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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: MiJa am 04.08.2020 09:03

Titel: BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 09:03
Hallo zusammen,

ich arbeite seit diesem Jahr bei einer Kommune mit ca. 2500 Mitarbeitern. Ich bin eigentlich gelernte ReFa und wollte aber nicht mehr beim Anwalt arbeiten. Als ich die EInstellungszusage erhalten habe, wurde mir "angeboten", den BL1 zu machen und ich musste ein Dokument unterzeichnen, dass ich bei Nichtbestehen des BL1 gekündigt werde.

Jetzt im Juli ging der Lehrgang los, leider aufgrund Corona sehr unregelmäßig. Uns fehlt aufgrund Corona und der damit verbunden Klassenteilung ungefähr die Hälfte vom Präsenzunterricht. Diesen Stoff müssen wir uns im Selbststudium beibringen, und das ist ehrlich gesagt nicht einfach. Jetzt ist es auch so, dass wir erfahren haben, dass eine andere Kommune, die auch bei uns mit im Lehrgang ist, einen Förderunterricht für den Lehrgang erhält. Leider gibt es sowas bei unserer Kommune nicht und das finden wir nicht gerade fair... Gerade im Hinblick darauf, dass wir den Lehrgang bestehen MÜSSEN, da uns ansonsten die Kündigung droht.

Beim Personalamt wurde schon nachgefragt und dieses hat uns die Kündigung im Falle des Nichtbestehens nochmal bestätigt. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Ganze dann so durchsetzbar ist, gerade im Hinblick auf Corona. Wir erhalten (bis auf ein paar Freistellungstage zum Lernen) keinerlei Hilfe durch Förderunterricht oder sonstiges... Der Leiter der Verwaltungsschule hat uns sogar selbst mitgeteilt, dass sie ja theoretisch den Unterricht wieder normal stattfinden lassen könnten, dies aber aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwands nicht machen.

Meint ihr, man kann eine Kündigung im Falle des Nichtbestehens wirklich so einfach umsetzen? Es ergibt auch keinen Sinn: Einerseits werden laufend neue Mitarbeiter gesucht, andererseits werden diese dann rausgeworfen und wieder neue eingestellt? Wir würden uns einfach mehr Unterstützung erhoffen oder zumindest Durck auf die Verwaltungsschule...
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 09:09
Was ist genau vereinbart worden, eine Kündigung oder eine auflösende Bedingung?
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 09:15
Was ist genau vereinbart worden, eine Kündigung oder eine auflösende Bedingung?

Wenn wir nicht bestehen, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 09:17
Dann ist das so. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, das Arbeitsverhältnis endet mit Eintritt der auflösenden Bedingung plus 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 09:29
Dann ist das so. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, das Arbeitsverhältnis endet mit Eintritt der auflösenden Bedingung plus 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Vielen Dank für Deine Antwort. Puh, das ist schon echt hart...
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2020 09:33
Ja, scheiss Situation.
Aber sei nicht direkt entmutigt, es ist ja "erst" August und grad mal 1 Monat seit Beginn des Lehrgangs vergangen. Lerngruppen bilden, erfahrene Kollegen um Hilfe bitten (Kuchen geht immer...)...
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 09:53
Ja, scheiss Situation.
Aber sei nicht direkt entmutigt, es ist ja "erst" August und grad mal 1 Monat seit Beginn des Lehrgangs vergangen. Lerngruppen bilden, erfahrene Kollegen um Hilfe bitten (Kuchen geht immer...)...

Ja... ich meine klar, wir alle haben diese Vereinbarung unterzeichnet, aber da war noch kein Anzeichen von Corona. Wir würden uns einfach mehr Unterstützung wünschen, von mir aus sollen sie uns runtergruppieren, das wäre ja fair. Aber so? Naja
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 09:58
Pacta sunt servanda.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Organisator am 04.08.2020 10:08
Pacta sunt servanda.

Ist schon korrekt, aber dann muss der Arbeitgeber auch angemessene Möglichkeiten zur Verfügung stellen, damit der Arbeitnehmer seinen Teil erfüllen zu können.

Beispielsweise für die nicht stattfindenden Präsenztage Materialien zum Selbststudium zur Verfügung stellen plus Freistellung von der Arbeit gewähren.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 10:14
Freistellung wird gem. Sachverhaltsschilderung gewährt, Materialien muß der AG nur bereitstellen, wenn er sich dazu verpflichtet hat.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: RsQ am 04.08.2020 10:31
Ist schon korrekt, aber dann muss der Arbeitgeber auch angemessene Möglichkeiten zur Verfügung stellen, damit der Arbeitnehmer seinen Teil erfüllen zu können.

