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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 04.03.2019 10:49

Titel: [NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 04.03.2019 10:49
Hier bitte Neuigkeiten und Diskussion zur Besoldungsrunde 2019 NRW
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: jpin2u am 04.03.2019 13:41
https://www.presseportal.de/pm/30621/4208492

Nach der Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder fordern die Gewerkschaften nun, dass die Kommunal- und Landesbeamten schnell in den Genuss einer Besoldungserhöhung kommen sollen. Ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums sagte dazu der Düsseldorfer "Rheinische Post" (Montag), über die Übertragung des Tarifergebnisses auf die nordrhein-westfälischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger werde die Landesregierung nach sorgfältiger Analyse des Tarifergebnisses entscheiden. "Die Auswirkungen auf den nordrhein-westfälischen Haushalt werden im Rahmen einer Betrachtung aller Details des Ergebnisses, das Lohnkomponenten und Strukturkomponenten enthält, derzeit geprüft", erklärte der Ministeriumssprecher. Nach Abschluss der Prüfung erfolge eine Gesprächseinladung an die Gewerkschaften.

Schaut nicht so dolle aus...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Raute1 am 04.03.2019 13:54
Denke mal, dass kann sich Laschet nicht erlauben ! Hier noch ein großes Fass aufmachen und die NRW-Beamten besoldungsmäßig im Ländervergleich ganz nach unten durchzureichen. Will er genau so anfangen wie Hannelore ?   
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 04.03.2019 14:25
Der Ministerpräsident hat nur noch 37% Zustimmung in der Bevölkerung.
Hoffentlich müssen wir hier auch nicht schreiben: wer uns quält wird nicht gewählt (damals bei Hannelore)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Anton1963 am 04.03.2019 20:22
Nicht nur Hannelore K. und Hans Walter B. haben die Beamten nicht an der Lohnentwicklung teilhaben lassen, da gab es vor langer Zeit auch einen CDU Mann der nannte sich Rütgers. Vor der Übernahme des Amtes immer auf Seiten der Beamten gewesen und entsprechendes gefordert und später anders gehandelt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 04.03.2019 22:09
Mit Rütgers ist auch richtig. Aber solche Frechheit wie unsere Hannelore besessen hat, „2Nullrunden“ zu verordnen,obwohl bei der Anhörung von 23 „Gehörten“ nur der Steuerzahlerbund ihr Recht gab und auch die Verbände der Kommunen Sie gewarnt haben, wollte sie es durchziehen. Nach dem Motto, alle sind blöd, nur ich nicht .
Aber der Verfassungsgerichtshof NRW musste die „Unbelehrbare“ belehren. Quittung waren die nächsten Wahlen. Viele Beamte und deren Angehörigen habenihr das nicht verziehen. Wieso auch!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 05.03.2019 22:28
Ist in NRW schon eine virtuelle Sache. Während viele anderen Bundesländer bereits nach Stunden zur Übernahme des Ergebnisses Aussagen treffen, einige mit „vielleicht“ Einschränkungen (zeitlich verzögert), scheint bei der Regierung in NRW die Tarifvereinbarung plötzlich und unerwartet „vom Himmel gefallen“ zu sein.
Es hat den Anschein, das sich niemand in der Regierung mit Thema beschäftigt hat. „Wir müssen das unter Haushaltsgesichtspunkten prüfen“!  Was haben diese Menschen bisher getan ?  Haben sie „gepennt“ oder ist das „Verarscherei“ der Beamten !
Im Haushalt NRW sind prozentuale Steigerungen der Personalkosten vorgesehen. Wie hoch sind diese ? Und welcher Prozentsatz ist für Lohnsteigerungen geplant?
Dies alles lässt mich an Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit dieser Regierung zweifeln.
Es führt zur Politikverdrossenheit der etablierten Parteien. Dadurch werden der AfD Wähler zugeführt.
So geht es nicht, lieber Herr Ministerpräsident Laschet.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Aber wenn der Wille nicht vorhanden ist, was dann. Dann sagt man, wir müssen alles unter allen Gesichtspunkten prüfen und dann müssen wir mit den Gewerkschaften sprechen. Oh, wie wahr ! Das Gespräch mit den Gewerkschaften kann man sich ersparen, wenn Die Tarifergebnisse 1: 1 umgesetzt werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 05.03.2019 23:06
Personalkosten Steigerung von 3,2 %
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 06.03.2019 11:01
Personalkosten Steigerung von 3,2 %

Sind für das aktuelle Jahr eingeplant
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Prickelpit183 am 07.03.2019 09:48
Hallo zusammen,
mit der Ankündigung das Tarifergebnis nochmal prüfen zu wollen, hat man den beamteten Kolleginnen und Kollegen wohl den letzten Rest an Motivation geraubt (sofern noch etwas vorhanden war). Ich bin jetzt 63 und habe es bald hinter mir. Wertschätzung habe ich selten erfahren. Nur ein Beispiel: Zu meinem 40-jährigen Dienstjubiläum bekam ich von meinem Arbeitgeber eine Topfpflanze für 9,95 € (der Preis klebte unten noch dran) und einen Tag Sonderurlaub. Den freien Tag durfte ich aber nicht einfach nehmen wann ich wollte, sondern er musste zeitnah (innerhalb von 6 Wochen - ohne Verbindungsmöglichkeit mit Jahresurlaub) genommen werden. Besser kann man doch einem Mitarbeiter nicht zeigen, was man von seiner Arbeitsleistung hält. Diese Jubiläumspräsente sind übrigens bei uns Standard.

Dass was die Landesregierung NRW jetzt macht passt doch nur ins Bild. Haben nicht die Oppositionsparteien nach der krachenden Niederlage von Frau Kraft vor dem Verfassungsgerichtshof getönt, Beamte besser behandeln zu wollen? Klar, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Wo bitte ist das Problem den Kolleginnen und Kollegen mitzuteilen, dass der Abschluss übernommen wird?

Wie lange möchte das zuständige Ministerium noch rechnen?

Wenn andere Bundesländer in der Lage sind, die entsprechenden Erklärungen zeitnah abzugeben, ist das für NRW mehr als unprofessionell.



Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: druide44 am 07.03.2019 10:22
Einige Länder müssen ja auch noch prüfen, die anderen haben ihre Hausaufgaben gemacht, sogar Berlin hat es begriffen. Niedersachsen prüft auch noch, das Tarifergebnis kam wohl zu plötzlich 8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Nordlicht am 07.03.2019 10:23
Prüfen, prüfen, prüfen....das können sie bis zum Abwinken! ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 07.03.2019 18:10
Hallo Prickelpit,
wie lange ist das her ?
1) Die Jubiläumszuwendung beträgt
1. bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 300 Euro,
2. bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 450 Euro und
3. bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 500 Euro.
In NRW.
Vor 15 Jahren war es anders. Ich bekam auch nur einen feuchten Händedruck. Das war die Zeit, als der ausziuzahlene Beihilfebetrag um die Beträge nach dem Koma gekürzt wurde. Irgendjemand von den „Schnelldenkern“ , hatte ausgerechnet, das 243.412,45 jährlich einzusparen. Vor Lachen bin ich umgefallen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Prickelpit183 am 07.03.2019 20:22
Das war am 01.08.2015. Kurz danach wurde die Zuwendung bei uns wieder gewährt. Ist aber auch egal, schauen  wir nach vorn und warten mal wie lange die NRW Regierung  noch rechnen  muss......
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 07.03.2019 22:33
https://www.waz.de/staedte/essen/essens-kaemmerer-von-hohem-tarifabschluss-ueberrascht-id216604503.html

Zitat
Der hohe Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder hat den Essener Kämmerer überrascht. „Mit einem solch kräftigen Lohnplus hätte ich nicht gerechnet“, sagte Gerhard Grabenkamp. [...] Für die Stadt Essen ist nun vor allem entscheidend, ob der Abschluss auch auf die Beamten des Landes übertragen wird. [...] Grabenkamp hatte für die Beamten eigentlich nur ein Lohnplus von einem Prozent in diesem Jahr zugrunde gelegt – eine Vorgabe des Landes. Diese entpuppt sich nun als viel zu niedrig bei einer tatsächlichen Erhöhung von 3,2 Prozent für 2019.[...] Der Ausgleich des Haushaltes in den nächsten drei Jahren wäre im Falle einer Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten zwar nicht gefährdet, betonte er. [...] Auch sei wichtig, dass die Stadt ein attraktiver Arbeitgeber bleibe. „Aber die finanziellen Spielräume, die Finanzen der Stadt auf eine solide Basis zu stellen, werden damit kleiner“, so Grabenkamp.

Wow, da hat man ja richtig großzügig Vorsorge getroffen!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 07.03.2019 22:44
https://www.waz.de/staedte/essen/essens-kaemmerer-von-hohem-tarifabschluss-ueberrascht-id216604503.html

Zitat
Der hohe Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder hat den Essener Kämmerer überrascht. „Mit einem solch kräftigen Lohnplus hätte ich nicht gerechnet“, sagte Gerhard Grabenkamp. [...] Für die Stadt Essen ist nun vor allem entscheidend, ob der Abschluss auch auf die Beamten des Landes übertragen wird. [...] Grabenkamp hatte für die Beamten eigentlich nur ein Lohnplus von einem Prozent in diesem Jahr zugrunde gelegt – eine Vorgabe des Landes. Diese entpuppt sich nun als viel zu niedrig bei einer tatsächlichen Erhöhung von 3,2 Prozent für 2019.[...] Der Ausgleich des Haushaltes in den nächsten drei Jahren wäre im Falle einer Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten zwar nicht gefährdet, betonte er. [...] Auch sei wichtig, dass die Stadt ein attraktiver Arbeitgeber bleibe. „Aber die finanziellen Spielräume, die Finanzen der Stadt auf eine solide Basis zu stellen, werden damit kleiner“, so Grabenkamp.

Wow, da hat man ja richtig großzügig Vorsorge getroffen!

