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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fähnrich am 07.01.2021 20:03

Titel: Führt ein vertraglicher Sachgrundfehler zur automatischen Entfristung?
Beitrag von: Fähnrich am 07.01.2021 20:03
Wenn man als Elternzeitvertreung einen mit Sachgrund befristeten AV hat, allerdings gar nicht die Arbeiten der Kollegin ausübt, sondern stattdessen in einem anderen Bereich eingesetzt wird, ist man dann automatisch entfriset?

Statt die namentlich im Vertrag genannte Kollegin in Elternzeit zu ersetzen, macht man tatsächlich etwas anderes. In dem Fall entfällt der Sachgrund.
Titel: Antw:Führt ein vertraglicher Sachgrundfehler zur automatischen Entfristung?
Beitrag von: Lars73 am 07.01.2021 20:05
Es geht auch eine indirekte Vertretung.
A fallt aus und B übernimmt die Aufgaben und jemand wird als Vertretung für die Aufgaben von B eingestellt.
Titel: Antw:Führt ein vertraglicher Sachgrundfehler zur automatischen Entfristung?
Beitrag von: Fähnrich am 07.01.2021 20:11
Dann müsste man aber einen neuen Vertrag bekommen.
Titel: Antw:Führt ein vertraglicher Sachgrundfehler zur automatischen Entfristung?
Beitrag von: Spid am 07.01.2021 20:12
Nein.
Titel: Antw:Führt ein vertraglicher Sachgrundfehler zur automatischen Entfristung?
Beitrag von: Max am 07.01.2021 23:56
Wenn man als Elternzeitvertreung einen mit Sachgrund befristeten AV hat, allerdings gar nicht die Arbeiten der Kollegin ausübt, sondern stattdessen in einem anderen Bereich eingesetzt wird, ist man dann automatisch entfriset

Ich würde mir eher die Frage stellen ob dein AG die ausgefallene Mitarbeiterin mit deinen jetzigen Aufgaben betrauen hätte können. 
Titel: Antw:Führt ein vertraglicher Sachgrundfehler zur automatischen Entfristung?
Beitrag von: 2strong am 08.01.2021 03:04
Der Sachgrund entfällt nicht zwingend. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Vertretungskette nachweisen kann.