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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: melvg am 08.01.2023 09:59

Titel: Leistungszulage
Beitrag von: melvg am 08.01.2023 09:59
Hallo, ich bin seit einem Jahr in einer leitenden Position in einem Krankenhaus beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgte korrekt, ich wurde aber der Stufe 2 statt der Stufe 4 zugeordnet. Problem ist hier der Betriebsrat, der immer wieder diesbezüglich Probleme bereitet, obwohl Stufe 4 hier durchaus korrekt gewesen wäre.

Ich stand die letzten Monate im Austausch mit der Geschäftsführung, diese befürwortet Stufe 4. Nun soll ich statt Stufenaufstieg eine monatliche Leistungszulage mit der jeweiligen Differenz zur Stufe 4 erhalten, die nach erreichen der Stufe 4 dann weg fällt. Die Geschäftsführung hat den Antrag unterschrieben, es soll aber auch hier die Vorlage beim BR erfolgen.

Kann das so überhaupt funktionieren? Ich bin da doch etwas skeptisch.

VG
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: E15TVL am 08.01.2023 16:17
Klar, kann man machen. Nennt sich Stufenvorweggewährung.

Ob eine Einstufung in Stufe 4 „korrekt“ gewesen wäre, hängt davon ab, ob ausreichend einschlägige Berufserfahrung vorlag. Einschläge Berufserfahrung setzt eine gewisse Gleichwertigkeit voraus, die häufig nicht gegeben ist (z. B. sind auszuübende Tätigkeiten einer niedrigeren EG regelmässig keine einschlägige Berufserfahrung).
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: Isie am 08.01.2023 17:10
Im TVöD VKA gibt es keine Stufenvorweggewährung.
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: E15TVL am 08.01.2023 19:14
Da er von Krankenhaus sprach, ging ich von 17.4.1 TVöD-K aus.
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: Isie am 08.01.2023 19:34
Stimmt, das habe ich übersehen. Sorry.
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: melvg am 09.01.2023 20:50
Vielen Dank für die Antworten. Also ich soll nur die Differenz zur Stufe 4 (in Euro) als Leistungszulage erhalten. Ich bleibe aber weiterhin in Stufe 2. Mit regulärem Aufstieg in Stufe 4 Solls in Zulage wegfallen. Ich könnte und kann mit dieser Variante erstmal leben. Derzeit beträgt meine Differenz Stufe 2 zu 4 455 EUR monatlich.

VG
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: E15TVL am 09.01.2023 22:06
Also ich soll nur die Differenz zur Stufe 4 (in Euro) als Leistungszulage erhalten.
Ja, genauso funktioniert die Stufenvorweggewährung. Tariflich ist das zwar sauber, trotzdem verlierst du aber Zeit (und somit Geld). Besser wäre es, wenn man die Zulange nicht schon bei Erreichen der Stufe 4 enden lassen würde, sondern erst bei Erreichen der Endstufe.
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: bbdhs am 09.01.2023 22:51
Ja, so ist es doch Beschiss.

Du bist jetzt 2 Jahre in Stufe 2 und dann 3 Jahre in Stufe 3 und kommst dann in Stufe 4 - die Zulage fällt dann also in 5 Jahren weg und du bist dann in Stufe 4.
Wärst du jetzt in Stufe 4, kämst du in 4 Jahren in Stufe 5.
--> Wenn du wirklich in Stufe 4 kommst, wärst du eigentlich in der 5. Und so geht es dann ja weiter. Wenn du 4 Jahre in Stufe 4 warst und demensprechend in Stufe 5 kommst, gehörst du eigentlich schon in die 6 (usw.).

Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: melvg am 17.02.2023 20:31
Hier nun ein Update. Man hat sich nun doch für die Vorweggewährung der Stufe 4 entschieden. Ich erhalte somit ab (bzw. seit) dem 1.9.2022 die Stufe 4 meiner Entgeltgruppe, statt der Stufe 2.


Also hat sich mein Hartnäckigkeit gelohnt.

Wie sieht nun der weitere Aufstieg aus?

Noch etwas: Ich habe im Februar 2022 angefangen, im August 22 gab es eine Neubewertung der Stelle und ich bin eine Entgeltgruppe, rückwirkend zum 1.4.22, aufgestiegen. Ist der 1.4 nun auch der neue Beginn der Stufenlaufzeit?
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 20:42
Die Stufenaufstiege erfolgen so, als würdest Du keine Stufenvorweggewährung erhalten. Es handelt sich um eine Zulage, die die Stufe nicht berührt.

Hat sich an 01.04.22 die auszuübende Tätigkeit geändert? Wenn ja, dann ja. Wenn nein, dann nicht.
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: melvg am 17.02.2023 20:46
Die Stufenaufstiege erfolgen so, als würdest Du keine Stufenvorweggewährung erhalten. Es handelt sich um eine Zulage, die die Stufe nicht berührt.