Da muss man aber deutlich an der Kompetenz des Herrn Grabenkamp zweifeln, da die Orientierungsdaten des Landes bezüglich der Steigerung der Personalaufwendungen der Kommunen für 2019 3% als Zielwert vorsehen. Darunter fallen meines Wissens auch die Beamten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: druide44 am 08.03.2019 07:00
Was sind das alle für Vollhonks, wenn der Abschluß so schlimm war warum haben sie sich überhaupt darauf eingelassen? Diese Mittelalterbezeichnung spiegelt genau die Denkweise wieder, warum nennt man uns nicht einfach Leibeigene ::). Für mich ist das Panik mache , was bei der Bevölkerung ja immer gut angkommt wenn die bösen Beamten mehr Geld bekommen.
Nur mal so https://www.welt.de/politik/deutschland/article172586402/NRW-Landtag-Abgeordnete-bekommen-90-Prozent-mehr-Geld-fuer-Mitarbeiter.html
Noch Fragen? ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 08.03.2019 09:32
Ich rechne in NRW leider mit dem schlimmsten...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 08.03.2019 10:30
Mal wieder die „Essener“. Da war doch schon mal was mit den Finanzen😇😇😇
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 08.03.2019 10:52
Die Orientierungsdaten waren vom Land für 2019 mit 3% vorgegeben.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Raute1 am 08.03.2019 13:01
MP Laschet und FM Lienenkämper haben bei mir schon sehr stark an Ansehen verloren. Es ist unmöglich, wie mit den Beamten verfahren wird. Nach einer Woche noch keine (positiven) Statements, das kann nicht sein. Die sog. O.-Daten für die Kommunen sind jedes Jahr lächerlich. Für 2019 3 % (wegen der Abschlüsse TVöD!) , für 2020 bis 2022 jedoch nur 1 %. In Kommunen (auch in Essen) spielen die Personalkosten der Beamten nur eine sehr untergeordnete Rolle. Da gibt es viel mehr Angestellte (Verhältnis oftmals 80 zu 20 %), die jedes Jahr für eine deutliche Steigerung der Personalkosten sorgen. Die Aussage des Kämmerers von Essen ist insofern für die Diskussion irrelevant. Sollte in NRW tatsächlich entgegen dem allgemeinen Trend keine volle Übernahme des Ergebnisses stattfinden, wäre das eine bodenlose Frechheit und würde den allgemeinen Politik(er)frust auch unter den Beamten weiter ansteigen lassen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 08.03.2019 13:57
Ich rechne in NRW leider mit dem schlimmsten...
Angesichts der derzeitigen Haushaltslage und der Ankündigungen der anderen Länder dürfte schlimmstenfalls eine zeitverzögerte Übernahme drohen. Damit lägen man dann gleichauf mit dem Pleite-Stadtstaat Bremen! Eine nur teilweise prozentuale Übertragung würde die NRW-Besoldung endgültig zum Fall für Karlsruhe machen, das kann eigentlich keiner wollen...

Ich bin gespannt, wie Schwarz-Gelb sich entscheidet. Rot-Grün hätte ich alles zugetraut, aber Laschet hat sich in der Vergangenheit als Oppositionsführer schon stark als Schutzpatron des Beamtentums positioniert. Wäre wirklich übel, wenn er davon als MP nichts mehr wissen wollte.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Raute1 am 12.03.2019 11:51
still ruht der See.... ist das ein gutes oder schlechtes Zeichen? Na ja - es gibt ja auch wichtigere Dinge zu tun oder zu lassen als sich um die Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamten zu kümmern. Und es ist ja auch vollkommen egal, ob man seine Mitarbeiter wertschätzt und ob und wann ein wenig mehr Geld bezahlt wird. Denke mal: Einigung bzw. Bekanntgabe der gnädigen Entscheidung noch vor Ostern, dann erst mal Osterpause, Vorbereitung eines entspr. Gesetzes bis Ende Mai, Verabschiedung des Gesetzes evtl. noch vor der Sommerpause, Auszahlung am 01.08. oder so.....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 12.03.2019 12:36
Das ist doch schon wieder einmal nicht an Peinlichkeit zu übertreffen. Lediglich Sachsen (wenn man Hessen mal außen vor lässt) hat sich außer NRW noch nicht geäußert. Aber vor wenigen Wochen erst noch davon reden, dass man u.a. Lehrerjobs attraktiver gestalten möchte, um dem immensen Personalbedarf der kommenden Jahre begegnen zu können. Ist auf jeden Fall schon mal ein guter Anfang....
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Prickelpit183 am 12.03.2019 14:32
Ist doch toll so eine Landesregierung zu haben, die so genau
prüft und rechnet. Die anderen Länder,  die schon vorgeprescht sind, halten es mit dem Geld halt nicht so genau. Als Beamter  ist man ja froh, wenn der
Dienstherr seine Fürsorgepflicht so ernst nimmt.
Herr Laschet, es ist einfach nur peinlich.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: RichardSax am 12.03.2019 14:39
Am Donnerstag kommt alles rund um die Tarifeinigung auf die Tagesordnung vom Finanzausschuss im Landtag. Mal sehen ob es dann Neuigkeiten gibt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Raute1 am 12.03.2019 15:01
Über die Übertragung des Tarifergebnisses auf die nordrhein-westfälischen
Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger wird die Landesregierung
nach sorgfältiger Analyse des Tarifergebnisses entscheiden.
Vorher erfolgt selbstverständlich eine Gesprächseinladung an die Gewerkschaften.

So stehts in einer Mitteilung des FM's zur Sitzung des Finanzausschusses am Donnerstag

Einfach nur lachhaft !

sorgfältige Analyse .......... heißt wahrscheinlich: Wir sammeln gerade Argumente um das Ergebnis nur unvollständig zu übertragen !

Ich erwarte ein klares Wort von MP Laschet! 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 12.03.2019 15:03
Ich habe mir eben mal die Vorlage auf der Internetseite des Haushaltsausschusses durchgelesen. Auch hier wird auf die Prüfung des Tatifergebnisses verwiesen und dass man die Gewerkschaften einladen wil.
Der dbb macht hier auch keinen Dampf. Auf der Internetseite wird lieber über Gleichberechtigung von Mann und Frau berichtet.
Ich befürchte dass es eine deutlich reduzierte Übernahme mit Start zum Sommer geben wird.  >:(
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 12.03.2019 15:49
Das Ergebnis wird 1:1 übernommen. Geprüft wird, ob man den Lehrern und Erziehern viel mehr Geld geben kann. So hoffe Ich zumindest.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: afermatw am 12.03.2019 16:04
Ganz lustig ist das, was Herr Lienenkämper in der Vorlage an den Haushalts-und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen schreibt:

Zitat:
Die Höhe einer Anhebung für die Entgelte der Tarifbeschäftigten und für die Dienst-und Versorgungsbezüge im Jahr 2019 war bei der Haushalts-aufsteIlung nicht absehbar. Daher ist bei der Bemessung der Personal-ausgabenbudgets im Haushaltsentwurf 2019 dezentral in den Einzelplänen keine Anhebung der Dienstbezüge sowie der Entgelte im Tarifbereich berücksichtigt worden.
Zitat Ende.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1803.pdf


Das macht sprachlos.
Und es lässt nichts Gutes erwarten.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: afermatw am 12.03.2019 17:00
In der Darstellung des Herrn Lienenkämper heißt es weiter:

Zitat
"Eine daher notwendige zentrale Vorsorge für eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie der Entgelte im Tarifbereich ist im  Einzelplan 20 in dem Verstärkungsansatz bei Titel 461 11  enthalten."
Zitat Ende

Ich werde aus dem hier

http://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/hh2019.ges/daten/pdf/2019/hh20/kap020.pdf

diesbezüglich aber nicht schlau: Sind in 46 111 die 760 Milliönchen (760 000 000) der Posten, der als Quelle für die Erhöhung vorgesehen ist?
 
Reicht das für 2019 für zeit- und wirkungsgleiche Übernahme? (lt. Lienenkämper sind schon mal 220 Mio für die Tarifbeschäftigten auszugeben)

Und warum ist der Posten 2019 kleiner als der Posten, der 2018 vorgesehen war (981 Mio) ???
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 12.03.2019 17:16
In der Darstellung des Herrn Lienenkämper heißt es weiter:

Zitat
"Eine daher notwendige zentrale Vorsorge für eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie der Entgelte im Tarifbereich ist im  Einzelplan 20 in dem Verstärkungsansatz bei Titel 461 11  enthalten."
Zitat Ende

Ich werde aus dem hier

http://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/hh2019.ges/daten/pdf/2019/hh20/kap020.pdf

diesbezüglich aber nicht schlau: Sind in 46 111 die 760 Milliönchen (760 000 000) der Posten, der als Quelle für die Erhöhung vorgesehen ist?
 
Reicht das für 2019 für zeit- und wirkungsgleiche Übernahme? (lt. Lienenkämper sind schon mal 220 Mio für die Tarifbeschäftigten auszugeben)

Und warum ist der Posten 2019 kleiner als der Posten, der 2018 vorgesehen war (981 Mio)?

Vielleicht hat der letzte Punkt ja hiermit etwas zu tun:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/landeshaushalt-verfassungswidrig-rechnungshof-100.html
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BStromberg am 13.03.2019 07:02
Ich bin mal vorsichtig optimistisch, dass NRW zeit- und wirkungsgleich übertragt... nicht etwa, weil die Beamtenschaft den Herren im IM und FM am Herzen liegen würde, sondern weil es eine politisch-opportunistische Notwendigkeit ist.

Die Abwahl von Frau Kraft dürfte Herrn Laschet noch durchaus präsent sein; die Beamtenschaft hat seinerzeit ein Scherflein zum Machtwechsel beigetragen.  ;)

Außerdem flüstert mir mein Netzwerk bei der Polizei, dass man dort mit der Arbeit des Innenministers insgesamt recht zufrieden zu sein scheint... das - so meine Mutmaßung - werden die Herren nicht auf's Spiel setzen wollen!

Mit einer zügigen Gesetzesänderung rechne ich aber nicht... nächste Sitzungsrunde des LT-Plenums ist am 10./11. April; wird eher eine Verabschiedung zur Sitzungsrunde 22./23./24. Mai. Da dann aber bereits der Rechenlauf für die Bezüge des Besoldungsmonats Juni durch ist, wird es nach vorsichtiger Schätzung eine Nachzahlung zum Besoldungsmonat 07/2019 geben.