Was er (im rechtlichen Sinne) muss, ist das eine. Wir wissen zwar nicht, um welchen Bereich es genau geht, es klingt aber nach VFA-Tätigkeiten im weiteren Sinne - lesen wir da nicht regelmäßig, dass es kaum noch Bewerber gibt? Sollte da ein AG nicht eine gewisses Interesse haben, die quasi gerade erst geholten Leute auch zu behalten - und damit auch, sie bei der nötigen Qualifizierung zu unterstützen?
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 10:41
Ist schon korrekt, aber dann muss der Arbeitgeber auch angemessene Möglichkeiten zur Verfügung stellen, damit der Arbeitnehmer seinen Teil erfüllen zu können.

Was er (im rechtlichen Sinne) muss, ist das eine. Wir wissen zwar nicht, um welchen Bereich es genau geht, es klingt aber nach VFA-Tätigkeiten im weiteren Sinne - lesen wir da nicht regelmäßig, dass es kaum noch Bewerber gibt? Sollte da ein AG nicht eine gewisses Interesse haben, die quasi gerade erst geholten Leute auch zu behalten - und damit auch, sie bei der nötigen Qualifizierung zu unterstützen?

Es geht um den Verwaltungsbereich, wir sind bei uns in der Klasse 4 MA aus derselben Kommune, sind aber alle vier in unterschiedlichen Dienststellen. Freistellungstage haben wir erhalten sowie von der Verwaltungsschule einen Online-Zugang mit Lernmaterial... was aber den Präsenzunterricht keinesfalls ersetzen kann.

Das meinen wir eben auch - rechtlich ist es ja wie gesagt klar. Nur ärgert uns, dass hier am laufenden Band  Mitarbeiter gesucht und eingestellt werden, und diese dann aber - in so einer Ausnahmesituation - irgendwo einfach fallen gelassen und stattdessen neue eingestellt werden. Das ergibt doch keinen Sinn... Es würde wie gesagt schon helfen, uns auch so eine Art Nachhilfe zu gewähren.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Organisator am 04.08.2020 10:53
Es geht um den Verwaltungsbereich, wir sind bei uns in der Klasse 4 MA aus derselben Kommune, sind aber alle vier in unterschiedlichen Dienststellen. Freistellungstage haben wir erhalten sowie von der Verwaltungsschule einen Online-Zugang mit Lernmaterial... was aber den Präsenzunterricht keinesfalls ersetzen kann.

Das meinen wir eben auch - rechtlich ist es ja wie gesagt klar. Nur ärgert uns, dass hier am laufenden Band  Mitarbeiter gesucht und eingestellt werden, und diese dann aber - in so einer Ausnahmesituation - irgendwo einfach fallen gelassen und stattdessen neue eingestellt werden. Das ergibt doch keinen Sinn... Es würde wie gesagt schon helfen, uns auch so eine Art Nachhilfe zu gewähren.

Euer Lehrgang läuft doch gerade mal einen Monat. Inwieweit gibt es denn Anzeichen dafür, dass ihr alsbald entlassen werdet?

Hinsichtlich der Nachhilfe: Ihr könnt doch euch die Themen anschauen, Lernmaterial durcharbeiten und euch einen geeigneten Mitarbeiter der Behörde suchen, der euch einen halben Tag die Woche bei Fragen usw. unterstützt.
Eigeninitiative ist aus meiner Sicht zweckmäßiger als nur auf Hilfe zu hoffen.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Insider2 am 04.08.2020 10:58
Moin,

kann es sein, dass der TE nicht sonderlich viel für sein berufliches Auskommen investieren will? Erst ReFa beim Anwalt und "wollte" das nicht mehr. Jetzt ÖD und huch, man muss etwas tun für die Erfüllung der genannten Nebenabrede zum Bestehen der Prüfung. Warum wird eigentlich nur gejammert sowie die Verantwortung ("Nachhilfe) auf andere abgeschoben? Wie wäre es, sich mal auf den Hosenboden zu setzen? Und das gerade als gelernter ReFa. Ich denke damit bringt man schon viel mehr Wissen mit als z.B. ein Maurer der die Aus-/Fortbildung machen soll. Vielleicht ist es sinnvoller sich mit der Materie zu beschäftigen als Zeit für Fragen in in diesem Kontext hier zu investieren oder "Druck auf die Verwaltungsschule auszuüben"

Ich hab dafür echt kein Verständnis.

