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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: Maria am 11.02.2020 18:10

Titel: Kündigung befristeter Arbeitsvertrag nach Tarifvertrag
Beitrag von: Maria am 11.02.2020 18:10
Hallo,

ich habe eine Frage zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags.

Der Arbeitsvertrag ist befristet auf 13 Monate, die Probezeit von 6 Monaten habe ich hinter mir, befinde mich aber noch in der Befristung.

Wir haben einen hauseigenen Tarifvertrag, der sich am TVÖD orientiert.

Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nach Ablauf der Probzeit zulässig, wenn die Vertragsdauer mind. 12 Monate beträgt... Was mit 13 Monaten ja gegeben ist. Unter Einhaltung der dann genannten Fristen des §30 Abs. 5 sollte das möglich sein. Das wären 4 Wochen zum Monatsende.

Mich irritiert jedoch ein anderer Satz unter §30 Abs.1:
"...und deren tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte"

Was ist damit gemeint?

Kann ich den Vertrag ordentlich, 4 Wochen zum Monatsnde, kündigen?

Danke im Voraus für eure Antwort(en)  :)
LG
Titel: Antw:Kündigung befristeter Arbeitsvertrag nach Tarifvertrag
Beitrag von: WasDennNun am 11.02.2020 20:23
Mach es einfach, dein AG wird dann ja reagieren und du kannst es ignorieren, weil du eine andere Rechtsauffassung bist.
Besser noch, mach einfach einen Auflösungsvertrag und alle sind zufrieden.
Titel: Antw:Kündigung befristeter Arbeitsvertrag nach Tarifvertrag
Beitrag von: Lars73 am 12.02.2020 15:51
Der Satz regelt, dass diese Sonderregelung in § 30 nicht für den bereich früherer Arbeiter gilt. Dort würde dann die Kündigungsfrist nach § 34 TVöD. (Bei nur an den TVöD angelehnten Tarifverträgen muss man natürlich schauen was dort genau geregelt ist.