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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: MVPolizist am 15.03.2024 22:36

Titel: [MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: MVPolizist am 15.03.2024 22:36
Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: RsQ am 15.03.2024 23:06
Was ist daran gesetzwidrig? Wenn jemand den Verdacht (!) einer Straftat äußert, ist es doch Aufgabe der Polizei, dem nachzugehen. Das wurde hier erledigt, besprochen - und Haken dran. Ich sehe hier ehrlich gesagt das Problem nicht?!
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Sasaeng am 15.03.2024 23:15
Cooles Thema. Habe auch eins:

Angesichts der unüberschaubaren Zahl an Einzelfällen von vornehmlich ostdeutschen Polizisten, die in Chatgruppen nationalsozalistische Verherrlichung betreiben, frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Handlungen am besten unternehmen soll. Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Vorfällen die zuständigen Behörden eingeschaltet hat?

Frage für einen Freund aus mecklenburgisch Sibirien.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: clarion am 16.03.2024 07:52
Frage  für nen Freund.  Er wurde neulich öffentlich von der Polizei verwarnt, weil er mit dem Rad durch die Fußgängerzone fuhr. Das konnte jeder sehen und hören. Wo kann er Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Wehret den Anfängen. Vielleicht  sollte man der Schülerin und ihrer Frau Mama mal die Aussage des AfD Funktionäre vorspielen, in der er die Anhänger als minderbemittelt darstellt.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Bastel am 16.03.2024 09:04
Frage  für nen Freund.  Er wurde neulich öffentlich von der Polizei verwarnt, weil er mit dem Rad durch die Fußgängerzone fuhr. Das konnte jeder sehen und hören. Wo kann er Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Wehret den Anfängen. Vielleicht  sollte man der Schülerin und ihrer Frau Mama mal die Aussage des AfD Funktionäre vorspielen, in der er die Anhänger als minderbemittelt darstellt.

Es ist schon ein kleiner Unterschied ob man auf der Straße wegen einem offensichtlichen Vergehen verwarnt wird, oder man vor der versammelten Klasse von drei Uniformierten herausgezogen wird. Das nächste mal kommt wohl das GSG9 oder eine andere Spezialeinheit.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: InternetistNeuland am 16.03.2024 09:12
Soweit ich weiß wurde die Person vom Schulleiter aus der Klasse geholt nicht von der Polizei. Wenn dann muss hier das Verhalten des Schulleiters betrachtet werden. Die Polizei hat sich korrekt verhalten und die betroffene Person hat sich einsichtig gezeigt.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: lotsch am 16.03.2024 09:35
Was haben wir gelernt, der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 29 PolG
Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Bastel am 16.03.2024 09:47
Und wie hat das Mädchen die öffentliche Sicherheit gestört?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: MoinMoin am 16.03.2024 10:23
Und wie hat das Mädchen die öffentliche Sicherheit gestört?
Wissen wir alle nicht, da die Berichterstattung nicht vollständig ist.
Aber ich hoffe, dass überprüft wird ob der Schulleiter da unverhältnismäßig gehandelt hat.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: InternetistNeuland am 16.03.2024 11:10
Und wie hat das Mädchen die öffentliche Sicherheit gestört?
Wissen wir alle nicht, da die Berichterstattung nicht vollständig ist.
Aber ich hoffe, dass überprüft wird ob der Schulleiter da unverhältnismäßig gehandelt hat.

Wieso hier kein Gespräch zwischen Schulleiter Eltern und Schüler gegebenenfalls mit Polizei nach Unterrichtsende  erfolgte muss der Schulleiter erklären.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Woldemar am 16.03.2024 13:13
Was ist daran gesetzwidrig? Wenn jemand den Verdacht (!) einer Straftat äußert, ist es doch Aufgabe der Polizei, dem nachzugehen. Das wurde hier erledigt, besprochen - und Haken dran. Ich sehe hier ehrlich gesagt das Problem nicht?!

Es ging, der Berichterstattung nach, um einen (scheinbar nicht zu beanstandenen) Werbe-Clip der AfD, den das Mädchen geteilt und mit den Worten "Deutschland ist nicht nur ein Ort, sondern eine Heimat" versehen hat.

Dass das nicht im Ansatz strafbar ist, hätte bereits dem Rektor klar sein müssen. Spätestens der Polizei hätte es auffallen müssen. Dennoch wurde eine "Gefährderansprache" durchgeführt - 3(!) Polizisten und ggf. weitere erwachsene Personen, die einer 16-jährigen Druck machen, weil diese die "falsche" Partei gut findet.

Egal wo man sich persönlich politisch verortet, so etwas darf in einer funktionierenden Demokratie nicht passieren. Ich schätze deshalb haben die damals auch so Sachen ins Grundgesetz geschrieben wie

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" (Art. 3)

oder auch

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." (Art. 5)

Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: MoinMoin am 16.03.2024 14:29
So, so es ging also nur um den Werbeclip.
Leider wurde bisher noch nicht von den entsprechenden Beteiligten berichtet um was es alles ging.
Oder weiß da einer mehr?

Auch wurde berichtet, dass die Mutter vorab von dieser Aktion in Kenntnis gesetzt wurde und sie einverstanden war.

Und es wurde berichtet, dass die Jugendliche auch auf die Gefährdung, die sie sich selbst aussetzt durch ihr verhalten, aufgeklärt.
Also am Ende weiß ich nicht worum es eigentlich ging und was dort eigentlich passiert ist.
Nur das der Schulleiter sie aus dem Klassenzimmer zum Gespräch aus dem Zimmer holte.
was ich durchaus seltsam finde, weil sowas geht doch auch nach der Stunde in der Pause.

Also klingt durchaus ziemlich ungeschickt und nicht verständlich und überzogen, was da abgelaufen ist.
Mal sehen ob man mehr Wahrheiten über den Ablauf erfährt und warum so verfahren wurde und ob es Demokratie zersetzende Handlung von ihr oder den Staatsorganen war.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Ozymandias am 16.03.2024 17:06
So eine Gefährderansprache bekommen nicht mal 5% der Psychoprügler, die eine solche nötig hätten.

Das Problem ist ganz einfach, wenn man remonstriert, begibt man sich selber ins Kreuzfeuer (dienstlich und evtl. von den Medien). So bekommt es eine Schülerin ab. Ist einfach einfacher.

Weder der Polizei noch dem Schulleiter drohen irgendwelche Konsequenzen für diese (nach derzeitiger Schilderung) Übertreibung.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: RsQ am 16.03.2024 17:31
Es ging, der Berichterstattung nach, um einen (scheinbar nicht zu beanstandenen) Werbe-Clip der AfD, den das Mädchen geteilt und mit den Worten "Deutschland ist nicht nur ein Ort, sondern eine Heimat" versehen hat.
Glaubt ernsthaft jemand, dass allein aufgrund dieser Botschaft die Polizei anrückt? Hier muss es weitere Punkte geben, die bislang nicht öffentlich kommuniziert werden.

Weder der Polizei noch dem Schulleiter drohen irgendwelche Konsequenzen für diese (nach derzeitiger Schilderung) Übertreibung.
Die Darstellung der Polizei gibt keinerlei Anlass für eine "Übertreibung". Der Sachverhalt wurde ermittelt, bearbeitet und geklärt. Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn es sich um Aussagen aus dem islamistischen Spektrum gehandelt hätte und die Polizei wäre dem nicht nachgegangen ...
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: lotsch am 16.03.2024 17:41
So eine Gefährderansprache bekommen nicht mal 5% der Psychoprügler, die eine solche nötig hätten.

Das Problem ist ganz einfach, wenn man remonstriert, begibt man sich selber ins Kreuzfeuer (dienstlich und evtl. von den Medien). So bekommt es eine Schülerin ab. Ist einfach einfacher.

Weder der Polizei noch dem Schulleiter drohen irgendwelche Konsequenzen für diese (nach derzeitiger Schilderung) Übertreibung.


Ich möchte nicht in der Haut des Schulleiters stecken.
„Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant“ – das wusste schon Hoffmann von Fallersleben Mitte des 19. Jahrhunderts.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: clarion am 16.03.2024 23:10
Welcher Schulleiter holt wegen einem(!) Schlümpfevideo die Polizei. Genau, keiner!  Da wird mehr gewesen sein.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Ozymandias am 16.03.2024 23:59
Welcher Schulleiter holt wegen einem(!) Schlümpfevideo die Polizei. Genau, keiner!  Da wird mehr gewesen sein.

Mich überrascht das überhaupt nicht. Alles mit larifari AfD-Bezug dies und das während auf der Linken Strategiekonferenz darüber gewitzelt wird, dass man Reiche erschießen will. Siehe: https://www.welt.de/politik/deutschland/article206296277/Linke-Konferenz-Erschiessungen-von-Reichen-Skandal-in-Kassel.html

Ich hatte die Dame damals übrigens angezeigt, da gab es keine Gefährderansprache, da gab es überhaupt nichts. Nur ein sehr lustiger Witz, hihihi. Peng peng nur die Reichen erschießen und der Riexinger scherzt, die werden nicht erschossen, sondern nur zur Zwangsarbeit eingesetzt, haha.

Also stimmt sicherlich, dass da mehr gewesen sein wird, vielleicht hat die Schülerin noch paar Pepe Memes gepostet, oder ähnliches  ::)
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.03.2024 08:25
Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Deine Darstellung des Sachverhalts ist sachlich falsch. Der Vorgesetzte hat keine entsprechende Anordnung für ein solches Gespräch gegeben, vgl. https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung Für eine Anzeige vonseiten des Schulleiters, von der Du sprichst, gibt es keine Informationen, weder in dem Tagesspiegelbeitrag noch in der von mir gerade verlinkten Pressemitteilung. Die drei Polizisten haben sich darüber hinaus vor Ort selbst dazu entschlossen, nach einem Gespräch mit dem Schulleiter das Gespräch mit der Schülerin zu führen. Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend.

Was wir wissen, ist, dass die drei Beamten das Gespräch mit der Schülerin als sachlich geboten betrachtet haben. Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet. Was wir darüber hinaus wissen, ist, dass die AfD den Sachverhalt nutzt, um mit sachlich falschen Aussagen Stimmung gegen Amtsträger zu machen und unser Rechtswesen zu verhöhnen, wie das von einer Frau Weidel und ihren faschistoiden Gesinnugsgenossen üblich ist. Denn das wird aus der Berichterstattung des von Dir verlinkten Artikels deutlich. Dieser Artikel verlinkt darüber hinaus die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund, die ich gerade ebenfalls verlinkt habe. Auch diese Pressemitteilung hätte Dir also bekannt sein können, bevor Du mit Deinem Beitrag handeln tätig geworden bist.

Man darf, denke ich, von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich hinreichend informiert, bevor er sich in einem öffentlichen Forum äußert. Darüber hinaus darf man von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich in der Lage sieht, Tatbestände sachlich zu erfassen, wie das die drei Polizisten mitsamt ihres Vorgesetzten offensichtlich getan haben und wie Du das in Deinem Beitrag nicht tust, indem Du ihn im Sinne der AfD-Propagandamaschinerie formulierst.

Sofern Du tatsächlich Polizist bist und nicht Teil der AfD-Propagandamaschine (wovon auszugehen ist, wenn man solchen sachlichen Unsinn behauptet, wie Du das hier tust), sofern Du also nicht versuchst, als Teil dieser Propagandmaschine das Forum hier zu zu eigenen Zwecken zu infiltrieren, solltest Du hier nicht öffentlich falsche Darstellungen posten, denke ich, und damit das Ziel der Propagandamaschinerie, Deine Kolleginnen und Kollegen gezielt zu diskreditieren, unterstützen. Darüber hinaus solltest Du hier ebenfalls keine sachlich falschen Behauptungen unterlegen, wenn es Dir tatsächlich darum geht, einen Rat zu erhalten.

§ 36 BeamtStG regelt die Remonstrationspflicht von Beamten. Zur Remonstration gegen die Anordnung des Dienstvorgesetzten bestand zu keiner Zeit ein sachlich Anlass. Dein Beitrag war sachlich überflüssig, da gegenstandslos. Sofern Du Dich hier im Forum ein weiteres Mal äußern möchtest, tue das bitte so, wie man das von einem bundesdeutschen Beamten erwarten darf. Dieses Forum ist kein Teil der AfD-Propagandamaschinerie, was Dir gegebenenfalls bereits aufgefallen sein kann. Ihre Propagandamaschine hat ihre eigenen Foren. Dort kann man das Thema im eigenen Sinne ausschlachten. Hier nicht.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: lotsch am 17.03.2024 09:47
Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Deine Darstellung des Sachverhalts ist sachlich falsch. Der Vorgesetzte hat keine entsprechende Anordnung für ein solches Gespräch gegeben, vgl. https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung Für eine Anzeige vonseiten des Schulleiters, von der Du sprichst, gibt es keine Informationen, weder in dem Tagesspiegelbeitrag noch in der von mir gerade verlinkten Pressemitteilung. Die drei Polizisten haben sich darüber hinaus vor Ort selbst dazu entschlossen, nach einem Gespräch mit dem Schulleiter das Gespräch mit der Schülerin zu führen. Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend.

Was wir wissen, ist, dass die drei Beamten das Gespräch mit der Schülerin als sachlich geboten betrachtet haben. Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet. Was wir darüber hinaus wissen, ist, dass die AfD den Sachverhalt nutzt, um mit sachlich falschen Aussagen Stimmung gegen Amtsträger zu machen und unser Rechtswesen zu verhöhnen, wie das von einer Frau Weidel und ihren faschistoiden Gesinnugsgenossen üblich ist. Denn das wird aus der Berichterstattung des von Dir verlinkten Artikels deutlich. Dieser Artikel verlinkt darüber hinaus die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund, die ich gerade ebenfalls verlinkt habe. Auch diese Pressemitteilung hätte Dir also bekannt sein können, bevor Du mit Deinem Beitrag handeln tätig geworden bist.