Hat sich an 01.04.22 die auszuübende Tätigkeit geändert? Wenn ja, dann ja. Wenn nein, dann nicht.

Danke für die schnelle Antwort. Nein, die Tätigkeit hat sich nicht geändert. Bei allen, die die gleiche Tätigkeit wie ich ausführen, wurden die Stellen neu bewertet. Alle Kollegen sind eine Stufe aufgestiegen.

Im Schreiben der Vorweggewährung wird nämlich der 1.4.2027 als nächster Aufstiegszeitpunkt benannt, somit ist das dann wohl fehlerhaft.
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: Girlinpeacetime am 20.02.2023 10:52
Erstmal herzlichen Glückwunsch dass du das durchgesetzt bekommen hast! Ich hab es auch gerade beantragt, allerdings formlos weil es bei uns anscheinend keinen offiziellen Antrag gibt. Wie hast du es gemacht? Der Tenor in diesem Forum ist auch so, dass alle sagen man bekommt es eh nicht durch von daher freut es mich besonders dass du es geschafft hast und somit meine Hoffnung noch nicht gestorben ist :)
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 21.02.2023 11:43
Es ist halt immer wieder das gleiche Problem.
Der Tarifvertrag bietet die ein oder andere Möglichkeit (z.B. Verkürzung von Stufenlaufzeiten, Zulagen). Leider sitzen oft unfähige Personaler an entsprechender Stelle.

Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: Coffee86 am 21.02.2023 12:12
Es ist halt immer wieder das gleiche Problem.
Der Tarifvertrag bietet die ein oder andere Möglichkeit (z.B. Verkürzung von Stufenlaufzeiten, Zulagen). Leider sitzen oft unfähige Personaler an entsprechender Stelle.

Oder teils UNWILLIGE Entscheidungsträger in der Personalabteilung. Bei uns wird teils aufgrund von "Kosteneinsparungen" derzeit auf viele Instrumente verzichtet, auch wenn damit Personalabgänge in Kauf genommen werden müssten.
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 21.02.2023 13:10
Ist halt so und dann werden die Probleme des AG auch noch zu eigenen Problemen gemacht.
"wenn wir x eine Stufenvorweggewährung zustimmen, kommt jeder und will eine. Wollen Sie das wirklich?
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: melvg am 22.02.2023 00:07
Na ja, ich habe dort im Februar letzten Jahres neu angefangen. War vorher bei einem kirchlichen Träger, also wollte man die vorherigen Zeiten nicht anerkennen. Auch dort hat ich eine Art Stufenvorweggewährung (AVR DWBO), das war aber easy in einem Gespräch erledigt gewesen. Personalabteilung beim neuen AG hat nein gesagt, der Betriebsrat anscheinend auch. Ich habe immer wieder mit der Geschäftsführung das Gespräch gesucht, von dieser Seite gab es relativ schnell grünes Licht. Wir hatten uns dann verständigt, das Gespräch nach der Probezeit erneut zu suchen. Das habe ich im August letzten Jahres getan, es hat dann aber noch bis Februar diesen Jahres gedauert. Ob nun noch der Betriebsrat involviert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt ist, ich habe es nun schriftlich, rückwirkend zum September letzten Jahres. Nun darf die Personalabteilung fleißig die Nachzahlungen ausrechnen. Es ging hier um genau 455,49 brutto im Monat.

Mel
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: Girlinpeacetime am 22.02.2023 18:22
find ich toll, dass du dich durchgesetzt hast. ich versuche es auch schon lange, aber werde meistens ignoriert. Wann hast du den betriebsrat eingeschaltet? Darf ich fragen, ob du einen offiziellen antrag gestellt hast oder wie genau du das gemacht hast? bei mir ist es auch ein kampf gegen windmühlen! Daher gibt mir dein fall echt große hoffnung :-)
Titel: Antw:Leistungszulage
Beitrag von: melvg am 23.02.2023 08:49
Den Betriebsrat hab ich nicht eingeschaltet! Die kümmern sich nur um ihre eigenen Belange und die der Kollegen die schon 30 Jahre und länger im Haus sind.

Mein Ablauf:

Ich habe einen Antrag beim Geschäftsführer gestellt, korrekt eingestuft zu werden und entsprechend argumentiert. Antwort war immer: „Ja gerne, aber der Betriebsrat spielt da nicht mit.“ Genau das ist auch passiert.

Also haben wir nach einer Lösung gesucht die nicht mitbestimmungspflichtig ist. Das ist die Stufenvorweggewährung. Diese ist zwar nicht die optimalste Lösung für mich, aber war das einzig machbare.

Für mich war und ist der Betriebsrat eher hinderlich bei der Gestaltung meines Gehalts.

Mel