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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Leopold100 am 07.04.2020 20:59

Titel: Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: Leopold100 am 07.04.2020 20:59
Guten Abend,

ich gehöre aufgrund chronischer Erkrankung zu der durch Covid-19 besonders gefährdeten Risikogruppe.
Bis zum 19.4. bin ich offziell vom Arbeitgeber bei bestehender Lohnfortzahlung freigestellt, da meine Tätigkeit nicht im Home Office ausgeübt werden kann.

Dennoch erhalte ich fast täglich E-Mails von meiner direkten Vorgesetzten, die auch die freigestellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen dazu aufruft auf der Dienststelle zu erscheinen, um diverse Tätigkeiten zu übernehmen.

Darf sie das überhaupt?
Und andersherum gefragt, dürfen schriftlich freigestellte Mitarbeiter überhaupt auf der Arbeit erscheinen?

Vielen Dank
Titel: Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: Spid am 07.04.2020 21:01
Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.
Titel: Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: Leopold100 am 07.04.2020 21:03
Vielen Dank, Spid!

Das ist deutlich!!!!
Titel: Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: Organisator am 08.04.2020 07:46
Und andersherum gefragt, dürfen schriftlich freigestellte Mitarbeiter überhaupt auf der Arbeit erscheinen?

Warum sollte das verboten sein? Hast Du ein Betretungsverbot?
Titel: Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: Schmitti am 08.04.2020 08:15
Dennoch erhalte ich fast täglich E-Mails von meiner direkten Vorgesetzten
An welche Mailadresse? Wenn dienstlich, würde ich innerhalb der Freistellung den Teufel tun, und diese Mails überhaupt abrufen. Bei privater Adresse kann auch keiner verlangen, dass du die überhaupt liest.
Da kann die Dame aufrufen, zu was sie will.
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Beitrag von: Spid am 08.04.2020 08:20
Ein entsprechender Aufruf wäre auch unbeachtlich, wenn man davon ausgehen könnte, daß er gelesen würde, denn: Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.
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Beitrag von: Schmitti am 08.04.2020 11:08
Könnte sich ein Abrufen dienstlicher Mails, also im Sinne von Zugang zu einem dienstlichen Mailpostfach, während der Freistellung durch den AN nicht nachteilig für diesen auswirken? Da man dadurch unterstellen würde, er wolle/würde doch arbeiten, oder das dem Fragesteller nach nicht mögliche HomeOffice sei wohl doch in Teilen möglich?
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Beitrag von: Spid am 08.04.2020 11:14
Welche Wirkung sollte das haben? Er ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt freigestellt, entweder unwiderruflich, dann ist es ohnehin unwiderruflich, oder widerruflich, dann kann der AG ohnehin mit Ankündigungsfrist widerrufen.
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Beitrag von: Leopold100 am 10.04.2020 19:44
...Nein,ich habe kein Betretungsverbot.Allerdings würde ich jetzt als Laie vermuten,dass es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben könnte.Bei einer Krankschreibung "darf" man ja auch nicht erscheinen. Oder ist das bei Freistellung anders. Die Mails (immer Rundmails)gehen tatsächlich an meine private E-Mail Adresse,und ich nehme sie zur Kenntnis. Persönlich angesprochen wurde ich nicht, es werden aber von der Chefin immer wieder "Seitenhiebe" verteilt,die deutlich darauf abzielen,freigestellte Kollegen als "unkollegial" anzuprangern.Das sollte mich zwar nicht interessieren,diese Stimmungsmache ärgert mich aber....

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Beitrag von: Schmitti am 14.04.2020 08:37
Die Mails (immer Rundmails)gehen tatsächlich an meine private E-Mail Adresse,und ich nehme sie zur Kenntnis
Woher hat die Vorgesetzte diese Adresse, und bedeutet Rundmail hier, dass auch die Adressen aller Empfänger offen für alle ersichtlich sind?