Man darf, denke ich, von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich hinreichend informiert, bevor er sich in einem öffentlichen Forum äußert. Darüber hinaus darf man von einem Polizeibeamten erwarten, dass er sich in der Lage sieht, Tatbestände sachlich zu erfassen, wie das die drei Polizisten mitsamt ihres Vorgesetzten offensichtlich getan haben und wie Du das in Deinem Beitrag nicht tust, indem Du ihn im Sinne der AfD-Propagandamaschinerie formulierst.

Sofern Du tatsächlich Polizist bist und nicht Teil der AfD-Propagandamaschine (wovon auszugehen ist, wenn man solchen sachlichen Unsinn behauptet, wie Du das hier tust), sofern Du also nicht versuchst, als Teil dieser Propagandmaschine das Forum hier zu zu eigenen Zwecken zu infiltrieren, solltest Du hier nicht öffentlich falsche Darstellungen posten, denke ich, und damit das Ziel der Propagandamaschinerie, Deine Kolleginnen und Kollegen gezielt zu diskreditieren, unterstützen. Darüber hinaus solltest Du hier ebenfalls keine sachlich falschen Behauptungen unterlegen, wenn es Dir tatsächlich darum geht, einen Rat zu erhalten.

§ 36 BeamtStG regelt die Remonstrationspflicht von Beamten. Zur Remonstration gegen die Anordnung des Dienstvorgesetzten bestand zu keiner Zeit ein sachlich Anlass. Dein Beitrag war sachlich überflüssig, da gegenstandslos. Sofern Du Dich hier im Forum ein weiteres Mal äußern möchtest, tue das bitte so, wie man das von einem bundesdeutschen Beamten erwarten darf. Dieses Forum ist kein Teil der AfD-Propagandamaschinerie, was Dir gegebenenfalls bereits aufgefallen sein kann. Ihre Propagandamaschine hat ihre eigenen Foren. Dort kann man das Thema im eigenen Sinne ausschlachten. Hier nicht.

Swen,
gerade von dir hätte ich das jetzt nicht erwartet. Sonst gehst du immer sehr konkret auf Rechtsgrundlagen ein, hier in diesem Fall überhaupt nicht. Es hört sich vielmehr populistisch an. Das ist man so von dir nicht gewohnt. Auch aus einem gut gemeinten Grund heraus sollte man das Recht nie übergehen. Darin sehe ich eine große Gefahr, die mindestens genau so groß, wie die Gefahr von Rechts ist (Beispiel Demokratieförderungsgesetz, welches vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als verfassungswidrig befunden wurde, was wiederum zu meiner Theorie passt, dass Regierungen, die unter Druck stehen, in Tendenz immer autokratischer werden und sich nicht mehr so genau an die Rechtsordnung halten).
War es rechtmäßig was der Schulleiter gemacht hat, war das Verhalten der Polizisten rechtmäßig? Zur Rechtmäßigkeit gehört auch die Verhältnismäßigkeit. Und was ist mit den Rechten (einschl. Grundrechten) der Schülerin?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.03.2024 10:39
Ich habe auf Grundlage der beiden genannten Quellen wiedergegeben, was nicht geschehen und hier also durch den Nutzer falsch wiedergegeben worden ist. Darüber hinaus habe ich wiedergegeben, was nach Darlegung der Quellen geschehen ist. Daraus habe ich abgleitet, was das mit unserem Rechtswesen zu tun hat.

Stelle einfach mal dar, was Deiner Meinung nach geschehen ist, lotsch, also fasse die in den beiden Quellen wiedergebenen Informationen zusammen. Und dann erkläre bitte, was daran nicht sachgerecht gewesen sein soll.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: MoinMoin am 17.03.2024 10:50
War es rechtmäßig was der Schulleiter gemacht hat, war das Verhalten der Polizisten rechtmäßig? Zur Rechtmäßigkeit gehört auch die Verhältnismäßigkeit. Und was ist mit den Rechten (einschl. Grundrechten) der Schülerin?
Also war es rechtmäßig, dass der Schulleiter der Polizei gemeldet hat, dass der Verdacht auf strafbare Äußerungen der Schülerin besteht?
Kann offenbar keiner beurteilen, da dazu ein Stellungnahme des Schulleiters nicht bekannt ist, worauf er seinen Verdacht begründete.
War es überzogen vom Schulleiter?
Die Polizisten haben vor Ort zumindest den Verdacht als unbegründet angesehen.
Die Polizisten haben nach meinem Kenntnisstand nichts unrechtmäßiges getan.
Ich würde gerne mal wissen was für ein unrechtmäßiges Verhalten du oder andere in diesem Fall erkannt haben zu glauben.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: lotsch am 17.03.2024 12:07
§ 29 PolG
Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).

Gehen wir einmal von dieser Rechtsgrundlage aus, ich habe keine andere gefunden. Dann ist es schon recht fraglich, ob diese Tatsachen vorliegen. Sie wurden jedenfalls nicht benannt. Des weiteren müssen bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten anwesend sein. Wo will die Polizei eine potentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit erkannt haben? Die Gefährderansprache ist rechtswidrig, wenn sie geeignet ist, von einem bestimmten, an sich erlaubten Verhalten abzuhalten.

 Deutschland führt einen Kampf «gegen rechts», und laut dem Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang soll dieser bereits «unterhalb der Strafbarkeitsgrenze» beginnen. Wer sich bisher fragte, was das wohl bedeuten könnte, weiss es nun.

Was hatte das Mädchen getan? Eine terroristische Vereinigung gegründet? Einen Amoklauf angekündigt? Haldenwangs Vorgesetzte, die sozialdemokratische Innenministerin Nancy Faeser, veralbert? Nein. Die Schülerin hatte auf Tiktok ein Video gepostet.

Weder wird darin der Staat verunglimpft, noch wird die Demokratie verächtlich gemacht. Vielmehr handelt es sich um eine relativ kindliche Visualisierung eines relativ kindlichen Arguments: Schlümpfe – blaue, nach überwiegender Meinung der fachkundigen Comic-Community homosexuelle Mini-Zwerge – seien blau. Und auch Deutschland werde nun blau.

Komplett von der Meinungsfreiheit gedeckt
Blau, muss man wissen, sind nicht nur die Schlümpfe. Blau ist auch die Parteifarbe der AfD. Aber das sagt die 16-Jährige nicht einmal.

So oder so: Beide Aussagen des Mädchens sind faktisch richtig; die zweite ist durch Umfrageergebnisse praktisch aller Meinungsforschungsinstitute bestätigt. Beide Behauptungen – Schlümpfe blau, AfD politisch erfolgreich – sind zudem komplett von der Meinungsfreiheit gedeckt. Für einen Polizeieinsatz, selbst gegen Erwachsene, bieten sie nicht den geringsten Anlass.

Der sozialdemokratische Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, rechtfertigte gleichwohl das Vorgehen der Ordnungskräfte. Man fragt sich, was er wohl sagen würde, wenn seine eigenen Töchter aus dem Klassenzimmer abgeführt würden. Aber es geht hier gar nicht um subjektive Gefühle, sondern um einen Dammbruch: Dieser Fall führt vor Augen, wohin die Reise geht, wenn die deutsche Regierung aus SPD, Grünen und Freien Demokraten einen starken Staat demonstrieren will – und Beamte wie der Schulleiter aus Mecklenburg-Vorpommern den «Kampf gegen rechts» unterhalb der Strafbarkeitsgrenze wörtlich nehmen und in vorauseilendem Gehorsam aktiv werden.

Was hätte ein verantwortungsvoller Pädagoge getan? Erste Möglichkeit: gar nichts; die AfD ist keine verbotene Partei, und die Videos einer Schülerin sind erst einmal deren Privatsache. Alternativ hätte er mit der Schülerin sprechen können. Oder mit den Eltern. Oder dem Klassenlehrer – wenn das denn überhaupt nötig gewesen wäre. Er hätte eine Diskussion über Schlümpfe organisieren können. Oder über Demokratie.
https://www.nzz.ch/meinung/gefaehrderansprache-gegen-schuelerin-der-deutsche-staat-verliert-die-nerven-ld.1822399

Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: MoinMoin am 17.03.2024 12:53
Nach meinem Kenntnisstand fand folgendes statt und kann daher nicht sehen was das PolG §29 damit zu tun hätte:
"Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche
Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat
zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist,
entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der
16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu
führen. Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem
Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur
befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen
wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte
sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen
Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie
vor möglichen Anfeindungen zu schützen,
die sich aus ihren
Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten. Auch gegenüber
der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der
Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der
Polizei Verständnis für den Einsatz. Die 16-Jährige ging kurz darauf
wieder in den Unterricht, ohne weitere Begleitung. "

Falls du andere Quellen hast, dass da was anderes abgelaufen ist, gerne her damit.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: lotsch am 17.03.2024 15:49
Nach meinem Kenntnisstand fand folgendes statt und kann daher nicht sehen was das PolG §29 damit zu tun hätte:
"Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche
Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat
zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist,
entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der
16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu
führen. Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem
Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur
befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen
wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte
sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen
Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie
vor möglichen Anfeindungen zu schützen,
die sich aus ihren
Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten. Auch gegenüber
der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der
Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der
Polizei Verständnis für den Einsatz. Die 16-Jährige ging kurz darauf
wieder in den Unterricht, ohne weitere Begleitung. "

Falls du andere Quellen hast, dass da was anderes abgelaufen ist, gerne her damit.

..... hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern.
Um welche Gefahren und Straftaten handelte es sich?
Laut verschiedenen Medien waren weder die Schülerin, noch die Mutter für das Vorgehen verständnisvoll, und wie gesagt, ohne Erziehungsberechtigten ist eine Gefährderansprache nicht zulässig. Wie bereits geschrieben, hätte es wohl einige Maßnahmen gegeben, die verhältnismäßiger gewesen wären. In unserer verfassungsrechtlichen Ordnung müssen alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig sein. Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Funktion, die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen (vgl. BVerfGE 81, 310 (338)).
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: RsQ am 17.03.2024 16:03
SwenTanortsch hat oben doch alles schon sehr präzise und korrekt zusammengefasst. U. a.

- Niemand weiß bislang genau, was der Auslöser für die Maßnahme war, d. h. was die junge Frau im Vorfeld gepostet hatte (und offenbar Anlass zur Sorge gab). Für "Deutschland ist meine Heimat", wie in rechten Medien kolportiert, rückt jedenfalls kein Polizist an.

- Ein Aufklärungsgespräch ist keine Gefährderansprache. Alles Getexte rund um Letzteres kann man sich also sparen.

Ich sehe hier ganz normale Polizeiarbeit. Keine Ahnung, warum die Mutter und rechte Medien hier einen Skandal draus machen wollten ...
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Eukalyptus am 17.03.2024 16:40
SwenTanortsch hat oben doch alles schon sehr präzise und korrekt zusammengefasst. U. a.

- Niemand weiß bislang genau, was der Auslöser für die Maßnahme war, d. h. was die junge Frau im Vorfeld gepostet hatte (und offenbar Anlass zur Sorge gab). Für "Deutschland ist meine Heimat", wie in rechten Medien kolportiert, rückt jedenfalls kein Polizist an.

- Ein Aufklärungsgespräch ist keine Gefährderansprache. Alles Getexte rund um Letzteres kann man sich also sparen.

Ich sehe hier ganz normale Polizeiarbeit. Keine Ahnung, warum die Mutter und rechte Medien hier einen Skandal draus machen wollten ...

Die Polizisten sind angerückt weil der Schulleiter das als notwendig ansah und den Sachverhalt entsprechend geschildert hat. Erst vor Ort haben die Polizisten den Stein des Anstoßes, sprich das Schlumpfvideo, in Augenschein nehmen können.

Insofern muss man zuerst klären warum der Schulleiter das Schlumpfvideo als so kritisch ansah, dass er die Notwendigkeit sah die Polizei zu rufen. Hier ist (nach den Informationen die bis jetzt vorliegen) von einer Fehleinschätzung des Schulleiters auszugehen, denn die Polizisten haben keine Maßnahmen der Gefahrenabwehr ergriffen. Diese Fehleinschätzung des Schulleiters sollte von Seiten der Schulbehörde gewürdigt werden (wahrscheinlich ohne formale Maßnahmen) unter Berücksichtigung des besonderen Schutzbedürfnisses der Minderjährigen und der Meinungsfreiheit, durchaus aber auch ob hier eine reale Gefahr für andere bestand die ein Handeln erforderlich machte (typisches Beispiel: mögliche Gefahr eines Amoklaufs). 

Da die Polizisten aber nun schon mal da waren, haben sie "nur" ein Gespräch mit der Schülerin geführt (ein Gespräch wie es jeder beliebige andere Mensch, zum Beispiel der Schuldirektor selber hätte führen können). Sie haben offenbar keinen Anlaß gesehen für eine Gefährderansprache oder andere Maßnahmen. Obwohl es sich "nur" um ein Gespräch handelte, ist es nach meiner Meinung schon gravierend (und keine "normale Polizeiarbeit") wenn ich als 16-jährige aus dem Unterricht geholt werde und auf dem Gang dann drei Polizisten gegenüberstehe, die mit mir sprechen wollen.

Beides, sowohl die Alarmierung der Polizei durch den Schulleiter wegen des Videos als auch das Handeln der Polizei sind selbstverständlich der öffentlichen Diskussion, gerade auch im politischen Raum, zugänglich. Ich persönlich sehe es aus den oben genannten Gründen als kritisch an. Die AfD hat das zu Recht thematisiert. Hier im Forum sehe ich aber keine gesteigerte Notwendigkeit darüber zu polemisieren, weder von der einen, noch von der anderen Seite. Wenn ich Polizist wäre und mir mein Streifenführer das Führen eines solchen Gespräches anweist, kann ich schon kollegial "Nein" sagen, ohne das es zu einer Remonstration kommen muss (den Originalpost halte ich daher für "bemüht" bzw. unnötig). Ob man sich damit einen Gefallen für die nächste Beurteilung tut, ist ein anderes Thema.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: RsQ am 17.03.2024 17:06
Erst vor Ort haben die Polizisten den Stein des Anstoßes, sprich das Schlumpfvideo, in Augenschein nehmen können.
Da fängt es doch schon an - von einem "Schlumpfvideo" ist in der Darstellung der Polizei (und m. E. auch allen Inhalten, die sich auf das Mädchen berufen) nirgends die Rede. Es ging um "Screenshots" von geposteten Inhalten.

