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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Vincentz am 08.09.2021 00:09

Titel: Frage zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" Einstellung Bundesbehörde
Beitrag von: Vincentz am 08.09.2021 00:09
Guten Abend allerseits,

ich habe eine vorläufige Einstellungszusage bei einer Bundesbehörde erhalten. Nun muss ich diverse Unterlagen einreichen und auch Auskünfte zu geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse geben. Dies wird auch (nach meiner bereits erteilten Zustimmung) überprüft.

Ich habe zwei Annuitätendarlehen für meine Immobilie und den PKW. Bis heute bin ich noch nie im Zahlungsverzug bei den Darlehen gekommen, noch habe ich jemals eine Privatinsolvenz und eine sonstige Pfändung gehabt. Durch die Annuitätendarlehen bin ich jedoch in der Schufa registriert.

Nun meine Frage: Ist dies ein Grund meine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse in Frage zu stellen bzw. könnte dies ein Grund sein mir letzten Endes eine Absage zu erteilen?

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

Schöne Grüße aus dem Norden.

Titel: Antw:Frage zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" Einstellung Bundesbehörde
Beitrag von: Spid am 08.09.2021 05:48
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Grundsätzlich nein.
Titel: Antw:Frage zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" Einstellung Bundesbehörde
Beitrag von: LogiJöw am 08.09.2021 10:28
Der Eintrag von Darlehen ist völlig normal. Du kannst bei der Schufa auch eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern, das ist einmal im Jahr kostenlos.

https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3

Titel: Antw:Frage zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" Einstellung Bundesbehörde
Beitrag von: Vincentz am 08.09.2021 13:49
Vielen Dank für die Antworten, das mit der Datenkopie ist mir bekannt und wurde auch schon von mir genutzt.
Titel: Antw:Frage zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" Einstellung Bundesbehörde
Beitrag von: dregonfleischer am 09.09.2021 17:51
was hat eine dienstelle die wirtschaftlichen verhältnisse zu intressieren  ?

BIN AUCH HOCH VERSCHULDET UND BIN UNTERBEZAHLTER bUCHHALTER
Titel: Antw:Frage zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" Einstellung Bundesbehörde
Beitrag von: LogiJöw am 10.09.2021 01:27
was hat eine dienstelle die wirtschaftlichen verhältnisse zu intressieren  ?

BIN AUCH HOCH VERSCHULDET UND BIN UNTERBEZAHLTER bUCHHALTER

Erweiterte Sicherheitsüberprüfung §9 SÜG
Titel: Antw:Frage zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" Einstellung Bundesbehörde
Beitrag von: Kimonbo am 10.09.2021 19:08
Ich bin extra Bundesbeamtin geworden damit ich endlich meine Schulden loswerde :-) besser geht es nicht. Kaum arbeiten als Beamtin und trotzdem ein fürstliches Gehalt auch wenn ich dauerkrank wäre. Wunderbar
Titel: Antw:Frage zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" Einstellung Bundesbehörde
Beitrag von: HansG am 11.09.2021 20:36
Solange deine Einnahmen ausreichend Hoch sind um die Raten zu zahlen bisst du in gesicherten Verhältnissen.
Ne E3 Stelle und 1000€ Rate im Monat wird schwer. Gibt ja noch mehr Kosten die vom Netto abgehen.
Es geht man Ende darum ob du in einer finanzieller Abhängigkeit bist und jemand ich mit Geld bestechen könnte.
Dein Haus und PKW Kredit sind wohl von den Banken geprüft worden, die wollen ja auch ihr Geld haben und keinen Ausfall. Dazu stehen da ja auch Sachwerte hintendran.
Da würde ich mir jetzt keine Sorgen machen.
Spielschulden wäre schon eher ein Problem. Oder so viele Konsumkredite ist auch immer fraglich ob derjenige zahlungsfähig ist. Aber Haus zahlen die wenigsten einfach mal so und auch PKW wird häufiger mal finanziert.
Titel: Antw:Frage zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" Einstellung Bundesbehörde
Beitrag von: 2strong am 11.09.2021 20:46
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse liegen vor, wenn die regelmäßigen Ausgaben die regelmäßigen Einnahmen jedenfalls nicht auf Dauer übersteigen. Soweit Schulden vorhanden sind, denen keine realisierbaren Vermögenswerte gegenüberstehen, ist von geordneten finanziellen Verhältnissen (nur) dann auszugehen, wenn der Schuldendienst nach Maßgabe mit den Gläubigern getroffener Vereinbarungen bedient wird und die Verbindlichkeiten zudem nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (vgl. BFH, Urteile vom 22. August 1995 - VII R 63/94 - BFHE 178, 506 <509> und vom 30. März 2004 - VII R 56/03 - BFH/NV 2004, 1426 zu § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StBerG; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 - NJW 2004 <2018, 2019> m.w.N. und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 - NJW 2005, 511 zu § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).