten eine Überarbeitung bei der EGO für wirkliche "Fachkräfte" - IT, Ing etc. anbieten - und das wollten die Gewerkschaften nicht - und so ist es gekommen.
Verdi: vertritt eher den Müllfahrer, Pflegepersonal und Erzieher (nicht abwertend gemeint!)
DBB: will keine Verbesserung der EGO, nur lineare Entgelterhöhung, da nur diese Relevant sind für die Beamten (wenn übernommen)
GEW: vertritt nur Erzieher und Lehrer - IT - was ist das?
wer war noch am Tisch?
Also ich muss ehrlich sagen .. ich bin weg .. wenn ich mir nur die Stellenanzeigen auf dieser Seite anschaue gibt es in meiner Stadt einige ausgeschriebene Stellen im ÖD zur sofortigen Verbeamtung. IT im TV-L ist wie ein Stück Gold in der Güllegrube.
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Also die TV-L wollten eine Überarbeitung bei der EGO für wirkliche "Fachkräfte" - IT, Ing etc. anbieten - und das wollten die Gewerkschaften nicht - und so ist es gekommen.
Verdi: vertritt eher den Müllfahrer, Pflegepersonal und Erzieher (nicht abwertend gemeint!)
DBB: will keine Verbesserung der EGO, nur lineare Entgelterhöhung, da nur diese Relevant sind für die Beamten (wenn übernommen)
GEW: vertritt nur Erzieher und Lehrer - IT - was ist das?
wer war noch am Tisch?
Also ich muss ehrlich sagen .. ich bin weg .. wenn ich mir nur die Stellenanzeigen auf dieser Seite anschaue gibt es in meiner Stadt einige ausgeschriebene Stellen im ÖD zur sofortigen Verbeamtung. IT im TV-L ist wie ein Stück Gold in der Güllegrube.
Soviel zur Änderung für IT: https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf
Wie das dann ablaufen soll kann man drüber grübeln.
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Also die TV-L wollten eine Überarbeitung bei der EGO für wirkliche "Fachkräfte" - IT, Ing etc. anbieten - und das wollten die Gewerkschaften nicht - und so ist es gekommen.
Verdi: vertritt eher den Müllfahrer, Pflegepersonal und Erzieher (nicht abwertend gemeint!)
DBB: will keine Verbesserung der EGO, nur lineare Entgelterhöhung, da nur diese Relevant sind für die Beamten (wenn übernommen)
GEW: vertritt nur Erzieher und Lehrer - IT - was ist das?
wer war noch am Tisch?
Also ich muss ehrlich sagen .. ich bin weg .. wenn ich mir nur die Stellenanzeigen auf dieser Seite anschaue gibt es in meiner Stadt einige ausgeschriebene Stellen im ÖD zur sofortigen Verbeamtung. IT im TV-L ist wie ein Stück Gold in der Güllegrube.
Die Gewerkschaften vertreten ihre Mitglieder.
Und da komischerweise Beschäftigte mit >EG9 kaum organisiert sind, schauen die auch eher auf die unteren EG's
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Bei der "Analyse der Entgelttabelle TV-L 2019 (http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/a/2019/a/erhoehungswerte.html)" scheint was schiefgelaufen zu sein, die Werte passen allesamt nicht. Die Werte unter http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/tr/2019?id=tv-l-2019&matrix=1 sind korrekt.
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Boah das mit der E9a is reichlich frustrierend.
Ich bin jetz in der E9/3 seit 1.5Jahren. Rein vom Gehalt müsste ich doch dann direkt in die E9a/4 kommen oder Bleib ich in dieser Stufe und geh leer aus?
Kann man sagen, wann es etwas konkretes gibt und die Redaktionssitzungen abgeschlossen sind?
Im übrigen wie ist es dann nächstes Jahr? Würden wir dann in der S8b/4 eingestuft wenn man vorher in der E9b/4 war?
sag ja das verwirrend bzw. sehr unkonkret.
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Soviel zur Änderung für IT: https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf
Wie das dann ablaufen soll kann man drüber grübeln.
Ok, das wusste ich nicht. 1/2021 steige ich in Stufe 5 auf .. am selben Tag wäre dann wohl eine Höhergruppierung nach E12 möglich. Wäre es dann von E11/4 -> E12/E3 oder von E11/5 nach E12/5 ?
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Indem Stufe 1 mehr bekommt und es im Mittel 3,2% sind.
Okay, Danke für die Info!
Mehr und mehr erkenne ich, dass die Tarifeinigung eine Mogelpackung ist.
In den großen Leitmedien wird lediglich die Zahl 8% Tariferhöhung transportiert.
Das Einfrieren der Jahressonderzahlung und die tatsächliche lineare Erhöhung für das Gros der Beschäftigten fallen unter dem Tisch.
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Positiv am Tarifabschluss finde ich:
- Aufspaltung bzw. Entzerrung EG 9
Was ändert sich denn konkret? an sich gar nichts, die 9b erhalten nicht mehr Geld als vorher. Die normale Stufenlaufzeit ist nur Kosmetik, auch hier ändert sich für neu eingestellte nichts. Für bereits angestellte ändert sich ggf. das Ganze sogar zum negativen hin.
Nach der Rechtsprechung des BAG kann der AG Tätigkeitsänderungen innerhalb der Entgeltgruppe grundsätzlich kraft seines Direktionsrechts durchführen. Während es derzeit nur eine Entgeltgruppe E9 gibt, sind es künftig mit E9a und E9b zwei.
Aber rein vom geldlichen verändert sich nichts, das ist für mich entscheidend. Wenn man jetzt zumindest der 9b auch ein höheres Entgelt gegenüber bisher dabei gegeben hätte wäre das ok, aber ist es leider nicht.
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Positiv am Tarifabschluss finde ich:
- Aufspaltung bzw. Entzerrung EG 9
Was ändert sich denn konkret? an sich gar nichts, die 9b erhalten nicht mehr Geld als vorher. Die normale Stufenlaufzeit ist nur Kosmetik, auch hier ändert sich für neu eingestellte nichts. Für bereits angestellte ändert sich ggf. das Ganze sogar zum negativen hin.
Nach der Rechtsprechung des BAG kann der AG Tätigkeitsänderungen innerhalb der Entgeltgruppe grundsätzlich kraft seines Direktionsrechts durchführen. Während es derzeit nur eine Entgeltgruppe E9 gibt, sind es künftig mit E9a und E9b zwei.
Aber rein vom geldlichen verändert sich nichts, das ist für mich entscheidend. Wenn man jetzt zumindest der 9b auch ein höheres Entgelt gegenüber bisher dabei gegeben hätte wäre das ok, aber ist es leider nicht.
Warum hätte sich finanziell etwas ändern sollen?
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Wenn ich E13S6 eingebe in den Rechner komme ich auf folgende Zahlen:
Tarif Brutto Netto JSZ JahresBrutto Netto
e13s6 alt 5.458,41 € 3.018,47 € 2.729,21 € 68.230,13 € 37.398,57 €
e13s6 neu 5.622,71 € 3.089,34 € 2.729,21 € 70.201,73 € 38.249,03 €
Steigerung 3,01% 2,35% 0,00% 2,89% 2,27%
Wo liegt mein Fehler?
Mit Ihren Zahlen ergibt sich doch ein Brutto-Plus von 164,30 €. Davon kommen letztendlich 70,87 € (knapp 43%) bei Ihnen an, d.h. 93,43 € gehen als Einkommensteuer ab. Wenn man von 3,01% Brutto-Steigerung nur 43% behalten darf, hat man doch nur 1,29% Netto-Plus. Dann ist ja noch die Inflation in Abzug zu bringen.
Ansonsten verraten Sie mir meinen Denkfehler.
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Bei der "Analyse der Entgelttabelle TV-L 2019 (http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/a/2019/a/erhoehungswerte.html)" scheint was schiefgelaufen zu sein, die Werte passen allesamt nicht. Die Werte unter http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/tr/2019?id=tv-l-2019&matrix=1 sind korrekt.
siehe ganz unten:
"Hinweis: In sämtlichen Tabellen dieser Seite ist jeweils 1/12 des Jahresgehalts, also das durchschnittliche Monatsgehalt unter anteilsmäßiger Berücksichtigung der - falls vorhanden - jährlichen Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) dargestellt. Dies dient dem Zweck der besseren Vergleichbarkeit unterschiedlicher Entgelttabellen."
allerdings:
es stimmt tatsächlich gerade noch nicht, da wir die absenkung der Sonderzahlung noch nicht berücksichtigt haben.
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Wo sehe ich in welche Gruppe ich komme .. von jetzt E9c Stufe 4 ?? irgendwie versteh ich es nicht ?!
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Es gibt im TV-L keine E9c.
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siehe ganz unten:
"Hinweis: In sämtlichen Tabellen dieser Seite ist jeweils 1/12 des Jahresgehalts, also das durchschnittliche Monatsgehalt unter anteilsmäßiger Berücksichtigung der - falls vorhanden - jährlichen Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) dargestellt. Dies dient dem Zweck der besseren Vergleichbarkeit unterschiedlicher Entgelttabellen."
Sorry, das hatte ich übersehen.
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Warum hätte sich finanziell etwas ändern sollen?
Damit man als Vorgesetzter gegenüber seinen E9ern nicht nur 150€ mehr hat. Ich finde den Lohnabstand dort viel zu gering. Auch fehlt eine Regelung wie beim TVöD die besagt, dass man nach dem V II mehr Geld verdient. So muss man sich weiter durch die Stufen quälen und hat meist sogar weniger als seine Sachbearbeiter, weil selbige schon so lange da sind. Ja klar ist das normal wegen der Stufen aber dennoch empfinde ich die Regelung im TVöD deutlich besser. Mit der 9c S1 TVöD hat man schon mehr als in der E9 S3 und man würde selbst ja nie in die S1 fallen.
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http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/a/2019/a/vergleich.tv-l-2018i.html
Da hat verdi doch wie erwartet sehr gute Arbeit geleistet. Überproportionale Erhöhungen in E8 abwärts.
Die Laufzeit ist unglaublich. Hat verdi mittlerweile so wenige Mitglieder, dass sie nur noch alle 3 Jahre eine Tarifverhandlung finanzieren können?
Die überproportionalen Erhöhungen in Stufe 1 begrüße ich tatsächlich. Leider etwas zu gering ausgefallen und wenn man bedenkt, dass dies Mitarbeiter nur für maximal ein Jahr betrifft, hat es natürlich einen faden Beigeschmack wie hiermit der Tarifabschluss etwas verzerrt wird und als hoher dargestellt wird als er für die meisten Beschäftigen tatsächlich ausfällt.
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Ansonsten verraten Sie mir meinen Denkfehler.
Sie rechnen von einer Prozentzahl eine Prozentualen Anteil ab, der so nicht von dem Prozentualen Anteil sondern vom gesamten Nominalen Wert abgeht.
Von den 100% Mehr Geld (164,30) bleiben tatsächlich nur 43% bei mir in der Tasche (70,87)
Sie rechnen zweimal die 43% ab, dadurch, dass sie auf den Prozent Wert ihre prozentuelle Kürzung abziehen.
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Die überproportionalen Erhöhungen in Stufe 1 begrüße ich tatsächlich. Leider etwas zu gering ausgefallen und wenn man bedenkt, dass dies Mitarbeiter nur für maximal ein Jahr betrifft
Bei tarifbeschäftigten Lehrern, die einen nicht unerheblichen Anteil der neu in E13/1 Eingestellten ausmachen, sogar nur ein halbes Jahr, da sechs Monate des Vorbereitungsdienstes als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden. Anspruch auf Angleichungszulage hat diese Gruppe ebensowenig.
Da ist also kaum etwas passiert. Wenn überhaupt, hätte man Stufe 6 überproportional anheben müssen, um den Anschluß an den TVöD nicht in noch weitere Ferne rücken zu lassen.
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Hallo,
ich bin in der "kleinen" E9 mit den bisher verlängerten Stufenlaufzeiten. In 12/17 bin ich in Stufe 2 gekommen. Erhalte ich jetzt, da es die verlängerten Stufenlaufzeiten für die "neue" E9anicht mehr gibt ab 12/19 in die Stufe 3? Wo kann man die Stufenlaufzeiten genau ablesen? Übrigens wohne in Berlin. Hoffe, ich habe mich nicht zu dusslig ausgedrückt.
Gruß aus dem verregneten Berlin
Micha
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Die aktuelle Berichterstattung in den Medien, egal ob online oder TV, ist ein gutes Beispiel dafuer, wie undifferenziert, uninformiert und ungefiltert der Eine vom Anderen nachplappert.... Es wird permanent von 8% sowie 3,2 3,2 1,4 in den Jahresscheiben geschwafelt...... quasi Ungenauigkeitspresse.... ;)
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Es gibt im TV-L keine E9c.
Doch in der Pflege ... tvl kr 9c
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Hallo,
ich bin in der "kleinen" E9 mit den bisher verlängerten Stufenlaufzeiten. In 12/17 bin ich in Stufe 2 gekommen. Erhalte ich jetzt, da es die verlängerten Stufenlaufzeiten für die "neue" E9anicht mehr gibt ab 12/19 in die Stufe 3? Wo kann man die Stufenlaufzeiten genau ablesen? Übrigens wohne in Berlin. Hoffe, ich habe mich nicht zu dusslig ausgedrückt.
Gruß aus dem verregneten Berlin
Micha
Für E9a gelten jetzt die normalen Stufenlaufzeiten (hier noch "E9"):
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/ost/stufen.html
Also JA, wenn in den redaktionellen Verhandlungen die bisherigen Stufenlaufzeiten angerechnet werden.
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Soviel zur Änderung für IT: https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf
Wie das dann ablaufen soll kann man drüber grübeln.
Ok, das wusste ich nicht. 1/2021 steige ich in Stufe 5 auf .. am selben Tag wäre dann wohl eine Höhergruppierung nach E12 möglich. Wäre es dann von E11/4 -> E12/E3 oder von E11/5 nach E12/5 ?
Ich bin wie du da in haargenau der gleichen Situation. Andere Frage: wird man automatisch höher gruppiert oder ist das wieder alles nur Auslegungssache des AG?
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Die aktuelle Berichterstattung in den Medien, egal ob online oder TV, ist ein gutes Beispiel dafuer, wie undifferenziert, uninformiert und ungefiltert der Eine vom Anderen nachplappert.... Es wird permanent von 8% sowie 3,2 3,2 1,4 in den Jahresscheiben geschwafelt...... quasi Ungenauigkeitspresse.... ;)
Verwundert dies tatsächlich irgend jemanden?
Aber wenn sogar Herr Silberbach, von dem ich bislang (im Gegensatz zu Herrn Bsirske) relativ viel gehalten habe, ebendiesen Unsinn verlautbaren läßt und dies auch noch mehrfach auf die Website des dbb stellen läßt, was will man dann schon von der Presse erwarten?
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Andere Frage: wird man automatisch höher gruppiert oder ist das wieder alles nur Auslegungssache des AG?
Es wird darauf hinauslaufen, dass du zum Stichtag einer Höhergruppierung verlangen musst und diese vermutlich vom AG anders gesehen wird, da bisher ja auch alles mit einer E11 wunderprächtig abgedeckt ist. Da bleibt dann nur noch eine Klage.
Das ist mir persönlich zu dumm und werde mich weiterbewerben auf die rar gesähten Stellen >= E12.
Achja ver.di: Machts jut ihr Handlampen. Ihr braucht mir keine weiteren Bettelbriefe zu schreiben. Ich komme nicht wieder!
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Soviel zur Änderung für IT: https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf
Wie das dann ablaufen soll kann man drüber grübeln.
Ok, das wusste ich nicht. 1/2021 steige ich in Stufe 5 auf .. am selben Tag wäre dann wohl eine Höhergruppierung nach E12 möglich. Wäre es dann von E11/4 -> E12/E3 oder von E11/5 nach E12/5 ?
Ich bin wie du da in haargenau der gleichen Situation. Andere Frage: wird man automatisch höher gruppiert oder ist das wieder alles nur Auslegungssache des AG?
Ich weiß nur das damals im VKA sogar Stellen niedriger bewertet wurden die vorher höher bewertet waren. Wie genau alles dann umgesetzt wird, werden wir bestimmt noch erfahren.
Ich persönlich hoffe auf eine automatisch höhere Eingruppierung aber befürchte eher das Gegenteil.
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Wenn überhaupt, hätte man Stufe 6 überproportional anheben müssen, um den Anschluß an den TVöD nicht in noch weitere Ferne rücken zu lassen.
Auf keinen Fall. Jemand der über 15 Jahre im öD zugebracht hat wird wohl so schnell nicht gehen. Da sind die unteren Stufen in Hinblick auf die Personalgewinnung viel wichtiger und sollten angehoben werden.
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Hallo,
Danke für die Antwort.
Welche redaktionelle Verhandlungen müssen geführt werden, um die bisherigen Stufenlaufzeiten anzuerkennen?#
Das wäre doch schlichtweg gemein, wenn diese nicht anerkannt werden. Das muß doch irgendwo fixiert sein, im neuen Tarifvertrag....
Gruß
Micha
Hallo,
ich bin in der "kleinen" E9 mit den bisher verlängerten Stufenlaufzeiten. In 12/17 bin ich in Stufe 2 gekommen. Erhalte ich jetzt, da es die verlängerten Stufenlaufzeiten für die "neue" E9anicht mehr gibt ab 12/19 in die Stufe 3? Wo kann man die Stufenlaufzeiten genau ablesen? Übrigens wohne in Berlin. Hoffe, ich habe mich nicht zu dusslig ausgedrückt.
Gruß aus dem verregneten Berlin
Micha
Für E9a gelten jetzt die normalen Stufenlaufzeiten (hier noch "E9"):
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/ost/stufen.html
Also JA, wenn in den redaktionellen Verhandlungen die bisherigen Stufenlaufzeiten angerechnet werden.
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Die aktuelle Berichterstattung in den Medien, egal ob online oder TV, ist ein gutes Beispiel dafuer, wie undifferenziert, uninformiert und ungefiltert der Eine vom Anderen nachplappert.... Es wird permanent von 8% sowie 3,2 3,2 1,4 in den Jahresscheiben geschwafelt...... quasi Ungenauigkeitspresse.... ;)
Verwundert dies tatsächlich irgend jemanden?
Aber wenn sogar Herr Silberbach, von dem ich bislang (im Gegensatz zu Herrn Bsirske) relativ viel gehalten habe, ebendiesen Unsinn verlautbaren läßt und dies auch noch mehrfach auf die Website des dbb stellen läßt, was will man dann schon von der Presse erwarten?
Ehrlich gesagt, dass sie nachrechnen und differenziert berichten, auch vielleicht die Schwächen aufzeigen. Das ist ehrlich gesagt genau das was ich von unabhängiger Presse erwarte. Im Endeffekt bekommt niemand in der TVL genau die 3,2 % Erhöhung. Niemand! (naja es sei denn der Sockelbetrag ist zufällig genau 3,2%). Edit: Stimmt ja gar nicht, dann wären es ja wieder 3,01
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Es gibt im TV-L keine E9c.
Doch in der Pflege ... tvl kr 9c
Nein, das wäre dann die KR 9c.
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Soviel zur Änderung für IT: https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf
Wie das dann ablaufen soll kann man drüber grübeln.
Ok, das wusste ich nicht. 1/2021 steige ich in Stufe 5 auf .. am selben Tag wäre dann wohl eine Höhergruppierung nach E12 möglich. Wäre es dann von E11/4 -> E12/E3 oder von E11/5 nach E12/5 ?
Ich bin wie du da in haargenau der gleichen Situation. Andere Frage: wird man automatisch höher gruppiert oder ist das wieder alles nur Auslegungssache des AG?
Bei guten Vorgesetzten, die im Ermessensbereich der Stellenbeschreibung zu guten Urteilen kommen sicher kein Problem...
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Hallo,
Danke für die Antwort.
Welche redaktionelle Verhandlungen müssen geführt werden, um die bisherigen Stufenlaufzeiten anzuerkennen?#
Das wäre doch schlichtweg gemein, wenn diese nicht anerkannt werden. Das muß doch irgendwo fixiert sein, im neuen Tarifvertrag.
Der geänderte Tarifvertrag ist das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen.
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Die aktuelle Berichterstattung in den Medien, egal ob online oder TV, ist ein gutes Beispiel dafuer, wie undifferenziert, uninformiert und ungefiltert der Eine vom Anderen nachplappert.... Es wird permanent von 8% sowie 3,2 3,2 1,4 in den Jahresscheiben geschwafelt...... quasi Ungenauigkeitspresse.... ;)
Verwundert dies tatsächlich irgend jemanden?
Aber wenn sogar Herr Silberbach, von dem ich bislang (im Gegensatz zu Herrn Bsirske) relativ viel gehalten habe, ebendiesen Unsinn verlautbaren läßt und dies auch noch mehrfach auf die Website des dbb stellen läßt, was will man dann schon von der Presse erwarten?
Ehrlich gesagt, dass sie nachrechnen und differenziert berichten, auch vielleicht die Schwächen aufzeigen. Das ist ehrlich gesagt genau das was ich von unabhängiger Presse erwarte. Im Endeffekt bekommt niemand in der TVL genau die 3,2 % Erhöhung. Niemand! (naja es sei denn der Sockelbetrag ist zufällig genau 3,2%). Edit: Stimmt ja gar nicht, dann wären es ja wieder 3,01
Genau diesen Vorwurf muessen sich die Medien machen lassen... Einfach nur schlechte gemachte Arbeit!
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Hallo,
Danke für die Info.
Aber ist es nun geregelt oder macht das jedes Bundesland anders bzw. Arbeitgeber?
Wie gesagt, dass wäre sehr, sehr ungerecht....wenn die Laufzeit in der bisherigen Stufe nicht mit angerechnet würde werden.
Gruß
Micha
Hallo,
Danke für die Antwort.
Welche redaktionelle Verhandlungen müssen geführt werden, um die bisherigen Stufenlaufzeiten anzuerkennen?#
Das wäre doch schlichtweg gemein, wenn diese nicht anerkannt werden. Das muß doch irgendwo fixiert sein, im neuen Tarifvertrag.
Der geänderte Tarifvertrag ist das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen.
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Also die TV-L wollten eine Überarbeitung bei der EGO für wirkliche "Fachkräfte" - IT, Ing etc. anbieten - und das wollten die Gewerkschaften nicht - und so ist es gekommen.
Verdi: vertritt eher den Müllfahrer, Pflegepersonal und Erzieher (nicht abwertend gemeint!)
DBB: will keine Verbesserung der EGO, nur lineare Entgelterhöhung, da nur diese Relevant sind für die Beamten (wenn übernommen)
GEW: vertritt nur Erzieher und Lehrer - IT - was ist das?
wer war noch am Tisch?
Also ich muss ehrlich sagen .. ich bin weg .. wenn ich mir nur die Stellenanzeigen auf dieser Seite anschaue gibt es in meiner Stadt einige ausgeschriebene Stellen im ÖD zur sofortigen Verbeamtung. IT im TV-L ist wie ein Stück Gold in der Güllegrube.
Zustimmung, bis auf deine Aussage zur GEW. Die GEW vertritt zu zwei Dritteln verbeamtete Lehrer. Das merkt man jetzt leider wieder am Ergebnis. Keine der zentralen Forderungen der tarifbeschäftigten Lehrer wurde durchgesetzt (Paralleltabelle, stufengleiche Höhergruppierung)
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Es gibt im TV-L keine E9c.
Doch in der Pflege ... tvl kr 9c
Nein, das wäre dann die KR 9c.
Ich arbeite in einer Uni und dort haben wir den TVL und dort bin ich in der E9c als stellv. Leitung ... ich versteh nicht warum du nein sagst ? wir gehören zu TV-L. Oder sag mir was ich nicht verstehe ?! Das Problem ist das ich nichts finde wie wir weiter eingruppiert werden. Im TVÖD sind Leitungen in der P11 oder 12
Wird der Tarif für Pflege da überhaupt so angepasst ?
LG
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Hallo,
Danke für die Info.
Aber ist es nun geregelt oder macht das jedes Bundesland anders bzw. Arbeitgeber?
Wie gesagt, dass wäre sehr, sehr ungerecht....wenn die Laufzeit in der bisherigen Stufe nicht mit angerechnet werden.
Gerechtigkeit ist tariflich unbeachtlich. Da es noch keinen geänderten Tarifvertrag gibt, da - wie in aller Deutlichkeit ausgeführt! - dieser erst das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen ist und diese naheliegenderweise erst nach der Tarifeinigung stattfinden können, gibt es noch überhaupt keine Regelungen zu irgendwas was in der Tarifeinigung vereinbart wurde.
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Es gibt im TV-L keine E9c.
Doch in der Pflege ... tvl kr 9c
Nein, das wäre dann die KR 9c.
Ich arbeite in einer Uni und dort haben wir den TVL und dort bin ich in der E9c als stellv. Leitung ... ich versteh nicht warum du nein sagst ? wir gehören zu TV-L. Oder sag mir was ich nicht verstehe ?! Das Problem ist das ich nichts finde wie wir weiter eingruppiert werden. Im TVÖD sind Leitungen in der P11 oder 12
Wird der Tarif für Pflege da überhaupt so angepasst ?
LG
Es gibt im TV-L keine E9c, es gibt nur eine KR 9c. Da man sich erst auf eine neue JR-Tabelle geeinigt hat, wird es wohl kaum eine P-Tabelle geben.
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Hallo
...Na Danke für diese Deutlichkeit.... ;)
Ist den davon auszugehen, dass eine Anrechnung der bisherigen Stufenlaufzeiten stattfindet? Gibt's da Erfahrungswerte?
Gruß
Micha
Hallo,
Danke für die Info.
Aber ist es nun geregelt oder macht das jedes Bundesland anders bzw. Arbeitgeber?
Wie gesagt, dass wäre sehr, sehr ungerecht....wenn die Laufzeit in der bisherigen Stufe nicht mit angerechnet werden.
Gerechtigkeit ist tariflich unbeachtlich. Da es noch keinen geänderten Tarifvertrag gibt, da - wie in aller Deutlichkeit ausgeführt! - dieser erst das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen ist und diese naheliegenderweise erst nach der Tarifeinigung stattfinden können, gibt es noch überhaupt keine Regelungen zu irgendwas was in der Tarifeinigung vereinbart wurde.
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Im TVÖD erfolgte die Überleitung in jene Stufe der E9a, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. Zudem wurden Stufenlaufzeiten teils angerechnet.
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Es gibt im TV-L keine E9c, es gibt nur eine KR 9c. Da man sich erst auf eine neue JR-Tabelle geeinigt hat, wird es wohl kaum eine P-Tabelle geben.
[/quote]
Laut Interview von Bsirske soll es doch eine Anpassung der Entgeldgruppe für die Pflege an den TVÖD geben . Deswegen P.
Also weiß man noch gar nicht wie es genau für uns Pflege aussieht .
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Inwiefern ist eine Tabelle, in der die alphanumerischen Bezeichner der Entgeltgruppen mit „P“ beginnen, eine Angleichung an den TVÖD? Die Buchstaben austauschen wäre ja im Hinblick auf das Entgelt ausgabenneutral - auch wenn ich Bsirske und Verdi durchaus zutraue, dies als großen Wurf zu feiern, ist wohl eher davon auszugehen, daß man sich hinsichtlich der Tabellenentgelte an den TVÖD annähern möchte. Dazu braucht es aber keine P-Tabelle, das geht auch mindestens genauso gut mit der gerade erst in der Tarifeinigung vereinbarten neuen KR-Tabelle.
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Hallo, mir erschließt sich das alles auch noch nicht so recht. Bin jetzt seit einem Jahr E9 k Stufe 3 und derzeit liegt der Lohn ja bei ca 3100 Euro, künftig soll es aber die Stufe 4 sein bei der es diesen Lohn gibt. Gehaltsmäßig schlechter stellen dürfen die einen ja vermutlich nicht. Gibt es dann ggf eine Zulage? Dann bekomme ich ja jetzt auch erst mehr Geld wenn ich in 6 Jahren in die Stufe 5 komme. Nicht gerade befriedigend.
Und darf das Gehalt in der E8 Stufe 3 das gleiche sein wie in der E9 a Stufe 2? Wenn jemand aus der E8 Stufe 3 in die E9a Stufe 2 wechselt muss er doch mehr Lohn erhalten oder irre ich mich?
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Das erste Fazit des sächsischen Lehrerverbandes (DBB) liest sich skeptisch an (ganz anders als bei seiner Dachorganisation oder verdi). In Sachsen sind Lehrer über 42 Jahre nicht verbeamtet (die Verbeamtung der jüngeren Lehrer ist gerade im Gange):
https://slv-gewerkschaft.de/verhandlungsergebnis-mit-licht-und-schatten/?fbclid=IwAR1RZLnGfFZQqxp0D96lMrTIEekqCvRzyNBt_DtXJeNe8SBSTPgiMxXWt64
Tja, da kann man annehmen, dass es im DBB 'knirschen' wird...
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Inwiefern ist eine Tabelle, in der die alphanumerischen Bezeichner der Entgeltgruppen mit „P“ beginnen, eine Angleichung an den TVÖD? Die Buchstaben austauschen wäre ja im Hinblick auf das Entgelt ausgabenneutral - auch wenn ich Bsirske und Verdi durchaus zutraue, dies als großen Wurf zu feiern, ist wohl eher davon auszugehen, daß man sich hinsichtlich der Tabellenentgelte an den TVÖD annähern möchte. Dazu braucht es aber keine P-Tabelle, das geht auch mindestens genauso gut mit der gerade erst in der Tarifeinigung vereinbarten neuen KR-Tabelle.
Die P Tabelle ist die Tabelle vom TVÖD , welche wir ja als Pflegekräfte angepasst werden sollen . Laut der Tarifeinigung auf Seite 14 ist die Anlage C Pflege mit den Entgeldgruppen: Dort wird nur noch die KR9 angezeigt aber keine Unterteilung mehr. Also was passiert dann mit jemanden der in b, c oder d ist. Das blicke ich nicht !
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Hallo, mir erschließt sich das alles auch noch nicht so recht. Bin jetzt seit einem Jahr E9 k Stufe 3 und derzeit liegt der Lohn ja bei ca 3100 Euro, künftig soll es aber die Stufe 4 sein bei der es diesen Lohn gibt. Gehaltsmäßig schlechter stellen dürfen die einen ja vermutlich nicht. Gibt es dann ggf eine Zulage? Dann bekomme ich ja jetzt auch erst mehr Geld wenn ich in 6 Jahren in die Stufe 5 komme. Nicht gerade befriedigend.
Und darf das Gehalt in der E8 Stufe 3 das gleiche sein wie in der E9 a Stufe 2? Wenn jemand aus der E8 Stufe 3 in die E9a Stufe 2 wechselt muss er doch mehr Lohn erhalten oder irre ich mich?
Es gibt keine E9k. Es steht den Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei, auch nachteilige Regelungen für einzelne, mehrere, viele oder alle TB zu vereinbaren. Der Modus der Überleitung aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in die E9a wird erst in den Redaktionsverhandlungen festgelegt. Im TVÖD wurde seinerzeit in die Stufe der E9a übergeleitet, in der das Tabellenentgelt mindestens dem bisherigen Tabellenentgelt entsprach. Zudem wurden teils Stufenlaufzeiten angerechnet.
Es steht den Tarifvertragsparteien auch frei, Tariftabelken zu vereinbaren, bei denen eine Höhergruppierung zu einem niedrigeren Entgelt führte, also spricht auch nichts dagegen, wenn es bei einer Höhergruppierung beim bisherigen Entgelt bliebe. Das ist aber angesichts der Regelungen zum Garantiebetrag nicht der Fall.
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Inwiefern ist eine Tabelle, in der die alphanumerischen Bezeichner der Entgeltgruppen mit „P“ beginnen, eine Angleichung an den TVÖD? Die Buchstaben austauschen wäre ja im Hinblick auf das Entgelt ausgabenneutral - auch wenn ich Bsirske und Verdi durchaus zutraue, dies als großen Wurf zu feiern, ist wohl eher davon auszugehen, daß man sich hinsichtlich der Tabellenentgelte an den TVÖD annähern möchte. Dazu braucht es aber keine P-Tabelle, das geht auch mindestens genauso gut mit der gerade erst in der Tarifeinigung vereinbarten neuen KR-Tabelle.
Die P Tabelle ist die Tabelle vom TVÖD , welche wir ja als Pflegekräfte angepasst werden sollen . Laut der Tarifeinigung auf Seite 14 ist die Anlage C Pflege mit den Entgeldgruppen: Dort wird nur noch die KR9 angezeigt aber keine Unterteilung mehr. Also was passiert dann mit jemanden der in b, c oder d ist. Das blicke ich nicht !
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Mir ist sowohl die P-Tabelle des TVÖD als auch die neue KR-Tabelle bekannt, schließlich habe ich darauf verwiesen. Hinsichtlich des Verbleibs der TB, die bislang in KR9a-d eingruppiert waren, bedarf es erst der redaktionellen Einarbeitung der Verbesserungen der EGO sowie der Überleitungsregelungen.
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Inwiefern ist eine Tabelle, in der die alphanumerischen Bezeichner der Entgeltgruppen mit „P“ beginnen, eine Angleichung an den TVÖD? Die Buchstaben austauschen wäre ja im Hinblick auf das Entgelt ausgabenneutral - auch wenn ich Bsirske und Verdi durchaus zutraue, dies als großen Wurf zu feiern, ist wohl eher davon auszugehen, daß man sich hinsichtlich der Tabellenentgelte an den TVÖD annähern möchte. Dazu braucht es aber keine P-Tabelle, das geht auch mindestens genauso gut mit der gerade erst in der Tarifeinigung vereinbarten neuen KR-Tabelle.
Die P Tabelle ist die Tabelle vom TVÖD , welche wir ja als Pflegekräfte angepasst werden sollen . Laut der Tarifeinigung auf Seite 14 ist die Anlage C Pflege mit den Entgeldgruppen: Dort wird nur noch die KR9 angezeigt aber keine Unterteilung mehr. Also was passiert dann mit jemanden der in b, c oder d ist. Das blicke ich nicht !
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Mir ist sowohl die P-Tabelle des TVÖD als auch die neue KR-Tabelle bekannt, schließlich habe ich darauf verwiesen. Hinsichtlich des Verbleibs der TB, die bislang in KR9a-d eingruppiert waren, bedarf es erst der redaktionellen Einarbeitung der Verbesserungen der EGO sowie der Überleitungsregelungen.
Einmal was ist TB ; EGO (sorry kenne diese Abkürzung nicht )
Wir haben eben beide aneinander vorbei geredet ... ich wusste es auch ..