Bzgl. Gefahrenabwehr: Ein Schulleiter kann und sollte nicht beurteilen, wie problematisch Inhalte sind, die im Schulumfeld auftauchen. ABER (bzw. gerade deshalb): Wie groß wäre wohl das Geschrei, wenn es ein junger Islamist gewesen wäre und die Polizei wäre NICHT angerückt ...?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.03.2024 17:27
Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Insgesamt bleibt sachlich festzuhalten, was auf Basis der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund geschehen ist (https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung). In dem gerade zitierten Beitrag wird dahingegen fälschlich behauptet, dass

- der Schuleiter die Schülerin angezeigt habe,
- die Polizisten die Schülerin aus dem Unterricht entfernt hätten,
- der Vorgesetzten der Polizisten das angeordnet hätte.

Alle drei Aussagen sind sachlich falsch. Sie folgen dem Narrativ, das vonseiten von AfD-Propagandisten gezielt verfolgt wird. Sie diskreditieren dabei sowohl den Schulleiter als auch die drei Polizisten und ihren Vorgesetzten. Auf dieser sachlich falschen Propagandadarstellung, die weder dem Tagesspiegelbeitrag noch der Pressemitteilung der Polizei zu entnehmen ist, wird schließlich die Frage gestellt, was man "bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen" solle.

Das, was die AfD aus diesem Fall macht und welche Folgen sich daraus ergeben, kann man z.B. hier nachlesen:

https://www.rnd.de/politik/afd-video-auf-tiktok-schulleiter-bedroht-staatsschutz-ermittelt-6CZCXVL23ZDYXICYIMSHJOH5LE.html

Der ursprüngliche Beitrag verfolgt in seiner gezielten Falschdarstellung das Narrativ, das unter anderem Alice Weidel und Beatrix von Storch daraus machen. Sie sind der erste Beitrag jenes Nutzers hier im Forum.

Wer sachlich falsche Propaganda hier im Forum einstellt, um damit Fake News als Realitäten verkaufen will, darf damit rechnen - denke ich -, dass man ihm in deutlicher Weise klar macht, dass das hier nicht erwünscht ist. Als Beamte sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Deren wahrheitswidrige Verdrehung, mit der sowohl die Kollegen als auch unser Rechtsstaat mindestens verhöhnt werden sollen, ist m.E. nicht zu akzeptieren.

Darauf habe ich begründet hingewiesen. Ich kann nicht erkennen, was daran polemisch sein sollte.

Wer gezielt Falschnachrichten verbreitet, darf damit rechnen, dass ihm deutlich widersprochen wird. Ich glaube nicht, dass wir diese Art von Darstellungen hier im Forum gebrauchen können. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, was in der Realität so ist: Die AfD-Propagandamaschine ist gut geölt und hat diverse eigene Foren. Dort können solche Fragen, wie sie der Nutzer stellt, gestellt werden. Er wird dort die Antwort erhalten, die er hören will. Hier wird er die Antwort erhalten, die er erhalten muss, denke ich: Wir brauchen hier keine Falschdarsteller, die damit nur ein Ziel verfolgen, nämlich hier Zwietracht zu sehen, was ihm offensichtlich gelingt und woran er - davon gehe ich aus, ansonsten würde er nicht gezielte Fake News hier einstellen - seine Freude haben wird.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Eukalyptus am 17.03.2024 20:55
Narrativ
AfD-Propagandisten gezielt verfolgt
diskreditieren
Propagandadarstellung
gezielten Falschdarstellung
Narrativ
falsche Propaganda
Fake News 
wahrheitswidrige Verdrehung
gezielt Falschnachrichten
AfD-Propagandamaschine
Falschdarsteller

Ein weiteres Zitat Deinerseits, wenn auch bezogen auf Deine vorigen Beiträge: "...ich kann nicht erkennen, was daran polemisch sein sollte." Wer sich die von mir exzerpierten Stichwörter in der Gesamtheit durchliest, der wird Polemik Deinerseits wohl schwer verneinen können.

Ich sehe im Originalbeitrag zuallererst intellektuell unterkomplexe Polemik. Stimmung schüren, oder ja, gerne auch: Propaganda. Allerdings verstehe ich den Schaum vor dem Mund nicht bei manchen Beiträgen anderer Poster - jede politische Richtung macht (leider) Propaganda. Wer glaubt die eigene politische Richtung macht das nicht, belügt sich (und klopft sich dabei wohlig auf die eigene Schulter - schuld sind immer die anderen). Der gesamte (ver-)öffentliche Raum ist gezeichnet von Schlagzeilenartigen unterkomplexen Darstellungen (bestenfalls) und absichtlich-unabsichtlichen Verzerrungen und geschürten Emotionen. Ich glaube, der öffentliche Raum in Deutschland ist mittlerweile überhaupt nicht mehr geeignet als Resonanzboden für vernünftige politische Entscheidungsfindung zu dienen. Das finde ich zutiefst bedauerlich, und eine wesentliche Ursache für das Abdriften der deutschen Politik in die Irrationalität (und entsprechende nationale Sonderwege) seit Mitte der 2010er Jahre.

Schade, dass ich nicht den Originalbeitrag entsprechend gelangweilt-gähnend kommentiert habe, nachdem ich ihn wenige Minuten nach dem Posten sah. Nicht dass es etwas an den vorhersehbaren Reaktionen geändert hätte.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.03.2024 00:15
Ich weiß nicht, ob Du schon einmal die wiederkehrenden Kampagnen der AfD in Deinem beruflichen Umfeld selbst erlebt hast, Eukalyptus, die gezielt mit Fake News arbeiten, wie das in jenem Beitrag der Fall ist. Ich habe das in meiner Dienststelle erlebt. Und wenn Du das erlebt hast, dann weißt Du, was die gezielt angegriffenen Kollegen erwarten dürfen, nicht zuletzt der Schulleiter der Schule. Ich gehe nicht davon aus, dass Du das selbst in Deinem Leben erleben willst.

Was Du als "im Originalbeitrag zuallererst intellektuell unterkomplexe Polemik" begreifst, ist zunächst einmal eines: Es ist die Darstellung eines Sachverhalts, der sowohl in der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund als auch im Tagesspiegel gänzlich anders dargestellt wird. Das, was der Originalbeitrag darstellt, kann er nicht der Pressemitteilung und dem Tagesspiegel entnommen haben, da dort etwas völlig anderes beschrieben wird. Das, was er als Geschehen formuliert, ist hingegen die Erzählung - das Narrativ -, die vonseiten der AfD transportiert wird. Der Schreiber zielt dabei sowohl auf den Vorgesetzten der drei Polizisten als auch auf den Schulleiter der Schule ab. In diesem Sinne ist auch und gerade der Beitrag von Alice Weidel unter X zu verstehen, der da lautete:

"Der Fall in Mecklenburg-Vorpommern zeigt die Methodik auf, mit der die politische Elite gegen Andersdenkende vorgeht. Dabei sind, neben der Schülerin selbst, alle Schüler nicht nur am betroffenen Gymnasium in Ribnitz-Damgarten das Ziel staatlicher Gängelung." (https://www.sueddeutsche.de/bildung/schulen-ribnitz-damgarten-polizeieinsatz-in-schule-wegen-internet-post-hat-nachspiel-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240315-99-351038)

Die beiden Amtsträger - der Vorgesetzte der drei Polizisten und der Schulleiter - werden hier gezielt diskreditiert, indem sie als Teil der "politische[n] Elite" betrachtet werden, womit unterlegt wird, dass sie nicht im Sinne der Bestenauslese in ihr Amt gekommen, sondern weil sie politisch genehm seien: Deswegen hätte der Schulleiter die Schülerin angezeigt (was nicht geschehen ist) und hätte der Vorgesetzte der drei Polizisten eine "offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnung" gegeben (was er nicht hat). Darin liegt die Verhöhnung sowohl der Kollegen als auch unseres Rechtsstaats, von der ich spreche.

Das Ergebnis, das damit nicht nur in Kauf genommen, sondern gezielt durch die entsprechenden Schlüsselwörter der gut geölten Propagandamaschinerie der AfD in ihren Foren in den sozialen Medien geschürt wird, kannst Du hier nachlesen: https://www.svz.de/deutschland-welt/mecklenburg-vorpommern/artikel/drohanrufe-und-schmaeh-mails-gegen-wossidlo-gymnaisum-in-ribnitz-46654780

Dieses Muster ist wiederkehrend - und wer es in der eigenen Dienststelle erlebt hat, und zwar in identischer Form, der wird nicht mehr "gelangweilt-gähnend kommentier[en]", was Du zum Glück auch nicht in Deinem ersten Beitrag gemacht hast.

Es macht darüber hinaus nicht jeder politische Beitrag Propaganda, wie Du das schreibst: Denn die demokratischen Parteien in unserem Land, deren Handeln man wiederkehrend sachlich hart kritisieren muss, hetzen ihre Mitglieder und Anhänger nicht auf, damit diese dann entsprechend handeln, wie es die Schweriner Volkszeitung darstellt und wie das das wiederkehrende Mittel von Rechtsextremen ist. Das, was also die demokratischen Parteien in Deutschland machen, ist Teil der politischen Auseinandersetzung, die wiederkehrend sachlich hart zu kritisieren ist, die aber in der Regel keine Propaganda ist, nämlich im Sinne dessen, wie dieser Begriff von jenen in der deutschen Vergangenheit verwendet worden ist, die Propaganda im eigenen Sinne gemacht haben und die darüber hinaus von der anderen Seite her Propagaganda und Agitation im eigenen Sinne gemacht haben. Deren außerhalb unserer Verfassungstraditionen stehenden Methoden ist das Handwerkszeug großer Teile der AfD. Das Ergebnis beschreibt die Schweriner Volkszeitung.

Das konkrete Handeln des Schulleiters, der offensichtlich nicht jeden Tag wegen Meinungsbeiträge seiner Schüler die Polizei hinzuziehen wird (denn wäre es so, hätte er in der Vergangenheit diesbezüglich wiederkehrend Konflikte mit seinem oder deren Vorgesetzten gehabt), gilt es im Sinne des Dienstrechts sachlich zu prüfen und im Anschluss zu bewerten. Das, was hingegen die gut geölte Propagandamaschine der AfD daraus macht, hat mit alledem nichts zu tun. Was sie wiederkehrend in Deutschland mit ihren Fake News - mit ihren Narrativen - tut, ist das, was Du mit Deiner Aufzählung am Anfang Deines letzten Beitrags, zurückgehend auf meinen letzten Beitrag, darstellst. Wenn Du glaubst, das sei Polemik, wünsche ich Dir, dass Du niemals das erleben musst, was jetzt der Schulleiter erlebt.

Was wir in dem Originalbeitrag des Schreibers mit seinem ersten Beitrag, den er hier im Forum abgibt, erleben, ist vor allem eines: ein Testballon, was passiert, wenn man versucht, die Grenzen dessen zu verschieben, was hier im Forum gesagt wird und wie es gesagt wird. Dafür gibt sich der Schreiber den Namen "MVPolizist" und stellt sich so als Betroffener dar und gibt sich über diese Namensgebung zugleich einen seriösen Anstrich, um dann etwas zu schildern, was nie passiert ist. Seine abschließende Frage zielt darauf ab, andere dazu zu animieren, ihm bei seinem Ziel, hier die Grenzen zu verschieben, beizupflichten, ohne dass sie das merken sollen. Deshalb wird auch ein Link beigefügt - auch das dient dazu, sich und dem Beitrag einen seriösen Anstrich zu geben -, der allerdings einen völlig anderen Sachverhalt schildert als der Originalbeitrag jenes Schreibers, der mit dem tatsächlichen Geschehen nur die Personen gemein hat und ansonsten eine Geschichte erzählt - ein Narrativ bedient -, die es nicht gegeben hat.

Und das ist eine der typischen Strategien der AfD-Propagandamaschinerie, um so nach und nach soziale Medien zu infiltrieren. Wenn Du also glaubst, ich würde hier polemisieren, dann lies das, was die Schweriner Volkszeitung schreibt. Es wird auch Dich irgendwann treffen, wenn Du Pech hast und es der gut geölten AfD-Propagandamaschinerie dann passt.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: clarion am 18.03.2024 06:32
Es ist einem AfD Anhänger gelungen,  diese Forum ein kleines wenig aufzumischen, schade.

Was mich aber doch beunruhigt, wieviel Gehirnamputierte einer Partei hinterherlaufen, die einen Nazi in führenden Parteiämtern duldet. Dieses blaue Gesocks ist selbst einer Marine Le Pen zu rechts, so dass diese es tunlichst vermeiden, sich öffentlich mit Alice Weidel blicken zu lassen. Was diese Frau mit ihrer Biographie überhaupt bei der AfD zu suchen hat, ist mir ein Rätsel.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Finanzer am 18.03.2024 07:00
Dieses blaue Gesocks ist selbst einer Marine Le Pen zu rechts, so dass diese es tunlichst vermeiden, sich öffentlich mit Alice Weidel blicken zu lassen. Was diese Frau mit ihrer Biographie überhaupt bei der AfD zu suchen hat, ist mir ein Rätsel.

Frau Weidel dient dazu, den libertären Flügel der AFD abzudecken. Den Kapitalträchtigen Unterstützern der AFD kommt sie mit Ihrer Vorbildung gerade recht.