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Beitrag von: darkmessiah am 14.04.2020 15:30
...Nein,ich habe kein Betretungsverbot.Allerdings würde ich jetzt als Laie vermuten,dass es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben könnte.Bei einer Krankschreibung "darf" man ja auch nicht erscheinen. Oder ist das bei Freistellung anders. Die Mails (immer Rundmails)gehen tatsächlich an meine private E-Mail Adresse,und ich nehme sie zur Kenntnis. Persönlich angesprochen wurde ich nicht, es werden aber von der Chefin immer wieder "Seitenhiebe" verteilt,die deutlich darauf abzielen,freigestellte Kollegen als "unkollegial" anzuprangern.Das sollte mich zwar nicht interessieren,diese Stimmungsmache ärgert mich aber....

Bei einer "Krankmeldung" nicht arbeiten zu dürfen ist erstmal Unfug. Eine AU bescheinigt die vorläufige Dauer der AU. Sollte der MA früher genesen, darf und muss er sogar arbeiten, wird bloß selten so gemacht.
Wer daheim dienstl. Emails liest, ohne offiziell im Homeoffice zu sein ist selber schuld... Und private Emails muss ich überhaupt nicht lesen.
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Beitrag von: Dpunkt am 15.04.2020 12:53
Zitat
darf und muss er sogar arbeiten

lass das "muss" man weg, dann passt es.
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Beitrag von: WasDennNun am 15.04.2020 13:04
Zitat
darf und muss er sogar arbeiten

lass das "muss" man weg, dann passt es.
Nö, er muss, da er ja nicht mehr Arbeitsunfähig ist. Wenn er es dann nicht macht, dann ist das abmahnwürdig.

Nur: wer soll das nachweisen?

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Beitrag von: was_guckst_du am 15.04.2020 14:12
...es gibt kein muss während der Krankschreibung...wenn er meint, er könnte, dürfte er auch...
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Beitrag von: WasDennNun am 15.04.2020 14:20
...es gibt kein muss während der Krankschreibung...wenn er meint, er könnte, dürfte er auch...
Falsch!
Wenn man arbeitsfähig ist, muss man arbeiten gehen, auch wenn man noch eine vorläufige AUB hat.
Wenn also jemand einen Migräneanfall hat, der ihn normalerweise 4 Tage AU macht, aber plötzlich nach einem Tag alle Beschwerden verschwunden sind, dann kann er natürlich seine fortschreitende AU noch simulieren und der Arbeit fernbleiben. Ist aber halt echtes Blau machen, denn die AUB ist nicht mehr gültig.

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Beitrag von: Spid am 15.04.2020 14:41
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt bis zur Widerlegung als Beweis einer Arbeitsunfähigkeit und bescheinigt die voraussichtliche Dauer derselben. Ist während der bescheinigten voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsunfähigkeit mehr gegeben, entfällt der Hinderungsgrund nach §275 Abs. 1 BGB ebenso wie die Voraussetzung des §3 Abs. 1 EFZG. Mithin ist der Fortfall der Arbeitsunfähigkeit gleichbedeutend mit dem Wiederbeginn der Leistungspflicht des AN. Wo Kommentarliteratur auf eine Freiwilligkeit abstellt, ist bei der Beschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit - und zwar beiderseits. Diese setzt aber eben die Arbeitsunfähigkeit voraus, nicht deren Bescheinigung. Beide Arbeitsvertragsparteien können sich dabei auf den Beweiswert der Arbeitsunfäigkeitsbescheinigung stützen.
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Beitrag von: was_guckst_du am 15.04.2020 14:50
...es gibt kein muss während der Krankschreibung...wenn er meint, er könnte, dürfte er auch...
Falsch!
Wenn man arbeitsfähig ist, muss man arbeiten gehen, auch wenn man noch eine vorläufige AUB hat.
Wenn also jemand einen Migräneanfall hat, der ihn normalerweise 4 Tage AU macht, aber plötzlich nach einem Tag alle Beschwerden verschwunden sind, dann kann er natürlich seine fortschreitende AU noch simulieren und der Arbeit fernbleiben. Ist aber halt echtes Blau machen, denn die AUB ist nicht mehr gültig.