Ok also ist das was Herr Bsirske gesagt hat nicht ganz dicht, das wir als Pflege in den Unis besser stehen als TVÖD. Da wenn ich deine Nachricht richtig deute, es weiter noch verhandelt werden muss?!
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Einmal was ist TB ; EGO (sorry kenne diese Abkürzung nicht )
Ist das eine Frage? Wenn ja, dann fehlt da ein Fragezeichen und nervt beim Lesen.
Ansonsten ist TB = Tarifbeschäftigter und EGO = Entgeltordnung (Kriterien, nach denen ein TB eingruppiert wird/werden sollte).
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Einmal was ist TB ; EGO (sorry kenne diese Abkürzung nicht )
Ist das eine Frage? Wenn ja, dann fehlt da ein Fragezeichen und nervt beim Lesen.
Ansonsten ist TB = Tarifbeschäftigter und EGO = Entgeltordnung (Kriterien, nach denen ein TB eingruppiert wird/werden sollte).
Erstmal-> Danke für deine schnelle Antwort. Leider konnte ich mit den Abkürzungen so nichts Anfangen.
2. Deine erste Antwort fand ich dazu aber unpassend. Leider konnte ich es nicht mehr editieren, sonst hätte ich mein Fragezeichen noch gesetzt , eventuell sollt man mal über Editierungsrechte von der Forensoftware reden, damit man sowas noch bearbeiten kann und Menschen wie es recht zu machen. Oder ich habe es übersehen, dann tut es mir leid, das es dich beim lesen stört.
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Inwiefern ist eine Tabelle, in der die alphanumerischen Bezeichner der Entgeltgruppen mit „P“ beginnen, eine Angleichung an den TVÖD? Die Buchstaben austauschen wäre ja im Hinblick auf das Entgelt ausgabenneutral - auch wenn ich Bsirske und Verdi durchaus zutraue, dies als großen Wurf zu feiern, ist wohl eher davon auszugehen, daß man sich hinsichtlich der Tabellenentgelte an den TVÖD annähern möchte. Dazu braucht es aber keine P-Tabelle, das geht auch mindestens genauso gut mit der gerade erst in der Tarifeinigung vereinbarten neuen KR-Tabelle.
Die P Tabelle ist die Tabelle vom TVÖD , welche wir ja als Pflegekräfte angepasst werden sollen . Laut der Tarifeinigung auf Seite 14 ist die Anlage C Pflege mit den Entgeldgruppen: Dort wird nur noch die KR9 angezeigt aber keine Unterteilung mehr. Also was passiert dann mit jemanden der in b, c oder d ist. Das blicke ich nicht !
Kann leider kein Bild hochladen um es dir besser zu zeigen
Mir ist sowohl die P-Tabelle des TVÖD als auch die neue KR-Tabelle bekannt, schließlich habe ich darauf verwiesen. Hinsichtlich des Verbleibs der TB, die bislang in KR9a-d eingruppiert waren, bedarf es erst der redaktionellen Einarbeitung der Verbesserungen der EGO sowie der Überleitungsregelungen.
Einmal was ist TB ; EGO (sorry kenne diese Abkürzung nicht )
Wir haben eben beide aneinander vorbei geredet ... ich wusste es auch ..
Ok also ist das was Herr Bsirske gesagt hat nicht ganz dicht, das wir als Pflege in den Unis besser stehen als TVÖD. Da wenn ich deine Nachricht richtig deute, es weiter noch verhandelt werden muss?!
Die TdL und die Gewerkschaften haben letztes Jahr in mehreren Treffen Verbesserungen in der EGO erörtert. Im Rahmen dieser Gespräche hat die TdL Vorschläge gemacht, die nun angenommen wurden, siehe II.2. des Einigungspapiers. Inhaltlich haben sich die Tarifvertragsparteien noch nicht dazu eingelassen.
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~ 3 vH Tariferhöhung = Inflationsausgleich
Weihnachtsgeld auf 77,7 vH gekürzt
Summe = weniger im Portemonnaie gegenüber 2018
sehe ich das Richtig oder übersehe ich etwas?
Erfahrungsstufen werden nicht mehr in Dienstjahre, sondern als Berufserfahrung und Qualifikation angerechnet?
25 Jahre in der freien Wirtschaft ! - welche Stufe wäre das?
wo genau steht es mit den Erfahrungsstufen? und Einrechnung nach Berufserfahrung und Qualifikation?
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TV-L Entgelttabelle 2019 öffentlicher Dienst
TV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder 2019
-Allgemeine Eingruppierung öffentlicher Dienst TV-L
In den Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst - kurz TV-L - werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet eine Einstufung nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden allen Beschäftigten Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit.
Vielen Dank :))
Die Frage ist natürlich wie das zu bewerten ist, ich habe erst vor 6 Monate im ÖD angefangen, so kann ich jetzt die ganze vorherige Berufserfahrung anrechnen lassen? Diese besteht aus mehreren Jahren in Leitungspositionen etc. und natürlich nachgewiesenen Zeugnissen oder gilt es nur für Personen die neu anfangen? Das wird ja echt viel Arbeit für Personalstellen :))).
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Ist die Vermögenswirksame Leistung eigentlich Tarifbetandteil? Oder ein rein freiwilliger Bonus des AG?
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hallo alle, ist mein erster Beitrag hier.
Erstmal danke für all die erhellenden Informationen hier.
Wenn man dagegen gerade die ZDF heute Nachrichten sah, meint man eine andere Welt zu sehen in Sachen TV-L Einigung.
Bsirske wird bejubelt, die 8% werden herausgestellt (die ich auch beim dritten Mal nachrechnen bei mir nicht erreiche).
ist schon enttäuschend, wie wenig distanziert die Medien dieses Ergebnis übernehmen und eigentlich die Lesart der Gewerkschaft 1:1 transportieren. Keine Sternstunde in mehrerlei Hinsicht.
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Ist die Vermögenswirksame Leistung eigentlich Tarifbetandteil? Oder ein rein freiwilliger Bonus des AG?
Ja, steht in §23 TV-L.
1Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Ver-mögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung haben Beschäftigte, de-ren Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert.
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Eine kurze Frage:
Ich bin seid 11/2017 in E9k/4 (war vorher in E8/4) --> momentanes Brutto 3560,20€, würde lt.dem alten Tarifvertrag nach 5 Jahren in der kleinen Entgeldgruppe in 11/2021 in E9k/5 aufsteigen.
Ich komme lt.neuem Tarifvertrag ja in die Entgeldgruppe 9a/4 --> momentanes Brutto 3272,55€.
Das wäre ja ein Abzug von knapp 300€ brutto für mich!!! Komme ich jetzt in die Stufe 9a/5 oder 9b/4????
Ich würde sonst keine Tariferhöhung bekommen, sondern noch bestraft werden!!
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Es gibt keine E9k. In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten wärest Du überhaupt nicht in Stufe 5 gekommen. Es steht den Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei, auch nachteilige Regelungen zu vereinbaren. Ob das so sein wird, wissen wir erst nach den Redaktionsverhandlungen.
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https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/tr/2017?id=tv-l-2018&matrix=1
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Unbeachtlich. Allein die tariflichen Regelungen sind relevant, was auch immer sich hinter dem Link verbirgt, ist bestenfalls eine unzulässige Vereinfachung - und die wird uns im Verlauf der Überleitung noch sehr viel „Freude“ bereiten.
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Also ich verstehe die Meckerei nicht. Ich freu mich über das Ergebnis ! :D :D :D Ehrlich. InBerlin gibt es Leute, die arbeiten in der VHS 50 Stunden pro Woche für einen Apfel ohne Ei und
kommen mit dem Kopf unter dem Arm zur Arbeit, weil sie ansonsten das Honorar verlieren und nicht wissen, wie sie die nächste Miete bezahlen sollen. Wollte ich nur mal so anmerken. :-[
Ich bin wirklich glücklich und zufrieden mit dem Ergebnis und finde, man sollte die Anstrengung der Beteiligten einfach mal loben. :) :) :)
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Wirst du von ver.di gesponsort? Ich schlage vor, du stellst dich nackt auf den Balkon und freust dich zur Frau bei der Kälte.
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Wirst du von ver.di gesponsort? Ich schlage vor, du stellst dich nackt auf den Balkon und freust dich zur Frau bei der Kälte.
Der Spruch hat mal ein "applaud" verdient ;D
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TV-L Entgelttabelle 2019 öffentlicher Dienst
TV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder 2019
-Allgemeine Eingruppierung öffentlicher Dienst TV-L
In den Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst - kurz TV-L - werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet eine Einstufung nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden allen Beschäftigten Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit.
Kannst du die exakte Quelle benennen zum nachlesen?
Edit. Gefunden Paragraph 16
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Ich war bis jetzt in der EG9klein Stufe 3. In dieser Stufe war ich im fünften Jahr und hatte eine Entgeltgruppenzulage.
Wo werde ich demnächst landen? Werden die Jahre angerechnet? Wird noch verhandelt?🤔
Und was passiert mit der Zulage, bleibt diese noch?
Bitte, wenn möglich in die richtige Diskussionsrunde verschieben. Danke
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So langsam hat auch bei der Presse mal jemand kritisch auf die genauen Zahlen geschaut:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-109.html (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-109.html)
Leider etwas zu spät. Hängenbleiben wird bei allen die 8%.
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TV-L Entgelttabelle 2019 öffentlicher Dienst
TV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder 2019
-Allgemeine Eingruppierung öffentlicher Dienst TV-L
In den Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst - kurz TV-L - werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet eine Einstufung nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden allen Beschäftigten Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit.
Kannst du die exakte Quelle benennen zum nachlesen?
Edit. Gefunden Paragraph 16
Derlei steht ganz sicher nicht in §16 TV-L.
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Bin gespannt was die Tarifeinigung für die Höhergruppierungen mit Rückstufung ohne Garantiebetrag von Ende 2019 bedeutet die nur knapp über dem Garantiebetrag lagen. Neuer Garantiebetrag auf Antrag ? Vermutlich eher einfach Pech gehabt.
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Bin gespannt was die Tarifeinigung für die Höhergruppierungen mit Rückstufung ohne Garantiebetrag von Ende 2019 bedeutet die nur knapp über dem Garantiebetrag lagen. Neuer Garantiebetrag auf Antrag ? Vermutlich eher einfach Pech gehabt.
Ich denke mal einfach Pech gehabt und du meinst Ende 2018. Der neue Tarifvertrag gilt ja rückwirkend zum 01.01.2019 und nicht davor.
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Wirst du von ver.di gesponsort? Ich schlage vor, du stellst dich nackt auf den Balkon und freust dich zur Frau bei der Kälte.
Also ich freu mich auch über das Ergebnis...wenn das so auf uns Beamte übertragen wird, dann bedeutet es für mich dieses Jahr 100 Euro netto mehr, nächstes Jahr wieder bissle mehr als 100 Euro netto mehr und übernächstes Jahr zusammen mit dem Soliwegfall und einem Stufenaufstieg erneut 200 Euro netto mehr....und dann ist auch schon die nächste Tarifrunde mit erneutem Gehaltszuwachs. :) 8)
Es ist schon so, dass es viele Profiteure gibt die nicht von ver.di gesponsert werden.
Ob es allerdings gegenüber den angestellten Kollegen gerecht ist, dass Beamte überdurchschnittlich von der linearen Erhöhung profitieren steht auf einem anderen Blatt.
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100 € netto mehr? Du Glücklicher. ;)
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Erstmal danke für all die erhellenden Informationen hier.
Wenn man dagegen gerade die ZDF heute Nachrichten sah, meint man eine andere Welt zu sehen in Sachen TV-L Einigung.
Bsirske wird bejubelt, die 8% werden herausgestellt (die ich auch beim dritten Mal nachrechnen bei mir nicht erreiche).
ist schon enttäuschend, wie wenig distanziert die Medien dieses Ergebnis übernehmen und eigentlich die Lesart der Gewerkschaft 1:1 transportieren. Keine Sternstunde in mehrerlei Hinsicht.
Ich bin ja sonst der Erste, der hier auf die bösen öR Sender und vor allem das ZDF einprügelt.
Aber hier muss ich sie mal in Schutz nehmen. In einer Hauptnachrichtensendung ist nicht die Zeit eine solches Machwerk bis auf den letzten Punkt zu analysieren. Wenn beide Verhandlungsseiten das Ergebnis so darstellen ist nichts dagegen zu sagen es erst mal so zu übernehmen in die Berichterstattung.
Ich vermute mal viele andere Tarifeinigungen der letzten Jahren in anderen Bereichen enthielten ähnliche Fallstricke und Abstriche ggü. dem offiziell verbreiteten Ergebnis.
Fernsehen berichtet eigentlich immer nur oberflächlich, um in die Fallstricke und Macken des TV-L einzusteigen bräuchte es ja mindestens eine halbstündige Reportage und die würde wohl 90 % der Zuschauer zu Tode langweilen
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Wieso gibt es im TVL überhaupt die kleine EG9 bzw. EG9a?
Bei den Beamten gibt es doch nur eine A9.....
Ich hatte gehofft, dass die kleine EG9 durch die Einführung der Paralleltabelle wegfällt! Das hätte einigen Kollegen an meiner Schule wirklich etwas gebracht...
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Was hat die Besoldungsstruktur mit der Entgeltstruktur gemein - außer alphanumerischen Bezeichnungen, die bspw. auch Papierformate haben? Und warum sollte sich letztere an ersterer orientieren?
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Ich bin ja sonst der Erste, der hier auf die bösen öR Sender und vor allem das ZDF einprügelt.
Aber hier muss ich sie mal in Schutz nehmen. In einer Hauptnachrichtensendung ist nicht die Zeit eine solches Machwerk bis auf den letzten Punkt zu analysieren. Wenn beide Verhandlungsseiten das Ergebnis so darstellen ist nichts dagegen zu sagen es erst mal so zu übernehmen in die Berichterstattung.
Richtig. Beide Seiten feiern sich selbst, warum sollten sich dann die Medien die Mühe machen das Ergebnis auseinander zu nehmen?
Allerhöchstens im Rahmen einer längeren Reportage darüber wie Verdi den ÖD vernichtet oder wie schön es wäre wenn auch mal ein paar Arbeitnehmervertreter am Verhandlungstisch sitzen würden.
Aus den Reihen der Verdi hört man, bis auf die üblichen Jubelperser, mal wieder nichts.
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Auf Radio1 sagte ein Wirtschaftsjournalist zum Tarifabschluss, dass "er nichts zu meckern habe" :) und im Scherz, dass die Radiomoderatoren sich jetzt eigentlich im öD bewerben sollten, so toll war der Abschluss.
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Ich habe es in der Zeitung gelesen. Also muss es wahr sein.
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...und deswegen ist der Mann auch Finanzsenator in Berlin! Weil er so viel Ahnung hat...!
Der hat das Zeug zu Höherem... ;D
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...und deswegen ist der Mann auch Finanzsenator in Berlin! Weil er so viel Ahnung hat...!
Der hat das Zeug zu Höherem... ;D
Sein Job ist sicher nicht, dass Du dich zufrieden fühlst.
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Auf Radio1 sagte ein Wirtschaftsjournalist zum Tarifabschluss, dass "er nichts zu meckern habe" :) und im Scherz, dass die Radiomoderatoren sich jetzt eigentlich im öD bewerben sollten, so toll war der Abschluss.
Das habe ich acugh gehört und hatte die Nummer eigentlich im Autotelefon auch schon eingetippt, als mir bewusst wurde, dass es mich wohl überfordern wird, den Blinden die Farbe zu erklären.
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Ich finde es sehr verwunderlich, dass in keiner Analyse erwähnt wird, dass unsere JSZ eingefroren wurde.
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Ich finde es sehr verwunderlich, dass in keiner Analyse erwähnt wird, dass unsere JSZ eingefroren wurde.
Das würde ja auch vorraussetzen das es sich um eine Analyse handelt.... bisher habe ich nur wiederholungen der Pressemitteilungen der TDL und Verdi gehört.
Die einzigen sinnvollen Analysen gab es bisher hier im Forum.
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Für was feiert sich Verdi eigentlich?
Die Mogelpackung ist doch auf den ersten Blick sichtbar.
"Erfahrungsstufe 1 überpropotional angestiegen", Wer startet überhaupt in Stufe 1? Jungfacharbeiter. Und dann auch nur für ein Jahr.
Jahressonderzahlung eingefroren, Super, die ist eh unterdurchschnittlich, jetzt wird sie anteilig noch weniger.
Für meine Begriffe ist es Zeit, dass der öffentliche Dienst mal einen Generalstreik erlebt, damit die Verantwortlichen mal sehen, wer tagtäglich die Arbeit macht. Nicht Kitas und Schulen bestreiken, wo nur die Eltern die Leidtragenden sind.
Die Landesrechenzentren, den öffentlichen Nahverkehr, die Stadtreinigung, dort muss mal das Licht für 24 Std. ausgehen.
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Für was feiert sich Verdi eigentlich?
Die Mogelpackung ist doch auf den ersten Blick sichtbar.
"Erfahrungsstufe 1 überpropotional angestiegen", Wer startet überhaupt in Stufe 1? Jungfacharbeiter. Und dann auch nur für ein Jahr.
Jahressonderzahlung eingefroren, Super, die ist eh unterdurchschnittlich, jetzt wird sie anteilig noch weniger.
Verdi geigt den Mitgliedern was vor und die sagen alle ja und diejenigen die dagegen sind bekommen schnell ein Maulkorb.
Mich ärgert das auch . Keiner von uns kommt in Stufe eins wenn er auf Intensiv arbeitet . Das man jetzt die JSZ einfriert ist ein Witz und zeigt mir mal wieder das Verdi nicht weiss was viele wollen. Uns vertritt eine die ist in Rente ... das sagt mir alles...
Finde es auch ungerecht das man ab de KR9 bei uns weniger JSZ bekommt, wenn man seine Fachweiterbildung anerkennen lässt. Viele machen es nicht, weil man dadurch finanziell weniger hat.
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...Für meine Begriffe ist es Zeit, dass der öffentliche Dienst mal einen Generalstreik erlebt, damit die Verantwortlichen mal sehen, wer tagtäglich die Arbeit macht. Nicht Kitas und Schulen bestreiken, wo nur die Eltern die Leidtragenden sind. Die Landesrechenzentren, den öffentlichen Nahverkehr, die Stadtreinigung, dort muss mal das Licht für 24 Std. ausgehen.
Grundsätzlich eine gute Idee- aber wenn selbst die Teilnahme bei Warnstreiks schon so dünn ausgeprägt ist- woher sollen die Teilnehmer denn kommen, wenn´s hinter dem Schreibtisch so warm ist?
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Für meine Begriffe ist es Zeit, dass der öffentliche Dienst mal einen Generalstreik erlebt,
So etwas gibt es nicht in Deutschland
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Ich finde es sehr verwunderlich, dass in keiner Analyse erwähnt wird, dass unsere JSZ eingefroren wurde.
Ein Landwirt sagt auch nicht, dass seine Milch sauer schmeckt....
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Für meine Begriffe ist es Zeit, dass der öffentliche Dienst mal einen Generalstreik erlebt,
So etwas gibt es nicht in Deutschland
Naja es ist in Deutschland verboten so weit ich weiß. Das es das nicht geben *könnte* ....
Aber passieren wird's nicht. Preußen rebellieren nicht.
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Also, ich bin zufrieden, obwohl ich keiner bevorzugten Gruppe angehöre. Ich bin E13 und bekomme als direkten Vergleich Dez2018 (13/5) - Jan2020 (13/6) (also innerhalb von 14 Monaten) exakt 500 Euro brutto mehr, die sich aus der (relativ) neuen Stufe 6 und den Erhöhungen zusammensetzen. Netto sind das etwa 265 Euro (Lstk III, 2 Kinderfreibeträge, Kirche).
Als negativ sehe ich das Einfrieren der Sonderzahlung und die eher geringe Erhöhung in 2021. Aber insgesamt hätte ich nicht mit so einem hohen Ergebnis gerechnet! Ich werde nicht von ver.di gesponort!
Und wenn ich noch die anstehende Kindergelderhöhung von 10 Euro/Monat ab Juli und von 15 Euro/Monat ab Januar 2021 einrechne, finde ich das absolut in Ordnung.
Befürchtung ist, dass der Soli nicht wegfällt und zusätzlich eine saftige Rentenbeitragserhöhung kommt...
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Dieser Abschluß ist einfach nur ein Witz!!!
Es wird nicht dazu führen, dass der öffentl. Dienst (TV-L) attraktiver wird.
Die überproportionale Erhöhung der Stufe 1 wird auch nicht dazu führen, dass sich mehr Ingenieure bzw. Techniker für den öffentl. Dienst interessieren. Die meisten "Neueinstellungen" in dieser Berufsgruppe kommen gleich in Stufe 3 oder zumindest in Stufe 2, da schon Berufserfahrung vorhanden ist. Durch diesen Abschluß wird es noch schwerer werden ausgeschriebene Stellen zu bestzen. Ich vermute sogar das Gegenteil! Die Abwanderung nach TVÖD oder gleich in die Privatwirtschaft wird noch stärker werden. Der öffentliche Dienst der Länder schafft sich gerade ab.
Ich kann jeden verstehen der nur noch "Dienst nach Vorschrift" macht. Anerkennung und Wertschätzung sieht jedenfalls anders aus!
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ich weiß nicht, ob es in den 15 Seiten schon erwähnt wurde, aber hat hier einer das schon gesehen?
https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf
Auf Seite zwei soll die EGO vom TVÖD auf die TV-L übertragen werden ab 01.01.21
Habe ich das so richtig verstanden?
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@corsi: Würde ich jetzt auch erstmal so verstehen.
Viel interessanter fanden ich den Part mit "Mitgliederbefragung" auf der letzten Seiten....
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Hallo,
war eine Forderung der Gewerkschaften nicht auch die Übernahme der Auszubildenden nach der Ausbildung?
Bisher wurde ein Jahr befristet übernommen und danach entfristet.
War hier eine sofortige unbefristete Anstellung angestrebt und was ist daraus geworden?
Wie schaut es aktuell nach der Tarifrunde aus?
Danke,
ike
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Auf Seite zwei soll die EGO vom TVÖD auf die TV-L übertragen werden ab 01.01.21
Habe ich das so richtig verstanden?
Aber nur Beschäftigte in der IT. Die haben im TVÖD Bund auch schon einen eigenen Abschnitt in der EGO.
Viel interessanter fanden ich den Part mit "Mitgliederbefragung" auf der letzten Seiten....
Normal. Das Ergebnis wird immer von den Mitgliedern final angenommen (an eine Ablehnung kann ich mich in den letzten 20 Jahren nicht erinnern).
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Ich verstehe den Begriff "Einfrieren" (JSZ) in dem Zusammenhang nicht. Kann mir das erklären?
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Best of Beamtenbashing gerade auf Welt-Online gelesen:
Man muss nicht vergessen wer als Beamte arbeitet bekommt Geld bei der Bank deutlich guenstiger als anderen. Bekommt doppelt Kindergeld bezahlt, zwar nicht rechtens aber wer kontrolliert es. Bekommt volle Pension nach nur einige Jahren Arbeit, Spaert sich etwa 40% Steuern aus im Vergleich zu Steuersklaven. D.h. wenn der Steuersklave eine Gehaltserhoehung von 8% bekommt geht 6% sofort an den Fiskus verloren. Bekommt der Beamte 8% wird nur 3-4% mit dem Fiskus verrechnet. Und viele weiteren Vorteile...
Das kommt dabei heraus, wenn Herr Bsirske etwas von einem "Spektakulären Abschluss"(TM) faselt! Weia!
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Was ist denn mit den älteren Höhergruppierungen? Gilt da der neue Garantiebeitrag auch? Ich wurde im 2017 höhergruppiert, habe aber erst 2021 was davon, da ich ja zurück gestuft wurde. Wenn ich jetzt die 100 € Garantiebeitrag bekommen würde, wäre das toll.
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...und deswegen ist der Mann auch Finanzsenator in Berlin! Weil er so viel Ahnung hat...!
Der hat das Zeug zu Höherem... ;D
Sein Job ist sicher nicht, dass Du dich zufrieden fühlst.
Sein Job ist aber auch nicht, mich für dumm zu verkaufen...
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Best of Beamtenbashing gerade auf Welt-Online gelesen:
Man muss nicht vergessen wer als Beamte arbeitet bekommt Geld bei der Bank deutlich guenstiger als anderen. Bekommt doppelt Kindergeld bezahlt, zwar nicht rechtens aber wer kontrolliert es. Bekommt volle Pension nach nur einige Jahren Arbeit, Spaert sich etwa 40% Steuern aus im Vergleich zu Steuersklaven. D.h. wenn der Steuersklave eine Gehaltserhoehung von 8% bekommt geht 6% sofort an den Fiskus verloren. Bekommt der Beamte 8% wird nur 3-4% mit dem Fiskus verrechnet. Und viele weiteren Vorteile...
Das kommt dabei heraus, wenn Herr Bsirske etwas von einem "Spektakulären Abschluss"(TM) faselt! Weia!
So einen Käse hört und liest man leider immer wieder. Der totale Wahnsinn wie unreflektiert das dann geglaubt und auch noch nachgeplappert wird
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Finde es auch ungerecht das man ab de KR9 bei uns weniger JSZ bekommt, wenn man seine Fachweiterbildung anerkennen lässt. Viele machen es nicht, weil man dadurch finanziell weniger hat.
Genau so ist es! Ich wurde letztes Jahr gefragt ob ich denn überhaupt die Höhergruppierung von E8 zu E9 haben will, weil sie lange Zeit für mich finanziell nachteilig ist! Das ist paradox und das glaub einem doch kein Mensch!
Das ist alles viel zu kompliziert und komplex geworden, ich hatte auf eine radikale Neustrukturierung gehofft!
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Ich verstehe den Begriff "Einfrieren" (JSZ) in dem Zusammenhang nicht. Kann mir das erklären?
Na deine nächsten JSZ bekommst Du auf die Niveau von 2018! Normal würdest Du ja mehr bekommen durch die Erhöhung!
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Ich verstehe den Begriff "Einfrieren" (JSZ) in dem Zusammenhang nicht. Kann mir das erklären?
Na deine nächsten JSZ bekommst Du auf die Niveau von 2018! Normal würdest Du ja mehr bekommen durch die Erhöhung!
korrekt
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Also, ich bin zufrieden, obwohl ich keiner bevorzugten Gruppe angehöre. Ich bin E13 und bekomme als direkten Vergleich Dez2018 (13/5) - Jan2020 (13/6) (also innerhalb von 14 Monaten) exakt 500 Euro brutto mehr, die sich aus der (relativ) neuen Stufe 6 und den Erhöhungen zusammensetzen. Netto sind das etwa 265 Euro (Lstk III, 2 Kinderfreibeträge, Kirche).
Als negativ sehe ich das Einfrieren der Sonderzahlung und die eher geringe Erhöhung in 2021. Aber insgesamt hätte ich nicht mit so einem hohen Ergebnis gerechnet! Ich werde nicht von ver.di gesponort!
Und wenn ich noch die anstehende Kindergelderhöhung von 10 Euro/Monat ab Juli und von 15 Euro/Monat ab Januar 2021 einrechne, finde ich das absolut in Ordnung.
Befürchtung ist, dass der Soli nicht wegfällt und zusätzlich eine saftige Rentenbeitragserhöhung kommt...
Bedauerlich, dass man hier keine Likes vergeben kann.
Endlich mal jemand, der sich über die linearen Erhöhugungen und die strukturellen Verbesserungen freut.
Ansonsten findet man ja hier überwiegend den "deutschen Michel", der chronisch frustriert, unzufrieden ist, Teile der Arbeitszeit in diesem Forum verbringt und dafür noch weit besser entlohnt werden will ;-)
Solche Leute kannst du wohl mit keinem Abschluss zufrieden stellen, geschweige denn nachhaltig motivieren. Vllt. sollten Sie selbst für den Vorsitz von VERDI kandidieren. Sie Position ist ja nun vakant.
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Also, ich bin zufrieden, obwohl ich keiner bevorzugten Gruppe angehöre. Ich bin E13 und bekomme als direkten Vergleich Dez2018 (13/5) - Jan2020 (13/6) (also innerhalb von 14 Monaten) exakt 500 Euro brutto mehr, die sich aus der (relativ) neuen Stufe 6 und den Erhöhungen zusammensetzen. Netto sind das etwa 265 Euro (Lstk III, 2 Kinderfreibeträge, Kirche).
Als negativ sehe ich das Einfrieren der Sonderzahlung und die eher geringe Erhöhung in 2021. Aber insgesamt hätte ich nicht mit so einem hohen Ergebnis gerechnet! Ich werde nicht von ver.di gesponort!
Und wenn ich noch die anstehende Kindergelderhöhung von 10 Euro/Monat ab Juli und von 15 Euro/Monat ab Januar 2021 einrechne, finde ich das absolut in Ordnung.
Befürchtung ist, dass der Soli nicht wegfällt und zusätzlich eine saftige Rentenbeitragserhöhung kommt...
Bedauerlich, dass man hier keine Likes vergeben kann.
Endlich mal jemand, der sich über die linearen Erhöhugungen und die strukturellen Verbesserungen freut.
Ansonsten findet man ja hier überwiegend den "deutschen Michel", der chronisch frustriert, unzufrieden ist, Teile der Arbeitszeit in diesem Forum verbringt und dafür noch weit besser entlohnt werden will ;-)
Solche Leute kannst du wohl mit keinem Abschluss zufrieden stellen, geschweige denn nachhaltig motivieren. Vllt. sollten Sie selbst für den Vorsitz von VERDI kandidieren. Sie Position ist ja nun vakant.
Also ich würde als Nachfolger den Wiselski vorschlagen (Chef der GDL). Der tut wenigstens was für "seine Leute"! Der lässt sich nicht so leicht über den Tisch ziehen. ;)
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...und deswegen ist der Mann auch Finanzsenator in Berlin! Weil er so viel Ahnung hat...!
Der hat das Zeug zu Höherem... ;D
Sein Job ist sicher nicht, dass Du dich zufrieden fühlst.
Sein Job ist aber auch nicht, mich für dumm zu verkaufen...
Doch. Unter gewissen Voraussetzung ist genau das sein Job;
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Also, ich bin zufrieden, obwohl ich keiner bevorzugten Gruppe angehöre. Ich bin E13 und bekomme als direkten Vergleich Dez2018 (13/5) - Jan2020 (13/6) (also innerhalb von 14 Monaten) exakt 500 Euro brutto mehr, die sich aus der (relativ) neuen Stufe 6 und den Erhöhungen zusammensetzen. Netto sind das etwa 265 Euro (Lstk III, 2 Kinderfreibeträge, Kirche).
Als negativ sehe ich das Einfrieren der Sonderzahlung und die eher geringe Erhöhung in 2021. Aber insgesamt hätte ich nicht mit so einem hohen Ergebnis gerechnet! Ich werde nicht von ver.di gesponort!
Und wenn ich noch die anstehende Kindergelderhöhung von 10 Euro/Monat ab Juli und von 15 Euro/Monat ab Januar 2021 einrechne, finde ich das absolut in Ordnung.
Befürchtung ist, dass der Soli nicht wegfällt und zusätzlich eine saftige Rentenbeitragserhöhung kommt...
Bedauerlich, dass man hier keine Likes vergeben kann.
Endlich mal jemand, der sich über die linearen Erhöhugungen und die strukturellen Verbesserungen freut.
Ansonsten findet man ja hier überwiegend den "deutschen Michel", der chronisch frustriert, unzufrieden ist, Teile der Arbeitszeit in diesem Forum verbringt und dafür noch weit besser entlohnt werden will ;-)
Solche Leute kannst du wohl mit keinem Abschluss zufrieden stellen, geschweige denn nachhaltig motivieren. Vllt. sollten Sie selbst für den Vorsitz von VERDI kandidieren. Sie Position ist ja nun vakant.
Mir erschließt sich nicht, was staatliche Leistungen, Steuererleichterungen und ein ohnehin fälliger Stufenaufstieg mit der Tarifeinigung zu tun haben soll. Möchte vielleicht noch jemand eine Erbschaft oder Spekulationsgewinne einberechnen, um sich das sehr dürftige Ergebnis schönzurechnen.
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Ansonsten findet man ja hier überwiegend den "deutschen Michel", der chronisch frustriert, unzufrieden ist
Ich hätte den Abschluss zunächst einmal gar nicht so übel gefunden, wenn man sich a) nicht mit der JSZ wieder über's Ohr hätte hauen lassen und b) nicht vom besten Tarifergebnis ever (Achtung, rhetorische Übertreibung) gesprochen hätte.
Noch dazu kann mir keiner erzählen, dass es für diesen Standard-Abschluss drei Verhandlungsrunden gebraucht hätte (wenn man nicht absichtlich versuchen würde, die Verhandlungen in die Länge zu ziehen um derweil mit dem Geld wirtschaften zu können).
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Flugblatt verdi
https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf
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Mir erschließt sich nicht, was staatliche Leistungen, Steuererleichterungen und ein ohnehin fälliger Stufenaufstieg mit der Tarifeinigung zu tun haben soll. Möchte vielleicht noch jemand eine Erbschaft oder Spekulationsgewinne einberechnen, um sich das sehr dürftige Ergebnis schönzurechnen.
Seitdem ich die alten Rentner in meiner Nachbarschaft abklappere und mich als ihr Enkelsohn ausgebe, geht es mir finanziell blendend. Demnächst weite ich meinen "Kundenstamm" aus und mache mich dahingehend selbstständig.
So gesehen, bin ich auch recht zufrieden mit der Tarifeinigung.
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Wieso sollte ich meine subjektive Zufriedenheit (gerne rechne ich das Kindergeld raus) gegen Ihre subjektive Unzufriedenheit verteidigen oder verargumentieren? Natürlich sind die Lohnzuwächse bei Lstk I, kinderlos und Kirche deutlich geringer: in meinem Falle wären es 2019: +130, 2020: +70, 2021: +30.
Das wären aber auch 200 netto von Dez18 bis Jan20 (14 Monate) was mich ebenfalls zufrieden machen würde...
v.a. hätte ich dann die 200 Euro jedes Monat ganz alleine für mich ;-)
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Als jemand, der nicht betroffen ist, habe ich auch keine subjektive Unzufriedenheit. Der Abschluß ist objektiv schlecht und bleibt für die Masse der TB hinter dem TVÖD-Abschluß zurück.
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Bisher gibt es ja so viele Spekulationen ... weiß jemand, wann es eine "Erklärung" des Einigungspapiers geben wird?
Es machen sich alle heiß, aber wie es geregelt wird kann bisher nur angenommen werden.