We will see...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 13.03.2019 16:38
Zitat
Schleswig-Holstein
Im Landesdienst von Schleswig-Holstein soll lediglich die lineare Komponente der Tarifeinigung TV-L auf die Beamten übertragen werden. Vorgesehen sind +3,01% zum 01.01.2019, +3,12% zum 01.01.2020 und +1,29% zum 01.01.2021, sowie eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro Teilzeit anteilsmäßig zum 01.01.2019. Der "strukturelle Teil" der Tariferhöhung soll dann in einer geplanten "Besoldungsstrukturreform" berücksichtigt werden. Insbesondere ist geplant, dabei "die Eingangsämter zu stärken", "um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen", so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne).
So könnte es auch in NRW laufen:

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/guter-oeffentlicher-dienst-braucht-bessere-bezahlstrukturen.html

Eine solche Vorgehensweise würde auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09) zur Beamtenbesoldung Sinn machen:

Zitat
Dabei hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau Rechnung zu tragen ist. Dies kann etwa durch eine Anhebung des Bemessungssatzes der Beihilfe auf 100 v.H. der entstandenen Aufwendungen, eine Anhebung des Eingangsgehaltes einer Besoldungsstufe verbunden mit einer geringeren prozentualen Steigerung in den Erfahrungsstufen, eine Anhebung des Familienzuschlags in den unteren Besoldungsgruppen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der sich in diesem Fall für höhere Besoldungsgruppen möglicherweise aufgrund des Abstandsgebotes ergebenden Konsequenzen geschehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 14.03.2019 10:11
Die Schlewsig-Holstein Lösung wäre doch ok. Mit welchem Recht sollten die hohen A-Besoldungen 3,2% kriegen hohe E-Gehälter aber nur 3,01%? Wenn das ganze rückwirkend zum 1.1 kommt, gibts sogar Urlaubsgeld dieses Jahr.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BStromberg am 14.03.2019 10:14
Zitat
Schleswig-Holstein
Im Landesdienst von Schleswig-Holstein soll lediglich die lineare Komponente der Tarifeinigung TV-L auf die Beamten übertragen werden. Vorgesehen sind +3,01% zum 01.01.2019, +3,12% zum 01.01.2020 und +1,29% zum 01.01.2021, sowie eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro Teilzeit anteilsmäßig zum 01.01.2019. Der "strukturelle Teil" der Tariferhöhung soll dann in einer geplanten "Besoldungsstrukturreform" berücksichtigt werden. Insbesondere ist geplant, dabei "die Eingangsämter zu stärken", "um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen", so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne).
So könnte es auch in NRW laufen:

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/guter-oeffentlicher-dienst-braucht-bessere-bezahlstrukturen.html

Eine solche Vorgehensweise würde auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09) zur Beamtenbesoldung Sinn machen:

Zitat
Dabei hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau Rechnung zu tragen ist. Dies kann etwa durch eine Anhebung des Bemessungssatzes der Beihilfe auf 100 v.H. der entstandenen Aufwendungen, eine Anhebung des Eingangsgehaltes einer Besoldungsstufe verbunden mit einer geringeren prozentualen Steigerung in den Erfahrungsstufen, eine Anhebung des Familienzuschlags in den unteren Besoldungsgruppen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der sich in diesem Fall für höhere Besoldungsgruppen möglicherweise aufgrund des Abstandsgebotes ergebenden Konsequenzen geschehen.


Ja, so denke ich, wird es in NRW in etwa laufen... ob mit oder ohne Einmalzahlung, das unterliegt dann wohl der "Tagesform" der Gesetzesersteller  :)

Um dem Abstandsgebot der Besoldung zur Sozialhilfe "durch die Bank" gerecht zu werden, könnte der Besoldungsgesetzgeber auch ohne größere strukturelle Eingriffe gut klar kommen... man müsste bloß die verschiedenen "Einweg-Schweinereien" revidieren, die sich im Laufe der Zeit manifestiert haben; z.B. in Gestalt der Abschaffung von (sozial höchst unausgewogenen!) Kostendämpfungspauschalen in der Beihilfe.

Das Gesamtpaket macht am Ende bekanntlich die Attraktivität des ö.D. aus... und da sehe ich in Bezug der Besoldungsgruppen untereinander gar keinen all zu großen strukturellen Nachholbedarf... auch nicht, was die Eingangsämter der jew. Laufbahngruppen betrifft; zumal die Stufenzuordnung nach (Vor)Leistung und Erfahrung mittlerweile ja gelebte Praxis ist.

Die Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien dürfte wohl auch verfassungskonform sein. M.M.n. erst recht ab den Zählkindern 3+. Ggf. wäre eine moderate Besserstellung der Familienzuschläge für Kind 1 und 2 in Erwägung zu ziehen, aber da hat ja ein hiesiges Forumsmitglied jüngst ein gerichtliches Stoppschild per Urteil zu erhalten (wobei ich die Argumentation des Klägers für durchaus fundiert und gut nachvollziehbar gehalten habe)... aber ich will nicht vom Kernthema abschweifen.


Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MoinMoin am 14.03.2019 10:23
Mit welchem Recht sollten die hohen A-Besoldungen 3,2% kriegen hohe E-Gehälter aber nur 3,01%?
Ein Grund (Recht) wäre, dass etwas nachgeholt werden muss für die amtsangemessene Alimentation.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Leitz am 14.03.2019 16:14
.... gibts keine Neuugkeiten ? Heute war doch die Haushalts und Finanzausschuss Sitzung
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 14.03.2019 16:16
Sitzung jau. Bei Kaffee und Kuchen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 15.03.2019 11:43
„Und wenn sie nicht gestorben sind, dann rechnen sie noch heute.“  ::)

Ich nehme es einfach mal als gutes Zeichen, dass der DBB NRW immer noch so ruhig bleibt. Wenn da Sauereien geplant wären, wäre es (hoffentlich) anders...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Raute1 am 15.03.2019 12:58
Trotzdem; 2 Wochen vorbei und keinerlei Verlautbarungen, das finde ich schon sehr traurig bzw. skandalös. Hat Laschet nicht sonst zu allem eine Meinung ? Und Gespräche mit den Gewerkschaften sind auch noch nicht terminiert oder ? Auch aus dem kommunalen Raum kommt rein gar nichts.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 15.03.2019 14:04
Vielleicht hat man sich darauf geeinigt, erst einmal hinter verschlossenen Türen zu verhandeln?

Nach den Äußerungen Laschets in der Vergangenheit zur Anpassung von „Bezahlstrukturen“ im öD und der Entscheidung des BVerwG Ende letzten Jahres zur Berliner Beamtenbesoldung vermute ich, dass hier gerade ein größeres Rad gedreht wird.
So wie in Bayern (vgl. den Nachbarthread), wobei der bayerische FM aufgrund der völlig anderen Haushaltslage beim Rechnen natürlich weniger Finger zuhilfe nehmen muss als der FM aus NRW  ;)

Am Ende gilt hoffentlich der Satz: „Was lange währt, wird endlich gut“...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Casiopeia1981 am 18.03.2019 12:22
Hallo zusammen,

vorab: Ich arbeite weder im FM noch habe ich zur konkreten Besoldungsrunde etwas gehört.

Aber: Der FM hatte im letzten Jahr bereits mitgeteilt, dass an einer Dienstrechtsreform gearbeitet wird. Vielleicht warten wir einfach ab, was in nächster Zwit passiert und schauen einfach optimistisch nach vorne.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 18.03.2019 13:06
Mit dem Optimismus ist das so eine Sache. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen leider ziemlich deutlich, dass eine gesunde Skepsis durchaus angebracht ist. Leider gehen die Besoldungserhöhungen bei weitem nicht so sang- und klanglos durch, wie die Diätenerhöhungen der Abgeordneten - egal welche Farbkonstellation die Regierung gerade stellt.

Die Dienstrechtsreform ist ja nicht wirklich angekündigt worden, sondern Ende des ersten Quartals 2018 an die Presse durchgesichert. Und selbst da hieß es noch, dass bis zur Umsetzung Jahre vergehen können. Darüber hinaus ist Dienstrecht ja nicht gleich Besoldungsrecht. Das Besoldungsrecht ist erst kürzlich novelliert worden - freiwillig wird man da so schnell nicht wieder anpacken. Die anstehende Dienstrechtsreform soll sich den Informationen zufolge ja eher mit Themen wie Lebensarbeitszeitkonten, Vereinfachung der Beihilfeabrechnung etc. befassen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 18.03.2019 17:05
Das Ganze nimmt langsam groteske Züge an! Worauf wartet man seitens der Landesrgierung denn?

Selbst die bettelärmsten Bundesländer haben sich schon geäußert!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 18.03.2019 18:13
Ärmer (im Geiste) als NRW ist kein anderes Bundesland. Man/frau  sieht es an der Sprachlosigkeit . Auf Deutsch: es ist eine unverschämte Frechheit, ihre Beamten so zu behandeln. Aber vielleicht erhalten alle zusätzlich 5.000€ Weihnachtsgeld.Sie rechnen noch, vielleicht wird es auch 7000 €
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: CK7985 am 18.03.2019 18:40
Das Ganze nimmt langsam groteske Züge an! Worauf wartet man seitens der Landesrgierung denn?

Selbst die bettelärmsten Bundesländer haben sich schon geäußert!

Ihre Aussage ist wirklich amüsant, bedenkt man, wie marode NRW ist und dass man mittlerweile das zweitgrößte Nehmerland des Länderfinanzausgleichs ist. Von welchen bettelarmen Ländern sprechen Sie also ? NRW sollte Ihnen da zu allererst einfallen. Falls Sie neue Bundesländer wie Thüringen oder Sachsen meinen: Die stehen weit besser da als NRW.

https://orange.handelsblatt.com/artikel/42016

Mit Blick auf den Haushalt ist es keine Selbstverständlichkeit, solche Abschlüsse zeitnah zu übertragen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 18.03.2019 19:05
Das verstehe ich nicht ganz. Nebenbei hat nach dem Krieg NRW sehr viel zum Finanzausgleich beigetragen. Mit Wegfall der Steinkohle in den 60er Jahren fiel NRW in die „Nehmerländer“. Wenn ich das richtiggelesen habe, erhalten die ostdeutschen Länder zwei Drittel des Finanzausgleiches bei rd 17 Millionen Einwohner . NRW hat vielmehr Einwohner(24Millinen) als alle ostdeutschen Länder zusammen. Das muss auch gesagt werden, sonst stimmt der Vergleich nicht. Und Berlin ?Berlin ist ein Sonderfall. Als Hauptstadt, früher geteilt, hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Nicht umsonst gibt es in den USA , Washington D.C.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: LehrerInNRW am 18.03.2019 20:25
Das Ganze nimmt langsam groteske Züge an! Worauf wartet man seitens der Landesrgierung denn?

Selbst die bettelärmsten Bundesländer haben sich schon geäußert!

Ihre Aussage ist wirklich amüsant, bedenkt man, wie marode NRW ist und dass man mittlerweile das zweitgrößte Nehmerland des Länderfinanzausgleichs ist. Von welchen bettelarmen Ländern sprechen Sie also ? NRW sollte Ihnen da zu allererst einfallen. Falls Sie neue Bundesländer wie Thüringen oder Sachsen meinen: Die stehen weit besser da als NRW.

https://orange.handelsblatt.com/artikel/42016

Mit Blick auf den Haushalt ist es keine Selbstverständlichkeit, solche Abschlüsse zeitnah zu übertragen.