...gibt es denn einen nachweisbaren Fall von Abmahnung wegen Fernbleibens vom Arbeitsplatz bei laufender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund andauender Simulation einer ehmals bestehenden und bescheinigten Arbeitsunfähigkeit?...  ;D

...ein "Muss", dessen Inkrafttreten in der Entscheidungsgewalt des Arbeitnehmers liegt, ist kein Muss!...das kann man drehen, wie man will
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Beitrag von: WasDennNun am 15.04.2020 15:03

...gibt es denn einen nachweisbaren Fall von Abmahnung wegen Fernbleibens vom Arbeitsplatz bei laufender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund andauender Simulation einer ehmals bestehenden und bescheinigten Arbeitsunfähigkeit?...  ;D

...ein "Muss", dessen Inkrafttreten in der Entscheidungsgewalt des Arbeitnehmers liegt, ist kein Muss!...das kann man drehen, wie man will
Stimmt man kann ja auch einfach seine Arbeitgeber betrügen, sind ja nur im öD beschäftigt.
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Beitrag von: Spid am 15.04.2020 15:05
Es gibt da keine Entscheidungskraft. Arbeitsunfähig ist man oder man ist es nicht. Ob der Nachweis einer nicht mehr andauernden Arbeitsunfähigkeit während der Bescheinigungsdauer einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jemals gelungen ist oder nicht oder ob jemals auch nur der Versuch unternommen worden ist, ist doch völlig unerheblich für das Bestehen der Arbeitspflicht. Genauso wie ich leicht einen Menschen töten könnte, ohne daß man mir das nachweisen kann - es bleibt aber dennoch ein Tötungsdelikt.
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Beitrag von: was_guckst_du am 15.04.2020 15:06
...im öD haben die Beschäftigten schon lange den Eindruck, dass ihnen nichts geschenkt wird...warum sollten Sie es andersherum tun...

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Beitrag von: was_guckst_du am 15.04.2020 15:08
Es gibt da keine Entscheidungskraft. Arbeitsunfähig ist man oder man ist es nicht.

...genauso so, wie man eingruppiert ist und nicht wird...trotzdem läuft es überwiegend anders...

...Theorie und Praxis eben...
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Beitrag von: Spid am 15.04.2020 15:09
Nein.
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Beitrag von: was_guckst_du am 15.04.2020 15:11
..theoretisch arbeite ich im Moment...

..praktisch antworte ich privat im Forum...

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Beitrag von: Kaiser80 am 15.04.2020 15:12

Stimmt man kann ja auch einfach seine Arbeitgeber betrügen, sind ja nur im öD beschäftigt.

Leider ist so manch mir bekannten (kommunalen) AG auch daran gelegen diese Art von Betrug massiv zu forcieren.
-> Risikogruppe/Bezahlte Freistellung -> "Komm, lass dich doch die 3-4 Wochen krankschreiben. Macht uns weniger Aufwand"
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Beitrag von: was_guckst_du am 15.04.2020 15:16
...auch gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Prozentsatz der "Krankheitstage" noch genutzt werden, obwohl schon wieder Arbeitsfähigkeit besteht...

...alles eine absolut überflüssige Diskussion, da sich nichts ändern wird...
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Beitrag von: Spid am 15.04.2020 15:16
..theoretisch arbeite ich im Moment...

..praktisch antworte ich privat im Forum...