Die Rechtsextremen in dieser Partei sind schlimm genug, sobald man sich aber mit den libertären Fantasien der Geldgeber beschäftigt bekommt man das kalte Kotzen.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: lotsch am 18.03.2024 09:21
Ich bleibe dabei, das Vorgehen des Schulleiters und der Polizei war rechtswidrig, weil es nicht verhältnismäßig war und ohne Erziehungsberechtigten durchgeführt wurde. Sind wir schon wieder bei Gesinnungsanhörungen? In unserer verfassungsrechtlichen Ordnung müssen alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig sein. Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Funktion, die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen (vgl. BVerfGE 81, 310 (338)). Bedrohungen oder Hetze gegen wen auch immer sind natürlich auch rechtswidrig.
Wir als Beamte müssen uns strikt an die Rechtsordnung halten und uns nicht durch Parteien dabei beeinflussen lassen (siehe § 33 BeamtStG). Ich möchte nicht, dass junge Leute noch einmal so behandelt werden, wie zur Zeit des Radikalenerlasses, und dass sich Politiker 50 Jahre später dafür entschuldigen.
»Ein großer Teil der damals jungen Generation kam ohne besonderen Anlass in den Generalverdacht, nicht verfassungstreu zu sein«, erklärte Kretschmann. »Sie haben zu Unrecht durch Gesinnungsanhörungen, Berufsverbote, langwierige Gerichtsverfahren, Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit Leid erlebt. Das bedaure ich als Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg sehr.«
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: hondafahrer26 am 18.03.2024 09:45
Als Vater:
Ich muss mich wirklich fragen, was für ein Bild von der Jugend haben muss, dass man das für verhältnismäßig hält. Ein Schulleiter, der die Polizei ruft, die dann während der Unterrichtszeit (und nach derzeitigem Stand ohne die Eltern zu informieren und einzubeziehen) mit einer 16-Jährigen über ihre Tik-Tok-Videos zu sprechen, welche auch nach Information der Polizei nicht im entferntesten rechtlich angreifbar waren.

Wer das dann in der Rückschau auch noch verteidigt, sollte sich fragen, ob er das auch machen würde, wenn es eine AfD Landesregierung gäbe und die betreffende Schülerin Videos von den Grünen Jugend geteilt hätte.

Als Beamter:
Ich hätte den Schulleiter gefragt, ob er noch weitere Videos hat, wo es dann wirklich relevant wird (und dann unter der Hand gefragt, wie er an seinen A16er Posten gekommen ist). Denn der Schülerin zufolge ging es nur um "Das Schlumpfvideo".
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.03.2024 09:48
Zunächst einmal, lotsch, einigt uns beide neben vielem anderen eines: Ich stehe wie Du dem Demokratiefördergesetz genauso wie Du skeptisch gegenüber. Was uns hier in der Sachfrage nach dem Verhalten der drei Polizisten trennt, ist, dass ich nicht beurteilen kann, ob das Verhalten der Polizei verhältnismäßig war, da ich davon ausgehe, dass ich dafür zu wenig Informationen habe. Du gehst davon aus, dass es nicht verhältnismäßig war - und ich finde, diese Deine Sicht auf die Dinge ist legitim. Wir beide haben hier eine unterschiedliche Ansicht in einer Sachfrage, die wir beide nicht klären können. Es ist richtig und gut, dass dem so ist, dass wir eine unterschiedliche Sichtweise haben. Denn wir sind auch als Beamte Menschen und keine Roboter.

Worum es mir hier allerdings ging und weiterhin geht, ist, was jener Nutzer mit seinem Originalbeitrag hier versucht hat. Dem stelle ich mich in aller Entschiedenheit dagegen: Denn wir dürfen damit rechnen, dass das auch in diesem sozialen Medium nicht das erste Mal war, dass die AfD-Propagandamaschine auch hier verucht hat, ihre manipulative Politik ins Forum zu tragen, und dass sie das wieder tun wird. Deswegen heißt es, das aufzuzeigen und dem entgegenzutreten.

Wer sehen will, was rechtsextreme Kreise der AfD und Teile ihres neonazistischen Umfelds, dem für diese Partei eine immer wichtigere Bedeutung zukommt, aus der Sachlage machen, der sollte auch diesen Beitrag lesen und darüber hinaus das Video schauen:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Hetzkampagne-gegen-Gymnasium-in-Ribnitz-Damgarten,hetzkampagne100.html

In diesem Video darf man dann gerne auch den Beitrag einer Beatrix von Storch zur Kenntnis nehmen, der sich in Min. 1:06 findet und der, wie von Frau von Storch und ihren Gesinnugsgenossen nicht anders zu erwarten, den vollen Namen des Schulleiters wiederholt nennt, um darin wie gehabt wahrheitswidrig zu erklären, dass jener Schulleiter Persönlichkeitsrechte der Schülerin nicht be- und geachtet habe.

Dies ist die Methode Storch: Sie macht den Namen eines Amtsträgers öffentlich und gibt damit das Stichwort für die gut geölte AfD-Propagandamaschine, gegen ihn entsprechend ihrer Gesinnugsgenossen vorzugehen. Ziel ist, dass Beamte irgendwann beiseitesehen, weil sie damit rechnen müssen, gezielt angeegriffen zu werden. Das ist die Methode AfD, für die Frau von Storch als eine deren führenden Agitatoren regelmäßig in Erscheinung tritt. Sie zeigt sich damit als die gelehrige Schülerin von Propagandisten und Agitatoren in der deutschen Geschichte, die sie ist und sein will - so wie das viele AfD-Funktionäre sind und sein wollen.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Organisator am 18.03.2024 10:57
Worum es mir hier allerdings ging und weiterhin geht, ist, was jener Nutzer mit seinem Originalbeitrag hier versucht hat. Dem stelle ich mich in aller Entschiedenheit dagegen: Denn wir dürfen damit rechnen, dass das auch in diesem sozialen Medium nicht das erste Mal war, dass die AfD-Propagandamaschine auch hier verucht hat, ihre manipulative Politik ins Forum zu tragen, und dass sie das wieder tun wird. Deswegen heißt es, das aufzuzeigen und dem entgegenzutreten.

Volle Zustimmung. Man sollte sich nicht durch solche Posts spalten lassen insbesondere da der Threadersteller auch nichts weiter zu dem Thema gesagt hat und somit wohl auch kein besonderes Interesse an einer Diskussion hat.

Vielmehr sollte man solche Posts nutzen (die in ähnlicher Art überall in den sozialen Medien zu finden sind, siehe auch Krieg in der Ukraine), um sich hier einen demokratischen Diskurs zu starten und den Populismus des Threaderstellers zu enttarnen. Dis ist dir @Sven sehr gut gelungen. Danke!
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Floki am 18.03.2024 11:09
Es ist fazinierend und erschreckend, wie sich innerhalb kürzester Zeit "Lager" und feste, unabringbare Meinungen und Rechtsverständnisse gebildet haben, ohne, dass hier irgendjeman den Sachverhalt tatsächlich und umfassend kennt. Wie bereits dargelegt wurde, war der Ausgangspost unvollständig und fehlerhaft. Nichtsdestotrotz haben hier einige den Anspruch auf die absolute Wahrheit. Kommt ihr euch dabei nicht selber lächerlich vor?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Organisator am 18.03.2024 11:14
Es ist fazinierend und erschreckend, wie sich innerhalb kürzester Zeit "Lager" und feste, unabringbare Meinungen und Rechtsverständnisse gebildet haben, ohne, dass hier irgendjeman den Sachverhalt tatsächlich und umfassend kennt. Wie bereits dargelegt wurde, war der Ausgangspost unvollständig und fehlerhaft. Nichtsdestotrotz haben hier einige den Anspruch auf die absolute Wahrheit. Kommt ihr euch dabei nicht selber lächerlich vor?

Und genau sowas nutzen Brandstifter sehr gerne. Sven hat daher auch schön ausgeführt, was seine Erkenntnisquellen sind und welche Schlüsse er daraus zieht. Und nur so sollte eine Diskussion funktionieren.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Floki am 18.03.2024 11:19
Das ist richtig. Menschen neigen dazu, dass oft voreilig Schlüsse gezogen werden. Mich stört nur, dass, wenn dann Fakten vorliegen, nicht davon abgewichen wird, sondern darauf beharrt wird. Das hat Anwandlungen von einem bockigen Kind.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.03.2024 11:20
Das ist richtig. Menschen neigen dazu, dass oft voreilig Schlüsse gezogen werden. Mich stört nur, dass, wenn dann Fakten vorliegen, nicht davon abgewichen wird, sondern darauf beharrt wird. Das hat Anwandlungen von einem bockigen Kind.

Beziehen sich Deine Aussagen auf mich, Floki?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Floki am 18.03.2024 11:25
Nur der Teil, dass Fakten präsentiert worden sind. Weder das "bockige Kind", noch auf Meinungen beharren, wenn die Faktenlage anders ist, als gedacht.

Sprich:Nein.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: hondafahrer26 am 18.03.2024 13:14
Also, was es durchaus gibt, ist die ausführliche Antwort des Innenministers im Landtag:
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Vorlaeufige_Protokollauszuege/PlPr08-0076/76_TOP_15_Befragung_der_Landesregierung.pdf

Das, was die Kolleginnen und Kollegen gemacht haben, eine
Streifenwagenbesatzung, die informiert worden ist, was die gemacht haben, ist in der
Tat, durchzuschauen, gibt es eine strafrechtliche Relevanz. Da war offenbar die
Schulleitung in Sorge. Diese strafrechtliche Relevanz haben die Kolleginnen und
Kollegen nicht gesehen, und zwar auch deutlich kommuniziert.


Also war auch den Polizisten klar, dass es keine strafrechtliche Relevanz gab - und trotzdem hat man sich entschieden, die Schülerin aus der Klasse zu holen und (ohne die Eltern zu beteiligen) eine (O-Ton Innenminister) Gefährderansprache zu halten, was für den Innenminister völlig in Ordnung ist, weil die ja explizit vor der Strafbarkeit einsetze und eine Grenzziehung darstellen soll.

Und das ohne die Eltern, während des Unterrichts. Der Innenminister widerspricht oder ergänzt auch nicht, als ihm vorgehalten wurde, dass es nur um das sog. "Schlumpfvideo" geht, bzw. ein Video mit dem Inhalt "Deutschland ist kein Ort, Deutschland ist Heimat". Gäbe es weitere Videos, den den Einsatz, bzw. die Gefährderansprache rechtfertigen würde, hätte dies der Innenminister sicherlich zumindest anklingen lassen. Also finde ich es unangebracht, hier etwas dazuzudichten, was der Sachverhalt nicht hergibt. Ebenso der Hinweis, dass es lediglich "rechte Medien" wären, die den Vorfall thematisieren. Man kann darüber im Tagesspiegel oder in der Welt nachlesen. Sogar die - nun wirklich nicht dem rechten Spektrum zuzuordnenden - Leser des Tagesspiegels empören sich in der Mehrheit über den Einsatz.

Und mir wäre es recht, wenn man ein paar Schritte zurückgehen und den Fall ganz objektiv betrachten würde, OHNE ständig die AfD ins Spiel zu bringen. Es handelt sich um rechtlich nicht zu beanstandende Meinungsäußerungen einer 16-Jährigen, die während des Unterrichts ohne Beisein der Eltern auf Veranlassung des Direktors von der Polizei eine Gefährderansprache bekommen hat.

Wenn dies der Maßstab ist, dann gäbe es praktisch keinen im Internet etwas postenden Jugendlichen mehr, der keine Gefährderansprache bräuchte. Und ich finde es sowohl als Beamter als auch als Vater gruselig, das zu rechtfertigen, weil es "gegen" die richtige Partei geht. Wie bereits oben geschrieben: Die Mehrheitsverhältnisse, bzw. die Zusammensetzung der Regierung können sich ändern. Und diejenigen, die kein Problem im oberen Absatz dargestellten Sachverhalt haben, sollten sich ernsthaft fragen, ob das auch unter anderen Vorzeichen der Fall gewesen wäre.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.03.2024 13:29
Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: hondafahrer26 am 18.03.2024 13:45
Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?


Mindestens reißerisch - ganz klar. Aber manchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen, findest du nicht?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: FGL am 18.03.2024 13:46
Die Rechtsextremen in dieser Partei sind schlimm genug, sobald man sich aber mit den libertären Fantasien der Geldgeber beschäftigt bekommt man das kalte Kotzen.
Autoritäre Persönlichkeiten und jene, die gern das Geld anderer Menschen ausgeben, kotzen sicherlich im Strahl. Mir als freiheitsliebender Persönlichkeit hingegen geht das Herz auf.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: MoinMoin am 18.03.2024 14:12
Die Beamten haben sich entschlossen ein Gespräch mit der Schülerin zu führen und hatten offenbar nicht Zeit und Lust bis zur Pause zu warten. Was ja 10 oder 40min gewesen sein kann.
Wahrscheinlich weil sie Angst hatten als faule Säcke zu gelten die nur rumsitzen?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: hondafahrer26 am 18.03.2024 14:17
Die Beamten haben sich entschlossen ein Gespräch mit der Schülerin zu führen und hatten offenbar nicht Zeit und Lust bis zur Pause zu warten. Was ja 10 oder 40min gewesen sein kann.
Wahrscheinlich weil sie Angst hatten als faule Säcke zu gelten die nur rumsitzen?

Mir scheint, es ist eher die Tatsache, dass sie das Gespräch ohne die Eltern für nötig befunden haben, ist der Stein des Anstoßes, zumindest für mich. Dass der Direktor es für nötig befunden hat, hier die Polizei zu bemühen, ist nochmal ein anderes Thema, welches auch nochmal diskussionswürdig wäre.