Insider2
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2020 11:24
@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Lars73 am 04.08.2020 11:27
Die Annahme, dass niemand bestehen wird ist ja nicht unbedingt begründet. So schwer ist der BL 1 nicht, dass er nicht im Selbststudium zu schaffen wäre.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Insider2 am 04.08.2020 11:31
@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)

Ja, du hast ja u.U. Recht. Aber überleg doch mal: Der TE ist ReFa, hat schon ein Jahr Praxis in der Verwaltung, der BL1 ist gerade erst gestartet. Warum werden jetzt schon die Pferde scheu gemacht. Vielleicht sollte er erstmal etwas (geistige) Initiative zeigen und sich um das Bestehen bemühen und nicht über ungelegte Eier sprechen. Man kann doch nicht alles dem Arbeitgeber überhelfen. Aber ich denke, die Tugenden wie Fleiß, Verantwortung für sein Handeln über nehmen usw. sind nicht mehr so ausgeprägt. Lieber wird gemeckert, gefordert und gejammert.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 11:31
Moin,

kann es sein, dass der TE nicht sonderlich viel für sein berufliches Auskommen investieren will? Erst ReFa beim Anwalt und "wollte" das nicht mehr. Jetzt ÖD und huch, man muss etwas tun für die Erfüllung der genannten Nebenabrede zum Bestehen der Prüfung. Warum wird eigentlich nur gejammert sowie die Verantwortung ("Nachhilfe) auf andere abgeschoben? Wie wäre es, sich mal auf den Hosenboden zu setzen? Und das gerade als gelernter ReFa. Ich denke damit bringt man schon viel mehr Wissen mit als z.B. ein Maurer der die Aus-/Fortbildung machen soll. Vielleicht ist es sinnvoller sich mit der Materie zu beschäftigen als Zeit für Fragen in in diesem Kontext hier zu investieren oder "Druck auf die Verwaltungsschule auszuüben"

Vielleicht machen uns die Dozenten aber auch einfach nur zu verrückt.

Ich hab dafür echt kein Verständnis.

Insider2

Dass man den Lehrgang nicht geschenkt bekommt, war jedem von uns mehr als klar. Wir sind alle erwachsen und stehen im Leben und zeigen mehr als genug Eigeninitiative. Es geht auch nicht nur uns so, sondern dem gesamten Lehrgang, auch den Teilnehmern aus den anderen Städten, und hier sind wir von Anfang 20 bis Mitte/Ende 50 durchgemischt und die meisten von uns sind gelernte ReFas. Trotzdem ist die Arbeit in der Verwaltung nochmal was völlig anderes als das, was man in einer ReFa-Ausbildung lernt und was man in einer Kanzlei zu erledigen hat. Es sind zwei völlig verschiedene Welten.

Mich hier jetzt als "faul" hinzustellen, finde ich nicht okay. Selbststudium und Lernen ist nicht dasselbe wie richtiger Unterricht. Selbst die Dozenten sind der Meinung, dass man in den wenigen Stunden die Inhalte nicht ausreichend vermitteln kann. Und die andere Kommune schafft es ja auch, Hilfe anzubieten.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Organisator am 04.08.2020 11:34
Welche Eigeninitiativen habt ihr denn schon gestartet und wie hat sich der Arbeitgeber dazu verhalten?
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 11:37
@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)

Ja, du hast ja u.U. Recht. Aber überleg doch mal: Der TE ist ReFa, hat schon ein Jahr Praxis in der Verwaltung, der BL1 ist gerade erst gestartet. Warum werden jetzt schon die Pferde scheu gemacht. Vielleicht sollte er erstmal etwas (geistige) Initiative zeigen und sich um das Bestehen bemühen und nicht über ungelegte Eier sprechen. Man kann doch nicht alles dem Arbeitgeber überhelfen. Aber ich denke, die Tugenden wie Fleiß, Verantwortung für sein Handeln über nehmen usw. sind nicht mehr so ausgeprägt. Lieber wird gemeckert, gefordert und gejammert.
[/b]