Die unmittelbare Wirkung der tariflichen Normen führt theoretisch wie praktisch zur Eingruppierung, ebenso wie die Arbeitspflicht durch Beendigung der Arbeitsunfähigkeit theoretisch wie praktisch besteht. Eine Pflicht ist nicht von ihrer Befolgung abhängig.
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Beitrag von: was_guckst_du am 15.04.2020 15:18
ja...gut, dass wir mal drüber gesprochen haben... ;D
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Beitrag von: WasDennNun am 15.04.2020 15:43
...Theorie und Praxis eben...
Richtig! Betrug ist erst dann Betrug, wenn er entdeckt wird, gell!
Und ein Dieb ist erst dann ein Dieb, wenn er erwischt wird!
Und wenn das Risiko entdeckt zu werden gering ist, dann legitimiert es einen - bei deiner Haltung - zu klauen.
Daumen hoch. Weiter so.
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Beitrag von: was_guckst_du am 15.04.2020 16:00
...ich halte mich zumindest nicht für scheinheilig...

...da sind mir die, die auch mal Fünfe gerade sein lassen, lieber... 8)
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Beitrag von: WasDennNun am 15.04.2020 16:50
...ich halte mich zumindest nicht für scheinheilig...

...da sind mir die, die auch mal Fünfe gerade sein lassen, lieber... 8)
Viele Menschen wissen halt nicht, dass sie, wenn sie ein AUB haben, aber vor Ablauf wieder gesund sind, auch wieder arbeiten gehen müssen, weil sie denken sie müssten sich "Gesundschreiben lassen" oder so was.

Scheinheilig ist es wenn man es weiß, es aber trotzdem macht und nicht sieht, dass
es die gleiche Ebene ist wie:
Schönes Wetter heute, hab nen knurren im Magen, fühl mich nicht wohl, dann mach ich mal AU.

Kann man ja machen, ist fünf ist ja grade.
Kann man machen, muss man aber nicht.
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Beitrag von: Kryne am 15.04.2020 23:00
Der AG kann aber auch seine Fürsorgepflicht verletzen, wenn er einen krankgeschriebenen Mitarbeiter arbeiten lässt, selbst wenn dieser sich fit fühlt.

Sollte es dann zu einem Unfall kommen, weil der AN dachte er sei fit, war es dann aber nicht, kann der AG (sofern er von der AU wusste) evtl. Schadenersatzpflichtig sein.

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Beitrag von: WasDennNun am 15.04.2020 23:27
Der AG kann aber auch seine Fürsorgepflicht verletzen, wenn er einen krankgeschriebenen Mitarbeiter arbeiten lässt, selbst wenn dieser sich fit fühlt.

Sollte es dann zu einem Unfall kommen, weil der AN dachte er sei fit, war es dann aber nicht, kann der AG (sofern er von der AU wusste) evtl. Schadenersatzpflichtig sein.
Natürlich muss der AG überprüfen ob der AG arbeitsfähig ist.
Nen Kranfahrer würde ich nicht so schnell in den Sessel lassen, wie einen Pförtner.
(btw. es gibt ne Menge Kranke, die gehen jeden Tag zur Arbeit, es kommt nicht aufs krank sein an, sondern auf Arbeitsunfähigkeit, und da ist nun mal der eine AU, während der andere mit der gleichen Krankheit absolut nicht AU ist)
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Beitrag von: Feidl am 16.04.2020 09:04
Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.
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Beitrag von: was_guckst_du am 16.04.2020 09:09
Der AG kann aber auch seine Fürsorgepflicht verletzen, wenn er einen krankgeschriebenen Mitarbeiter arbeiten lässt, selbst wenn dieser sich fit fühlt.

Sollte es dann zu einem Unfall kommen, weil der AN dachte er sei fit, war es dann aber nicht, kann der AG (sofern er von der AU wusste) evtl. Schadenersatzpflichtig sein.
Natürlich muss der AG überprüfen ob der AG arbeitsfähig ist.
Nen Kranfahrer würde ich nicht so schnell in den Sessel lassen, wie einen Pförtner.
(btw. es gibt ne Menge Kranke, die gehen jeden Tag zur Arbeit, es kommt nicht aufs krank sein an, sondern auf Arbeitsunfähigkeit, und da ist nun mal der eine AU, während der andere mit der gleichen Krankheit absolut nicht AU ist)

..es ist wohl eher so, dass der Eine krank zur Arbeit kommt, weil er sich einfach für unersetzbar hält oder eben kein vernünftiges Zuhause hat und dann lieber noch ein paar Andere an seiner Erkrankung teilhaben lässt  und Andere eben nicht so blöd sind und ihre Krankheit auch vernünftig auskurieren...
Titel: Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: Spid am 16.04.2020 09:13
Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.