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Hab das mal versucht (möglicher Tarifabschluss) für mich zu rechnen.
Momentane Lohngruppe 7 – 5 TVL
Tarifergebnis Lohngruppe 7 -5 TVL nach Abzug Stillstand Anpassung der Jahressonderzahlung 2019 bis 2021 =
7,25 % auf 3 Jahre = im Durschnitt 2,41 % im Jahr,
Abzüglich Durchschnittliche Inflationsrate von 1,6 % = ein + 0,81 % im Jahr
Abzüglich Verdi Beitrag von 1 % Jährlich = ein minus von 0,19 % Lohnerhöhung Jährlich.
Das entspricht wenn ich richtig gerechnet habe einem minus von 0,26 Euro Cent pro Monat auf meinem Lohnzettel.
Hätte also nur ein Lohn plus, wenn ich bei Verdi austrete.
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Hab das mal versucht (möglicher Tarifabschluss) für mich zu rechnen.
Momentane Lohngruppe 7 – 5 TVL
Tarifergebnis Lohngruppe 7 -5 TVL nach Abzug Stillstand Anpassung der Jahressonderzahlung 2019 bis 2021 =
7,25 % auf 3 Jahre = im Durschnitt 2,41 % im Jahr,
Abzüglich Durchschnittliche Inflationsrate von 1,6 % = ein + 0,81 % im Jahr
Abzüglich Verdi Beitrag von 1 % Jährlich = ein minus von 0,19 % Lohnerhöhung Jährlich.
Das entspricht wenn ich richtig gerechnet habe einem minus von 0,26 Euro Cent pro Monat auf meinem Lohnzettel.
Hätte also nur ein Lohn plus, wenn ich bei Verdi austrete.
Wieso das? Du zahlst bei Verdi doch vorher auch schon, oder? Was kostet dich das? 1 Prozent vom gesamten Gehalt? Dann sind das von Lohnsteigerung 7,5 Prozent grade mal 0,075 Prozent deines Einkommens mehr als vorher
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Der dbb hat jetzt die neuen Entgelttabellen online gestellt (vorbehaltlich der Redaktionsverhandlungen):
https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2019/ergebnisse.html
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Der TV-L hat sich gegen über dem TVÖD nicht gerade verbessert.
Ein TVÖDler 9c Stufe 3 würde sich Brutto, ab diesen Monat, um ~30€ verschlechtern, wenn er in den TV-L wechseln würde und eine E10 Stufe 3 annehmen würde.
Respekt! Die letzten großßen Verhandlungen sind für Frank dann richtig gut gelaufen.
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Die überproportionale Erhöhung der Stufe 1 wird auch nicht dazu führen, dass sich mehr Ingenieure bzw. Techniker für den öffentl. Dienst interessieren. Die meisten "Neueinstellungen" in dieser Berufsgruppe kommen gleich in Stufe 3 oder zumindest in Stufe 2, da schon Berufserfahrung vorhanden ist.
Ich (Ingenieur) selbst hätte drei mal mit Stufe 1 anfangen können, nach Ausbildung, nach Studium und nach Anwärterausbildung. Und viele andere Bewerber waren auch junge Absolventen, ohne wirkliche Berufserfahrung.
Wenn ein frisch gebackener Hochschulabsolvent sich bewerben möchte, dann schaut er natürlich beim Gehalt primär auf das, was er am Anfang bekommt (wenn er clever genug ist, sich die Aufstiegsmöglichkeiten und deren Entlohnung anzuschauen, dann kommt öD sowieso nicht in Frage ;D). Daher ist es richtig, dass dieses Einstiegsgehalt nicht völlig abstinkt gegenüber den von anderen Arbeitgebern.
Außerdem wird damit der riesige Abstand zu Stufe 2 verringert.
Klar, für die aller meisten hier und die meisten im öD ist Stufe 1 nicht (mehr) relevant, aber deswegen muss man deren Erhöhung doch nicht schlecht heißen. Zu kritisieren sind stattdessen die Tarifparteien und die Medien, die 3,2% fürs erste Jahr (und daraus dann die 8% errechnen) propagieren, statt ehrlich zu sein, und zu sagen, es sind 3,01 fürs erste Jahr und für die kleine Gruppe der Berufsanfänger 4,5%. (Einfrieren der JSZ mal unberücksichtigt gelassen)
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Die überproportionale Erhöhung der Stufe 1 wird auch nicht dazu führen, dass sich mehr Ingenieure bzw. Techniker für den öffentl. Dienst interessieren. Die meisten "Neueinstellungen" in dieser Berufsgruppe kommen gleich in Stufe 3 oder zumindest in Stufe 2, da schon Berufserfahrung vorhanden ist.
Ich (Ingenieur) selbst hätte drei mal mit Stufe 1 anfangen können, nach Ausbildung, nach Studium und nach Anwärterausbildung. Und viele andere Bewerber waren auch junge Absolventen, ohne wirkliche Berufserfahrung.
Wenn ein frisch gebackener Hochschulabsolvent sich bewerben möchte, dann schaut er natürlich beim Gehalt primär auf das, was er am Anfang bekommt (wenn er clever genug ist, sich die Aufstiegsmöglichkeiten und deren Entlohnung anzuschauen, dann kommt öD sowieso nicht in Frage ;D). Daher ist es richtig, dass dieses Einstiegsgehalt nicht völlig abstinkt gegenüber den von anderen Arbeitgebern.
Außerdem wird damit der riesige Abstand zu Stufe 2 verringert.
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Gegen die überproportionale Erhöhung in der Stufe 1 ist ersmal prinzipiell nichts einzuwenden. Ich gönne es jedem, zumal ich auch mal mit der 1 angefangen habe. Nur ist der Effekt kaum der Rede wert, da nur 1 Jahr wirksam. Danach bist Du ja schon in Stufe 2.
Den Effekt, den sich die Arbeitgeber davon versprechen, damit einen Run auf Stellenausschreibungen des offentlichen Dienstes (TV-L) auszulösen, wird es nicht haben. Dafür hätte es ganz andere Zahlen gebraucht.
Ich habe fast den Verdacht, dass die öffentlichen Arbeitgeber auf die nächste Krise hoffen, denn dann gäbe es ja genug arbeitslose Akademiker, die jeden (auch noch so schlecht bezahlten Job) annehmen. Nur glaube ich, dass das so schnell nicht passieren wird, da andere Arbeitgeber (Privatwirtschaft) lieber erstmal Kurzarbeit anordnen, bevor auch nur ein Techniker oder Ingenieur entlassen wird. Fakt ist, dass der Fachkräftemangel insbesondere im öffentl. Dienst auf absehbare Zeit nicht zu beseitigen sein wird. Im Gegenteil, er wird in den nächsten Jahren noch viel schlimmer. Ich arbeite selbst an einer Hochschule, daher weiß ich ziemlich genau, was so an Nachwuchs in den nächsten Jahren zu erwarten ist.
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Den Effekt, den sich die Arbeitgeber davon versprechen, damit einen Run auf Stellenausschreibungen des offentlichen Dienstes (TV-L) auszulösen, wird es nicht haben.
Der Effekt, auf den die AG hoffen, ist selbstverständlich ein ganz anderer als du unterstellst:
Dadurch das die Stufe 1 stärker angehoben wird als die übrigen Stufen, ergibt sich ein willkommenes Argument, die übrigen Stufen entsprechend weniger anzuheben, da ja bereits Volumen für die Stufe 1 "verbraucht" worden ist.
Da nun nicht wenige Einsteiger in den öD gar nicht mit Stufe 1 anfangen und die übrigen dort nur ein Jahr verweilen, sind die tatsächlich entstehenden Mehrkosten an dieser Stelle sehr überschaubar. Der Spareffekt, der sich durch die geringere Anhebung der übrigen Stufen ergibt, überkompensiert die Mehrkosten in Stufe 1 jedenfalls bei weitem.
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[Normal. Das Ergebnis wird immer von den Mitgliedern final angenommen (an eine Ablehnung kann ich mich in den letzten 20 Jahren nicht erinnern).
Doch -Ablehnung Schlichtungsregebnis SuE 2015 mit 67 %
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Also, ich bin zufrieden, obwohl ich keiner bevorzugten Gruppe angehöre. Ich bin E13 und bekomme als direkten Vergleich Dez2018 (13/5) - Jan2020 (13/6) (also innerhalb von 14 Monaten) exakt 500 Euro brutto mehr, die sich aus der (relativ) neuen Stufe 6 und den Erhöhungen zusammensetzen. Netto sind das etwa 265 Euro (Lstk III, 2 Kinderfreibeträge, Kirche).
...Endlich mal jemand, der sich über die linearen Erhöhugungen und die strukturellen Verbesserungen freut. Ansonsten findet man ja hier überwiegend den "deutschen Michel", der chronisch frustriert, unzufrieden ist, Teile der Arbeitszeit in diesem Forum verbringt und dafür noch weit besser entlohnt werden will ;-)
... und wie die allerrneisten hier im Forum überhaupt nicht organisiert ist.
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Den Effekt, den sich die Arbeitgeber davon versprechen, damit einen Run auf Stellenausschreibungen des offentlichen Dienstes (TV-L) auszulösen, wird es nicht haben.
Der Effekt, auf den die AG hoffen, ist selbstverständlich ein ganz anderer als du unterstellst:
Dadurch das die Stufe 1 stärker angehoben wird als die übrigen Stufen, ergibt sich ein willkommenes Argument, die übrigen Stufen entsprechend weniger anzuheben, da ja bereits Volumen für die Stufe 1 "verbraucht" worden ist.
Da nun nicht wenige Einsteiger in den öD gar nicht mit Stufe 1 anfangen und die übrigen dort nur ein Jahr verweilen, sind die tatsächlich entstehenden Mehrkosten an dieser Stelle sehr überschaubar. Der Spareffekt, der sich durch die geringere Anhebung der übrigen Stufen ergibt, überkompensiert die Mehrkosten in Stufe 1 jedenfalls bei weitem.
Eine gut verhandelnde Gewerkschaft kann aber diese Argumentation bringen und eine entsprechend geringere Anhebung der restlichen Stufen nicht akzeptieren.
Letztendlich sehe ich aber trotzdem Vorteile, dass bei den für Fachkräfte geringen Gehälten im öD die besonders geringen in der Stufe 1 nicht mehr ganz so gering sind und manch Berufsanfänger überzeugen, es doch im öD zu versuchen. Das dies allein natürlich den Nachwuchs- und Fachkräftemangel im öD nicht wesentlich eindämmen wird, ist klar.
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in der gestrigen Pressemitteilung von Verdi wird berichtet dass Pflegekräfte monatlich 120 € erhalten sollen, Azubi 50€
ist das als Einmalzahlung zu verstehen oder dauerhafte zusätzliche mtl. "Zulage"
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Hab das mal versucht (möglicher Tarifabschluss) für mich zu rechnen.
Momentane Lohngruppe 7 – 5 TVL
Tarifergebnis Lohngruppe 7 -5 TVL nach Abzug Stillstand Anpassung der Jahressonderzahlung 2019 bis 2021 =
7,25 % auf 3 Jahre = im Durschnitt 2,41 % im Jahr,
Abzüglich Durchschnittliche Inflationsrate von 1,6 % = ein + 0,81 % im Jahr
Abzüglich Verdi Beitrag von 1 % Jährlich = ein minus von 0,19 % Lohnerhöhung Jährlich.
Das entspricht wenn ich richtig gerechnet habe einem minus von 0,26 Euro Cent pro Monat auf meinem Lohnzettel.
Hätte also nur ein Lohn plus, wenn ich bei Verdi austrete.
Wieso das? Du zahlst bei Verdi doch vorher auch schon, oder? Was kostet dich das? 1 Prozent vom gesamten Gehalt? Dann sind das von Lohnsteigerung 7,5 Prozent grade mal 0,075 Prozent deines Einkommens mehr als vorher
Unser Prof zahlte die letzten Jahre ein Handgeld von mtl. 300€ an das Personal aus eigenem Topf. zu Beginn der Verhandlungen wurde nun angekündigt dass diese unanfechtbare Leistung zukünftig gestrichen wird je nachdem wie hoch der Tarifabschluss ausfällt. wenn dem so sein sollte springt nach diesem Abschluss ein Lohnplus von 32 € brutto heraus :(
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Den Effekt, den sich die Arbeitgeber davon versprechen, damit einen Run auf Stellenausschreibungen des offentlichen Dienstes (TV-L) auszulösen, wird es nicht haben.
Daran glaube ich nicht, dass die das auch nur annähert denken.
Diese 4,5% erhöhung ist 100% Marketing für ver.die, da können sie aus den 3,01% (ups 2,8x%) eben schnell eine 3,2% machen, ohne des es dem AG Geld kostet.
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Unglaublich.....
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article189771593/Tarifabschluss-Frank-Bsirskes-Deal-erinnert-an-unselige-Zeiten.html
Hat der Mann die Einigung wirklich verstanden ?
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https://www.t-online.de/nachrichten/id_85344116/hilbers-tarifabschluss-grosse-finanzbelastung.html
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Best of Beamtenbashing gerade auf Welt-Online gelesen:
Man muss nicht vergessen wer als Beamte arbeitet bekommt Geld bei der Bank deutlich guenstiger als anderen. Bekommt doppelt Kindergeld bezahlt, zwar nicht rechtens aber wer kontrolliert es. Bekommt volle Pension nach nur einige Jahren Arbeit, Spaert sich etwa 40% Steuern aus im Vergleich zu Steuersklaven. D.h. wenn der Steuersklave eine Gehaltserhoehung von 8% bekommt geht 6% sofort an den Fiskus verloren. Bekommt der Beamte 8% wird nur 3-4% mit dem Fiskus verrechnet. Und viele weiteren Vorteile...
Da sag ich als (zum Glück Bundes-)Beamter
Was kratzt es die Eiche, wenn sich die Schweine an ihr reiben.
Das deutsche Berufsbeamtentum hat die Nazis und die Amerikanische Besatzung überstanden obwohl beide es gerne abschaffen wollten.
Dann werden wir auch ein paar Weltkommentarschmierfinken überstehen.
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Da sag ich als (zum Glück Bundes-)Beamter
Was kratzt es die Eiche, wenn sich die Schweine an ihr reiben.
Das deutsche Berufsbeamtentum hat die Nazis und die Amerikanische Besatzung überstanden obwohl beide es gerne abschaffen wollten.
Dann werden wir auch ein paar Weltkommentarschmierfinken überstehen.
Juckt, nicht kratzt. ;)
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Was ist denn mit den älteren Höhergruppierungen? Gilt da der neue Garantiebeitrag auch? Ich wurde im 2017 höhergruppiert, habe aber erst 2021 was davon, da ich ja zurück gestuft wurde. Wenn ich jetzt die 100 € Garantiebeitrag bekommen würde, wäre das toll.
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Das kommt darauf an, wie die Tarifvertragsparteien das in den Redaktionsverhandlungen ausgestalten.
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Best of Beamtenbashing gerade auf Welt-Online gelesen:
Man muss nicht vergessen wer als Beamte arbeitet bekommt Geld bei der Bank deutlich guenstiger als anderen. Bekommt doppelt Kindergeld bezahlt, zwar nicht rechtens aber wer kontrolliert es. Bekommt volle Pension nach nur einige Jahren Arbeit, Spaert sich etwa 40% Steuern aus im Vergleich zu Steuersklaven. D.h. wenn der Steuersklave eine Gehaltserhoehung von 8% bekommt geht 6% sofort an den Fiskus verloren. Bekommt der Beamte 8% wird nur 3-4% mit dem Fiskus verrechnet. Und viele weiteren Vorteile...
Das kommt dabei heraus, wenn Herr Bsirske etwas von einem "Spektakulären Abschluss"(TM) faselt! Weia!
So einen Käse hört und liest man leider immer wieder. Der totale Wahnsinn wie unreflektiert das dann geglaubt und auch noch nachgeplappert wird
Wer bei Daimler arbeitet bekommt ein Mercedes etwas günstiger.
Wer bei der Presse arbeitet bekommt Autos generell etwas günstiger.
Wer bei Siemens arbeitet bekommt das Kantinenessen sehr günstig.
Jeder bekommt irgendwo immer irgendwas in seiner Branche günstiger.
Somit ist das was die Springerpresse ungeprüft und mittel Bashing hinauspusaunt, nichts als polemik.
Auch bei RTL gab es ordentlich einen auf den Sack für den öffentlichen Dienst, do da ist die Triebfeder dieser Propaganda eine andere. RTL gehört zu Bertelsmann Gruppe und diese drängen mit Arvato und eigene Software massiv in den Bereich öffentlichen Dienst. Klar, die wittern ein Bomben geschäft. Je mehr diese in die diesen Bereich fuß fassen umso besser und leichter lassen sich auf den Ämtern, Universitäten und Schulen, neoliberale Poltik betreiben.
Weniger Staat mehr Private. So nach dem Motto, die privaten sind besser.
Übrigens, der Bsriske ist ein Heuchler, das was er da abegliefert hat mit den 33 Monaten Laufzeit, spielte den Landesregierungen in die Hände. Denn ab 2019 / 2020 tritt in 8 Bundesländer die Schuldenbremse in kraft. Bis dahin muß sehr Personal abgebaut werden.
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Unglaublich.....
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article189771593/Tarifabschluss-Frank-Bsirskes-Deal-erinnert-an-unselige-Zeiten.html
Hat der Mann die Einigung wirklich verstanden ?
Nein!
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Ich wurde im 2017 höhergruppiert, habe aber erst 2021 was davon
Echt jetzt? Du hast nicht von Anfang an mehr Geld bekommen? Krass.
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Ich wurde im 2017 höhergruppiert, habe aber erst 2021 was davon
Echt jetzt? Du hast nicht von Anfang an mehr Geld bekommen? Krass.
Ich war in E5 Stufe 5 und wurde in E6 höhergruppiert, dafür aber in Stufe 4 sodass mir die knapp 100 € pro Stufe quasi gleich wiieder weg genommen wurde (das ist ja leider noch üblich in TV-L). Ich bekomme zwar einen Garantiebeitrag, aber am Ende habe ich netto gerade mal 10 € mehr pro Monat für die 4 Jahre in Stufe 4. So richtig haben werde ich von meiner Höhergruppierungen erst im Jahr 2021 etwas, wenn ich in die reguläre Stufe 5 komme der E6
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Ich wurde im 2017 höhergruppiert, habe aber erst 2021 was davon
Echt jetzt? Du hast nicht von Anfang an mehr Geld bekommen? Krass.
Ich war in E5 Stufe 5 und wurde in E6 höhergruppiert, dafür aber in Stufe 4 sodass mir die knapp 100 € pro Stufe quasi gleich wiieder weg genommen wurde (das ist ja leider noch üblich in TV-L). Ich bekomme zwar einen Garantiebeitrag, aber am Ende habe ich netto gerade mal 10 € mehr pro Monat für die 4 Jahre in Stufe 4. So richtig haben werde ich von meiner Höhergruppierungen erst im Jahr 2021 etwas, wenn ich in die reguläre Stufe 5 komme der E6
Zwischen "habe aber erst 2021 was davon" und "So richtig haben werde ich von meiner Höhergruppierungen erst im Jahr 2021 etwas" liegt aber ein gewisser Unterschied...
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Mal sehen was Hessen aushandeln wird.
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Kann jemand mal dieses Blatt für mich erklären ?
https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5c7b81c52193fb0a4b635a3f/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf
Es wurde hier im Forum schon einmal angesprochen, aber was bedeutet das ab 2021 nun im Detail für eine E11 Stelle ? In 2021 würde ich einen Stufenaufstieg haben. Wie würde das abgebildet ?
Das PDF redet ja immer nur von E10 oder E12. Übersehe ich etwas ?
Vielen Dank
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Also ich sehe dort auch Tätigkeitsmerkmale für die E11 - was aber letztlich unbeachtlich ist, weil die alten und neuen Tätigkeitsmerkmale nicht kompatibel zueinander sind und deshalb keine Aussage darüber getroffen werden kann, zu welcher Eingruppierung eine derzeitige Eingruppierung führen wird.
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Sollte dieses Ergebnis so auf die "uns" übertragen werden, dann sind "wir" die echten Gewinner. Für alle Beamten hätte es nicht besser laufen können ... die Idee dahinter ist einfach:
Als freigestellter Beamter auf Lebenszeit werde ich mit 61 Jahren zurückkehren und dann nach 3 Jahren in die verdiente Pension einsteigen. Meine Rentenansprüche kann ich mir dann auszahlen lassen - und die Rücklagen der letzten 28 Jahre in freier/angestellter Tätigkeit werden mir und meiner Familie den Lebensabend versüßen.
A15 - 3,2% pro Jahr - in Pension 2041 - ich bin ein echter Gewinner.
Ein hoch auf das Beamtentum - ihr Tarifeschäftigten könnt meinetwegen im Staub verenden.
Habe die Ehre!
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A15 - 3,2% pro Jahr - in Pension 2041 - ich bin ein echter Gewinner.
Tippisch A15er
3,01! wäre die ansatzweise richtige Zahl, aber im Kern wird es dann ja 2,93% wg. JSZ und dann wird da bestimmt noch die 0,2 runtergenommen und gerundet, also dann sind wir bei 2,9 .... aber auch genug Grund zum Jubeln.
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Es ist ja noch nicht raus, wie die Länder das Tarifergebnis übertragen. Die unregelmäßigen Erhöhungen beim 2018er-Ergebnis im TVÖD wurden vom Bund meiner Erinnerung nach mit dem Durchschnittswert auf die Besoldungsempfänger übertragen.
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Wenn wir die Sache aus IT Sicht mal positiv sehen wollen dann dürften wir in 2021 die letzte Erhöhung der jetzigen Runde gar nicht mehr mitmachen. Da wird ab 01.01.2021 dem TvÖD Kommune analog angeglichen werden sollen, würde das heißen dass auch der Abschluss der Verhandlungsrunde im August 2020 auf uns übertragen wird.
Ergo könnten wir innerhalb der 33 Monate noch besser da stehen als momentan vermutet.
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Da derlei nicht vereinbart wurde, kann man zwar durchaus überlegen, was das heißen würde - ist aber eher eine unnötige Überlegung.
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"Da derlei nicht vereinbart wurde..."
Die analoge Angleichung an Kommune wurde beschlossen. Steht jedenfalls so als Satz in dem von mir verlinkten PDF.
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Es ist völlig unbeachtlich, was in irgendwelchen Hochglanzbroschüren von Verdi abgedruckt ist. Vereinbart wurde die Übernahme der letztjährig gemachten Vorschläge der TdL zur Überarbeitung der EGO. Diese beinhaltete auch eine Übernahme der Tätigkeitsmerkmale aus der EGO VKA für den Bereich IT - das war es aber auch schon.
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"Da derlei nicht vereinbart wurde..."
Die analoge Angleichung an Kommune wurde beschlossen. Steht jedenfalls so als Satz in dem von mir verlinkten PDF.
Es wird die EGO Angepasst nicht die Entgelttabelle.
Klingt so als ob du glaubst, dass die ITler TV-L dann anch der Entgelttabelle TV-VKA bezahlt werden würden.
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Das habe ich tatsächlich angenommen. Aber danke für die Aufklärung.
Also doch alles Verarsche. Merci..
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Guten Abend,
auf den Verdi Flyer hieß es das Techniker und Meister besonders profitieren, nur leider finde ich dazu niergendwo Informationen zu.
Könnt ihr mir helfen ?
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A15 - 3,2% pro Jahr - in Pension 2041 - ich bin ein echter Gewinner.
Tippisch A15er
3,01! wäre die ansatzweise richtige Zahl, aber im Kern wird es dann ja 2,93% wg. JSZ und dann wird da bestimmt noch die 0,2 runtergenommen und gerundet, also dann sind wir bei 2,9 .... aber auch genug Grund zum Jubeln.
Wäre ich nicht freigestellt würde ich als Beamter keine Jahressonderzahlung bekommen - bedeutet mich betrifft diese "Einfrierung" nicht. Im Gegenteil, ich wäre bevorzugt bei einer gleichen Übertragung - wie so oft - denn meine Sonderzahlung ist in meiner monatlichen Alimentierung verrechnet. Daher "echte" 3%.
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Als freigestellter Beamter auf Lebenszeit werde ich mit 61 Jahren zurückkehren und dann nach 3 Jahren in die verdiente Pension einsteigen. Meine Rentenansprüche kann ich mir dann auszahlen lassen - und die Rücklagen der letzten 28 Jahre in freier/angestellter Tätigkeit werden mir und meiner Familie den Lebensabend versüßen.
A15 - 3,2% pro Jahr - in Pension 2041 - ich bin ein echter Gewinner.
Ein hoch auf das Beamtentum - ihr Tarifeschäftigten könnt meinetwegen im Staub verenden.
Habe die Ehre!
Mir war klar das beamte schon immer faul waren aber das toppt echt alles. Und die angestellten müssen das auch noch bezahlen. Faultier bist du.
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In RLP ist vorgesehen, das Tarifergebnis mit zusätzlich 2% auf die Beamten des Landes zu übertragen.
Diese haben lt. Gericht Nachholbedarf.
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Wäre ich nicht freigestellt würde ich als Beamter keine Jahressonderzahlung bekommen - bedeutet mich betrifft diese "Einfrierung" nicht. Im Gegenteil, ich wäre bevorzugt bei einer gleichen Übertragung - wie so oft - denn meine Sonderzahlung ist in meiner monatlichen Alimentierung verrechnet. Daher "echte" 3%.
Die Tarifler (E14/E15) bekommen echte 2,93% Erhöhung. Das wissen die Dienstherren und werden das sicherlich nicht unberücksichtigt lassen, wenn es darum geht ihr Einsparpotential auszuloten.
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Als freigestellter Beamter auf Lebenszeit werde ich mit 61 Jahren zurückkehren und dann nach 3 Jahren in die verdiente Pension einsteigen. Meine Rentenansprüche kann ich mir dann auszahlen lassen - und die Rücklagen der letzten 28 Jahre in freier/angestellter Tätigkeit werden mir und meiner Familie den Lebensabend versüßen.
A15 - 3,2% pro Jahr - in Pension 2041 - ich bin ein echter Gewinner.
Ein hoch auf das Beamtentum - ihr Tarifeschäftigten könnt meinetwegen im Staub verenden.
Habe die Ehre!
Mir war klar das beamte schon immer faul waren aber das toppt echt alles. Und die angestellten müssen das auch noch bezahlen. Faultier bist du.
@Cursor …..kein Faultier- wohl eher ein Troll! ><((((*>
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Als freigestellter Beamter auf Lebenszeit werde ich mit 61 Jahren zurückkehren und dann nach 3 Jahren in die verdiente Pension einsteigen. Meine Rentenansprüche kann ich mir dann auszahlen lassen - und die Rücklagen der letzten 28 Jahre in freier/angestellter Tätigkeit werden mir und meiner Familie den Lebensabend versüßen.
A15 - 3,2% pro Jahr - in Pension 2041 - ich bin ein echter Gewinner.
Ein hoch auf das Beamtentum - ihr Tarifeschäftigten könnt meinetwegen im Staub verenden.
Habe die Ehre!
Mir war klar das beamte schon immer faul waren aber das toppt echt alles. Und die angestellten müssen das auch noch bezahlen. Faultier bist du.
@Cursor …..kein Faultier- wohl eher ein Troll! ><((((*>
Mit "Troll" hat das rein gar nichts zu tun. Zynismus... ja, "trolling" eher nein.
Tatsächlich bin ich freigestellt (ohne Bezüge, dafür auf Dauer) und darf daher einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen (welche mir sonst verwährt bliebe) und sehe nun meine zukünftigen Bezüge immer weiter steigen, während die Angestellten mehr und mehr ins Hintertreffen geraten.
Ich bin auch nicht faul - denn ich arbeite für mein Geld ca. 65 Stunden pro Woche.
Aber ich darf meine ruhende Verbeamtung erneut aufnehmen, und das werde ich am Ende meiner Laufbahn tun - jeder in meiner Situation würde das. Und mir das entsprechend vergüten lassen. Ich bin kein Freund dieses Systems, schon gar nicht vom Berufbeamtentum, aber da stehe ich allein auf weiter Flur wie mir scheint.
Die Ungerechtigkeit muss wohl in dieser Art verbreitet werden damit irgendwer versteht was hier passiert...
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A15 - 3,2% pro Jahr - in Pension 2041 - ich bin ein echter Gewinner.
Tippisch A15er
3,01! wäre die ansatzweise richtige Zahl, aber im Kern wird es dann ja 2,93% wg. JSZ und dann wird da bestimmt noch die 0,2 runtergenommen und gerundet, also dann sind wir bei 2,9 .... aber auch genug Grund zum Jubeln.
Stimmt so nicht.
Thüringen z. B. überträgt wie BaWü 1:1, also echte:
01.01.2019: 3,2%
01.01.2020: 3,2%
01.01.2021: 1,4%
Die Versogungsrücklage existiert seit 01.01.2018 nicht mehr.
Das Weihnachtsgeld ist in Thüringen in die Grundbesoldungstabelle integriert.
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@Iunius
Und wo ist Ihr Problem? Sie bekommen meines Wissens doch nur eine Pension für die Zeit, während derer Sie auch in die Pensionskasse eingezahlt und mithin Punkte angesammelt haben- und keinesfalls- ohne Berücksichtigung der aktiven Dienstjahre- die volle Pension basierend auf der letzten vor Rentenantritt gezahlten Besoldung, so wie es in Düsteren Legenden und im Volksmund gerne behauptet wird.
Wenn ich mich als Rentner freistellen lasse, dann nehmen meine bis dahin angesammelten Rentenpunkte ebenfalls bis zur Verrentung an allen Rentenerhöhungen teil.
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Als freigestellter Beamter auf Lebenszeit werde ich mit 61 Jahren zurückkehren und dann nach 3 Jahren in die verdiente Pension einsteigen. Meine Rentenansprüche kann ich mir dann auszahlen lassen - und die Rücklagen der letzten 28 Jahre in freier/angestellter Tätigkeit werden mir und meiner Familie den Lebensabend versüßen.
A15 - 3,2% pro Jahr - in Pension 2041 - ich bin ein echter Gewinner.
Ein hoch auf das Beamtentum - ihr Tarifeschäftigten könnt meinetwegen im Staub verenden.
Habe die Ehre!
Mir war klar das beamte schon immer faul waren aber das toppt echt alles. Und die angestellten müssen das auch noch bezahlen. Faultier bist du.
@Cursor …..kein Faultier- wohl eher ein Troll! ><((((*>
ah ok. diese sorte von menschen gibt es zu oft.
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A15 - 3,2% pro Jahr - in Pension 2041 - ich bin ein echter Gewinner.
Tippisch A15er
3,01! wäre die ansatzweise richtige Zahl, aber im Kern wird es dann ja 2,93% wg. JSZ und dann wird da bestimmt noch die 0,2 runtergenommen und gerundet, also dann sind wir bei 2,9 .... aber auch genug Grund zum Jubeln.
Stimmt so nicht.
Thüringen z. B. überträgt wie BaWü 1:1, also echte:
01.01.2019: 3,2%
01.01.2020: 3,2%
01.01.2021: 1,4%
Die Versogungsrücklage existiert seit 01.01.2018 nicht mehr.
Das Weihnachtsgeld ist in Thüringen in die Grundbesoldungstabelle integriert.
Und nachdem in vielen Ländern vor allem in den Nachkrisenjahren und in Zeiten klammer Kassen Nullrunden verteilt oder spürbare Minderungen ausgehend vom Tarifabschluss verordnet sowie ominöse Versorgungsrücklagen gebildet wurden, wird es Zeit, dass die Beamten wieder 1:1, in Teilen sogar überdurchschnittlich an der Entwicklung der tariflichen Entgelte partizpieren.
Glücklichweise wird diese Umsetzung von der geltenden Rechtsprechung zur Alimentation gestützt, was ein Verhalten der Haushaltshüter wie in der Vergangenheit verhindert. Anstehende Wahlkämpfe in Bundesländern wie Thüringen tun ihr Übrigens und eine gute Haushaltslage.
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@Iunius
Und wo ist Ihr Problem? Sie bekommen meines Wissens doch nur eine Pension für die Zeit, während derer Sie auch in die Pensionskasse eingezahlt und mithin Punkte angesammelt haben- und keinesfalls- ohne Berücksichtigung der aktiven Dienstjahre- die volle Pension basierend auf der letzten vor Rentenantritt gezahlten Besoldung, so wie es in Düsteren Legenden und im Volksmund gerne behauptet wird.
Wenn ich mich als Rentner freistellen lasse, dann nehmen meine bis dahin angesammelten Rentenpunkte ebenfalls bis zur Verrentung an allen Rentenerhöhungen teil.
Wenn ich gekündigt hätte ja, aber das habe ich nicht. Mein Beamtenverhältnis ruht derzeit, nach langer Freistellung - ich darf jederzeit zurückkehren und dann reichen mir 3 Jahre um die vollen Pensionsansprüche zu erhalten.
Da ich auch Rentenansprüche besitze werden diese auf meine Bezüge ab 71,5% meiner letzten Besoldung angrechnet. Bedeutet nach derzeitiger Rechtslage ich gehe mit 2911€ Pension aufgestockt um 1871€ aus der freiwillig eingezahlten Rente in Pension. Und das wird mir schön mit 3,2% Verzinst.
+ Beihilfe zur Privatversicherung, welche der Staat bis Heute bezahlt...
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@Iunius
Und wo ist Ihr Problem? Sie bekommen meines Wissens doch nur eine Pension für die Zeit, während derer Sie auch in die Pensionskasse eingezahlt und mithin Punkte angesammelt haben- und keinesfalls- ohne Berücksichtigung der aktiven Dienstjahre- die volle Pension basierend auf der letzten vor Rentenantritt gezahlten Besoldung, so wie es in Düsteren Legenden und im Volksmund gerne behauptet wird.
Wenn ich mich als Rentner freistellen lasse, dann nehmen meine bis dahin angesammelten Rentenpunkte ebenfalls bis zur Verrentung an allen Rentenerhöhungen teil.
Wenn ich gekündigt hätte ja, aber das habe ich nicht. Mein Beamtenverhältnis ruht derzeit, nach langer Freistellung - ich darf jederzeit zurückkehren und dann reichen mir 3 Jahre um die vollen Pensionsansprüche zu erhalten.
Da ich auch Rentenansprüche besitze werden diese auf meine Bezüge ab 71,5% meiner letzten Besoldung angrechnet. Bedeutet nach derzeitiger Rechtslage ich gehe mit 2911€ Pension aufgestockt um 1871€ aus der freiwillig eingezahlten Rente in Pension. Und das wird mir schön mit 3,2% Verzinst.