Wenn man beim Anwalt gearbeitet hat, dann weiß man was Fleiß und Verantwortung bedeutet. Die Arbeit dort ist mit der Arbeit in einer Behörde nicht zu vergleichen.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Insider2 am 04.08.2020 11:40
Moin,

kann es sein, dass der TE nicht sonderlich viel für sein berufliches Auskommen investieren will? Erst ReFa beim Anwalt und "wollte" das nicht mehr. Jetzt ÖD und huch, man muss etwas tun für die Erfüllung der genannten Nebenabrede zum Bestehen der Prüfung. Warum wird eigentlich nur gejammert sowie die Verantwortung ("Nachhilfe) auf andere abgeschoben? Wie wäre es, sich mal auf den Hosenboden zu setzen? Und das gerade als gelernter ReFa. Ich denke damit bringt man schon viel mehr Wissen mit als z.B. ein Maurer der die Aus-/Fortbildung machen soll. Vielleicht ist es sinnvoller sich mit der Materie zu beschäftigen als Zeit für Fragen in in diesem Kontext hier zu investieren oder "Druck auf die Verwaltungsschule auszuüben"

Vielleicht machen uns die Dozenten aber auch einfach nur zu verrückt.

Ich hab dafür echt kein Verständnis.

Insider2

Dass man den Lehrgang nicht geschenkt bekommt, war jedem von uns mehr als klar. Wir sind alle erwachsen und stehen im Leben und zeigen mehr als genug Eigeninitiative. Es geht auch nicht nur uns so, sondern dem gesamten Lehrgang, auch den Teilnehmern aus den anderen Städten, und hier sind wir von Anfang 20 bis Mitte/Ende 50 durchgemischt und die meisten von uns sind gelernte ReFas. Trotzdem ist die Arbeit in der Verwaltung nochmal was völlig anderes als das, was man in einer ReFa-Ausbildung lernt und was man in einer Kanzlei zu erledigen hat. Es sind zwei völlig verschiedene Welten.

Mich hier jetzt als "faul" hinzustellen, finde ich nicht okay. Selbststudium und Lernen ist nicht dasselbe wie richtiger Unterricht. Selbst die Dozenten sind der Meinung, dass man in den wenigen Stunden die Inhalte nicht ausreichend vermitteln kann. Und die andere Kommune schafft es ja auch, Hilfe anzubieten.

Ich habe nie gesagt, dass du "faul" bist. Das ist deine Wertung des Ganzen. Auch habe ich lediglich gesagt, dass ReFa eine bessere Voraussetzung ist, als ein anderer Beruf. Natürlich ist es nicht das Gleiche.  Genau, und das gehts wieder los: "Die Dozenten", "Andere Kommunen" .... immer die Anderen. Es nervt. Welche Initiative zeigst du?
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 11:42
Der AL I ist ursprünglich ersonnen worden, um gute Schreibkräfte auch in Verwaltungstätigkeiten verwenden zu können. Gegenüber der ursprünglichen Zielgruppe hast Du doch bereits eine um Längen bessere Ausgangslage, da von Fristberechnung über Gebührenordnung bis hin zu Rechtsbegriffen ja bereits viel Grundwissen verfügbar sein sollte.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 11:44
Welche Eigeninitiativen habt ihr denn schon gestartet und wie hat sich der Arbeitgeber dazu verhalten?

Mehr als evtl. Lerngruppen zu bilden und sich die Sachen im Selbststudium beizubringen bleibt uns ja momentan nicht übrig. Leider gibt es hier niemanden (auch nicht intern), der uns da eine Art "Nachhilfe" geben würde. Beim PA wurde uns nur gesagt, wie würden das schon schaffen.

Aber ich glaube, ich lasse das jetzt einfach auf mich zukommen und mache mich erstmal nicht mehr verrückt.

Ich habe nie gesagt, dass du "faul" bist. Das ist deine Wertung des Ganzen. Auch habe ich lediglich gesagt, dass ReFa eine bessere Voraussetzung ist, als ein anderer Beruf. Natürlich ist es nicht das Gleiche.  Genau, und das gehts wieder los: "Die Dozenten", "Andere Kommunen" .... immer die Anderen. Es nervt. Welche Initiative zeigst du?

Ich lerne natürlich viel und mache alte Prüfungen. Mehr bleibt mir ja nicht. Ich denke auch durchaus, dass ich ihn bestehe, nur halt nicht mit Bestnoten... Es sind aber einige andere dabei, die jetzt schon erhebliche Probleme haben. Es ist einfach eine Sache der Fairness... wenn die MA aus der anderen Kommune besser abschneiden, braucht sich unser AG nicht wundern.

Natürlich haben wir mehr Kenntnisse als ein Maurer oder Ähnliches. Wie gesagt, ist es trotzdem nicht ddas gleiche und unter derzeitigen Bedingungen erschwert.


Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Insider2 am 04.08.2020 11:47
Welche Eigeninitiativen habt ihr denn schon gestartet und wie hat sich der Arbeitgeber dazu verhalten?

Mehr als evtl. Lerngruppen zu bilden und sich die Sachen im Selbststudium beizubringen bleibt uns ja momentan nicht übrig. Leider gibt es hier niemanden (auch nicht intern), der uns da eine Art "Nachhilfe" geben würde. Beim PA wurde uns nur gesagt, wie würden das schon schaffen.

Aber ich glaube, ich lasse das jetzt einfach auf mich zukommen und mache mich erstmal nicht mehr verrückt.

Ich habe nie gesagt, dass du "faul" bist. Das ist deine Wertung des Ganzen. Auch habe ich lediglich gesagt, dass ReFa eine bessere Voraussetzung ist, als ein anderer Beruf. Natürlich ist es nicht das Gleiche.  Genau, und das gehts wieder los: "Die Dozenten", "Andere Kommunen" .... immer die Anderen. Es nervt. Welche Initiative zeigst du?

Ich lerne natürlich viel und mache alte Prüfungen. Mehr bleibt mir ja nicht. Ich denke auch durchaus, dass ich ihn bestehe, nur halt nicht mit Bestnoten... Es sind aber einige andere dabei, die jetzt schon erhebliche Probleme haben. Es ist einfach eine Sache der Fairness... wenn die MA aus der anderen Kommune besser abschneiden, braucht sich unser AG nicht wundern.

Natürlich haben wir mehr Kenntnisse als ein Maurer oder Ähnliches. Wie gesagt, ist es trotzdem nicht ddas gleiche und unter derzeitigen Bedingungen erschwert.

Und was hast du so in deinem ersten Jahr in der Verwaltung gemacht bzw. gelernt ?  Hat dich dein AG nur Kaffee kochen lassen oder wie?
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Insider2 am 04.08.2020 11:48
Gegenüber der ursprünglichen Zielgruppe hast Du doch bereits eine um Längen bessere Ausgangslage, da von Fristberechnung über Gebührenordnung bis hin zu Rechtsbegriffen ja bereits viel Grundwissen verfügbar sein sollte.

Mein Reden ....
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Kat am 04.08.2020 11:49
Als ReFa hat man schonmal einen entscheidenden Vorteil, man kann Gesetze lesen und verstehen. Ich war auch ursprünglich Refa und habe später den AI gemacht und hatte durchaus Vorteile gegenüber anderen, die vorher nicht schon mit Gesetzestexten gearbeitet haben. Gerade in Fächern wie BGB und Rechtanwendung habe ich immer gute Klausuren geschrieben, wärend die anderen erheblich schlechter waren.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 12:01
Und was hast du so in deinem ersten Jahr in der Verwaltung gemacht bzw. gelernt ?  Hat dich dein AG nur Kaffee kochen lassen oder wie?
[/quote]

Ich bin jetzt sieben Monate da, kein ganzes Jahr. Und am Anfang war es so, dass ich die Dienststelle alls zwei Monate gewechselt habe, quasi wie ein Azubi. Und man bekommt dann halt auch nur Azubi-Aufgaben, weil auch keiner Lust hat, sich mit einem beschäftigen und Sachen zu zeigen.

Als ReFa hat man schonmal einen entscheidenden Vorteil, man kann Gesetze lesen und verstehen. Ich war auch ursprünglich Refa und habe später den AI gemacht und hatte durchaus Vorteile gegenüber anderen, die vorher nicht schon mit Gesetzestexten gearbeitet haben. Gerade in Fächern wie BGB und Rechtanwendung habe ich immer gute Klausuren geschrieben, wärend die anderen erheblich schlechter waren.

Ja das ist schon richtig, wie gesagt, wir sind fast ausschließlich ReFas. Wir finden das Ganze nur aufgrund der Corona-Situation und den damit verbundenen sehr wenigen Unterrichtstagen nicht fair. Nur darum geht es hier. Dass wir den Lehrgang wahrscheinlich trotzdem (fast) alle irgendwie bestehen, davon gehen wir mal aus. Es geht uns nur darum, dass wir gegenüber den anderen Lehrgängen einen erheblichen Nachteil haben.

Ich danke auf jeden Fall für die Antworten und werde es einfach so kommen lassen wie es halt kommt. Macht ja doch keinen Sinn sich darüber aufzuregen.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 12:04
Fairness ist unbeachtlich und hat mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Insider2 am 04.08.2020 12:16

Ich stelle mal anheim, dass man durch Corona vllt. auch einen Vorteil haben könnte. Dass ggf. vieles (genau aufgrund der Probleme) nicht so eng gesehen wird im Kontext von Prüfungen usw.