Insgesamt denke ich, wäre der Faden (mittlerweile) tatsächlich in der allgemeinen Diskussion besser aufgehoben.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: LehrerBW am 18.03.2024 14:30
Ich versteh ehrlich gesagt nicht um was es in der Diskussion geht.
Der Fall ist doch ganz klar.

Der Schulrektor hat pädagogisch falsch gehandelt als er die Polizisten auf das Kind im Schulgebäude "losgelassen" hat. Nach dem Hinweis der Beamten, dass die getätigten Äußerungen rechtlich nicht relevant sind, hätten die Beamten wieder gehen und der Schulleiter sich damit abfinden müssen.

Und die Beamten hätten auf keinen Fall die Schülerin aufsuchen dürfen.
Hier hat sich weder die Polizei noch die Schulleitung mit Ruhm bekleckert...und das muss man ganz klar so sagen.
Und ja...die Sache hat ganz klar politisch ein "Gschmäckle" wie man bei uns sagen würde.
Ich frag mich da ganz ehrlich was sich die Beamten dabei gedacht haben.

Fälle an unserer Schule, in denen die Polizei eingeschaltet wurde waren als Schüler mit ner Anscheinswaffe aufgekreuzt sind oder ganz klar pornografische, rechtsradikale oder Kopfabschneidervideos geteilt wurden.
Und auch in diesen Fällen wurde das eng mit dem Elternhaus abgestimmt...in dem Alter hat man ja nicht allzuviel im Wirsing.

Was die AfD jetzt aus dem Fall macht steht nochmal auf nem ganz anderen Blatt.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: RArbGTH am 18.03.2024 14:40
Also, was es durchaus gibt, ist die ausführliche Antwort des Innenministers im Landtag:
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Vorlaeufige_Protokollauszuege/PlPr08-0076/76_TOP_15_Befragung_der_Landesregierung.pdf

Das, was die Kolleginnen und Kollegen gemacht haben, eine
Streifenwagenbesatzung, die informiert worden ist, was die gemacht haben, ist in der
Tat, durchzuschauen, gibt es eine strafrechtliche Relevanz. Da war offenbar die
Schulleitung in Sorge. Diese strafrechtliche Relevanz haben die Kolleginnen und
Kollegen nicht gesehen, und zwar auch deutlich kommuniziert.


Also war auch den Polizisten klar, dass es keine strafrechtliche Relevanz gab - und trotzdem hat man sich entschieden, die Schülerin aus der Klasse zu holen und (ohne die Eltern zu beteiligen) eine (O-Ton Innenminister) Gefährderansprache zu halten, was für den Innenminister völlig in Ordnung ist, weil die ja explizit vor der Strafbarkeit einsetze und eine Grenzziehung darstellen soll.

Und das ohne die Eltern, während des Unterrichts. Der Innenminister widerspricht oder ergänzt auch nicht, als ihm vorgehalten wurde, dass es nur um das sog. "Schlumpfvideo" geht, bzw. ein Video mit dem Inhalt "Deutschland ist kein Ort, Deutschland ist Heimat". Gäbe es weitere Videos, den den Einsatz, bzw. die Gefährderansprache rechtfertigen würde, hätte dies der Innenminister sicherlich zumindest anklingen lassen. Also finde ich es unangebracht, hier etwas dazuzudichten, was der Sachverhalt nicht hergibt. Ebenso der Hinweis, dass es lediglich "rechte Medien" wären, die den Vorfall thematisieren. Man kann darüber im Tagesspiegel oder in der Welt nachlesen. Sogar die - nun wirklich nicht dem rechten Spektrum zuzuordnenden - Leser des Tagesspiegels empören sich in der Mehrheit über den Einsatz.

Und mir wäre es recht, wenn man ein paar Schritte zurückgehen und den Fall ganz objektiv betrachten würde, OHNE ständig die AfD ins Spiel zu bringen. Es handelt sich um rechtlich nicht zu beanstandende Meinungsäußerungen einer 16-Jährigen, die während des Unterrichts ohne Beisein der Eltern auf Veranlassung des Direktors von der Polizei eine Gefährderansprache bekommen hat.

Wenn dies der Maßstab ist, dann gäbe es praktisch keinen im Internet etwas postenden Jugendlichen mehr, der keine Gefährderansprache bräuchte. Und ich finde es sowohl als Beamter als auch als Vater gruselig, das zu rechtfertigen, weil es "gegen" die richtige Partei geht. Wie bereits oben geschrieben: Die Mehrheitsverhältnisse, bzw. die Zusammensetzung der Regierung können sich ändern. Und diejenigen, die kein Problem im oberen Absatz dargestellten Sachverhalt haben, sollten sich ernsthaft fragen, ob das auch unter anderen Vorzeichen der Fall gewesen wäre.

Genau so ist es. Abseits von dem krawallig formulierten Ausgangspost geben m.E.n. auch die Fakten, die als weitgehend geklärt gelten dürfen, eine Bewertung des polizeilichen Vorgehens als wahrscheinlich rechtswidrig her:

- unstreitig hatten die Social-Media-Posts der Schülerin keinerlei strafrechtliche Relevanz, auch die eingesetzten Polizeibeamten sahen das so

- dennoch wurde die Schülerin aus dem Unterricht geholt für ein Gespräch mit den Polizisten. Egal wie das genau erfolgte (von Polizei oder vom Schulleiter aus dem Unterricht geholt?), es ist fernliegend, dass dies in der Schule nicht bekannt geworden ist. Die stigmatisierende Wirkung dieses Vorgehens ist evident.

- eine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen dürfte schwerlich gegeben sein:

- Es könnte sich um eine sog. "Gefährderansprache" (so Innenminister) gehandelt haben. Hierfür bräuchte es eine künftig von Seiten der Schülerin drohende Gefahr im polizeirechtlichen Sinne. Welche sollte das sein, sofern die Postings nicht strafrechtlich relevant waren? Eine reine Spekulation darüber, es könnte ja künftig mal "Schlimmeres" gepostet werden, rechtfertigt den Eingriff nicht.

- oder es war (so könnte die Polizei-PM verstanden werden) eine sog."Gefährdetenansprache". Im Sinne von, der Schülerin selbst drohten aufgrund ihrer Postings Gefahren durch Dritte, bspw. Konfrontationen/Angriffe von der "anderen politischen Seite"? M.E.n. eher fernliegend, dass es wirklich so war - dann würde man wohl kaum in dieser Weise in den Unterricht "reinplatzen", sondern so diskret wie möglich auf die Familie zugehen und diese vor den entsprechenden Gefahren warnen.

- insgesamt haben hier sowohl die Schulleitung als auch die Polizisten wohl mindestens überreagiert, wahrscheinlich auch rechtswidrig gehandelt. Und man sollte bitte nicht unterschätzen, was sowas bei "DDR-sozialisierten" Menschen auslöst, die ggf. als Kinder selbst mal wegen eines Honecker-Witzes o.ä. aus dem Unterricht geholt wurden (und ja, kenne persönlich solche Beispiele!)

- nicht unterschätzen sollte man auch die Koinzidenz mit den letzen Verlautbarungen von Frau Faeser und Frau Paus. Ich hielte es für überaus gefährlich, sollte sich allgemein die Ansicht durchsetzen, man müsse gegen eine missliebige politische Partei/politische Strömung und entsprechende Meinungsäußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle vorgehen. Auch hier bekommen gerade im Osten viele Menschen, auch solche, die der AfD sehr fernstehen, "DDR-Vibes". Und das m.E.n. nicht zu Unrecht.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.03.2024 15:34
Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?


Mindestens reißerisch - ganz klar. Aber manchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen, findest du nicht?

In stimme mit Dir in mindestens zwei Punkten überein, Hondafahrer, (und darüber hinaus höchstwahrscheinlich noch in vielen anderen, die hier nicht das Thema sind) nämlich:

erstens, dass Du genauso wenig wie ich möchtest, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule ein Gespräch mit einem oder mehreren Polizisten führen müssen, sofern das nicht nach Gesichtspunkten der Schulordnung oder anderen rechtlichen Normen notwendig ist, und dass ein solches Gespräch, sofern das vonseiten der Polizei als notwendig betrachtet wird, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geführt werden muss. Ob das hier jeweils der Fall gewesen ist, wird die weitere behördliche Prüfung ergeben müssen, denke ich. Denn dafür ist sie da.

Da ich als Lehrer, der ich das nicht erst seit gestern bin, im Verlauf meines Lehrerlebens an mehreren - gesehen auf die gesamte Zeit meines Lehrerlebens zum Glück aber wenigen - solcher Gespräche habe teilnehmen müssen (und zwar jeweils im Zusammenhang mit im Raum stehenden Körperverletzungen oder im Raum stehenden Eigentumsdelikten, die ggf. unmittelbar zuvor begangen worden waren), weiß ich aus eigener Erfahrung, dass solche Gespräche für Schülerinnen und Schüler i.d.R. nicht einfach sind. Deswegen sind sie - insbesondere, wenn mehrere Polizisten im Raum sind und darüber hinaus ebenso die Schulleitung - im besonderen Maße im Rahmen der schulischen Fürsorgepflicht gegenüber dem jeweiligen Schüler - und in diesem Fall der konkreten Schülerin - zu führen. Ich denke, es ist in jenem konkreten Fall von behördlicher Seite zu klären, ob hier der Rahmen für ein solches Gespräch angemessen war oder nicht. Da ich über nicht genügend Informationen verfüge, kann ich dazu keine hinreichend fundierte Meinung haben, insbesondere im Hinblick auf den Grund für das Gespräch, den die Pressemitteilung der Polizei wie folgt angibt: "Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie vor möglichen Anfeindungen zu schützen, die sich aus ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten." (https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung; Hervorhebungen durch mich)

Insofern enthalte ich mich - wie ich das wiederkehrend geschrieben habe - hier einer konkreten Meinungsäußerung, die über das hinausgehen würde als das, was ich gerade und zuvor geschrieben habe. Dabei darf man zwar in Rechnung stellen, dass es in Ribnitz-Damgarten auch unter Jugendlichen eine kontroverse Sicht auf die städtische Vergangenheit gibt, wie sie bspw. hier geschildert wird: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Verharmlost-und-vergessen-Rechte-Gewalt-vor-Lichtenhagen,lichtenhagen368.html Ob sich aber der präventive Gedanke und das Schutzinteresse, die die Polizei ins Feld führen, erhärten lassen oder nicht, muss sich zeigen und also Teil der behördlichen Prüfung sein, denke ich.

Zweitens stimme ich mit Dir darin überein, der ich - ich schätze mal ähnlich wie Du - Diskussionen nicht aus dem Weg gehe, wenn sie geführt werden müssen und der Diskussionen individuell und gesellschaftlich als wichtig erachte, dass sich aus gewollt oder auch ungewollt verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen ergeben können. Auch sollten wir nicht zu empfindlich sein, wenn sich uns Gegenmeinungen in den Weg stellen, die wir nicht auf Anhieb durchdringen und/oder die aus politisch konträren Sichtweisen entspringen. Man muss jemanden, der politisch eine andere Sicht auf die Dinge hat, nicht sogleich alle Schlechtigkeiten der Welt unterstellen, wozu sozialen Medien leider recht schnell führen, was sicherlich auch mit dem Medium des geschriebenen Worts zu tun hat. Denn das hin und her gehende schriftliche Wort ist ein anderes als das geprochene. Es ist i.d.R. leichter eine kontroverse Diskussion face to face als schriftlich zu führen. Schriftliche Entäußerungen dürften häufiger ungewollt verunglücken oder haben dazu eine größere Wahrscheinlichkeit als mündliche. Ergo, volle Zustimmung: "[M]anchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen".

In diesem Fall sehe ich aber in dem Eingangsbeitrag keinen solchen Fall, so wie ich das hier mehrfach dargelegt habe. Dabei gilt ebenso und gerade das, was Organisator vorhin geschrieben hat, nämlich dass "der Threadersteller auch nichts weiter zu dem Thema gesagt hat und somit wohl auch kein besonderes Interesse an einer Diskussion hat". Er hätte seit drei Tagen die Möglichkeit, seinen Beitrag zu präzisieren, was er nicht getan hat.

Wenn man in den von mir verlinkten Beiträgen und Videos liest und sieht, was die AfD aus dem Sachverhalt macht, dann hat man in einem Beamtenforum als Teilnehmer m.E. die Pflicht, seine Falschdarstellungen mindestens zu korrigieren, wenn man Beamter ist, also qua Eid an Recht und Gesetz gebunden ist und also auch an das, was § 34 Abs. 1 BeamtStG uns auferlegt, nämlich dass wir in unserem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden müssen, die unser Beruf erfordert.

Ein Polizeibeamter ist dabei qua seines Berufes im besonderen Maße dazu verpflichtet, Tathergänge, die er beschreibt, sachgerecht darzustellen. Er muss sich also dafür zuvor mindestens hinreichend informieren. Ihm muss dabei in diesem konkreten Fall klar sein, dass die von mir vorhin per Link gezeigten und noch deutlich mehr Beiträge der AfD keine zum Sachverhalt sachgerechten Betrachtungen sind. Wer als Polizist im Rahmen dessen, was dem Schulleiter derzeit widerfährt, trotzdem einen solchen Beitrag posten würde, dürfte kaum der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die von ihm qua Beruf zu erwarten sind. Die Unterstellung, der Vorgesetzte der drei Polizisten habe eine "ganz offensichtlich gesetzeswidrige Anordnung" vollzogen, geht in einem so starken Maße an der Realität vorbei, dass auch das nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die der Beruf des Polizisten erfordert. Es muss entsprechend jedem Polizisten klar sein, dass hier kein sachlicher Grund zur Remonstration vorgelegen hat.