Es geht nicht um die Höhe einer etwaigen Übertragung. Es geht einfach um die Art und Weise. Das sich seitens des Landes anscheinend nicht mal eine Einladung an die Gewerkschaften erfolgt ist, um über die Übertragung zu reden, empfinde ich als Frechheit.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: CK7985 am 18.03.2019 22:09
Das verstehe ich nicht ganz. Nebenbei hat nach dem Krieg NRW sehr viel zum Finanzausgleich beigetragen. Mit Wegfall der Steinkohle in den 60er Jahren fiel NRW in die „Nehmerländer“. Wenn ich das richtiggelesen habe, erhalten die ostdeutschen Länder zwei Drittel des Finanzausgleiches bei rd 17 Millionen Einwohner . NRW hat vielmehr Einwohner(24Millinen) als alle ostdeutschen Länder zusammen. Das muss auch gesagt werden, sonst stimmt der Vergleich nicht. Und Berlin ?Berlin ist ein Sonderfall. Als Hauptstadt, früher geteilt, hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Nicht umsonst gibt es in den USA , Washington D.C.

NRW erstickt in seinen Schulden.
Das gilt nur leicht verschoben auch für die Pro-Kopf-Verschuldung.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157124/umfrage/schuldenstand-der-bundeslaender-2010/

Wie Sie daran auch ablesen können, haben die ostdeutschen Bundesländer, allen voran Sachsen, ihre Haushalte konsolidiert, bauen konsequent Schulden ab und sind schon heute weitestgehend auf das Ende des Solidarpakts ausgerichtet.

Am besten, man mach den Ost-West-Konflikt wieder auf "die Ossis" für die Zustände in NRW verantwortlich, wo überhaupt nichts zu den Überschüssen beigetragen wird. Dieses kommen ausschließlich aus Bayern, BaWü und Hessen. Insofern ist es doch nur umsichtig, mit Bedacht über über die Besoldungsanpassung zu entscheiden. Sie wird sicher kommen.

Thüringen hat bereits am 05.03. 3,2%, 3,2% und 1,4% beschlossen. Die schnelle Reaktion ist aber eher auf die anstehenden Landtagswahlen zurückzuführen ;-)

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 18.03.2019 22:40
Das Ergebnis in Kürze: Die reichen Bundesländer im Süden zahlen für die ärmeren im Norden und Osten. Bayern war 2017 mit 5,9 Milliarden Euro größter Geber im Finanzausgleich, dahinter kamen Baden-Württemberg und Hessen. Größter Profiteur war Berlin, das 4,2 Milliarden Euro erhielt – mehr als ein Drittel der Gesamtsumme. Ingesamt flossen mehr als zwei Drittel des umverteilten Geldes nach Ostdeutschland.

Sachsen mit rund 4millionen Einwohner fast keinen Schlden erhielt 1,18 Milliarden
NRW mit rund 17 Millinen Einwohnern und jede Menge Schulden erhielt 1,24 Milliarden.

Hat nichts mit West — Ost zu tun.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 18.03.2019 22:52
Man darf sich nicht wundern, wenn Gegenstimmen zu den Behauptungen kommen, dass NRW in Schulden erstickt und mit Bedacht über Besoldungserhöhungen zu entscheiden ist.

Es geht hier doch einzig und allein darum, wie LehrerINNRW schreibt, die ART und WEISE wie hier gehandelt wird. Und dabei nützt es nichts, auf NRW zu zeigen, dass diese hoch verschuldet sind und mit Bedacht über Erhöhungen entscheiden sollen.

Das soll jetzt alles sein. Und in die Ecke „Ossi“ lasse ich mich nicht drücken, da ich da selbst herkomme.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 19.03.2019 01:03
Ihre Aussage ist wirklich amüsant, bedenkt man, wie marode NRW ist und dass man mittlerweile das zweitgrößte Nehmerland des Länderfinanzausgleichs ist.
[...]
Mit Blick auf den Haushalt ist es keine Selbstverständlichkeit, solche Abschlüsse zeitnah zu übertragen.

Allein ein Verweis auf die Haushaltslage allein stellt allerdings mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechnung zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Berlin, einem Nehmerland mit gigantischer Prokopfverschuldung, keine ausreichende Rechtfertigung mehr für ein weiteres Abkoppeln der Beamtenbesoldung von den Tarifergebnissen im öD dar:

BVerwG, AZ. 2 C 8.17, Beschluss vom 22.09.2017, Rn. 112:
Zitat
Der bloße Verweis auf die angespannte Finanzlage des Landes reicht für die Rechtfertigung eines Verstoßes gegen die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentation der Beamten und Richter nicht aus. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont: "Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte, die Herausforderungen durch die Globalisierung, der demografische Wandel und die finanziellen Nachwirkungen der Wiedervereinigung vermögen eine Einschränkung des Grundsatzes amtsgemäßer Versorgung nicht zu begründen. Könnte die finanzielle Situation der öffentlichen Hand für sich bereits eine Veränderung des Grundsatzes der Alimentierung rechtfertigen, so wäre diese dem uneingeschränkten Zugriff des Gesetzgebers eröffnet. Die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG liefe hierdurch ins Leere " (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 <388>)

Gleiches gilt übrigens für die durch eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten unweigerlich anwachsenden Pensionslasten, die vonseiten der TdL in der aktuellen Tarifrunde bereits ins Feld geführt wurden:

BVerwG, AZ. 2 C 8.17, Beschluss vom 22.09.2017, Rn. 113-115:
Zitat
Auch das Argument, der Dienstherr müsse Vorsorge für die spätere "Pensionslast" betreiben, kann eine Rechtfertigung für ein Unterschreiten der verfassungsrechtlichen Mindestalimentierung nicht bieten.

Beim Ruhegehalt des Beamten oder Richters handelt es sich um ein "durch seine Dienstleistung erworbenes Recht" (BVerfG, Beschluss vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 - BVerfGE 21, 329 <344 f.>). Die Altersversorgung wird dadurch (vor-)finanziert, dass der Beamte oder Richter im aktiven Dienst nur Bruttobezüge erhält, die von vornherein - im Hinblick auf den künftigen Pensionsanspruch - niedriger festgesetzt sind (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 <298> sowie Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 u.a. - ZBR 2017, 305 Rn. 49; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 17). Der Beamtenversorgung wohnt damit ein "immanentes System der fiktiven Eigenbeteiligung der Beamten an ihrer Altersversorgung durch Gehaltsverzicht" inne (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u.a. - BVerfGK 12, 189 <203>). Das Bundesdesverfassungsgericht hat dies in ständiger Rechtsprechung mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, bei den Versorgungsbezügen handele es sich um ein "erdientes Ruhegehalt, welches durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG" (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 <387> m.w.N.). Nur deshalb kann es in verfassungssystematischer Sicht auch hingenommen werden, die erdienten An- wartschaften nicht unmittelbar dem Eigentumsbegriff aus Art. 14 GG unterzuordnen - wie dies für den Versorgungsanspruch der Berufssoldaten gilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1963 - 2 BvR 481/60 - BVerfGE 16, 94 <111>).

Das Phänomen der "Pensionslasten" findet seine Ursache darin, dass der Dienstherr - abgesehen von den geringen Beträgen aus der Versorgungsrücklage nach § 14a BBesG - für die im Ruhestand anfallenden Alimentationsleistungen an seine Beamten und Richter keine Rücklagen bildet. Anders als bei Tarifangestellten, für die jeweils aktuell im Leistungsmonat durch den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ein eigenständiger Finanzstock für Rentenzahlungen angelegt und ausgegliedert wird, unterlässt der Staat als Dienstherr für seine Beamten und Richter eine entsprechende Vorsorge. Diese Entscheidung entstammt der Sphäre und Regelungsmacht des Dienstherrn; sie zieht die Frage, wie die "Pensionslasten" im Auszahlungszeitpunkt finanziert werden können, zwingend und vorhersehbar nach sich. Entscheidet sich der Gesetzgeber gleichwohl für eine derartige Verfahrensweise, kann dies nicht als Rechtfertigung für Leistungskürzungen zulasten der Beamten oder Richter her-angezogen werden. Ein derartiger Begründungsansatz wäre offenkundig treuwidrig und widerspräche dem besonderen Charakter des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, das nicht nur einseitig zu Lasten des Beamten oder Richters wirkt. Die aus der fehlenden Rücklagenbildung für die Ruhestandsversorgung der Beamten und Richter folgenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung künftiger Versorgungslasten ist nicht geeignet, eine Rechtfertigung für eine Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben zu begründen.

https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/220917B2C8.17.0.pdf

Die Zeiten, in denen die Beamten unter Hinweis auf die hohe Personalkostenquote von über 40% in den Ländern zu Sonderopfern herangezogen werden konnten (die in NRW seit 2002 übrigens mittlerweile bereits 36 Milliarden Euro betragen), dürften damit endgültig der Vergangenheit angehören.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 19.03.2019 01:49
Wenn der Haushaltsgesetzgeber also am öffentlichen Dienst sparen wollte, hätte er damit bereits beim Tarifabschluss ansetzen müssen und hätte nicht mit den Einsparungen bis zur Besoldungsrunde abwarten dürfen:

BVerwG, Az. 2 C 8.17, Beschluss vom 22.09.2017, Rn. 115:
Zitat
Unabhängig hiervon mögen sich bei einer akuten Finanzkrise verfassungsrechtliche Rechtfertigungen für eine Kürzung auch der Alimentierungsleistungen für Beamte und Richter ergeben. Derartig notstandsartige Erscheinungen treffen indes alle staatliche Leistungen, also z.B. auch die an Tarifbeschäftigte gewährten Löhne und Leistungen. Dieser Umstand stellt aber keinen Grund dafür dar, vorbeugend ausschließlich Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Alimentationsleistungen der Beamten und Richter vorzunehmen, die dann zu einem weiteren Auseinanderklaffen der Einkommensentwicklung von Beamten und Richtern einerseits und Tarifbeschäftigten andererseits führen. Das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis von Beamten und Richtern verpflichtet diese nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 u.a. - ZBR 2017, 340 Rn. 68; Lindner, BayVBl. 2015, 801 <806>). Nach den allgemeinen Grundsätzen praktischer Konkordanz kommt eine Begrenzung vorbehaltlos gewährleisteter Grundrechtspositionen vielmehr nur in Betracht, wenn andere zumutbare Lösungsalternativen nicht bestehen. Diese Lage kann nicht angenommen werden, solange staatliche Haushaltsmittel vorhanden sind und etwa für die ungeschmälerte Entlohnung der Tarifbeschäftigten oder freiwil lige Subventionsgewährungen eingesetzt werden (vgl. Stuttmann, NVwZ 2015, 1007 <1012>).
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 19.03.2019 12:12
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/erklaerung-des-ministers-der-finanzen

Der Minister der Finanzen, Lutz Lienenkämper, teilt mit:

„Ich beabsichtige, dem Kabinett vorzuschlagen, das Tarifverhandlungsergebnis für die Angestellten 1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das bedeutet eine Erhöhung um 3,2 Prozent zum 1.Januar 2019, weitere 3,2 Prozent zum 1.Januar 2020 und weitere 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021. Wir haben die Gewerkschaften für Freitag zu einem Gespräch hierüber in die Staatskanzlei eingeladen.“
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 19.03.2019 12:46
Update von
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/
und
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/
sind erfolgt.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Casiopeia1981 am 19.03.2019 23:29
Ist ruhig geworden!

