Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Sche am 03.05.2019 22:02
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Derzeit arbeite ich nach der Geburt meines ersten Kindes in Teilzeit. Ich befinde mich nicht mehr in Elternzeit. Aktuell bin ich erneut schwanger. Lt. Auskünften anderer Mütter würde ich dann während meinem Mutterschutz nicht meine Teilzeitbezüge, sondern die vollen Bezüge erhalten. Ist dies korrekt oder gibt es dafür besondere Voraussetzungen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
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http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUrlMV-20
Es bleibt somit bei der (Teilzeit)besoldung vor dem Mutterschutz.