Wenn ein Polizist sich nicht in der Lage sieht, das zu erkennen, obgleich er einen Link beifügt, der ihn erkennen lassen muss, dass hier kein sachlicher Grund zur Remonstration gegeben war, dann muss er sich fragen lassen, wie gewissenhaft er seine ihm obliegenden Pflichten als Polizeibeamter erfüllt. Wenn ein Polizist hingegen erkennt, dass kein sachlicher Grund zur Remonstration vorlag, diesen aber zu konstruieren versucht, indem er weitgehende Falschdarstellungen aus den politischen Reihen der AfD öffentlich kundtut, dann dürfte er sich augenscheinlich erst recht im Widerspruch zu den Pflichten befinden, die sich aus dem Beamtenstatusgesetz ergeben.

Sein Beitrag ist als Polizist, als den er sich aus- oder zu erkennen gibt, nicht von den Beiträgen der AfD-Propagandamaschinerie zu trennen, da er sich ihrer entweder ausschließlich bedient oder weil er diese zielgerichtet bedient. Weder das eine noch das andere ist unwidersprochen akzeptabel, und zwar auch und gerade hier bei uns, nämlich in einem Beamtneforum, in dem wir als Privatpersonen schreiben, aber weiterhin an unsere Dienstpflichten gebunden bleiben, die sich aus unserem besonderen Status als Beamten ergeben.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: lotsch am 18.03.2024 19:41
Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?


Mindestens reißerisch - ganz klar. Aber manchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen, findest du nicht?
Wenn ein Polizist hingegen erkennt, dass kein sachlicher Grund zur Remonstration vorlag, ....

Warum soll deiner Meinung nach kein Grund für eine Remonstration vorliegen? Ein sachlicher Grund zur Remonstration ist gegeben, wenn ein Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat (§ 36 BeamtStG).
Mehrere User haben ihre rechtliche Bedenken geäußert, u.a. wegen Unverhältnismäßigkeit und keiner Beteiligung der Erziehungsberechtigten, oder aber auch keiner drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und somit keiner gegebenen Rechtsgrundlage für eine Gefährderansprache (O-Ton Innenminister).
Wäre einer der Beamten (Schulleiter und Polizisten) seiner Remonstrationspflicht nachgekommen, hätte der Vorgesetzte vielleicht noch einmal die Rechtslage genauer geprüft und wäre zu einer anderen Einschätzung gekommen.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: MoinMoin am 18.03.2024 20:42
Also die Streifenpolizisten, die zum Schulleiter geschickt wurden, hätten remonstrieren sollen, dass sie dorthin geschickt werden, um den SV zu klären?
Oder der Beamte A der dort war hätte gegenüber dem Beamten B der dort war remonstrieren sollen, weil diese Beamte gemeinsam vor Ort übereingekommen sind, ein Gespräch mit der Schülerin zu suchen, obwohl sie festgestellt haben, dass das was der Schulleiter vorgelegt hat keine strafrechtliche Relevanz hat?
Oder wann wo wie hätte sie remonstrieren sollen:
Anruf von der Zentrale:
Fahren sie zur Schule X, dort wurde der Verdacht auf strafrechtliche Handlungen gemeldet.
Antowrt:
Schule? Nö, da fahren wir nicht hin, da kann so was doch nicht vorliegen!


ziemlicher Remonstrierungs Bull Shit der da verbreitet wurde.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: clarion am 18.03.2024 21:57
War einer der hier Postenden als Polizist und Schulleiter dabei, wenn nicht dann ist weitere Spekulationen müßig, insbesondere auch die Beurteilung, ob die Ansprache verhältnismäßig war oder nicht.

Was mich stört , hat Swen schon aufgeführt, diese mediale Instrumentalisierung durch die AfD ist zum K....

Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Umlauf am 18.03.2024 22:04
War einer der hier Postenden als Polizist und Schulleiter dabei, wenn nicht dann ist weitere Spekulationen müßig, insbesondere auch die Beurteilung, ob die Ansprache verhältnismäßig war oder nicht.

Was mich stört , hat Swen schon aufgeführt, diese mediale Instrumentalisierung durch die AfD ist zum K....

Wenn’s Stöckchen geworfen wird, wird der Hund rennen.   :-X
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.03.2024 22:58
Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?


Mindestens reißerisch - ganz klar. Aber manchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen, findest du nicht?
Wenn ein Polizist hingegen erkennt, dass kein sachlicher Grund zur Remonstration vorlag, ....

Warum soll deiner Meinung nach kein Grund für eine Remonstration vorliegen? Ein sachlicher Grund zur Remonstration ist gegeben, wenn ein Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat (§ 36 BeamtStG).
Mehrere User haben ihre rechtliche Bedenken geäußert, u.a. wegen Unverhältnismäßigkeit und keiner Beteiligung der Erziehungsberechtigten, oder aber auch keiner drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und somit keiner gegebenen Rechtsgrundlage für eine Gefährderansprache (O-Ton Innenminister).
Wäre einer der Beamten (Schulleiter und Polizisten) seiner Remonstrationspflicht nachgekommen, hätte der Vorgesetzte vielleicht noch einmal die Rechtslage genauer geprüft und wäre zu einer anderen Einschätzung gekommen.

MoinMoin und clarion haben dazu alles gesagt, denke ich.

In der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund wird folgender Beginn des Geschehens dargelegt:

"Am 27.02.2024, gegen 09:45 Uhr, erhielt das Polizeirevier Ribnitz-Damgarten den Hinweis von der Schulleitung, einen möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu prüfen. Demnach lägen Informationen vor, wonach eine Schülerin mutmaßlich staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Die Beamten begaben sich zur Schule, nahmen Einsicht in die vorliegenden Informationen in Form einer E-Mail einer Hinweisgeberin und kamen zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht."
(https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung)

An welcher Stelle des Vorgangs hätte nun Deiner Meinung nach mit welchem Grund eine Remonstration nach § 36 BeamtStG gegen welche dienstliche Anordnung des Dienstvorgesetzten erfolgen sollen, lotsch? Wie Du weißt, lautet § 36 Abs. 2 BeamtStG:

"Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist."
(https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html)

Gehen wir davon aus, Du wärst zum Zeitpunkt der dienstlichen Anordnung des Dienstvorgesetzten einer der drei Polizeibeamten gewesen. Wie hättest Du nun (a) unverzüglich nach der dienstliche Anordnung Deines Dienstvorgesetzten und (b) in der darauf folgenden Zeit gehandelt?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Admin am 18.03.2024 23:15
gerade habe ich den Thread gelesen und bin begeistert, daß dieser tatsächlich (bis auf ein Posting) angemessen sachlich ablief. Da die Argumente inzwischen ausführlich ausgetauscht wurden, werden wir den Thread Dienstag 18:00 Uhr schließen - bevor es eskaliert.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Woldemar am 19.03.2024 02:04
War einer der hier Postenden als Polizist und Schulleiter dabei, wenn nicht dann ist weitere Spekulationen müßig, insbesondere auch die Beurteilung, ob die Ansprache verhältnismäßig war oder nicht.

Einmal davon abgesehen, dass gerade die von dir genannten "persönlich Beteiligten" als ziemlich befangen gelten dürften, wenn es um deren mutmaßliches Fehlverhalten geht, kann man doch nicht jedwede Diskussion zum "Tagesgeschehen" in unserem Land mit dem Argument abwürgen, dass man ja niemals alle Details kennt, weil man nicht persönlich involviert war.

Zitat
Was mich stört , hat Swen schon aufgeführt, diese mediale Instrumentalisierung durch die AfD ist zum K....

Das kannst du mir jetzt glauben, oder eben auch nicht. Ich halte von der AfD auch nichts. Aber: Mich k***** diese ideologischen Grabenkämpfe insgesamt an.

Wie hier an der ein oder anderen Stelle bereits angesprochen: Ist der hier diskutierte Vorfall jetzt weniger "schlimm", weil das Mädchen ein AfD-Video geteilt hat?
Muss man das Geschehen weniger kritisch (oder auch sehr zurückhaltend) betrachten, gerade weil die AfD es medial ausschlachtet?
Ist jeder, der sich hier womöglich der Spekulation schuldig macht, gleich ein verkappter Rechts-Aktivist?


Ganz ehrlich, mich macht das nur noch traurig. Wie hier irgendjemand bereits angemerkt hatte, hat dieser Vorfall in der heutigen Zeit definitiv ein "politisches Geschmäckle". Darüber sollte man sprechen können, ohne sich dabei zwangsweise irgendeinem "Lager" zuzuordnen.

(http://)

Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 19.03.2024 07:03
Führe ich Deiner Meinung nach hier einen ideologischen Grabenkampf, Woldemar?

Und falls Du das so sehen solltest:

Wo hätte ich gesagt, dass "der hier diskutierte Vorfall jetzt weniger 'schlimm' [sei], weil das Mädchen ein AfD-Video geteilt" habe? Welcher meiner Aussagen würdest Du entnehmen, dass ich "das Geschehen weniger kritisch (oder auch sehr zurückhaltend) betrachte[.], gerade weil die AfD es medial ausschlachte[.]?"

Ist hier in der Diskussion irgendwer von irgendwem als "Rechtsaktivist" bezeichnet worden?

Soll man die in allen Darstellungen mit Ausnahme der Personenkonstellation sachlich falschen Ausführungen des ursprünglichen Beitrags hier im Forum unwidersprochen stehenlassen?

Soll man hier im Forum hinsichtlich des Ursprungsbeitrags keinen Zusammenhang zu den Darstellungen ziehen, die genauso von Teilen der AfD und/oder ihrer Anhängern und/oder ihrer Unterstützern in anderen Foren vollzogen werden?

Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Beamter auf Schlafentzug am 19.03.2024 07:50

Soll man die in allen Darstellungen mit Ausnahme der Personenkonstellation sachlich falschen Ausführungen des ursprünglichen Beitrags hier im Forum unwidersprochen stehenlassen?

Soll man hier im Forum hinsichtlich des Ursprungsbeitrags keinen Zusammenhang zu den Darstellungen ziehen, die genauso von Teilen der AfD und/oder ihrer Anhängern und/oder ihrer Unterstützern in anderen Foren vollzogen werden?


In diesem Zusammenhang fällt mir immer wieder dieser Spruch mit der schachspielenden Taube ein.  ;D

Am Ende wird es immer darauf hinauslaufen, dass man selbst versucht alle offensichtlichen Falschdarstellungen zumindest als solche hervorzuheben - nämlich als (absichtliche) Falschdarstellungen. Und es wird dann immer jemanden geben, der das dann wiederum kritisiert, weil "man ja heutzutage sofort abgestempelt und einem politischen Lager zugeordnet wird, sobald man den Mund aufmacht".  ::)

An vielen Stellen sollte man einfach mal mehr Objektivität walten lassen und die Dinge "nüchtern" betrachten. Insoweit bin ich ganz bei dir.

Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Woldemar am 19.03.2024 10:17
Führe ich Deiner Meinung nach hier einen ideologischen Grabenkampf, Woldemar?

Ich habe beim Lesen einiger deiner Beiträge zumindest den Eindruck gewonnen, es ginge dir hier zuvorderst um die parallel verlaufende "AfD-Kampagne" und weniger ums Thema.

Zitat
Und falls Du das so sehen solltest:

Wo hätte ich gesagt, dass "der hier diskutierte Vorfall jetzt weniger 'schlimm' [sei], weil das Mädchen ein AfD-Video geteilt" habe? Welcher meiner Aussagen würdest Du entnehmen, dass ich "das Geschehen weniger kritisch (oder auch sehr zurückhaltend) betrachte[.], gerade weil die AfD es medial ausschlachte[.]?"

Das hast du so nicht gesagt und das wollte ich dir auch nicht in den Mund gelegt haben. Ich frage mich aber bei dieser Geschichte unwillkürlich wie die mediale Rezeption und auch die Reaktion hier im Forum (auch die deine) ausgefallen wäre, hätte ein "AfD-naher" Direktor das mit einer Schülerin durchgezogen, die ihrer Unterstützung für eine Regierungspartei Ausdruck verliehen hätte.

Was du aber gesagt hast, ist folgendes:

Zitat
Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend.

Zitat
Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet.

Diese Aussagen implizieren, dass der Schulleiter und die Polizisten "schon ihre Gründe gehabt haben werden". Das ist zum einen mindestens ebenso spekulativ wie einiges von dem, was du hier (zu recht)  kritisiert hast und stellt einen eigentlich unwesentlichen Teilaspekt (Motivation der Beteiligten) in den Fokus, während der Kern der Kritik - eine 16-jährige sieht sich, im eigentlich geschützen Umfeld "Schule", wegen einer grundgesetzlich geschützen Meinungsäußerung mit dem Staatsapparat konfrontiert - automatisch in den Hintergrund rückt.

Das halte ich für ziemlich unkritisch.

Zitat
Ist hier in der Diskussion irgendwer von irgendwem als "Rechtsaktivist" bezeichnet worden?

Ja, der TE durch dich:

Zitat
Sofern Du tatsächlich Polizist bist und nicht Teil der AfD-Propagandamaschine (wovon auszugehen ist, wenn man solchen sachlichen Unsinn behauptet, wie Du das hier tust)

Und mittelbar jeder andere, der "Falschinformationen" postet. Wobei die Hoheit über die Einschätzung, ob es sich um solche handelt, augenscheinlich nicht bei einer neutralen Instanz liegt. Du stützt dich beispielsweise die ganze Zeit auf die Pressemeldung der Polizei, die aber kaum öffentlich eigenes Fehlverhalten einräumen würde, ohne das zuvor intern auch tatsächlich festgestellt zu haben.
Auf der anderen Seite ignoriest du die Einlassungen der Mutter, die zumindest mittelbar beteiligt war. Wieso? Weil sie sich mit der story an ein "rechtes" Portal bzw. die AfD gewandt hat?


Zitat
Soll man die in allen Darstellungen mit Ausnahme der Personenkonstellation sachlich falschen Ausführungen des ursprünglichen Beitrags hier im Forum unwidersprochen stehenlassen?