+ Beihilfe zur Privatversicherung, welche der Staat bis Heute bezahlt...
Selbst wenn das stimmt. Gibt leider immer wieder Leute, die das System ausnutzen. Muss man sich echt nichts drauf einbilden-nennt man Sozialschmarotzer
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Wenn ich gekündigt hätte ja, aber das habe ich nicht. Mein Beamtenverhältnis ruht derzeit, nach langer Freistellung - ich darf jederzeit zurückkehren und dann reichen mir 3 Jahre um die vollen Pensionsansprüche zu erhalten.
Cool bei ne Teilzeitstelle werden nur anteilige Jahre gerechnet und bei einem ruhendem 100%.
Oder habe ich da was falsch Verstanden?
Da ich auch Rentenansprüche besitze werden diese auf meine Bezüge ab 71,5% meiner letzten Besoldung angrechnet. Bedeutet nach derzeitiger Rechtslage ich gehe mit 2911€ Pension aufgestockt um 1871€ aus der freiwillig eingezahlten Rente in Pension.
Sprich rund 6800 Sold in der A15 Endstufe, welche Bundesland zahlt das denn?
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@Iunius
Wenn Sie mit 61 Jahren die Früchte Ihrer 28-Jährigen freien Erwerbstätigkeit ernten wollen, dann müssen Sie folglich 33 Jahre alt gewesen sein, als Sie Ihr Beamtenverhältnis auf Ruhend stellten. Ihre gesetzliche Rente, die Sie zuvor erhielten, wollen Sie sich auch noch auszahlen lassen, was heißt, dass Sie vor ihrer Verbeamtung noch als Angestellter in der freien Wirtschaft gearbeitet haben müssen. Wenn ich jetzt mal voraussetze, dass Sie ein ganz Schneller waren (Abitur mit 18, Uniabschluss mit 23- dann noch in der freien Wirtschaft gearbeitet- danach Referendariat, dann werden Sie ungefähr mit Mitte bis Ende 20 verbeamtet worden sein- gehen wir mal von 25 Jahren aus. Sie können dann also ungefähr für 7 Jahre Pensionsansprüche angesammelt haben. Pro Jahr gibt es ca. 1,7 Punkte... macht rd. 12 Punkte. Hinzu kämen dann noch 3*1,7 Punkte am Ende ihrer Beamtenkariere, in die Sie wieder eintreten wollen, um Ihre Pension abzugreifen....macht dann rd. 17 Pensionspunkte. Um volle Pensionsansprüche zu erlangen, muss man meines Wissens aber über 70 Punkte angesammelt haben.
Wenn Sie also für 17/70 = ungefähr 25% bereits eine Pension von 2911€ erhalten würden, dann läge Ihre reguläre Pension für A15 bei rd. 12.000 Euro. Die Besoldung für A15 liegt derzeit in der Endstufe, die Sie aber wegen Ihrer wenigen Dienstjahre noch nicht erreicht haben können, bei rd. 6.800 Euro. Der volle Pensionsanspruch dafür läge derzeit bei 6800*0,7175=4880 Euro. Ich finde die Prognose für ihre erwartbare Pension etwas optimistisch.
Ich bin absolut kein Experte für Besoldungs- und Pensionsrecht- bitte korrigieren Sie mich!
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Das Ergebnis ist wirklich eine Farce! Als Teilzeitkraft in EG6/3 bekommt man nach der Tarifrunde 2019 netto sogar weniger als vorher. Wirklich ganz prima verhandelt :'(
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@Pan Tau das hat gesessen. ;D
@Verwaltungsdepp warum bekommst du jetzt weniger?
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Könnte mir bitte jemand eines erklären, Redaktionsverhandlungen hin oder....bis vor dem Tarifabschluss erhielt man ein Bruttoendgeld in der E9k Stufe 4 von 3560,20,-€ nach der neuen veröffentlichten Endgeldtabelle E9a Stufe 4 sind jetzt 3272,55,-€ ausgeschrieben. Ich muss kein Mathegenie sein um zu erkennen, dass hier nach dem Tarifabschluss knapp 300,-€ brutto felhen anstatt 3,1% bzw. mind. 100,-€ mehr.
Nicht nur das dieser Tarifabschluss eine riesige Mogelpackung ist, die Endgedgruppen E9 sind hier klar im Nachteil und wenn ich mir dazu ansehe, wie die Lücke von der E8 zur E9 immer kleiner wird und die Jahressonderzahlung der E8 weit höher als die der E9 ist, verdienen unterm Strich die Kollegen der E8 am Jahresende mehr Geld als die Kollegen der E9....Herzlichen Glückwunsch
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Ein Hoch auf diesen Tarifabschluss,
Verdi ihr solltet euch was schämen.
Und Gratulation an die 90 % nicht Gewerkschaftsmitglieder im TVL Bereich
die sich nicht beschweren sollten.
Verlierer sind die Gewerkschaftsmitglieder die brav ihren Monatlichen Obolus bezahlen.
Beispiel des Tarif Abschlusses anhand meiner Lohngruppe,
TVL West 7 -5
Bruttoberechnet abzüglich 1,6 % Inflation, abzüglich meines Kampfbeitrages Verdi 1 % (den ohne diesen Beitrag gebe es keinen Tarifvertrag und keine Lohnabschlüsse),
abzüglich einfrieren Jahressonderzahlung bis 2021 (die auch niemals wieder steigen wird)
= eine Tariferhöhung von 2,24 % in 33 Monaten
= eine Tariferhöhung von 0,74 % im Jahr.
Da geh ich doch mal Essen davon !!!!
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@Iunius
Wenn Sie mit 61 Jahren die Früchte Ihrer 28-Jährigen freien Erwerbstätigkeit ernten wollen, dann müssen Sie folglich 33 Jahre alt gewesen sein, als Sie Ihr Beamtenverhältnis auf Ruhend stellten. Ihre gesetzliche Rente, die Sie zuvor erhielten, wollen Sie sich auch noch auszahlen lassen, was heißt, dass Sie vor ihrer Verbeamtung noch als Angestellter in der freien Wirtschaft gearbeitet haben müssen. Wenn ich jetzt mal voraussetze, dass Sie ein ganz Schneller waren (Abitur mit 18, Uniabschluss mit 23- dann noch in der freien Wirtschaft gearbeitet- danach Referendariat, dann werden Sie ungefähr mit Mitte bis Ende 20 verbeamtet worden sein- gehen wir mal von 25 Jahren aus. Sie können dann also ungefähr für 7 Jahre Pensionsansprüche angesammelt haben. Pro Jahr gibt es ca. 1,7 Punkte... macht rd. 12 Punkte. Hinzu kämen dann noch 3*1,7 Punkte am Ende ihrer Beamtenkariere, in die Sie wieder eintreten wollen, um Ihre Pension abzugreifen....macht dann rd. 17 Pensionspunkte. Um volle Pensionsansprüche zu erlangen, muss man meines Wissens aber über 70 Punkte angesammelt haben.
Wenn Sie also für 17/70 = ungefähr 25% bereits eine Pension von 2911€ erhalten würden, dann läge Ihre reguläre Pension für A15 bei rd. 12.000 Euro. Die Besoldung für A15 liegt derzeit in der Endstufe, die Sie aber wegen Ihrer wenigen Dienstjahre noch nicht erreicht haben können, bei rd. 6.800 Euro. Der volle Pensionsanspruch dafür läge derzeit bei 6800*0,7175=4880 Euro. Ich finde die Prognose für ihre erwartbare Pension etwas optimistisch.
Ich bin absolut kein Experte für Besoldungs- und Pensionsrecht- bitte korrigieren Sie mich!
Pension mit 64 - mit 61 kehre ich zurück in mein Beamtenverhätlnis -
Rente wird anteilig verrechnet wenn 71,5% der Vorhergehenden Bezüge erreicht sind. Ich war Sozialversicherungspflichtig beschäftigt (natürlich nur geringfügig) seit meinem 17 Lebensjahr (Abitur).
Den Magister erreichte ich mit 23 Jahren - in diesen 6 Jahren war ich stehts Rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Referendariat - Nein, denn ich bin kein Lehrer.
Ich war als Angestellter an einer Hochschule beschäftigt; nebenberuflich selbständig tätig und wurde mit 28 Jahren dann an einer anderen Stelle verbeamtet. Freigestellt für PR- Arbeit mit anschließendem ruhenden Beamtenverhältnis. Träger einer Professur und weiterhin selbständig tätig, zahle ich derzeit Rentenbeiträge und habe zuvor in Freiberuflicher Tätigkeit stets freiwillig in die Rentenkasse gezahlt.
Nach meiner Rückkehr ans KM mit 61 Jahren -das Minimum welches mir dann zusteht ist A15- werde ich es auf 15 Jahre Besoldung gebracht haben. Nehmen wir 15 in den letzten 3 Jahren an sind das dann 28**€ + die Rentenansprüche bis 71,5% meiner Pension.
Aber das ist Nebensächlich: Die Frechheit sind die 3,1% Zinsen welche die "Beamten" alo ich auch, durch die Übernahme des Abschlusses bekommen würden. Das kostet erstens den Steuerzahler Millionen und hilft zweitens vor allem denen die schon genug haben!
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Pension mit 64 - mit 61 kehre ich zurück in mein Beamtenverhätlnis -
Rente wird anteilig verrechnet wenn 71,5% der Vorhergehenden Bezüge erreicht sind. Ich war Sozialversicherungspflichtig beschäftigt (natürlich nur geringfügig) seit meinem 17 Lebensjahr (Abitur).
Den Magister erreichte ich mit 23 Jahren - in diesen 6 Jahren war ich stehts Rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Referendariat - Nein, denn ich bin kein Lehrer.
Ich war als Angestellter an einer Hochschule beschäftigt; nebenberuflich selbständig tätig und wurde mit 28 Jahren dann an einer anderen Stelle verbeamtet. Freigestellt für PR- Arbeit mit anschließendem ruhenden Beamtenverhältnis. Träger einer Professur und weiterhin selbständig tätig, zahle ich derzeit Rentenbeiträge und habe zuvor in Freiberuflicher Tätigkeit stets freiwillig in die Rentenkasse gezahlt.
Nach meiner Rückkehr ans KM mit 61 Jahren -das Minimum welches mir dann zusteht ist A15- werde ich es auf 15 Jahre Besoldung gebracht haben. Nehmen wir 15 in den letzten 3 Jahren an sind das dann 28**€ + die Rentenansprüche bis 71,5% meiner Pension.
Aber das ist Nebensächlich: Die Frechheit sind die 3,1% Zinsen welche die "Beamten" alo ich auch, durch die Übernahme des Abschlusses bekommen würden. Das kostet erstens den Steuerzahler Millionen und hilft zweitens vor allem denen die schon genug haben!
Träger einer Professur? Wofür noch mal? Träger des goldenen Bands..., Sprenger der Ketten, König der Drachen und Anführer der Eunuchen...
Was bist du denn nicht?
Führer der Deutschen, Träger des eisernen Kreuzes am schwarz-weißen Band? Ach nein, du wirst bestimmt kein Preuße sein.
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ist absehbar, ob das Ergebnis in NRW auf Beamte 1zu1 übertragen wird? Gibt es dazu Quellen?
hab nur dies gefunden: https://www.extremnews.com/nachrichten/politik/7856171f43fbe3b
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@Iunius
"Referendariat - Nein, denn ich bin kein Lehrer. "
Referendariat hat Nichts mit Lehrer zu tun- das Referendariat durchlaufen alle Beamten des sog. höheren Dienstes- Ausnahmen bestätigen die Regel- das nennt man dann "Kaltgereckte"
Wenn Sie 6 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind, dann ist es nach meiner Kenntnis nicht mehr möglich, sich die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen- das geht max. bis zu einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren. Auch dann werden aber nur die Arbeitnehmeranteile ausgezahlt.
15 Jahre Besoldung bedeuten rd. 26 Pensionspunkte- macht 36 Prozent des maximalen Pensionsanspruches...A15 Derzeit 6800*0,7175*0,36=1760 Euro. Wie Sie unter den von Ihnen aufgezählten Parametern auf eine behauptete Pension von 2900 Euro kommen, erschließt sich mir nicht.
Die durchschnittliche Rentenerhöhung betrug in den letzten 10a 2,1% p.a.. Die durchschnittliche Erhöhung der Beamtenbesoldungen lag, wenn ich mir die Ergebnisse der Besoldungsrunden anschaue mit Werten zwischen 0,00% bis 3,2% ungefähr auf dem selben Niveau- i.M. rd. 2,3% p.a.. Ich sehe da jetzt keine dramatische Übervorteilung der Beamten. Und ich bin Angestellter!
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@Pan Tau: Das ist vergebene Mühe. Er ist Professor und du nicht. Komm ihm hier mal nicht mit Fakten. Wenn er will, lässt er dich seinen Rasen mähen.
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Ich hab gerade mal die Tabelle 2019 mit der 18er verglichen.
Bei 10/2 bis 10/6 gerade mal +2,82.
Die EGs <8 sind ja um einiges besser weggekommen.
Fachkräftemangel? Wollen die mich verarschen?
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Ich gratuliere - es ist auch zu dir durchgedrungen. Es tut mir leid, dir sagen zu müssen, dass es den "Fachkräftemangel" nicht gibt. Wäre es so, würde die Löhne für bestimmte Berufsgruppen geradezu explodieren.
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Ich gratuliere - es ist auch zu dir durchgedrungen. Es tut mir leid, dir sagen zu müssen, dass es den "Fachkräftemangel" nicht gibt. Wäre es so, würde die Löhne für bestimmte Berufsgruppen geradezu explodieren.
Naja, nach aktuellem Stand gehen mehr öD-Angestellte in Rente als Nachwuchs hinterher kommt. Im Bereich IT gibt es sehr wohl bereits große Defizite sowohl im öD als auch im privaten Sektor. In vielen IT-Sparten gibt es schon seit geraumer Zeit einen Nachfrageüberhang. Für die richtig guten IT-Profis ist der Schritt in den privaten Sektor deutlich lukrativer. Für den öD bleiben nur die 3er und 4er Kandidaten übrig, die sich gerade so durchs Studium bzw. durch die Ausbildung gemogelt haben.
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Ich vermute mal, dass sollte von Amiga Sarkasmus sein ;)
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Richtig, die Fachkraft darf keine E10 bekommen, das dürfen nur breit aufgestellte Studierte... aber das ist eben einfacher zu argumentieren von den Personalverwaltern.
Alles andere ist lästig und wird ungern umgesetzt, weil man dann ja in Verantwortung gehen müsste.
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Könnte mir bitte jemand eines erklären, Redaktionsverhandlungen hin oder....bis vor dem Tarifabschluss erhielt man ein Bruttoendgeld in der E9k Stufe 4 von 3560,20,-€ nach der neuen veröffentlichten Endgeldtabelle E9a Stufe 4 sind jetzt 3272,55,-€ ausgeschrieben. Ich muss kein Mathegenie sein um zu erkennen, dass hier nach dem Tarifabschluss knapp 300,-€ brutto felhen anstatt 3,1% bzw. mind. 100,-€ mehr.
Nicht nur das dieser Tarifabschluss eine riesige Mogelpackung ist, die Endgedgruppen E9 sind hier klar im Nachteil und wenn ich mir dazu ansehe, wie die Lücke von der E8 zur E9 immer kleiner wird und die Jahressonderzahlung der E8 weit höher als die der E9 ist, verdienen unterm Strich die Kollegen der E8 am Jahresende mehr Geld als die Kollegen der E9....Herzlichen Glückwunsch
Sie können sich ja herabgruppieren lassen. Dabei können Sie ihre jetzige Tätigkeit beenden. Dann passt auch das "Endgeld", also das geld am Ende.
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Das Ergebnis ist wirklich eine Farce! Als Teilzeitkraft in EG6/3 bekommt man nach der Tarifrunde 2019 netto sogar weniger als vorher. Wirklich ganz prima verhandelt :'(
Das rechne uns doch bitte mal vor.
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Im Rahmen dieser Angleichung der Entgeldordnung nach VKA profitieren nur jene die jetzt in E9 als ITler stecken ?
Habe jetzt ne E11 und laut der Beschreibung falle in in EG11/1... also ändert sich nix ? Kann das jemand bestätigen ? Oder wird 2021 dann komplett die Stelle neu bewertet ?
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Die neuen Tätigkeitsmerkmale unterscheiden sich völlig von den aktuellen. Aus der aktuellen Eingruppierung kann keinerlei Rückschluss auf die Eingruppierung auf Basis der neuen Tätigkeitsmerkmale gezogen werden.
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Die neuen Tätigkeitsmerkmale unterscheiden sich völlig von den aktuellen. Aus der aktuellen Eingruppierung kann keinerlei Rückschluss auf die Eingruppierung auf Basis der neuen Tätigkeitsmerkmale gezogen werden.
Gibt es da schon Veröffentlichungen? Was wird sich da so alles ändern?!
Danke für die Antwort!!!
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Die neuen Tätigkeitsmerkmale unterscheiden sich völlig von den aktuellen. Aus der aktuellen Eingruppierung kann keinerlei Rückschluss auf die Eingruppierung auf Basis der neuen Tätigkeitsmerkmale gezogen werden.
Gibt es da schon Veröffentlichungen? Was wird sich da so alles ändern?!
Danke für die Antwort!!!
das würde mich auch mal interessieren ....
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Die EGO VKA ist im Entwurf bereits seit Mitte 2016 veröffentlicht und seit dem 01.01.17 inkraft.
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Weiss jemand ab wann man mit dem “neuen“ Lohn rechnen kann? Wieder rückwirkend mit dem April Gehalt? Also Ende April? Dankeschön...
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Die EGO VKA ist im Entwurf bereits seit Mitte 2016 veröffentlicht und seit dem 01.01.17 inkraft.
hi wo find ich das denn ?
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Z.B. auf der Website der VKA.
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Z.B. auf der Website der VKA.
für alle anderen die es suchen oder interessiert hier der Link https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tvoed
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Frage an Spid :
Würde dies dann auch Inkrafttreten :
§15 2.1: Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XI Ziffern 1 und 2 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten Entgelt nach der Anlage E. 2Soweit im Allgemeinen Teil auf bestimmte Entgeltgruppen der Anlage A Bezug genommen wird, entspricht....
...
die Entgeltgruppe P12 der Entgeltgruppe 9c.....
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Wie sollte sich eine solche Folge aus der Übernahme der Tätigkeitsmerkmale für ITler aus der EGO VKA ableiten lassen? Und vor allem: was würdest Du meinen, welche Rechtsfolge sich daraus ableiten ließe?
Ich würde nach derzeitigem Stand nicht davon ausgehen. Da man im Bereich TV-L offenbar bei KR statt P bleiben möchte, bedarf es ja schlicht keiner Vergleichtabelle P/E - und wenn man einer bedürfte, würde sie in Ermangelung einer E9c im TV-L nicht auf diese verweisen.
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@Iunius
"Referendariat - Nein, denn ich bin kein Lehrer. "
Referendariat hat Nichts mit Lehrer zu tun- das Referendariat durchlaufen alle Beamten des sog. höheren Dienstes- Ausnahmen bestätigen die Regel- das nennt man dann "Kaltgereckte"
Wenn Sie 6 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind, dann ist es nach meiner Kenntnis nicht mehr möglich, sich die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen- das geht max. bis zu einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren. Auch dann werden aber nur die Arbeitnehmeranteile ausgezahlt.
15 Jahre Besoldung bedeuten rd. 26 Pensionspunkte- macht 36 Prozent des maximalen Pensionsanspruches...A15 Derzeit 6800*0,7175*0,36=1760 Euro. Wie Sie unter den von Ihnen aufgezählten Parametern auf eine behauptete Pension von 2900 Euro kommen, erschließt sich mir nicht.
Die durchschnittliche Rentenerhöhung betrug in den letzten 10a 2,1% p.a.. Die durchschnittliche Erhöhung der Beamtenbesoldungen lag, wenn ich mir die Ergebnisse der Besoldungsrunden anschaue mit Werten zwischen 0,00% bis 3,2% ungefähr auf dem selben Niveau- i.M. rd. 2,3% p.a.. Ich sehe da jetzt keine dramatische Übervorteilung der Beamten. Und ich bin Angestellter!
Tatsächlich war die Stelle im KM und ich stamme ja nicht aus der "klassischen" Beamtenlaufbahn.
Zudem ist A15 lediglich was mir min. nach der langen Pause zustehen würde, es entspricht nicht den bisher gezahlten Bezügen.
@Pan Tau: Das ist vergebene Mühe. Er ist Professor und du nicht. Komm ihm hier mal nicht mit Fakten. Wenn er will, lässt er dich seinen Rasen mähen.
Neid :)
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Wie auch immer. Es geht hier ja nicht um die persönliche beruflichen Entwicklung.
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Da die Sonderzahlung auf das Niveau von 2018 eingefroren wird bis 2022. Ist diese dann da Gegenstand der neuen tariflichen Verhandlung oder wird die jsz automatisch wieder auf das Niveau des Jahres angepasst?
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@Iunius
""Zudem ist A15 lediglich was mir min. nach der langen Pause zustehen würde, es entspricht nicht den bisher gezahlten Bezügen.""
Das System der Beamtenpensionen funktioniert aber anders- die Pension wird nach der Besoldung berechnet, die man in der juristischen Sekunde vor dem Pensionseintritt erhielt. Dabei ist es irrelevant, ob man zwischendurch mal eine höhere Besoldung bezog!
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@Iunius
Ich werde mich mit Ihrer Geschichte vielleicht mal an die BILD wenden, und sehe schon die Schlagzeile vor meinem Auge:
GIER-BEAMTER IUNIUS B.: JAHRELANG VERDIENTE ER SICH ALS FREIBERUFLER SCHWINDELIG- NUN FORDERT ER AUCH NOCH LUXUS PENSION !!!
Es begann alles so vielversprechend. Hochbegabt, Einser-Abitur mit 17, Magister mit 23, Professur an einer Elite-Uni mit 28. Doch all das reichte Iunius B. (Name von der Redaktion geändert) noch nicht. u.s.w.......
8)
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...zugespielt wurden uns diese Informationen von einem seltsamen Mann im Anzug und altmodischer Melone. 8)
Heute würde man ihn per Fahndung suchen, weil er sich an Kinder ranmacht. ;)
Komischer Professor der Iunius X. Professoren werden allgemein mit einer W-Besoldung versehen, aber naja... Das wusste er nicht, als er hier Quark^Quark schrieb. Es gibt auch angestellte Professoren (so gesehen bei uns). Die werden allerdings mit einer E13 oder 14 bedient.
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Komischer Professor der Iunius X. Professoren werden allgemein mit einer W-Besoldung versehen, aber naja... Das wusste er nicht, als er hier Quark^Quark schrieb. Es gibt auch angestellte Professoren (so gesehen bei uns). Die werden allerdings mit einer E13 oder 14 bedient.
Aber ich bin doch derzeit angestellt :o
Und bei der Rechnung fehlten 4 Jahre freigestellt. Ist man freigestellt behällt man seine Bezüge - erst nach der Freistellung ruhte das Beamtenverhältnis.
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Richtig, die Fachkraft darf keine E10 bekommen, das dürfen nur breit aufgestellte Studierte... aber das ist eben einfacher zu argumentieren von den Personalverwaltern.
Alles andere ist lästig und wird ungern umgesetzt, weil man dann ja in Verantwortung gehen müsste.
Ja, traurig, dass die Tätigkeiten einer Fachkraft entsprechend der Tätigkeiten einer Fachkraft bezahlt werden.
Noch trauriger ist, dass man Tätigkeiten eines Studierten nicht auf eine Fachkraft überträgt, die damit auch mehr Geld bekommen würde.
Aber beschissen ist, dass der AG noch genug Deppen (und Gurken) findet, die das mit sich machen lassen und somit den AG nicht dazu zwingen, sich zu überlegen, ob und wie er mittels weiterer Zulagen sich quallifiziertes Personal an Land holen könnte.
Ach ja und ich finde die EGO VKA für ITler durchaus plausibel und sinnig. Es fällt allerdings auf, dass Beschäftigter mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Informatik) und entsprechender Tätigkeit dort nicht berücksichtg sind, da diese dort nicht erfasst werden und diese wieder im alggemeinen Teil zurückfallen.
Schwierig ist und bleibt es allerdings, den Personalern zu erklären worin der Unterschied in den Tätigkeiten einer Hochschulausbildung und einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung besteht.
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Das ist nicht schwierig. Die Fiktion ist aber, dass es im Allgemeinen keine Aufgaben gibt, die einen wissenschaftlichen HS-Abschluss erfordern. Ausnahmen werden dann hoffentlich den Spezialisten überlassen.
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Hallo liebe Mietglieder,
mein Name ist Luca und ich komme aus Berlin.
Meine Fragen und die meiner Kollegen beziehen sich auf den Abschluss des TVL. Wir arbeiten hier in Berlin in der Feuerwehrleitstelle. Wir bekommen eine E 7 mit Zuschlag nach Paragraph 16 des TVL zur Verhinderung der Fachkräfteabwanderung, bedeutet zwei Erfahrungsstufen hoch in die 6.
Leider ist in den uns bekannten und veröffentlichten Dokumenten nich viel über uns und den Notfallsanitätern der FW zu finden. Wir haben nun gehört, dass wir von der LtS in die 9a kommen und die Notfallsanitäter in die Kr8. Vielleicht hat von Euch jemand nähere Infos wo das steht und zu wann das kommen soll.
Viele Grüße
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Wann wird das Ganze eigentlich offiziell und landet dann auch auf den Lohnzetteln?
Bei Verdi gibt es nur zu lesen, dass die Mitglieder "in den nächsten Wochen" abstimmen. Gibt es dafür noch kein konkretes Datum?
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Ich glaube bis Ende März haben die Mitglieder Zeit abzustimmen. Demnach wirds auch vor Ende April nix von dem Geld geben.
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ERklär Frist ist 15.April , dann muss noch redaktionelles TUning gemacht werden, dann die Software angepasst und dann ist es Juni.
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ERklär Frist ist 15.April , dann muss noch redaktionelles TUning gemacht werden, dann die Software angepasst und dann ist es Juni.
Tippe aus genannten Gründen auch auf die Juni-Gehaltszahlung für die Nachzahlung.
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Dann kommt noch die kalte Progression hinzu. D.h. was Netto von der Nachzahlung übrig bleibt, dürfte überschaubar sein...
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Dann kommt noch die kalte Progression hinzu. D.h. was Netto von der Nachzahlung übrig bleibt, dürfte überschaubar sein...
Nö.
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Gibt es eingentlich für Schichtarbeiter Verbesserung bzw. wurde etwas in dem Bereich rausgehandelt bei den Tarifverhandlungen?
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Höherer Anteil an zusätzlichen Urlaubstagen bei Wechselschicht.
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Allgemein: Hatte schon mal jemand das Bedürfnis dem Kollegen in der Ausländerbehörde oder im Jobcenter die Arbeit abzunehmen bzw. zu erklären wo was wie falsch gemacht wird ? Nein, warum wollen dann immer alle den Personalern erklären wie es geht ? :)
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Weil Fehler von Kollegen aus Jobcentern den Leuten hier keine Zeit und Geld "stehlen". Eingeschränktheit oder Fehler der Personalabteilung aber wohl schon
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Dann kommt noch die kalte Progression hinzu. D.h. was Netto von der Nachzahlung übrig bleibt, dürfte überschaubar sein...
Nö.
Nö weil ?
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Dann kommt noch die kalte Progression hinzu. D.h. was Netto von der Nachzahlung übrig bleibt, dürfte überschaubar sein...
Nö.
Nö weil ?
Weil es eben größer als Inflation ist, dass wir bekommen.
Weil die Nachzahlung nicht kleiner ist, wenn sie mit einem Wupps kommt als wenn man es monatlich bekommt (sofern man eine Steuererklärung macht)
Aber klar, es ist grundsätzlich überschaubar. Da monatlich nicht ein nominaler Zuwachs von 1111.11€ ansteht.
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... "sofern man eine Steuererklärung macht"...
Da liegt der Hase im Pfeffer. Na schönen Dank..
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... "sofern man eine Steuererklärung macht"...
Da liegt der Hase im Pfeffer. Na schönen Dank..
Hä?
Mittels der vorausgefertigten Steuererklärung ist das eine Sache von 5 min.
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Meines Wissens wird die Nachzahlung steuerlich so behandelt, als ob man das monatlich bekommen hätte. Folglich kommt es nicht zu einer höheren Besteuerung.
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Interessant, was hier für ein Blödsinn erzählt wird.
Als ob es zum ersten Mal eine Nachzahlung geben würde...
Die Monate ab Januar werden komplett neu mit erhöhtem Brutto gerechnet und die nur das erhöhte Netto als Nachzahlung im Mai oder Juni (oder wann auch immer) ausgezahlt.
Hat nichts mit kalter Progession oder höherem Steuersatz zu tun. Und ja, auch ohne Steuererklärung geht euch nichts flöten.
In diesem Sinne!
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Die Monate ab Januar werden komplett neu mit erhöhtem Brutto gerechnet und die nur das erhöhte Netto als Nachzahlung im Mai oder Juni (oder wann auch immer) ausgezahlt.
Nicht überall. Aber wie gesagt, selbst wenn nicht, dann egal, geht nichts flöten (und bei einigen käme sogar netto mehr an, wg. Bemessungsgrenzen, oder?)
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na da sind wir ja richtig gut weggekommen...
https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/eisen-und-stahl/stahlwerker-bekommen-3-7-prozentmehr-geld
so wie es ausschaut rechnen alle dass die wirtschaft 2020-2021 komplett einbricht .. große rezession .. dann sind die unbefristeten e10/11er dann doch wieder ganz vorne ... man muss dann wenigstens nicht zum aamt. ;-)
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Diese Perspektive auf den IG Metall Abschluss kann relativierend wirken.
Ich glaube jedoch, dass hier auch wieder vieles im Detail verborgen liegt, sodass ein Urteil oder ein Vergleich nicht so einfach möglich ist. Wir wissen ja, wie unterschiedlich die Auswirkungen unseres Tarifergebnisses auf jeden einzelnen von uns sind und was man nur oberflächlich in den Medien und von den Gewerkschaften gehört hat.
Und wenn ich nur mal kurz in die Materie der Entgelte dieser anderen Branche versuche einzutauchen, dann entnehme ich der Meldung: 3,7 % mehr Gehalt, + 1.000 Euro jährlich tarifdynamisch (müsste doch bei 3.000 Euro Monatsgehalt +2,7 %; bei 4.000 Euro + 2,0 % entsprechen), Laufzeit 26 Monate, Beschäftigungssicherung...
Also bei kürzerer Laufzeit lassen sich dann bei einer Lohnsteigerung zwischen 5,7 und 6,4 % doch eher gar keine so großen Abweichungen gegenüber uns finden.
Aber das alles nur ganz grob, gemittelt und geschätzt, um der vorausgegangenen Aussage ebenso etwas Relativierendes entgegenzusetzen ;)
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Hallo, normalerweise lese ich und ärgere mich. Aber wenn das Tarifergebnis in NRW, wie in den Zeitungen zu lesen, übernommen wird, frage ich mich ob die Gewerkschaftsmitglieder zu Handlangern der Beamten werden. 3,2 Prozent auf die Tabelle, keine Kürzung der Jahressonderzahlung, ist ja in der monatlichen Alimentation verschwunden. Die durchschnittliche Erhöhung für alle Beamten, super, ich bekomme 3,01 und Kürzung der Jahressonderzahlung. Ach übrigens meine Einstufung als IT-Techniker wird seit Jahren verschoben. Wenn der Abschluss so kommt in NRW und wer dann nicht aus der Gewerkschaft austritt...
Ich schüttel nur noch mit dem Kopf und fühle mich veräppelt!!
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Ach übrigens meine Einstufung als IT-Techniker wird seit Jahren verschoben.
Hä? Wie wird verschoben?
Feststellen, fordern, klagen.
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Hallo, normalerweise lese ich und ärgere mich. Aber wenn das Tarifergebnis in NRW, wie in den Zeitungen zu lesen, übernommen wird, frage ich mich ob die Gewerkschaftsmitglieder zu Handlangern der Beamten werden. 3,2 Prozent auf die Tabelle, keine Kürzung der Jahressonderzahlung, ist ja in der monatlichen Alimentation verschwunden. Die durchschnittliche Erhöhung für alle Beamten, super, ich bekomme 3,01 und Kürzung der Jahressonderzahlung.
3,01 auch trotz der Mindesterhöhung von 100€? Die bekommen nämlich die Beamten nicht. Ebenso bekommen die jungen beamten in der Stufe 1 nicht die 4,5%, was auch nicht nötig ist, da der Abstand zur nächsten Stufe recht gering ist, ganz im Gegensatz zum TV-L.
Die 3,2 stellen halt das Gesamtvolumen dar, das eben unterschiedlich verteilt wird.
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Die 3,2 Prozent errechnen sich aus der überproportionalen Steigerung der Stufe 1 und der Steigerung um 3,01% der übrigen Stufen. Man kommt also maximal 1 Jahr in den Genuss der überproportionalen Steigerung, jede Höhergruppierung führt mindestens in Stufe 2 - und zumeist wird ohnehin nur in Stufe eingestellt, wenn keine Berufserfahrung vorliegt. Zudem wird die JSZ gekürzt. Mithin wäre eine Übertragung der 3,2% wäre also eine deutliche Besserstellung gegenüber den TB.
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Die 3,2 stellen halt das Gesamtvolumen dar, das eben unterschiedlich verteilt wird.
Ohne Berücksichtigung der "Kürzung" der JSZ.
Hier liegt doch der Hund begraben.
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Man kann es drehen und wenden wie man will.... im Vergleich zum TVÖD ist der Abschluss KEINE Wertschätzung der Beschäftigten der Länder. Für diesen Unterschied gibt es keine Rechtfertigung.
Sollte die Zahl der Landesbeamten das Problem sein: Warum wird der Abschluss dann 1:1 übertragen? Dann sollte man auch für die Beschäftigten auch einen Familienzuschlag on Top geben und Beihilfen zahlen (Osteopath, Implantate....) Dann könnten wir nämlich mit einem Dauergrinsen im Büro sitzen.
(Der Familienzuschlag ist der familienbezogene Bestandteil innerhalb der Besoldung (Stufe 1: verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte; Stufe 2: verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte und Kinder) und wird als soziale Komponente zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt)
Beim TV-L steht man immer unter auf der Treppe - Aber Hauptsache der Abschluss wird in der Presse gefeiert
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Man kann es drehen und wenden wie man will.... im Vergleich zum TVÖD ist der Abschluss KEINE Wertschätzung der Beschäftigten der Länder. Für diesen Unterschied gibt es keine Rechtfertigung.