Und wie schafft der AN es zu beurteilen, ob er morgens zur Arbeit fährt oder arbeitsunfähig ist, wenn er keine AUB hat?
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Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 10:26
Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.
Ich sehe das überhaupt nicht kritisch, denn der MA ist ja auch in der Lage zu entscheiden, dass er nicht arbeitsfähig ist, wieso sollte er dann nicht entscheiden können, dass er arbeitsfähig ist? Klingt irgendwie unlogisch.
Nochmal mein reales Beispiel: Jemand mit chronischen Migräneprobleme, hat einen typischen Migräneverlauf von Kopfschmerz, kotzen, Lichtempfindlichkeit, was nach 3 Tage beendet ist, der 4 Tage wird dann zusätzlich für die Erholung AU geschrieben.

Nun ist es aber ein atypischer Verlauf und man ist nach einem Tag beschwerdefrei, warum sollte man dann Tag 3/4 zuhause bleiben. (Und dieses Fallkonstellation ist keine konstruierte, sondern eine reale aus meinem Freundeskreis)

..es ist wohl eher so, dass der Eine krank zur Arbeit kommt, weil er sich einfach für unersetzbar hält oder eben kein vernünftiges Zuhause hat und dann lieber noch ein paar Andere an seiner Erkrankung teilhaben lässt  und Andere eben nicht so blöd sind und ihre Krankheit auch vernünftig auskurieren...
Natürlich komplett richtig und so sollte es sein. Aber es gibt nicht nur Corona und Co als Krankheiten.
Und ich würde jemanden mit glasige Augen und Schweissperlen auf der Stirn auch umgehend nach hause schicken. (und ach ja, alle Diabetiker sind krank, kommen trotzdem tätglich zur Arbeit, nur mal so am Rande bzgl. des Begriffes "Krankschreibung")

Wie ist da bei z.B. Migräne, die ist ansteckend? Nö. s.o.

Fakt ist und bleibt: Wenn der AN arbeitsfähig ist, dann muss er zur Arbeit (egal was auf der AUB steht), wenn er es sich nicht zutraut das zu beurteilen, dann kann er seinen Arzt anrufen und fragen.
Aber ihr findet es toll und richtig, dass man sich illegal freie Zeit erschleicht, weil: ist ja so einfach und wird ja nicht kontrolliert?


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Beitrag von: was_guckst_du am 16.04.2020 11:05
...ich gestehe dir ja zu, dass du prinzipell Recht hast...allerdings ist das Bestehen auf Prinzipien nicht immer sinnvoll und im Ergebnis oft sogar hinderlich...

...genau so gut kannst du prinzipiell darauf bestehen, dass alle Autofahrer sich grundsätzlich an alle Verkehrsregeln halten...die, die es nicht tun, sind dann die Rechtsbrecher...allerdings wirst du keinen Autofahrer finden, der sich immer und überall an die Vorschriften hält...
Titel: Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 11:38
...ich gestehe dir ja zu, dass du prinzipell Recht hast...allerdings ist das Bestehen auf Prinzipien nicht immer sinnvoll und im Ergebnis oft sogar hinderlich...
Da bin ich voll bei dir.
Ich halte aber nichts davon, dass man falsches handeln legitimiert. Es bleibt jedem natürlich selbst überlassen wo man gegen Prinzipien verstößt, mach ich auch, gebe ich zu.
Zitat
...genau so gut kannst du prinzipiell darauf bestehen, dass alle Autofahrer sich grundsätzlich an alle Verkehrsregeln halten...die, die es nicht tun, sind dann die Rechtsbrecher...allerdings wirst du keinen Autofahrer finden, der sich immer und überall an die Vorschriften hält...
Nun wie man ja erkennen kann, ist es vielen Menschen eben nicht bewusst, dass sie eine Regel brechen, wenn sie Gesund nicht zur arbeit gehen, trotz AUB.
Der Autofahrer weiß jedoch, das er Regeln bricht.
Und erhält eine Strafe wenn er sie bricht und erwischt wird.
Der große Unterschied ist: Er schädigt niemanden, wenn nichts passiert und er sie bricht, er ist dann halt nur schneller woanders.
Der Mensch der aber seinem AG die Arbeitskraft verwehrt und sich bezahlen läßt, schädigt jedoch jemanden.
Da ist der kleine Unterschied und von daher taugt der vergleich (leider) nichts.
Und dieses als Lappalie ansehen, kann man sicherlich machen.

