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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Friese am 29.08.2019 17:51
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Hallo in die Runde, in meinem Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Gehalt regelmäßig um die Steigerungsbeiträge des Tarifvertrages der Länder (TV-L, Tarifvertrag West) erhöht - das ist doch schon mal gut. :)
Nun bekomme ich 4161.82 € (E 14, Stufe 1). In der Tabelle 2020 steht für diese Gruppierung 4340.78 € und das ist deutlich mehr als die ausgehandelte Entgelterhöhung: +3,12%. Kann mir einer diese Differenz erklären?
Vielen Dank, Sonja
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Das liegt daran, daß Du über das (mutmaßliche) Tarifergebnis irrst.
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Die Erhöhung in der Stufe 1 ist in der aktuellen Tarifrunde TV-L höher als in den anderen Stufen.
Was genau für dich gilt hängt von der genauen Formulierung im Arbeitsvertrag ab.
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Also sind die 3,12% der Durchschnitt über alle Entgeltgruppen und Stufen. Da in meinem Arbeitsvertrag steht: "Gehalt regelmäßig um die Steigerungsbeiträge des Tarifvertrages der Länder (TV-L, Tarifvertrag West) erhöht", sollte dieser Durchschnitt gelten.
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Es gibt doch schon Tabellen für 2020 und 2021. An diesen wird sich da warscheinlich orientiert. Ob das nun genau 3,12% sind, ist doch dabei egal.
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Steht da ernsthaft „Steigerungsbeiträge“ und nicht etwa „Steigerungsbeträge“? Da „Steigerungsbeiträge“ Unfug ist, wäre im Wege der Auslegung zu ergründen, was da vereinbart werden sollte. Ein Steigerungsbetrag hingegen würde eindeutig auf die Steigerung der individuellen Entgeltgruppe und Stufe der Entgelttabelle abheben, weil es nur dort einen Betrag gibt, der zur Heranziehung für die vertragsgemäße Steigerung des Tabellenentgelts infrage käme.
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Es steht Steigerungsbetrag drin. Es ist aber keine Entgeltgruppe und Stufe im Arbeitsvertrag definiert. Für die einzelnen Jahre 2020 und 2021 sind die Steigerungsraten online angegben; sowie einen Mindestbetrag EUR. Er bei der Ansicht in den Tabellen fällt auf, dass die Steigerungsraten in den einzelnen Stufen unterschiedlich sind.
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Wen interessieren Angaben, die irgendwer irgendwo „online“ gestellt hat und die Du gefunden hast. Steigerungsraten sind ausweislich der Formulierung im Arbeitsvertrag ohnehin unbeachtlich. Es kommt auf Steigerungsbeträge an. Diese können sich nur spezifisch für jeweils eine Entgeltgruppe/Stufe ergeben. Ob diese im Arbeitsvertrag genannt ist, ist unbeachtlich.