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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Skrillex am 12.08.2021 23:37
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Guten Abend,
im Falle einer mit 39std/woche angegebener Arbeitszeit im 24h Schichteinsatz, würde mich interessieren wie die monatliche Arbeitszeit errechnet wird. Also welche Monatsstundenzahl dann als Vollzeit gilt und ab wann als Überstunde.
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Maßgeblich für die Entstehung von Überstunden ist die Wochenarbeitszeit. Die Monatsarbeitszeit ist dafür unbeachtlich.
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Bei einer 5 Tage Woche rechnest du 7 Stunden 48 Minuten für jeden Arbeitstag des Monats. Meistens sind das um 21. ist immer abhängig von der Lage der Wochenenden und Feiertage (Also Tage des Monats minus Samstag minus Sonntag minus Feiertage). Das hat aber nichts mit Überstunden zu tun.
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Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden.
Danke für die Antworten.
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Dir ist nunmehr also klar, daß maßgeblich dafür, ob bei (Wechsel-)Schichtarbeit Überstunden vorliegen, das Überschreiten der regelmäßigen WAZ und deren Nichtausgleichen innerhalb des Schichtplanturnus bzw. ein Hinausgehen über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden ist?