Ich finde, die Menschen müssen sich das halt einfach bewusst machen und dann bewusst entscheiden: AUB "erlaubt" es mir länger gesund zu Hause bleiben und Geld zu kassieren, prima, finde ich gut, mach ich mal.
Scheinheilig wird es, wenn dann diese Menschen sich über den Montagsblaumacher aufregen.
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Beitrag von: dahofa am 16.04.2020 11:57
Der Arzt bescheinigt die voraussichtliche Dauer der AU, nicht die tatsächliche.
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Beitrag von: was_guckst_du am 16.04.2020 12:03
...sinnvoll ist es, immer die Balance zu wahren...also nicht übertreiben mit dem "Rechtsbruch" aber auch nicht fahrlässig oder im vorauseilendem Gehorsam handeln, indem man selbst krank zur Arbeit kommt...

...ich persönlich verlasse mich da voll auf die Einschätzung meines Arztes..und wenn ich mich vor Ablauf der AU wieder "gesund" fühle, nutze ich die verbleibenden Tage zur Regeneration (was nutzt es, wenn ich etwas verschleppe und in der Folge nochmal ausfalle)...

...das AN ggfls. vorzeitig wieder arbeiten könnten, wissen auch die AG...es macht aber schon allein aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen absolut keinen Sinn, dies im Normalfall (seine Pappenheimer wird der AG kennen) zu ermitteln...aus eben diesen Erwägungen besteht ja auch überwiegend die Möglichkeit der Inanspruchnahme der sogenannten "Karenztage"...diese gewährt der AG im Normalfall, da er weiß, dass sonst eine AU eingereicht wird mit mehr als drei Tagen...
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Beitrag von: Spid am 16.04.2020 12:10
Es kommt ja nicht darauf an, ob man irgendetwas durchsetzen möchte, soll oder kann. Die Normgeltung ist davon unabhängig. Delinquenz liegt auch dann vor, wenn sie nicht nachgewiesen werden kann.
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Beitrag von: WasDennNun am 16.04.2020 12:11
...ich persönlich verlasse mich da voll auf die Einschätzung meines Arztes..und wenn ich mich vor Ablauf der AU wieder "gesund" fühle, nutze ich die verbleibenden Tage zur Regeneration (was nutzt es, wenn ich etwas verschleppe und in der Folge nochmal ausfalle)...
Dann solltest du auch da auf deinen Arzt vertrauen und nicht eigenmächtig die Notwendigkeit einer Regeneration definieren, dafür kann man sich Urlaub nehmen. 8)

Zitat
diese gewährt der AG im Normalfall, da er weiß, dass sonst eine AU eingereicht wird mit mehr als drei Tagen...
und handelt in meinen Augen ist fahrlässig, wenn er dies bei Suchtkranken etc. zu lässt. :o

Ansonsten arbeite ich zum Glück mit verantwortungsbewussten Menschen zusammen, wo sich solche Fragen eben nicht stellen.
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Beitrag von: was_guckst_du am 16.04.2020 12:21
Dann solltest du auch da auf deinen Arzt vertrauen und nicht eigenmächtig die Notwendigkeit einer Regeneration definieren, dafür kann man sich Urlaub nehmen. 8)

Zitat

...ich bin mittlerweile in einem Alter, wo die Anzahl meiner Urlaubstage die Anzahl meiner Regenarationstage nicht mehr erreicht..  8)
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Beitrag von: was_guckst_du am 16.04.2020 12:24
Es kommt ja nicht darauf an, ob man irgendetwas durchsetzen möchte, soll oder kann. Die Normgeltung ist davon unabhängig. Delinquenz liegt auch dann vor, wenn sie nicht nachgewiesen werden kann.

