Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: der meister am 16.12.2019 11:10
-
Liebe User,
meine Frage ist:
wenn man in E9a Stufe 6 ist, in welcher Erfahrungsstufe der E11 wird man dann eingruppiert?
Oder greift hier "nur" der Garantiebetrag?
Danke für Klarheit.
-
Es gibt keine Erfahrungsstufen. Eine Höhergruppierung aus E9a/6 in E11 führt in die Stufe 4. Ein Anspruch auf den Garantiebetrag ergibt sich nicht.
-
Vielen Dank, für die schnelle Antwort!
Ist dies klar definiert, oder gibt es dort Spielraum, wie z.B. E11 Stufe 3 + 180€ Garantiebetrag?
Entschuldige bitte diese Fragen, aber der Personalrat konnte mir da keine klare Auskunft geben.
-
Das ist klar definiert in §17 Abs. 4 TV-L. Die Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird (und mindestens in Stufe 2, hier aber unbeachtlich). Dabei sind bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen die dazwischenliegenden Entgeltgruppen schrittweise zu berücksichtigen, also E9a/6->E9b/5->E10/4->E11/4. Der Garantiebetrag steht nur dann zu, wenn der Höhergruppierungsgewinn insgesamt (E11/4-E9a/6) kleiner als der Garantiebetrag wäre, was hier nicht der Fall ist.
-
Vielen, vielen Dank, für die kompetente, schnelle Antwort.
-
Hallo, ich hoffe ich darf mich diesem Threat anschließen.
Ich werde von E6 Stufe 5 in E9a eingruppiert. Mir ist nun nicht ganz klar in welche Stufe ich mit E9a eingruppiert werde. Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen?
Würde ich dann in die E7 Stufe 4 eingruppiert werden? Wenn ja, dann würde ich doch den Garantiebetrag von 180 € nicht erreichen. Bekomme ich dann den Differenzbetrag?
-
E6/5->E7/4->E8/3->E9a/2.
Warum sollte das Entgelt der E7/4 für die Ermittlung des Garantiebetrags beachtlich sein?
Subtrahiere zur Ermittlung des Garantiebetrags dein bisheriges Entgelt der E6/5 vom Entgelt der E9a/2.
-
Dann habe ich eine Differenz von 92,08 € brutto. Habe ich es jetzt falsch verstanden dass zu diesem errechneten Betrag noch die Differenz bis 180 € (Garantiebetrag) hinzukommt?
Ist für mich die erste Stufenerhöhung überhaupt und wurde damit noch nie konfrontiert, darum sorry für die evtl. doofen Fragen
-
Nein, der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.
-
Rechtlich ja, praktisch nicht. In der Praxis wird der Restbetrag als Garantiebetrag gezahlt.
-
Wie hier bereits ausgeführt
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg150886.html#msg150886
handelt der AG damit rechtswidrig. Der TB hat Anspruch auf das vereinbarte Entgelt und nicht irgendein Entgelt sowie auf eine korrekte Abrechnung.
-
Das Entgelt bekommt er ja in richtiger Höhe. Eine dazu passende Abrechnung auch.
Das hätten die Tarifvertragsparteien auch praxisnäher formulieren können.
Sonst würde schließlich in der Gehaltsmitteilung eine falsche Entgeltgruppe oder ein nicht zur Entgeltgruppe passendes Entgelt stehen. Auch nicht schön und vermutlich auch rechtswidrig.
-
Ich schrieb nicht „in der vereinbarten Höhe“, sondern „auf das vereinbarte Entgelt“. Die Tarifvertragsparteien hätten eine andere Regelung treffen können. Haben sie aber nicht, weshalb die vereinbarte gilt. Daraus ergibt sich das von mir ausgeführte. Eine Gehaltsmitteilung, die die tariflichen Regelungen korrekt abbildet, ist selbstverständlich nicht rechtswidrig.
-
"Ergebnis richtig, Rechenweg falsch, 6, setzen“?
-
Mit handfesten rechtlichen Folgen: dem TB steht aufgrund tariflicher Regelungen ein Garantiebetrag in bestimmter Höhe zu. Dieser Umstand ist einer Leistungsklage zugänglich.
-
Hallo ihr ich hab ein änlichen Fall. Da ich mich noch nie damit beschäftigen musste, fällt mir das Einlesen etwas schwer. Ich wäre dankbar wenn mir jemand grob sagen könnte, versuch es oder lass es. :)
Ich habe ein Schreiben vorbreitet.
... Ich baute mir in den 12 Jahren teils selbständig im Bereich Beschaffung und Gebäudemanagement eine einschlägige und lückenlose Erfahrung auf. Meine erreichte Erfahrungsstufe war 5 in der Lohngruppe 5.
