Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fähnrich am 07.01.2021 20:03
-
Wenn man als Elternzeitvertreung einen mit Sachgrund befristeten AV hat, allerdings gar nicht die Arbeiten der Kollegin ausübt, sondern stattdessen in einem anderen Bereich eingesetzt wird, ist man dann automatisch entfriset?
Statt die namentlich im Vertrag genannte Kollegin in Elternzeit zu ersetzen, macht man tatsächlich etwas anderes. In dem Fall entfällt der Sachgrund.
-
Es geht auch eine indirekte Vertretung.
A fallt aus und B übernimmt die Aufgaben und jemand wird als Vertretung für die Aufgaben von B eingestellt.
-
Dann müsste man aber einen neuen Vertrag bekommen.
-
Nein.
-
Wenn man als Elternzeitvertreung einen mit Sachgrund befristeten AV hat, allerdings gar nicht die Arbeiten der Kollegin ausübt, sondern stattdessen in einem anderen Bereich eingesetzt wird, ist man dann automatisch entfriset
Ich würde mir eher die Frage stellen ob dein AG die ausgefallene Mitarbeiterin mit deinen jetzigen Aufgaben betrauen hätte können.
-
Der Sachgrund entfällt nicht zwingend. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Vertretungskette nachweisen kann.