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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Aphram am 25.06.2020 20:20
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Hi ich habe mal eine Frage nach welcher Entgeltgruppe werden vollziehungsbeamte im Außendienst eingestuft?
Ich bin in der E8 ich habe schon öfters Urteile gelesen das man nach E9a eingestuft werden kann.
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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
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Ich werde nach dem tvöd/vka bezahlt
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Nur bezahlt?
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Sorry ich versteh nicht genau was du meinst?
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Ich fragte, ob auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, schließlich wäre zu erwarten, daß Du die Anfrage zu einem der Tarifverträge, die ein eigenes Unterforum haben, in diesem stelltest. Du antwortetest, Du würdest nach dem TVÖD VKA bezahlt. Das beantwortet nicht die Frage. Mithin bedarf es der Frage, ob Du lediglich nach TVÖD VKA „bezahlt“ wirst, wobei dann noch zu klären wäre, was genau das bedeutet, oder der TVÖD VKA vollständig auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, bspw. wegen beiderseitiger Tarifbindung.
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Sofern der TVÖD VKA vollumfänglich Anwendung findet ist eine Eingruppierung in EG 8 ebenso wenig abwegig wie in EG 9a. Deine SV ist für ne Einschätzung recht schmal...
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Sorry ich versteh nicht genau was du meinst?
Das ist Spid. Du kannst es nicht verstehen. Wir haben alle nicht ausreichend Intellekt und Niveau für Ihn. Außerdem ist er ein Chatbot.
Ansonsten kann ich aus eigener Erfahrung sagen dass eine 9a durchaus realistisch sein könnte.
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Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.
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oh Ein beleidigter Bot ist neu.
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Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.
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Moin, ich bin Vollziehungsbeamter im Außendienst bei einer Bundesbehörde. Wusste nicht, dass VollziehungsBEAMTE auch nach E8 besoldet werden. Wie lautet daher die Frage genau?
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Moin, ich bin Vollziehungsbeamter im Außendienst bei einer Bundesbehörde. Wusste nicht, dass VollziehungsBEAMTE auch nach E8 besoldet werden. Wie lautet daher die Frage genau?
Vollziehungsbeamter ist hier erkennbar eine Funktionsbezeichnung, ebenso wie "Standesbeamte" die nicht selten tarifbeschäftigt sind.
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Ok, danke für die Erleuchtung. Falls es hilft: Bei uns gibt es Stellen A7-A8 und A9-A9+Z.
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Meine Frage war wie in welcher Entgeltgruppe ihr als Vollziehungsbeamte im Außendienst seit?
Es gibt mehrer Urteile wo Vollstreckungsbeamte im Außendienst in die E9a eingestuft wurden sind.
Und hat jemand von euch schon ein Antrag auf Höhergruppierung/Umgruppierung gestellt und sich auf die Urteile bezogen?
Landesarbeitsgericht Hamm: Urteil vom 07.07.2016 – 8 Sa 306/16
Landesarbeitsgericht Niedersachsen 1. Kammer, Urteil vom 04.11.2019
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Ob EG 8 oder 9a hängt lediglich von den Zeitanteilen der relevanten Arbeitsvorgäng ab und somit von dienststellenbezogenen Organisationsfragen. Stellenbeschreibung sollte Auskunft geben (wenn die Tätigkeiten da drin auch übertragen wurden).