...es gibt eben absolut keinen deliquenzfreien Raum...damit muss man sich entweder arrangieren oder fortwährend lamentieren... ;)
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Beitrag von: Spid am 16.04.2020 12:38
Weder hätte jemand einen delinquenzfreien Raum behauptet noch einen solchen gewünscht noch wäre es notwendig, sich mit Delinquenz zu arrangieren.
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Beitrag von: was_guckst_du am 16.04.2020 12:42
....dann sind wir uns ja einig...
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Beitrag von: Feidl am 17.04.2020 08:38
Ich sehe es kritisch, innerhalb der Dauer, die in der AUB angegeben ist, wieder arbeiten zu gehen.
Nur weil der AN sich zuhause wieder fit fühlt, heißt das nicht, dass er wieder arbeitsfähig ist. Bringt auch dem AG nichts, wenn der AN zur Arbeit kommt und dann nach zwei Stunden zusammen klappt, weil er eben doch noch nicht fit genug für vollen Arbeitstag war.
Ich sehe das überhaupt nicht kritisch, denn der MA ist ja auch in der Lage zu entscheiden, dass er nicht arbeitsfähig ist, wieso sollte er dann nicht entscheiden können, dass er arbeitsfähig ist? Klingt irgendwie unlogisch.
Weil typischerweise vor Beginn der Krankheitsymtome man voll fit und arbeitsfähig ist, nach Ende der Symtome der Körper durch die Krankheit aber noch geschwächt ist und sich erholen sollte, bevor wieder volle Leistungsfähigkeit abgefordert wird. Und nein, dafür verwendet man keinen Erholungsurlaub, denn dieser ist für Erholung von der Arbeit gedacht, nicht zur Erholung einer Krankheit.


Nochmal mein reales Beispiel: Jemand mit chronischen Migräneprobleme, hat einen typischen Migräneverlauf von Kopfschmerz, kotzen, Lichtempfindlichkeit, was nach 3 Tage beendet ist, der 4 Tage wird dann zusätzlich für die Erholung AU geschrieben.

Nun ist es aber ein atypischer Verlauf und man ist nach einem Tag beschwerdefrei, warum sollte man dann Tag 3/4 zuhause bleiben. (Und dieses Fallkonstellation ist keine konstruierte, sondern eine reale aus meinem Freundeskreis)
Der atypischer Verlauf käme mir gerade seltsam vor, weil er von der Regel abweicht und deswegen würde ich gerade aus Vorsicht zu Hause bleiben.


Der Mensch der aber seinem AG die Arbeitskraft verwehrt und sich bezahlen läßt, schädigt jedoch jemanden.
Der Schaden hält sich doch sehr in Grenzen, ob man nun ein oder zwei Tage früher wieder zu Arbeit kommt, gerade im ÖD. Zu früh wieder zu Arbeit zu kommen, kann ebenso Schäden verursachen. Arbeitsunfall, weil doch noch nicht leistungsfähig, wurde hier ja schon angesprochen.
Titel: Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: WasDennNun am 17.04.2020 08:58
...
Der Schaden hält sich doch sehr in Grenzen, ob man nun ein oder zwei Tage früher wieder zu Arbeit kommt, gerade im ÖD. Zu früh wieder zu Arbeit zu kommen, kann ebenso Schäden verursachen. Arbeitsunfall, weil doch noch nicht leistungsfähig, wurde hier ja schon angesprochen.
Alles richtig und korrekt.
Aber was hat das damit zu tun, dass man, wenn man arbeitsfähig ist, zur Arbeit gehen muss.
Unabhängig davon was auf der AUB steht!
Und es gibt genug Menschen, die sich dessen nicht bewusst sind, dass das ein vergehen ist.