Der Punkt ist, das es dafür auch keiner Rechtfertigung bedarf.
Sowenig wie es einer Rechtfertigung dafür bedarf, das es bei VW und beispielsweise BMW unterschiedliche Tarife gibt.
Es sind nunmal unterschiedliche Unternehmen, auch wenn sie der gleichen Branche angehören. Im öD ist das nicht anders ...
Man war es zwar in der Vergangenheit jahrzehntelang „gewohnt“, das bei Bund, Ländern und Kommunen) der gleiche Tarif galt, aber mit dem Austritt der TdL aus der Tarifgemeinschaft mit Bund und Kommunen ist es damit vorbei.
Wobei es auch damals nur bei oberflächlicher Betrachtung der gleiche Tarif war: Im BAT gab Unterschiede in den für Bund und Länder einerseits und den Kommunen andererseits geltenden Vergütungsordnungen inkl. unterschieden in der Vergütungstabelle und für den Bereich Arbeiter gab es ursprünglich drei Tarifverträge (MTB II = Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes, MTL II = Manteltarifvertrag für Arbeiter der Länder und BMT-G II = Bundesmanteltarifvertrag Gemeinden), später noch zwei (MTB II + MTL II = MTArb) mit einer Fülle von bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen.
Die TdL war auch damals, als es noch die Tarifgemeinschaft mit Bund und Kommunen gab, der Bremser in den Tarifverhandlungen. Die heutige Trennung in TVöD und TV-L kennt also nicht nur Verlierer, sondern auch Gewinner: Die TVöD-Beschäftigten haben seitdem das eine oder andere Zehntelprozent bei den Tarifabschüssen dazugewonnen, die ihnen ansonsten im gemeinsamen Fahrwasser mit den TV-L-Beschäftigten verwehrt geblieben wären ...
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Man kann es drehen und wenden wie man will.... im Vergleich zum TVÖD ist der Abschluss KEINE Wertschätzung der Beschäftigten der Länder. Für diesen Unterschied gibt es keine Rechtfertigung.
Der Punkt ist, das es dafür auch keiner Rechtfertigung bedarf.
Sowenig wie es einer Rechtfertigung dafür bedarf, das es bei VW und beispielsweise BMW unterschiedliche Tarife gibt.
Es sind nunmal unterschiedliche Unternehmen, auch wenn sie der gleichen Branche angehören. Im öD ist das nicht anders ...
Genau.... diejenigen die die Steuern erwirtschaften, werden schlechter bezahlt wie diejenigen, die diese verprassen.... das macht Sinn!
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Man kann es drehen und wenden wie man will.... im Vergleich zum TVÖD ist der Abschluss KEINE Wertschätzung der Beschäftigten der Länder. Für diesen Unterschied gibt es keine Rechtfertigung.
Der Punkt ist, das es dafür auch keiner Rechtfertigung bedarf.
Sowenig wie es einer Rechtfertigung dafür bedarf, das es bei VW und beispielsweise BMW unterschiedliche Tarife gibt.
Es sind nunmal unterschiedliche Unternehmen, auch wenn sie der gleichen Branche angehören. Im öD ist das nicht anders ...
Genau.... diejenigen die die Steuern erwirtschaften, werden schlechter bezahlt wie diejenigen, die diese verprassen.... das macht Sinn!
Seit wann wird VW schlechter bezahlt?
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Genau.... diejenigen die die Steuern erwirtschaften, werden schlechter bezahlt wie diejenigen, die diese verprassen.... das macht Sinn!
Wie meinen?
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Die Übertragung mindestens der linearen Erhöhung auf die Landesbesoldungen ist verfassungsrechtlich geboten, weil die Besoldung im Anstieg (!) nicht von den Tarifen entfernen darf (Bundesverfassungsgericht). Das führt zu dem Kuriosum, dass in Form von Kommunalbeamten, die ja auch nach Landesbesoldungsrecht bezahlt werden, die Abstände zu deren Vergleichsgruppe (TVöD) größer oder zumindest nicht kleiner werden. Die Kombination von geringerer Vergleichserhöhung (TV-L-Basis) und höherer Erhöhung bei der Vergleichsgruppe der Beschäftigten nach TVöD ist derzeit das größte Pulverfass. Es klagen aber bisher nur Richter, Lehrer und andere Landesbeamte. Auf den Ausgang einer Verfassungsbeschwerde für Kommunalbeamte wäre ich echt gespannt.
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naja, 2019 gibts durchschnittlich 3,09% für die kommunalen Angestellten mehr.
Die kommunalen Beamten bekommen in den meisten Ländern 3,2%.
2020 ist das ähnlich.
Wirklich beschweren können sie sich da also nicht.
Ebenso das man meiner Erfahrung nach auch als kommunaler Beamter schneller befördert wird als beim Land.
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Das halte ich für eine unzulässige Verallgemeinerung. In den Kommunen wird überhaupt nicht befördert, es sei denn, man bewegt sich (KGSt-Bewertungen). Das ist bei den Ländern mit teilweise gebündelten Dienstposten durchaus anders. In den Kommunen werden auch schon mal gD-Beamte mit A10 pensioniert.
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Selbstsam, die Erfahrung hab ja nicht nur ich gemacht (gewechselt von Kommune, wo es in meinem technischen Fachbereich niemanden unter A11 gab (außer ich Neuling), viele A12 sogar nun zu Land gewechselt, wo über ein Drittel im Eingangsamt A10 festhängt; bei gleichen Aufgaben), sondern wurde in der Anwärterschaft, wo ich viel rumgekommen bin, so überall kommuniziert: in der Kommune geht es schneller, aber dafür nicht so hoch, im land langsamer, aber dafür auch einiges an A13(gD) Stellen.
aber offtopic, Jedenfalls Kommunalbeamte haben es nicht schlechter als die kommunalen Angestellten
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Erklärungsfrist 15.04.2019 --> Ist der Tarifvertrag ist jetzt angenommen wurden?
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Erklärungsfrist 15.04.2019 --> Ist der Tarifvertrag ist jetzt angenommen wurden?
Die Erklärungsfrist wurde bis 30.04.2019 verlängert. Ich habe gerade die Übersichtsseite zur Tarifrunde entsprechend korrigiert.
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Erklärungsfrist 15.04.2019 --> Ist der Tarifvertrag ist jetzt angenommen wurden?
Es wird mit Ablauf der Erklärungsfrist auch nicht der Tarifvertrag angenommen, sondern die Tarifeinigung. Die Tariftexte werden erst in den folgenden Redaktionsverhandlungen erarbeitet und in der Folge die geänderten Tarifverträge in Kraft gesetzt.
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Erklärungsfrist 15.04.2019 --> Ist der Tarifvertrag ist jetzt angenommen wurden?
Es wird mit Ablauf der Erklärungsfrist auch nicht der Tarifvertrag angenommen, sondern die Tarifeinigung. Die Tariftexte werden erst in den folgenden Redaktionsverhandlungen erarbeitet und in der Folge die geänderten Tarifverträge in Kraft gesetzt.
OK, danke wieder was gelernt.
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Wann kommt endlich die Nachzahlung Januar - April? Ich brauch KOHLE!!!
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Welche Nachzahlung? Wurde bislang irgendwas, das einen Anspruch auf ein höheres Entgelt begründete, wirksam vereinbart?
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Also wenn du so sehr auf das Geld angewiesen bist , würde ich mir andere Gedanken machen !
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letztens sah ich hier im Forum einen Minister...
Ich werde deinen Hilferuf weiter leiten, der kümmert sich sofort darum.
::)
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Als Hesse kann man da nur Privatinsolvenz anmelden, da wir für die ersten beiden Monate gar keine Nachzahlung bekommen.
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Erklärungsfrist 15.04.2019 --> Ist der Tarifvertrag ist jetzt angenommen wurden?
Die Erklärungsfrist wurde bis 30.04.2019 verlängert. Ich habe gerade die Übersichtsseite zur Tarifrunde entsprechend korrigiert.
https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++file++5cb816072193fb125482e94c/download/3644_52_2090_24_Flugi_TDL_BTK_web.pdf
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Erklärungsfrist 15.04.2019 --> Ist der Tarifvertrag ist jetzt angenommen wurden?
Die Erklärungsfrist wurde bis 30.04.2019 verlängert. Ich habe gerade die Übersichtsseite zur Tarifrunde entsprechend korrigiert.
Das ist interessant: In dem vom dbb veröffentlichten Eingungspapier (https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Einigungspapier.pdf) ist die Erklärungsfrist handschriftlich vom 15.04. auf den 30.04. korrigiert worden.
Verdi (die das Einigungspapier nicht veröffentlicht hat) hingegen hat die Mitgliederbefragung inzwischen abgeschlossen und die Tarifkommission hat am 17.04. die Tarifeinigung bestätigt (siehe Link im Beitrag von Nebelkerze).
Da scheint es beim dbb wohl einen längeren internen Beratungsbedarf als bei Verdi zu geben ...
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Die ver.di-Tarifkommission
für den öffentlichen Dienst
folgte dem Votum der Mitglieder und nahm am 17. April 2019
die Tarifeinigung einstimmig an.
Damit kann die Tarifrunde offiziell
beendet werden. Im nächsten
Schritt folgen die Redaktionsverhandlungen
mit den Arbeitgebern der Länder, bei
denen die Tarifeinigung in konkrete
Tarifvertragstexte umgesetzt
wird.
Na, da bin ich gespannt wie lange die dauern und was dabei rauskommt.....
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Erst gemeinte Frage:
(leider lese ich hier zu häufig Antworten, die nicht die Frage beantworten, sondern vielmehr die Inkompetenz des Fragestellers zur Schau stellen - was meiner Meinung nach einen der Zwecke eines solchen Forums der Gemeinschaft und des Austauschs konterkariert.)
Ich hätte die Lohnerhöhung am liebsten mit der nächsten Lohngutschrift auf meinem Konto.
Dies wird wohl aber noch etwas dauern... :(
Kann mir jemand die weitere zeitliche Abfolge bis zur Wirkung der Tarifänderung mitteilen?
Und einen realistischen Monat nennen, zu dem die Nachzahlung überwiesen wird??
Ich bedanke mich im Voraus für alle hilfreiche Antworten.
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Erst gemeinte Frage:
(leider lese ich hier zu häufig Antworten, die nicht die Frage beantworten, sondern vielmehr die Inkompetenz des Fragestellers zur Schau stellen - was meiner Meinung nach einen der Zwecke eines solchen Forums der Gemeinschaft und des Austauschs konterkariert.)
Ich hätte die Lohnerhöhung am liebsten mit der nächsten Lohngutschrift auf meinem Konto.
Dies wird wohl aber noch etwas dauern... :(
Kann mir jemand die weitere zeitliche Abfolge bis zur Wirkung der Tarifänderung mitteilen?
Und einen realistischen Monat nennen, zu dem die Nachzahlung überwiesen wird??
Ich bedanke mich im Voraus für alle hilfreiche Antworten.
Hallo Stefanos,
ich denke nicht, dass Du die Erhöhung mit deiner nächsten Lohngutschrift erhalten wirst.
Ich könnte mir vorstellen, dass die prozentualen Erhöhungen im Juni nachgezahlt werden. Der Rest, wie zum Beispiel die veränderten Stufen (Laufzeiten) in der 9er, werden erst nach Beendigung der Redaktionsverhandlungen gezahlt. Ich persönlich glaube, dass sich das dann bis in den Herbst ziehen wird. Eine genaues Datum kann Dir keiner nennen.
Mehr, als meine Meinung, kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Beste Grüße der
Micha
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Da hoffentlich am 30.4. fest steht, dass die Einigung auch von allen angenommen wurde, wird erst dann etwas passieren können.
Also frühestens könnte Ende Mai eine Änderung auf dem Konto passieren.
Mein Rat an allen die auf das zu erwartende Geld warten:
Plant niemals mit Geld und Dingen, die noch nicht da sind und starrt nicht auf euer Konto in Erwartung von ungelegten Eiern, insbesondere wenn man NULL Möglichkeiten hat Abläufe zu ändern.
Das macht das Leben wesentlich einfacher und die Freude ist umso größer, ....
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Wahre Worte
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Wie wahr ..... und vor allem sollte es bekannt sein, dass das Geld bei den letzten Verhandlungen auch immer erst 6 Monate später kam. Ich hoffe mal auf ein doppeltes Weihnachtsgeld, wenn ich wie gehofft in der Entgeldgruppe 9a von Stufe 3 direkt in die 5 steige ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
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...Tarifverhandlungen scheinen immer einem schon festgelegtem Drehbuch zu folgen...sozusagen Drama in drei Akten, ohne dass die Heden sterben...(Auftritt der Protagonisten, Forderungen genannt und zurück gewiesen, Weltuntergangsstimmung, zweiter Auflauf ohne Ergebnis, Auftritt der bunten Komparsentruppe, Drohkulisse, letzter Auftritt, die Schwerter werden bis in die Nacht gewetzt, Friedensvertrag, Wunden lecken und Weins aufen)
...ein solches Drehbuch scheint auch immer die Reaktionen auf Arbeitnehmerseite nach Abschluß der tarifverhandlungen zu folgen...jedesmal das gleiche Theater...(Applaus und Buhrufe, wo ist der Friedensvertrag und was steht drin, warum hat der Knappe prozentual mehr als sein Ritter, wo bleibt die Penunze, wann kommt sie und warum immer so spät, wie sieht es aus mit Srafzinsen)...
...ein Affentheater auf beisen Seiten... ;D ;D ;D
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.... nur das es in dieser Tragödie keine Helden gibt :-)
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Zumindest ist das Happy End in Form einer Nachzahlung gewiss ;D
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...ja, aber anscheinend fürchten Viele vorher den herannahenden Hungertod... 8)
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Da hoffentlich am 30.4. fest steht, dass die Einigung auch von allen angenommen wurde, wird erst dann etwas passieren können.
Also frühestens könnte Ende Mai eine Änderung auf dem Konto passieren.....................
Wie kommst Du auf den 30.04.19, wenn doch der Vertrag bereits am 17.04.19 angenommen wurde? :)
Die ver.di-Tarifkommission
für den öffentlichen Dienst
folgte dem Votum der Mitglieder und nahm am 17. April 2019
die Tarifeinigung einstimmig an.
Damit kann die Tarifrunde offiziell
beendet werden. Im nächsten
Schritt folgen die Redaktionsverhandlungen......................
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Von Verdi. Da gibt es aber noch mehr Tarifvertragsparteien.
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...noch Einer, der auf ver.di und deren Selbstbild der einzig wahren Gewerkschaft hereingefallen ist... ;D
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Wenn man das mal so überdenkt ... vermutlich ist die lange Laufzeit der Einigung auch purer Selbstschutz der Gewerkschaftler ...
Stellt euch vor man hätte sich auf 12 Monate geeinigt .... dann käme man in einen Teufelskreis ... Verhandeln bis März - abstimmen bis Ende April - Redaktionsverhandlungen bis in den Herbst.... und schon würde alles wieder von vorne losgehen ;D. Es käme wohl zu "täglich grüßt das Murmeltier".... oder die Gewerkschaften wüssten nach 3 Runden schon nicht mehr was sie noch fordern sollte.
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Warum wird eigentlich auf der Homepage hier http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ geschrieben das im Rahmen der Redaktionsverhandlung am 10.04. schon Festlegungen getroffen wurden. Wurde doch immer geschrieben das diese erst nach Zustimmung erfolgen ? ???
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oder die Gewerkschaften wüssten nach 3 Runden schon nicht mehr was sie noch fordern sollte.
+3% pro Jahr
35h Woche
3 Urlaubstage mehr im Jahr
100% Sonderzahlung im November
Urlaubsgeld
Vermögenswirksame Leistungen die den Namen verdient hat
EgO vom TVÖD
Stufen auf 2,4 und 6 mit jeweils 2 Jahren Laufzeit festlegen
Da gibt’s bestimmt noch ne Menge sinnvolles... ;)
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oder die Gewerkschaften wüssten nach 3 Runden schon nicht mehr was sie noch fordern sollte.
+3% pro Jahr
35h Woche
3 Urlaubstage mehr im Jahr
100% Sonderzahlung im November
Urlaubsgeld
Vermögenswirksame Leistungen die den Namen verdient hat
EgO vom TVÖD
Stufen auf 2,4 und 6 mit jeweils 2 Jahren Laufzeit festlegen
Da gibt’s bestimmt noch ne Menge sinnvolles... ;)
Volle Zustimmung
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oder die Gewerkschaften wüssten nach 3 Runden schon nicht mehr was sie noch fordern sollte.
+3% pro Jahr
35h Woche
3 Urlaubstage mehr im Jahr
100% Sonderzahlung im November
Urlaubsgeld
Vermögenswirksame Leistungen die den Namen verdient hat
EgO vom TVÖD
Stufen auf 2,4 und 6 mit jeweils 2 Jahren Laufzeit festlegen
Da gibt’s bestimmt noch ne Menge sinnvolles... ;)
Streichen der Stufen 3-5,
Laufzeit der Stufe 1: 2 Jahre,
Laufzeit der Stufe 2: 3 Jahre.
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Zumindest ist das Happy End in Form einer Nachzahlung gewiss ;D
Naja, mal abgesehen davon was da noch übrig bleibt nach Abzug der Steuern :o
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Warum wird eigentlich auf der Homepage hier http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ geschrieben das im Rahmen der Redaktionsverhandlung am 10.04. schon Festlegungen getroffen wurden. Wurde doch immer geschrieben das diese erst nach Zustimmung erfolgen ? ???
Das fragte ich mich auch schon.
Aber ich glaube da geht es nur um die KR Tabelle
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Zumindest ist das Happy End in Form einer Nachzahlung gewiss ;D
Naja, mal abgesehen davon was da noch übrig bleibt nach Abzug der Steuern :o
...und die holt man sich durch eine jährliche Steuerklärung zurück...
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Zumindest ist das Happy End in Form einer Nachzahlung gewiss ;D
Naja, mal abgesehen davon was da noch übrig bleibt nach Abzug der Steuern :o
...und die holt man sich durch eine jährliche Steuerklärung zurück...
Diese Aussage ist bezogen auf die Tariferhöhung Nonsens ...da für jeden Monat eine korrigierte Entgeltabrechnung erfolgt
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Zumindest ist das Happy End in Form einer Nachzahlung gewiss ;D
Naja, mal abgesehen davon was da noch übrig bleibt nach Abzug der Steuern :o
...und die holt man sich durch eine jährliche Steuerklärung zurück...
Diese Aussage ist bezogen auf die Tariferhöhung Nonsens ...da für jeden Monat eine korrigierte Entgeltabrechnung erfolgt
Habe ich auch schon anders erlebt.
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...ich auch..
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...ich auch..
Bei einem anderen Sachverhalt bzw. Zeitpunkt vielleicht. Aber es ging ja um diese Tariferhöhung.
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So bis heute haben alle Seiten zeit das Ergebnis der Tarifverhandlungen anzunehmen.... (Falls noch nicht geschehen)
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...ich auch..
Bei einem anderen Sachverhalt bzw. Zeitpunkt vielleicht. Aber es ging ja um diese Tariferhöhung.
Eben
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So bis heute haben alle Seiten zeit das Ergebnis der Tarifverhandlungen anzunehmen.... (Falls noch nicht geschehen)
Hat denn schon jemand irgendwas gehört?!
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https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++7c77d1a4-60f9-11e9-af21-525400940f89
Am 17.04. wurde die Einigung angenommen
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https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++7c77d1a4-60f9-11e9-af21-525400940f89
Am 17.04. wurde die Einigung angenommen
Gääähn,
ja aber nicht von allen.
Nur zur Erinnerung ver.di ist nicht der Nabel der Welt.
Und nicht das Einzige Was am Runden Tisch gesessen ist.
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https://oeffentlicher-dienst-news.de/finanzverwaltung-berlin-auszahlung-gehaltserhoehung-tvl-juni-juli-2019/
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https://oeffentlicher-dienst-news.de/finanzverwaltung-berlin-auszahlung-gehaltserhoehung-tvl-juni-juli-2019/
ok, aber da steht ja auch nichts drin, wie es umgesetzt werden soll. Gerade auch mit der EG 9
es bleibt spannend!
Aber vielen Dank für den Link!
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https://oeffentlicher-dienst-news.de/finanzverwaltung-berlin-auszahlung-gehaltserhoehung-tvl-juni-juli-2019/
ok, aber da steht ja auch nichts drin, wie es umgesetzt werden soll. Gerade auch mit der EG 9
Die würde ich dann auch nach den Lottozahlen der nächsten Woche fragen, wenn da was drin stehen würde.
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hallo da draußen
Ich bin erst vor kurzem auf die Neuerungen im TVL aufmerksam geworden , speziell die Umwandlung der 9k in 9a ist interessant.
Ich bin in der 9k stufe 3 , der nächste Sprung würde dann von 3172,55 auf 3560,20 betragen , laut neuer 9a ist dann der Sprung von stufe 3 auf 4 von 3177,31 auf 3272,55 das wäre eine Kürzung von 287,65 Euro . ist das so oder weil es ja eine "prognose" ist noch nicht aktuell und verbindlich. Ich hoffe mal das das noch keine beschlossene Sache ist , weil das wäre dann mal eine Kürzung. Vielleicht hat ja jemand von euch ein paar Nachrichten die das ganze doch nicht so dramatisch erscheinen lassen.
Vielen Dank vorab.
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@öff123 Hast du die verlängert Stufenlaufzeit auch berücksichtigt?
Wer jetzt in der 3 über 3 Jahren ist, kommt möglicherweise direkt in die 4 .....
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Es ist lange überlegt worden, wer die ganzen Gimmicks bezahlen soll. Am Ende werden es die Beschäftigten in der kleinen E9 sein. Die kommen alle in 9a Stufe 1. ;) ;D
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Das man nach 3 Jahren gleich in die 4 kommt ist aber nur ein gerücht oder ist das Bestandteil der Verhandlungen mit den Ländern , Verdi hat dem ja wohl schon zugestimmt ( wie ich gehört habe ) , trotz allem scheint wohl die 9k (9a ) die Musik zu bezahlen die andere bestellt haben , ist so mein Empfinden , kann mich aber auch täuschen.
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kann mich aber auch täuschen.
Ja du täuscht dich gewaltig.
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Das man nach 3 Jahren gleich in die 4 kommt ist aber nur ein gerücht oder ist das Bestandteil der Verhandlungen mit den Ländern , Verdi hat dem ja wohl schon zugestimmt ( wie ich gehört habe ) , trotz allem scheint wohl die 9k (9a ) die Musik zu bezahlen die andere bestellt haben , ist so mein Empfinden , kann mich aber auch täuschen.
Unser Finanzminister hat auch kein Geld zu verschenken.
Außerdem geht es uns besser als so manchen Ford Mitarbeiter 8)
Der Abschwung wird kommen 😂
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hallo da draußen
Ich bin erst vor kurzem auf die Neuerungen im TVL aufmerksam geworden , speziell die Umwandlung der 9k in 9a ist interessant.
Ich bin in der 9k stufe 3 , der nächste Sprung würde dann von 3172,55 auf 3560,20 betragen , laut neuer 9a ist dann der Sprung von stufe 3 auf 4 von 3177,31 auf 3272,55 das wäre eine Kürzung von 287,65 Euro . ist das so oder weil es ja eine "prognose" ist noch nicht aktuell und verbindlich. Ich hoffe mal das das noch keine beschlossene Sache ist , weil das wäre dann mal eine Kürzung. Vielleicht hat ja jemand von euch ein paar Nachrichten die das ganze doch nicht so dramatisch erscheinen lassen.
Vielen Dank vorab.
Lies dir dazu mal die Beiträge im entsprechenden Forum durch. Die Tabelle verschiebt sich nach rechts. Und Niemand soll benachteiligt werden. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass die E9a der große Abräumer dieser Verhandlungen wird, was meiner Meinung nach auch in Ordnung ist. Wer über Jahre verzichtet, darf auch mal belohnt werden.
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hallo da draußen
Ich bin erst vor kurzem auf die Neuerungen im TVL aufmerksam geworden , speziell die Umwandlung der 9k in 9a ist interessant.
Ich bin in der 9k stufe 3 , der nächste Sprung würde dann von 3172,55 auf 3560,20 betragen , laut neuer 9a ist dann der Sprung von stufe 3 auf 4 von 3177,31 auf 3272,55 das wäre eine Kürzung von 287,65 Euro . ist das so oder weil es ja eine "prognose" ist noch nicht aktuell und verbindlich. Ich hoffe mal das das noch keine beschlossene Sache ist , weil das wäre dann mal eine Kürzung. Vielleicht hat ja jemand von euch ein paar Nachrichten die das ganze doch nicht so dramatisch erscheinen lassen.
Vielen Dank vorab.
Lies dir dazu mal die Beiträge im entsprechenden Forum durch. Die Tabelle verschiebt sich nach rechts. Und Niemand soll benachteiligt werden. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass die E9a der große Abräumer dieser Verhandlungen wird, was meiner Meinung nach auch in Ordnung ist. Wer über Jahre verzichtet, darf auch mal belohnt werden.
Hallo,
das sind aber hier nur Vermutungen. Das Wesentlich (Anerkennung von Laufzeiten etc.) wird erst in den Redaktionsverhandlungen endgültig entschieden.
Mehr gibt es eigentlich dazu nicht zu sagen.....Abwarten und Tee trinken. Vielleicht freut man sich, vielleicht
aber auch nicht. Ich bin auch betroffen, sehe es aber entspannt. Denn ändern, außer vielleicht seiner Gewerkschaft mal ein paar nette Zeilen schreiben, kann man nicht.
Meinst Du mit dem Verzicht die lange Stufenlaufzeit??
Entspannte Grüße
Micha
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Wer hat wann worauf verzichtet?
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Wer hat wann worauf verzichtet?
So war meine Frage? ;)
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Wer hat wann worauf verzichtet?
Das war hypothetisch geschrieben. Ein Teil Überleitung wurde ja von Anfang an veröffentlicht. Nämlich das man der Stufe zugeordnet wird dessen Betrag die jetzige entspricht.
So war meine Frage? ;)
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Wie meinen?
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Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a. Ist doch völlig ok .
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Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a. Ist doch völlig ok .
Allerdings alles unter "Redaktionsvorbehalt". Also nur reine Spekulation.
Und über die Anrechnung der Stufenlaufzeit gab es leider noch keinerlei Informationen.
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Das stimmt! Aber mal ganz ehrlich, warum sollte man jetzt irgendwem langfristig Beschäftigten weh tun wollen? Das Ergebnis wäre dann Unzufriedenheit. Ergibt keinen Sinn.
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Die meisten Beschäftigten sind seit vielen Jahren wegen der Benachteiligung unzufrieden. Das hat bis jetzt auch niemand wirklich interessiert. Bei den letzten Tarifrunden war es nie ein großes Thema. Die Aufteilung in 9a und b erfolgt doch nur weil der TVÖD es vorgemacht hat und die Leute abwandern.
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Die meisten Beschäftigten sind seit vielen Jahren wegen der Benachteiligung unzufrieden. Das hat bis jetzt auch niemand wirklich interessiert. Bei den letzten Tarifrunden war es nie ein großes Thema. Die Aufteilung in 9a und b erfolgt doch nur weil der TVÖD es vorgemacht hat und die Leute abwandern.
Deshalb gehe ich auch davon aus, dass es keine Aberkennungen von Stufenlaufzeiten geben wird. Mal ganz platt müssten 4 Jahre in der alten Stufe 3 reichen um in die E9a Stufe 5 zu kommen. Da die Beträge 1:1 identisch sind.
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Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a. Ist doch völlig ok .
Diese Information ist, wie du ja selbst schreibst, vom 04.03.19 und somit kein Update, sondern seit Monaten bekannt ...
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Mal ganz platt müssten 4 Jahre in der alten Stufe 3 reichen um in die E9a Stufe 5 zu kommen. Da die Beträge 1:1 identisch sind.
Wie meinen?
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Die meisten Beschäftigten sind seit vielen Jahren wegen der Benachteiligung unzufrieden. Das hat bis jetzt auch niemand wirklich interessiert. Bei den letzten Tarifrunden war es nie ein großes Thema. Die Aufteilung in 9a und b erfolgt doch nur weil der TVÖD es vorgemacht hat und die Leute abwandern.
Ich denk eher, und das sage ich als unzufriedener 9k, das sie es nicht anders machen wollen. Die 9k sind es gewohnt und da wird nix verbessert. Ich bin jetzt das 5te Jahr in Stufe 3, rechne fest damit das ich dann 4 bin, die 100 laut Tabelle mehr hab und Jahre wieder bei 0 anfangen. Warum sollten sie auch dann auf einmal auf 5 gehen und mir dann brutto weit mehr wie 200 zahlen wollen. Nur so nen Beispiel. Ich glaub da an keine Besserung weil es eben kaum wen interessiert
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...
Die 9k sind es gewohnt und da wird nix verbessert. Ich bin jetzt das 5te Jahr in Stufe 3, ...
In der künftigen EG9a gelten die regulären Stufenlaufzeiten, d.h. 4 Jahre in Stufe 4 statt bislang 9 Jahre in der "kleinen" EG9. Das nennst du "nix verbessert"?
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Die 9k sind es gewohnt und da wird nix verbessert. Ich bin jetzt das 5te Jahr in Stufe 3, ...
In der künftigen EG9a gelten die regulären Stufenlaufzeiten, d.h. 4 Jahre in Stufe 4 statt bislang 9 Jahre in der "kleinen" EG9. Das nennst du "nix verbessert"?
Ich glaube er meint eher die Tatsache, dass wenn "alle" die in der kleinen 9 Stufe 3 waren, jetzt in die Stufe 4 übergeleitet werden und alle von vorne anfangen, dies nicht soooo toll wäre.
Manche sind halt erst 2 Monate in der 9klein Stufe 3 und andere schon 6 Jahre.
Und wenn man die dann alle in die 4 auf "null" setzt wäre schon ein Ding...
Ich glaube dieses Szenario wurde gemeint!
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Die 9k sind es gewohnt und da wird nix verbessert. Ich bin jetzt das 5te Jahr in Stufe 3, ...
In der künftigen EG9a gelten die regulären Stufenlaufzeiten, d.h. 4 Jahre in Stufe 4 statt bislang 9 Jahre in der "kleinen" EG9. Das nennst du "nix verbessert"?
Ich glaube er meint eher die Tatsache, dass wenn "alle" die in der kleinen 9 Stufe 3 waren, jetzt in die Stufe 4 übergeleitet werden und alle von vorne anfangen, dies nicht soooo toll wäre.
Manche sind halt erst 2 Monate in der 9klein Stufe 3 und andere schon 6 Jahre.
Und wenn man die dann alle in die 4 auf "null" setzt wäre schon ein Ding...
Ich glaube dieses Szenario wurde gemeint!
Richtig. Danke
Ich glaube wenn man nicht selbst davon betroffen ist sehen es die wenigstens neutral oder haben Verständnis.
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Ich glaube er meint eher die Tatsache, dass wenn "alle" die in der kleinen 9 Stufe 3 waren, jetzt in die Stufe 4 übergeleitet werden und alle von vorne anfangen, dies nicht soooo toll wäre.
Manche sind halt erst 2 Monate in der 9klein Stufe 3 und andere schon 6 Jahre.
Und wenn man die dann alle in die 4 auf "null" setzt wäre schon ein Ding...
Ich glaube dieses Szenario wurde gemeint!
Das ändert doch aber nichts daran, das es die verlängerten Stufenlaufzeiten und die Deckelung der Endstufe in der EG9a nicht mehr geben wird.
Insofern ist die Aussage "Die 9k sind es gewohnt und da wird nix verbessert." völlig falsch!
Im übrigen sahen die Überleitungsregelungen bei VKA und Bund jeweils so aus, das die bisher zurückgelegte Stufenlaufzeit mitgenommen wurde und ggf. gleich in die nächste Stufe "gesprungen" wurde.
Also bspw.:
- bisher "kleine" EG9 Stufe 3 mit zurückgelegter Stufenlaufzeit von 5 Jahren
- Überleitung in EG9a Stufe 4, weil reguläre Stufenlaufzeit von 4 Jahren bereits erfüllt sofortige Zuordnung zu Stufe 5 der EG9a.
Es ist nun nicht völlig abwegig anzunehmen, das es hier ähnlich geregelt werden wird.
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Jetzt sei doch mal nicht so :)
Ich würde mich ja freuen wenn es so wird !
Aber versteh mich (und alle 9k die ich kenne) auch mal, das man pessimistisch geworden ist wenn jahrelang alle normale Stufen hatten wohingegen die 9k länger auf ein paar Euro warten mussten. Darum gehts nur.
Ich finds ja auch eine verbesserung wenn es wirklich kommt.
Schönen Tag noch :)
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Ich glaube er meint eher die Tatsache, dass wenn "alle" die in der kleinen 9 Stufe 3 waren, jetzt in die Stufe 4 übergeleitet werden und alle von vorne anfangen, dies nicht soooo toll wäre.
Manche sind halt erst 2 Monate in der 9klein Stufe 3 und andere schon 6 Jahre.
Und wenn man die dann alle in die 4 auf "null" setzt wäre schon ein Ding...
Ich glaube dieses Szenario wurde gemeint!
Das ändert doch aber nichts daran, das es die verlängerten Stufenlaufzeiten und die Deckelung der Endstufe in der EG9a nicht mehr geben wird.
Insofern ist die Aussage "Die 9k sind es gewohnt und da wird nix verbessert." völlig falsch!
Im übrigen sahen die Überleitungsregelungen bei VKA und Bund jeweils so aus, das die bisher zurückgelegte Stufenlaufzeit mitgenommen wurde und ggf. gleich in die nächste Stufe "gesprungen" wurde.
Also bspw.:
- bisher "kleine" EG9 Stufe 3 mit zurückgelegter Stufenlaufzeit von 5 Jahren
- Überleitung in EG9a Stufe 4, weil reguläre Stufenlaufzeit von 4 Jahren bereits erfüllt sofortige Zuordnung zu Stufe 5 der EG9a.
Es ist nun nicht völlig abwegig anzunehmen, das es hier ähnlich geregelt werden wird.
Das ist ja das, was ich hoffe oder eher wir alle hoffen! ;D
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Jetzt sei doch mal nicht so :)
Ich würde mich ja freuen wenn es so wird !
Aber versteh mich (und alle 9k die ich kenne) auch mal, das man pessimistisch geworden ist wenn jahrelang alle normale Stufen hatten wohingegen die 9k länger auf ein paar Euro warten mussten. Darum gehts nur.