Achso: Wenn du Fairness willst, dann bist du im ÖD falsch! :-)
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Muenchner82 am 04.08.2020 12:17
Für jemanden mit rechtlicher Ausbildung (Rechtsanwalt) sollte, selbst wenn diese schon sehr lange zurückliegt, der BL1 ein Spaziergang sein. Also wo liegt das Problem?
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2020 12:19
@ insider2, im Kern sehe ich dat gar nicht anders.
Aber, so meine Sicht der Dinge, ist es doch einfach dämlich seitens der Kommune 4 "Umschulungen" zu finanzieren, sei es durch Freistellung und Lehrgangsgebühren, und am Ende hab ich dann keinen von denen im Arbeitsverhältnis wg Nichtbestehens? Dann bekommen sie aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person (sofern Ausbildung- und Prüfungspflicht besteht) halt die niedrigere EG und ich schau mir an wie sie sich bewähren und sie bekommen unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag. Ber soll jede Kommune machen wie sie meint/kann (oder muss)

Ja, du hast ja u.U. Recht. Aber überleg doch mal: Der TE ist ReFa, hat schon ein Jahr Praxis in der Verwaltung, der BL1 ist gerade erst gestartet. Warum werden jetzt schon die Pferde scheu gemacht. Vielleicht sollte er erstmal etwas (geistige) Initiative zeigen und sich um das Bestehen bemühen und nicht über ungelegte Eier sprechen. Man kann doch nicht alles dem Arbeitgeber überhelfen. Aber ich denke, die Tugenden wie Fleiß, Verantwortung für sein Handeln über nehmen usw. sind nicht mehr so ausgeprägt. Lieber wird gemeckert, gefordert und gejammert.
Ja, ich finde auch, dass hier die Pferde ein bissl scheu gemacht werden. Ich bleibe aber dabei, dass ich es AG-seitig überaus dämlich finde die Kohle in Fortbildung zu investieren, und dann auf Beending des AV zu beharren.
Ich als AG / Personalamt würde ja unmittelbar nach "Kündigung" nen befristeten Vertrag zwecks Erprobung anbieten...

Darüber hinaus sagt dies ja auch schon einiges über die Qualität des AG aus. Allerdings auch über die Auswahlqulität der/des TE


Ich bin jetzt sieben Monate da, kein ganzes Jahr. Und am Anfang war es so, dass ich die Dienststelle alls zwei Monate gewechselt habe, quasi wie ein Azubi. Und man bekommt dann halt auch nur Azubi-Aufgaben, weil auch keiner Lust hat, sich mit einem beschäftigen und Sachen zu zeigen.

Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2020 12:21
Also wo liegt das Problem?
Angst, Mangelndes Selbsvertrauen, Neid o.ä. würde ich aus en Kommentaren schließen. Oder Frust den falschen AG ausgesucht zu haben
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 13:30
Fairness ist unbeachtlich und hat mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun.

Das stimmt leider  ::)
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: MiJa am 04.08.2020 13:35
Also wo liegt das Problem?
Angst, Mangelndes Selbsvertrauen, Neid o.ä. würde ich aus en Kommentaren schließen. Oder Frust den falschen AG ausgesucht zu haben

Glaub mir, alles ist besser, als beim Anwalt zu arbeiten  ;)

Und neidisch bin ich nun wirklich nicht. Und wie gesagt - eine Refa-Ausbildung kann man damit einfach nicht vergleichen.
Titel: Antw:BL 1 - Kündigung bei Nichtbestehen
Beitrag von: Organisator am 04.08.2020 13:38
Welche Eigeninitiativen habt ihr denn schon gestartet und wie hat sich der Arbeitgeber dazu verhalten?

Mehr als evtl. Lerngruppen zu bilden und sich die Sachen im Selbststudium beizubringen bleibt uns ja momentan nicht übrig. Leider gibt es hier niemanden (auch nicht intern), der uns da eine Art "Nachhilfe" geben würde. Beim PA wurde uns nur gesagt, wie würden das schon schaffen.

Echt jetzt? Ihr seid 2.500 Beschäftigte und keiner will euch helfen?
Ich meine, es gibt deutlich mehr als Lerngruppen und Selbststudium. Und kein verständiger Arbeitgeber würde euch Steine in den Weg legen, wenn ihr Vorschläge macht.