Wo sind denn die ganzen Schwarzmaler und Unkenrufer?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 20.03.2019 07:17
...und vor allem, wo sind die ganzen Keingeldzähler, die nachfragen, wann denn endlich die Nachzahlung kommt... 8)

...und nachfragen, ab wann man Verzugszinsen fordern kann... ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BStromberg am 20.03.2019 07:23
Ist ruhig geworden!

Wo sind denn die ganzen Schwarzmaler und Unkenrufer?

So pessimistisch war die Grundstimmung hier doch eigentlich nicht; ist mir zumindest nicht so vorgekommen. Wenn man um die Worte von Herrn MP Laschet Anfang des Jahres beim DBB weiß, dann war klar, dass er liefern muss und nach dieser (scheinbar unkomplizierten 1:1 Übertragung) zukünftig auch irgendwas noch an der Struktur basteln wird, um den ö.D. attraktiver zu machen.

Na ja, warten wir mal auf das Anpassungsgesetz.

Ich für meinen Teil bin eigentlich nur noch gespannt, ob die das bereits am 10./11. April im Plenum (und damit vor der Erklärungsfrist über den zu Grunde liegenden Tarifabschluss) oder "erst" zur Sitzungsrunde 22.-24. Mai einbringen werden (dann träfe meine Prognose zu, dass es mit der Besoldung für 07/2019) zahlungswirksam wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 20.03.2019 08:22
Ist ruhig geworden!

Wo sind denn die ganzen Schwarzmaler und Unkenrufer?

So pessimistisch war die Grundstimmung hier doch eigentlich nicht; ist mir zumindest nicht so vorgekommen.
Finde ich auch.

Die Umstände haben sich in den letzten Jahren auch einfach zugunsten der Beamten verschoben:

1. Rot-Grün wurde abgewählt

2. Die Haushaltslage hat sich (vorübergehend) entspannt

3. Der Fachkräftemangel hat weiter zugenommen

4. Die Rechtsprechung hat den Finanzministern rote Linien aufgezeigt, die zuletzt noch einmal vom BVerwG nachgezogen wurden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 20.03.2019 08:24
...sagte Stromberg zu Stromberg... :D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 20.03.2019 08:54
Wir sind eben ganz unserer Meinung  :D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BStromberg am 20.03.2019 09:34
Wir sind eben ganz unserer Meinung  :D

Ich für meinen Teil bin im Reinen mit mir  ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 20.03.2019 10:44
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/besoldung-ok-attraktivitaet/ (https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/besoldung-ok-attraktivitaet/)

Ich bin ja mal gespannt, ob es die Gewerkschaften wirklich am Freitag schaffen weitere strukturelle Veränderungen durchzusetzen. Vor allem würde mich interessieren, was sie denn verhandeln wollen. An der 41 Std. wird sowieso nicht gerüttelt. Wahrscheinlich Streichung der Eingangsstufen, von denen dann außer den Berufsanfängern keiner profitiert. Ich hoffe ja mal endlich auf eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale  ::)
Zumindest kann man sich über die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung freuen  :)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 20.03.2019 12:17
Ich hoffe ja mal endlich auf eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale  ::)

...darauf hoffe ich auch...jedes Jahr 300 € für nichts...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BStromberg am 20.03.2019 12:54
Ich hoffe ja mal endlich auf eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale  ::)

Als Steuerungsinstrument, die dienstherrenseitigen Krankenkosten zumindest für sog. Bagatellbeträge im Griff zu halten, hätte ich (eigene Betroffenheit hin oder her) dem Grunde nach keine Probleme mit der Beibehaltung besagter KDP ... der Verordnungsgeber sollte sich aber doch mindestens mal ernsthafte Gedanken machen, ob das gegenwärtige Splittung z.B. "sozial ausgewogen" ist.

Weswegen sich z.B. die Grundpauschale bei Vergleichsbetrachtung A11 nach A12 verdoppelt, dann aber erst wieder ab der A16... das wird wohl ein ewiges Geheimnis der Ministerialbürokratie bleiben.

Wenn schon keine vollständige Abschaffung gelingt, dann sollte man doch wenigstens hier ansetzen!

Alternativ könnte man auch die Reduktion der KDP bei unterhaltspflichtigen Beamten gem. § 12a V BVO deutlich anheben (bsplsw. von 60€ auf 100€ pro Kind)... in irgendeiner Form halt was Ausgewogeneres, als den Status quo.


Ging mir rein logisch noch nie in den Kopp, dass beihilferechnerisch die Beförderung eines single-Beamten von A11 nach A12 mit 12,50€ mtl. Mehraufwand (Minder-Besoldung) durch besagte KDP einhergeht  ???
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 20.03.2019 16:14
Eine Änderung bei der Kostendämpfungspauschale halte ich zumindest in den nächsten Jahren für realistisch.

Nicht, weil die Regierung plötzlich ihr Herz für Beamte entdeckt hätte oder plötzlich im Geld schwimmen würde, sondern weil noch in diesem Jahr wegweisende Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung anstehen.
Und wenn man sich die zahlreichen Vorlagebeschlüsse der Instanzgerichte anschaut, muss man feststellen: die meisten Länder haben es beim Ausnutzen der ihnen 2006 zugestandenen Freiheiten bei der Besoldung und Versorgung ihrer Beamtenschaft ganz einfach übertrieben.

Die meisten Landesregierungen stehen also vor der Wahl, ob sie mit den überfälligen Korrekturen warten, bis sie von Karlruhe dazu gezwungen werden, oder ob sie sich schon in vorauseilendem (Rechts-) Gehorsam zu Korrekturen bereit erklären. Letzteres böte zumindest den Vorteil, dass man sich bei der Beamtenschaft Applaus für etwas sichern könnte, was man in absehbarer Zeit sowieso wird tun müssen.

So verstehe ich übrigens auch die aktuelle „großzügige“ Entscheidung zur 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses. Das dürfte nur ein erster Schritt gewesen sein.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 21.03.2019 17:13
 Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale gehört übrigens zum Forderungskatalog des DBB NRW anlässlich der bevorstehenden Besoldungsgespräche...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 21.03.2019 21:01
Wie sieht dieser Forderungskatalog denn aus?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 21.03.2019 21:02
Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale gehört übrigens zum Forderungskatalog des DBB NRW anlässlich der bevorstehenden Besoldungsgespräche...
Was ist mit der Wochenarbeitszeit?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Casiopeia1981 am 21.03.2019 22:09
Die Wochenarbeitszeit ist m. E. nicht mehr verhandelbar. Die Anhebung erfolgte seinerzeit vor dem Hintergrund der schlechten Kassenlage. Diese Situation ist zwar jetzt entspannt, gleichwohl bestehen in etlichen Bereichen massive Personalprobleme, die durch eine Absenkung der Arbeitszeit noch verschärft werden würden. Außerdem beginnt langsam die Demografie-Welle, die alles nochmals verschärft.

Deswegen glaube ich, dass das Land zwar finanziell in der Lage wäre, eine Absenkung der Arbeitszeit zu vollziehen, personalmäßig aber nicht und deswegen das Thema tot ist.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 21.03.2019 22:42
Wie sieht dieser Forderungskatalog denn aus?
https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/NRW_Magazin_2019/NRW-Magazin_03_2019_ohne_Anzeigen.pdf

Seite 3

Zitat
Weitere Zusatzforderungen vonseiten des DBB NRW an die NRW-Landesregierung seien:
a) die Angleichung der Wochenarbeitszeit,
b) eine Modifikation der Ein- gangsbesoldungen und
d) die Abschaffung der Kosten- dämpfungspauschale.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 22.03.2019 08:09
Top, danke! Passten ja meine vorherigen Überlegungen ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 22.03.2019 10:34
Ich frage mich nur, was aus c) geworden ist?  ???
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BStromberg am 22.03.2019 11:11
[quote auth ;Dor=BerndStromberg link=topic=111506.msg135752#msg135752 date=1553247297]
Ich frage mich nur, was aus c) geworden ist?  ???
[/quote]

Schwarzes Loch bzw. hohe Tischkante  ;D

Bin mal gespannt, mit was für Gesprächsergebnissen die nachher aus der Konferenz kommen...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 22.03.2019 11:21
Erwarten tue ich nichts  ::) Ggf. wird irgendeine Zulage für irgendwelche Sonderfälle minimal erhöht...
Ansonsten freue ich mich natürlich umso mehr über ein richtiges Ergebnis.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 22.03.2019 14:53
Bekomme gerade die Pressemitteilung des DRB NRW. Danach bleibt es im Wesentlichen bei der 1:1-Übernahme. Referendare bekommen 2019 und 2020 jeweils 50 Euro mehr. Ansonsten gibt es eine Vereinbarung, während der Laufzeit in Gespräche zur Attraktivitätssteigerung im öD einzusteigen.

Mit anderen Worten, man wartet mit weiteren Verbesserungen erst mal ab, bis Karlsruhe und die Steuerschätzer gesprochen haben...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: BerndStromberg am 22.03.2019 15:52
Jetzt auch hier:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/ueberschrift/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 22.03.2019 21:56
Erwarten tue ich nichts  ::) Ggf. wird irgendeine Zulage für irgendwelche Sonderfälle minimal erhöht...
Ansonsten freue ich mich natürlich umso mehr über ein richtiges Ergebnis.

Der erwartete große Erfolg. Die fünf verbeamteten Pflegekräfte in NRW  bekommen eine Zulage von 120€ ::) ::)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Thomas Garou am 26.03.2019 17:49
Mich würde mal die Meinung von anderen Beamten interessieren.
+
Natürlich will ich mich nicht über den Abschluss beschweren. 
Mehr Geld ist natürlich immer gut.
+
Ich höre aber ständig, der ÖD muss mehr bezahlen um Fachkräfte zu bekommen.
Dazu vertrete ich eigentlich eine andere Meinung.
Der ÖD darf und soll nicht finanziell mit der Privatwirtschaft konkurieren.
+
Ich bin nicht Beamter geworden um schnell reich zu werden sondern weil ich einen sicheren Arbeitsplatz wollte bei dem ich meine Rechte wahrnehmen kann.
Das ist leider in der Privatwirtschaft oft nicht der Fall.
+
Ich finde die Forderungen der Gewerkschaften, bin selber Verdi Mitglied, eintönig und einfallslos.
+
Wäre es nicht sinnvoller beispielsweise in Richtung Krankenversicherung etwas besser gestellt zu werden?
+
Wie wäre es mit freier Heilfürsorge für alle Landesbeamte NRW?
Übernahme der Beihilfekosten auf 100 %?
Hälftige Übernahme der Kosten bei der GKV?
Mich nervt dieser Papierkram.
Privatpatient muss ich auch nicht sein, aber PV+Beihilfe oder den GKV Beitrag alleine zahlen, Monat für Monat, ist wie die Wahl zwischen Pest und Cholera.
+
Hier sollte man mal ansetzten.
Damit wäre mir zum Beispiel sehr viel mehr geholfen als mit diesem hochgelobtem "Inflationsausgleich und Kaufkraftausgleich".
Allein die eingesparten Beiträge für die PV wären eine enorme Erleichterung.
+
Wie ist die Meinung von anderen hierzu?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Mayday am 26.03.2019 18:30
Mich würde mal die Meinung von anderen Beamten interessieren.