Ich finds ja auch eine verbesserung wenn es wirklich kommt.
Schönen Tag noch :)
Du bekommst doch die gelobten 8% in den nächsten Jahren 😂
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Ich glaube er meint eher die Tatsache, dass wenn "alle" die in der kleinen 9 Stufe 3 waren, jetzt in die Stufe 4 übergeleitet werden und alle von vorne anfangen, dies nicht soooo toll wäre.
Manche sind halt erst 2 Monate in der 9klein Stufe 3 und andere schon 6 Jahre.
Und wenn man die dann alle in die 4 auf "null" setzt wäre schon ein Ding...
Ich glaube dieses Szenario wurde gemeint!
Das ändert doch aber nichts daran, das es die verlängerten Stufenlaufzeiten und die Deckelung der Endstufe in der EG9a nicht mehr geben wird.
Insofern ist die Aussage "Die 9k sind es gewohnt und da wird nix verbessert." völlig falsch!
Im übrigen sahen die Überleitungsregelungen bei VKA und Bund jeweils so aus, das die bisher zurückgelegte Stufenlaufzeit mitgenommen wurde und ggf. gleich in die nächste Stufe "gesprungen" wurde.
Also bspw.:
- bisher "kleine" EG9 Stufe 3 mit zurückgelegter Stufenlaufzeit von 5 Jahren
- Überleitung in EG9a Stufe 4, weil reguläre Stufenlaufzeit von 4 Jahren bereits erfüllt sofortige Zuordnung zu Stufe 5 der EG9a.
Es ist nun nicht völlig abwegig anzunehmen, das es hier ähnlich geregelt werden wird.
Wie wurde mit der weiter überschießenden Stufenlaufzeit verfahren wenn mehr als 4 Jahre in Stufe 3 vorhanden sind? Wurden die weiteren Jahre dann in der neuen E9a Stufe 5 ebenfalls anerkannt oder sind diese verfallen?
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Ja stimmt, gute Frage :)
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Schaut euch doch die Regelungen im Detail selber mal an:
TVÜ-VKA, §29c Abs. 3 hier:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/190409_TVÜ_VKA_iF_ÄTV_16.pdf#page29
TVÜ-Bund, §27 Abs. 3 hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf?__blob=publicationFile&v=6#page29
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Warum immer alle nur von E9k Stufe 3 reden ist mir ein Rätsel. :D
Ich denke, folgende Herangehensweise ist zumindest Bestandteil der Redaktionsverhandlungen. Ob es am Ende so kommt ist eine andere Frage.
Zunächst sollte man die Stufen 1-6 als Ganzes betrachten. Bzw. genau genommen werden diese ja in 2 Gruppen unterteilt.
Stufe 1 + 2 sind Grundstufen (1 ohne Berufserfahrung, 2 mit Berufserfahrung oder nach Aufstieg aus 1)
Stufen 3 - 6 sind die eigentlichen, sogenannten Entwicklungsstufen.
Also kann man damit rechnen, dass sich innerhalb dieser Stufen und deren Laufzeiten das Laufzeiten-Anerkennungs-Gerangel wohl abspielen wird. (unter Bezugnahme der vorbehaltlichen DBB-Info vom 04.03.19)
Im göttlich-besten Falle wird vielleicht auch die verbrachte Laufzeit in der Stufe 2 anerkannt.
Unabhängig von den Stufenlaufzeiten kann man zu 99,9 % davon ausgehen, dass Niemand betragsmäßig (also jetziges Bruttogehalt) schlechter gestellt werden wird.
Beispiel: Hat man vorher 3560,- € Brutto in der Stufe 4 verdient, so ist der gleiche Betrag jetzt unter Stufe 5 eingeordnet. Zuzüglich der prozentualen Lohnerhöhung für 2019 bekommt also Jeder erstmal das Gleiche wie vorher. Nur die Stufe ist jetzt halt ne andere Nummer - Zahl - Ziffer.
[PS: Etwaige Einlassungen von SPID zu diesem Thema, der Arbeitgeber könnte theoretisch auch Verschlechterungen bzw. niedrigere Löhne vereinbaren, kann man hier sicher getrost ignorieren. ;D]
Aber nun zurück zu der allumfassenden universalen Fragestellung der kleinen E9 Fallgruppe 3 - Gemeinde:
Wer bekommt welche Laufzeiten wie anerkannt? Hier gibt es eigentlich gar nicht sooo viele Modelle / Möglichkeiten. Hier mal ohne Stufe 2 nur für die Stufen 3 bis 4+ (5 gibt es ja nicht in der sogenannten kleinen 9):
Modell 1:
Alle Laufzeiten in den Stufen 3 bis 4+ werden komplett anerkannt. Überschüssige Jahre werden mitgenommen.
Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4
Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5
Beispiel 3: E9 - Stufe 3 (8 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 1 Jahr Laufzeit mit in die Stufe 5)
Beispiel 4: E9 - Stufe 4 (2 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 4 Jahre Laufzeit mit in die Stufe 5)
Beispiel 5: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 6 (da ab Stufe 3 = 12 Jahre vergangen sind)
Modell 2:
Wie bei Modell 1 nur ohne Mitnahme überschüssiger Laufzeiten. Unter Berücksichtigung der verbrachten Laufzeiten wird Jeder der entsprechenden Stufe zugeordnet und die Stufenlaufzeiten beginnen dort bei Null.
(Das Überspringen einer Stufe bei entsprechenden Voraussetzungen ist weiterhin möglich)
Modell 3: (Die schlechteste aller Möglichkeiten)
Jeder bekommt nur die in seiner aktuellen Stufe zum 01.01.2019 verbrachten Laufzeiten anerkannt.
Stufenlaufzeiten beginnen bei Null.
Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4 (normal)
Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (Glück gehabt)
Beispiel 3: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (Pech gehabt)
Beispiel 4: E9 - Stufe 4+ (7 Ja. voll) = kommt nach E9a - Stufe 6 (normal)
Ich hoffe, ich habe für den Einen oder Anderen das ganze Thema, unabhängig vom Ausgang, nochmal etwas verständlicher darstellen können.
Falls Jemand noch bessere oder nachteiligere Überleitungs-Modelle kennt kann er die gerne ergänzen. Ich denke Mal spätestens Ende Juli sind wir Alle schlauer. :o
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Vielen Dank, eine der besten und normalsten Antworten die man hier bekommen hat :)
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also ich bin der Auffassung, dass wenn man in der 9 (klein) zum 01.01.2019 4 Jahre in dieser Stufe 3 verbracht hat, eigentlich in die 9a Stufe 5 kommen muss.
Aus dem einfachen Grund.
Aus EG 9 (3) wird EG 9a (4), egal wie viel Vordienstzeiten ich habe. Die bekommt man auch, wenn man ab 12.2018 in die Stufe 3 gekommen ist.
Und für den Stufenaufstieg von St. 4 nach St. 5 brauche ich 4 Jahre! Demnach Stufe 5.
Hatten Sie das auch so gemeint?! Es wurde immer von 7 Jahren oder 8 Jahren ausgegangen.
Gruß
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Die Modelle von Antiker haben wohl mehrere kleine Haken ;D. Was würde denn z.B. mit den Leuten passieren, die erst ein oder zwei Jahre in Stufe 3 sind, also noch keine 3 Jahre voll haben? Die neue Stufe 3 in der 9a hat einen geringeren Betrag als die alte Stufe 3. Also müssten diejenigen, die noch keine 3 Jahre voll haben, zumindest nach der noch geltenden 3 bezahlt werden. Was passiert in seinem Beispiel mit den Leuten,die 4,5 oder 6 Jahre in Stufe 3 sind? Da aber, ich glaube es war der DBB, bereits gesagt hat, dass eine Überleitung der Stufe 3,4 und 4+ in die 9a Stufe 4,5 und 6 erfolgt, wird das wohl nicht so kommen. Es weden wohl alle 3er, egal ob 1 oder 8 Jahre verbrachte Stufenlaufzeit, in die neue Stufe 4 geschoben. Und jetzt wird es halt interessant wie die Überleitung geregelt wird. Müssen alle, egal ob 1 Jahr oder bereits 8 Jahre verbrachte Stufenlaufzeit in der Stufe3, nun vier Jahre in der 9a Stufe 4 verweilen um in die 5 zu kommen? Wohl eher nicht Wie rechnet man also jetzt die Zeiten an? Da gibt es ja mehrere Möglichkeiten. Ich nehme mal 7 jahre verbrachte Zeit in der alten Stufe3 als Beispiel:
1. Worst Case: Stufe 4, Beginn bei 0
2. Es werden 3 Jahre der Stufe 3 zugerechnet, bleiben 4 Jahre für die neue 4 übrig, also sofort in Stufe 5
3. Man nimmt die kompletten 7 Jahre mit in die 4, kommt in die 5 und nimmt dort die restlichen 3 Jahre mit, ist also nur noch 2 Jahre von der Endstufe entfernt.
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Nehmen wir doch mal die Regelungen aus § 29c TVÜ-VKA und § 27 TVÜ-Bund zu Hand.
Dort heißt es in
- § 29c Abs. 3 Satz 1 TVÜ-VKA:
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (VKA) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung die Stufe 5 Endstufe ist, sind unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht."
- § 27 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Bund:
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (Bund) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung besondere Stufenregelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht."
Das entspricht dem, was im Einigungspapier TV-L vom 02.03.19 unter IV. 2. dargestellt ist:
Es wird in die Stufe übergeleitet, die vom Betrag her dem Betrag der bisherigen Stufe entspricht.
Das entspricht auch der Aussage des dbb vom 04.03.19, das aus den bisherigen Stufe 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag die Stufen 4, 5 und 6 der neuen EG9a werden.
Somit sollten also alle, die bislang in der "kleinen" EG9 in der Stufe 3 waren in die Stufe 4 der neuen EG9a übergeleitet werden, ohne das die Stufenlaufzeit an dieser Stelle eine Rolle spielt.
Was die Stufenlaufzeiten betrifft, so gibt es in den TVÜen von VKA und Bund folgende Regelungen
- § 29c Abs. 3 Satz 3 und 4 TVÜ-VKA:
"Ist bei Beschäftigten, die am 31. Dezember 2016 der Stufe 4 zugeordnet sind, bei der Überleitung am 1. Januar 2017 in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufe 5 erfüllt, werden sie der Stufe 5 zugeordnet. Ist in der bisherigen Stufe 4 eine über vier Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit zurückgelegt, wird die darüber hinaus zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a angerechnet."
- § 27 Abs. 3 Satz 2 und 3 TVÜ-Bund:
"Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem. Im Falle der sich aus Satz 2 ergebenden Zuordnung zu der Stufe 3 wird die zwei Jahre übersteigende Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 3 angerechnet."
Hier weichen die Regelungen also voneinander ab, was vor allem der unterschiedlichen Ausgangslage geschuldet ist (im TVöD-Bund gab es bei Aufspaltung der EG9 in EG9a und EG9b noch keine Stufe 6, dementsprechend war die Stufe 4 die gedeckelte Endstufe der "kleinen" EG9, im TVöD-VKA war es hingegen die Stufe 5).
Im TV-L ist die Situation so, das es in der "kleinen" EG9 seit 2018 faktisch auch eine Stufe 5 gibt, die sich aus der Stufe 4 und dem Erhöhungsbetrag zusammensetzt und die dann zusteht, wenn zuvor mindestens 5 Jahre in der Stufe 4 verbracht worden sind. Diese Stufe 5 entspricht vom Betrag her jedoch nicht der Stufe 5 der regulären EG9, so das hier keine 1:1 Vergleichbarkeit mit der Situation im TVöD-VKA vorliegt.
Was hier nun die Redaktionsverhandlungen ergeben, kann wirklich nur abgewartet werden.
Angesichts des bekannten Strebens der TdL, den TV-L im Vergleich mit dem TVöD immer ein Stück kostengünstiger zu gestalten, sollten die Erwartungen allerdings nicht zu hoch geschraubt werden ...
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Wenn ich die Überleitungen dort so lese, reichten tatsächlich in beiden Varianten 4 Jahre aus um direkt in die Stufe 5 zu gelangen und nicht 7 Jahre. Der einzige Unterschied ist halt, dass es in der einen Variante zu einer Kappung der Laufzeiten kam und in dem anderen fall nicht.
Damit könnte man aber sehr gut leben finde ich.
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In meinen nunmehr 20 Jahren als Angestellter beim Land ,weiß ich das mit der zu hohen Erwartungshaltung wohl einzuschätzen. ;D. Ich rechne, mit meinen 7 Jahren in Stufe 3, im besten Fall damit, eine Punktlandung zu machen und in Stufe 5 mit neu beginnender Stufenlaufzeit zu landen. Könnte ich sogar mit leben. Was bei mir ziemlichen Unmut erzeugen würde, wäre alle ex 3er in die 4 und dort ohne jegliche Anrechnung der berets zurückgelegten Zeiten neu beginnen.
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In meinen nunmehr 20 Jahren als Angestellter beim Land ,weiß ich das mit der zu hohen Erwartungshaltung wohl einzuschätzen. ;D. Ich rechne, mit meinen 7 Jahren in Stufe 3, im besten Fall damit, eine Punktlandung zu machen und in Stufe 5 mit neu beginnender Stufenlaufzeit zu landen. Könnte ich sogar mit leben. Was bei mir ziemlichen Unmut erzeugen würde, wäre alle ex 3er in die 4 und dort ohne jegliche Anrechnung der berets zurückgelegten Zeiten neu beginnen.
Da könnte ich nur mit Leben, wenn dann die Laufzeiten komplett angerechnet werden. Es gibt durchaus Fälle, die unmittelbar nachdem dem 01.01.2019 die 7 Jahre erreicht haben oder diese noch in diesem Jahr erreichen werden.
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Wenn ich die Überleitungen dort so lese, reichten tatsächlich in beiden Varianten 4 Jahre aus um direkt in die Stufe 5 zu gelangen und nicht 7 Jahre. Der einzige Unterschied ist halt, dass es in der einen Variante zu einer Kappung der Laufzeiten kam und in dem anderen fall nicht.
Damit könnte man aber sehr gut leben finde ich.
Ja soweit so gut für dich, ich denk es wird Gewinner und Verlierer geben.
Ich allerdings, sehe es wie Steve 69 nicht mit allzuhohen Erwartungen, bin auch seit 2001 an selber Stelle. (Weil mir Stufe 5 z.b. fast 400 mehr bringen würde. Im Leben zahlen die das nicht so aus nur um dem kleinen E9k Fachinformatiker etwas gutes zu tun)
Wenn ich die Jahre gekappt kriege entsteht folgendes
Aktuell: Stufe3 und in 1,5 Jahren in Stufe 4 wenn nix übergeleitet wird (3171 nach 3566)
Dann: Stufe 4 E9a bei 3271 (das sind die 100 Euro mehr vom Abschluss) und dann erst nach weiteren 4 Jahren Stufe 5 (3271 nach 3673).
Tolle Wurst. Klar ist es ne Verbesserung das lange Stufenzeiten wegfallen, aber wenn die Jahre nicht dazuzählen muss ich das nicht gut finden ;)
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Wenn ich die Überleitungen dort so lese, reichten tatsächlich in beiden Varianten 4 Jahre aus um direkt in die Stufe 5 zu gelangen und nicht 7 Jahre. Der einzige Unterschied ist halt, dass es in der einen Variante zu einer Kappung der Laufzeiten kam und in dem anderen fall nicht.
Damit könnte man aber sehr gut leben finde ich.
Ja soweit so gut für dich, ich denk es wird Gewinner und Verlierer geben.
Ich allerdings, sehe es wie Steve 69 nicht mit allzuhohen Erwartungen, bin auch seit 2001 an selber Stelle. (Weil mir Stufe 5 z.b. fast 400 mehr bringen würde. Im Leben zahlen die das nicht so aus nur um dem kleinen E9k Fachinformatiker etwas gutes zu tun)
Wenn ich die Jahre gekappt kriege entsteht folgendes
Aktuell: Stufe3 und in 1,5 Jahren in Stufe 4 wenn nix übergeleitet wird (3171 nach 3566)
Dann: Stufe 4 E9a bei 3271 (das sind die 100 Euro mehr vom Abschluss) und dann erst nach weiteren 4 Jahren Stufe 5 (3271 nach 3673).
Tolle Wurst. Klar ist es ne Verbesserung das lange Stufenzeiten wegfallen, aber wenn die Jahre nicht dazuzählen muss ich das nicht gut finden ;)
Aber nach den Überleitungsregelungen vom TVÖD wärst du ja egal nach welcher Regelung in Stufe 5 der EG 9a TV L. Nur das bei der einen eben Überschüsse gekappt werden und bei der anderen nicht. Klar ist das Glaskugel, aber theoretisch doch die fairste Option. Finde ich zumindest.
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Warum immer alle nur von E9k Stufe 3 reden ist mir ein Rätsel. :D
Ich denke, folgende Herangehensweise ist zumindest Bestandteil der Redaktionsverhandlungen. Ob es am Ende so kommt ist eine andere Frage.
Zunächst sollte man die Stufen 1-6 als Ganzes betrachten. Bzw. genau genommen werden diese ja in 2 Gruppen unterteilt.
Stufe 1 + 2 sind Grundstufen (1 ohne Berufserfahrung, 2 mit Berufserfahrung oder nach Aufstieg aus 1)
Stufen 3 - 6 sind die eigentlichen, sogenannten Entwicklungsstufen.
Also kann man damit rechnen, dass sich innerhalb dieser Stufen und deren Laufzeiten das Laufzeiten-Anerkennungs-Gerangel wohl abspielen wird. (unter Bezugnahme der vorbehaltlichen DBB-Info vom 04.03.19)
Im göttlich-besten Falle wird vielleicht auch die verbrachte Laufzeit in der Stufe 2 anerkannt.
Unabhängig von den Stufenlaufzeiten kann man zu 99,9 % davon ausgehen, dass Niemand betragsmäßig (also jetziges Bruttogehalt) schlechter gestellt werden wird.
Beispiel: Hat man vorher 3560,- € Brutto in der Stufe 4 verdient, so ist der gleiche Betrag jetzt unter Stufe 5 eingeordnet. Zuzüglich der prozentualen Lohnerhöhung für 2019 bekommt also Jeder erstmal das Gleiche wie vorher. Nur die Stufe ist jetzt halt ne andere Nummer - Zahl - Ziffer.
[PS: Etwaige Einlassungen von SPID zu diesem Thema, der Arbeitgeber könnte theoretisch auch Verschlechterungen bzw. niedrigere Löhne vereinbaren, kann man hier sicher getrost ignorieren. ;D]
Aber nun zurück zu der allumfassenden universalen Fragestellung der kleinen E9 Fallgruppe 3 - Gemeinde:
Wer bekommt welche Laufzeiten wie anerkannt? Hier gibt es eigentlich gar nicht sooo viele Modelle / Möglichkeiten. Hier mal ohne Stufe 2 nur für die Stufen 3 bis 4+ (5 gibt es ja nicht in der sogenannten kleinen 9):
Modell 1:
Alle Laufzeiten in den Stufen 3 bis 4+ werden komplett anerkannt. Überschüssige Jahre werden mitgenommen.
Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4
Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5
Beispiel 3: E9 - Stufe 3 (8 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 1 Jahr Laufzeit mit in die Stufe 5)
Beispiel 4: E9 - Stufe 4 (2 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 4 Jahre Laufzeit mit in die Stufe 5)
Beispiel 5: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 6 (da ab Stufe 3 = 12 Jahre vergangen sind)
Modell 2:
Wie bei Modell 1 nur ohne Mitnahme überschüssiger Laufzeiten. Unter Berücksichtigung der verbrachten Laufzeiten wird Jeder der entsprechenden Stufe zugeordnet und die Stufenlaufzeiten beginnen dort bei Null.
(Das Überspringen einer Stufe bei entsprechenden Voraussetzungen ist weiterhin möglich)
Modell 3: (Die schlechteste aller Möglichkeiten)
Jeder bekommt nur die in seiner aktuellen Stufe zum 01.01.2019 verbrachten Laufzeiten anerkannt.
Stufenlaufzeiten beginnen bei Null.
Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4 (normal)
Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (Glück gehabt)
Beispiel 3: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (Pech gehabt)
Beispiel 4: E9 - Stufe 4+ (7 Ja. voll) = kommt nach E9a - Stufe 6 (normal)
Ich hoffe, ich habe für den Einen oder Anderen das ganze Thema, unabhängig vom Ausgang, nochmal etwas verständlicher darstellen können.
Falls Jemand noch bessere oder nachteiligere Überleitungs-Modelle kennt kann er die gerne ergänzen. Ich denke Mal spätestens Ende Juli sind wir Alle schlauer. :o
und was passiert mit der Fallgruppenzulage? :o
-
und was passiert mit der Fallgruppenzulage? :o
Die entfällt.
Edit: Fehler meinerseits, die entfällt nicht im Rahmen der Überleitung.
Dann, wenn in bestimmten Konstellationen zum 01.01.20 eine Höhergruppierung in die EG9b möglich ist, entfällt die Entgeltgruppenzulage.
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ja aber die müsste bei der Überleitung berücksichtigt werden, oder?
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und was passiert mit der Fallgruppenzulage? :o
Die entfällt.
Edit: Fehler meinerseits, die entfällt nicht im Rahmen der Überleitung.
Dann, wenn in bestimmten Konstellationen zum 01.01.20 eine Höhergruppierung in die EG9b möglich ist, entfällt die Entgeltgruppenzulage.
Interessant ! Ich weiß meine Fallgruppe nicht, hab aber glaub ich eine Technikerzulage von ca 126 Euro seit paar Jahren. Die würde dann noch on top bleiben ? Wahnsinn :D
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Inwiefern ließe sich von Aussagen zur Fallgruppenzulage auf die Technikerzulage schließen?
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und was passiert mit der Fallgruppenzulage? :o
Die entfällt.
Edit: Fehler meinerseits, die entfällt nicht im Rahmen der Überleitung.
Dann, wenn in bestimmten Konstellationen zum 01.01.20 eine Höhergruppierung in die EG9b möglich ist, entfällt die Entgeltgruppenzulage.
muss/sollte man den Antrag auf Höhergruppierung dann zum 01.01.20 definitiv stellen, wenn man in der Fallgruppe mit der Zulage ist?
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und was passiert mit der Fallgruppenzulage? :o
Die entfällt.
Edit: Fehler meinerseits, die entfällt nicht im Rahmen der Überleitung.
Dann, wenn in bestimmten Konstellationen zum 01.01.20 eine Höhergruppierung in die EG9b möglich ist, entfällt die Entgeltgruppenzulage.
Interessant ! Ich weiß meine Fallgruppe nicht, hab aber glaub ich eine Technikerzulage von ca 126 Euro seit paar Jahren. Die würde dann noch on top bleiben ? Wahnsinn :D
Technikerzulage 126€ ? Da stimmt etwas nicht.
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Sorry. Also auf meiner Abrechnung steht das Grundentgeld 3171,90
E9/3.
BZ Techniker Vb 7,5% = 137,96. hab mich in der Zahl vertan.
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BZ Techniker Vb 7,5% = 137,96. hab mich in der Zahl vertan.
Das ist interessant! Nach meinen Informationen sollte die Besitzstandszulage auf 137,07 EUR lauten.
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Sorry. Also auf meiner Abrechnung steht das Grundentgeld 3171,90
E9/3.
BZ Techniker Vb 7,5% = 137,96. hab mich in der Zahl vertan.
Technikerzulage ist 23€
Also müsste es in deinem Fall etwas anderes .
Hast du ein Studium absolviert ?
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Nope
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Falls Jemand noch bessere oder nachteiligere Überleitungs-Modelle kennt kann er die gerne ergänzen. Ich denke Mal spätestens Ende Juli sind wir Alle schlauer. :o
Es gäbe tatsächlich ein Überleitungsmodell ohne Paradoxien und sinnlos abgesessene Wartezeiten, welches aber wegen seiner »Kompliziertheit« (eigentlich sind es nur abschnittsweise lineare Verläufe) nie zur Anwendung kommen würde.
Kurzformulierung: Jeder gewinnt bei der Überleitung von der Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten in die Entgeltgruppe 9a eine Erfahrungsstufe unter Beibehaltung des Prozentsatzes der bereits zurückgelegten bisherigen Stufenlaufzeit.
Beispiele:
Bisher: seit 2 Jahren in E9k/2 (also 40 % der Stufenlaufzeit absolviert).
Neu: Überleitung in E9a/3 mit dort zu 40 % absolvierter Stufenlaufzeit, also Anrechnung von 1,2 Jahren, folglich weitere 1,8 Jahre Wartezeit bis E9a/4.
Bisher: seit 7 Jahren in E9k/3 (also ca. 78 % der Stufenlaufzeit absolviert).
Neu: Überleitung in E9a/4 mit dort zu 78 % absolvierter Stufenlaufzeit, also Anrechnung von ca. 3,1 Jahren. Folglich noch weitere ca. 0,9 Jahre Wartezeit bis E9a/5.
Oder ganz vereinfacht ausgedrückt: Die »gedachte Dezimalzahl« der bisherigen Stufe wird einfach um 1 erhöht.
Aus »Stufe 1,68« wird »Stufe 2,68«, aus »Stufe 4,21« wird »Stufe 5,21« usw.
Weder die Arbeitgeber noch die Gewerkschaftler würden sich aber auf ein solches Modell einlassen, da wohl »mathematisch zu kompliziert«.
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Kurz Thema Wechsel IT die Bundeswehr hat eine Stellenausschreibung IT EG 7 mit IT Fachkräftezulage von 1000€ mtl. Saftige Zulage das muss man schon sagen.
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Sorry. Also auf meiner Abrechnung steht das Grundentgeld 3171,90
E9/3.
BZ Techniker Vb 7,5% = 137,96. hab mich in der Zahl vertan.
Technikerzulage ist 23€
Also müsste es in deinem Fall etwas anderes .
Hast du ein Studium absolviert ?
Das ist eine Besitzstandszahlung. Als Techniker in BAT 5b FG 1 hat man nach 6 Jahren Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage erhalten. Die wird als Besitzstand weiter gezahlt... (für neu Eingruppierte gibts dafür jetzt die Entgeltgruppenzulage)
Spricht aber dafür das du auch in die 22.2 FG1 übergeleitet wurdest und dementsprechend nächstes Jahr auf Antrag in die EG 9b kannst.
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Sorry. Also auf meiner Abrechnung steht das Grundentgeld 3171,90
E9/3.
BZ Techniker Vb 7,5% = 137,96. hab mich in der Zahl vertan.
Technikerzulage ist 23€
Also müsste es in deinem Fall etwas anderes .
Hast du ein Studium absolviert ?
23,01 €
;-) .. auch noch so nen Asbach .. werden Techniker nicht überall gesucht .. anstatt 23,01€ wären 230,10 € der Leistung und dem Bedarf angemessen.
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Sorry. Also auf meiner Abrechnung steht das Grundentgeld 3171,90
E9/3.
BZ Techniker Vb 7,5% = 137,96. hab mich in der Zahl vertan.
Technikerzulage ist 23€
Also müsste es in deinem Fall etwas anderes .
Hast du ein Studium absolviert ?
23,01 €
;-) .. auch noch so nen Asbach .. werden Techniker nicht überall gesucht .. anstatt 23,01€ wären 230,10 € der Leistung und dem Bedarf angemessen.
An anderer Stelle im Forum wurde bereits festgestellt, das die Technikerzulage nicht für staatl. gepr. Techniker vorgesehen ist. Somit ist die Höhe dieser Zulage hier ohnehin völlig uninteressant ...
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Da hat TV-L recht ist nur für Ingenieure :o
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Die Modelle von Antiker haben wohl mehrere kleine Haken ;D. Was würde denn z.B. mit den Leuten passieren, die erst ein oder zwei Jahre in Stufe 3 sind, also noch keine 3 Jahre voll haben? Die neue Stufe 3 in der 9a hat einen geringeren Betrag als die alte Stufe 3. Also müssten diejenigen, die noch keine 3 Jahre voll haben, zumindest nach der noch geltenden 3 bezahlt werden. Was passiert in seinem Beispiel mit den Leuten,die 4,5 oder 6 Jahre in Stufe 3 sind? Da aber, ich glaube es war der DBB, bereits gesagt hat, dass eine Überleitung der Stufe 3,4 und 4+ in die 9a Stufe 4,5 und 6 erfolgt, ...........................................................................
Also 1.) Habe ich natürlich nicht ALLE denkbaren Fälle mit Beispielen versehen. Nur die Gängigsten die mir so
eingefallen sind.
2.) Haben meine Modelle gar nicht so viele Haken, wie es Dir vielleicht vorkommt. In Teilen sind ja auch die
bisherigen Regelungen vom VKA + TVÖD schon mit berücksichtigt worden.
Aber der Einfachheit halber brechen wir das Ganze doch nochmal auf 2 Grundsätze mit 3 Modellen und Beispielen runter:
Grundsatz 1: Niemand wird weniger verdienen als vorher (Bruttogehalt bleibt mindestens gleich)
Grundsatz 2: Eine logische Konsequenz aus Grundsatz 1 wäre die (vorbehaltliche) Mitteilung des DBB vom 04.03.19 bzgl. der Überleitung aus den Stufen 3, 4 und 4+ (wie gesagt eine richtige 5 gab es bisher ja nicht)
Also jeder ab Stufe 3 rutscht grundsätzlich ein Stufe nach oben (3 -> 4, 4 -> 5, 4+ -> 6)
(Stufe 1 und 2 werden mit der bis dahin zurückgelegten Stufenlaufzeit (1zu1) in 9a Stufe 1 oder 2 übergeleitet.)
Wenn wir dies erstmal als Minimal-Konsenz nehmen ist es bis hierhin ja noch recht einfach bzw. verständlich.
Jetzt kommen die Stufenlaufzeiten bzw. deren Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung ins Spiel.
WICHTIG: Beim Wegfall der längeren Stufenlaufzeiten sollte man die bereits zurückgelegten Jahre so betrachten / berechnen, als wenn man von vorne herein in der normalen (großen) E9 (oder E9a) gewesen wäre.
Das heißt: Mindestens 3 Jahre in Stufe 3 um nach Stufe 4 zu kommen. Mindestens 4 Jahre in Stufe 4 um nach 5 zu kommen und mindestens 5 Jahre in Stufe 5 um nach Stufe 6 zu kommen.
Ganz einfach: E9 Stufe 3 (7 Jahre voll) heißt: a) Mindestens 3 Jahre um nach 4 zu kommen: Erfüllt!
b) Mindestens 4 Jahre in der (fiktiven) Stufe 4 um nach 5 zu
kommen: Erfüllt!
Daher würde Jemand der mindestens 7 Jahre in Stufe 3 zurückgelegt hat nach Modell 1 in der Stufe 5 landen.
ALLE Anderen (mit 1, 2, 3, 4, 5 und 6 Jahren würden halt "nur" in Stufe 4 landen.
Modell 1: Alle verbrachten Stufenlaufzeiten ab Stufe 3 werden angerechnet. Überschüsse werden auf die neue Stufe übertragen.
Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (1 bis 6 Jahre voll) = kommt nach Stufe 4 (1 bis 3 Jahre werden mitgenommen)
Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 bis fast 9 J. voll) = kommt nach Stufe 5 (bis zu knapp 2 Jahre werden mitgen.)
Beispiel 3: E9 - Stufe 4 (1 bis fast 3 J. voll) = kommt nach Stufe 5 (bis zu knapp 2 Jahre werden mitgen.)
Beispiel 4: E9 - Stufe 4 (3 bis fast 5 J. voll) = kommt nach Stufe 6 (3J. in 3, 4J. in 4, 5J. in 5 = 12 Jahre)
(inkl. der 9 Jahre aus Stufe 3)
Modell 2: Nur die verbrachten Stufenlaufzeiten in der Stufe, welche zum 01.01.19 gültig war, werden anerkannt. Überschüssige Zeiten werden nicht in die neue Stufe mitgenommen.
Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (bis 6 Jahre und 11 Monate voll) = kommt nach Stufe 4 (normal)
Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 bis 8 Jahre und 11 Monate voll) = kommt nach Stufe 5 (Glück gehabt)
Beispiel 3: E9 - Stufe 4 (1 bis 3 Jahre und 11 Monate voll) = kommt nach Stufe 5 (Pech gehabt
(9 Jahre in Stufe 3 für die Tonne)
Beispiel 4: E9 - Stufe 4 (4 bis 4 Jahre und 11 Monate voll) = kommt nach Stufe 6 (Glück gehabt)
Beispiel 5: E9 - Stufe 4+ = kommt nach Stufe 6 (normal)
(Natürlich könnte es auch noch Modell 3 werden. (Wie Modell 2 nur mit Mitnahme von überschüssigen Zeiten in die neue Stufe)
Auch wenn meine Modelle / Beispiele jetzt komplizierter aussehen, sollten sie eigentlich noch einfacher zu verstehen sein. UND ich hoffe, jetzt irgendwie doch Jeden Fall (zwischen Stufe 3 und 6) mit berücksichtigt zu haben.
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:o ;D
Bei Modell 1 habe ich natürlich noch Folgendes vergessen:
Beispiel 5: E9 - Stufe 4+ (Jahre egal) = kommt direkt nach Stufe 6
Nur der Vollständigkeit halber.
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Super Beitrag. Danke Antiker
Ich bin seit 1.1.2015 in Stufe 3 und mache jetzt quasi mein 5tes Jahr. Klingt nach Stufe 4 und dann nur 100 mehr wie jetzt laut Tabelle. Besser wie nix hehe.
Kommt halt drauf an wo/wie man zählt, ich war ja vorhin schon skeptisch wo ich bei der anderen Rechnung in 5 landen soll.
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[/quote]
Das ist eine Besitzstandszahlung. Als Techniker in BAT 5b FG 1 hat man nach 6 Jahren Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage erhalten. Die wird als Besitzstand weiter gezahlt... (für neu Eingruppierte gibts dafür jetzt die Entgeltgruppenzulage)
Spricht aber dafür das du auch in die 22.2 FG1 übergeleitet wurdest und dementsprechend nächstes Jahr auf Antrag in die EG 9b kannst.
[/quote]
Und warum grad ich ? Interessiert mich brennend was meine Situation dafür qualifiziert ?
Wer muss da zustimmen? Chef ? Perso ? Stelle ich den Antrag oder mein Vorgesetzter ?
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Super Beitrag. Danke Antiker .................................
Danke für das Lob. :)
Ich habe mich redlich bemüht, den Sachverhalt und die möglichen Ergebnisse der laufenden Redaktionsverhandlungen so einfach und verständlich wie möglich in Worte zu kleiden, da nun Mal nicht jeder hier im Forum den TV-L oder Gesetzestexte ganz allgemein zum Hobby hat.
