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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Stempelritter am 11.10.2019 01:08

Titel: Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: Stempelritter am 11.10.2019 01:08
Einem Beamten wiederfährt im Dienst etwas, für das eine interne Vorschrift explizit fordert einen Krankenwagen zu rufen. Seine Vorgesetzte hat den Beamten ebenfalls explizit dazu aufgefordert einen Krankenwagen zu rufen. Im Hospital stellt sich heraus, dass ihm offenbar nichts Schlimmes passiert ist. Der Beamte stellt binnen 3 Monaten einen Antrag auf Erstattung der Kosten (Krankenwagen + einmalige Untersuchung). Der Dienstherr behauptet nun, es lag kein Dienstunfall vor, da kein Körperschaden entstanden sei. Daher gäbe es auch keine Kostenerstattung.

Wer hat Recht, bzw. hat die Kosten des Einsatzes zu tragen?
Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: Bunny am 11.10.2019 06:29
Beihilfe?
Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: Laemat am 11.10.2019 06:51
ist das nicht völlig unerheblich? Man muss den Notruf schon missbräulich Nutzen um einen daraus resultierenden Einsatz selber zu zahlen.

Also entweder zahlt der AG, weil der Unfall während der Arbeitszeit passiert ist oder die Beihilfe. In jedem Fall nicht der Beamte aus eigener Tasche.

Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: Bunny am 11.10.2019 08:18
Der Dienstherr behauptet nun, es lag kein Dienstunfall vor, da kein Körperschaden entstanden sei. Daher gäbe es auch keine Kostenerstattung.
Die Aussage wäre grds. korrekt, vgl. § 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG. Ohne Körperschaden ist es kein Dienstunfall.
Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: yamato am 11.10.2019 12:01

Also entweder zahlt der AG, weil der Unfall während der Arbeitszeit passiert ist oder die Beihilfe. In jedem Fall nicht der Beamte aus eigener Tasche.
Zahlt die Beihilfe das denn zu 100 % ? Wenn die PKV die Hälfte tragen muss verliert vielleicht seine BRE oder trägt die Kosten doch zur Hälfte selber.
M.E. kann es nicht sein, dass der Dienstherr hier das Rufen des RTW vorschreibt aber dann nicht dafür zahlt.
Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: Bunny am 11.10.2019 15:51
Wäre mal interessant zu erfahren, für welche Fälle der Dienstherr einen RTW zwingend anfordern lassen will und auf welcher Rechtsgrundlage.
Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: TheITGuy am 11.10.2019 16:27
Arbeitsschutz und Dienstvereinbarung. Wir haben Labore und Versuchflächen, bei denen im "Notfall" Evakuierungen, Feuerwehr und Rettungswagen/Arzteinsatz vorgeschrieben sind - auch wenn im nachhinein kein echtes Problem aufgetreten ist.

Ist anfangs ungewohnt, aber wenn die zwei richtigen Chemikalien zusammen kommen, sinkt die Überlebenschance innerhalb weniger Sekunden auf 0 und manchmal können nur echte Fachleute bei der Feuerwehr mit entsprechender Ausrüstung Entwarnung geben.

Ähnliches gilt bei verschieden Verletzungen, z.B. bei den Augen. Eine korrekte Erstbehandlung sichert die Sehkraft, also wird bei diesen Verletzungen immer ein Notarzt gerufen.
Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: Laemat am 14.10.2019 08:21
Das kann man dann mit dem Fehlalarm einer Brandmeldeanlage gleich setzen, für die Kosten kommt die Kommune auf. Kann man auch in der entsprechenden Satzung nachlesen.

Nur wenn die Fehlalarme auf Grund Fehlverhaltens ausgelöst werden könnte man den Verursacher zur Kasse bitte, dafür muss man aber erst einmal Fehlverhalten nachweisen. Womit wir wieder beim Thema grob fahrlässig wären.

Wir hatten vor Jahren in der Woche 3-4 Fehlalarme eines Altenheimes und das über einen ganzen Monat (keine Ahnung was die da treiben). Bei bestimmten Objekten und Alarmierung durch BMA wurde immer großes Besteck aufgefahren, d.h. Alarmierung Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen, 5 Züge ca. 100 Mann) -> keine Rechnung für das Altersheim.

Als Ausgleich durften wir als Feuerwehr dort einmal üben, Flur verrauchen Menschen retten, das volle Programm.
Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: Karsten am 22.10.2019 10:33

Also entweder zahlt der AG, weil der Unfall während der Arbeitszeit passiert ist oder die Beihilfe. In jedem Fall nicht der Beamte aus eigener Tasche.
Zahlt die Beihilfe das denn zu 100 % ? Wenn die PKV die Hälfte tragen muss verliert vielleicht seine BRE oder trägt die Kosten doch zur Hälfte selber.
M.E. kann es nicht sein, dass der Dienstherr hier das Rufen des RTW vorschreibt aber dann nicht dafür zahlt.

Sofern kein anerkannter Dienstunfall vorliegt (äußeres Ereignis welches einen Gesundheitsschaden verursacht hat), hat nicht der Dienstherr sondern der Versicherte als Leistungsanspruchsnehmer die Kosten des Krankentransportes zu tragen. Natürlich kann dieser sich die Kosten bei seiner PKV bzw. von der Beihilfe erstatten lassen.

Es passiert jeden Tag, dass Leute einen Schwächeanfall haben und Dritte einen Rettungswagen per Handy alarmieren. Oder die Polizei nach einem Verkehrsunfall aus Sicherheit einen RTW anfordert, um die Verkehrsteilnehmer checken zu lassen. Trifft der RTW am Unfallort ein, verweigern die Betroffenen oft die Behandlung und geben an, das alles OK ist. Die Kosten trägt dann trotzdem die Krankenversicherung des Betroffenen.

Es wäre ja noch schlimmer, wenn Hilfsbereite Passanten oder i. o.g. Fall ein Dienstherr für sein Fürsorgepflicht bestraft werden sollen, weil sie aufgrund eines definitiv vorgelegenen Unfalls Hilfe herbeigerufen haben.
Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: bettelmusikant am 24.10.2019 11:28
Der Dienstherr behauptet nun, es lag kein Dienstunfall vor, da kein Körperschaden entstanden sei. Daher gäbe es auch keine Kostenerstattung.
Die Aussage wäre grds. korrekt, vgl. § 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG. Ohne Körperschaden ist es kein Dienstunfall.

Wobei "Körperschaden" schon recht weit auszulegen ist: "Darunter ist jede über Bagatelleinbußen hinausgehende Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität zu verstehen, mithin auch eine als Folge einer Traumatisierung eingetretene seelische Störung (BVerwG, Urteil vom 29. 10. 2009)". Soll der Dienstherr mal bitte genau ausführen, warum hier kein Körperschaden vorliegt
Titel: Antw:Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung
Beitrag von: Bunny am 24.10.2019 11:49
Hat der Dienstherr vermutlich auch. Die Angaben des TE zum Sachverhalt sind allerdings so vage, dass zu dem Punkt hier nicht einmal ansatzweise eine Aussage zu treffen ist.