Man kann und darf natürlich darauf hinweisen, dass irgendeine Behauptung aktuell als "nicht gesichert" gilt und sicherlich auch in die Gegenrichtung argumentieren (spekulieren ;-)).

Zitat
Soll man hier im Forum hinsichtlich des Ursprungsbeitrags keinen Zusammenhang zu den Darstellungen ziehen, die genauso von Teilen der AfD und/oder ihrer Anhängern und/oder ihrer Unterstützern in anderen Foren vollzogen werden?

Siehst du, genau damit habe ich ein Problem. Selbstredend sollte man sich der politischen Dimensionen des Geschehens bewusst sein und entsprechende Äußerungen kritisch gegenüberstehen.

Ich muss aber weder als Gegner der AfD das Ganze als "Kampagne" abtun, noch als Anhänger der AfD gleich eine Verschwörung wittern.
Ich kann den Vorgang ganz sachlich betrachten und feststellen, dass hier vermutlich etwas passiert ist, dass in einem demokratischen Rechtsstaat nicht passieren sollte - eine Minderjährige wird wegen einer politischen Meinungsäußerung von Amtsträgern konfrontiert.

Das darf es nicht geben, ganz gleich wer an der Macht ist.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: lotsch am 19.03.2024 11:06

Ich hätte als Schulleiter sagen können, nachdem die Polizisten kundtaten, dass sie jetzt mit der Schülerin eine Gefährderansprache führen wollen: Meine Herren ich halte das für nicht verhältnismäßig, außerdem ist die Erziehungsberechtigte nicht anwesend, gibt es für ihr handeln eigentlich eine Rechtsgrundlage? Es ist zudem nicht sicher, ob die Grundrechte der Schülerin beeinträchtigt werden. Außerdem möchte ich das erst mit meiner vorgesetzten Dienstbehörde besprechen, da gibt es nämlich Leute, die extra für so etwas geschult sind und sicher mehr Erfahrung haben. Vielleicht fällt denen ja eine verhältnismäßigere und somit rechtmäßige Prozedur ein.

Einer der drei Polizeibeamten ist ja logischerweise Vorgesetzter der zwei anderen Polizisten gewesen. Als der die Durchführung einer Gefährderansprache anordnete, hätte einer der anderen Polizisten sagen können, dass er das nicht für rechtmäßig hält, da die öffentliche Ordnung nicht in absehbarer Zukunft gestört wird und ein solches Vorgehen nicht verhältnismäßig ist und die Erziehungsberchtigte nicht anwesend ist. Wenn keine Einigung erzielt worden wäre, hätte man sich an den nächsten Vorgesetzten wenden können.

Im Gesetz heißt es, ..... haben die Beamten unverzüglich ..... Es ist also eine Pflicht zu remonstrieren und keine Ermessensentscheidung. Ich bin mir sicher, dass durch ein solches Vorgehen der ganze Quark vermieden worden wäre.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Floki am 19.03.2024 11:11
"Einer der drei Polizeibeamten ist ja logischerweise Vorgesetzter der zwei anderen Polizisten gewesen".

Aha und wieso das? :D
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SamFisher am 19.03.2024 14:56
Im Gesetz heißt es, ..... haben die Beamten unverzüglich ..... Es ist also eine Pflicht zu remonstrieren und keine Ermessensentscheidung. Ich bin mir sicher, dass durch ein solches Vorgehen der ganze Quark vermieden worden wäre.

Vielleicht war das doch ein wenig relevanterer Quark:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/16-jahrige-postete-wohl-rechtsextreme-inhalte-polizei-ruckte-offenbar-gar-nicht-wegen-afd-schlumpf-video-an-schule-an-11389201.html
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 19.03.2024 15:14
Führe ich Deiner Meinung nach hier einen ideologischen Grabenkampf, Woldemar?

[1] Ich habe beim Lesen einiger deiner Beiträge zumindest den Eindruck gewonnen, es ginge dir hier zuvorderst um die parallel verlaufende "AfD-Kampagne" und weniger ums Thema.

Zitat
Und falls Du das so sehen solltest:

Wo hätte ich gesagt, dass "der hier diskutierte Vorfall jetzt weniger 'schlimm' [sei], weil das Mädchen ein AfD-Video geteilt" habe? Welcher meiner Aussagen würdest Du entnehmen, dass ich "das Geschehen weniger kritisch (oder auch sehr zurückhaltend) betrachte[.], gerade weil die AfD es medial ausschlachte[.]?"

Das hast du so nicht gesagt und das wollte ich dir auch nicht in den Mund gelegt haben. [3] Ich frage mich aber bei dieser Geschichte unwillkürlich wie die mediale Rezeption und auch die Reaktion hier im Forum (auch die deine) ausgefallen wäre, hätte ein "AfD-naher" Direktor das mit einer Schülerin durchgezogen, die ihrer Unterstützung für eine Regierungspartei Ausdruck verliehen hätte.

Was du aber gesagt hast, ist folgendes:

Zitat
[2] Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend.

Zitat
Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet.

[4] Diese Aussagen implizieren, dass der Schulleiter und die Polizisten "schon ihre Gründe gehabt haben werden". Das ist zum einen mindestens ebenso spekulativ wie einiges von dem, was du hier (zu recht)  kritisiert hast und stellt einen eigentlich unwesentlichen Teilaspekt (Motivation der Beteiligten) in den Fokus, während der Kern der Kritik - eine 16-jährige sieht sich, im eigentlich geschützen Umfeld "Schule", wegen einer grundgesetzlich geschützen Meinungsäußerung mit dem Staatsapparat konfrontiert - automatisch in den Hintergrund rückt.

[5] Das halte ich für ziemlich unkritisch.

Zitat
Ist hier in der Diskussion irgendwer von irgendwem als "Rechtsaktivist" bezeichnet worden?

[6] Ja, der TE durch dich:

Zitat
Sofern Du tatsächlich Polizist bist und nicht Teil der AfD-Propagandamaschine (wovon auszugehen ist, wenn man solchen sachlichen Unsinn behauptet, wie Du das hier tust)

Und mittelbar jeder andere, der "Falschinformationen" postet. Wobei die Hoheit über die Einschätzung, ob es sich um solche handelt, augenscheinlich nicht bei einer neutralen Instanz liegt. [7] Du stützt dich beispielsweise die ganze Zeit auf die Pressemeldung der Polizei, die aber kaum öffentlich eigenes Fehlverhalten einräumen würde, ohne das zuvor intern auch tatsächlich festgestellt zu haben.
[8] Auf der anderen Seite ignoriest du die Einlassungen der Mutter, die zumindest mittelbar beteiligt war. Wieso? Weil sie sich mit der story an ein "rechtes" Portal bzw. die AfD gewandt hat?


Zitat
Soll man die in allen Darstellungen mit Ausnahme der Personenkonstellation sachlich falschen Ausführungen des ursprünglichen Beitrags hier im Forum unwidersprochen stehenlassen?

Man kann und darf natürlich darauf hinweisen, dass irgendeine Behauptung aktuell als "nicht gesichert" gilt und sicherlich auch in die Gegenrichtung argumentieren (spekulieren ;-)).

Zitat
Soll man hier im Forum hinsichtlich des Ursprungsbeitrags keinen Zusammenhang zu den Darstellungen ziehen, die genauso von Teilen der AfD und/oder ihrer Anhängern und/oder ihrer Unterstützern in anderen Foren vollzogen werden?

Siehst du, genau damit habe ich ein Problem. Selbstredend sollte man sich der politischen Dimensionen des Geschehens bewusst sein und entsprechende Äußerungen kritisch gegenüberstehen.

[9] Ich muss aber weder als Gegner der AfD das Ganze als "Kampagne" abtun, noch als Anhänger der AfD gleich eine Verschwörung wittern.
Ich kann den Vorgang ganz sachlich betrachten und feststellen, dass hier vermutlich etwas passiert ist, dass in einem demokratischen Rechtsstaat nicht passieren sollte - eine Minderjährige wird wegen einer politischen Meinungsäußerung von Amtsträgern konfrontiert.

Das darf es nicht geben, ganz gleich wer an der Macht ist.

Zunächst vorweg, weil mir das wichtig ist: Das, was Du schreibst, kann ich in jedem Punkt nachvollziehen und ist eine differenzierte Sicht auf die Dinge, der ich mich wiederkehrend anschließen kann. Wenn ich nachfolgend nicht auf alle Punkte eingehe, dann nicht, weil ich andere gezielt ignorieren will, sondern weil das, was ich jetzt schreibe, dann nur noch länger werden würde. Wenn ich also auf einen Dir wichtigen Teil Deiner Antwort nicht eingehen sollte, dann insistiere bitte, soll heißen, schreibe einfach, dass ich darauf eingehen solle. Denn das werde ich tun - zurnot auch nach 18 Uhr, und zwar dann als PM (ich muss gleich für eine Zeit weg und weiß noch nicht genau, wann ich das nächste Mal schreiben kann). Ich nummeriere jetzt einfach wie gehabt Deine Beiträge durch, markiere die Ziffern fett, damit sie leichter zu finden sind, und antworte dann jeweils nummeriert. Da unsere beiden Beiträge zusammengenommen mehr als 20.000 Zeichen haben, unterteile ich meinen Beitrag in zwei Teile:

[1] Ich kann diese Sicht auf die Dinge gut verstehen. Zugleich werden auch andere hier im Forum diese Sicht auf meine Beiträge haben - und diese Sicht ist legitim und richtig, wenn das, was Du schreibst, allerdings nicht meine Motivation war und weiterhin auch nicht ist:

Ich habe das Thema zeitlich nicht von Anfang an verfolgt, sondern es erst direkt vor dem Zeitpunkt zu lesen begonnen, als ich meinen ersten Beitrag geschrieben habe. Nachdem ich die bis  dahin erfolgten Beiträge gelesen habe, habe ich ich die zugänglichen Quellen gelesen und festgestellt, das MVPolizist eine Darstellung des Sachverhalts vollzieht, die nicht mit der Darstellung der Quelle übereinstimmt, die er als Beleg für seine Sicht seiner Darstellung angibt. In diesem Zusammenhang habe ich an ihn gerichtet auch die Nr. [2] formuliert, nämlich:

"Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend."

Das, was ich in dem Eigenzitat formuliere, wissen wir doch tatsächlich nicht, oder? Dabei wird - mit Blick auf die Schule und den Schulleiter - insbesondere die mittlere Aussage m.E. von grundlegender Bedeutung sein, um die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen: Welches Bild hat(te) der Schulleiter von der Schülerin.

Das Eigenzitat habe ich in meinem ersten Beitrag in Reaktion auf den Ursprungsbeitrags als Lehrer geschrieben, weil ich aus eigener langer Erfahrung weiß, dass es etwas gibt, was man den "Halo-Effekt" nennt: Der Halo-Effekt besagt, dass für einen selbst (als Lehrer) ein einzelnes Merkmal einer Person so dominant wirken kann, dass das andere Merkmale in der Beurteilung dieser Person so sehr in den Hintergrund drängen kann, dass sie nicht mehr oder nicht mehr hinreichend berücksichtigt werden. Im "Alltagsgeschäft" mit Schülerinnen und Schüler ist das eine große Gefahr, weil die Folge zumeist sogenannte "Etikettierungen" sind, soll heißen: Der Lehrer stellt eine Eigenschaft oder ein Verhalten eines Schülers oder einer Schülerin vor sich selbst in den Mittelpunkt, beurteilt ihn oder sie aus dieser Sicht auf ihn oder sie, "problematisiert" damit das Merkmal und klebt ihm oder ihr ein Etikett auf, gegen das sich der Schüler oder die Schülerin dann nicht selten (und in diesem Fall nicht selten zurecht) in dieser Ausschließlichkeit des Lehrers zu Wehr setzt, was dann nicht selten dazu führt, dass der Lehrer sich in seiner Etikettierung bestätigt sieht. Denn der Schüler verhält sich spätestens jetzt gegenüber dem Lehrer problematisch.

Ich halte es für wahrscheinlich, dass der Schulleiter in der Beurteilung der Sachlage ggf. dem möglichen Halo-Effekt nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet haben kann - aber ich habe dafür keinen Nachweis. Insofern könnte ich nicht sagen, das dem so sei. Das ist eine Vermutung; denn der Haloeffekt kommt bei uns Lehrern (oder bei Menschen allgemein) vor allem dann zum Tragen, wenn wir uns in einer Stresssituation befinden. Auch das wird für den Schulleiter mit einiger Wahrscheinlchkeit der Fall gewesen sein - aber auch dafür habe ich keinen Beleg.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es wird in der behördlichen Prüfung seines Handelns zu betrachten sein, ob sein Verhalten verhältnismäßig gewesen ist. Bis dahin haben wir aber meiner Meinung nach keine hinreichenden Informationen darüber, ob er verhältnismäßig gehandelt hat oder nicht - beides ist möglich. Wollten wir das schon heute beurteilen, sehe ich die Gefahr einer Vorverurteilung, also einer "Reinwaschung" oder einer "Verurteilung". Dem letzteren ist er dabei seit geraumer Zeit in massiver Form ausgesetzt. Ersteres darf ebenfalls nicht sein: Denn es ist so, wie Du ebenfalls schreibst: Wir sind als Beamte dem Verhältnismäigkeitsprinzip unterworfen - und zwar zum Glück für uns und zum Glück für die Bürger, denen gegenüber wir die Staatsgewalt sind.