Und fachlich kompetente und in der Sache meist richtige Antworten von den Experten (a la "steht doch in § x unter Absatz y") hier gibt es ja zur Genüge. (Was auch gut und wichtig ist) Aber eben nicht immer so hilfreich bzw. verständlich, wie es vielleicht beabsichtigt ist.
Und der Ton gegenüber den Unwissenden zeugt manchmal auch nicht gerade von überbordender Sozial-Kompetenz. ::)
Nur weil Jemand in dem komplexen Tarifvertragswerk nicht so bewandert ist, ist er ja nicht gleich dumm oder ein schlechter Mitarbeiter.
-
Super Beitrag. Danke Antiker .................................
Danke für das Lob. :)
Ich habe mich redlich bemüht, den Sachverhalt und die möglichen Ergebnisse der laufenden Redaktionsverhandlungen so einfach und verständlich wie möglich in Worte zu kleiden, da nun Mal nicht jeder hier im Forum den TV-L oder Gesetzestexte ganz allgemein zum Hobby hat.
Und fachlich kompetente und in der Sache meist richtige Antworten von den Experten (a la "steht doch in § x unter Absatz y") hier gibt es ja zur Genüge. (Was auch gut und wichtig ist) Aber eben nicht immer so hilfreich bzw. verständlich, wie es vielleicht beabsichtigt ist.
Und der Ton gegenüber den Unwissenden zeugt manchmal auch nicht gerade von überbordender Sozial-Kompetenz. ::)
Nur weil Jemand in dem komplexen Tarifvertragswerk nicht so bewandert ist, ist er ja nicht gleich dumm oder ein schlechter Mitarbeiter.
Ja,auch von mir ein Danke für die Ausführung.
Was ich aber noch anmerken möchte oder vielleicht habe ich es auch einfach überlesen....
Warum muss man bei allen "Berechnungen" um aus 3 nach 5 zu kommen, 7 Jahre haben.
Bei den Überleitungen aus VKA und Bund (Antwort Nr. 454) ist in keinster Weise davon die Rede.
Dort reichen die 4 Jahre aus.
Man kommt doch eh aus Stufe 3 in Stufe 4, da können einem doch nicht auch noch 3 Erfahrungsjahre für angerechnet/gestohlen werden.
Also ich bin immer noch der Überzeugung, dass 4 Jahre in der EG9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ausreichen, um in die neue Stufe 5 zu gelangen.
Alles andere wäre meines Erachtens nach >:(
Gruß
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Und warum grad ich ? Interessiert mich brennend was meine Situation dafür qualifiziert ?
Wer muss da zustimmen? Chef ? Perso ? Stelle ich den Antrag oder mein Vorgesetzter ?
Wenn du, wie vermutet, bislang gemäß der Entgeltordnung zum TV-L, Teil II Abschnitt 22.2 Fallgruppe 1, in EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Endstufe 4 eingruppiert bist, qualifiziert dieser Umstand dich (und alle anderen in derselben Situation) für die Höhergruppierung in die künftige EG9b ab dem 01.01.2020, weil die Tarifvertragsparteien genau dies so vereinbart haben.
Wenn du einen Antrag stellst (und nur du kannst ihn stellen, nicht dein Vorgesetzter), muss diesem Antrag niemand zustimmen oder kann ihn ablehnen. Er wird vielmehr bei vorliegen der oben genannten Voraussetzungen unmittelbar wirksam.
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Was ich aber noch anmerken möchte oder vielleicht habe ich es auch einfach überlesen....
Warum muss man bei allen "Berechnungen" um aus 3 nach 5 zu kommen, 7 Jahre haben.
Bei den Überleitungen aus VKA und Bund (Antwort Nr. 454) ist in keinster Weise davon die Rede.
Dort reichen die 4 Jahre aus.
Man kommt doch eh aus Stufe 3 in Stufe 4, da können einem doch nicht auch noch 3 Erfahrungsjahre für angerechnet/gestohlen werden.
Also ich bin immer noch der Überzeugung, dass 4 Jahre in der EG9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ausreichen, um in die neue Stufe 5 zu gelangen.
Alles andere wäre meines Erachtens nach >:(
Gruß
Herr Bredendieck und seine Referenten (siehe dort: https://www.tdl-online.de/geschaeftsstelle.html) werden hier bestimmt eifrig mitlesen und sich Anregungen holen, wie sie die Gewerkschaftsvertreter in den Redaktionsverhandlungen mit „lustigen“ Berechnungsmodellen für möglichst Laufzeitfressende Überleitungsregelungen zur Verzweiflung bringen können ;D 8)
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BZ Techniker Vb 7,5% = 137,96. hab mich in der Zahl vertan.
Das ist interessant! Nach meinen Informationen sollte die Besitzstandszulage auf 137,07 EUR lauten.
Um nochmal auf diesen Punkt zurück zu kommen: Bist du sicher, das der Betrag auf 137,96 lautet und nicht auf 137,07? Nicht das es auf 89 ct ankäme, aber mich verwundert diese Diskrepanz.
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Hey Antiker,
toller Beitrag in allen Punkten 8). Finde ich richtig gut und es könnte so kommen. Allerdings sehe ich die Anrechnung der Laufzeiten von Stufe 3 zu 4 anders, da die Stufe 4 eingeschoben wurde und bis auf die Tariferhöhung keinen geltlichen Gewinn darstellt.
Wir warten mal ab, irgendwann sind wir alle schlauer. Vielleicht lassen die sich ja noch was ganz anderes einfallen, wenn es ums Sparen geht sind die hohen Herren ja gerade beim Personal besonders einfallsreich ;).
Wünsche allen ein schönes, entspanntes Wochenende.
Es grüßt der
Micha
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BZ Techniker Vb 7,5% = 137,96. hab mich in der Zahl vertan.
Das ist interessant! Nach meinen Informationen sollte die Besitzstandszulage auf 137,07 EUR lauten.
Um nochmal auf diesen Punkt zurück zu kommen: Bist du sicher, das der Betrag auf 137,96 lautet und nicht auf 137,07? Nicht das es auf 89 ct ankäme, aber mich verwundert diese Diskrepanz.
sorry, ich hab gesehen ich hab die ganzen Tage nicht dazugeschrieben (im Eifer des Gefechts) das ich im TV-H bin. Das ist doch bestimmt der Grund oder ?
Sind ja auch etwas zwischen den Threads hin-und hergesprungen.
Zu dein Frage, Ende 2017 (Ich bin seit 2015 ja in der 9/3). waren es auch 7,5 % und auf der Abrechnung sinds 134,99. Aber da war das Grundentgelt auch 3103,62. Aber die 2018er+ haben 137,96 :)
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Bei den Überleitungen aus VKA und Bund (Antwort Nr. 454) ist in keinster Weise davon die Rede.
Dort reichen die 4 Jahre aus.
Man kommt doch eh aus Stufe 3 in Stufe 4, da können einem doch nicht auch noch 3 Erfahrungsjahre für angerechnet/gestohlen werden.
Also ich bin immer noch der Überzeugung, dass 4 Jahre in der EG9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ausreichen, um in die neue Stufe 5 zu gelangen.
Alles andere wäre meines Erachtens nach >:(
Gruß
Das sehe ich genauso. 4Jahre müssten ausreichen.
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sorry, ich hab gesehen ich hab die ganzen Tage nicht dazugeschrieben (im Eifer des Gefechts) das ich im TV-H bin. Das ist doch bestimmt der Grund oder ?
Ja, das wird der Grund für die Abweichung sein, die Tariferhöhungen in Hessen waren nicht immer identisch mit jenen in den TdL-Ländern.
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Super Beitrag. Danke Antiker .................................
Danke für das Lob. :)
Ich habe mich redlich bemüht, den Sachverhalt und die möglichen Ergebnisse der laufenden Redaktionsverhandlungen so einfach und verständlich wie möglich in Worte zu kleiden, da nun Mal nicht jeder hier im Forum den TV-L oder Gesetzestexte ganz allgemein zum Hobby hat.
Und fachlich kompetente und in der Sache meist richtige Antworten von den Experten (a la "steht doch in § x unter Absatz y") hier gibt es ja zur Genüge. (Was auch gut und wichtig ist) Aber eben nicht immer so hilfreich bzw. verständlich, wie es vielleicht beabsichtigt ist.
Und der Ton gegenüber den Unwissenden zeugt manchmal auch nicht gerade von überbordender Sozial-Kompetenz. ::)
Nur weil Jemand in dem komplexen Tarifvertragswerk nicht so bewandert ist, ist er ja nicht gleich dumm oder ein schlechter Mitarbeiter.
Ja,auch von mir ein Danke für die Ausführung.
Was ich aber noch anmerken möchte oder vielleicht habe ich es auch einfach überlesen....
Warum muss man bei allen "Berechnungen" um aus 3 nach 5 zu kommen, 7 Jahre haben.
Bei den Überleitungen aus VKA und Bund (Antwort Nr. 454) ist in keinster Weise davon die Rede.
Dort reichen die 4 Jahre aus.
Man kommt doch eh aus Stufe 3 in Stufe 4, da können einem doch nicht auch noch 3 Erfahrungsjahre für angerechnet/gestohlen werden.
Also ich bin immer noch der Überzeugung, dass 4 Jahre in der EG9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ausreichen, um in die neue Stufe 5 zu gelangen.
Alles andere wäre meines Erachtens nach >:(
Gruß
Ja, da hast Du Recht. Auch so könnte das gehandhabt werden.
Unter der Annahme, dass Alle ab Stufe 3 erstmal eine Stufe höher geschubst werden und die bisherige Stufenlaufzeit mitgenommen wird. Wenn man zum 01.01.19 bereits 4 Jahre in der Stufe 3 verbracht hat würde man wohl in der Stufe 5 landen.
Hört sich erstmal auch logisch und richtig an. ABER, was passiert dann (unter der Maßgabe eine grobe Ungleichbehandlung zu vermeiden) mit Mitarbeitern, welche zum 01.01.19 bereits 3 Jahre in der Stufe 4 waren?
Diese sind ja einerseits noch nicht in der Stufe 4+ (welche automatisch nach Stufe 6 übergeleitet) wird. Andererseits haben sie zusammen mit den Zeiten in der Stufe 3 bereits 12 !! Jahre Stufenlaufzeit zurückgelegt.
Also insgesamt 8 Jahre mehr Zeit verschenkt / gewartet, als Jemand der gerade mal 4 Jahre in der Stufe 3 verbracht hat.
Wenn die dann in der Stufe 5 bleiben (statt richtigerweise nach Stufe 6) fände ich das wiederum zum k.... :-\
Wie man sieht, ein nicht unerheblich kompliziertes Detail. Mit viel Potenzial zur Benachteiligung einzelner Gruppen. Ich hoffe sie finden eine Lösung, welche Niemanden benachteiligt.
Nach den Erfahrungen der letzten Tarifabschlüsse seit Beginn des TV-L, besonders die frohlockend lautstark verkündeten Nicht-Verbesserungen für die (kleine) EG9 bin ich aber eher skeptisch.
Wir werden es hoffentlich bald wissen.
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Nach den Erfahrungen der letzten Tarifabschlüsse seit Beginn des TV-L, besonders die frohlockend lautstark verkündeten Nicht-Verbesserungen für die (kleine) EG9 bin ich aber eher skeptisch.
Um Gleichberechtigung zu erreichen könnten ja auch alle dabei verlieren ;).
Mich würde nur mal interessieren ob bei den Redaktionsverhandlungen tatsächlich verschiedene Fälle durchdacht werden und tatsächlich darüber diskutiert wird, oder ob die Überleitung in 9a nur einer von 100 Punkten ist dem 10 Minuten Beachtung geschenkt wird ::)
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Nach den Erfahrungen der letzten Tarifabschlüsse seit Beginn des TV-L, besonders die frohlockend lautstark verkündeten Nicht-Verbesserungen für die (kleine) EG9 bin ich aber eher skeptisch.
Um Gleichberechtigung zu erreichen könnten ja auch alle dabei verlieren ;).
Mich würde nur mal interessieren ob bei den Redaktionsverhandlungen tatsächlich verschiedene Fälle durchdacht werden und tatsächlich darüber diskutiert wird, oder ob die Überleitung in 9a nur einer von 100 Punkten ist dem 10 Minuten Beachtung geschenkt wird ::)
Heheh genau das denk ich, deswegen auch meine "pessimistische" Aussage von vor ein paar Tagen :)
Ich rechne mit Stufe4, normale Erhöhung von 100 Euro und das sonst nüscht passiert :o
Es gibt keinen richtigen Grund warum ich von 3 nach 5 kommen sollte und vorallem dann von 400+ Euro profitieren sollte nach all den Jahren in 9k
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Heheh genau das denk ich, deswegen auch meine "pessimistische" Aussage von vor ein paar Tagen :)
Ich rechne mit Stufe4, normale Erhöhung von 100 Euro und das sonst nüscht passiert :o
Es gibt keinen richtigen Grund warum ich von 3 nach 5 kommen sollte und vorallem dann von 400+ Euro profitieren sollte nach all den Jahren in 9k
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Doch. Nämlich den Grund, dass du die Laufzeit bereits erfüllt hast. Mich würde neben der Diskussion dort vor Ort mal interessieren, wie lange diese Verhandlungen tatsächlich dauern. Das weiß nämlich keiner :-)
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@Mahlzeit
Es wäre schön, wenn du anfangen könntest die Vorschaufunktion zu benutzen, bevor du deine falschen Zitationen raus klöppelts.
Oder aber es lernst es gleich richtig zu machen.
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Wenn die dann in der Stufe 5 bleiben (statt richtigerweise nach Stufe 6) fände ich das wiederum zum k.... :-\
Wie man sieht, ein nicht unerheblich kompliziertes Detail. Mit viel Potenzial zur Benachteiligung einzelner Gruppen. Ich hoffe sie finden eine Lösung, welche Niemanden benachteiligt.
Das Kind ist bereits 2005/2006 mit Einführung von TVöD/TV-L in den Brunnen gefallen, als es die Tarifparteien für eine gute Idee hielten, mehrere Vergütungsgruppen des BAT sowie eine Lohngruppe aus den Arbeitertarifverträgen zuerst in eine Entgeltgruppe zu pressen um dann innerhalb dieser Entgeltgruppe per "Kleingedrucktem" wiederum zu differenzieren.
Beschäftigte mit verlängertem Stufenaufstieg und gedeckelter Endstufe fühlen sich seitdem benachteiligt, obwohl es von der tariflichen Systematik her nicht anders sein kann. Schließlich war es nicht Ziel der Zusammenfassung, die niedrigeren Gruppen auf das materielle Niveau der höchsten ehemaligen Vergütungsgruppe des BAT zu ziehen.
Wenn die EG9 jetzt in 9a und 9b aufgeteilt wird, kommt es bei dieser Ausganslage zwangsläufig zu neuen vermeintlichen oder tatsächlichen Ungerechtigkeiten.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DStG) bzw. deren Stellvertretender Bundesvorsitzender Karl-Heinz Leverkus, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundestarifkommission des dbb ist, weiß offenkundig schon lange mehr zu den Modalitäten der Aufteilung von EG9:
https://www.dstg-nrw.de/uploads/media/04-2019-Anlage-Fragen_und_Antworten_zum_Abschluss_der_Tarifrunde_2019.pdf
Demnach werden die Regelungen des TVÜ-Bund übernommen.
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Wenn ich das richtig lese, heißt das für mich, der zum 01.01.2019 bereits 7 Jahre in der Entgeldgruppe "9k" Stufe 3 verbracht hat, dass ich in die Stufe 4 übergeleitet werde und dort 4 Jahre warten muss, bis ich in die Stufe 5 gelange?
Also wird man mal wieder richtig beschissen, weil ich statt zum 01.01.2021 erst zum 01.01.2023 den lohnenden Sprung mit knapp 400 Euro Brutto mehr mache. Wunderbar.... ich habe es geahnt.....
Berichtige mich bitte, wenn ich was falsch gelesen/verstanden habe.
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Was an "unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in dieStufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht" und "Ist dadurch am Tag der Überleitung (1. Januar 2019) in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von neuem." hast Du nicht verstanden?
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Doch genau das was ich oben geschrieben habe. Es werden viele Beschäftige beschissen....
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Nein.
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Vielleicht ist es so einfacher : Wer am 31.12.2018 in EG 9k Stufe 3 war wird zum 01.01.2019 in Eg9a Stufe 4 unter beibehaltung seiner zurückgelegten Stufenlaufzeit (1-9 Jahre) übergeleitet, da diese beiden Stufen eben den gleichen Betrag ausweisen.
Hat diese Person dadurch am 01.01.2019 die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt ( 4 Jahre von Stufe 4 nach 5) beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von neuem. Das heißt, das hier 4 Jahre ausreichen. In deinem Fall würden 3 Jahre gekappt werden.
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OK! Dann habe ich das falsch interpretiert. Ich danke dir für deine Erklärung.
Falls das wirklich so kommen sollte, können damit die meisten Betroffenden wohl leben.
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Vielleicht ist es so einfacher : Wer am 31.12.2018 in EG 9k Stufe 3 war wird zum 01.01.2019 in Eg9a Stufe 4 unter beibehaltung seiner zurückgelegten Stufenlaufzeit (1-9 Jahre) übergeleitet, da diese beiden Stufen eben den gleichen Betrag ausweisen.
Hat diese Person dadurch am 01.01.2019 die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt ( 4 Jahre von Stufe 4 nach 5) beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von neuem. Das heißt, das hier 4 Jahre ausreichen. In deinem Fall würden 3 Jahre gekappt werden.
Jackpot. 5tes Jahr gerade :D
Wenig Verlust hehehehe.
Ich drücke den Betroffenen alle die Daumen :)
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Wenn die dann in der Stufe 5 bleiben (statt richtigerweise nach Stufe 6) fände ich das wiederum zum k.... :-\
Wie man sieht, ein nicht unerheblich kompliziertes Detail. Mit viel Potenzial zur Benachteiligung einzelner Gruppen. Ich hoffe sie finden eine Lösung, welche Niemanden benachteiligt.
Das Kind ist bereits 2005/2006 mit Einführung von TVöD/TV-L in den Brunnen gefallen, als es die Tarifparteien für eine gute Idee hielten, mehrere Vergütungsgruppen des BAT sowie eine Lohngruppe aus den Arbeitertarifverträgen zuerst in eine Entgeltgruppe zu pressen um dann innerhalb dieser Entgeltgruppe per "Kleingedrucktem" wiederum zu differenzieren.
Beschäftigte mit verlängertem Stufenaufstieg und gedeckelter Endstufe fühlen sich seitdem benachteiligt, obwohl es von der tariflichen Systematik her nicht anders sein kann. Schließlich war es nicht Ziel der Zusammenfassung, die niedrigeren Gruppen auf das materielle Niveau der höchsten ehemaligen Vergütungsgruppe des BAT zu ziehen.
Wenn die EG9 jetzt in 9a und 9b aufgeteilt wird, kommt es bei dieser Ausganslage zwangsläufig zu neuen vermeintlichen oder tatsächlichen Ungerechtigkeiten.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DStG) bzw. deren Stellvertretender Bundesvorsitzender Karl-Heinz Leverkus, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundestarifkommission des dbb ist, weiß offenkundig schon lange mehr zu den Modalitäten der Aufteilung von EG9:
https://www.dstg-nrw.de/uploads/media/04-2019-Anlage-Fragen_und_Antworten_zum_Abschluss_der_Tarifrunde_2019.pdf
Demnach werden die Regelungen des TVÜ-Bund übernommen.
Die Benachteiligung ist nicht nur gefühlt, sondern definitiv vorhanden. Die Beträge der E9 (klein) liegen bei vergleichbarer Berufserfahrung zeitweise unterhalb der E8. Und das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein.
Eine Differenzierung zur regulären E9 stellt ja kaum einer in Frage.
Es wurde halt bei der "Ausbremsung" der kleinen E9 ein bisschen übertrieben.
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Die Benachteiligung ist nicht nur gefühlt, sondern definitiv vorhanden. Die Beträge der E9 (klein) liegen bei vergleichbarer Berufserfahrung zeitweise unterhalb der E8. Und das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein.
Also, das kann ich nun in keiner mir verfügbaren Entgelttabelle feststellen, dass die Beträge der E9k unter denen der E8 liegen sollen. Wie kommst du denn darauf?
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Vielleicht ist es so einfacher : Wer am 31.12.2018 in EG 9k Stufe 3 war wird zum 01.01.2019 in Eg9a Stufe 4 unter beibehaltung seiner zurückgelegten Stufenlaufzeit (1-9 Jahre) übergeleitet, da diese beiden Stufen eben den gleichen Betrag ausweisen.
Hat diese Person dadurch am 01.01.2019 die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt ( 4 Jahre von Stufe 4 nach 5) beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von neuem. Das heißt, das hier 4 Jahre ausreichen. In deinem Fall würden 3 Jahre gekappt werden.
Aha, wenn Jemand "nur" 4 Jahre Stufenlaufzeit (in E9-S3) bisher hatte kann er eine Stufe überspringen und kommt direkt nach Stufe 5 ?
Und Derjenige, welcher bereits 12 Jahre Stufenlaufzeit hinter sich gebracht hat (9 Jahre Stufe 3 + 3 Jahre Stufe 4) der kommt dann auch nur nach Stufe 5 ??
Na das wäre ja eine hervorragende und zufriedenstellende Lösung. >:( :( :o
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Das habe ich so nach dem Link von TV Ler interpretiert. Für mich liest es sich so.
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Die Benachteiligung ist nicht nur gefühlt, sondern definitiv vorhanden. Die Beträge der E9 (klein) liegen bei vergleichbarer Berufserfahrung zeitweise unterhalb der E8. Und das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein.
Also, das kann ich nun in keiner mir verfügbaren Entgelttabelle feststellen, dass die Beträge der E9k unter denen der E8 liegen sollen. Wie kommst du denn darauf?
Na dann vergleiche mal die Beträge wenn du in E8 oder E9klein neu eingestellt wirst. In E8 bist du nach 10 Jahren in Stufe 5 angekommen und hast mehr als derjenige in der E9klein. Dieser hängt dann ja noch ein paar Jahre in der Stufe 3 fest.
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Vielleicht ist es so einfacher : Wer am 31.12.2018 in EG 9k Stufe 3 war wird zum 01.01.2019 in Eg9a Stufe 4 unter beibehaltung seiner zurückgelegten Stufenlaufzeit (1-9 Jahre) übergeleitet, da diese beiden Stufen eben den gleichen Betrag ausweisen.
Hat diese Person dadurch am 01.01.2019 die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt ( 4 Jahre von Stufe 4 nach 5) beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von neuem. Das heißt, das hier 4 Jahre ausreichen. In deinem Fall würden 3 Jahre gekappt werden.
Aha, wenn Jemand "nur" 4 Jahre Stufenlaufzeit (in E9-S3) bisher hatte kann er eine Stufe überspringen und kommt direkt nach Stufe 5 ?
Und Derjenige, welcher bereits 12 Jahre Stufenlaufzeit hinter sich gebracht hat (9 Jahre Stufe 3 + 3 Jahre Stufe 4) der kommt dann auch nur nach Stufe 5 ??
Na das wäre ja eine hervorragende und zufriedenstellende Lösung. >:( :( :o
Letzterer hätte dann aber bereits 3 Jahre Stufenlaufzeit in Stufe 5.
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Vielleicht ist es so einfacher : Wer am 31.12.2018 in EG 9k Stufe 3 war wird zum 01.01.2019 in Eg9a Stufe 4 unter beibehaltung seiner zurückgelegten Stufenlaufzeit (1-9 Jahre) übergeleitet, da diese beiden Stufen eben den gleichen Betrag ausweisen.
Hat diese Person dadurch am 01.01.2019 die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt ( 4 Jahre von Stufe 4 nach 5) beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von neuem. Das heißt, das hier 4 Jahre ausreichen. In deinem Fall würden 3 Jahre gekappt werden.
Aha, wenn Jemand "nur" 4 Jahre Stufenlaufzeit (in E9-S3) bisher hatte kann er eine Stufe überspringen und kommt direkt nach Stufe 5 ?
Und Derjenige, welcher bereits 12 Jahre Stufenlaufzeit hinter sich gebracht hat (9 Jahre Stufe 3 + 3 Jahre Stufe 4) der kommt dann auch nur nach Stufe 5 ??
Na das wäre ja eine hervorragende und zufriedenstellende Lösung. >:( :( :o
Allen kann man es leider nicht Recht machen.
Aber würde derjenige nicht nach 2 Jahren dann in Stufe 6 kommen?!
Wenn das so kommt, wie in dem Link geschrieben ist doch super! Da kann sich eigentlich keiner beschweren.
Wenn man liest, was für Szenarien ausgedacht wurden, ist das doch echt ok.
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Die Benachteiligung ist nicht nur gefühlt, sondern definitiv vorhanden. Die Beträge der E9 (klein) liegen bei vergleichbarer Berufserfahrung zeitweise unterhalb der E8. Und das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein.
Also, das kann ich nun in keiner mir verfügbaren Entgelttabelle feststellen, dass die Beträge der E9k unter denen der E8 liegen sollen. Wie kommst du denn darauf?
Na dann vergleiche mal die Beträge wenn du in E8 oder E9klein neu eingestellt wirst. In E8 bist du nach 10 Jahren in Stufe 5 angekommen und hast mehr als derjenige in der E9klein. Dieser hängt dann ja noch ein paar Jahre in der Stufe 3 fest.
Bei solchen Betrachtungen sind Momentaufnahmen nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluß.
Vielmehr sollte das kumulierte Einkommen über x Jahre zum Vergleich heran gezogen werden.
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Die Benachteiligung ist nicht nur gefühlt, sondern definitiv vorhanden. Die Beträge der E9 (klein) liegen bei vergleichbarer Berufserfahrung zeitweise unterhalb der E8. Und das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein.
Also, das kann ich nun in keiner mir verfügbaren Entgelttabelle feststellen, dass die Beträge der E9k unter denen der E8 liegen sollen. Wie kommst du denn darauf?
Na dann vergleiche mal die Beträge wenn du in E8 oder E9klein neu eingestellt wirst. In E8 bist du nach 10 Jahren in Stufe 5 angekommen und hast mehr als derjenige in der E9klein. Dieser hängt dann ja noch ein paar Jahre in der Stufe 3 fest.
Bei solchen Betrachtungen sind Momentaufnahmen nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluß.
Vielmehr sollte das kumulierte Einkommen über x Jahre zum Vergleich heran gezogen werden.
Wenn man dazu noch die höhere Jahressonderzahlung in der E8 rechnet, müssen schon viele Jahre in der E9klein Stufe 4 verbracht werden bis derjenige in der Gesamtsumme wieder vorne liegt.
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Wenn das so kommt, wie in dem Link geschrieben ist doch super! Da kann sich eigentlich keiner beschweren.
Wenn man liest, was für Szenarien ausgedacht wurden, ist das doch echt ok.
Das liegt dann aber daran, das faktenfrei herumphantasiert wurde ...
... Die Wahrscheinlichkeit, das im TV-L vollkommen andersartige Überleitungsregelung getroffen werden, ist nunmal deutlich kleiner, als die Wahrscheinlichkeit, das entweder die vom TVÜ-Bund oder die vom TVÜ-VKA genommen werden.
Und da stand dann, verständiges Lesen vorausgesetzt, von vorne herein fest das bei entsprechender Stufenlaufzeit auch direkt in die übernächste Stufe übergeleitet werden kann. Fraglich war im Grunde nun, was mit einer evtl. weiter überschießenden Stufenlaufzeit passiert. Und da war wiederum erwartbar, das die TdL hier die Knauservariante bevorzugt und durchsetzt 8)
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Die Benachteiligung ist nicht nur gefühlt, sondern definitiv vorhanden. Die Beträge der E9 (klein) liegen bei vergleichbarer Berufserfahrung zeitweise unterhalb der E8. Und das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein.
Also, das kann ich nun in keiner mir verfügbaren Entgelttabelle feststellen, dass die Beträge der E9k unter denen der E8 liegen sollen. Wie kommst du denn darauf?
Na dann vergleiche mal die Beträge wenn du in E8 oder E9klein neu eingestellt wirst. In E8 bist du nach 10 Jahren in Stufe 5 angekommen und hast mehr als derjenige in der E9klein. Dieser hängt dann ja noch ein paar Jahre in der Stufe 3 fest.
Bei solchen Betrachtungen sind Momentaufnahmen nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluß.
Vielmehr sollte das kumulierte Einkommen über x Jahre zum Vergleich heran gezogen werden.
Wenn man dazu noch die höhere Jahressonderzahlung in der E8 rechnet, müssen schon viele Jahre in der E9klein Stufe 4 verbracht werden bis derjenige in der Gesamtsumme wieder vorne liegt.
Wissen eigentlich die E9kler warum sie in der E9k sind und warum es dieses Konstrukt gibt?
Wenn nicht, dann sollte man bisserl Geschichtsuntericht betreiben, TV-Ler hat es ja schon mal angesprochen.
Vielleicht relativiert sich dann das ewige Sich-ungerecht-behandelt-werden-Gefühl.
Und wenn jetzt auch noch gemurrt wird, dass andere mit kürzerer Laufzeit in Stufe x in die gleiche Stufe kommen, dann st es halt das ewige nach links und rechts neiden.
Die E9k ist in der Tat schon immer ein Krebsgeschwür gewesen, seit es durch die Überleitung aus BAT konstruiert worden ist. Bewährungsaufstiege etc. sag ich da nur......
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Vielleicht ist es so einfacher : Wer am 31.12.2018 in EG 9k Stufe 3 war wird zum 01.01.2019 in Eg9a Stufe 4 unter beibehaltung seiner zurückgelegten Stufenlaufzeit (1-9 Jahre) übergeleitet, da diese beiden Stufen eben den gleichen Betrag ausweisen.
Hat diese Person dadurch am 01.01.2019 die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt ( 4 Jahre von Stufe 4 nach 5) beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von neuem. Das heißt, das hier 4 Jahre ausreichen. In deinem Fall würden 3 Jahre gekappt werden.
Aha, wenn Jemand "nur" 4 Jahre Stufenlaufzeit (in E9-S3) bisher hatte kann er eine Stufe überspringen und kommt direkt nach Stufe 5 ?
Und Derjenige, welcher bereits 12 Jahre Stufenlaufzeit hinter sich gebracht hat (9 Jahre Stufe 3 + 3 Jahre Stufe 4) der kommt dann auch nur nach Stufe 5 ??
Na das wäre ja eine hervorragende und zufriedenstellende Lösung. >:( :( :o
Allen kann man es leider nicht Recht machen.
Aber würde derjenige nicht nach 2 Jahren dann in Stufe 6 kommen?!
Wenn das so kommt, wie in dem Link geschrieben ist doch super! Da kann sich eigentlich keiner beschweren.
...............................
HA HA , der war wirklich gut! ;) :o Dieser Aussage ist wirklich nichts weiter hinzuzufügen. Alles wird gut.
So wie immer.
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Vielleicht ist es so einfacher : Wer am 31.12.2018 in EG 9k Stufe 3 war wird zum 01.01.2019 in Eg9a Stufe 4 unter beibehaltung seiner zurückgelegten Stufenlaufzeit (1-9 Jahre) übergeleitet, da diese beiden Stufen eben den gleichen Betrag ausweisen.
Hat diese Person dadurch am 01.01.2019 die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt ( 4 Jahre von Stufe 4 nach 5) beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von neuem. Das heißt, das hier 4 Jahre ausreichen. In deinem Fall würden 3 Jahre gekappt werden.
Aha, wenn Jemand "nur" 4 Jahre Stufenlaufzeit (in E9-S3) bisher hatte kann er eine Stufe überspringen und kommt direkt nach Stufe 5 ?
Und Derjenige, welcher bereits 12 Jahre Stufenlaufzeit hinter sich gebracht hat (9 Jahre Stufe 3 + 3 Jahre Stufe 4) der kommt dann auch nur nach Stufe 5 ??
Na das wäre ja eine hervorragende und zufriedenstellende Lösung. >:( :( :o
Allen kann man es leider nicht Recht machen.
Aber würde derjenige nicht nach 2 Jahren dann in Stufe 6 kommen?!
Wenn das so kommt, wie in dem Link geschrieben ist doch super! Da kann sich eigentlich keiner beschweren.
...............................
HA HA , der war wirklich gut! ;) :o Dieser Aussage ist wirklich nichts weiter hinzuzufügen. Alles wird gut.
So wie immer.
Naja...kriegst ja 100 Euro mehr!!! So wie alle anderen auch! Also wo is das Problem ;D
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@Mahlzeit
Es wäre schön, wenn du anfangen könntest die Vorschaufunktion zu benutzen, bevor du deine falschen Zitationen raus klöppelts.
Oder aber es lernst es gleich richtig zu machen.
Gelobe Besserung.
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Jahressonderzahlung in der E8 rechnet, müssen schon viele Jahre in der E9klein Stufe 4 verbracht werden bis derjenige in der Gesamtsumme wieder vorne liegt.
Ja, letztlich liegt der Beschäftigte in der "kleinen" EG9 vorne.
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Die E9k ist in der Tat schon immer ein Krebsgeschwür gewesen, seit es durch die Überleitung aus BAT konstruiert worden ist. Bewährungsaufstiege etc. sag ich da nur......
Sehr guter Vergleich ;)
Letztlich muss man sich wirklich mal die BAT5b und BAT4b ansehen... dort gab es einen massiven geldlichen Unterschied. Mir wird sich nicht erschließen warum man überhaupt dafür nur eine EG gewählt hat....
Naja ... ich harre der Dinge und freue mich, dass ich zum 01.01.2020 den Antrag für die Höhergruppierung in die EG9b stellen kann ... von daher haben sich die Tarifverhandlungen auf jeden Fall gelohnt.
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Jahressonderzahlung in der E8 rechnet, müssen schon viele Jahre in der E9klein Stufe 4 verbracht werden bis derjenige in der Gesamtsumme wieder vorne liegt.
Ja, letztlich liegt der Beschäftigte in der "kleinen" EG9 vorne.
Überschlägige Betrachtung, Voraussetzung:
Der Beschäftigte in der "kleinen" EG9 fängt zeitgleich mit dem Beschäftigten in EG8 in Stufe 1 an, Tabellenwerte aus der bis Ende 2018 gültigen Tabelle, JSZ 80% in EG9 und 95% in EG8.
- nach einem Jahr liegt der 9er ca. 1750 Eur vorn,
- nach 6 Jahren (= Laufzeit Stufe 1 + Laufzeit Stufe 2 in der "kleinen" EG9) liegt der 9er ca. 10.500 Eur vorn,
- nach 15 Jahren (= Gesamtstufenlaufzeit in der "kleinen" EG9 bis erreichen von Stufe 4) liegt der 9er ca. 26.000 Eur vorn.