Ich bewarb mich Ende 2019 auf die ausgeschriebene Stelle ... . Diese Stelle wurde mit der Lohngruppe 9a ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsbeschreibung der ausgeschriebenen Stelle verlangt u.a genau das was ich in meiner 12-jährigen Berufserfahrung mir aneignete. Hätte ich die Anforderung nicht genügt, wäre zu keinem Umsetzungsantrag gekommen.
Mit ist es bewusst, dass eine Höhergruppierung mit einer Erfahrungsstufenminderung einher geht. Dennoch bin ich mit meiner Eingruppierung auf 9A Stufe 2 sehr unzufrieden. Ich habe eine einschlägige Berufserfahrung von 12 Jahren vorzuweisen. Desweitern handelt es sich bei mir nicht um eine direkte Höhergruppierung, sondern um eine Umsetzung beim gleichen AG.
In diesem Vertrag den ich unterzeichnete ist die Lohngruppe 9a festgehalten. Jedoch nicht die Erfahrungsstufe. Die zugeteilte Erfahrungsstufe 2 wurde in diesem Vertrag nicht benannt. Meines Erachtens hätte das in dem Vertrag stehen müssen.
Desweitern habe ich an meinen alten Arbeitsplatz, Samstagsschichten und Bereitschaftsdienste mit konstanten moderaten Einsätzen ausgeübt, welche vergütet waren. Dieser Verdienst fehlt mir jetzt ebenfalls. Das führt dazu , dass ich jetzt weniger Netto habe als vorher in Lohngruppe 5 mit Erfahrungsstufe 5.
Für mich ist die Einstufung in Erfahrungsstufe 2 daher inakzeptabel. Zumal ich auch wiess, dass Bewerber*innen von außerhalb auf Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden, sofern diese eine einschlägige Berufserfahrung von min. 3 Jahren vorweisen können. Wieso wird die Berufserfahrung von Neueinstellungen mehr gewährtet als die Berufserfahrung des Stammpersonals?
Ein erhalt meiner Erfahrungsstufe 5 ist daher wünschenswert. Eine Hochstufung auf Erfahrungsstufe 3 mit einer normalen und nicht verlangsamten Laufzeit ist akzeptabel.
... .
Denke, dass meine chancen schlecht sind.
Danke vorab. LG
-
Es gibt keine Lohngruppen. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung an und erheben auch nicht den Anspruch, dies zu tun. Eine Höhergruppierung aus E5/5 in E9a führt in Stufe 2. bei einer Höhergruppierung ist einschlägige Berufserfahrung unbeachtlich. Was Du schilderst, ist der Regelfall einer Höhergruppierung. Es besteht keine Verpflichtung zur Angabe der Stufe im Arbeitsvertrag. Sie ergibt sich hier unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Das alles hättest Du Dir vor der Vertragsänderung überlegen müssen.
-
Zumal ich auch wiess, dass Bewerber*innen von außerhalb auf Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden, sofern diese eine einschlägige Berufserfahrung von min. 3 Jahren vorweisen können. Wieso wird die Berufserfahrung von Neueinstellungen mehr gewährtet als die Berufserfahrung des Stammpersonals?
Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nur erreicht werden, wenn die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Also auch grundsätzlich in der selben Entgeltgruppe.
Da dies bei einer Höhergruppierung nicht zutreffen kann, und im TV-L auch noch unsäglicherweise nicht stufengleich höhergruppiert wird, kommt es zu der beschriebenen gefühlten Ungerechtigkeit.
-
Für mich ist die Einstufung in Erfahrungsstufe 2 daher inakzeptabel. Zumal ich auch wiess, dass Bewerber*innen von außerhalb auf Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden, sofern diese eine einschlägige Berufserfahrung von min. 3 Jahren vorweisen können. Wieso wird die Berufserfahrung von Neueinstellungen mehr gewährtet als die Berufserfahrung des Stammpersonals?
Ein erhalt meiner Erfahrungsstufe 5 ist daher wünschenswert. Eine Hochstufung auf Erfahrungsstufe 3 mit einer normalen und nicht verlangsamten Laufzeit ist akzeptabel.
... .
Denke, dass meine chancen schlecht sind.
Danke vorab. LG
Ja sind sie.
Das einzige was du machen kannst ist deinen AG auffordern, dass er dir eine Zulage von 2 Stufen nach §16.5 gibt, weil du ansonsten nicht bleiben willst.
-
Danke für die aufschlussreichen Antworten. Dann belasse ich es dabei und erfreue mich an meiner neuen Arbietsstelle sowie auf die kommenden Stufen.