Wie wäre es mit freier Heilfürsorge für alle Landesbeamte NRW?

Klingt erstmal gut, aber: Freie Heilfürsorge gilt nur für die Dauer der aktiven Dienstzeit (deswegen trotzdem Anwartschaftsversicherung notwendig) und auch nicht für Ehegatten oder Kinder. Die freie Arztwahl ist eingeschränkt und man bekommt i.d.R. nur Kassenleistungen erstattet, so dass manche Fachärzte abwinken...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: MaryPoppins am 27.03.2019 13:14
Mich würde mal die Meinung von anderen Beamten interessieren.

Wie wäre es mit freier Heilfürsorge für alle Landesbeamte NRW?

Klingt erstmal gut, aber: Freie Heilfürsorge gilt nur für die Dauer der aktiven Dienstzeit (deswegen trotzdem Anwartschaftsversicherung notwendig) und auch nicht für Ehegatten oder Kinder. Die freie Arztwahl ist eingeschränkt und man bekommt i.d.R. nur Kassenleistungen erstattet, so dass manche Fachärzte abwinken...

Freie Heilfürsorge heißt:
- Doppelter Festzuschuss für Heil-  und Kostenplan (kein Bonusheft erforderlich)
- keine Beiträge
- Befreiung jeglicher Zuzahlungen

Als Beschäftigte bezahle ich im Jahr 3912.26 € Krankenversicherung, bekomme niemals einen doppelten Festzuschuss trotz Bonusheft, muss überall hinzuzahlen... Also so leid tun mir die Kollegen mit der Freien Heilfürsorge nicht!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 27.03.2019 16:08
Freie Heilfürsorge bekommt nur der aktive Polizeibeamte. Oder ?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Mayday am 27.03.2019 17:10
Freie Heilfürsorge bekommt nur der aktive Polizeibeamte. Oder ?

Ja.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: wossen am 28.03.2019 07:59
Thomas Garou schreibt:
Zitat
Wäre es nicht sinnvoller beispielsweise in Richtung Krankenversicherung etwas besser gestellt zu werden?
+
Wie wäre es mit freier Heilfürsorge für alle Landesbeamte NRW?
Übernahme der Beihilfekosten auf 100 %?

Ähh, wie sollte man das denn in irgendeiner Form den tätigkeitsgleichen Tarifbeschäftigten vermitteln?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Casiopeia1981 am 28.03.2019 09:59
Die freie Heilfürsorge wird nicht ausgeweitet - wäre zu teuer für das Land und die Kommunen.

Ich glaube ehe, dass die Kostendämpfungspauschale gestrichen wird.

Zu den Tarifbeschäftigten: Warum soll man da was verklickern? Frag erstmal, wer alles in einer Gewerkschaft organisiert ist und dann kann man den Mund aufmachen. Diese elendige Neiddebatte im ÖD stinkt doch zum Himmel. Da schreien diejenigen am lautesten  nach Gerechtigkeit, die selber zu geizig sind, um in Verdi oder dbb einzutreten, um Beiträge zu sparen, statt für die eigenen  Rechte zu kämpfen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: allesok am 28.03.2019 14:20
Nur mein Beispiel. Vor einiger Zeit wurden die Beihilfesätze geändert. So wurden auch für Pensionäre der Satz von 80% auf 70% gekürzt. Ich zahle als Pensionär für mich und meine Ehefrau 522,39 € im Monat. Einschließlich Pflegeversicherung ohne Tagegeld ohne Extras. Meine Ehefrau bekommt 141,39 € Rente. Hat zwei Kann der erzogen.
In der GKV würde ich ca. 226,—€ monatlich bezahlen. Als aktiver Beamter musste ich mich meine Ehefrau und zwei Kinder privat versichern lassen. Ob ich damals soviel gespart habe, dass ich im Alter noch zulegen kann, kann ich nicht sagen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 04.04.2019 08:46
Ich für meinen Teil bin eigentlich nur noch gespannt, ob die das bereits am 10./11. April im Plenum (und damit vor der Erklärungsfrist über den zu Grunde liegenden Tarifabschluss) oder "erst" zur Sitzungsrunde 22.-24. Mai einbringen werden (dann träfe meine Prognose zu, dass es mit der Besoldung für 07/2019) zahlungswirksam wird.

Die Tagesordnung für die Plenarsitzungen in der kommenden Woche sieht jedenfalls noch keinen TO-Punkt in der Sache vor. Für Mittwoch steht zwar noch ein Eilantrag auf der TO, der nach Beantragung (Antragsfrist 08.04.) bekannt gegeben wird, aber das wird wohl kaum in dieser Angelegenheit sein. Insofern darf man jetzt wohl gespannt sein, ob es im Sitzungslauf 22.,23.,24.5. Thema sein wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NRW83 am 04.04.2019 09:00
Die DJG NRW hat mitgeteilt, dass zwischen den Tarifpartnern eine „Erklärungsfrist“ bis zum 30. April vereinbart worden sei. Erst danach würden die „Änderungsverträge“ unterzeichnet und bekannt gegeben. Zwar ist mir unklar, was das alles genau seien soll, aber ich denke, man kann dem entnehmen, dass vor Mai in NRW nichts passieren wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: mpai am 12.04.2019 11:24
Gibt es schon einen Gesetzentwurf oder es ist schon absehbar, wann im LT abgestimmt wird?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 12.04.2019 11:58
nein, ist noch immer in Vorbereitung:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Beamtenbesoldung/index.jsp
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 12.04.2019 12:18
Hallo zusammen, es soll wohl ein Erlass des FM NRW in der Welt sein vom 05.04.2019, mit dem Abschlagszahlungen durch das LBV angeordnet werden. Mal sehen, ob das Geld mit den Mai-Bezügen kommt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NRW83 am 12.04.2019 13:13
Würde mich freuen, wenn Du Recht hast, aber woher nimmst Du die Info? Ich kann den Erlass nirgends finden, wobei ich natürlich auch nicht im FM oder beim LBV tätig bin, aber warum sollten die so einen Erlass geheim halten?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NRW83 am 12.04.2019 13:16
Aktuell steht immer noch folgendes auf der Homepage des LBV:

"Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Der Zeitpunkt für die Umsetzung der Besoldungserhöhung steht derzeit noch nicht fest.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie auf unserer Internetseite darüber informieren. 
Es wird deshalb gebeten, von Anrufen zum Stand der Besoldungsanpassung abzusehen."
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 12.04.2019 13:23
Naja zwischen dem Abzeichnen des Erlasses und der Veröffentlichung im Ministerialblatt liegen immer einige Tage/Wochen.
Es gibt eine Dienststellen-Info (Nr. 07/2019 vom 11.04.2019) des LBV NRW an die Ministerien: darin geht es im Wesentlichen darum, dass die Dienststellen alle diejenigen melden sollen, die Anspruch auf die neue Zulage von 120 € für verbeamtete Pflegekräfte haben. Damit Abschläge gezahlt werden können.
Es ist zu vermuten, dass mit dem Erlass dann aber auch die Abschläge auf die linearen Erhöhungen für ALLE angeordnet werden.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 12.04.2019 13:25
Auf die Aktualität der LBV-Internetseite kann man sich nun wirklich nicht verlassen. Das ist die destruktivste Behörde, die ich je gesehen habe. Siehe Abarbeitung der Anträge auf altersdiskriminierungsfreie Besoldung!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: SuperLutz am 12.04.2019 15:22
Auf die Aktualität der LBV-Internetseite kann man sich nun wirklich nicht verlassen. Das ist die destruktivste Behörde, die ich je gesehen habe. Siehe Abarbeitung der Anträge auf altersdiskriminierungsfreie Besoldung!

Letzteres stimmt leider absolut! Ich hatte neulich mal in Düsseldorf nachgefragt, ob denn (nach inzwischen fast einem Jahr!) langsam etwas kommt oder ob mein Antrag verloren gegangen ist. Antwort: "Wird noch etwas dauern - und es gibt auch eine Benachtrichtigung, wenn es keine Entschädigung gibt"... Leider ist der Thread zu diesem Thema (der letzte übrigens der hier in der Zeitleiste angezeigt wird!) gesperrt, so dass man dort nicht kommentieren kann. Es würde aber auch mich interessieren, ob ein Landesbeamter NRW schon in irgendeiner Weise Nachricht oder gar schon Geld bekommen hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 12.04.2019 15:26
Also ein Kollege von mir hat sein Geld schon vor längerer Zeit bekommen, war allerdings ein sog. Echtfall. Ich werde nicht die Pauschale von 100 € p. M. bekommen, aber mit dem Ablehnungsbescheid einen Antrag nach § 91 (13) stellen können.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 12.04.2019 15:30
Also ein Kollege von mir hat sein Geld schon vor längerer Zeit bekommen, war allerdings ein sog. Echtfall. Ich werde nicht die Pauschale von 100 € p. M. bekommen, aber mit dem Ablehnungsbescheid einen Antrag nach § 91 (13) stellen können.