In anderen Konstellationen mag das anders aussehen, bspw. wenn ein EG8er in die "kleine" EG9 höhergruppiert wird und dann durch den verlangsamten Stufenaufstieg ausgebremst wird ...
... aber wie schon vielfach hier geschrieben: Die "kleine" EG9 war die schlechteste aller möglichen Lösungen - darum haben die Tarifparteien sie ja auch gewählt 8)
Immerhin vom 01.11.2006 bis zum 31.12.2018, also gut 12 Jahre lang, hat man die Blicke der betroffenen Beschäftigten auf diesen hässlichen Punkt fokussieren können. Da blieb für andere Begehrlichkeiten dieser Gruppe gar kein Raum. ;)
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Das denke ich auch. Aber bis jetzt haben wir noch nichts verbindliches....
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Das denke ich auch. Aber bis jetzt haben wir noch nichts verbindliches....
Wird schon so kommen. Je öffter ich das heute mal durchdacht habe, desto logischer erscheint diese Lösung. Pragmatisch und Ok :-)
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Hallo,
ich habe nochmal eine Frage wegen des Garantiebetrages bei Höhergruppierung. Ich bin seit 12/17 in der E9 klein Stufe drei und komme dann nach der Überleitung vermutlich in die E9a Stufe 4. Bewirbt sich jetzt aber jemand auf eine E9a Stelle der so wie ich aus der E8 Stufe 4 kommt und in die E9a Stufe 3 eingestuft wird, erhält derjenige doch dann lt. Tabelle 3177,31 € zzgl. der 180,00 € Garantiebetrag und kommt dadurch auf ein höheres Einkommen als ich in der E9a Stufe 4 (3.272,55 €). Liege ich damit richtig?
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so sieht's aus ;)
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Liege ich damit richtig?
Nein, weil laut Tarifeinigung Abschnitt IV Nr. 1 Satz 2: "Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
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Liege ich damit richtig?
Nein, weil laut Tarifeinigung Abschnitt IV Nr. 1 Satz 2: "Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
Mist ;) ... wieder nicht zu Ende gelesen ... Sorry!
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Liege ich damit richtig?
Nein, weil laut Tarifeinigung Abschnitt IV Nr. 1 Satz 2: "Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
Was bedeutet das für eine HG von 9aS2 auf 9bS2? Sind ja Betragsmäßig identisch.
Da gibt es dann och nicht mal den Garantiebetrag? Ups.... ???
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Ich denke, man wird dafür wie beim TVÖD VKA eine Sonderregelung (Fortlaufende Stufenlaufzeit) finden.
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Liege ich damit richtig?
Nein, weil laut Tarifeinigung Abschnitt IV Nr. 1 Satz 2: "Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
Danke für die schnelle Antwort.
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Wissen eigentlich die E9kler warum sie in der E9k sind und warum es dieses Konstrukt gibt?
Wenn nicht, dann sollte man bisserl Geschichtsuntericht betreiben, TV-Ler hat es ja schon mal angesprochen.
Sehr gerne. Ich habe davon keine Ahnung und bin auch nicht betroffen, aber es würde mich schon interessieren, was der Hintergrund ist.
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Wissen eigentlich die E9kler warum sie in der E9k sind und warum es dieses Konstrukt gibt?
Wenn nicht, dann sollte man bisserl Geschichtsuntericht betreiben, TV-Ler hat es ja schon mal angesprochen.
Sehr gerne. Ich habe davon keine Ahnung und bin auch nicht betroffen, aber es würde mich schon interessieren, was der Hintergrund ist.
Eigentlich ist es nur eine Abgrenzung zwischen mittleren und gehobenem Dienst. Wenn man aber den kompletten Ursprung aus dem Jahr 2006 sich erklären lassen möchte dauert das :-) In Gänze ist meine persönliche Meinung zum TV L / TVÖD diese, dass hier ein Konzept geschaffen wurde, welches klar differenziert in der Theorie und für das Alter absichert. Leider lässt dieses Konzept viel zu wenig Bewegungsspielraum zu. Gerade im IT Bereich bietet man zu wenig. Sieht man ja in der Praxis. Ich könnte da noch viel mehr zu schreiben....
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Es gibt im Tarifbereich weder einen gehobenen noch einen mittleren Dienst.
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Es gibt im Tarifbereich weder einen gehobenen noch einen mittleren Dienst.
In der Hinsicht bin ich belehrbar. Das war bis heute immer meine Annahme.
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Die Laufbahngruppen (Dienste) gibt es nur für Beamte - allerdings werden sie umgangssprachlich auch im Bereich der Tarifbeschäftigten verwendet. Ist halt die imaginäre Grenze der Erreichbarkeit mit Berufsabschluss / FH Abschluss / Uni Abschlus
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Die Laufbahngruppen (Dienste) gibt es nur für Beamte - allerdings werden sie umgangssprachlich auch im Bereich der Tarifbeschäftigten verwendet. Ist halt die imaginäre Grenze der Erreichbarkeit mit Berufsabschluss / FH Abschluss / Uni Abschlus
Ah ok. Danke schön. Dann sind wir als Beschäftigte zum Glück freier als Beamte :-)
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Wissen eigentlich die E9kler warum sie in der E9k sind und warum es dieses Konstrukt gibt?
Wenn nicht, dann sollte man bisserl Geschichtsuntericht betreiben, TV-Ler hat es ja schon mal angesprochen.
Sehr gerne. Ich habe davon keine Ahnung und bin auch nicht betroffen, aber es würde mich schon interessieren, was der Hintergrund ist.
Kurzform: Einpressen der unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten aus dem BAT der Angestellten und Arbeiter in einem monetären Bereich im TVx. TV-Ler hatte es ja weiter oben etwas ausführlicher dargestellt.
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Wissen eigentlich die E9kler warum sie in der E9k sind und warum es dieses Konstrukt gibt?
Wenn nicht, dann sollte man bisserl Geschichtsuntericht betreiben, TV-Ler hat es ja schon mal angesprochen.
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Nur so grob, aber man kriegt es bei uns auch nicht erklärt. Man wurde vor die Tatsachen gestellt das man verlängerte Stufen hat und fertig. Diese Einteilung konnte ich ja auch in den Tabellen nachlesen und wenn die Tarifparteien dies so entschieden haben akzeptiere ich diesen "Nachteil" genauso wie alle positiven Erhöhungen etc.
Was ich auch nie verstanden hatte, der Strukturausgleich damals.
Kollege ist wie ich, seit 2004 selber Job, selbe Fallgruppe und EG, quasi identische Tätigkeiten und identische Tätigkeitsbeschreibungen. Er bekam dann zusätzlich 70 Euro mehr und ich nicht :D Er ist glaub 2-3 Monate älter.
Sehr tolle und gerechte Regelungen die dann eingeführt wurden. Und dank sowas entsteht dann auch das nachteilige Gefühl, was hier manche zwar nicht nachvollziehen können was aber auf dem Papier durchaus vorhanden ist.
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Der Strukturausgleich betrifft nur bestimmte Gruppen
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/TVUE-L_-_Anl._3.pdf
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Konnte man eigentlich damals im BAT automatisch in der Vergütungsgruppe aufsteigen?
Analog zum TV-L, dass man nicht nur in der Stufe sondern auch in der EG nach dem Alter aufstieg?
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https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/bat/bund?id=bat-bund-2004i&matrix=1
Es gab in einigen Fällen einen Bewährungsaufstieg - aber grundsätzlich wurde man auch höhergruppiert
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Hurrah heute ist die Nachzahlung aus der Tarifrunde auf dem Konto (Hamburg)
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Hurrah heute ist die Nachzahlung aus der Tarifrunde auf dem Konto (Hamburg)
ich zum Glück noch nicht, dann kann ich das Geld auch noch nicht ausgeben.
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Moin,
habe zum 01.04. meinen AG im TV-L gewechselt.
Nachzahlung vom aktuellen AG habe ich bekommen, besteht auch Anspruch auf Nachzahlung Entgeltdifferenz Tariferhöhung beim alten AG und wenn ja, muss ich das selber anstoßen ?
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Wenn sich deine Adresse/Kontonummer nicht geändert hat, dann sollte es automatisch passieren. Wenn nicht, solltest du nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zart mal anfragen.
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Es ist zu beachten, daß auch hier die tarifliche Ausschlußfrist gilt.
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und wenn ja, muss ich das selber anstoßen ?
Ja solltest du. Und zwar noch diesen Monat deine Ansprüche schriftlich für Januar - März geltend machen. Die von Spid genannte Ausschlussfirst beträgt 6 Monate. Danach hast du keinen Anspruch mehr auf die Nachzahlung der davor liegenden Monate.
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und wenn ja, muss ich das selber anstoßen ?
Ja solltest du. Und zwar noch diesen Monat deine Ansprüche schriftlich für Januar - März geltend machen. Die von Spid genannte Ausschlussfirst beträgt 6 Monate. Danach hast du keinen Anspruch mehr auf die Nachzahlung der davor liegenden Monate.
Aber die 6 Monatsuhr der Ausschlussfirst läuft ja noch nicht, da ja der Tarifvertrag noch nicht unterschrieben ist.
Oder?
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Schwierig. Sozialversicherungsrechtlich ist die Betrachtungsweise so, daß die Ansprüche dem Grunde nach jeweils zur Fälligkeit entstanden sind und sich die rückwirkende Änderung nur auf die Höhe auswirkt. Folgt man dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Ausschlußfrist, träte der Verfall jeweils 6 Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Zahltags ein. Andererseits spricht auch einiges dafür, daß der Anspruch aufgrund der privatrechtlichen Natur der Rechtsbeziehung zwischen AN und AG erst durch den rechtswirksamen Abschluß/die rechtswirksame Änderung des Tarifvertrags entsteht. Ich würde letzterem zuneigen, aber wer weiß schon, was ein Arbeitsgericht oder ein LAG Hamm oder Köln daraus machen...
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Schwierig. Sozialversicherungsrechtlich ist die Betrachtungsweise so, daß die Ansprüche dem Grunde nach jeweils zur Fälligkeit entstanden sind und sich die rückwirkende Änderung nur auf die Höhe auswirkt. Folgt man dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Ausschlußfrist, träte der Verfall jeweils 6 Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Zahltags ein. [...]
Und dann hätte man auch Anspruch auf Verzugszinsen, oder?
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Schwierig. Sozialversicherungsrechtlich ist die Betrachtungsweise so, daß die Ansprüche dem Grunde nach jeweils zur Fälligkeit entstanden sind und sich die rückwirkende Änderung nur auf die Höhe auswirkt. Folgt man dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Ausschlußfrist, träte der Verfall jeweils 6 Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Zahltags ein. [...]
Und dann hätte man auch Anspruch auf Verzugszinsen, oder?
Und die wären wie hoch???? ::)
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Aufgrund welchen Verzugs?
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"Die ab dem 01.01.2019 geltenden höheren Entgelte werden ab dem Monat Juni 2019 im Vorgriff auf die entsprechend zu schließenden Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.
Die Zahlung des erhöhten Garantiebetrages und anderer struktureller Änderungen (wie z.B. die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9) wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Hier ist noch die sogenannte Redaktion zur Tarifeinigung mit den Gewerkschaften abzuwarten."
Diese Nachricht habe ich gestern über unsere Personaler vom Landesamt der Finanzen in M-V erhalten.
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Ich blicke langsam gar nicht mehr durch...
heißt das mit dem Juli Gehalt sollte die Erhöhung dann auch mit dabei sein rückwirkend?
Bin aus Hessen (TV-H)…
edit: hab grad den link im TV-H Thread gesehen, heißt mit den Juli Bezügen dann 30.06. oder 31.07. als Auszahlungsziel? Denn die Juli bezüge bekommt man doch zum August hin weil man ja nicht im Voraus entlohnt wird, ich komme bei den ganzen "Formulierungen" echt durcheinander...
Liebe Grüße allseits
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§24 Abs. 1 Satz 2 f. TV-H ist doch völlig eindeutig: "Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. Fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag."
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ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...
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wenn die Nachzahlung mit den Juli Bezügen ausgezahlt wird, dann heißt das:
mit den Bezügen, die du für deine vereinbarte Leistung im Juli geleistet hast.
Da bei den TB die Entlohnung im Nachhinein erfolgt, erhältst du die Nachzahlung also am letzten Zahltag im Juli.
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ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...
Diese Sicht hast Du exklusiv.
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In der Mitteilung stand ab Juni und dass die ab 01.01.2019 geltenden Entgelte gezahlt werden.
Also wird es wohl auch die Nachzahlung der letzten 5 Monate mit den Juni Bezügen geben, quasi mit dem nächsten Gehalt schon.
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Es ist davon auszugehen, daß das Landesamt der Finanzen in M-V nicht für die Entgeltzahlungen in Hessen zuständig ist.
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ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...
Diese Sicht hast Du exklusiv.
Bei allem Respekt vor deinem Wissen, statt den "klugen" Kommentaren, könntest du auch eine klare Antwort geben. Dann sag doch welches Datum sich laut dir daraus ergibt und gut ist.
Alleine das hier Unstimmigkeiten herrschen, zeigt doch, dass es eben nicht so eindeutig ist.
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wenn die Nachzahlung mit den Juli Bezügen ausgezahlt wird, dann heißt das:
mit den Bezügen, die du für deine vereinbarte Leistung im Juli geleistet hast.
Da bei den TB die Entlohnung im Nachhinein erfolgt, erhältst du die Nachzahlung also am letzten Zahltag im Juli.
Das ist eben auch meine Vermutung...
In der Mitteilung stand ab Juni und dass die ab 01.01.2019 geltenden Entgelte gezahlt werden.
Also wird es wohl auch die Nachzahlung der letzten 5 Monate mit den Juni Bezügen geben, quasi mit dem nächsten Gehalt schon.
das ist eben auch nicht ganz falsch...
deshalb die Verwirrung..
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Juli Bezüge bekommt man Ende Juli ::)
D.h. am 31.07
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ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...
Diese Sicht hast Du exklusiv.
Bei allem Respekt vor deinem Wissen, statt den "klugen" Kommentaren, könntest du auch eine klare Antwort geben. Dann sag doch welches Datum sich laut dir daraus ergibt und gut ist.
Alleine das hier Unstimmigkeiten herrschen, zeigt doch, dass es eben nicht so eindeutig ist.
Ausweislich der von mir zitierten Regelungen wird das Entgelt für Juli im Juli gezahlt. Was also sonst sollten die Julibezüge sein? Daß hier Unstimmigkeiten herrschen, liegt nicht an mangelnder Eindeutigkeit, sondern an einem Problem zwischen den Ohren.
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wenn die Nachzahlung mit den Juli Bezügen ausgezahlt wird, dann heißt das:
mit den Bezügen, die du für deine vereinbarte Leistung im Juli geleistet hast.
Da bei den TB die Entlohnung im Nachhinein erfolgt, erhältst du die Nachzahlung also am letzten Zahltag im Juli.
Das ist eben auch meine Vermutung...
In der Mitteilung stand ab Juni und dass die ab 01.01.2019 geltenden Entgelte gezahlt werden.
Also wird es wohl auch die Nachzahlung der letzten 5 Monate mit den Juni Bezügen geben, quasi mit dem nächsten Gehalt schon.
das ist eben auch nicht ganz falsch...
deshalb die Verwirrung..
Wie kommst du von Juni immer wieder auf Juli???? Da kann dem letzten Kommentar von Spid nur zustimmen mit der Sache zwischen den Ohren. ::) ::) ::)
Das Entgelt für Juni bekommst du zum 30.06.2019 und nicht irgendwann im Juli und es wird wie auch schon mehrmals gesagt für den geleisteten Monat gezahlt und nicht im voraus.
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kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...
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Der Nutzer @officebuyman hat doch in seinem Beitrag klar genannt, welcher Termin im TV-H-Thread benannt wurde.
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kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...
Was ich bisher gelesen habe gibt es wohl überall andere Termine...
@ Spid....habs gesehen, aber er scheint nicht zu wissen wann er immer sein Gehalt bekommt ::) ::) ::)
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Meine Antwort bezog sich auf den Beitrag von @PhoenixDea.
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kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...
Gibt nur diese Aussage bisher:
https://www.gew-hessen.de/home/details/rueckwirkende-auszahlung-der-tariferhoehung-2019/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=b1961756fbd5c41b20833ea8ba9176c0
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Schwierig. Sozialversicherungsrechtlich ist die Betrachtungsweise so, daß die Ansprüche dem Grunde nach jeweils zur Fälligkeit entstanden sind und sich die rückwirkende Änderung nur auf die Höhe auswirkt. Folgt man dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Ausschlußfrist, träte der Verfall jeweils 6 Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Zahltags ein. Andererseits spricht auch einiges dafür, daß der Anspruch aufgrund der privatrechtlichen Natur der Rechtsbeziehung zwischen AN und AG erst durch den rechtswirksamen Abschluß/die rechtswirksame Änderung des Tarifvertrags entsteht. Ich würde letzterem zuneigen, aber wer weiß schon, was ein Arbeitsgericht oder ein LAG Hamm oder Köln daraus machen...
Interessant. Meine Betrachtungsweise ist die, dass ab Zeitpunkt des Wechsel des AG die Ausschlussfrist läuft. Also Wechsel zum 1. April 2019 müsste der Anspruch bis spätestens 30. September 2019 (Beginn- oder Ereignisfrist?) beim ehemaligen AG geltend gemacht werden. Ich neige da auch dann insoweit eher der sozialversicherungspflichtigen Sichtweise zu. Zwar ist die Anspruch noch nicht genau der Höhe nach bezifferbar, dennoch ist er bereits entstanden.
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Ich blicke langsam gar nicht mehr durch...
heißt das mit dem Juli Gehalt sollte die Erhöhung dann auch mit dabei sein rückwirkend?
Bin aus Hessen (TV-H)…
edit: hab grad den link im TV-H Thread gesehen, heißt mit den Juli Bezügen dann 30.06. oder 31.07. als Auszahlungsziel? Denn die Juli bezüge bekommt man doch zum August hin weil man ja nicht im Voraus entlohnt wird, ich komme bei den ganzen "Formulierungen" echt durcheinander...
Liebe Grüße allseits
kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...
Was ich bisher gelesen habe gibt es wohl überall andere Termine...
@ Spid....habs gesehen, aber er scheint nicht zu wissen wann er immer sein Gehalt bekommt ::) ::) ::)
Weil ich es nicht weiß, habe ich auch direkt die beiden möglichen Auszahlungsziele genannt du Nase.
"Die ab dem 01.01.2019 geltenden höheren Entgelte werden ab dem Monat Juni 2019 im Vorgriff auf die entsprechend zu schließenden Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.
Die Zahlung des erhöhten Garantiebetrages und anderer struktureller Änderungen (wie z.B. die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9) wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Hier ist noch die sogenannte Redaktion zur Tarifeinigung mit den Gewerkschaften abzuwarten."
Diese Nachricht habe ich gestern über unsere Personaler vom Landesamt der Finanzen in M-V erhalten.
Verwirrend war "Die ab dem 01.01.2019 geltenden höheren Entgelte werden ab dem Monat Juni 2019 im Vorgriff auf die entsprechend zu schließenden Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt."
und im nächsten Artikel dann mit den Juli Bezügen. Wann das Juli Entgelt ausgezahlt wird (ende Juli) hatte ich doch selbst geschrieben. Also neben einer großen Klappe wären große Augen hilfreich..
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Es ist davon auszugehen, daß das Landesamt der Finanzen in M-V nicht für die Entgeltzahlungen in Hessen zuständig ist.
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Für den TV-L legen die jeweiligen Bundesländer, und das sind in diesem Falle alle außer Hessen, den Zeitpunkt der Auszahlung fest. Daraus resultiert, dass zB. in Bayern die Erhöhungen, rückwirkend zum 01.01.19, früher gezahlt werden, als z.B. in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Erhöhungen für Beschäftigte des TV-H, werden, rückwirkend bis zum 01.03.19, mit dem Juli Gehalt ausgezahlt. Beschäftige erhalten das Gehalt am Ende des Monats (das wurde nun auch hinreichend erklärt), also bekommen diese die Erhöhungen rückwirkend mit den Bezügen Ende Juli ausgezahlt.
Spid hat das jetzt schon mehrfach in verschiedenen Ausführungen dargestellt. Was ist so schwer daran zu verstehen?
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ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...
Dann lies mal was du selber geschrieben hast, wenn du doch weißt wann welches Entgelt bezahlt wird. ::) ::)
In meinem Thread stand auch, dass es vom Landesamt der Finanzen in M-V kam und somit wohl nicht für Hessen zuständig ist.
Dein Kommentar gebe ich also gerne an dich zurück.
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...sind jetzt eigentlich schon die Ersten verhungert?... ::) ::) ::)
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...sind jetzt eigentlich schon die Ersten verhungert?... ::) ::) ::)
...die melden sich hier nicht mehr ... 8)
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...sind jetzt eigentlich schon die Ersten verhungert?... ::) ::) ::)
...die melden sich hier nicht mehr ... 8)
Ich habe schon 5 kg abgenommen...... ;-)
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Dann auf zu Germanys next Topmodel :-)
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Ich blicke langsam gar nicht mehr durch...
heißt das mit dem Juli Gehalt sollte die Erhöhung dann auch mit dabei sein rückwirkend?
Bin aus Hessen (TV-H)…
edit: hab grad den link im TV-H Thread gesehen, heißt mit den Juli Bezügen dann 30.06. oder 31.07. als Auszahlungsziel? Denn die Juli bezüge bekommt man doch zum August hin weil man ja nicht im Voraus entlohnt wird, ich komme bei den ganzen "Formulierungen" echt durcheinander...
Liebe Grüße allseits
kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...
Was ich bisher gelesen habe gibt es wohl überall andere Termine...
@ Spid....habs gesehen, aber er scheint nicht zu wissen wann er immer sein Gehalt bekommt ::) ::) ::)
Weil ich es nicht weiß, habe ich auch direkt die beiden möglichen Auszahlungsziele genannt du Nase.
"Die ab dem 01.01.2019 geltenden höheren Entgelte werden ab dem Monat Juni 2019 im Vorgriff auf die entsprechend zu schließenden Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.
Die Zahlung des erhöhten Garantiebetrages und anderer struktureller Änderungen (wie z.B. die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9) wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Hier ist noch die sogenannte Redaktion zur Tarifeinigung mit den Gewerkschaften abzuwarten."
Diese Nachricht habe ich gestern über unsere Personaler vom Landesamt der Finanzen in M-V erhalten.
Verwirrend war "Die ab dem 01.01.2019 geltenden höheren Entgelte werden ab dem Monat Juni 2019 im Vorgriff auf die entsprechend zu schließenden Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt."
und im nächsten Artikel dann mit den Juli Bezügen. Wann das Juli Entgelt ausgezahlt wird (ende Juli) hatte ich doch selbst geschrieben. Also neben einer großen Klappe wären große Augen hilfreich..
weil ich eben nicht mehr auf dem Schirm hatte, ob auf dich jetzt der TV-L Hessen oder was auch immer trifft und ich mir nicht sicher war, welche Formulierung du nun konkret hast, hatte ich geschrieben, dass es "darauf ankommt" - weil ich schon vermutet habe, dass du und Spid einfach aneinander vorbei redet.
Wenn auf dich der TV-L Hessen zutrifft und dort geschrieben wurde "mit den Juli Bezügen", dann erhältst du dein Geld Ende Juli - egal was in MV oder Berlin oder sonst wo steht.
:)
Spid schlägt wie immer um sich, ohne darüber nachzudenken. Ich wollte lediglich aufzeigen, dass es hier möglicherweise ein Verständnisproblem gibt, aber das interessiert Spid wie immer nicht. Wenn man nicht 100 % wie er denkt, denkt man (seiner hoheitlichen Meinung nach) falsch....
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In erster Linie hebst Du Dich durch sachlich falsche Beiträge - auch hier mal wieder, einen „TV-L Hessen“ gibt es nicht - und schrecklich viel Gejammer über vermeintliches Unrecht, das Dir und anderen angetan würde, aus der Masse der Foristen heraus.
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und auch hier wieder moserst du, obwohl du einfach wissen könntest, was gemeint ist.
Was war an meiner Aussage falsch, dass bei der Formulierung "die Auszahlung erfolgt mit den Juli-Bezügen" die Auszahlung Ende Juli erfolgt??
Daran war gar nichts falsch.
Ihr habt aneinander vorbei geredet und du hast den Fragesteller wie immer für dumm erklärt.
Ich wollte demjenigen einfach nur eine Antwort auf seine Frage geben. Ich versuche wenigstens zu helfen und beleidige nicht wild alle anderen.
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und auch hier wieder moserst du, obwohl du einfach wissen könntest, was gemeint ist.
Es ist doch völlig unerheblich, ob ich wisen könnte, was gemeint sei. Dein Beitrag war sachlich falsch, demonstrierte erneut ziemliches Unvermögen und bedurfte der Korrektur.
Was war an meiner Aussage falsch, dass bei der Formulierung "die Auszahlung erfolgt mit den Juli-Bezügen" die Auszahlung Ende Juli erfolgt??
Niemand hat behauptet, diese Aussage sei falsch gewesen.
Daran war gar nichts falsch.
Ihr habt aneinander vorbei geredet und du hast den Fragesteller wie immer für dumm erklärt.
Ich wollte demjenigen einfach nur eine Antwort auf seine Frage geben. Ich versuche wenigstens zu helfen und beleidige nicht wild alle anderen.
Wir haben nicht aneinander vorbeigeredet. Der Fragesteller hat lediglich einfachste Aussagen nicht verstanden. Verständnisvolles Nachfragen ersetzt keine Kompetenz.
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und auch hier wieder moserst du, obwohl du einfach wissen könntest, was gemeint ist.
Es ist doch völlig unerheblich, ob ich wisen könnte, was gemeint sei. Dein Beitrag war sachlich falsch, demonstrierte erneut ziemliches Unvermögen und bedurfte der Korrektur.
Was war an meiner Aussage falsch, dass bei der Formulierung "die Auszahlung erfolgt mit den Juli-Bezügen" die Auszahlung Ende Juli erfolgt??
Niemand hat behauptet, diese Aussage sei falsch gewesen.
Daran war gar nichts falsch.
Ihr habt aneinander vorbei geredet und du hast den Fragesteller wie immer für dumm erklärt.
Ich wollte demjenigen einfach nur eine Antwort auf seine Frage geben. Ich versuche wenigstens zu helfen und beleidige nicht wild alle anderen.
Wir haben nicht aneinander vorbeigeredet. Der Fragesteller hat lediglich einfachste Aussagen nicht verstanden. Verständnisvolles Nachfragen ersetzt keine Kompetenz.
Du hast da oben ein s vergessen, das Bedarf auch der Korrektur :D
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Sorry,
aber dieser Spid ist der bislang unangenehmste Forist, den ich bislang gesehen habe! :-[
Immer von oben herab, immer Leute dumm dastehen lassen, immer Leute für blöd erklären!
Er mag zwar Ahnung haben, aber wie er sein Wissen kundtut - einfach nur abschreckend!
Schönen Tag noch!
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...man gewöhnt sich dran... ;D
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Sorry,
aber dieser Spid ist der bislang unangenehmste Forist, den ich bislang gesehen habe! :-[
Immer von oben herab, immer Leute dumm dastehen lassen, immer Leute für blöd erklären!
Er mag zwar Ahnung haben, aber wie er sein Wissen kundtut - einfach nur abschreckend!
Schönen Tag noch!
Mimimi
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Deine Antwort bestätigt meine Meinung - vielen Dank!
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Ooooh, das tut mir leid, aber Du hast keine Meinung geäußert. Du hast lediglich Deinen Gefühlchen freien Lauf gelassen, weil Du über eine mangelhafte Affektkontrolle verfügst. Und jetzt husch, husch ins Brigitte-Forum, die Gefühlchen streicheln lassen.
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aber dieser Spid ist der bislang unangenehmste Forist, den ich bislang gesehen habe! :-[
Immer von oben herab, immer Leute dumm dastehen lassen, immer Leute für blöd erklären!
Er mag zwar Ahnung haben, aber wie er sein Wissen kundtut - einfach nur abschreckend!
es gibt auch Foristen die "Immer von oben herab, immer Leute dumm dastehen lassen, immer Leute für blöd erklären!"
und gleichzeitig keine Ahnung haben.....
Das sind die unangenehmsten Foristen!
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und auch hier wieder moserst du, obwohl du einfach wissen könntest, was gemeint ist.
Es ist doch völlig unerheblich, ob ich wisen könnte, was gemeint sei. Dein Beitrag war sachlich falsch, demonstrierte erneut ziemliches Unvermögen und bedurfte der Korrektur.
Was war an meiner Aussage falsch, dass bei der Formulierung "die Auszahlung erfolgt mit den Juli-Bezügen" die Auszahlung Ende Juli erfolgt??
Niemand hat behauptet, diese Aussage sei falsch gewesen.
Daran war gar nichts falsch.
Ihr habt aneinander vorbei geredet und du hast den Fragesteller wie immer für dumm erklärt.
Ich wollte demjenigen einfach nur eine Antwort auf seine Frage geben. Ich versuche wenigstens zu helfen und beleidige nicht wild alle anderen.
Wir haben nicht aneinander vorbeigeredet. Der Fragesteller hat lediglich einfachste Aussagen nicht verstanden. Verständnisvolles Nachfragen ersetzt keine Kompetenz.
Du hast da oben ein s vergessen, das bedarf auch der Korrektur. :D
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...und?
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fun fact:
wir haben bei der aktuellen Tarifrunde TV-L und der Besoldungsrunde der Landesbeamten den Fall, daß die ersten Bundesländer bereits ihr Gesetzgebungsverfahren zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten abgeschlossen haben, bevor die Redaktionsverhandlungen zu den Neuregelungen im Tarifvertrag überhaupt beendet wurden und diese Wirksamkeit erlangen konnten.
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/
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fun fact:
...
Tja, so kann es gehen ... ;D 8)
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An den auf die Beamten zu übertragenden Volumina wird sich ja auch nichts ändern.
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...da der Gesetzentwurf vom 14. Mai 2019 datiert (also noch mal schnell vor den Bremer Senatswahlen, die zeitgleich mit der Europawahl stattfanden), hatte man wohl bei dieser Maßnahme wohl auch auf einen positiven "Stimmeneffekt" gehofft... :P
...das Gesetzgebungsverfahren ist im Übrigen in keinster Weise an die Wirksamkeit von Tarifverträgen gebunden..
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Hallöchen.
Mal eine Info zu den verschiedenen Auszahlungsterminen.
Das hängt in erster Linie mit den Entwicklern der Abrechnungssoftware der Rechenzentren zusammen. In jedem Bundesland in dem z.B. die Software Kidicap benutzt wird, gehe ich von einer Auszahlung im Juli aus.
Denn der neue Softwarestand mit den aktuellen Entgelten ist erst seit ein paar Wochen veröffentlicht worden. Dass heißt: Update auf die Datenbanken installieren, Testlauf starten und wenn dann alles gut läuft, geht es Produktiv. So eine produktive Abrechnung erfolgt i.d.R. zur Monatshälfte für den aktuellen Monat.
Also einfach mal Geduld haben. Das Geld kommt früher oder später. Der ganze extra Kram (z.B. das mit der Überleitung der E9 in E9a und b) wird erst nach den Redaktionsverhandlungen eingeflegt. Und das wird nauern. Vor September rechne ich da nicht mit der Überleitung.
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siehe Forenbeitrag:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg142697.html#msg142697 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg142697.html#msg142697)
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Im Forum zur Entgeltgruppe 9k bzw.9a ist Spid mir auch genauso aufgefallen.
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Und?
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Zitat von: Amiga am 07.02.2019 21:41
Stimmt. Das trifft auf fast alles zu. Ähnlich wie der nichtssagende imaginäre Wert einer Immobilie. Denn eine Immobilie ist das Wert, was ein anderer bereit ist zu bezahlen, wenn ich diese verkaufen muss. Allerdings unterstütze ich kein System wo sich Unternehmer das Geld in die Tasche stecken und die Angestellten mit 5 Euro abgespeist werden. So ein Haarschnitt kostet in Berlin trotzdem eine Stange Geld. Aber du hast recht, mir ist es das auch nicht wert. Übrigens kann man den Wert einer Immobilie beim Wertgutachter Mannheim (https://immowertreal.de/immobilienbewertung/mietwertgutachten-mietwertermittlung/) relativ präzise und einfach ermitteln. Ich bin auch gegen jegliche Eingriffe mit planwirtschaftlichen Mitteln. Wo das hinführt, wissen wir alle. Aber ich würde auch knallhart die Aufstockoption streichen, so dass die Leute sich solche Jobs erst gar nicht suchen. Leider müssen die sich aber prostituieren, weil es sonst Ärger gibt. Mein Gott ich klinge schon wie ein Grüner mit einem bedingungslosen Grundeinkommen (was ich ebenfalls nicht unterstütze).
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Ich stimme dir zu. Nicht unbedingt ist der Mindestlohn ein Fortschritt, aber in manchen Bereichen meiner Meinung nach eine sinnvolle Änderung. Als Unternehmer hat man damit oftmals Schwierigkeiten, weil es Branchen gibt, in denen der Mindestlohn zu hoch ist, weil es Konkurrenzanbieter im Ausland gibt, die darüber nur lachen.
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Moin,
habe zum 01.04. meinen AG im TV-L gewechselt.
Nachzahlung vom aktuellen AG habe ich bekommen, besteht auch Anspruch auf Nachzahlung Entgeltdifferenz Tariferhöhung beim alten AG und wenn ja, muss ich das selber anstoßen ?
Hallo nochmal zusammen,
ich hatte meine Ansprüche nach euren Ratschlägen schriftlich geltend gemacht (vorher auch E-Mail-Kommunikation mit dortigem Personaler), bis heute ist allerdings nichts mehr passiert.
Auf aktuelle Rückfragen bekomme ich keine Reaktion mehr.
Wie kann ich in dieser Thematik weiteragieren?
Lieben Dank
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Es gibt ja noch überhaupt keine Ansprüche. Daß der aktuelle AG bereits entsprechend der zu erwartenden Erhöhung zahlt, ist dessen purer Großzügigkeit zu verdanken.
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und wenn alles veröffentlicht ist, läuft eine Frist bis 30.09.
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Alles klar, danke!
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Hallo
wenn man in NRW bis spätestens zum 02.03.2019 ausgeschieden ist muss man einen Schriftlichen Antrag stellen.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/erhoehung-der-tarifentgelte-tv-l