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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: WasDennNun am 08.06.2022 06:46

Titel: Mindestlohn
Beitrag von: WasDennNun am 08.06.2022 06:46
Muss eigentlich beim Mindestlohn von 12€ und 40,x h Woche nicht die EG1 angehoben werden?
12€ x 174h sind ja 2088€ Mindestlohn.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: Majon am 08.06.2022 08:10
Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden. 

Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: matzl am 17.06.2022 13:25
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: WasDennNun am 17.06.2022 13:46
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
Was reicht Nicht? Was ist denn dann der Stundenlohn in Bayern?bei eg1s2 doch am 1.10. kleiner als 12€, oder?
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: Max am 17.06.2022 14:36
Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden. 

Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen,  Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: Johann am 17.06.2022 14:42
Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden. 

Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen,  Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?

Bei der Jahressonderzahlung bin ich mir nicht mal sicher. In einigen Konstellationen verliert man seinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wodurch nicht wie vom BAG gefordert eine regelmäßige und ohne Vorbehalt jeden Monat zu 1/12 gezahlte Zahlung zustandekommt.
Im TV-L hast du z.B. nur Anspruch auf die JSZ wenn du am ersten Dezembertag Tarifbeschäftigter bist. Wenn du aber zum 30.11. den Arbeitgeber verlässt oder verbeamtet wirst, kriegst du die JSZ nicht, wodurch dein Stundenlohn dann unter dem Mindestlohn läge.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: matzl am 17.06.2022 16:31
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
Was reicht Nicht? Was ist denn dann der Stundenlohn in Bayern?bei eg1s2 doch am 1.10. kleiner als 12€, oder?
Richtig, der Stundenlohn ist unter 12€ und damit unter dem zukünftigen Mindestlohn.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: matzl am 17.06.2022 16:33
Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden. 

Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen,  Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?
§2 MiLoG regelt die Fälligkeit des Mindestlohns. Damit sind nach meinem Verständnis VBL und JSZ raus.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: BAT am 17.06.2022 18:39
Und damit könnten so einige AG versuchen, eine Zulagen zulasten des erhöhten stundenlohns zu streichen, womit der AN durch Einführung des Mindestlohns unterm Strich durchaus weniger Jahresbrutto hat.  ;)
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: Bastel am 17.06.2022 22:45
Freiwillige Leistungen und Mindestlohn passen nicht so recht zusammen...
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: BAT am 18.06.2022 10:51
Wer spricht von freiwilligen Leistungen?
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: Bastel am 18.06.2022 13:28
Welche Leistungen sollen den gestrichen werden?
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: BAT am 18.06.2022 16:19
Wer spricht von freiwilligen Leistungen?
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: WasDennNun am 18.06.2022 17:06
Und damit könnten so einige AG versuchen, eine Zulagen zulasten des erhöhten stundenlohns zu streichen, womit der AN durch Einführung des Mindestlohns unterm Strich durchaus weniger Jahresbrutto hat.  ;)
Welche nicht freiwillige Zulage wäre denn streichbar?
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: BAT am 18.06.2022 17:30
Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen.  :D

Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.

In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: SVA am 18.06.2022 17:35
Das beantwortet die Frage nicht.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: Bastel am 18.06.2022 23:09
Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen.  :D

Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.

In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...

Warum sollte der Mindestlohn Auswirkungen auf den öD haben?
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: WasDennNun am 18.06.2022 23:14
Warum sollte der Mindestlohn Auswirkungen auf den öD haben?
Weil der Mindestlohn nicht nicht bezahlt wird.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: Johann am 20.06.2022 09:16
Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen.  :D

Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.

In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...

Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: BAT am 20.06.2022 13:27

Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D

Na, dann macht der VKA das halt auf Tarifebene. Die betroffenen Gruppen auf Mindestlohn setzen, dafür aber die JSZ halbieren, am besten für alle. Möglich ist vieles.  ;)
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: WasDennNun am 20.06.2022 13:49

Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D

Na, dann macht der VKA das halt auf Tarifebene. Die betroffenen Gruppen auf Mindestlohn setzen, dafür aber die JSZ halbieren, am besten für alle. Möglich ist vieles.  ;)
Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: BAT am 20.06.2022 13:57

Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.

Wäre es denn bei der Tabelle, welche Beträge unter dem Mindestlohn ausweist, anders?
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: WasDennNun am 20.06.2022 14:06

Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.

Wäre es denn bei der Tabelle, welche Beträge unter dem Mindestlohn ausweist, anders?
Nein. Der Ag kann doch einseitig entscheiden, dass er dem EG1er in Stufe 2 mehr Geld zukommen lassen will. Übertarifliche Bezahlung ist doch erlaubt.
Nur streichen darf er nicht.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: BAT am 20.06.2022 14:09
Wäre nur die Frage, ob der einzelne AG oder der TV gegen den Mindestlohn verstößt. Ich denke Zweites ist der Fall.
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: WasDennNun am 20.06.2022 14:25
Möglich. Mit dem Ergebnis, dass kein Tabelleneintrag zu einer Entlohnung unterhalb des Mindestlohn führen darf und entsprechend diese Tabelleneinträge auf Mindestlohnniveau angehoben werden müssen.
Sprich der EGS2er bekommt ein paar Euro mehr im Monat.
Der Rest bleibt unberührt. 8)
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: BAT am 20.06.2022 14:28
Wer ändert also die zwischen den Parteien festvertraglich vereinbarte Tabelle? Das Gesetz?
Titel: Antw:Mindestlohn
Beitrag von: WasDennNun am 20.06.2022 14:38
Wenn die Tarifparteien nicht einvernehmlich was ändern, dann kann der/die/das Betroffene das Entgelt entsprechend einfordern.
Oder aber der AG bezahlt einfach das notwendige Entgelt, bis zur nächsten Tarifrunde.