Das Antragsrecht erlischt mit Ablauf des 30. Juni 2017, da ist also nichts mehr zu machen
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 12.04.2019 15:35
Im Prinzip hast Du Recht. Es zählt allerdings das Eingangsdatum des ursprünglichen Widerspruchs beim LBV; dieses wird vom LBV mit dem Ablehnungsbescheid bescheinigt und eröffnet ein eigenständiges Verfahren bei der jeweiligen personalaktenführenden Stelle.

http://lv.lbv.nrw.de/dstinfos/binfo/2018/binfo05.pdf
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 24.04.2019 14:27
Hat einer was Neues aus NRW gehört?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 24.04.2019 15:04
Nee leider nicht, Osterferien  8)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 24.04.2019 23:03
Meine Theorie: Für die Tarifeinigung besteht meines Wissens eine Erklärungsfrist bis zum 30.04.2019. Legt man zugrunde, dass die Besoldungserhöhung auf der Tarifeinigung basiert, könnte man davon ausgehen, dass das parlamentarische Verfahren zur Besoldungserhöhung frühestens am 02.05.2019 eingeleitet wird. Interessierte können ja in der Agenda des Landtages sehen, welche Ausschusssitzungen an welchem Tag sind und wie die Tagesordnung des Plenums aussieht (alles öffentlich abrufbar auf der Webseite des Landtages)... so ist für den 07.05.2019 eine Ausschusssitzung des Haushalts- und Personalausschusses anberaumt, allerdings bisher ohne Tagesordnung.... vielleicht geht es dann ja los :)  Ob eine Abschlagszahlung unter Vorbehalt einer gesetzlichen Regelung oder eine Nachzahlung kommt, sagt mir das Knochenorakel allerdings nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 25.04.2019 07:55
...nagen die ersten Beamten in NRW etwa schon am Hungertuch? 8)...

...Leute, das Geld wird schon kommen (inkl. Nachzahlung)...wie immer....ob nun im Juli oder im Ausgust...einfach mal gelassen bleiben... ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 25.04.2019 09:11
...nagen die ersten Beamten in NRW etwa schon am Hungertuch? 8)...

...Leute, das Geld wird schon kommen (inkl. Nachzahlung)...wie immer....ob nun im Juli oder im Ausgust...einfach mal gelassen bleiben... ;D

Du hast natürlich Recht, ein Monat hin oder her sollte eigentlich keine Rolle spielen.

Nur finde ich, dass das ein wenig auch mit Wertschätzung zu tun hat. Ich meine, unter Minister NWB wäre es damals sehr sehr zeitnah gegangen mit den Abschlagszahlungen... insgesamt bessere Kommunikation auch!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: afermatw am 25.04.2019 09:54
Nur finde ich, dass das ein wenig auch mit Wertschätzung zu tun hat. Ich meine, unter Minister NWB wäre es damals sehr sehr zeitnah gegangen mit den Abschlagszahlungen... insgesamt bessere Kommunikation auch!

Das mag vielleicht sein. Aber wenn der gute Mann noch Finanzminister wäre, dann wäre auch Lügen-Hanni noch MP´. Und dann hätten die Beamten gar nix oder nur Krümel vom Kuchen bekommen.

Dann schon lieber warten. Hier

https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/termine/alle-kalendertermine.html?page=89

kann man sehen, wann die wohl entscheidende Plenarsitzung ist und hier

https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/termine/alle-kalendertermine.html?page=85
https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/termine/alle-kalendertermine.html?page=87

die Termine des Haushalts-Ausschusses.

Hier
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/
ist nachzulesen, wann die Kollegen in Bayern ihr Geld bekommen werden:
Im bayerischen Landesdienst werden nach einem Beschluß des Ministerrats die erhöhten Bezüge im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung beginnend mit dem Juni-Gehalt ausbezahlt.

Für NRW sollte man nicht vor dem 01.06. mit (mehr) Geld rechnen.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: nero am 25.04.2019 15:52
...nagen die ersten Beamten in NRW etwa schon am Hungertuch? 8)...

...Leute, das Geld wird schon kommen (inkl. Nachzahlung)...wie immer....ob nun im Juli oder im Ausgust...einfach mal gelassen bleiben... ;D
Das werden wir mal hoffen, dass es keinen Rückzieher mehr gibt.
Frage war rein aus Interesse, weil man nach der Ankündigung nichts mehr gehört hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: rudihus am 06.05.2019 09:28
Meine Theorie: Für die Tarifeinigung besteht meines Wissens eine Erklärungsfrist bis zum 30.04.2019. Legt man zugrunde, dass die Besoldungserhöhung auf der Tarifeinigung basiert, könnte man davon ausgehen, dass das parlamentarische Verfahren zur Besoldungserhöhung frühestens am 02.05.2019 eingeleitet wird. Interessierte können ja in der Agenda des Landtages sehen, welche Ausschusssitzungen an welchem Tag sind und wie die Tagesordnung des Plenums aussieht (alles öffentlich abrufbar auf der Webseite des Landtages)... so ist für den 07.05.2019 eine Ausschusssitzung des Haushalts- und Personalausschusses anberaumt, allerdings bisher ohne Tagesordnung.... vielleicht geht es dann ja los :)  Ob eine Abschlagszahlung unter Vorbehalt einer gesetzlichen Regelung oder eine Nachzahlung kommt, sagt mir das Knochenorakel allerdings nicht.

Weder in der morgigen Sitzung des Unterausschusses Personal, noch in der am Donnerstag stattfindenden Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses findet sich ein entsprechender Gesetzentwurf. Daraus schließe ich leider, daß der Landtag NRW in diesem Monat nicht darüber deabattieren und entscheiden wird, frühestens dann im Juni. Mögliche Gehaltsverbesserungen gibts dann frühestens mit den Juli-Bezügen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 06.05.2019 09:47
Ein Landtagsausschuss kann sich erst dann mit einem Gesetzesentwurf beschäftigen, wenn dieser vom Plenum an den Ausschuss verwiesen wurde (1. Lesung). Am 15.05. wird der Ältestenrat die TOs für die folgende Sitzungswoche des Plenums festlegen und veröffentlichen. Erst dann sind wir schlauer...

Aber es besteht immer noch die Möglichkeit der Vorab-Auszahlung im Erlasswege mit den Juni-Bezügen... Aber auch hierzu gibt es keine näheren Infos.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 06.05.2019 13:46
Nachtrag: "Die Auszahlung erfolgt mit dem Juni-Gehalt." - MdF Lienenkämper auf der 7. Personalrätetagung (FM), die vom 08. bis 12. April stattgefunden hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 07.05.2019 22:45
Danke für die Info, Pepper. Da bin ich doch mal gespannt.... Aber es wird noch kommen, und verloren geht auch keinem was, also sehe ich persönlich das Ganze ziemlich gelassen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: guzmaro am 10.05.2019 07:31
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/kabinett-stimmt-entwurf-zur-besoldung-zu/
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 10.05.2019 07:45
Soso, frühestens Ende des Monats wird über den Gesetzesentwurf beraten. Beschluss wahrscheinlich frühestens im Juni.

Ich finde das interessant dass einige mit einer Auszahlung im Juni rechnen, ggf. auch als Abschlagszahlung: Was habt ihr für eine Personalsachbearbeitung?

Bei uns rechne ich bei Verabschiedung des Gesetzes frühestens im September mit einer Auszahlung, die Umsetzung dauert bei uns "aus personellen Gründen" immer ca. 3 Monate - Außer bei der damaligen Kürzung des Weihnachtsgeldes, da hat man es geschafft im vorauseilenden Gehorsam die Kürzung bereits vor Verabschiedung des Gesetzes umzusetzen :)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 10.05.2019 07:46
Deswegen:

Nachtrag: "Die Auszahlung erfolgt mit dem Juni-Gehalt." - MdF Lienenkämper auf der 7. Personalrätetagung (FM), die vom 08. bis 12. April stattgefunden hat.

Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Kurbalin am 10.05.2019 08:09
Ich finde das interessant dass einige mit einer Auszahlung im Juni rechnen, ggf. auch als Abschlagszahlung: Was habt ihr für eine Personalsachbearbeitung?

Auch wenn unsere Personalsachbearbeitung nicht immer in allen Punkte sehr mitarbeiternah ist, war sowas bisher nie das Problem. Wenn doch eine Mitteilung vom Finanzminister vorliegt (war in der Vergangenheit so) und die Spitzenverbände sowie KAV der Vorgehensweise zustimmen, ist das nicht neu, dass die Abschläge unter dem Vorbehalt einer späteren rechtlichen Regelung gezahlt werden. Der einzige Flaschenhals ist hier dann i.d.R. das Rechenzentrum, dass die Änderungen in der Software nicht rechtzeitig eingearbeitet bekommt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 10.05.2019 09:40
Ich gehe mal davon aus, dass der Herr Minister vorher (!) mit dem LBV spricht bevor er so eine Ankündigung macht.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 10.05.2019 10:36
Der einzige Flaschenhals ist hier dann i.d.R. das Rechenzentrum, dass die Änderungen in der Software nicht rechtzeitig eingearbeitet bekommt...

Das ist wahrscheinlich auch bei uns mit ein Problem.

Ich gehe mal davon aus, dass der Herr Minister vorher (!) mit dem LBV spricht bevor er so eine Ankündigung macht.