Zurück zur [1]. Das, was jener Teilnehmer in seinem Ursprungsbeitrag hier dargestellt hat, ist durchgehend nicht das, was im Tagesspiegel steht. Diesen Sachverhalt habe ich zur Grundlage genommen, um entsprechend auf ihn zu reagieren, nachdem ich seinen Beitrag gelesen und ihn mit der Quellenlage verglichen habe, die er ja selbst verlinkt und damit als Grundlage seiner Darlegung ausgewiesen hat, ohne dass sie es sachlich gewesen ist. Entsprechend habe ich ebenfalls darauf hingewiesen, dass seine Darlegung dem folgt, was vonseiten der AfD dargestellt wird. Im Gefolge hat sich - wie vielfach - die Diskussion in Richtung der AfD verschoben, weil seitdem - wie so häufig, sobald dieses Partei ins Spiel kommt oder ins Spiel gebracht wird - nun ein Wort das andere gibt, und zwar zum Glück vom Ton her bei allen sachlich und bei allen erkennbar mit dem Ziel, die Sachlage differenziert zu sehen. So verstanden wird das deutlich, was ich am Anfang als meine Motivation beschrieben habe. Ich wollte die Diskussion nicht hin zur AfD lenken, sondern "nur" darauf aufmerksam machen, dass deren Sicht auf die Dinge - deren "Narrativ" - vom Eingangsbeitrag bedient wird. Seitdem diskutieren wir darüber, weil eben "ein Wort das andere gibt". Es ist dabei aber nicht mein Ziel, die Diskussion hierhin zu lenken - wenn ich auch als Folge Deines Beitrags verstehen kann, dass das auf Leserinnen und Leser so wirken kann.

[3] Wenn ich ehrlich vor mir selbst bin, kann ich diese Frage nicht hinreichend beantworten, solange ich nicht selbst betroffen bin. Sobald ich als Lehrer betroffen bin - und ich bin in meinem mittlerweile recht langen Lehrerleben immer wieder wie jeder Lehrer mit Konflikten konfrontiert (gewesen); denn Schule ist als Zwanginstitution, die sie wegen der Schulpflicht ist, und dem Machtgefälle, das formal auf der Seite von uns Lehrern liegt, ein Ort, der nicht ohne Konflikte bleiben kann -, weiß ich, wie ich handle: Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf ihre eigene Meinung, auch auf politisch abstruse Meinungen, die also - so sind Jugendliche gestrickt, so waren wir als Jugendliche gestrickt und so werden Jugendliche solange, wie es sie gibt, gestrickt sein - nicht selten extrem sind. Es nützt dabei gar nichts, ihnen das ausreden zu wollen. Solange sie sich oder andere damit nicht in Gefahr bringen, sollen sie sie haben. Meine Aufgabe als Lehrer besteht darin, zunächst einmal verstehen zu wollen, wieso ein junger Mensch etwas so sieht, wie er es sieht. Darüber hinaus ist Schule ein geschützter Raum, in dem sich junge Menschen ausprobieren dürfen, um so herauszufinden, wer sie sind. Solange sie sich und andere nicht damit in Gefahr bringen, muss ich ihnen den Raum dazu geben, versuchen, sie zu verstehen, und darüber hinaus versuchen, so zu handeln, dass sie Vertrauen zu mir fassen. Das tun sie nicht, wenn ich versuche, ihnen ihre Meinungen auszureden und dabei ggf. auch noch Machtmittel anwende. Das ist meine Lehrererfahrung.
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: SwenTanortsch am 19.03.2024 15:16
[4] Der Schulleiter und die Polizisten haben unter allen Umständen "schon ihre Gründe gehabt". Denn wir handeln ja alle aus Gründen heraus - und dabei geht es nun darum, ob ihre Gründe angemessen waren und ihre Mittel verhältnismäßig. Ich weiß das nicht, vermute aber, dass das Handeln des Schulleiters und der Polizei als Teil der staatlichen Gewalt bis zu dem Zeitpunkt, als sie noch nicht in den direkten Kontakt mit der Schülerin getreten sind, verhältnismäßig gewesen ist. Der Schulleiter hat in seiner dienstlichen Funktion die Mail einer Dritten erhalten (die wir nicht kennen, die von der Pressemitteilung genannte Hinweisgeberin), als deren Folge er offensichtlich unsicher war, was aus dieser resultiert, weshalb er sich an die Polizei gewandt hat, die im schulischen Rahmen zur besonderen Sorgfalt verpflichtet ist, weshalb der Dienstvorgesetzte drei Beamten zur Schule geschickt hat, darunter eine Frau, weil sich die Unsicherheit des Schulleiters auf die Schülerin bezog. Diese drei Polizeibeamten haben daraufhin den Schulleiter beraten und sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat bestanden hat. So jedenfalls sollte man das aus der Pressemitteilung der Polizei folgern.

Ich gehe davon aus, dass deren Darstellung bis hierhin sachgerecht ist. Denn die Ausgangsmail der dritten Person lässt sich überprüfen. Und das weiß auch die Polizeiinspektion Stralsund.

Ob das ab jenem Moment noch der Fall gewesen ist, weiß ich nicht. Denn ab hier steht Aussage gegen Aussage - allerdings waren bis zu diesem Zeitpunkt zwei der drei sachlich von dem Ursprungsbeitrag falsch dargestellten Handlungen der staatlichen Gewalt bereits vollzogen (es hatte bis hierhin keine ganz offensichtlich gesetzeswidrige Anordnung des Dienstvorgesetzten der drei Beamten gegeben; auch ist es bis heute zu keiner Anzeige der Schülerin durch den Schulleiter gekommen). Und wenn ich es richtig sehe, hat spätestens ab dem Moment, da sich die staatliche Gewalt dazu entschlossen hat, den Raum zu betreten (und zwar nicht in Form der drei Polizeibeamten, wie der Ursprungsbeitrag das verfälschend behauptet, sondern als Schulleiter), in dem die Schülerin war, in der vor uns liegenden behördlichen Prüfung eine besonders eingehende Betrachtung der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. Dabei stellt sich als erste Frage, wieso - wenn kein Anfangsverdacht vorlag - die Schülerin vor allen Augen aus dem Raum geholt worden ist.

Ich halte es dabei für recht wahrscheinlich, dass irgendwo im Vorfeld dieses Verhaltens des Schulleiters Prozesse in der Interaktion der vier Beamten gegriffen haben könnten, die ich oben unter dem Halo-Effekt skizziert habe. Folgen könnten dann Etikettierungen gewesen sein, die zum entsprechenden Handeln geführt haben (aber auch darüber habe ich keine hinreichenden Informationen).

Wenn ich also geschrieben habe:

Zitat
Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet

dann kann ich verstehe, dass das auf Dich wirkt, als woll(t)e ich sagen, der Schulleiter und die Polizisten hätten "schon ihre Gründe gehabt". Beim Schreiben des letzten Zitats bin ich dabei nicht auf den Gedanken gekommen, dass das so wirken könnte, wie Du das wahrnimmst, da ich die "sachliche" Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen hätten, hervorhebe. Damit wollte ich sagen, dass sie ein solches Gespräch wie das nach Darstellung der Polizei erfolgte, gestattet ist, solange es sich als verhältnismäßig herausstellt. Das wird nun zu prüfen sein - und damit wollte ich nicht sagen (auch wenn ich jetzt verstehen kann, dass das so wirken kann), dass das ungeprüft "schon seine Richtigkeit" gehabt haben sollte.

Und wie gerade wieder und auch schon in den letzten Tagen hervorgehoben: Von einem Schulleiter darf bei der Prüfung seines Handelns erwartet werden, dass ihm klar sein musste, dass ein solches Gespräch, das überraschend für eine Schülerin geschieht, die dazu von ihm - dem höchsten Verantwortungsträger innerhalb des Schulgdbäudes - aus dem Unterrichtsraum geholt wird und sich plötzlich drei Polizisten gegenübersieht, die sich - bereits unabhängig von dem nachfolgenden konkreten Gespräch mit den vier Beamten - darüber hinaus danach mit der Situation konfrontiert sieht, dass sie diesen Unterrichtsraum wieder betreten und sich danach vielen Fragen ihrer Mitschüler und daraufhin auch vieler anderer Schüler ausgesetzt sieht, für eine 16-jährige Schülerin mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere Belastung darstellen muss. Wie oben dargelegt, ist hier nun eine "Etikettierung" der Schülerin erfolgt, die mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht verhältnismäßig gewesen ist - und selbst, wenn sich die Verhältnismäßigkeit als gegeben herausstellen sollen (juristische Prüfungen sind formal): Pädagogisch richtig kann das, was hier geschehen ist, nicht sein. Dass ich diese meine Sicht auf die Dinge bislang hier nicht formuliert habe, wirfst Du mir zurecht vor. Für mich war und ist diese Sicht auf den Sachverhalt so selbstverständlich, dass ich nicht auf den Gedanken gekommen bin, dass jemand glauben könnte, ich würde das anders sehen. Insofern hast Du mir hier mit Deinem Beitrag die Augen geöffnet.

[5] Was ich von der behördlichen Prüfung erwarte, ist also, dass eine sachgerechte Prüfung des Handelns der vier Beamten erfolgt (das wiederum habe ich in der Vergangenheit mehrfach geschrieben). Es ging mir also nicht darum, die Sachlage "wegzuschreiben". Gerade in der Schule, in der sich die Schülerinnen und Schüler in einem Sonderrechtsverhältnis befinden, sind ihre Schutzrecht besonders sorgfältig zu beachten - und zwar sowohl auf die Verhältnismäßigkeit hin, aber auch im Hinblick auf das pädagogische Handeln von uns Lehrkräften, die wir als staatliche Gewalt Macht auf sie ausüben, und zwar allein schon, weil sie sich bis zum Ende ihrer Schulpflicht nicht aussuchen können, ob sie zur Schule gehen oder nicht.

[6] Aber es kann dabei ebenso wenig darum gehen, dass nun der Sachverhalt - also das, was geschehen ist - von der AfD und ihrer gut geölten Propagandmaschinerie sachlich verzerrt zum eigenen Nutzen und darüber hinaus auch nicht zum Nutzen der Schülerin dargestellt wird und dabei in massiver Art und Weise Vorverurteilungen geschehen, die ein typisches Muster dieser Partei sind. Auch deshalb habe ich die "Diskussion" kursiv gesetzt: Denn der Schreiber des Einganbeitrags ist für mich niemand, der mitdiskutiert. Darüber hinaus gehe ich weiterhin davon aus, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Polizist, sondern eben Teil der genannten Maschinerie ist. Insofern sehe ich es weiterhin nicht als unwahrscheinlich an, dass er politisch rechtsextrem ist. Wer in Kauf nimmt oder es ggf. bezweckt, dass der Schulleiter, dessen Handeln behördlich zu prüfen sein wird, in einer Art und Weise öffentlich behandelt wird, wie er behandelt wird, wer darüber hinaus die gezielte Vergiftung von Meinungsräumen bezweckt, indem er entsprechend Fake News in die Welt setzt und sich danach nicht in die Diskussion einschaltet, um das zu korrigieren, der handelt für mich, wenn es hier um eine politischen Angelegenheit geht, politisch extrem - also in diesem Fall: rechtsextrem. Wie siehst Du das?

[7] Auch die Polizeiinspektion Stralsund hat wie wir alle eigene Interessen - sie bleibt aber dennoch zunächst einmal Teil der staatlichen Gewalt. Damit ist sie an Recht und Gesetz gebunden. Das heißt nicht, dass man ihr alles unbesehen glauben sollte, was sie schreibt. Aber wenn sie sich nicht an Recht und Gesetz hielte, muss sie - bzw. der jeweilige Verantwortungsträger - damit rechnen, dass das dienstliche Folgen haben kann. Auch das führt dazu, dass man Pressemitteilungen der Polizei - denke ich - zur Grundlage der Betrachtung machen kann und wohl auch sollte, sofern es keine Quellen gibt, die vergleichbar wären. Die Pressemitteilung wird dabei nichtsdestotrotz im Rahmen der behördlichen Prüfung ebenfalls zu betrachten sein.

[8] Für die Mutter muss das, was zurzeit geschieht, genauso wie für die Tochter belastend sein. Ausgangspunkt ist ein Handeln der staatlichen Gewalt, das an zentraler Stelle mindestens pädagogisch fraglich sein dürfte. Sie hat also das Recht, sich kritisch zu äußern, denn ihr Ziel wird sein, ihr Kind zu schützen. Es ist entsprechend nachvollziehbar, dass sie mit Medien spricht, von denen sie erwarten darf, dass diese ihr und ihrer Tochter gewogen sind. Dass es sich bei diesem Medium um eines handelt, dass in nicht geringen Teilen rechtsextrem ist, ist dabei ebenfalls der Fall. Dass dieses Medium also ebenfalls - wie die AfD - ein Interesse daran hat, die Sachlage in ihrem Sinne - dem Sinne der Jungen Freiheit - aufzubereiten, darf entsprechend ebenfalls, denke ich, vorausgesetzt werden. Es ist also nachvollziehbar, dass sich die Mutter an die Junge Freiheit wendet. Aber ich gehe weiterhin nicht davon aus, dass das, was die Junge Freiheit wiedergibt, am Ende dazu führen könnte, dass sich die Darstellung des Ursprungsbeitrags als wahr herausstellen wird. Auch gehe ich weiterhin davon aus, dass die verlinkten Darstellungen von AfD-Granden und ihrer Foren sich am Ende nicht als wahr erweisen werden. Die Mutter ist in der Prüfung dessen, was an der Schule geschehen ist, an zentraler Stelle zu hören. Denn sie ist neben ihrer Tochter die zweite Betroffene.

[9] Siehst Du in dem, was hier dargestellt wird - nicht zuletzt im Video -, keine Kampagne der AfD?

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Hetzkampagne-gegen-Gymnasium-in-Ribnitz-Damgarten,hetzkampagne100.html

Was macht die AfD Deiner Meinung dann, wenn das keine Kampagne ist? Wie siehst Du ihre Darstellung des Falls? Wie sollte man Deiner Meieung nach zukünftig hier im Forum reagieren, wenn sich ein ähnlicher Ursprungsbeitrag findet?
Titel: Antw:[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?
Beitrag von: Admin am 19.03.2024 17:43
mit dem Schlußwort von SwenTanortsch schließen wir nun wie angekündigt diesen Thread.