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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: trulu am 18.05.2021 11:57
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Guten Tag,
ich habe eine eher steuerrechtliche Frage, hoffe aber, dass Sie vielleicht dennoch hier beantwortet kann, da es sich um Arbeitsverhältnisse nach TV-L handelt.
Ein Beschäftigter arbeitet mit 50% TZ an einer Hochschule (Steuerklasse 1) Er möchte eine zusätzliche TZ-Beschäftigung an einer anderen Hochschule im selben Bundesland annehmen (unterschiedliche Gehaltsgruppen). Würde denn das zweite Arbeitsverhältnis nach Steuerklasse 6 versteuert werden, wie üblicherweise bei "Zweitbeschäftigungen" der Fall ist, oder würden hier eher 100% (Steuerklasse 1) zu Grunde gelegt werden, weil in beiden Fällen der Arbeitgeber ja an sich das Land ist?
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Zwei Verträge, zwei Abrechnungen, zwei unterschiedliche Steuerklassen.
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Steuer- und sozialversicherungsrechtlich sind mehrere Arbeitsverhältnisse zum selben AG grundsätzlich als ein Arbeitsverhältnis zu behandeln, egal wie viele Verträge oder Abrechnungen dazu erstellt werden.
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Es kommt darauf an wer als dein Arbeitgeber eingetragen ist.
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Ist denn der AG bei TV-L grundsätzlich das Land?
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Nein. Man muss halt schauen wer jeweils der Arbeitgeber ist.
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Woraus geht das denn genau hervor? Auf der Gehaltsabrechnung steht "Arbeitgeber Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung"
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Aus den Arbeitsverträgen.
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Im bestehenden Arbeitsvertrag heißt es
"Arbeitsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen - vertreten durch den Präisdenten der ... Universität - und ..."
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Nun kommt es noch auf den anderen Arbeitsvertrag an. Im ersten ist es das Bundesland
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Die andere Hochschule kann ebenfalls eine Hochschule des Landes sein, sie kann aber auch eine Stiftungshochschule sein. Im letzteren Fall wäre sie ein eigenständiger Arbeitgeber. Schau mal auf der Internetseite der Hochschule oder bei Wikipedia.
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Woraus geht das denn genau hervor? Auf der Gehaltsabrechnung steht "Arbeitgeber Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung"
Lustig, eigentlich ja nicht korrekt, denn der AG ist ja eindeutig das Land Niedersachsen.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht es dann korrekt.