Das bringt nur den Kommunen nix ;-)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 10.05.2019 10:37
Ach du meinst wenn die Bezüge nicht vom LBV berechnet und ausgezahlt werden???
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Ytsejam am 10.05.2019 10:54
Genau :)
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 10.05.2019 10:55
Sorry jetzt habe ich es verstanden. Der Ministerin kann natürlich nur für das Land sprechen.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: gerzeb am 10.05.2019 12:05
In unserer Kommune wurde bereits nach den Ergebnissen angekündigt, dass mit einer Auszahlung frühestens im Juli zu rechnen ist
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: DiBe am 13.05.2019 11:08
Abschlagszahlungen
auf die zu erwartende Anpassung der
Dienst-, Versorgungs- und Anwärterbezüge,
der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
sowie der Unterhaltsbeihilfen für Justizsekretäranwärterinnen
und Justizsekretäranwärter für das Jahr 2019
Runderlass des Ministeriums der Finanzen
B 2010 - 17.101 - IV C 4
B 3000 - 4.22 - IV C 1
vom 07. Mai 2019
1
Die Landesregierung hat über einen Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und
Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und
Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger beschlossen. In
dem Gesetzentwurf ist neben den Verbesserungen für die Jahre 2020 und 2021 (lineare
Erhöhung bestimmter Besoldungsbestandteile und der Bezüge der
Landesbesoldungsordnungen A, B, R und W sowie der Landesbesoldungsordnungen H und
C zum 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent) für das
Jahr 2019 unter anderem Folgendes vorgesehen:
1.1
Erhöhung
a) der Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, R und W sowie der
auslaufenden Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen C und H,
b) des Familienzuschlags einschließlich der Erhöhungsbeträge,
c) der Amtszulagen,
d) der Strukturzulage,
e) der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag,
f) der Beträge nach § 4 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3494), die zuletzt durch Gesetz vom
9. November 2004 (BGBl. I S. 2774) geändert worden ist, in Verbindung mit § 92 Absatz 1
Nummer 3 des Landesbesoldungsgesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S.
642), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 818,
ber. 2019 S. 18) geändert worden ist,
g) der Zuschüsse und Sonderzuschüsse nach den Vorbemerkungen Nummer 1 und
Nummer 2 der fortgeltenden Besoldungsordnung C,
h) der Höchstbeträge für Sondergrundgehälter und Zuschüsse zum Grundgehalt sowie
festgesetzte Sondergrundgehälter und Zuschüsse der fortgeltenden
Landesbesoldungsordnung H,
i) der Bemessungsgrundlagen der Zulagen, Aufwandsentschädigungen und anderer Bezüge
nach Artikel 14 § 5 des Reformgesetzes vom 24. Februar 1997 (BGBl. I S. 322), das zuletzt
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Februar 2006 (BGBl. I S. 334) geändert worden ist,
ab 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent.
1.2
Erhöhung der Beträge
a) nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 der Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Verordnung
vom 11. Juli 2017 (GV. NRW. S. 677) geändert worden ist, in Verbindung mit § 92 Absatz
1 Nummer 2 des Landesbesoldungsgesetzes auf 3,47 Euro und
b) nach § 17 der Erschwerniszulagenverordnung auf 1,66 Euro.
1.3
Erhöhung der Anwärtergrundbeträge ab 1. Januar 2019 um 50 Euro.
1.4
Erhöhung der Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ab 1.
Januar 2019 auf 1 275,17 Euro.
1.5
Erhöhung der Unterhaltsbeihilfen an Justizsekretäranwärterinnen und
Justizsekretäranwärter ab 1. Januar 2019 auf 2 332,32 Euro.
1.6
Einführung einer Stellenzulage in Höhe von 120 Euro monatlich für Beamtinnen und
Beamte der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt, die in der Krankenpflege in
Kliniken, dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen oder in den
Justizvollzugsanstalten eingesetzt sind.
2
Auf Grund der Ermächtigung in dem Vermerk Nummer 4 zu Kapitel 20 020 Titel 461 10
sowie in dem Vermerk Nummer 5 zu Kapitel 20 020 Titel 461 11 des Landeshaushalts
2019 werden Abschlagszahlungen mit den Juni-Bezügen angeordnet. Die erhöhten Bezüge
werden rückwirkend ab 1. Januar 2019 als Abschlag gewährt.
3
Bei der Durchführung der Abschlagszahlungen ist Folgendes zu beachten:
3.1
Allgemeines
Die sich aus der Erhöhung nach den Nummern 1.1 bis 1.6 ergebenden Beträge sind
möglichst ab Juni 2019 zu zahlen. Mit der Auszahlung der erhöhten Bezüge sind die
Erhöhungsbeträge für die Monate Januar bis Mai 2019 gleichzeitig nachzuzahlen.
Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung im Gesetz zur
Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen; der Vorbehalt
bezieht sich auf die Mehrbeträge, die sich gegenüber den nach den geltenden gesetzlichen
Vorschriften zu zahlenden Beträgen ergeben.
Soweit die neuen Beträge nicht den nachfolgend genannten Anlagen zu entnehmen sind,
sind bei der Berechnung der Erhöhungen sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5
abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden. Gesetzlich vorgegebene
Obergrenzen dürfen dadurch nicht überschritten werden.
3.2
Abschlagszahlungen auf die erhöhten Dienstbezüge
Die neuen Beträge ergeben sich für
a) die Grundgehälter der Landesbesoldungsordnungen A, B, R und W sowie der
Landesbesoldungsordnungen H und C aus den beigefügten Anlagen 1 bis 6,
b) den Familienzuschlag und die Erhöhungsbeträge aus der Anlage 7,
c) die Amtszulagen der Landesbesoldungsordnungen A und R sowie die Strukturzulage aus
der Anlage 8,
d) die Mehrarbeitsvergütungen aus der Anlage 9,
e) die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag aus der
Anlage 10,
f) die Stellenzulagen und anderen Zulagen aus der Anlage 11.
3.3
Abschlagszahlungen auf die erhöhten Versorgungsbezüge
3.3.1
Die Nummern 3.1 und 3.2 gelten für die Berechnung und Zahlung der Versorgungsbezüge
entsprechend. Entsprechendes gilt für Empfängerinnen und Empfänger von
Versorgungsbezügen der weggefallenen Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 sowie A 12a und
A 13a. Liegen der Berechnung der Versorgungsbezüge sonstige ruhegehaltfähige
Bezügebestandteile nach früherem oder fortgeltendem Bundes- oder Landesrecht zugrunde,
erhöhen sich diese nach Maßgabe des Satzes 1, sofern die Teilnahme dieser
ruhegehaltfähigen Bezügebestandteile an den allgemeinen Anpassungen nicht
eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.
3.3.2
Der Betrag nach § 58 Absatz 1 Satz 6 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes vom 14.
Juni 2016 (GV. NRW. 2016 S. 310, ber. S. 642), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 7. April 2017 (GV. NRW. S. 452) geändert worden ist, beträgt ab 1. Januar 2019 7,05
Euro.
3.3.3
Der Betrag nach § 72 Absatz 2 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes erhöht sich ab 1.
Januar 2019 um 3,2 Prozent.
3.3.4
Bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern vermindert sich das
Grundgehalt, wenn den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Stellenzulage nach
Vorbemerkung Nummer 27 Absatz 1 Buchstabe a oder b der Anlage 1 des
Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1989 geltenden Fassung bei
Eintritt des Versorgungsfalls nicht zugrunde gelegen hat, ab dem 1. Januar 2019 um 65,82
Euro, wenn den Versorgungsbezügen ein Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 5 oder A 6
oder der weggefallenen Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 zugrunde liegt, und um 65,05
Euro, wenn den Versorgungsbezügen ein Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 7 oder A 8
zugrunde liegt.
3.3.5
Die Höhe der Zuschläge nach §§ 59 bis 61 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes ergibt
sich ab 1. Januar 2019 aus der Anlage 12.
3.4
Abschlagszahlungen auf die erhöhten Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen
Die erhöhten Anwärtergrundbeträge ergeben sich aus der Anlage 13.
Der monatliche Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe für die Rechtsreferendarinnen und
Rechtsreferendare beträgt ab dem 1. Januar 2019 1 275,17 Euro.
Der monatliche Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe für die Justizsekretäranwärterinnen und
Justizsekretäranwärter beträgt ab dem 1. Januar 2019 2 332,32 Euro.
4
Die Bezügemitteilungen sind mit folgender Bestimmung zu versehen
a) für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter,
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Anwärterinnen und
Anwärter:
„Erhöhung der Bezüge ab 01.01.2019. Die Zahlung der Mehrbeträge erfolgt unter
dem Vorbehalt der Regelung im Gesetz zur Anpassung der Dienst- und
Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen.“
b) für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie Justizsekretäranwärterinnen
und Justizsekretäranwärter:
„Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe ab 1. Januar 2019. Die Zahlung der Mehrbeträge
erfolgt unter dem Vorbehalt der Regelung im Gesetz zur Anpassung der Dienst- und
Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen.“
5
Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes
unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird
empfohlen, entsprechend zu verfahren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Abschlagszahlungen vorzunehmen.
6
Der Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Die Anlagen werden nur im elektronischen Ministerialblatt und in der Sammlung des
bereinigten Ministerialblattes (SMBl. NRW.) abgebildet.
Dieser Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: NRW83 am 14.05.2019 17:06
Laut Homepage des Landtages soll das Gesetz im Juli in den Landtag eingebracht werden.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Beamtenbesoldung/index.jsp

Zitat von der Homepage des Landtages:

"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

Vorlage 17/2051
     
 "Mit dem Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 2. März 2019 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Das bedeutet für 2019 und 2020 jeweils eine Steigerung um 3,2 Prozent und für 2021 eine weitere Steigerung um 1,4 Prozent, jeweils zum 1. Januar." (S. 1)

Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Kabinettsbefassung und soll im Juli in den Landtag eingebracht werden. (vgl. S. 3)"
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: bettelmusikant am 12.06.2019 08:17
Die Junibezüge wurden schon erhöht ausgezahlt. Damit hätte ich nicht gerechnet!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: was_guckst_du am 25.06.2019 07:02
..Erhöhung und Nachzahlung erfolgen bei mir (Kommunalverwaltung NRW) mit dem nun anstehenden Juli-Gehalt...
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: FalconeNRW am 25.06.2019 23:08
Bei mir (wackerer Landesbeamter) waren die erhöhten Bezüge sowie die Nachzahlung wie zugesagt mit dem Juni-Gehalt auf dem Konto. Ich bin sehr angetan. 
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: cookiedent am 28.06.2019 00:09
Weis jemand warum die Polizei-/Feuerwehrzulage eingefroren wurde?
Seit 2017 erfolgte hier keine Prozentuale Erhöhung mehr.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 08.07.2019 14:49
Es gibt nun zwei Drucksachen zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen:
Drucksache 17/6681
Drucksache 17/2051

siehe:
http://oeffentlicher-dienst.info/g/nw-anpg-2019-2020-2021

Kann einer der NRW-Juristen im Forum erklären weshalb?
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Lars73 am 08.07.2019 16:03
Das eine ist die Landtagsdrucksache (Drs. 17/6681) und das andere eine Information (Vorlage). Die Vorlage ist im Gesetzgebungskontext ohne Bedeutung und dient nur der Vorabinformation des Landtags.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Pepper2012 am 08.07.2019 16:04
Die erste Drucksache war der Referentenentwurf, der vor der offiziellen Einbringung in den Landtag in die Verbändeanhörung gegangen ist.
Nachdem die Verbändeanhörung nun wohl abgeschlossen ist, gibt es die zweite Drucksache, die scheinbar in einem beschleunigten Verfahren - ohne Überweisung an die Fachausschüsse - in 1. Lesung am 10.07. behandelt wird und dann schon am 11.07. in 2. Lesung endgültig beschlossen wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: chrimajusto am 09.07.2019 06:44
Als Lehrer an einer erzbischöflichen Schule erhalte ich die Erhöhung mit dem Augustgehalt!
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: Admin am 12.07.2019 14:12
Gesetzentwurf ist nun in zweiter Lesung angenommen.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/index.jsp
Titel: Antw:[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Beitrag von: afermatw am 16.07.2019 09:56
Als Lehrer an einer erzbischöflichen Schule erhalte ich die Erhöhung mit dem Augustgehalt!

Aber nicht
"mehr als man glaubt",
um das Motto des reichsten Erzbistums in Deutschland zu zitieren. ;-)

Warum die kirchlichen Träger sich so viel Zeit mit der Nachzahlung der Erhöhung lassen, bleibt rätselhaft. Bei mir (Planstelleninhaber im Ersatzschuldienst) und meinen Kollegen (m/w) wurde als Begründung angegeben, die Umstellung der Software brauche Zeit.

Vielleicht liegt es auch daran, dass die kirchlichen Schulträger keinerlei Risikio eingehen wollen, was die Refinanzierung anbelangt, und die Zahlung erst dann aufnehmen, wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, wie das jetzt der Fall ist.