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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Reble1989 am 30.12.2018 10:44

Titel: Frage zu tv-l
Beitrag von: Reble1989 am 30.12.2018 10:44
Guten morgen liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bin beim Land Niedersachsen beschäftigt und würde gerne in
Erfahrung bringen wie viel Sonderurlaubstage ich für meine Eheschließung bekomme.
Leider kann ich diesbezüglich nichts im Internet finden. Danke für eure Antworten
Titel: Antw:Frage zu tv-l
Beitrag von: Spid am 30.12.2018 10:57
Es gibt keine festgelegte Zahl von Sonderurlaubstagen für bestimmte Ereignisse.
Titel: Antw:Frage zu tv-l
Beitrag von: Skedee Wedee am 30.12.2018 16:44
...Sonderurlaubstage ich für meine Eheschließung...

Ich denke Du meinst anstatt Sonderurlaub (Urlaub aus wichtigem Grund unter Verzicht auf Fortzahlung des Entgelts) eine Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L. Für die Eheschließung ist keine Arbeitsbefreiung vorgesehen.

Nur wenn Du nach der Eheschließung Deinen Angetrauten/Angetraute um die Ecke bringst, Dich dabei nicht erwischen lässt, erhältst Du anschließend wegen großer Trauer zwei Tage Arbeitsbefreiung aufgrund § 29 Abs. 1 lit. b) TV-L.