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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: zimtsternbaeckerei am 16.12.2022 16:57
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Ich habe eine interessante Stelle nach TVöD Bund in BER gesehen.
Auch mit einem Gehalt von etwa 2200€ netto erwarte ich bei der 24 Monats-Befristung
und dem Mietmarkt große Probleme bei der Wohnungssuche.
Situation wäre: Einstellung, Single, keine Kinder
Gibt es hier Teilnehmer, welche über Ihre Erfahrungen zum Trennungs(übernachtungs)geld etwas schreiben können? Gibt es im Bewerbungsgespräch etwas zu bedachten damit man den Anspruch nicht verliert?
Leider gibt es keinen telefonischen Kontakt zur Abrechnungsstelle um Fragen vor einer Bewerbung zu klären.
Wie lange nach Dienstantritt dauert es bis die Umzugskostenvergütung zugesagt wird und als Folge die strengen Auflagen wie zwei Makler beauftragen und Inserate schalten um eine Wohnungssuche beginnen?
In den Merkzetteln werden auch Gemeinschaftsunterkünfte als für Singles zumutbar angegeben.
Kann durch den Dienstherrn auch die Zuweisung in Wohnungslosenunterkünfte erfolgen oder was wird darunter verstanden?
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Wie kommst du darauf, überhaupt Trennungskosten erstattet zu bekommen?
Warum solltet du für die Wohnungssuche Makler beauftragen müssen?
Warum willst du in einem Obdachlosenwohnheim wohnen?
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Wie kommst du darauf, überhaupt Trennungskosten erstattet zu bekommen?
§ 1 Abs. 2 Nr. 12 und 13 TGV
Warum solltet du für die Wohnungssuche Makler beauftragen müssen?
Warum willst du in einem Obdachlosenwohnheim wohnen?
Nachweise über Wohnungsbemühungen
Ihre gegenüber der Abrechnungsstelle erklärte uneingeschränkte Umzugswilligkeit stellen Sie durch intensive Bemühungen um eine angemessene Wohnung am neuen Dienstort und im Einzugsgebiet unter Beweis.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 TGV ist eine Wohnung angemessen, wenn sie den familiären Bedürfnissen des Berechtigten entspricht.[...]Für Ledige ohne eigene Wohnung gilt o. a. mit der Maßgabe, dass als Wohnung bereits ein möbliertes Zimmer oder eine bereitgestellte Gemeinschaftsunterkunft ausreicht.
Als Bemühungen um eine neue Wohnung kommen beispielsweise in Betracht:
[...]
Aufgabe von Inseraten zur Wohnungssuche (Internetportale, Tageszeitungen…)
Antworten auf Wohnungsangebote u.ä. (fortlaufend)
erforderlichenfalls Beauftragung von 2 Maklern (abhängig von der jeweiligen Wohnungsmarktlage).
Ihre Nachweise zu den Wohnungsbemühungen können Sie zusammen mit Ihren monatlichen Forderungsnachweisen einreichen.
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Also gehst Du von einem enormen Interesse des zukünftigen Arbeitgebers an Deiner Einstellung aus? Oder warum sollte er die entsprechende Leistung bei Einstellung zusagen? Oder gehst Du irrig davon aus, einen Anspruch zu haben?
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Wie kommst du darauf, überhaupt Trennungskosten erstattet zu bekommen?
§ 1 Abs. 2 Nr. 12 und 13 TGV
Warum solltet du für die Wohnungssuche Makler beauftragen müssen?
Warum willst du in einem Obdachlosenwohnheim wohnen?
Nachweise über Wohnungsbemühungen
Ihre gegenüber der Abrechnungsstelle erklärte uneingeschränkte Umzugswilligkeit stellen Sie durch intensive Bemühungen um eine angemessene Wohnung am neuen Dienstort und im Einzugsgebiet unter Beweis.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 TGV ist eine Wohnung angemessen, wenn sie den familiären Bedürfnissen des Berechtigten entspricht.[...]Für Ledige ohne eigene Wohnung gilt o. a. mit der Maßgabe, dass als Wohnung bereits ein möbliertes Zimmer oder eine bereitgestellte Gemeinschaftsunterkunft ausreicht.
Als Bemühungen um eine neue Wohnung kommen beispielsweise in Betracht:
[...]
Aufgabe von Inseraten zur Wohnungssuche (Internetportale, Tageszeitungen…)
Antworten auf Wohnungsangebote u.ä. (fortlaufend)
erforderlichenfalls Beauftragung von 2 Maklern (abhängig von der jeweiligen Wohnungsmarktlage).
Ihre Nachweise zu den Wohnungsbemühungen können Sie zusammen mit Ihren monatlichen Forderungsnachweisen einreichen.
Du hast aber § 1 Abs. 1 TGV schon gelesen:
"(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind
1.
Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,
2.
Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und
3.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit."
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Zwar gilt nach § 44 TVöD (Bund) diese Regelung auch für Tarifbeschäftigte, aber warum sollte er Dir bei einer Einstellung Trennungsentgelt zahlen?
Denkbar wären nur nach § 1 Abs. 2:
(2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß der
12.
Einstellung mit Zusage der Umzugskostenvergütung,
13.
Einstellung ohne Zusage der Umzugskostenvergütung bei vorübergehender Dauer des Dienstverhältnisses, der vorübergehenden Verwendung am Einstellungsort oder während der Probezeit; die Gewährung von Trennungsgeld in diesen Fällen bedarf der Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr ermächtigten nachgeordneten Behörde,
Das müsstest Du also mit der Einstellung dir arbeitsvertraglich zusichern lassen.
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Also gehst Du von einem enormen Interesse des zukünftigen Arbeitgebers an Deiner Einstellung aus? Oder warum sollte er die entsprechende Leistung bei Einstellung zusagen? Oder gehst Du irrig davon aus, einen Anspruch zu haben?
Noch dazu wenn man bedenkt - hier handelt es sich um eine befristete Stelle. Also selbst WENN er der einzige Bewerber ist bezweifle ich das die Stellenbesetzung so wichtig ist, dass man dann auch noch eine solche Zusage bereits im Bewerbungsgespräch an den potentiellen Bewerber gibt.
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Da ist wirklich Vorsicht geboten. Meine Behörde hat mir nur während der Probezeit gezahlt. Während bei der Bw für die gesamte Zeit der Befristung (SaZ) TG gezahlt wird (Einschränkung nicht mehr als acht Jahre am gleichen Standort. Ich war da als ehemaliger Bw-Angehöriger auch nen bischen blauäugig.
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Das mit der Bundeswehr wollte ich auch anmerken. Bin selbst TB bei der Bw in Düsseldorf und erhalte Trennungsgeld nach §6 bei täglicher Rückkehr zum Wohnort.