Und es gibt genug Menschen die bewusst sich für arbeitsfähig halten, obwohl sie es nicht sind, was ebenso falsch ist, weil sie fälschlicherweise zur Arbeit gehen.

Und das was hier zu dem Thema vorgebracht wird, klingt sehr stark nach fauler ausrede und nicht nach verantwortungsvollem handeln.
Aber das macht ja nichts wir sind ja im öD.
Titel: Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: BAT am 17.04.2020 09:01
Das ist doch alles eine Frage der persönlichen Stufe.

Erst seit Erreichen meiner Stufe 6 gehe ich vor Ablauf der AU wieder zur Arbeit, wenn ich wieder fit bin. Vorher hat der AG mir Geld vorenthalten, also konnte ich ihm auch ruhigen Gewissens  Arbeitsleistung vorenthalten.

Wie es in den Wald... ;)
Titel: Antw:Risikogruppe/Covid-19/Bezahlte Freistellung TVÖD
Beitrag von: WasDennNun am 17.04.2020 09:12
Das ist doch alles eine Frage der persönlichen Stufe.

Erst seit Erreichen meiner Stufe 6 gehe ich vor Ablauf der AU wieder zur Arbeit, wenn ich wieder fit bin. Vorher hat der AG mir Geld vorenthalten, also konnte ich ihm auch ruhigen Gewissens  Arbeitsleistung vorenthalten.

Wie es in den Wald... ;)
Und das was hier zu dem Thema vorgebracht wird, klingt sehr stark nach fauler Ausrede und nicht nach verantwortungsvollem handeln.
Aber das macht ja nichts wir sind ja im öD.
Aber das muss jeder natürlich mit sich selber ausmachen und der AG hat selber schuld, wenn er seine MA nicht motivieren kann, oder eben solche MA hat.
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Beitrag von: BAT am 17.04.2020 09:16
Natürlich kann er. Die Stufenlaufzeitverkürzung ist schon länger normiert.
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Beitrag von: was_guckst_du am 17.04.2020 09:36
...im öD ist es doch (heutzutage) vielfach so, dass der AG von seinen Beschäftigten zwar viel verlangt aber immer nur das Notwendigste dafür gibt...da muss man sich doch nicht wundern, dass die Anzahl derjenigen, die vorzeitig aus einer Arbeitsunfähigkeitbescheinigung an ihren Arbeitsplatz zurück kehren (weil sie meinen, gesund zu sein), mehr oder weniger gegen Null tendiert...

...ist wie überall nur ein "Geben und Nehmen"...
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Beitrag von: WasDennNun am 17.04.2020 10:18
...ist wie überall nur ein "Geben und Nehmen"...
Absolut richtig,
erkennbar daran wie oft und wie schnell sich Menschen arbeitsunfähig fühlen.
Motivierte Mitarbeiter gehen damit anders um.
Bleibt aber nur eine Ausrede und taugt nicht als Rechtfertigung.
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Beitrag von: was_guckst_du am 17.04.2020 11:02
....das sollte auch keine Rechtferigung sein sondern eine Erklärung dafür, dass seitens der AG diese Einstellung seiner Beschäftigten nicht nur toleriert sondern indirekt sogar gefördert wird...Motivation und insbesondere Wertschätzung sind im öD immer noch vielfach Fremdwörter...
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Beitrag von: WasDennNun am 17.04.2020 11:23
....das sollte auch keine Rechtferigung sein sondern eine Erklärung dafür, dass seitens der AG diese Einstellung seiner Beschäftigten nicht nur toleriert sondern indirekt sogar gefördert wird...Motivation und insbesondere Wertschätzung sind im öD immer noch vielfach Fremdwörter...
Ja, leider.
Aber da haben wir auch das berühmte Henne Ei Problem.